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    Versteuerung von Gewinnen bei Zypernbrokern? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.09.16 15:04:13 von
    neuester Beitrag 09.04.18 08:09:07 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 15.09.16 15:04:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle!

      aktuell bin ich bei einem Zypernbroker und das ist jetzt der dritte hintereinander. Wenn es weiterhin so gut läuft müsste ich zum Jahresende mein Gewinn versteuern. Wie wird das gehandelt gegenüber dem Finanzamt? Kann man(n) das auch selber machen oder benötigt es einen Steuerberater dazu?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.09.16 16:47:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das Land ist dabei doch egal, Zypern oder USA oder England...Du bekommst sicher ein pdf oder Excel als "Jahresübersicht" und nimmst die Summe dann als zu versteuernden Betrag in die Steuererklärung auf ;)

      Gruß Bernecker1977
      Avatar
      schrieb am 16.09.16 09:53:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.281.815 von tobi123 am 15.09.16 15:04:13In Deutschland darf man die Steuererklärung (leider;)) auch selbst erstellen. Ob das Sinn macht, hängt von den Unterlagen der Bank, den eigenen steuerlichen Erfahrungen und dem Handelsverhalten ab. Allerdings sind die Mehrzahl meiner Berufskollegen damit häufig auch überfordert., Da sollte man sich schon einen StB aussuchen, der sich mit Kapitaleinkünften auskennt (StB-Suche z.B. über DVVS.de).

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 16.09.16 17:06:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Auf Zypern habe ich jetzt nur hingewiesen, weil die Abgeltungssteuer ja nicht einbehalten wird. Klingt ja als wäre das easy mit der Jahresübersicht und der Summe. Warum soll ich mir gleich einen Steuerberater nehmen, der macht es doch auch nicht umsonst und die Beamten im Finanzamt sollten sich doch logischerweise damit auskennen. Ist ja deren Job.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.09.16 17:50:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.290.824 von tobi123 am 16.09.16 17:06:59
      Zitat von tobi123: und die Beamten im Finanzamt sollten sich doch logischerweise damit auskennen. Ist ja deren Job.


      That made my day:laugh:...oder auch was ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

      Falls es in der Veranlagung nicht so läuft wie gedacht: Die Frist für den (kostenlosen) Einspruch ist (ca.) 1 Monat ab Bescheiddatum. Nach Einspruchseinlegung bleibt Zeit, das näher zubegründen (und ggfs. einen (fachlich versierten) StB einzuschalten).

      Gruß
      Taxadvisor

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      Avatar
      schrieb am 18.09.16 12:00:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Taxadvisor. Danke für die Hinweise. Naja noch habe ich ja paar Monate bis ich die Steuer einreichen muss. Werde mich mal damit ausßeinander setzten.
      Avatar
      schrieb am 09.04.18 08:09:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mit der Jahresaufstellung am Ende des Jahres versteuerst du deinen Gewinn ganz normal bei deiner Steuererklärung :)


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