checkAd

    Hansa " Treuhand " Hermann Ebel Hamburg Michael Lange München - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.09.16 18:02:11 von
    neuester Beitrag 13.01.19 14:04:39 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.239.060
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.894
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 29.09.16 18:02:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Den Gipfel der Unverschämtheit gibt es heute zu lesen:

      "BGH Urteil zu Rückzahlung Entnahmen ursächlich für den wirtschaftlichen Tod vieler Schiffsfonds. Geschäftsführung darf keine Wieder-Einlage verlangen - Insolvenzverwalter kann sich freihändig bedienen. Den endgültigen Garaus haben uns (und anderen Schiffsanlegern) im Februar 2016 die Richter am Bundesgerichtshof gemacht. Sie haben beschieden, dass (vernünftige) Rückforderungen von erhaltenen Liquiditätsausschüttungen rechtswidrig sind. Weil aus Eigenkapital durch das Urteil Verbindlichkeiten wurden, drohte die sofortige Insolvenz.
      Desaströse Folge: Im Insolvenzfall kann der Insolvenzverwalter freihändig nach eigenenem Gutdünken bei jedem Anleger erhalten Ausschüttungen einfordern. Der wichtige Unterschied: Bei eigenen Rückzahlungen hätten wir unser Schiff behalten. Im Insolvenzfall haben wir unser Schiff endgültig verloren. Nutzt das Urteil den Anteilseignern von Schifsfonds ? Nein. Für "unrechtmäßig" geleistete Rückzahlungen besteht ein Anspruch auf Rückforderung, der wiederum treibt die Schiffsgesellschaft in die Zwangsliquidation oder in die Insolvenz.
      Aber: wenn bei Liquidition wenig oder nicht übrig bleibt, ist die rechtliche Forderung von nachteiliger Wirkung.
      Genau diese Sachlage bestand nach dem Karlsruher (Unsinn-)Urteil bei unserer Gesellschaft. ...."

      Bilanz bei Betrachtung ab 2008:

      Altes KG Kapital zu 100% vernichtet
      zurückgeforderdetes Kapital/geleisteter Nachschuss zu etwa 80% vernichtet

      Der obere Text ist wortwörtliches Zitat

      Und so ähnlich verlief es bei vielen Schiffen der Hansa Treuhand, das gesamte Kapital, das vernichtet worden ist, dürfte im 3 stelligen Milionen Bereich liegen

      Das ist nur noch völlig absurd.

      Betroffene schreiben mir gerne eine private Nachricht
      Avatar
      schrieb am 03.10.16 13:58:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das Urteil des Bundesgerichtshofes in Sachen Hansa Treuhand mag vielen, insbesondere vielen Initiatoren nicht gefallen. Es ist aber deshalb keineswegs unsinnig sondern im Gegenteil ein wichtiger Beitrag zu Stärkung der Rechte der Anleger geschlossener Fonds. Es stellt klar, dass Ausschüttungen nicht nach Belieben sondern nur aufgrund eines klaren und unmissverständlichen Rückforderungsvorbehalts im Gesellschaftsvertrag von der Gesellschaft zurückgefordert werden dürfen.

      Das Urteil ist auch nicht, wie behauptet, für den wirtschaftlichen Tod vieler Schiffsfonds verantwortlich. Das Ende dieser Fonds war durch die Schifffahrtskrise und noch mehr durch den bereits in vollem Gang befindlichen Strukturwandel in der Schifffahrt vorprogrammiert. Es wäre (jedenfalls aus der Sicht der Anleger) wirtschaftlich am sinnvollsten gewesen, die Schiffe schon frühzeitig mit dem Einsetzen der Krise zu verkaufen, anstatt die Ausschüttungen zurückzufordern, um damit den defizitären Schiffsbetrieb dauerhaft zu subventionieren.

      Mit der Entscheidung für die Rückforderung der Ausschüttungen anstelle eines frühzeitigen Verkaufs des Schiffes hat die Fondsgeschäftsführung nicht nur die von den Anlegern zurückgeforderten Gelder in einem unwirtschaftlichen Schiffsbetrieb sinnlos vernichtet sondern darüber hinaus in Kauf genommen, dass sich der Schaden durch weiteren Wertverlust des Schiffes zusätzlich vergrößerte.

      Die Entwicklung war durchaus nicht vorhersehbar. Der Anlass für die Rückforderung in dem vom BGH entschiedenen Fall, war die Kündigung eines Betriebsmittelkredites durch die Bank, die zu Recht kein Vertrauen mehr in die Zukunft des betagten Schiffes setzte. Es spricht nicht für die kaufmännische Vorsicht und Sorgfalt der Geschäftsführung dass sie den Gesellschaftern mit der Rückforderung der zuvor gewährten Ausschüttungen die Finanzierung eines unwirtschaftlichen Weiterbetriebs des Schiffes aufzwang, womit sie den Anlegern ein Risiko zumutete, dass die Banken (sogar mit der Möglichkeit einer erstrangigen Absicherung im Schiff) aus gutem Grund nicht zu übernehmen bereit waren.

      Die Einzigen, die vom Weiterbetrieb des Schiffes ohne Risiko profitierten, waren die Initiatoren, die Treuhandkommanditistin, die persönlich haftende Gesellschafterin und der Vertragsreeder.
      Gleiches gilt natürlich auch für andere Initiatoren wie z.B. Dr. Peters und MPC, die gegenwärtig versuchen, ihre notleidenden Fonds durch die Rückforderung von Ausschüttungen zu refinanzieren.

      Karl-Georg von Ferber (von Ferber I Langer Rechtsanwälte)
      Der Autor hat den Anleger in dem hier kommentierten Rechtsstreit vertreten.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.10.16 13:25:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.397.483 von vonferber am 03.10.16 13:58:28Guten Tag Herr von Ferber,

      viele Banken wollten bzw. mußten sich aus den Schiffsfinanzierungen zurückziehen, daher war der Einzelfall oft nicht von Bedeutung (auch bei voller Abdeckung durch den Schrottwert sind Banken größtenteils nicht bereit, Zugeständnisse zu machen).

      Wenn die Krise nicht so lange gedauert hätte, wäre ggf. das eine oder andere Schiff noch zu retten gewesen.

      Wenn der Verkauf nun beschlossen ist:
      An den Treuhänder muß ich nicht zurückzahlen, sondern an den Insolvenzverwalter.
      Auch hier sind die Rückzahlungen dann höher, aufgrund höherer Kosten.
      Das ist zwar rechtlich nun möglich (nicht zurückzahlen), aber am Ende muß ich es doch.

      Theoretisch könnte es passieren (oder stimmt das nicht), dass der Insolvenzverwalter nur einige Anleger in Anspruch nimmt und ich am Ende mehr bezahlen muss.
      Wenn ich direkt bezahlt hätte, wäre ich vermutlich draußen?

      Ab welchen Beträgen macht es Sinn (wenn nicht alle Anleger an die Treuhand zurückzahlen), dann die Insolvenz zu beantragen (aufgrund der Kosten)?
      Wird dann eher verzichtet? Gibt es da Erfahrungswerte?

      Z. B. Verbindlichkeiten Bank 1 Mio., Sonstige Kosten Gesellschaft 1 Mio., Gewerbesteuer 3 Mio.,
      Schrottwert 3 Mio.,
      somit Rückzahlung Ausschüttung z. B. 5 % = 1 Mio. (z. B. es zahlen nur 80 % zurück).


      Grüße
      Kenzohotte
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.01.17 18:57:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nun hat Herr Ebel auch noch Privatinsolvenz laut Pressemitteilungen angemeldet

      Ursächlich waren wohl acht Neubauten aus China zwischen 4800 TEU und 7000 TEU, die ab 2012 geliefert worden sind und die nicht abbestellt werden konnten, dafür hat Herr Ebel privat gebürgt

      Das dürfte dann wohl auch der Grund gewesen sein, daß man alles in Bewegung gesetzt hat, die alten Schiffe bis zum Ende weiterzubetreiben

      Danke Herr Ebel
      Avatar
      schrieb am 11.04.18 23:06:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo, vonferber
      Ich stecke seit Jahren in einer solchen Anlage.
      Inzwischen gibt es Urteile des BGH in Sachen Mitverschulden vom 19.02.2015-III ZR90/14 eine weichen stellendes Urteil. Dem Anleger droht keine Mitschuld. Er darf und muss seinem Berater vertrauen. Keine Fahrlässigkeit-keine Unkenntnis. ( Eine Einschränkung jedoch er kennt sic aus.) Ferner ein Urteil des BGH in Sachen
      Falsch Beratung vom 23.03.2017 III ZR 93/16
      Auf eine erfreuliche E Mail

      XXBB100

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4260EUR -0,93 %
      InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 11.04.18 23:24:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.404.080 von kenzohotte am 04.10.16 13:25:51
      Ausschüttung-Renditte

      Hallo,kennschotte.

      Ich stecke in einer solchen Anlage.
      Ersten Prozess in Sachen Ausschüttung verloren. Nicht gezahlt.
      Inzwischen gibt genügend Urteil die das Gegenteil darstellen. Ein weiterer Prozess steht vor dem LG
      Düsseldorf an. Zunächst geht es um meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe Ferner um Falsch Beratung
      Mit Verschuldung und angeblicher Verjährung. Ich würde mich auf weitere Infos freuen.

      Auf eine erfreuliche E Mail
      XXBB100
      Avatar
      schrieb am 14.08.18 20:45:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      hier ist ja leider nicht mehr viel los ...
      Avatar
      schrieb am 13.01.19 14:04:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      aber das Thema nach wie vor aktuell


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Hansa " Treuhand " Hermann Ebel Hamburg Michael Lange München