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    Verlustvortrag aus Aktiengeschäften wie lange gültig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.10.16 20:26:01 von
    neuester Beitrag 11.10.16 20:19:55 von
    Beiträge: 4
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      Avatar
      schrieb am 10.10.16 20:26:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich durfte bei meinen ersten Erfahrungen mit Aktien leider Verluste einfahren.

      Nun interssiert mich wie lange die Verluste fortgeschrieben werden können. Ich habe in einigen Artikeln gelesen, dass dies zeitlich unbegrenzt möglich ist.
      Ich wollte mich nochmal vergewissern, ob ich dies richtig verstanden habe.

      Angenommen ich habe im Jahr 2016 durch den Verkauf von Aktien gesamt 5.000€ Verlust eingefahren (Kauf 2015). Wenn ich nun in den nächsten Jahren Gewinne realisieren sollte, zahle ich dann dann so lange keine Abgeltungssteuer bis mein "Verlusttopf" wieder auf 0€ steht bzw. wird die Abgeltungssteuer mit dem Verlust aus dem Vorjahr(en) verrechnet?

      Grüße
      Micha
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.10.16 23:18:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      @MichaAAA
      „Wenn ich nun in den nächsten Jahren Gewinne realisieren sollte, zahle ich dann dann so lange keine Abgeltungssteuer bis mein "Verlusttopf" wieder auf 0€ steht?“

      Ja.
      Und wenn es sein muss, machen realisierte Aktienverluste vor Erreichen der 0 € den Vtopf Aktien wieder voller.
      Avatar
      schrieb am 10.10.16 23:42:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.447.316 von MichaAAA am 10.10.16 20:26:01Wenn Du Zinsen und Dividenden erzielst, wird darauf auch weiterhin AbgSt fällig (soweit der Freibetrag überschritten ist), da die Aktien-Verluste nur mit Veräußerungsgewinnen verrechnet werden können.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.10.16 20:19:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.448.432 von Taxadvisor am 10.10.16 23:42:39Und natürlich kannst Du nur mit Aktiengewinnen verrechnen - kommen die Kursgewinne aus Fonds oder Zertifikaten, dann zahlst Du darauf die Abgeltungsteuer.

      Rene


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