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    Wikifolio - Compliance - Mitarbeitergeschäfte - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.10.16 23:57:08 von
    neuester Beitrag 27.10.16 08:42:06 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.240.443
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      schrieb am 26.10.16 23:57:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      gibt es unter euch evtl. noch einige, die einem Compliance Regelwerk unterliegen weil sie beispielsweise selbst bei einer Investmentbank oder einer Kapitalverwaltungsgesellschaft arbeiten?

      Ich mache mir Gedanken ob ich Trades bei Wikifolio (sobald dieses investierbar ist) auch unter Umständen der Compliance Abteilung melden müsste weil es Mitarbeitergeschäfte nach §33b WPHG sein könnten. Ich habe auch schon direkt bei Wikifolio nachgefragt, dort aber eher einen kurzen unbefriedigenden Hinweis darauf bekommen, dass sich die Frage erst gar nicht stellt, weil ich „nur“ ein Manager eines virtuellen Musterportfolios bin und daher nichts mit dem WPHG zu tun hätte.

      Andererseits sehe ich in vielen Wikifolio Profilen Hinweise auf das WPHG, z.B. dass Titel aus dem Wikifolio auch privat gehalten werden können oder dass die genannten und gehandelten Instrumente keine Anlageberatung darstellen.

      Ich bin kein Rechtsexperte, aber für mich passt beides nicht zusammen. Habt ihr auf diesem Gebiet evtl. schon Erfahrungen gemacht? Wie seht ihr die das?

      Danke!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.16 08:29:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.561.640 von Tamagotchi24 am 26.10.16 23:57:08Ich sehe es als rechtlichen Graubereich an und würde auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber eine Abstimmung vornehmen. Wenn du dich beispielsweise selbst am Wikifolio beteiligst und dort Aktien handelst die auch dein Arbeitgeber handelt, dann begibst du dich auf recht dünnes Eis. Und die Compliance ist ja nicht weniger streng geworden in den letzten Jahren. Zudem ist das ja letztlich auch ein freiberuflicher Job, weil du Erfolgsprämien vereinnahmen kannst. Auch hier solltest du, falls vertraglich nicht eindeutig geregelt, mit der Personalabteilung Rücksprache halten ob eine freiberufliche Tätigkeit überhaupt genehmigt wird.

      Zitat von Tamagotchi24: Hallo,

      gibt es unter euch evtl. noch einige, die einem Compliance Regelwerk unterliegen weil sie beispielsweise selbst bei einer Investmentbank oder einer Kapitalverwaltungsgesellschaft arbeiten?

      Ich mache mir Gedanken ob ich Trades bei Wikifolio (sobald dieses investierbar ist) auch unter Umständen der Compliance Abteilung melden müsste weil es Mitarbeitergeschäfte nach §33b WPHG sein könnten. Ich habe auch schon direkt bei Wikifolio nachgefragt, dort aber eher einen kurzen unbefriedigenden Hinweis darauf bekommen, dass sich die Frage erst gar nicht stellt, weil ich „nur“ ein Manager eines virtuellen Musterportfolios bin und daher nichts mit dem WPHG zu tun hätte.

      Andererseits sehe ich in vielen Wikifolio Profilen Hinweise auf das WPHG, z.B. dass Titel aus dem Wikifolio auch privat gehalten werden können oder dass die genannten und gehandelten Instrumente keine Anlageberatung darstellen.

      Ich bin kein Rechtsexperte, aber für mich passt beides nicht zusammen. Habt ihr auf diesem Gebiet evtl. schon Erfahrungen gemacht? Wie seht ihr die das?

      Danke!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.10.16 08:42:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.562.399 von hugohebel am 27.10.16 08:29:24Danke für die Antwort! Mit meinem Arbeitgeber würde ich sowieso vorher sprechen, allein schon wegen der Anmeldung einer Nebentätigkeit. Mir geht es hier aber in erster Linie um das WPHG und dessen Geltung? Ich würde mich freuen, wenn hier noch einige ihre Erfahrungen oder ihr Wissen teilen könnten...


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