checkAd

    Wie CFD-Verluste mit -Gewinnen steuerlich verrechnen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.10.16 19:24:36 von
    neuester Beitrag 14.11.16 16:55:43 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.240.506
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 814
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 27.10.16 19:24:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      wie können Verluste aus CFD-Geschäften beispielsweise im Jahr 2015 mit Gewinnen aus CFD-Geschäften z.B. in 2016 steuerlich "verrechnen"?

      Müssen die Verluste bereits in der Einkommenssteuererklärung für 2015 aufgefühert werden - oder erst in der Steuererklärung, in der mit Gewinnen gegengerechnet werden soll? An welcher Stelle auf den Formblättern bzw. in Elstern sollte dies geschehen?

      Vielen Dank für Eure Tipps.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.10.16 23:32:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.568.336 von Fragebaer am 27.10.16 19:24:36
      Zitat von Fragebaer: Hallo zusammen,

      wie können Verluste aus CFD-Geschäften beispielsweise im Jahr 2015 mit Gewinnen aus CFD-Geschäften z.B. in 2016 steuerlich "verrechnen"?

      Müssen die Verluste bereits in der Einkommenssteuererklärung für 2015 aufgefühert werden - oder erst in der Steuererklärung, in der mit Gewinnen gegengerechnet werden soll? An welcher Stelle auf den Formblättern bzw. in Elstern sollte dies geschehen?

      Vielen Dank für Eure Tipps.


      Wenn das Konto bei einer inl. Bank geführt wird, ist nichts zu veranlassen, die Verluste werden automatisch vorgetragen (sofern keine Verlustbescheinigung beantragt wird). Bei einer ausl. Bank MÜSSEN die Verluste für 2015 erklärt werden und der Verlust - sofern nicht eine Verrechnung mit anderen Kapitalerträgen in Betracht kommt - muss vom Finanzamt festgestellt festgestellt werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 28.10.16 17:11:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank. Das Konto ist bei einer ausländischen Bank (Broker) geführt.

      Wo genau trage ich das ein auf der Steuererklärung? Wäre toll, wenn Du mir das sagen könntest.

      Danke!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.11.16 21:47:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.576.076 von Fragebaer am 28.10.16 17:11:18Kann mir hierzu noch jemand helfen, bitte?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 14.11.16 16:55:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Fragebaer,
      irgendwo eine Zahl eintragen – damit ist dein Steuerfall wohl nicht erledigt. Du hast eine Steuererklärung für 2014 abgegeben. Dein Verlust war nicht dabei. Ich wäre nicht sicher, daß er nachträglich noch anerkannt wird.

      Na gut, wirst du vielleicht sagen, dann gebe ich den Gewinn in 2015 auch nicht an. Gleicht sich aus und macht überhaupt gar keine Arbeit. Die Gefahr besteht, daß ein Mitarbeiter deiner ausländischen Depotbank die Konto-Daten ans FA verkauft. So wurde wohl Hoeneß erwischt.

      Der Gewinn ist wohl auch nicht groß genug, um einen Steuerberater zu bezahlen. Hoeneß hatte mehrere. Eine Person mit eigener Erfahrung scheint sich leider nicht zu melden. Einen Rat kann ich dir nicht geben, glaube nur, daß es nicht so ganz einfach ist.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wie CFD-Verluste mit -Gewinnen steuerlich verrechnen?