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    WOEHRL - Die nächste MittelstandsAnleihen-Abzocke ? (Seite 11)

    eröffnet am 29.10.16 11:27:44 von
    neuester Beitrag 09.01.24 21:17:46 von
    Beiträge: 219
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      Avatar
      schrieb am 30.03.17 22:13:10
      Beitrag Nr. 119 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.647.255 von dg6nds am 30.03.17 19:50:18dann nehme wir das mal als gutes Vorzeichen, wenn Insider (?) einsteigen und >14 Eur zahlen.
      Avatar
      schrieb am 30.03.17 19:50:18
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.628.097 von erwin-kostedde am 28.03.17 15:53:20Anscheinend gibt es bereits vor der Gläubigerversammlung bereits sowohl die notwendige Mehrheit für die Beschlussfähigkeit sowie für die Zustimmung zum Insolvenzplan.

      Anders kann ich

      1) die hohen Umsätze unter steigenden Kursen

      2) die Ausführungen des Informationsbriefes "Ihr Wöhrl bleibt Wöhrl"

      Nicht deuten. Herr Greiner wird bereits als der neue Eigentümer vorgestellt, welcher in Kürze das Unternehmen übernehmen wird.

      R. Wöhrl Holding GmbH ist wohl die neue Dachgesellschaft.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.03.17 15:53:20
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.626.093 von ggw am 28.03.17 11:44:13Schon die Überschrift ist Irreführende Propaganda: "Wöhrl-Gläubiger müssen ihre Gewinne versteuern"

      Wenn Gläubiger einer Firma Schulden erlassen, erhöht sich damit automatisch deren Betriebsvermögen - und das sei grundsätzlich besteuerbar, urteilte jetzt das oberste deutsche Finanzgericht.

      da hätte Frau Schneider in der Ausbildung besser aufpassen müssen.
      Gemeint ist, dass der Schuldner die Gewinne durch Schuldenerlass versteuern muss. Und alles andere wäre ja auch eine Frechheit: Erst auf Steuerzahler- und Anlegerkosten eine Sanierung durchziehen und sich dann von diesen Gewinnen keine Steuern zahlen.
      Jetzt muss Hr. Greiner also erst einmal die so erwirtschaften Gewinne nach Luxemburg verschieben und die Anleger müssen noch etwas länger warten...:rolleyes:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.03.17 11:44:13
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.607.059 von dg6nds am 24.03.17 16:26:11
      Zitat von dg6nds: http://www.sazsport.de/handel/insolvenz/woehrl-glaeubiger-ge…

      Warum sollten die Wöhrl Gläubiger die Sanierungsgewinne versteuern? Diese sind doch nach der Übernahme nicht mehr die Eigentümer des Unternehmens!


      Also entweder ist der BFH Gesetzesentwurf pfusch oder der Artikel... Die Gläubiger welche ohnehin nur 10-20% erhalten sollen auch noch Sanierungsgewinne bezahlen!???

      Kein Wunder wenn die Anleihe Achterbahn fährt....




      Es ist traurig anzusehen was aus den früheren angeblichen Qualitätsmedien geworden ist.
      Das Handeslblatt verbreitet in dem ursprünglicchen Artikel
      - sazsport.de plappert ja nur nach was das Handelsblatt vorher berichtete -
      offenbar ohne jegliche eigene journalistische Recherce einfach die von der
      Presseabteilung des Unternehmens rausgeblasene Propaganda.
      (Im Handelsblatt-Artikel hiess es, dass die Inhalte gemäss den Informationen
      der Presseabteilung der RWAG wiedergegeben werden )

      Der Artikel verbreitet Falschinformationen im Propaganda-Sinne der RWAG-Hintermaenner.

      Anders ausgedrückt es handelt sich um "Fake-News" !

      Oder wie Du sagst, der Artikel ist pfusch.


      Schon die Überschrift ist Irreführende Propaganda: "Wöhrl-Gläubiger müssen ihre Gewinne versteuern"

      Er suggeriert, dass die Gläubiger irgendwelche Gewinne gemacht hätten.
      Das Gegenteil ist hingegen richtig, die Gläubiger müssen grosse Verluste hinnehmen, nahe einem Totalverlust.

      Die Gläubiger waren zu keinem Zeitpunkt Eigentümer des Unternehmens selbst.
      Eigentümer des RWAG-Unternehmen ist derjenige dem die 5Mio. Aktien gehören.
      Eigentümer der RWAG-Aktien sind und bleiben wohl nach den geänderten neuen Planungen wohl auch
      bis zur engültigen Löschung der Gesellschaft laut GJB15:

      1. Gerhard Wöhrl Beteiligungs GmbH: 2,45Mio. Aktien, das entspricht 49%
      2. GOVAN Verwaltungs GmbH: 2,29744 Mio. Aktien, das entspricht 45,95%
      3. GVC Gesellschaft für Venture Capital Beteiligungen GmbH: 0,25256 Mio. Aktien, das entsprich 5,05%

      Hinter der GOVAN stehen als Gesellschafter wiederum einige auch jüngere Mitglieder des Wöhrl-Familienclans.

      Der ursprüngliche Rettungsplan sah vor, dass Greiner all diese 5Mio. Aktien für 3Mio. Euro abkauft.
      Damit hätte dann die RWAG ihm gehört.
      Aber daraus wird ja jetzt wohl doch nichts.
      Greiner will ja jetzt wohl der RWAG nur ihr operatives Geschäft abkaufen.
      Die verbliebenen Sachanlagen der RWAG werden sich dann wohl die Immobilieneigentümer,
      also die Woehrl'schen Immobiliengesellschaften für kleines Geld aus der RWAG rauskaufen.

      zurück bleibt eine leere Hülle.
      Diese, also die leere RWAG, müsste dann ggfs. einen entstandenen Gewinn versteuern.
      Das drückt dann den verbleibenden Betrag der letztendlich an die Gläubiger ausgeschüttet werden kann.
      Richtig ist also dass die Gläubiger zusätzlich zu Ihrem gigantischen Verlust zusätzlich indirekt auch noch
      die Steuerpflichten der RWAG mitbezahlen würden. Eben durch eine noch geringere Befriedigungsquote.

      Ausserdem wird in dem Artikel geschrieben:
      "... im Januar hatte sich die Gläubigerversammlung darauf geeinigt,
      die Modehauskette unter der Führung von Textilunternehmer Christian Greiner
      in der Hand der Familie Wöhrl zu belassen ..."

      Wer diesem Verfahren zugestimmt hat ist hingegen nur der installierte Gläubigervertreter.
      Nicht jedoch die Gläubiger selbst.
      Ob die AnleihenGläubiger selbst wirklich einer Blankovollmacht für ein Vorgehen
      mit noch zu erstellendem Insolvenzplan in Richtung eines Verkaufs
      an Greiner zustimmen, wird man erstmals in der kommenden AGV anfang April sehen können.
      Falls überhaupt mindesten 50% der Anleihengläubiger teilnehmen und die AGV beschlussfähig ist.


      -----

      Es ist wirklich traurig zu sehen wie die (einstmals) also serieus geglaubten Mainstream-Medien
      einen Sachverhalt bis zur Unkenntlichkeit ins genaue Gegenteil verdreht darstellen.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.17 20:04:15
      Beitrag Nr. 115 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.600.357 von dg6nds am 23.03.17 19:26:12
      Zitat von dg6nds: ...
      Angeblich soll sich aufgrund des neuen Plans B keine Übervorteilung der Gläubiger ergeben (angebliche Aussage von Herrn Mach). Es gilt wohl weiterhin 10-20% Quote.


      Nanu, ich dachte Karneval wäre dieses Jahr schon durch.

      Wer den Gläubigern erzählen will dass sie bei einem quasi Totalverlust nicht überteilt werden wärend er selbst ein wohl recht üppiges Gehalt bezieht und sehenden Auges den Wöhrls/Greiners dabei hilft Ihr Unternehmen auf Kosten der Anleihengläubiger zu sanieren und an die Enkelgeneration erbschatssteuerfrei zu übgegeben, der muss entweder irgendwelche Rauschpilze schlucken oder sich als eine Art Karnevalssitzungspräsident verstehen der die Hand die ihn Füttert nicht beisst, sondern brav Sprechblasen nach deren Geschmack absondert.

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      Avatar
      schrieb am 25.03.17 14:20:24
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.600.357 von dg6nds am 23.03.17 19:26:12
      Zitat von dg6nds: ...

      Weiter könnte es bezüglich des Mietvertrags der Hauptverwaltung einen Deal geben, nachdem die leere Hülle Wöhrl AG für die neue Holding als Untervermieter auftritt. Sofern der Mietzins bis zur Kündigung durch die Wöhrl AG auch in gleicher Höhe von der neuen Holding bezahlt wird, sehe ich darin kein Problem. Die neue Holding kann sich im Anschluss um einen besseren Mietvertrag unabhängig der Insolvenz bemühen. Ich hoffe, dass es hier nicht zu Mittelabflüssen aufgrund unterschiedlicher Mieten kommt!
      ...


      Aha! Die Hauptverwaltung ist also dann auch nur gemietet.
      Na, da haben die Wöhrl's mit ihren Immobiliengesellschaften schon gründlich umfassende Vorarbeit geleistet.
      Avatar
      schrieb am 25.03.17 14:11:44
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.600.357 von dg6nds am 23.03.17 19:26:12
      Zitat von dg6nds: ...
      Sofern es binnen der nächsten 2 Monate nicht zu einer Änderung des BFH Urteils kommt wird wohl Greiner zum 1. Mai nun nicht mehr die AG und KG, sondern nur das operative Geschäft in eine neue Holding einbringen.
      Die AG und KG verbliebe dann als reine Hülle mit den ganzen Schulden und dem Guthaben aus der Übernahme Greiners. Der IV ist dann verpflichtet diese Hülle abzuwickeln. Ggü. dem ursprünglichen Plan fallen keine Sanierungsgewinne an.
      ...


      Na das haben die Herrschaften sich ja fein ausgedacht.
      Wofür eigentlich dann noch die kommende AGV?
      Den AGläubigern wird doch damit nur die Pistole auf die Brust gesetzt.
      Entweder sie stimmen einer Blanko-Vollmacht für den Gläubigervertreter zu, ohne zu wissen wie der noch zu Präsentierende Insovenzplan dann wirklich aussehen wird, und erhalten dafür die unverbindliche Zusage dass eine Befriedigungsquote von knapp über 10% angestrebt wird.
      Oder die Geschäftsführung und IV stellen dann nach der AGV eben fest, dass keine Einigung auf einen Insolvenzplan mögich ist und deshalb die Regelinsolvenz eröffent werden muss.
      Aus der Insolvenzmasse können sich Greiner und die Immobilienvermieter dann zum niedrigst möglichen juristisch noch verteidigbaren Preis bedienen ohne auch noch auf die Zusage einer Befriedungsquote achten zumüssen.

      Egal wie man es dreht und wendet, die Gläubiger haben die Arschkarte gezogen.

      Selbst wenn sie einer Blankovollmacht für einen Insovenzplan zustimmen sollten kommt eine Befriedungsquote von knapp über 10% einem Totalverlust genauso nahe wie eine wohl noch niedrigere Quote aus einer Regelinsolvenz.
      Eine akzeptable Befriedigungsquote von 50%+X ist praktisch unmöglich geworden.

      Die Greiners/Wöhrls sind fein raus, bekommen die Teile Ihres Alt-Unternehmens für einen Spottpreis in die Enkelgeneration und die Immobiliengesellschaften übertragen und stehen sogar noch als die guten Retter da.

      Doch die dummen Gläubiger dürfen für die Managementfehler der Oliver/Gerhard Wöhrls zahlen und werden im Fall der Fälle dass das BFH entsprechend entscheided auch noch für die ggfs. anfallende Steuern für den Firmenübergang durch eine noch geringere Befriedigungsquote geradestehen.

      Traurig, traurig was an Tricksereien in diesem Land alles möglich ist, weil offiziell legal.
      Avatar
      schrieb am 24.03.17 16:26:11
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.600.357 von dg6nds am 23.03.17 19:26:12http://www.sazsport.de/handel/insolvenz/woehrl-glaeubiger-ge…

      Warum sollten die Wöhrl Gläubiger die Sanierungsgewinne versteuern? Diese sind doch nach der Übernahme nicht mehr die Eigentümer des Unternehmens!

      Also entweder ist der BFH Gesetzesentwurf pfusch oder der Artikel... Die Gläubiger welche ohnehin nur 10-20% erhalten sollen auch noch Sanierungsgewinne bezahlen!???

      Kein Wunder wenn die Anleihe Achterbahn fährt....
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.03.17 19:26:12
      Beitrag Nr. 111 ()
      Bei Wöhrl sehe ich Kaufkurse und verstehe den aktuellen Rückgang ganz und gar nicht.

      Sofern es binnen der nächsten 2 Monate nicht zu einer Änderung des BFH Urteils kommt wird wohl Greiner zum 1. Mai nun nicht mehr die AG und KG, sondern nur das operative Geschäft in eine neue Holding einbringen.
      Die AG und KG verbliebe dann als reine Hülle mit den ganzen Schulden und dem Guthaben aus der Übernahme Greiners. Der IV ist dann verpflichtet diese Hülle abzuwickeln. Ggü. dem ursprünglichen Plan fallen keine Sanierungsgewinne an.

      In Berlin streitet man sich noch wegen der dortigen Beschäftigten im Falle einer Übernahme - da diese aber nun mit dem neuen Plan vom Tisch ist, werden die Angestellten dort Mitarbeiter einer leeren Hülle sein und deswegen sehr wahrscheinlich gekündigt. Ich weiß nicht wie der IV die Berliner Angestellten aus dem Unternehmen bekommt oder ob Greiner ein Problem damit an die AG und den IV übertragen wird. M.E. sind das ganz "normale" betriebliche Kündigungen - es ist klar, dass die AG in der Insolvenz bzw in .i.L. ist.

      Weiter könnte es bezüglich des Mietvertrags der Hauptverwaltung einen Deal geben, nachdem die leere Hülle Wöhrl AG für die neue Holding als Untervermieter auftritt. Sofern der Mietzins bis zur Kündigung durch die Wöhrl AG auch in gleicher Höhe von der neuen Holding bezahlt wird, sehe ich darin kein Problem. Die neue Holding kann sich im Anschluss um einen besseren Mietvertrag unabhängig der Insolvenz bemühen. Ich hoffe, dass es hier nicht zu Mittelabflüssen aufgrund unterschiedlicher Mieten kommt!

      Angeblich soll sich aufgrund des neuen Plans B keine Übervorteilung der Gläubiger ergeben (angebliche Aussage von Herrn Mach). Es gilt wohl weiterhin 10-20% Quote.
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.03.17 23:00:50
      Beitrag Nr. 110 ()
      Vor dem Hintergrund des anzunehmenden Wissens, dass die Immobilien-Sachanlagen wohl in grossen Teilen keine unabhängig verwertbaren Immobilien sind.
      Welche man z.B. auch an aussenstehende Investoren meisstbietend verkaufen könnte.
      Muss man sich klar machen, dass die Befriedigungsquote für die Gläubiger dann massgeblich
      davon abhängt, wieviel die eigentlichen Eigentümer der nur gemieteten Immoblien für die in Ihren Immobilien
      getägten Sachanlagen in Form von Einbauten (wie Aufzüge, Rolltreppen etc.) zu zahlen bereits sind.

      In der bisherigen Unternehmensstruktur - also operatives Geschäft und die getätigten Sachanlagen
      innerhalb der einen Entität RWAG - hängt der Fortbestand der Gesamtgesellschaft RWAG inclusive
      der knapp 2000Arbeitsplätze wesentlich von der Zustimmung der Gläubiger zum gemachten
      Restrukturierungskonzept mit zu akzeptierender Gläubigerbefriedigungsquote ab.
      Wollte man also das Gesamtkonstrukt inclusive der Arbeitsplätze retten
      - um politisch/gesellschaftlich/moralisch als der "Gute", der "Retter" dazustehen -
      so musste man den Gläubigern eine ausreichend hohe Befriedigungsquote anbieten
      welche diese akzeptieren können.

      Veräussert man aber das operative Geschäft inclusive der Arbeitsplätze aus der RWAG heraus
      in eine neue andere Gesellschaft,
      dann entfällt die Notwendigkeit den Gläubigern der RWAG-Anleihe eine akzeptable
      Befriedigungsquote anbieten zu müssen um die Arbeitsplätze zu erhalten und um
      politisch/gesellschaftlich/moralisch als der "Gute", der "Retter",
      der verantwortungsvolle Unternehmer welcher tausende Arbeitsplätze sichert dazustehen.
      (Der nächste Verdienstorden muss schliesslich irgendwie begründet werden)

      Die eigentlichen Ladenlokal-Immobilien gehören ja wohl sowieso externen Woehrl'schen Immobiliengesellschaften.
      Und die können ja neue Mietverträge mit der neuen operativen Gesellschaft abschliessen, falls
      diese nicht sowieso die bisherigen Mietverträge aus der RWAG heraus als Teil des
      operativen Geschäfts mit übernimmt.

      Für die Ablöse/Kauf der als Sachanalagen in die fremden Immobilien eingebauten Anlagen und Maschinen brauchen
      die Immobilien-Eigentümer dann nur noch vergleichsweise geringe Beträge an die RWAG anzubieten.
      Denn die Gläubiger der RWAG haben ja nach erfolgtem Verkauf des operativen Geschäftsteils
      keinerlei Druckmittel mehr um einen höheren Preis durchzusetzen.


      Es stellt sich damit die juristische Frage ob die Geschäftsführung/Insolvenzverwalter im
      aktuellen Insolvenz-Zustand den operativen Geschäftsbetrieb ohne Genehmigung der Gläubiger
      aus der RWAG heraus verkaufen darf.
      Falls ja, dann hätten die Gläubiger "verloren" und müssten sich damit begnügen was ihnen noch
      gnädigerweise gelassen bzw. von den eigentlichen Immobilieneigentümern
      für die eingebauten Sachanlagen gegeben wird.

      Nur wenn die Gläubiger dem Verkauf von Teilen der Unternehmenssubstanz (das operative Geschäft)
      der RWAG zustimmen müssen(ob nun direkt oder indirekt mittels ihres bevollmächtigten gemeinsamen GläubigerVertreter ist egal),
      hätten sie noch einen Trumpf in der Hand um einen akzeptabel hohen
      Kaufpreis für die Immobilien-Sachanlagen durchzusetzten der eine akzeptabel hohe Befriedigungsquote ermöglicht.
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