Korrekturmöglichkeiten nach Depotübertrag an Ehegatten noch möglich (Abgeltungssteuer/Anschaffungswe - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.12.16 15:45:59 von
neuester Beitrag 25.12.16 12:02:06 von
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Hallo zusammen,
hier ist das Thema gut beschrieben:
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/500-beitraege/115…
Leider habe ich scheinbar das Depot an meine Gattin entgeltlich übertragen und damit alles an Vorteilen verloren? Wir sind gemeinsam veranlagt. Frage:
1.) Kann oder will sich die Bank hier ev. kulant verhalten und den Antrag noch ändern oder Rückabwickeln? Kennt hier jemand Ausnahmen? Ja, ich habe hier sicherlich falsch angekreuzt, aber es könnte ja jemand auch falsch ausgeführt haben, da würde sicherlich ja auch korrigiert werden, daher die Frage. Natürlich ist es Mehraufwand, aber das Wort Kulanz und Kundenservice sollte ja ab und an ev. auch ggf. berücksichtigt werden.
2.) Wie sieht es nach dem Übertrag mit den Haltefristen aus, da die Käufe vor 2006 lagen, war ein Verkauf nicht an die Haltefrist von 24Mon. gebunden. Sind diese nun auch wegen der neuen Anschaffungsdaten verloren?
3.) Nach dem Übertrag wurden 1,3% als steuerpflichtiger Erlös genannt, in dem Übertrag habe ich jedoch die vollen Anteile/Gelder 1:1 gefunden. Was passiert da wie bzw. wieso wurde hier nichts abgezogen?
Vielen Dank.
Gruß
Controller123
hier ist das Thema gut beschrieben:
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/500-beitraege/115…
Leider habe ich scheinbar das Depot an meine Gattin entgeltlich übertragen und damit alles an Vorteilen verloren? Wir sind gemeinsam veranlagt. Frage:
1.) Kann oder will sich die Bank hier ev. kulant verhalten und den Antrag noch ändern oder Rückabwickeln? Kennt hier jemand Ausnahmen? Ja, ich habe hier sicherlich falsch angekreuzt, aber es könnte ja jemand auch falsch ausgeführt haben, da würde sicherlich ja auch korrigiert werden, daher die Frage. Natürlich ist es Mehraufwand, aber das Wort Kulanz und Kundenservice sollte ja ab und an ev. auch ggf. berücksichtigt werden.
2.) Wie sieht es nach dem Übertrag mit den Haltefristen aus, da die Käufe vor 2006 lagen, war ein Verkauf nicht an die Haltefrist von 24Mon. gebunden. Sind diese nun auch wegen der neuen Anschaffungsdaten verloren?
3.) Nach dem Übertrag wurden 1,3% als steuerpflichtiger Erlös genannt, in dem Übertrag habe ich jedoch die vollen Anteile/Gelder 1:1 gefunden. Was passiert da wie bzw. wieso wurde hier nichts abgezogen?
Vielen Dank.
Gruß
Controller123
Controller123,
„Kann oder will sich die Bank hier ev. kulant verhalten und den Antrag noch ändern oder Rückabwickeln?“
Hat deine Gattin ein Depot bei einer anderen Bank? Ich sehe schwarz – aber probier mal.
„..... nicht an die Haltefrist von 24Mon. Gebunden.“
Diese Frist gab es nicht. Käufe vor 2009 konntest du steuerfrei verkaufen. Das hast du jetzt mit dem entgeltlichen Depotübertrag gemacht. Deine Anschaffungsdaten sind verloren – deine Gattin hat mit dem Übertrag neue Anschaffungsdaten.
„Nach dem Übertrag wurden 1,3% als steuerpflichtiger Erlös genannt, in dem Übertrag habe ich jedoch die vollen Anteile/Gelder 1:1 gefunden. Was passiert da wie bzw. wieso wurde hier nichts abgezogen?“
Verstehe ich nicht. Vielleicht war doch etwas steuerpflichtig, lag aber unter deinem Freistellungsauftrag.
„Kann oder will sich die Bank hier ev. kulant verhalten und den Antrag noch ändern oder Rückabwickeln?“
Hat deine Gattin ein Depot bei einer anderen Bank? Ich sehe schwarz – aber probier mal.
„..... nicht an die Haltefrist von 24Mon. Gebunden.“
Diese Frist gab es nicht. Käufe vor 2009 konntest du steuerfrei verkaufen. Das hast du jetzt mit dem entgeltlichen Depotübertrag gemacht. Deine Anschaffungsdaten sind verloren – deine Gattin hat mit dem Übertrag neue Anschaffungsdaten.
„Nach dem Übertrag wurden 1,3% als steuerpflichtiger Erlös genannt, in dem Übertrag habe ich jedoch die vollen Anteile/Gelder 1:1 gefunden. Was passiert da wie bzw. wieso wurde hier nichts abgezogen?“
Verstehe ich nicht. Vielleicht war doch etwas steuerpflichtig, lag aber unter deinem Freistellungsauftrag.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.949.068 von alzwo am 23.12.16 18:39:40Hallo Controller,
wenn Du mit den 24 Monaten Haltefrist auf "offene Immobilienfonds" abzielst.
JA - nach dem Übertrag ist die Altregelung weggefallen und ab Übertrag gilt eine zweijährige Sperrfrist und dann die übliche einjährige Kündigungsfrist (ohne Freibetrag).
Rene
wenn Du mit den 24 Monaten Haltefrist auf "offene Immobilienfonds" abzielst.
JA - nach dem Übertrag ist die Altregelung weggefallen und ab Übertrag gilt eine zweijährige Sperrfrist und dann die übliche einjährige Kündigungsfrist (ohne Freibetrag).
Rene
Hallo zusammen, ich habe um eine Änderung bzw. Rückabwicklung gebeten,aber so viel Hoffnung mache ich mir da auch nicht nicht, da die Banken flexibel wie eine Brechstange sind, gerade die Deutsche Bank. Überlege grad was ich verloren haben:
- Nach 2J. Haltefrist verlängert sich die Kündigungsfrist auf 1J. => o.k. unschön,da kein Sofortverkauf mehr möglich ist, aber hier waren ohnehin nur 30T€ möglich meine ich und ein Verkauf war auch nicht geplant....
- der steuerliche Aspekt ist mir noch nicht ganz klar, denn die benannten 1,3% vom Depotvolumen als zu versteuernder Gewinn dürften eigentlich wegen der Abgeltungssteuer und Kauf vor 2009 gar nicht anfallen sein? Ab 2018 fällt ja die Abgeltungssteuer ohnehin für neue Erträge ab 2019 an, also habe ich max. 1J. verloren. Aber was hat man verloren? Die jährliche Ausschüttung erfolgt ja beispielweise beim hausinvest ohnehin teilweise von der Substanz, also wird es eh keine Kursgewinne neben der Ausschüttung geben!?
Diese ganze steuerlich intransparenz und handhabung ist nicht unbedingt einfacher geworden vor allem nach 2018 wird es es richtig spannend mit dem Mix an Anteilen!
Gruß und Danke.
- Nach 2J. Haltefrist verlängert sich die Kündigungsfrist auf 1J. => o.k. unschön,da kein Sofortverkauf mehr möglich ist, aber hier waren ohnehin nur 30T€ möglich meine ich und ein Verkauf war auch nicht geplant....
- der steuerliche Aspekt ist mir noch nicht ganz klar, denn die benannten 1,3% vom Depotvolumen als zu versteuernder Gewinn dürften eigentlich wegen der Abgeltungssteuer und Kauf vor 2009 gar nicht anfallen sein? Ab 2018 fällt ja die Abgeltungssteuer ohnehin für neue Erträge ab 2019 an, also habe ich max. 1J. verloren. Aber was hat man verloren? Die jährliche Ausschüttung erfolgt ja beispielweise beim hausinvest ohnehin teilweise von der Substanz, also wird es eh keine Kursgewinne neben der Ausschüttung geben!?
Diese ganze steuerlich intransparenz und handhabung ist nicht unbedingt einfacher geworden vor allem nach 2018 wird es es richtig spannend mit dem Mix an Anteilen!
Gruß und Danke.
Hallo zusammen, ich habe um eine Änderung bzw. Rückabwicklung gebeten,aber so viel Hoffnung mache ich mir da auch nicht nicht, da die Banken flexibel wie eine Brechstange sind, gerade die Deutsche Bank. Überlege grad was ich verloren haben:
- Nach 2J. Haltefrist verlängert sich die Kündigungsfrist auf 1J. => o.k. unschön,da kein Sofortverkauf mehr möglich ist, aber hier waren ohnehin nur 30T€ möglich meine ich und ein Verkauf war auch nicht geplant....
- der steuerliche Aspekt ist mir noch nicht ganz klar, denn die benannten 1,3% vom Depotvolumen als zu versteuernder Gewinn dürften eigentlich wegen der Abgeltungssteuer und Kauf vor 2009 gar nicht anfallen sein? Ab 2018 fällt ja die Abgeltungssteuer ohnehin für neue Erträge ab 2019 an, also habe ich max. 1J. verloren. Aber was hat man verloren? Die jährliche Ausschüttung erfolgt ja beispielweise beim hausinvest ohnehin teilweise von der Substanz, also wird es eh keine Kursgewinne neben der Ausschüttung geben!?
Diese ganze steuerlich intransparenz und handhabung ist nicht unbedingt einfacher geworden vor allem nach 2018 wird es es richtig spannend mit dem Mix an Anteilen!
Gruß und Danke.
- Nach 2J. Haltefrist verlängert sich die Kündigungsfrist auf 1J. => o.k. unschön,da kein Sofortverkauf mehr möglich ist, aber hier waren ohnehin nur 30T€ möglich meine ich und ein Verkauf war auch nicht geplant....
- der steuerliche Aspekt ist mir noch nicht ganz klar, denn die benannten 1,3% vom Depotvolumen als zu versteuernder Gewinn dürften eigentlich wegen der Abgeltungssteuer und Kauf vor 2009 gar nicht anfallen sein? Ab 2018 fällt ja die Abgeltungssteuer ohnehin für neue Erträge ab 2019 an, also habe ich max. 1J. verloren. Aber was hat man verloren? Die jährliche Ausschüttung erfolgt ja beispielweise beim hausinvest ohnehin teilweise von der Substanz, also wird es eh keine Kursgewinne neben der Ausschüttung geben!?
Diese ganze steuerlich intransparenz und handhabung ist nicht unbedingt einfacher geworden vor allem nach 2018 wird es es richtig spannend mit dem Mix an Anteilen!
Gruß und Danke.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.952.059 von Controller123 am 24.12.16 16:18:12....kann der Ausweis des zu versteuernden Anteils ev. etwas mit der 10 Jahresfrist bei Immobilien zu tun haben, hat also nichts mit der Abgeltungssteuerbefreiung beim Kauf vor 2009 zu tun?
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