Optionscheine mit Verlust - Transaktionskosten über Restwert - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.01.17 11:48:49 von
neuester Beitrag 01.01.17 13:01:19 von
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Hallo,
ein erfolgreiches neues Jahr 2017 !
Habe praktisch wertlose Optionsscheine bewusst am Verfalltag zwecks Realisierung der Verluste verkauft.
Nun habe ich recherchiert und habe in 2016 diverse Fälle, wo angeblich die Transaktionskosten höher als der Veräußerungswert waren und somit ein Ausweis gem. Randziffer 59 des BMF-Schreibens
vom 09.12.2014 erfolgt ist und somit keine Verlustverrechnungsmöglichkeit.
Ein absolutes Unding, gegen jeglichen Gerechtigkeitssinn.
Inzwischen gibt es wohl vom BFH ein dreiteiliges Urteil vom 12.01.2016, mit dem dieser BMF-Bescheid hinsichtlich wertlosem Verfall von Optionen hinfällig ist, aber wie ist es bei dem Fall Transaktionskosten höher als Restwert ?
Bitte um Hilfe : Kann ich eine KAP für 2016 abgeben und unter Aufführen von jeweils Kauf- und Verkaufsbelegen mir die 'verlorengegangene' KapErtrSt+KirchSt+Soli zurückholen ? Auf BFH-Urteil verweisen ?
Lieben Dank für die Hilfe
ein erfolgreiches neues Jahr 2017 !
Habe praktisch wertlose Optionsscheine bewusst am Verfalltag zwecks Realisierung der Verluste verkauft.
Nun habe ich recherchiert und habe in 2016 diverse Fälle, wo angeblich die Transaktionskosten höher als der Veräußerungswert waren und somit ein Ausweis gem. Randziffer 59 des BMF-Schreibens
vom 09.12.2014 erfolgt ist und somit keine Verlustverrechnungsmöglichkeit.
Ein absolutes Unding, gegen jeglichen Gerechtigkeitssinn.
Inzwischen gibt es wohl vom BFH ein dreiteiliges Urteil vom 12.01.2016, mit dem dieser BMF-Bescheid hinsichtlich wertlosem Verfall von Optionen hinfällig ist, aber wie ist es bei dem Fall Transaktionskosten höher als Restwert ?
Bitte um Hilfe : Kann ich eine KAP für 2016 abgeben und unter Aufführen von jeweils Kauf- und Verkaufsbelegen mir die 'verlorengegangene' KapErtrSt+KirchSt+Soli zurückholen ? Auf BFH-Urteil verweisen ?
Lieben Dank für die Hilfe
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.986.199 von Miguelhobby am 01.01.17 11:48:49Ja mmn solltes so handeln.
Hier bei WO gibt es einige Threads zum Thema:
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/500-beitraege/121…
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1222737-1-10/wahn…
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1234921-neustebei…
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1238163-neustebei…
Ich würde dem Rat von @Taxadvisor folgen.
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