checkAd

    Optionscheine mit Verlust - Transaktionskosten über Restwert - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.01.17 11:48:49 von
    neuester Beitrag 01.01.17 13:01:19 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.243.739
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 757
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.01.17 11:48:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ein erfolgreiches neues Jahr 2017 !

      Habe praktisch wertlose Optionsscheine bewusst am Verfalltag zwecks Realisierung der Verluste verkauft.
      Nun habe ich recherchiert und habe in 2016 diverse Fälle, wo angeblich die Transaktionskosten höher als der Veräußerungswert waren und somit ein Ausweis gem. Randziffer 59 des BMF-Schreibens
      vom 09.12.2014 erfolgt ist und somit keine Verlustverrechnungsmöglichkeit.
      Ein absolutes Unding, gegen jeglichen Gerechtigkeitssinn.
      Inzwischen gibt es wohl vom BFH ein dreiteiliges Urteil vom 12.01.2016, mit dem dieser BMF-Bescheid hinsichtlich wertlosem Verfall von Optionen hinfällig ist, aber wie ist es bei dem Fall Transaktionskosten höher als Restwert ?

      Bitte um Hilfe : Kann ich eine KAP für 2016 abgeben und unter Aufführen von jeweils Kauf- und Verkaufsbelegen mir die 'verlorengegangene' KapErtrSt+KirchSt+Soli zurückholen ? Auf BFH-Urteil verweisen ?

      Lieben Dank für die Hilfe
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.01.17 13:01:19
      Beitrag Nr. 2 ()


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Optionscheine mit Verlust - Transaktionskosten über Restwert