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    Clere - ein Hoffnungswert (Seite 70)

    eröffnet am 01.01.17 13:43:56 von
    neuester Beitrag 19.04.24 10:23:26 von
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      schrieb am 25.08.17 08:14:28
      Beitrag Nr. 1.416 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.592.464 von bluechip56 am 24.08.17 18:23:06Ja, echt :rolleyes:

      Wobei ich nicht behauptet hab, dass es wesentlich mehr sind - nicht, dass ich nicht gerne die ein oder andere Mio. mehr in die Hand genommen hätte. Google mal § 17 EStG... jaja, die Steuer :laugh:

      Überschreitet man gewisse Schwellen, hat das nämlich auch auf der Privatebene gewisse steuerliche Konsequenzen - es unterliegt dann nimmer der AgSt sondern rutscht in den § 17... darauf hatte ich in der Dividenden-Konstellation hier dann auch keinen Bock. Ausserdem konnte ich per Google-Suche nichts zur Rechtslage finden, was gewesen wäre, wenn man 1-3 Tage vor Delisting noch die 3% Schwelle verletzten würde, ob man dann noch melden und veröffentlichen hätte müssen. (quasi nach Delisting-Umsetzung) Und darum die Bafin anzusprechen, war mir auch zu doof ;)

      Hat vA Glück gehabt....

      Gekauft haben wir natürlich alle unter 16,33 €, klar ne?

      Es gibt keine Kurse mehr. Clere ist delistet. In einem evtl. von Maklerseite freiweillig und freibleibend organisierten FV Handel gibt es maximal Preise, keine Kurse ;)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.17 18:23:06
      Beitrag Nr. 1.415 ()
      Echt ;)

      nehmen wir mal an Balaton hat 50 000 Aktien im Schnitt zu 17,50€ = 875 000 €

      Du hast also mehr investiert als Balaton, wieviel denn ;)

      2. Warum wird die Dividende nicht vom Kurs abgezogen ?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.17 14:05:58
      Beitrag Nr. 1.414 ()
      Ich bin offen gestanden ziemlich überrascht mehr Clere Aktien zu besitzen als die Dt. Balaton AG :rolleyes:

      Aber der Beitrag im Hinblick aufs leidige Thema "Steuern" war natürlich durchaus wertvoll, wenn ich auch hoffe (und nicht sehe, wie man die Stimmen des Großaktionärs ausschließen könnte) dass die 7 € pünktlich am 04.09. ausbezahlt werden.

      Und was die Argumentation der Balaton betrifft, dass man das ganze ja steuertechnisch neutral via Aktienrückkäufe umsetzen hätte können, so geht das natürlich fehl. Jedenfalls nicht via Markt, denn die Aktien wurden ja auch nur zu 16,33 € verkauft wegen des ominösen Delisting-Druck-Szearios. Das hätte man aber in Verbindung mit einem (freiwilligen) Aktienrückkaufsprogramm schwerlich aufbauen lassen. Und insofern hätte das in der Praxis nicht funktioniert (sondern nur den Kurs hochgetrieben).

      Und offiziell ist Clere sowieso gar nicht börsennotiert, und so gesehen gibt's natürlich auch keinen Dividendenabschlag ;)
      Avatar
      schrieb am 24.08.17 09:24:01
      Beitrag Nr. 1.413 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.584.898 von keith am 23.08.17 17:29:10Auf jeden Fall unter 177 000 Stck / 3%
      Avatar
      schrieb am 23.08.17 21:19:26
      Beitrag Nr. 1.412 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.584.757 von honigbaer am 23.08.17 17:11:19#honigbaer

      da hast Du leider die falschen Schlüsse gezogen, bin Privatanleger ..., ich schrieb ...

      Ob ich Steuern zahle (bei Divi) und verrechne (nach Verkauf mit Divi) oder nur zahle (bei Verkauf ohne Divi) ist mir egal, der Steuersatz ist gleich.

      d.h. mir ist es egal, worauf ich die Steuern zahle, ob jetzt auf die Divi oder auf die bereits besteuerten Gewinne in diesem Jahr, womit ich dann die evtl. anfallenden Verluste bei einem Clere-Verkauf wieder verrechne und damit die Steuern für diesen Anteil erstattet bekomme.

      Und ich bin mir sehr sicher, dass ich deutlich weniger als 7 € Verlust realisieren werde bzw. muss, schon deswegen, weil mein EK bei rd. 16,3x liegt. Alles was über 9,3x nach Divi liegt ist also super.

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      schrieb am 23.08.17 17:35:09
      Beitrag Nr. 1.411 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.584.898 von keith am 23.08.17 17:29:10Habs gefunden. Steht im Gegenantrag vom 15.08...
      Avatar
      schrieb am 23.08.17 17:29:10
      Beitrag Nr. 1.410 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.580.035 von Effektenkombinat am 23.08.17 07:58:02
      Zitat von Effektenkombinat: Die 50.000 Aktien die sie da haben, das ist doch lächerlich.



      Wie kommst du darauf, daß Balaton 50.000 Aktien hat?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.08.17 17:11:19
      Beitrag Nr. 1.409 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.579.414 von benni2 am 22.08.17 23:12:40
      Zitat von benni2: Um das nochmal klarzustellen ...

      Ich bleibe so oder so zunächst drin, entweder die 7 € - Divi kommt, dann wird der Kurs über kurz oder lang deutlich über den (aktuell) 10,73 stehen oder sie kommt nicht, dann eben deutlich über den (aktuell) 17,73 €.

      Ob ich Steuern zahle (bei Divi) und verrechne (nach Verkauf mit Divi) oder nur zahle (bei Verkauf ohne Divi) ist mir egal, der Steuersatzz ist gleich.
      ...


      Ich glaube, Du tust hier bluechip Unrecht, denn Deine hier getroffene von mir fett markierte Aussage legt doch den Schluss nahe, dass Du als Unternehmer die Aktien im Betriebsvermögen hältst, ohne Kapitalgesellschaft zu sein. Denn als Privatanleger unter Abgeltungssteuer macht es sehr wohl einen Unterschied, da ja eine Verrechnung von Dividendenzahlungen und Aktienverlusten steuerlich nich möglich ist.

      Und für Kapitalgesellschaften sowieso, da die Dividende sowohl KSt als auch Gewerbesteuerpflichtig wäre.

      (Ich bin jetzt gar nicht auf dem laufenden, wie es im Betriebsvermögen ohne Kapitalgesellschaft genau ist. Wäre das nicht sogar dann Teileinkünfteverfahren bei den Veräußerungen?)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.08.17 15:26:40
      Beitrag Nr. 1.408 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.582.759 von honigbaer am 23.08.17 13:49:11Die steuerliche Behandlung der Veräußerungsgewinne bei Kapitalgesellschaften wurde im Gegenantrag vollständig erläutert, es gab also keinen weiteren Erläuterungsbedarf.

      Wenn dann trotzdem jemand von Abgeltungssteuer faselt und danach noch darauf besteht, beschimpft und falsch darstellt, darf auch ruhig mal ein Smilie und ein solcher Hinweis kommen, ohne wieder vom Urschleim anfangen zu müssen.
      Avatar
      schrieb am 23.08.17 13:49:11
      Beitrag Nr. 1.407 ()
      Hier im Forum sollte es guter Ton sein, wenn man die Fakten richtigstellt und nicht nur sagt, mach Dich erstmal schlau, ich weiß es sowieso besser.

      Seit 2013 ist bezüglich der Kapitalgesellschaften zufließenden Streubesitzdividenden bei weniger als 10 bzw 15% Anteilsbesitz geregelt, dass diese vollständig der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer unterliegen, während zuvor für diese Beteiligungen noch eine Befreiung der Dividenden von der Körperschaftsteuer gegeben war, mit der Einschränkung, dass 5% der Dividende besteuert wurden.
      https://de.wikipedia.org/wiki/Dividende#Steuerliche_Behandlu…
      Im Ergebnis besteht hier also eine Doppelbesteuerung (oder sogar Dreifachbesteuerung), da ja bei einer späteren Durchleitung an den Anteilseigner der Kapitalgesellschaft erneut Kapitalertragsteuer abzuführen ist und dentsprechende Steuerpflicht beim Empfänger besteht.

      Für Veräußerungsgewinne der Kapitalgesellschaften gilt bei Beteiligungen unabhängig von der Beteiligungshöhe hingegen weiterhin, dass nur 5% der Veräußerungsgewinne auf Ebene der veräußernden Kapitalgesellschaft der Körperschafts- und Gewerbesteuer unterliegen, Verluste hingegen steuerlich unbeachtlich sind, also nicht gegengerechnet werden können. (Eine Abschaffung dieser Regelung wurde zwar diskutiert, meines Wissens aber nicht umgesetzt. Aber letztlich würde das ja auch hier auf eine Dreifachbesteuerung hinauslaufen. Lediglich die Risikokapitalgeber sehen da einen Nachteil, denn ihre Startupfinanzierungen erzeugen keine Verlusvorträge, wenn es floppt. Außerdem hätten die Kommunen gerne mehr Gewerbesteuer.)


      Ergebnis der Gesamtkonstellation ist aber, dass bei Balaton die Dividende auf Ebene der Dt. Balaton AG steuerpflichtig wäre, ein Veräußerungsverlust sich hingegen nicht auswirkt. (Auch ein Veräußerungsgewinn würde ohnehin nur zu 5% besteuert, also entsteht auch durch eine Verringerung eines solchen, kaum eine nennenswerte Steuerminderung.)
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