checkAd

    Gescheiterter Bezugsrechteverkauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.01.17 15:16:23 von
    neuester Beitrag 29.01.17 18:53:54 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.244.882
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.178
    Aktive User: 0

    ISIN: BMG2126P1023 · WKN: A141X7
    0,0195
     
    EUR
    0,00 %
    0,0000 EUR
    Letzter Kurs 12.02.20 München

    Werte aus der Branche Elektrogeräte

    WertpapierKursPerf. %
    1,3000+71.367,84
    25,12+39,05
    0,5900+31,11
    25,03+19,99
    37,37+15,95
    WertpapierKursPerf. %
    0,8800-10,24
    4,9000-11,71
    2,1400-14,06
    1,0360-15,22
    4,0000-33,33

     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 16.01.17 15:16:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Hong Kong Firma South East Group Ltd. Registered Shares HD -,10 (ISIN: BMG828661238) hat 2014 eine Kapitalerhöhung (Bezugsrecht-ISIN: XC000A119ZJ8) durchgeführt.
      Der Bezugsrechtehandel lief vom 10.10.2014 bis zum 14.10.2014.
      Heute heißt die Firma China Minsheng Drawin Technology Group Hong Kong Stock Code 726.

      Meine Bank (DAB Bank) hat meinem Depot die Bezugsrechte erst am 14.10.2014 eingebucht.
      Ebenfalls am 14.10.2014 hat mich die Bank per normaler Mail über den Bezugsrechtehandel informiert und mich um Weisung, innerhalb von 16 Stunden, gebeten. Die Bank teilte mir in der Mail mit, dass ohne Weisung ein Verkauf der Bezugsrechte, falls möglich, unternommen würde.


      Die Bank konnte den Verkauf nicht durchführen und hier fängt der Streit an.
      Dadurch ist mir ein Schaden von mehreren Tausend € entstanden.


      Die Bank zieht sich auf den Standpunkt zurück, dass die Sie selber von der Lagerstelle erst sehr kurzfristig Informationen über die Kapitalerhöhung erhielt und Sie am 15.10.2014 einen Verkauf versucht hat, dieser Verkaufsversuch aber nicht erfolgreich war, weil sich kein Handelspartner fand.
      Die historischen Umsätze zum Bezugsrecht zeigen jedoch, dass sowohl vor dem 15.10 (seit dem 10.10 erhebliche Umsätze stattgefunden haben und die Lagerstelleninformation andere Markteilnehmer offensichtlich früher erreicht hat) und auch nach dem 15.10.2014 noch Umsätze zum Bezugsrecht am Handelsplatz stattgefunden haben.
      Den Ombudsmann der Bank habe ich schon durch – er hatte einen 50% Vergleich vorgeschlagen, welchen die Bank abgelehnt hat.

      Ich stehe nun vor der Frage, zu klagen. Die Kosten dafür sind nicht unerheblich und würden im Misserfolgsfall je nach Zahl der Instanzen zwischen 2 und 4 tausend Euro oder mehr betragen.

      Im Gespräch mit einem Bankmitarbeit bekam ich die Auskunft, dass die wertlose Ausbuchung der Bezugsrechte „normal“ sein. Das mag ich nicht so recht glauben.

      Wie ist Eure Erfahrung zum Thema ausländischer Bezugsrechte und/oder habt Ihr Hinweise dazu wie die allgemeine Rechtslage zum Thema aussieht oder wo ich diese genauer nachlesen kann (die Vertragsgrundlagen mit der Bank vervollständige ich gerade)?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.01.17 22:09:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.094.001 von southeast am 16.01.17 15:16:23Mein Eindruck ist, dass nicht der Verkauf das Problem ist, sondern die Informationen der DAB Bank.

      Die Aussage, dass eine wertlose Ausbuchung der Rechte "normal" sei, ist natürlich Schwachsinn. Andererseits ist aber auch klar, dass ein Verkauf der Rechte am 15. nicht mehr möglich ist, wenn der Handel nur bis zum 14. geht.

      Die Fragen, die sich mir stellen, sind jetzt folgende:

      1) Warum hat die DAB-Bank erst am 14. über die Kapitalerhöhung informiert? Die Aussage, man sei selbst erst so spät informiert worden, kann stimmen, wäre aber für China/Hong Kong eher ungewöhnlich. Im Zweifelsfall muss die Bank das nachweisen anhand der Zeitstempel der Lagerstellen-Info (entweder Clearstream oder lokale Bank vor Ort).

      2) Hier wird es aus meiner Sicht kritisch für die Bank. Die Bank wußte, dass der Handel nur bis zum 14. geht. Sie gibt aber eine Info raus mit Deadline bis 15., dabei wissend, dass ein Verkauf wohl nicht mehr möglich sei. Warum hat sie das gemacht? Warum hat sie nicht automatisch die Rechte verkauft, als es noch möglich war? Auch ohne Kundenweisung wäre das in Anbetracht der Kurzfristigkeit gerechtfertigt gewesen.

      3) Warum hat die Bank - je nach Deadline - nicht noch den Bezug von Aktien angeboten? Da die Rechte einen Wert hatten, wäre das eine Alternative gewesen, um den Totalverlust zu vermeiden.


      Das ist nur meine Einschätzung als Spezialist aus der Praxis. Ich bin kein Jurist.
      Avatar
      schrieb am 22.01.17 19:46:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke für Dein Feedback.
      Die Idee den Nachweis für Lagerstelleninfo der Bank zu verlangen ist naheliegend - darauf bin ich aber nicht gekommen.
      Das könnte mir nochmal helfen.

      Zu 2: Hier habe ich mich in meiner Beschreibung vertippt. Der letzte Bezugsrechtehandelstag war der 17.10 -siehe Umsatzverteilungsgrafik.

      Zu 3: Ein Aktienbezug wäre theoretisch möglich gewesen, schied aufgrund des imensen Kapitalbedarfs aber für mich aus.

      Mich würde noch Dein Background als Spezialist interessieren.
      Kannst Du dazu etwas schreiben, damit das Feedback besser einordnen kann?
      Avatar
      schrieb am 22.01.17 22:23:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kapitalmaßnahmen ausländischer Gesellschaften sind mein Beruf, seit mehr als 20 Jahren.

      Wenn Du bei "meiner" Bank Kunde wärst, hätte ich diese Sache bearbeitet.

      Du schreibst, dass der Handel bis zum 17. ging. Dann fällt mein zweiter Punkt natürlich weg. Wenn wir davon ausgehen, dass die DAB den Verkauf mangels Weisung am 15. ausgeführt hat, die Rechte aufgegeben hat und es tatsächlich keinen Kurs gab, erkenne ich hier kein Verschulden. Sonderbar ist aber schon, dass es am 15. und danach noch Umsätze gab. Warum konnte der Verkauf nicht ausgeführt werden?

      Das Angebot mit dem Bezug nach dem nicht möglichem Verkauf hätte die Bank ja zumindest versuchen können. Aber möglicherweise war diese Deadline schon abgelaufen, ehe klar war, dass ein Verkauf nicht möglich war.

      Da gibt es viele Unklarheiten, viele hätte, wenn und aber. Es würde helfen, wenn die DAB ihre Lagerstelleninfos mit Zeitstempeln und Deadlines rausgeben würde, aber vermutlich werden sie das nicht machen. Vor allem nicht, wenn es sie belasten würde...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.01.17 13:57:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.138.497 von JuliaPapa am 22.01.17 22:23:27Da bin ich also bei Dir bei genau dem richtigen Experten gelandet :-)
      Vielen Dnak nochmal für Dein extrem hilfreichen Antworten.

      Die Bank hat mir einen Screenshoot Ihrer Verkaufsweisung an die Lagerstelle zugesendet.
      Ich kann darin das Datum und die Uhzeit erkennen - das passt zu deren Angaben.
      Ich würde darin gerne die Orderattribute (bspw. "fill or kill", Ordergültigkeitszeitraum u. ä.) nachvollziehen können - jedoch verstehe ich von dem Auszug nur Bahnhof.
      Könnte ich Dir den Screenshoot der Bank-Verkaufsweisung an die Lagerstelle per persönlicher Nachricht mal zusenden und Du schaust was Du darin erkennst?

      Ich hätte erwartet, dass die Bank eine solche Order "üblicher- und fachmänischerweise" ohne zeitliche Beschränkung und ohne Limit aufgibt, um eine Ausführung zu ermöglichen.
      Ferner hätte ich erwartet, dass der Nachweis dass es auch später noch Umsätze gab im Rückschluss bedeutet, dass die Bank bei den Orderattributen mindestens nachlässig gearbeitet hat - denn ohne zeitliche oder Kurseinschränkung hätte der Verkauf doch klappen müssen, oder liegt bei mir noch ein Denkfehler vor?

      Einen Nachweis der Lagerstelleninformation zur kurzfristigen Kapitalerhöhung hat mir die Bank nicht gegeben.
      Meinst Du es besteht eine Chance diese Information direkt von der Lagerstelle zu bekommen?
      Wenn Du einen Tip hättest, welche Lagerstelle ich dazu mit welchen Informationen anmail könnte wäre das sehr hilfreich für mich.
      1 Antwort

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      Aktie kollabiert! Hier der potentielle Nutznießer! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 29.01.17 18:53:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.189.043 von southeast am 29.01.17 13:57:24Du hast eine PN.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Gescheiterter Bezugsrechteverkauf