checkAd

    Abgeltungssteuer reduzieren über vermögensverwaltende GmBH / Spardosen GmBH - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.02.17 02:21:14 von
    neuester Beitrag 05.02.17 00:02:30 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.246.126
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.844
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.02.17 02:21:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Community,
      ich bin es wieder ;-D.

      Kurz zu meiner Ausgangslage: Ich investiere relativ langfristig in Aktien, Optionen und Optionsscheine mit einer max Haltedauer von circa 2 Jahren und habe in der baldigen Zukunft evlt das Glück, einen relativ hohen jährlichen Gewinn damit zu erzielen (nehmen wir also fiktiv Mal an, dass dies bereits der Fall ist).
      Da ich das Geld auf längere Zeit vermehren möchte, wäre es unglaublich vorteilhaft, die Gewinne z.B. im Firmenmantel einer GMBH anzusammeln und zu mehren und lediglich auf die spätere Auszahlung den persönlichen Steuersatz zu zahlen.
      Wenn das irgenwie möglich ist, werde ich natürlich einen qualifizierten Steuerberater einschalten. Allerdings wäre ich euch extrem dankbar, wenn ihr mir zunächst eine Einschätzung über das Vorhaben abgeben könntet, damit ich abschätzen kann, ob weitere Energie in das Ziel gesteckt werden soll.
      Insbesondere wäre von Interesse, wie hoch die jährlichen Kosten wohl ungefähr ausfallen würden, wenn es denn möglich ist. Allerdings habe ich dort schon ein akzeptables Budget, nur sind mir möglichst geringe Kosten verständlicherweise natürlich lieber ;-).

      MfG KBateman
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.02.17 08:33:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.237.151 von KBateman am 04.02.17 02:21:14Relativ langfristig und maximal 2 Jahre Haltedauer passt aber irgendwie nicht so zusammen.

      Aber das ist ja nicht das Thema.

      Du bezahlst doch auch heute nur den persönlichen Steuersatz, Voraussetzung der ist unter den 25% von der Abgeltungssteuer.
      Avatar
      schrieb am 04.02.17 14:04:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich halte das Vorhaben für unsinnig.

      Wie mein Vorrredner sagte, zahlst Du heute entweder Abgeltungssteuer oder den persönlichen Steuersatz (Günstigerprüfung). Wenn es sich um einen "relativ hohen jährlichen Gewinn handelt" bist Du mit der Abgeltungssteuer wohl deutlich besser dran.

      Der einzige Vorteil des Vorhabens wäre, Du könntest die Steuerabgaben in die Zukunft verlagern und "glätten", das dürfte den Nachteil der höheren Steuerlast vermutlich aber nicht aufwiegen.

      Die Abgeltungssteuer wird nach der Wahl wahrscheinlich wegfallen (selbst Schäuble will das mittlerweile so)..........ich rechne 2019 mit einem Wegfall der Abgeltungsteuer. In den Zeiten von Steueroasen galt für den Staat das Motto: "besser 25 % von X, als NIX..........." diese Zeiten sind aber vorbei und es gibt für den Staat keinen Grund mehr, diesen Steuerrabatt in Form der Abgeltungssteuer zu gewähren.

      Für mich heißt das Motto daher: Die Abgeltungssteuer nutzen solange es noch geht.

      LG
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.02.17 14:22:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.238.885 von Freak_dd am 04.02.17 14:04:23Wobei ich an eine Abschaffung gar nicht glaube, eher an eine Erhöhung von 25 auf 30 oder 35
      Denn durch die Abgeltungssteuer wurden dem Staat eine Menge an Arbeiten abgenommen die dann ja wieder eingeführt werden müsste. Wenn ich mir die ganze Arbeit bei den Steuererklärungen vor 2009 wieder vorstelle und auch die Finanzämter sind doch in Müllbergen versunken da man ja alles belegen musste.

      Wenn ich mir eine GmbH so vorstelle (war ja 30 Jahre selbstständig) mit Bilanz, GuV, Umsatzsteuererklärungen, Belege sammeln, speichern über 10 Jahre und und und. Ohne Steuerberater geht es dann auch nicht. Kann mir nicht vorstellen dass sich das rentieren würde.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.02.17 14:53:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.238.957 von 1erhart am 04.02.17 14:22:13Kommt auf die Strategie an. Solange man nicht als Finanzunternehmen gilt (wurde jetzt etwas entschärft) und nur in Aktien (möglichst ohne Dividende) investiert, kann sich das rechnen, da die Gewinne auf GmbH-Ebene kaum mit Ertragsteuer belegt werden. Bei Optionen und Optionsscheinen (Verlustausgleichsbeschränkung!!) ergibt sich bereits auf Ebene der GmbH eine Belastung von mind. 25%, da lohnt das nicht.

      Die Kosten liegen sicherlich bei mindestens EUR 1.000 (echtes Buy and hold mit ganz wenigen Transaktionen), können aber je nach Trading-Aktivität deutlich steigen.

      Gruß
      Taxadvisor

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      Aktie kollabiert! Hier der potentielle Nutznießer! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 04.02.17 23:48:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zunächst Mal vielen Dank für eure aktive Teilnahme, das weiß ich sehr zu schätzen.

      "Relativ langfristig und maximal 2 Jahre Haltedauer passt aber irgendwie nicht so zusammen. Aber das ist ja nicht das Thema." Ich präzisiere: Jede Aktie halte ich max 2 Jahre, das Geld insgesamt werde ich allerdings viele weitere Jahre nicht benötigen, da es fürs höhere Alter dienen soll. Hoffe, das ist jetzt genauer.


      Bzgl des Wegfalls der Abgeltungssteuer finde ich 1erharts Punkt ökonomisch überzeugend und logisch. Allerdings wird es mMn wohl auch darauf hinauslaufen, dass man trotzdem einfach den persönlichen Steuersatz anlegt, damit würde es für mich teurer (in seinem Szenario würde es ja ebenfalls teurer für mich haha).
      Auch deine anderen Punkte sind sehr sehr nachvollziehbar:
      "Ohne Steuerberater geht es dann auch nicht. Kann mir nicht vorstellen dass sich das rentieren würde. " Genau deshalb bin ich vorab an den ungefähren Dimensionen interessiert, die das jährlich kosten würde. Evtl habe ich in Zukunft auch noch mehr Kapital zur Verfügung, weshalb der Amortisationspunkt dieses Vorhabens deutlich näher rücken könnte.
      Aus Gründen des Persönlichkeitsschutz und anderen (z.B. mangelnde Glaubwürdigkeit bei einer "hohen" Zahl) würde ich die genauen Dimensionen des erwartete Gewinns gerne nicht öffentlich nennen. Es ist auch leider nicht unfassbar viel, aber um eine ungefähre Dimension zu geben: mehr als z.B. 90.000€ jährlich wären es dann schon.

      Um es nochmal klarzustellen: Natürlich wird dann auch ein professioneller Steuerberater eingeschaltet. Aber wenn ein erfahrener User hier schon ex ante sagt, dass die jährlichen Kosten z.b. 60.000€ für mein Vorhaben betragen, dann überlege ich mir natürlich, ob die ganze Mühe wirklich lohnt.

      Zu Taxadvisor:
      Gut, dass du den Punk "Finanzunternehmen" aufgreifst, das habe ich bei meiner Recherche ebenfalls als Knackpunkt ausgemacht. Nur Aktien sind akzeptabel, aber leider nicht optimal für meine Strategie. Wenn du die Thematik der Verlustausgleichsbeschränkung noch etwas näher ausführen könntest, wäre das überaus nett. Ich werde dann auch in eigener Sache dazu noch recherchieren. Wann genau würden die min 25% Steuern bei Optionsscheinen/optionen den fällig werden ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.02.17 23:56:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mir ist es etwas unangenehm, über die Höhe des Betrages zu reden, aber ich sehe ein, dass es für die weitere Planung des Vorhabens notwendig war. Nehmt bitte die "60.000€" jährlich nicht allzu ernst, natürlich war das eine bewusste Übertreibung.
      Wenn man das ganz Vorhaben für weniger als 10T oder 15T € inklusive Verwaltungsaufwand etc jährlich realisieren könnte und es, wie Taxadvisor ja schon angedeutet hat, zumindest bei Aktien wirklich den thesaurierenden Effekt ohne Steuerabzug gibt, wäre das schon die Suche eines guten Steuerberaters wert.
      Allerdings wäre der Verzicht auf Optionen und Optionsscheine schon ein herber Rückschlag für meine Strategie.
      Avatar
      schrieb am 05.02.17 00:02:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.241.133 von KBateman am 04.02.17 23:48:49
      Zitat von KBateman: Zu Taxadvisor:
      Gut, dass du den Punk "Finanzunternehmen" aufgreifst, das habe ich bei meiner Recherche ebenfalls als Knackpunkt ausgemacht. Nur Aktien sind akzeptabel, aber leider nicht optimal für meine Strategie. Wenn du die Thematik der Verlustausgleichsbeschränkung noch etwas näher ausführen könntest, wäre das überaus nett. Ich werde dann auch in eigener Sache dazu noch recherchieren. Wann genau würden die min 25% Steuern bei Optionsscheinen/optionen den fällig werden ?


      § 15 Abs. 4 EStG. Die 25% entsprechen Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz) zzgl 15% KSt zzgl. Solz, macht in der Regel einen Ertragsteuersatz zwischen 25% und 30%. Der wird auf Gewinne aus Nicht-Aktien (und Dividenden aus Streubesitz) fällig.

      Gruß
      Taxadvisor


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Abgeltungssteuer reduzieren über vermögensverwaltende GmBH / Spardosen GmBH