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    VDN - Geht das Insolvenzverfahren dem Ende zu ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.02.17 08:45:49 von
    neuester Beitrag 18.01.21 10:08:39 von
    Beiträge: 82
    ID: 1.246.703
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      schrieb am 13.02.17 08:45:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vereinigte Deutsche Nickelwerke AG - VDN

      Sind die Tage der AG gezählt ? Das Insolvenzverfahren wurde bereits am 01.09.2005 eröffnet, also vor mehr als 10 Jahren.

      Zuständig unter der Verfahrensnummer 75 IN 317/05 ist das Amtsgericht Köln. Das Insolvenzverfahren wurde wegen Zahlungsunfähigkeit UND Überschuldung eröffnet.

      Quelle: Registereintrag vom: 2005-09-05 - VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke Aktiengesellschaft, Köln, 75 IN 317/05; www.insolvenzbekanntmachungen.de
      Avatar
      schrieb am 13.02.17 08:52:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Masseunzulänglichkeit nach §208 Insolvenzordnung
      Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 317/05

      In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 37790 eingetragenen VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke Aktiengesellschaft, Im Mediapark 8, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Dr. Hans Peter Döhmen


      ist am 28.08.2007 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

      75 IN 317/05
      Amtsgericht Köln, 30.08.2007

      Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de

      "Nach Verteilung der vorhandenen Insolvenzmasse ist das Insolvenzverfahren einzustellen (§ 211 InsO)."

      https://de.wikipedia.org/wiki/Masseunzul%C3%A4nglichkeit
      Avatar
      schrieb am 13.02.17 08:54:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wie viele Gläubiger bzw. Einträge in die Insolvenztabelle mag es geben ?
      "Die VDN am 31. Mai 2005 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft gestellt, welches auf Beschluss des Amtsgerichts Köln wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (!) am 01. September 2005 eröffnet wurde."

      "Für die bestehenden Risiken und Verpflichtungen der Gesellschaft sind in der Bilanz zum 31. Dezember 2007 Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt € 225,4 Mio. ausgewiesen. Die Gläubiger der Gesellschaft haben bis April 2012 rund € 116,2 Mio. zur Insolvenztabelle angemeldet."

      Quelle: www.bundesanzeiger.de; VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke Aktiengesellschaft Düsseldorf - Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 per 16.08.2012
      Avatar
      schrieb am 13.02.17 09:02:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kommt nun bald der Schlusstermin ?
      Oder entscheidet sich der Insolvenzverwalter für den Widerruf der Börsennotierung ? Um die verbleibende Masse vor unnötigen Ausgaben zu schützen ?

      Frei zur Diskussion... ;)
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.02.17 09:07:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich habe diesen Thread erstellt, weil die anderen Threads seit längerere Zeit nicht diskutiert wurden.

      Zudem gibt es einige auffällige Käufe in der VDN Aktie, ebenso heute. Die Zocker in einem anderen bekannten Börsenforum scheinen bereits Gewehr bei Fuss zu stehen. Ob das eine mit dem anderen zusammenhängt ? Bin gespannt, wer da die Tage gekauft hat bzw. noch kaufen wird. :laugh::laugh:

      In Frankfurt geht nichts verloren...

      Wichtige Stammdaten

      Transparenzlevel General Standard
      Marktsegment Regulated Market
      Handelsmodell Fortlaufende Auktion

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      Quelle:
      http://www.boerse-frankfurt.de/aktie/VDN_Vereinigte_Deutsche…

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      Avatar
      schrieb am 13.02.17 09:07:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.304.190 von tbhomy am 13.02.17 09:02:16
      Zitat von tbhomy: Oder entscheidet sich der Insolvenzverwalter für den Widerruf der Börsennotierung ? Um die verbleibende Masse vor unnötigen Ausgaben zu schützen ?

      Frei zur Diskussion... ;)


      Debt-to-Equity-Swap ?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.02.17 09:07:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.304.223 von pjone am 13.02.17 09:07:17
      Zitat von pjone:
      Zitat von tbhomy: Oder entscheidet sich der Insolvenzverwalter für den Widerruf der Börsennotierung ? Um die verbleibende Masse vor unnötigen Ausgaben zu schützen ?

      Frei zur Diskussion... ;)


      Debt-to-Equity-Swap ?


      Bitte verständlich erklären. Danke.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.02.17 09:19:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.304.226 von tbhomy am 13.02.17 09:07:50
      Zitat von tbhomy:
      Zitat von pjone: ...

      Debt-to-Equity-Swap ?


      Bitte verständlich erklären. Danke.



      Und die Gläubiger ? Kann nicht evtl. noch ein debt-to-equity swap folgen ? Als Bedingung für den Verzicht auf die Schulden ?
      Post Nr 1050
      http://www.ariva.de/forum/news-allerthal-werke-investor-bei-…

      ---------------

      Der Fachbegriff wurde von ihnen eingestreut Herr tbhomy, eine Erklärung ihrerseits blieb hierzu aus.

      Versuchen Sie sich an dem Begriff > zur Not googeln
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.02.17 09:36:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.304.286 von pjone am 13.02.17 09:19:24Ach so, du willst mit der Mühl AG vergleichen ? Verstehe dich nun. :laugh:

      Was ist mit der Masseunzulänglichkeit hier bei VDN, pjone ? Und wie sind die Stimmrechte hier verteilt ?

      Man sollte schon die Fakten kennen, bevor man einfach Dinge in den Raum, wirft.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.02.17 09:48:45
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: Beachten Sie bitte das Threadthema und klären Sie persönliche Befindlichkeiten per BM, Danke!
      Avatar
      schrieb am 13.02.17 10:27:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      Stimmrechte VDN
      Name VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG (neu)
      Kurzname VDN Vereinigte Deut
      Kategorie Aktien
      Aktientyp Stammaktien
      WKN 645500
      ISIN DE0006455009
      Symbol VDN
      Branche Maschinen & Apparate
      Land DeutschlandDeutschland
      Referenzwährung EUR
      Aktienanzahl 12,44 Mio.
      Marktkapitalisierung 111,95 Tsd.EUR

      http://www.wallstreet-online.de/aktien/vdn-vereinigte-deutsc…

      Laut §21 WpHG sind Stimmrechte ab 3% dem Emittenten und der Bundesanstalt zu melden.

      https://dejure.org/gesetze/WpHG/21.html

      Meldeschwelle 3% aus 12,44 Mio. Aktien wären demnach 373.200 Aktien.

      Falls die Käufe heute morgen in eine Hand gegangen wären, wäre z.B. bereits eine Meldung vorzunehmen.
      Avatar
      schrieb am 13.02.17 15:17:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      Mal sehen, ob die nächsten Tage zu dem Spread weiter gekauft wird.

      Oder nicht. Nach heute morgen keine Anschlusskäufe mehr... ;-)
      Avatar
      schrieb am 13.02.17 18:55:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      könnte was werden, jetzt wo Sie da sind.... Du da bist...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.02.17 08:28:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.309.782 von derBachna am 13.02.17 18:55:46Ich selbst habe nicht vor, den leeren Mantel der VDN AG zu heben.

      Dazu müssten ein Interessierter ggfls. die Masse durch Barleistung auffüllen und die Gläubiger auf seine Seite holen. Grundsätzlich wären aber erst einmal die Rahmendaten zu prüfen, ob der AG-Mantel überhaupt lukrativ genutzt werden kann.

      Von daher hilft es nicht, dass ich hier poste. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.02.17 08:39:01
      Beitrag Nr. 15 ()
      Morgen.

      Wassen los hier , so alleine auf weiter Flur ?
      Avatar
      schrieb am 14.02.17 08:47:12
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.309.782 von derBachna am 13.02.17 18:55:46
      Zitat von derBachna: könnte was werden, jetzt wo Sie da sind.... Du da bist...


      Hy Bachna,
      gibt einige , die noch nicht ganz begriffen haben, um was es eigentlich geht.
      Avatar
      schrieb am 14.02.17 10:18:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      ist doch nett, wenn bißchen umsatz in dem wert ist. man muss ja nicht alles hinterfragen
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.02.17 10:25:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.313.999 von mondstein81 am 14.02.17 10:18:16
      Zitat von mondstein81: ist doch nett, wenn bißchen umsatz in dem wert ist. man muss ja nicht alles hinterfragen


      Genau und viel unnütze Arbeit reinstecken
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.02.17 10:57:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.314.080 von pjone am 14.02.17 10:25:43
      Zitat von pjone:
      Zitat von mondstein81: ist doch nett, wenn bißchen umsatz in dem wert ist. man muss ja nicht alles hinterfragen


      Genau und viel unnütze Arbeit reinstecken


      Es ist nie unnütz, über den Status einer AG Bescheid zu wissen. Vor Allem, falls sich diese wie die VDN AG in Insolvenz befindet.

      Man kann sich aus dem Verfahrensstand, den vorhandenen Informationen und ein wenig weiterer Recherche ein gutes Bild zu dieser AG machen.
      Avatar
      schrieb am 15.02.17 08:43:49
      Beitrag Nr. 20 ()
      Sicher nicht verkehrt was Du anmerkst, allerdings stelle ich mir die Frage: Warum eine neue Diskussion? Wenn VDN so tot ist, warum muß dann davor gewarnt werden? So wird doch nur neues Interesse erzeugt... oder ist es gewollt?

      Einen angenehmen Tag Gruß dBn
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.02.17 10:43:11
      Beitrag Nr. 21 ()
      wenn ich mir das handelsvolumen anschaue, dann kommt vielleicht die tage eine meldung, wer hier gekauft bzw. verkauft hat.
      die market cap ist natürlich niedrig und lädt zu einem zock ein.
      Avatar
      schrieb am 15.02.17 13:11:59
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.322.715 von derBachna am 15.02.17 08:43:49
      Zitat von derBachna: Sicher nicht verkehrt was Du anmerkst, allerdings stelle ich mir die Frage: Warum eine neue Diskussion? Wenn VDN so tot ist, warum muß dann davor gewarnt werden? So wird doch nur neues Interesse erzeugt... oder ist es gewollt?

      Einen angenehmen Tag Gruß dBn


      Neue Diskussion, weil in den früheren Threads nicht weiterdiskutiert werden kann. Siehe auch meine Fragen in Posting #4.

      Vielleicht hast du auch eine Meinung oder zusätzliche Informationen zu dieser AG ?

      P.S. Wo wurde denn hier im Thread gewarnt ?
      Avatar
      schrieb am 16.02.17 07:59:01
      Beitrag Nr. 23 ()
      Natürlich wurde nicht offensichtlich eine Warnung verfasst, aber das weißt Du ja selber am besten. Das die Warnungen geschickt in Überschriften verpackt sind, die regelmäßig mit Fragezeichen enden, ist allerdings offensichtlich... Das sollte allerdings nicht Grundlage der Diskussion hier sein.
      Avatar
      schrieb am 16.02.17 08:16:02
      Beitrag Nr. 24 ()
      tbhomy ist die Mutter Theresa der Insolvenzwerte...der aktivste user, der uns alle von engagements warnen möchte
      Avatar
      schrieb am 16.02.17 10:41:50
      Beitrag Nr. 25 ()
      Threadthema beachten.
      Falls ihr kein Interesse habt, euch an dieser Diskussion - und zwar zum Thema - zu beteiligen, dann ignoriert es doch einfach.

      Wer sich nicht mit Fragezeichen auskennt, hier eine Info:
      http://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/fragezei…

      Wie seht ihr denn z.B. die Situation, in der sich diese AG derzeit befindet ??
      Avatar
      schrieb am 16.02.17 13:15:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      Scheint so, als sei hier nur kurze Zeit gezockt worden. Wird schon wieder unter 1 Cent verkauft heute in Frankfurt und Stuttgart lt. time&sales.
      Avatar
      schrieb am 17.02.17 08:58:30
      Beitrag Nr. 27 ()
      Scheint so, als würde sich VDN in die Reihe der Aktien einreihen, die kurz gezockt wurden um wieder zu fallen um dann erneut wie ein Phönix aus der Asche empor zu steigen.
      vgl. alle gezockten Pennys der Jahre 2000 - heute... Aber ne is klar, es wird ja nicht gewarnt...

      "Der (oder Die) hat sich in den letzten Wochen/Monaten im Bereich zwischen 0,005 und 0,00x eingedeckt. Dann treibt man den Kurs ein kleines bisschen nach oben und verkauft in der Spitze zu 0,012... Somit hat man teilweise schon 100% Gewinn in der Tasche.
      Allerdings möchte man ja noch etwas mehr verdienen, also schmeisst man dann zu 0,009 ein paar von den gesammelten Shares wieder "weg" (und verdient wahrscheinlich immer noch) um unten nochmal günstig welche abzustauben und dann mit einer tollen Stimmrechtsmitteilung den Kurs weiter nach oben zu treiben..." Könnte es sich so zugetragen haben?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.02.17 20:35:50
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.343.654 von derBachna am 17.02.17 08:58:30Theoretisch schon. Aber ich denke, es waren hier einfach nur Zocker. Aber auch die müssen Stimmrechte melden, falls sie Schwellen berühren bzw. überschreiten.

      Stimmrechte nach §21 WpHG müssen nach 2+4 Tagen gemeldet werden. D.h., die Öffentlichkeit erhält dank der neuen Regelungen der MMVO/MAR 2016 seit Juli 2016 viel besser Einsicht in die Bewegungen von Aktienbeständen im geregelten Markt.

      https://dejure.org/gesetze/WpHG/21.html

      Also auch hier bei der VDN AG.

      Und wegen der neuen Gesetzeslage zu den Sanierungsgewinnen dürften Insolvenzpläne in überschuldeten insolventen AGs es auch schwieriger haben, noch einen "Mantelinteressenten" zu finden.

      Daher dürfte Kurszockerei auch immer uninteressanter werden. Meine Meinung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.02.17 07:05:30
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.351.196 von tbhomy am 17.02.17 20:35:50
      Zitat von tbhomy: Theoretisch schon. Aber ich denke, es waren hier einfach nur Zocker. Aber auch die müssen Stimmrechte melden, falls sie Schwellen berühren bzw. überschreiten.

      Stimmrechte nach §21 WpHG müssen nach 2+4 Tagen gemeldet werden. D.h., die Öffentlichkeit erhält dank der neuen Regelungen der MMVO/MAR 2016 seit Juli 2016 viel besser Einsicht in die Bewegungen von Aktienbeständen im geregelten Markt.

      https://dejure.org/gesetze/WpHG/21.html

      Also auch hier bei der VDN AG.

      Und wegen der neuen Gesetzeslage zu den Sanierungsgewinnen dürften Insolvenzpläne in überschuldeten insolventen AGs es auch schwieriger haben, noch einen "Mantelinteressenten" zu finden.

      Daher dürfte Kurszockerei auch immer uninteressanter werden. Meine Meinung.


      Stimmrechte wurden wieder keine gemeldet.

      Und nu ?

      Meinst, dass die Bafin der Sache nachgeht ? :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.17 07:13:13
      Beitrag Nr. 30 ()
      Insolvenzverwalter hat kein Interesse an überflüssigen Schriftwechsel :laugh::laugh:

      Herr tbhomy, Sie können weiterhin lange auf ihre Stimmrechte warten. :laugh::laugh::laugh:

      ------------------

      Die Aktualisierung der Datenbank kann wegen der erforderlichen Bearbeitungszeit und der häufig notwendigen Korrektur von Mitteilungen und Veröffentlichungen regelmäßig erst einige Zeit nach der Veröffentlichung erfolgen. Dadurch kommt es zeitweilig zu Abweichungen zwischen den Stimmrechtsanteilen, die in der Stimmrechtsdatenbank aufgeführt sind, und den Beteiligungsverhältnissen, die zum Zeitpunkt der Suche tatsächlich bestehen.

      Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 11 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 26 WpHG zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.

      Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils niedrigsten gültigen Schwellenwert (3% oder 5%) beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.


      Die Datenbank kann daher in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden. Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass alle Angaben sorgfältig zusammengestellt worden sind. Eine Haftung der BaFin für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.

      https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/Stimm…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.02.17 09:43:48
      Beitrag Nr. 31 ()
      danke für die information
      Avatar
      schrieb am 18.02.17 10:14:18
      Beitrag Nr. 32 ()
      "Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 11 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 26 WpHG zu veröffentlichen."

      Danke, wieder was gelernt...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.02.17 16:46:36
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.352.690 von pjone am 18.02.17 07:13:13"Insolvenzverwalter hat kein Interesse an überflüssigen Schriftwechsel :laugh::laugh: Herr tbhomy, Sie können weiterhin lange auf ihre Stimmrechte warten. :laugh::laugh::laugh:"

      Wie ich sehe, hast du null Ahnung. Lies dir das WpHG noch einmal genau durch und frag bei der Bafin an. Habe ich auch gemacht.

      "Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 22 Abs. 1 und 2 mitzuteilen."

      https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__21.html

      Emittent UND Bafin... ;)

      Mach ruhig so weiter, pjone. Jeder kann deine Worte lesen und beurteilen. :D
      Avatar
      schrieb am 19.02.17 17:36:01
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.353.305 von derBachna am 18.02.17 10:14:18
      Zitat von derBachna: "Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) und § 11 WpHG ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 26 WpHG zu veröffentlichen."

      Danke, wieder was gelernt...Siehe WpHG.


      Richtigstellung:

      1. Meldung von Stimmrechten nach §21ff. WpHG

      Es MUSS gemeldet werden. :D

      2. Veröffentlichung von Stimrmechten nach §26 WpHG

      Richtig ist, der Insolvenzverwalter muss nicht veröffentlichen, er kann. Aber er ist NICHT der Emittent.

      So lange die AG nicht führungslos ist, muss der Emittent veröffentlichen. Emittent und Insolvenzverwalter können sich diesbezüglich absprechen. Z.B. am Berichtstermin.

      Unabhängig von der Veröffentlichung, deren gelingen der Emittent nicht zu verantworten hat (z.B. Fehler beim Pressedienst...etc) muss der Emittent an das Unternehmensregister übermitteln. Das ist auch in §26 WpHG geregelt.

      "er übermittelt sie außerdem unverzüglich, jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung dem Unternehmensregister"

      Man kommt nicht drum herum, die Öffentlichkeit zu informieren. :D :eek:

      https://dejure.org/gesetze/WpHG/26.html

      Der Insolvenzverwalter ist neben der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegung nach §155 Insolvenzordnung aber dazu angehalten, Pflichtaufgaben wie z.B. die Veröffentlichung von Pflichtmeldungen wie im Falle der Stimmrechte, den Emittenten finanziell aus der Insolvenzmasse zu unterstützen:

      https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkb…

      Macht euch nichts draus. Man lernt am besten, wenn man Juristen oder die Bafin selbst fragt. Nicht wahr. Auf Ariva waren einige auch nur zum Teil informiert...sorry. :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.02.17 17:39:44
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hoffentlich informieren sich die Wallstreet-Online Leser mit weniger Rechts- und Sachkenntnis, wie von mir empfohlen, an geeigneter Stelle. Und glauben hoffentlich nicht Alles, was ihnen von anonymer Seite manchmal aufgetischt wird. ;)

      Aktiengesellschaften in Insolvenz sind ein schwieriges Thema. Wer da nicht sattelfest ist...
      Avatar
      schrieb am 20.02.17 09:12:13
      Beitrag Nr. 36 ()
      "nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile gemäß § 26 WpHG zu veröffentlichen"

      das meinte ich mit wieder etwas gelernt....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.02.17 09:39:23
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.362.890 von derBachna am 20.02.17 09:12:13Ja, da kann man den Insolvenzverwalter verstehen. ;)

      Übrigens ist der Hausmeister des Emittenten ebenfalls nicht zur Veröffentlichung der versehentlich an ihn gesendeten Stimmrechtsmeldungen verpflichtet. Auch das kann man nachvollziehen, finde ich.

      Also immer einen Blick ins Unternehmensregister werfen und sich bei Fragen vertrauensvoll an den Emittenten oder die Bafin wenden. Letztere klären Differenzen nach dem WpHG, wie ich bereits mehrmals selbst erfahren durfte. :D
      Avatar
      schrieb am 20.02.17 11:31:39
      Beitrag Nr. 38 ()
      die bafin versendet nette standard-antworten, wie dieses beispiel zeigt:

      Zur Bearbeitung wurde das Aktenzeichen xx vergeben.

      Die BaFin wird Ihren Hinweis auf die Tatbestände des Insiderhandels und/oder der Marktmanipulation im Sinne des § 14 und § 20a des Wertpapierhandelsgesetz prüfen. Marktmanipulation und Insiderhandel können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sein. Eine Ordnungswidrigkeit, also die weniger schweren Fälle, verfolgt die BaFin selbst. Beim Verdacht auf eine Straftat erstattet die BaFin nach abgeschlossener Prüfung Strafanzeige bei einer Staatsanwaltschaft. Diese führt dann das weitere strafrechtliche Ermittlungs­verfahren durch und wird gegebenenfalls Anklage erheben.

      Aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten darf ich Ihnen allerdings keine Informationen über Fortschritt oder Ergebnis der Prüfung mitteilen. Mir ist bewusst, dass dies für Sie unbefriedigend sein mag – ich bitte dennoch um ihr Verständnis.

      Die BaFin hat die Aufgabe, ein funktionsfähiges, stabiles und integres Finanzsystem zu gewährleisten. Sie handelt dabei ausschließlich im öffentlichen Interesse. Das heißt, sie kann weder rechts- oder anlageberatend tätig sein oder Sie bei der Geltendmachung etwaiger (Schadenersatz-) Ansprüche unterstützen. Zu diesem Zweck können Sie sich beispielsweise an einen Anwalt Ihres Vertrauens, Verbraucherschutzorganisationen oder Aktionärsvereinigungen wenden.

      In den beiden nachfolgend aufgeführten Broschüren der BaFin erhalten Sie Hinweise, wie Sie sich besser vor unseriösen Angeboten schützen können. Die Borschüren finden Sie unter http://www.bafin.de:
      Achtung: Marktmanipulation! (PDF, 62KB)
      Geldanlage - Wie Sie unseriöse Anbieter erkennen (PDF, 871KB)


      Mit freundlichen Grüßen

      Im Auftrag
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.02.17 13:41:39
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.364.030 von mondstein81 am 20.02.17 11:31:39Kommt drauf an, was man fragt oder anmeldet.

      Habe bereits mehrmals um Klärung von Stimmrechten gebeten oder andere Pflichtveröffentlichungen angefragt und einige Zeit später trudelten "vergessene" Veröffentlichungen über die Presse ein. Oder die Bafin hatte auf andere Art und Weise Recht gesprochen. :D

      Am Telefon gibt es übrigens zu konkreten Fragen auch konkrete Antworten.

      Daher warten wir mal, ob Stimmrechte zu melden waren oder, wie von mir vermutet, nur ein paar Zocker unterwegs sind. :laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.02.17 14:16:17
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: unnötige Provokation, bitte bleiben Sie sachlich, Danke!
      Avatar
      schrieb am 20.02.17 14:17:38
      Beitrag Nr. 41 ()
      Wir habe es jetzt mitbekommen, dass die Stimmrechte , dein Baby sind. :laugh::laugh::laugh::laugh:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.02.17 14:30:11
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.365.533 von pjone am 20.02.17 14:17:38Und wir haben mitbekommen, dass du ein Problem damit hast. :laugh::laugh::laugh::laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.02.17 14:32:44
      Beitrag Nr. 43 ()
      VDN
      Ich schätze mal als Nächstes kommt der Schlusstermin. Dann Beendigung Insolvenz nach §200 InsO. Dann oder im Zuge dessen, das Delisting dieser Aktie.

      Spätestens aber nach der Löschung aus dem Handelsregister.
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.02.17 08:14:58
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.365.677 von tbhomy am 20.02.17 14:30:11
      Zitat von tbhomy: Und wir haben mitbekommen, dass du ein Problem damit hast. :laugh::laugh::laugh::laugh:


      Mache mir da kein Problem mit, weil ich erst gar nicht melde :laugh::laugh:

      Außerdem habe ich auch nicht jeden Schrott im Depot.

      Ist auch ein wenig als Beschäftigungstherapie hier für dich gedacht. :cool: :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.02.17 08:54:55
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.365.710 von tbhomy am 20.02.17 14:32:44Sie scheinen überall das nahe Ende zu sehen :confused::laugh::laugh::laugh:
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.02.17 09:12:38
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.369.154 von Realseher am 21.02.17 08:54:55
      Zitat von Realseher: Sie scheinen überall das nahe Ende zu sehen :confused::laugh::laugh::laugh:


      Interessant zu sehen, dass Sie sich HEUTE extra hier bei Wallstreet-Online angemeldet haben, nur um mir das zu sagen. :laugh::laugh:

      1. Nein, nicht überall.

      2. Und ein "nahes Ende" ist noch immer an die gesetzlichen Vorgaben geknüpft. Von denen ich hoffe, dass Sie diese überhaupt kennen.

      By the way: Kennen Sie den User pjone persönlich ?
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.02.17 09:18:33
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.369.298 von tbhomy am 21.02.17 09:12:38
      Zitat von tbhomy:
      Zitat von Realseher: Sie scheinen überall das nahe Ende zu sehen :confused::laugh::laugh::laugh:


      Interessant zu sehen, dass Sie sich HEUTE extra hier bei Wallstreet-Online angemeldet haben, nur um mir das zu sagen. :laugh::laugh:

      1. Nein, nicht überall.

      2. Und ein "nahes Ende" ist noch immer an die gesetzlichen Vorgaben geknüpft. Von denen ich hoffe, dass Sie diese überhaupt kennen.

      By the way: Kennen Sie den User pjone persönlich ?


      Gefühlt hat der User recht.
      Avatar
      schrieb am 21.02.17 09:26:56
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: unnötige Provokation, bitte bleiben Sie sachlich, Danke!
      Avatar
      schrieb am 21.02.17 09:32:29
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.369.298 von tbhomy am 21.02.17 09:12:38
      Zitat von tbhomy:
      Zitat von Realseher: Sie scheinen überall das nahe Ende zu sehen :confused::laugh::laugh::laugh:


      By the way: Kennen Sie den User pjone persönlich ?


      Warum soll der User mich persönlich kennen ?
      Avatar
      schrieb am 24.02.17 12:07:22
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.365.710 von tbhomy am 20.02.17 14:32:44
      Zitat von tbhomy: Ich schätze mal als Nächstes kommt der Schlusstermin. Dann Beendigung Insolvenz nach §200 InsO. Dann oder im Zuge dessen, das Delisting dieser Aktie.

      Spätestens aber nach der Löschung aus dem Handelsregister.


      Kurs zurück auf Los, scheint mir.

      Aber im Hinblick darauf, dass es dem Insolvenzverwalter aus der Masseunzulänglichkeit heraus schwer fallen dürfte, gute Nachrichten zu senden, kein Wunder.

      Das Ausfall-Risiko ist bei VDN eben noch immer sehr hoch (siehe oben). :(

      Meine Meinung.
      Avatar
      schrieb am 25.02.17 06:45:02
      Beitrag Nr. 51 ()
      das ist reine spekulation.
      der insolvenzverwalter hat ohne meldungen nix mit dem aktienkurs zu tun
      Avatar
      schrieb am 01.03.17 10:27:50
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.369.298 von tbhomy am 21.02.17 09:12:38Nein den User kenne ich nicht persönlich. Ich würde mich aber mal gerne privat persönlich mit ihm unterhalten.

      Nun aber zum Kurs der VDN Aktie:
      Nach meinen Beobachtungen haben hier ein bis x Markteilnehmer ihre Startpositionen gezogen. Danach wurde das Bid testweise aufgefüllt mit bis zu 366666. Das zog sich über Tage und Wochen hin und sollte meiner Meinung nach sicherstellen. das alle die raus wollen, das auch können. Die Gelegenheit zu 0,006 raus zu kommen, scheint aber keinen zu interessieren. Weiterhin wurden die Ask Stellungen ständig verändert. So hat sich für mich als Beobachter und wohl auch die Käufer der vergangen Wochen gezeigt, das es wohl noch einen Verkäufer zu 0,01 gibt der 50k zu diesem Kurs raushauen will und dann ca. 100k auf der 0,012 im Ask stehen. Ich vermute das man so das Orderbuch durchleuchten wollte.

      Noch eins, ich war der Käufer ( einige 100k) nicht, habe das nur beobachtet und mit meinen Beobachtungen aus vielen Jahren Insolvenzaktienhandel abgeglichen und die oben genannte Vermutung angestellt.

      Weiter vermute ich, das man diesen ganzen Zauber nicht aus Langeweile und zum Zeitvertreib angestellt hat und wir hier also bald mehr sehen könnten. :lick:;):)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.03.17 10:48:30
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.437.151 von Realseher am 01.03.17 10:27:50Mehr ? Da steht aber die Masseunzulänglichkeit nach §208 Insolvenzordnung im Wege, falls du dich auskennst. Kennst du dich im Insolvenzrecht und Aktienrecht aus ?

      Ich vermute eher, dass hier einige noch vor dem "Aus" höher raus wollen. ;)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.03.17 14:03:05
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.437.382 von tbhomy am 01.03.17 10:48:30Also besonders viel Sinn macht deine Meinung dazu nicht. Deine Begründung hinkt doch gewaltig und ausserdem kann man ja sehen an deinen Beiträgen das du überall negative Sachen siehst und positive übersiehst.
      Die haben also ein paar 100k gekauft weil sie raus wollen? :confused:
      Da wären sie sicher draußen geblieben. Ich vermute hier wird es so kommen wie bei vielen anderen AG s die seit vielen Jahren in Insolvenz sind und wo der Handel fast eingeschlafen war. Es wird meiner Meinung nach mindestens ein Pflichtmitteilung folgen oder gar noch eine ganze andere Meldung. Man konnte ja sehen wie schnell so etwas gehen kann, bei diversen anderen AG s, deren Namen ich leider hier nicht nennen soll.
      Komisch ist nach meiner Meinung nur, alle warten immer bis es eine solche Pflichtmitteilung gibt, steigen dann ein und kaufen teuer. Man sieht doch wenn es in einem vorher als Tod zu bezeichnenden Wert plötzlich massive Umsätze von einigen 100k Aktien gibt ?:eek: Die Meldung ist doch eigentlich nur noch eine Frage der zeit und der Kurs meist weitaus günstiger wie nach einer Meldung :p
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.03.17 14:15:32
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.439.326 von Realseher am 01.03.17 14:03:05Im Gegenteil. DEINE Sichtweise hinkt.

      Es gab bisher NULL Pflichtmittelungen seit 2012, oder ? Schau dir das bisherige Volumen in der Historie an. :D

      Nein, das Szenario könnte so aussehen: Zocker pushen die Aktie, der Kurs steigt künstlich an, da es keine echte Wertsteigerung der AG gibt und keine Meldung, die das verkünden täte, und weiter oben...da verkaufen dann die Schlauen an die Gierigen. /szenario Ende.

      Wir kennen das doch. Nach so vielen Jahren und Erfahrungen muss man nicht um den heißen Brei herumreden. Die Zockerphrasen wie die vom abgefahrenen Zug kennen viele schon auswendig. Wer daran noch glaubt, tut mir einfach nur leid. :(

      Aktuell spricht mehr dagegen als dafür, dass diese AG seinem Ende entgegen geht. Meine Meinung eben.
      Avatar
      schrieb am 01.03.17 14:18:27
      Beitrag Nr. 56 ()
      Außerdem ist mit einer veröffentlichten Pflichtmitteilung noch lange nicht gesagt, dass

      a) der Meldepflichtige vlt. nicht selbst nur auf Handelsgewinne aus ist, und

      b) später die Show nicht ohne die Altaktionäre über die Bühne läuft. Siehe Kapitalmassnahmen.

      Man sollte bei der Betrachtung eines Insolvenzwertes nicht diese Risiken ausblenden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.03.17 14:21:15
      Beitrag Nr. 57 ()
      Damit hier was passiert, müssen die Gläubiger glücklich gemacht werden.

      Wie sähe es z.B. hier mit der neuen Steuerregelung zum Sanierungserlass aus ?

      Auch ein Risiko neuerdings, vor Allem für Mantelinteressenten.
      Avatar
      schrieb am 01.03.17 14:26:25
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.439.455 von tbhomy am 01.03.17 14:18:27Das mit den Risiken sprechen Sie schon zu recht an, die gibt es wie überall an der Börse. Ich sehe da auch keinen Unterschied zwischen den großen Namen und zum Beispiel VDN. Wer hätte gedacht das Nordex die Leute innerhalb von wenigen Stunden so viel geld verlieren lässt?
      Was du unter b schreibst, könnte natürlich auch sein, wird aber nur etwas Schwung aus der Sache nehmen. Kommt eine Meldung, kommt Volumen und andere Kurse, das ist meine Meinung. Kommt eine gute Meldung, kommen sehr gute Kurse und kein Mensch investiert ca. 15-20T€ ohne sich dabei was zu denken.
      Avatar
      schrieb am 01.03.17 23:59:48
      Beitrag Nr. 59 ()
      das eine sind die risiken und das andere eben chancen...wenn man nur auf die risiken fixiert ist, dann ist das schlicht weg das falsche segment.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.03.17 13:53:25
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.444.969 von mondstein81 am 01.03.17 23:59:48Das gleiche gilt, falls man nur auf die Chancen fixiert ist.

      Jeder kann sich selbst zu dieser AG und zum Insolvenzverfahren informieren.

      Besser Finger weg, wer sich nicht im Insolvenzrecht und Aktienrecht auskennt. Nur meine Meinung. Jedem seine Meinung.
      Avatar
      schrieb am 26.04.17 17:15:50
      Beitrag Nr. 61 ()
      es scheinen kleinere zocker unterwegs zu sein
      Avatar
      schrieb am 16.01.18 08:15:05
      Beitrag Nr. 62 ()
      Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 MAR

      VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke Aktiengesellschaft i. I.

      WKN: 645500 / ISIN: DE0006455009

      Bevorstehende Beendigung des Insolvenzverfahrens und Löschung der Gesellschaft samt Untergang der Aktienrechte

      Herr Dr. Jörg Nerlich in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke Aktiengesellschaft AG i. I. hat soeben entschieden, den insolvenzrechtlichen Schlussbericht beim Insolvenzgericht einzureichen. Nach Prüfung des Schlussberichts wird das Insolvenzgericht voraussichtlich den Schlusstermin (§ 197 InsO) bestimmen. Die insolvenzrechtliche Schlussverteilung erfolgt üblicherweise innerhalb von sechs Monaten seit dem Schlusstermin. Auf die Schlussverteilung folgt unmittelbar die Beendigung des Insolvenzverfahrens. Im Anschluss hieran wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht werden. Mit der Löschung geht die Gesellschaft unter und erlöschen die Aktienrechte der Aktionäre sowie die Börsenzulassung. Die Börsen werden die Notierung einstellen.

      Köln, den 15. Januar 2018

      VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke Aktiengesellschaft AG i. I.
      Avatar
      schrieb am 28.01.18 16:54:41
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.444.969 von mondstein81 am 01.03.17 23:59:48
      Zitat von mondstein81: das eine sind die risiken und das andere eben chancen...wenn man nur auf die risiken fixiert ist, dann ist das schlicht weg das falsche segment.


      Wenn man die Risiken einer AG sogar im Insolvenzverfahren außer Acht lässt oder die vorhandenen Informationen zum Insolvenzrecht nicht alle auf dem Schirm hat, dann sind Insolvenzaktien schlicht weg das falsche Segment.

      Es kommt nun, wie von mir erwartet...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.01.18 19:47:17
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.854.205 von tbhomy am 28.01.18 16:54:41:keks: position schon längst geschlossen...du hoffentlich auch. all the best
      Avatar
      schrieb am 02.01.19 19:01:06
      Beitrag Nr. 65 ()
      VDN AG nun bald zur letzten Ruhe betten...?
      Hab schon ewig keine Aktien der VDN AG mehr. Das lässt mein Money Management gar nicht mehr zu.

      Totalverlustrisiken brauche ich nicht.

      Hier so gut wie sicher wegen Ankündigung Löschung AG und Delisting Aktie. Siehe Beitrag 62.

      Ist es nun soweit ?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.01.19 11:06:08
      Beitrag Nr. 66 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.544.154 von tbhomy am 02.01.19 19:01:06
      Zitat von tbhomy: Hab schon ewig keine Aktien der VDN AG mehr. Das lässt mein Money Management gar nicht mehr zu.

      Totalverlustrisiken brauche ich nicht.

      Hier so gut wie sicher wegen Ankündigung Löschung AG und Delisting Aktie. Siehe Beitrag 62.

      Ist es nun soweit ?


      Langeweile ? :eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.01.19 11:13:46
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.548.642 von pjone am 03.01.19 11:06:08Nein, Information und Beobachtung.
      Avatar
      schrieb am 16.01.19 15:13:27
      Beitrag Nr. 68 ()
      Gab es bei VDN effektive Stücke, die man noch ausliefern lassen könnte?
      Scheinbar wurde irgendwann von 50 DM ausgehend umgestellt.
      Im Geschäftsbericht 2001 hieß es, das Kapital sei in 5.085.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.04.20 14:35:40
      Beitrag Nr. 69 ()
      Zusendung einer Anhörung
      Anhörungsschreiben vom 23. Januar 2020

      https://www.xetra.com/resource/blob/1936304/3ca243d6111d550a…
      VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke (neu) | 0,0005 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.05.20 21:22:28
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.335.176 von tbhomy am 15.04.20 14:35:40
      Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt
      https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-05/4967479…

      "...zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 02.07.2020 widerrufen."
      VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke (neu) | 0,0005 €
      Avatar
      schrieb am 18.05.20 01:36:38
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.644.451 von honigbaer am 16.01.19 15:13:27
      effektive Stücke
      Zitat von honigbaer: Gab es bei VDN effektive Stücke, die man noch ausliefern lassen könnte?
      ...

      Ja gibt es. Laut meiner Depotbank existieren 1er (50 DM), 10er (500 DM), 20er (1.000 DM) und 200er (10.000 DM) - Urkunden.

      Bedenke aber das die Urkunden noch auf den alten Namen Langbein-Pfanhauser Werke Aktiengesellschaft lauten und nicht auf VDN da 2001 die alte VDN auf die LPW verschmolzen und die Firma dann geändert wurde.

      Das GK wurde zwar auf Stückaktien umgestellt, die Urkunden aber nicht eingezogen. Was tatsächlich noch bei Clearstream in Frankfurt lagert weiss ich aber leider nicht. Musst Du einfach versuchen, ich habe das schon mit anderen Werten gemacht.
      VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke (neu) | 0,0005 € | im Besitz: Nein
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.05.20 10:50:08
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.715.747 von SteffensOnline am 18.05.20 01:36:38Danke für die Information!
      Aber welche Bank macht das denn noch, effektive Stücke ausliefern? Die Discountbroker winken da doch ab.
      VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke (neu) | 0,0005 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.05.20 15:30:19
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.718.435 von honigbaer am 18.05.20 10:50:08Das ist eben der Nachteil wenn man nur auf Discountbroker setzt. Du musst dich durch die Preisverzeichnisse "durchwühlen", jede Bank arbeitet anders.

      Ich habe 3 Depots (kolo) bei unterschiedlichen Banken damit ich im Falle eines Falles handeln kann. Meine "Auslieferbank" ist die Targobank, aber auch "S Broker" (ja das ist auch ein Discountbroker) liefert aus. Die Kosten sind aber überall verschieden. Viele Spass dabei.
      VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke (neu) | 0,0005 € | im Besitz: Nein
      Avatar
      schrieb am 25.05.20 00:34:11
      Beitrag Nr. 74 ()
      sbroker laut Preisverzeichnis:
      Effektive Auslieferung von Wertpapieren, Edelmetallen etc. 58,00 € pro Gattung inkl. MwSt.

      Targo:
      Auslieferung von Wertpapieren (effektiv)
      Auslieferung aus
      – Girosammelverwahrung 30,– EUR je Gattung + Versandspesen + fremde Spesen
      – Wertpapierrechnung 30,– EUR je Gattung + Versandspesen + fremde Spesen
      Auslieferung aus Streifband 30,– EUR je Gattung + Versandspesen + fremde Spesen


      Aber wohin liefern die dann aus, an meine Haustür oder in die Sparkassen- bzw Targobankfiliale?
      VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke (neu) | 0,0005 €
      Avatar
      schrieb am 30.05.20 18:06:57
      Beitrag Nr. 75 ()
      Das musst du mit denen vereinbaren, wenn möglich. Ich lasse an die Targo-Filiale liefern und hole da ab, dann habe ich wenigstens keine Beschädigungen / Knicke durch den Postversand.

      Geliefert wurden meine (wertlosen) Papiere bisher mit einen WP-Transporter :cool: Die Papiere kommen direkt von Clearstream aus Frankfurt.
      VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke (neu) | 0,0005 €
      Avatar
      schrieb am 29.07.20 20:30:24
      Beitrag Nr. 76 ()
      Böerse Düsseldorf stellt noch Kurse, zuletzt wurden 200 Stück zu 0,001 gehandelt am 28.07.2020.
      VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke (neu) | 0,0005 €
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 11:19:33
      Beitrag Nr. 77 ()
      Es geht dem Ende entgegen
      Der letzte Börsenplatz ist nur noch Makulatur, denn das Schicksal der AG steht fest:

      "Bevorstehende Beendigung des Insolvenzverfahrens und Löschung der Gesellschaft samt Untergang der Aktienrechte"

      "Mit der Löschung geht die Gesellschaft unter und erlöschen die Aktienrechte der Aktionäre sowie die Börsenzulassung. Die Börsen werden die Notierung einstellen."

      Köln, den 15. Januar 2018

      Quelle siehe Beitrag Nr.62 in diesem Forum.
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      schrieb am 14.08.20 17:24:23
      Beitrag Nr. 78 ()
      Januar 2018 ist aber schon lange her.
      Der Schlusstermin war am 31.07.2019.
      Ist das normal, dass die Gesellschaft auch ein Jahr später noch nicht gelöscht ist?
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      schrieb am 15.08.20 10:53:30
      Beitrag Nr. 79 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.766.719 von honigbaer am 14.08.20 17:24:23
      Zitat von honigbaer: Januar 2018 ist aber schon lange her.
      Der Schlusstermin war am 31.07.2019.
      Ist das normal, dass die Gesellschaft auch ein Jahr später noch nicht gelöscht ist?


      Ja, das ist normal. Hängt natürlich von der Dauer der Verteilung, offenen Verfahren (Nachtragsverteilung?), der Abrechnung des IV und anderen Faktoren ab.

      Mal geht es schnell und mal nicht. Das Risiko "Dauer bis Löschung und Delisting" sollte man ebenfalls einkalkulieren. ;)
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      schrieb am 15.08.20 11:30:30
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.772.044 von tbhomy am 15.08.20 10:53:30Ich sehe jetzt erst, dass der Insolvenzverwalter in der Mitteilung vom Januar 2018 schrieb:
      "... Die insolvenzrechtliche Schlussverteilung erfolgt üblicherweise innerhalb von sechs Monaten seit dem Schlusstermin. ..."
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      schrieb am 16.08.20 12:58:36
      Beitrag Nr. 81 ()
      Es spielt keine Rolle mehr...
      ...WANN §200 InsO, §394 FamFG und Delisting greifen. Sie werden greifen. So wie es das Gesetz nach dem Schlusstermin in einem Insolvenzverfahren vorsieht. Das Licht kann jederzeit ausgehen. NmM.
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      schrieb am 18.01.21 10:08:39
      Beitrag Nr. 82 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.777.636 von tbhomy am 16.08.20 12:58:36
      Da ist schon die Meldung: VDN - Ende und Aus
      Zitat von tbhomy: ...WANN §200 InsO, §394 FamFG und Delisting greifen. Sie werden greifen. So wie es das Gesetz nach dem Schlusstermin in einem Insolvenzverfahren vorsieht. Das Licht kann jederzeit ausgehen. NmM.


      Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 317/05
      Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 37790 eingetragenen VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke Aktiengesellschaft, Im Mediapark 8, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Dr. Hans Peter Döhmen wird am 13.01.2021, um 10:32 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

      Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de vom 13.1.2021.

      Damit kann die AG aus dem Handelsregister gelöscht und die Aktie entgültig delistet werden. NmM.
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