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    Was ist die Behaltensvereinbarung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.02.17 10:16:51 von
    neuester Beitrag 24.02.17 20:46:58 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.247.509
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      Avatar
      schrieb am 24.02.17 10:16:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,
      bin seit einiger Zeit Kunde der Flatex GmbH und mir ist jetzt die Behaltensvereinbarung in den AGBs aufgefallen. Hier ein Link zum Dokument (Abschnitt ist fast ganz unten) "https://konto.biw-bank.de/formularcenter/public/1300454.pdf"

      Könnt ihr mir erklären was genau dieser Abschnitt für mich bedeutet?

      Ich trade nur reine Aktien, bin ich davon irgendwie betroffen? Geht es um Dividendenausschüttungen die von der Bank einbehalten werden? Oder bedeutet das noch schlimmer, dass wenn ich meine Aktien mit Gewinn verkaufe, die Bank die Gewinne behalten darf?


      Vielen Dank!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.02.17 10:31:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.401.368 von Hardmoney am 24.02.17 10:16:51Auszug: " Für den Fall, dass und gegebenenfalls soweit die gesetzlichen Regelungen über die Geschäftsbesorgung auf alle zwischen der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG und dem Kunden geschlossenen Geschäfte über Wertpapiere, Beteiligungen und geschlossene Fonds anwendbar sind, könnte für den Kunden eventuell ein Anspruch gegenüber der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG auf Herausgabe von allem, was die biw Bank für Investments
      und Wertpapiere AG aus der Geschäftsbesorgung bzw. Dienstleistung für den Kunden erlangt hat, bestehen (§§ 675, 667 BGB). Für den Fall, dass dieser Herausgabeanspruch auch die oben genannten Vertriebsvergütungen umfasst, treffen die biw Bank für Investments und Wertpapiere AG und der Kunde die abweichende Vereinbarung, dass ein solcher Anspruch des Kunden gegenüber der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG auf Herausgabe der oben
      genannten Vertriebsvergütungen nicht entsteht. Vielmehr darf die biw Bank für Investments und Wertpapiere AG die oben genannten Vertriebsvergütungen einbehalten. Die biw Bank für Investments und Wertpapiere AG setzt diese zur Verbesserung der Qualität der Leistungen für den Kunden ein (beispielsweise effiziente Infrastruktur, viele Handelsmöglichkeiten etc.)."

      Ich verstehe das wie folgt:
      Der Broker kann aus deinen Geschäften einen Provision erhalten, z.B. vom Emittenten. Du könntest jetzt auf Herausgabe der Provision bestehen. Mit dieser Klausel soll das Ausgeschlossen werden und dein Broker die Provision nutzen kann für Qualität der Leistungen usw.

      Somit nur eine Schutzklausel ... hab schon schlimmeres in AGB gelesen wie Verleih- und Pfandrecht des Brokers usw.
      Avatar
      schrieb am 24.02.17 11:34:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Okay verstehe,
      also angenommen ich Trade etwas von Jemandem den mir mein Broker vermittelt hat, könnte es sein das er für das Vermitteln des Trades von einer dritten Person Geld (Provision) bekommt und diese auch für sich behält.

      Wenn das so der Fall ist habe ich mit der Klausel kein Problem.

      Vielen Dank für die rasche Antwort!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.02.17 20:46:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.402.124 von Hardmoney am 24.02.17 11:34:58Es ist bei Fonds üblich, dass die Banken sich eine Provision vom Emittenten geben lassen, wenn sie diese an ihre Kunden vermitteln. Bei Aktien gibt es das mW nicht.


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