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    Berliner Urteil: Tödliches Autorennen auf dem Ku'damm war Mord - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.02.17 14:01:48 von
    neuester Beitrag 08.05.17 19:15:37 von
    Beiträge: 21
    ID: 1.247.680
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      Avatar
      schrieb am 27.02.17 14:01:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein mutiges Urteil, das ich so nicht erwartet hätte.

      http://www.bild.de/regional/berlin/illegale-autorennen/urtei…

      http://www.focus.de/panorama/welt/toedliches-autorennen-in-b…

      Unabhängig davon, ob das Urteil Bestand haben wird stellt sich die Frage, ob dann ein Autorennen, wie es oft auf Autobahnen stattfindet, dann nicht in Konsequenz als Mordversuch gewertet werden müßte?:confused:

      MM
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.02.17 14:11:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.420.169 von Mittachmahl am 27.02.17 14:01:48Es ist ein Fehlurteil.

      Härtere Strafen inklusive saftigster Geldstrafen, lebenslangem Fahrverbot usw gegen irre Autoraser wären sicherlich wünschenswert, aber sowas genau wie einen Mord zu ahnden geht dann doch zu weit.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 27.02.17 14:14:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      ob dann ein Autorennen, wie es oft auf Autobahnen stattfindet, dann nicht in Konsequenz als Mordversuch gewertet werden müßte?[i/]

      sorry, aber der Kudamm ist eine Flaniermeile und keine Autobahn.
      Beide Fahrer waren bereits wegen Verkehrsdelikte vorbelastet.

      Ich sehe das Urteil als Schauurteil und gehe von einer Revision aus.
      Avatar
      schrieb am 27.02.17 14:20:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Denke auch, dass der BGH das Urteil wieder kassiert;
      Trotzdem Respekt, die Bevölkerung hat ein Recht vor solchen Voll...
      geschützt zu werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.02.17 14:36:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      inklusive saftigster Geldstrafen, lebenslangem Fahrverbot
      --------------------------------------------------------

      Die Droge Potenzschleuder Auto kannst Du solchen Männern nicht nehmen.
      Die sind dann mit gefälschtem Führerschein unterwegs, kann man überall kaufen ;)

      Mir fehlt jetzt noch der Schrei nach Fussfesseln für solche Verkehrssünder.
      3 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 27.02.17 14:41:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.420.169 von Mittachmahl am 27.02.17 14:01:48 es ist gar nicht mal unwarscheinlich, dass die nächste instanz dem aktuellen urteil folgt.

      IV. Beispiel zum bedingten Vorsatz
      In der Praxis kommt der bedingte Vorsatz beispielsweise zum Tragen, wenn ein Täter mit einer Schusswaffe in eine Menschenmenge schießt. Er will nicht zwingend oder absichtlich jemanden treffen, ist sich aber dessen bewusst, dass dies geschehen könnte, und nimmt es billigend in Kauf.


      http://www.juraforum.de/lexikon/bedingter-vorsatz
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.02.17 14:53:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.420.433 von shagerage am 27.02.17 14:41:07Die Unterbringung in einer JVA in D kostet pro Monat rund 4.000 Euro.

      Das sind pro Jahr 48.000 Euro und in 15 Jahren 720.000 Euro.

      Deshalb bin ich generell für kürzere Haftzeiten aber gleichzeitig Geldstrafen die deutlich höher sind als die Haftkosten, wer dann nicht genug Geld hat muss es dann halt durch Arbeit verdienen(Steine klopfen, Bäume fällen in Sibirien usw)...

      :eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.02.17 15:02:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.420.511 von Blue Max am 27.02.17 14:53:54da kann ich dir nur beipflichten. es wäre auch zu überlegen, ob man häftlinge mit höchststrafen nicht outsourced unterbringt, in länder die billiger haftbetreuen. das höbe als nebeneffekt auch den abschreckungfsfaktor bei mord/totschlag an.
      Avatar
      schrieb am 27.02.17 15:09:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.420.394 von Hufeisenmagnet am 27.02.17 14:36:47
      Zitat von Hufeisenmagnet: inklusive saftigster Geldstrafen, lebenslangem Fahrverbot
      --------------------------------------------------------

      Die Droge Potenzschleuder Auto kannst Du solchen Männern nicht nehmen.
      Die sind dann mit gefälschtem Führerschein unterwegs, kann man überall kaufen ;)

      Mir fehlt jetzt noch der Schrei nach Fussfesseln für solche Verkehrssünder.


      Solchen Typen würde ich nicht nur die Autos wegnehmen, die würde ich auch zu Schadensersatz in Millionenhöhe, Schmerzensgeld, Gerichtskosten, Haftkostenerstattung usw verurteilen.

      Anders gesagt, verurteilen zu einem Leben in Armut und zu einem Leben als Fussgänger...

      :eek:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.02.17 15:13:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.420.604 von Blue Max am 27.02.17 15:09:38täter sollten auch die höhe der haftkosten, die sie verursachen werden, als minimalbussgeld vor haftantritt entrichten müssen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.02.17 00:04:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      der (für mich) ähnliche Fall in Köln..
      ..wurde vom BGH im Januar 2017 bestätigt: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesgerichtshof-koel…

      => zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs.

      Es wird also sehr interessant zu sehen sein, ob der BGH in diesem Fall auch das Urteil der 1. Instanz bestätigt.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.02.17 08:51:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.425.347 von faultcode am 28.02.17 00:04:01der klare unterschied ist in diesen beiden fällen der vorsatz, als subjektives tatbestandsmerkmal. es ist schon ein riesenunterschied, ob man mal eben das gaspedal bis 100kmh durchtritt, oder ob man ein kilometerlanges autorennen durch eine innenstadt fährt und dabei 13 rote ampeln missachtet, mit geschwuindigkeiten um 170kmh.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.02.17 10:45:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.426.593 von shagerage am 28.02.17 08:51:40ein kilometerlanges autorennen durch eine innenstadt fährt und dabei 13 rote ampeln missachtet, mit geschwuindigkeiten um 170kmh

      Das kann man angesichts der Gefahren schon als Terrorakt bezeichnen!:eek:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.02.17 12:08:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.427.700 von Doppelvize am 28.02.17 10:45:55Wozu wären die eigentlich verurteilt worden, wenn es bei dem Strassenrennen keinen Todesfall gegeben hätte ?

      Nur zu ein paar Hundert Euro Bussgeld plus 1 Monat Entzug der Fahrerlaubnis ?

      :confused:

      Kann mir nicht vorstellen, dass das deren erstes Strassenrennen war. Offenbar versagen Polizei, Justiz und Staat solche Typen schon im voraus härter anzupacken.

      Dagegen gilt in der Schweiz:

      http://www.bussgeldkataloge.eu/geschwindigkeit-schweiz.html

      Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz innerorts

      Ab 50 km/h

      Straftat "Rasen" liegt vor - Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, Führerscheinentzug zwischen 2 Jahren und lebenslang

      Da Rasen als Straftat gilt, kann laut Schweizer Verkehrsrecht das Auto als „Tatwaffe“ beschlagnahmt werden! Somit droht nicht nur eine Freiheitsstrafe, hohe Bußgelder, sowie ein Fahrverbot, sondern auch der Verlust des eigenen Autos.

      :eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.02.17 12:35:44
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.420.289 von ElLute am 27.02.17 14:20:51Es wäre sehr schade, würde das Urteil nicht rechtskräftig :(

      Schon diese hinterlistigen Gesichter der Mörder rechtfertigen das härtest mögliche Urteil!
      Avatar
      schrieb am 28.02.17 12:54:49
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.428.444 von Blue Max am 28.02.17 12:08:56Da Rasen als Straftat gilt, kann laut Schweizer Verkehrsrecht das Auto als „Tatwaffe“ beschlagnahmt werden! Somit droht nicht nur eine Freiheitsstrafe, hohe Bußgelder, sowie ein Fahrverbot, sondern auch der Verlust des eigenen Autos.


      Richtig, und wer bei uns am Steuer sein Handy benutzt und erwischt wird sollte sofort wegen versuchter schwerer Straßenverkehrsgefährdung eingelocht werden:eek:

      Das Handy vor Ort zu schreddern und das Elektronikkonfetti in den Kofferraum zu kippen ist Minimum:eek:
      Avatar
      schrieb am 28.02.17 14:43:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.426.593 von shagerage am 28.02.17 08:51:40...darum ging es mir gar nicht (bedingter Vorsatz oder nicht), sondern darum, ob der BGH auch diesmal das bisherige Urteil bestätigen wird.
      Es wird ja hier und woanders sehr oft gesagt, dass das jetzige Urteil, was ja vielfach als Novum in der Rechtssprechung dargestellt wird, keinen Bestand haben wird.

      Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass das gar nicht mal so wahrscheinlich ist. Beide Unfälle und Urteile haben eben aktuellen Charakter.

      Rechtssprechung ist eben immer fliessend im Laufe der Zeit. Beispiel:
      KPD-Verbot in den 50ern, das bis heute gilt, und zweimal NPD-Nichtverbot in jüngerer Vergangenheit. D.h., ein KPD-Verbot wäre heutzutage eher auch unwahrscheinlich.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.02.17 15:07:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.429.848 von faultcode am 28.02.17 14:43:57...darum ging es mir gar nicht (bedingter Vorsatz oder nicht), sondern darum, ob der BGH auch diesmal das bisherige Urteil bestätigen wird.

      Ich hoffe auf eine Bestätigung durch den BGH, glaube aber nicht daran weil m.E. VORSATZ nicht beweisbar/haltbar ist.

      Man darf gespannt sein....

      Soeben lese ich, dass die beiden in Haft bleiben.

      Gut so!
      Avatar
      schrieb am 28.02.17 15:13:09
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.429.848 von faultcode am 28.02.17 14:43:57
      Zitat von faultcode: ...darum ging es mir gar nicht (bedingter Vorsatz oder nicht), sondern darum, ob der BGH auch diesmal das bisherige Urteil bestätigen wird.
      Es wird ja hier und woanders sehr oft gesagt, dass das jetzige Urteil, was ja vielfach als Novum in der Rechtssprechung dargestellt wird, keinen Bestand haben wird.

      Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass das gar nicht mal so wahrscheinlich ist. Beide Unfälle und Urteile haben eben aktuellen Charakter.

      Rechtssprechung ist eben immer fliessend im Laufe der Zeit. Beispiel:
      KPD-Verbot in den 50ern, das bis heute gilt, und zweimal NPD-Nichtverbot in jüngerer Vergangenheit. D.h., ein KPD-Verbot wäre heutzutage eher auch unwahrscheinlich.


      Mit der LINKEN und Wagenknecht haben wir ja praktisch eine neue KPD. Und eine gewisse Nähe zu Moskau soll es da ja auch wieder geben...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 28.02.17 15:38:31
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.420.634 von shagerage am 27.02.17 15:13:13http://www.focus.de/politik/deutschland/interview-mit-nico-k…

      Ex-Raser packt aus: "Das Mord-Urteil wird illegale Autorennen nicht stoppen"

      28.02.2017


      "...
      Klassen: Es gibt keine Akzeptanz der Rechtsorgane. Sie mögen das ganze Justizsystem nicht. Vor der Polizei haben sie keinen Respekt.

      FOCUS Online: Woran liegt das?

      Klassen: Weil sie so gut wie nie gefasst werden. In Köln gibt es so zwischen 4000 und 4600 für Rennen aufgemotzte Autos. 276 Raser werden laut Polizeistatistik gefasst. Dadurch fühlen sie sich unerwischbar...."

      ---
      Dazu kommt, dass die meisten dieser Raser entsprechenden Hintergrund haben und auch von daher sowieso keinen Respekt vor Polizei, Justiz, Staat oder unserer Leitkultur haben.

      Stichworte: Staatsversagen , "Herrschaft des Unrechts"...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 08.05.17 19:15:37
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.420.169 von Mittachmahl am 27.02.17 14:01:48
      Zitat von Mittachmahl: Ein mutiges Urteil, das ich so nicht erwartet hätte.

      Ich auch nicht.
      Allerdings muss man der Realität ins Auge blicken. Bei lebenslänglich legen die Verurteilten sowieso Revision ein. Und die BGH-Fuzzis wissen, was sie zu tun haben.

      Dass überhaupt so ein Urteil zustande kam liegt wohl an der Persönlichkeit des Richters. Konkret an seinem Alter. Mit 62 ist er raus aus der Tretmühle, da können seine Vorgesetzten vor Wut toben wie sie wollen.


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