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    Gibt es eine Besteuerung bei Wandlung des Peugeot Optionsschein, der 2012 kostenlos ausgegeben wurde - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.03.17 11:20:26 von
    neuester Beitrag 20.03.17 12:49:37 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.249.051
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      schrieb am 18.03.17 11:20:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Frage ist, ob es eine Besteuerung bei Wandlung des Peugeot Optionscheines 2017 gibt, auch wenn dieser im Jahr 2012 kostenlos ausgegeben wurde.
      Bei einem Verkauf wird KEST fällig , das ist inzwischen klar.
      1 Antwort
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      schrieb am 18.03.17 12:18:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.561.190 von happymuck am 18.03.17 11:20:26
      Zitat von happymuck: Die Frage ist, ob es eine Besteuerung bei Wandlung des Peugeot Optionscheines 2017 gibt, auch wenn dieser im Jahr 2012 kostenlos ausgegeben wurde.
      Bei einem Verkauf wird KEST fällig , das ist inzwischen klar.


      dein Beitrag ist so ähnlich, als wenn ich schreiben würde morgen wird das Wetter gut. Nur wo?
      Avatar
      schrieb am 18.03.17 14:29:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich würde annehmen, dass eine Besteuerung erst bei Veräußerung der bezogenen Aktien erfolgt, deren Anschaffungskosten sich dann aus dem ggfs zu zahlenden Bezugspreis und den Anschaffungskosten des Optionsscheins (null) zusammensetzt.
      Avatar
      schrieb am 19.03.17 08:04:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke honigbaer, das ist auch meine Meinung, werde entsprechend handeln.
      Es ist wie bei den Abspaltungen, keine amtliche Stelle traut sich eine verbindliche Antwort zu.
      Avatar
      schrieb am 19.03.17 09:44:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      happymuck,
      A12RLL scheint ein trickreiches Wertpapier zu sein. Wurde das im Jahr 2014 als kostenlose Sonderdividende (also sogar ohne Steuerabzug) ins Depot eingebucht?

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      schrieb am 19.03.17 10:16:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja, der Schein wurde 2012 kostenlos 1:1 ohne Steuerberechnung eingebucht !
      Avatar
      schrieb am 19.03.17 11:12:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bei w:o lese ich: Emission im Jahr 2014. Wenn die Emission 2012 war (peugeot stand 2012 ungefähr bei 6,40) hatte A12RLL bei Emission keinen inneren Wert, aber bestimmt Zeitwert. Den Zeitwert hätte man damals wohl (vielleicht) besteuern können.

      Aber gut, du willst zu 6,43 ausüben. Dann sehe ich es wie honigbaer. Als Einkaufskurs gilt 6,43. Bei Verkauf irgendwann ist (Verkaufskurs - 6,43) zu versteuern.
      Avatar
      schrieb am 19.03.17 15:54:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Habe die Ausgabe überprüft, es war der 29.04.2014
      Optionsrecht bis 29.04.2017, Verhältnis 10 zu 3 in Aktien der Peugeot S.A. zum Preis von 7,50 €
      Avatar
      schrieb am 19.03.17 18:58:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Seltsam. Bei w:o lese ich: Emission 05.05.14. Kurs Basiswert (also Peugeot) bei Emission 7,50. Laut Chart stand Peugeot damals bei ungefähr 10,00. Der Basispreis (also 1 zu beziehende Peugeotaktie) wird mit 6,43 angegeben. Das Bezugsverhältnis wird mit 0,35 angegeben. Das ist auch nicht 3:10. Außerdem Barausgleich?! Da stimmt ja fast gar nichts.

      Aber egal, ob du für 1 bezogene Peugeotaktie 6,43 oder 7,50 hinblättern mußt. Zu versteuern ist bei Verkauf dann eben (Verkaufskurs – 7,50).
      Avatar
      schrieb am 20.03.17 09:50:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      Der Bezugspreis ist für mich schon sehr wichtig, aus diesem Grund nochmalige Überprüfung.
      Auch bei Consors ist der Bezugskurs mit 6,43 € angegeben.
      Nach der Ausgabe der Gratis OS zum Bezugskurs von 7,50 € fand damals eine Kapitalerhöhung 12:7 zu 6,77 € statt. Dies dürfte die Lösung sein.
      Avatar
      schrieb am 20.03.17 12:49:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ja, nach einer Kapitalerhöhung müssen Basispreis und Bezugsverhältnis angepasst werden. Jetzt beträgt der Bezugspreis 6,43 und das Bezugsverhältnis 0,35.


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