checkAd

    Fragen zum Darlehensverzicht (und Bonuszins) meines BSV, die ich nicht klar bekomme - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.04.17 22:04:26 von
    neuester Beitrag 20.04.17 13:03:13 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.250.727
    Aufrufe heute: 1
    Gesamt: 5.728
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 13.04.17 22:04:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe einen BSV der BHW (D Maxx) von 2002 und versuche gerade klar zu bekommen, wie ich in der Zeit bis zum Ablauf der 10 Jahre nach Zuteilung (Zuteilung am 01.11.2011) vorgehe.
      Dafür habe aber drei Fragen, die ich, trotz sorgfältigem Studieren der Allgemeinen Bedingungen, leider nicht klar richtig klar bekomme.

      Ich würde mich über kundige Unterstützung freuen! :)

      Vor den Fragen noch die Rahmenbedingungen meines Vertrages:

      Mein BSV ist mit 13000,- € festgesetzt. Aktuell dürften ca. 9500,- € drin sein.
      Ich habe die Beiträge maximal runter gesetzt, so dass ich aber noch die Anforderungen des Vertrags erfülle. Bedeutet, ich zahle 39,- € mntl. in den Vertrag ein.
      Zuteilung erfolgte am 01.11.2011 (bedeutet dann wohl seit Februar, dass der Vertrag ab 01.11.2021 von der Bausparkasse gekündigt werden kann…)



      Frage 1: Wie wird der Zins-Bonus berechnet :confused:
      Hier habe ich ganz verschiedene Sachen zu im Internet gelesen. Bspw. von extra Bonus-Konten, in denen die Zinsen parallel geführt werden.
      In den Allgemeinen Bedingungen meines Vertrages steht dazu:
      „Verzichtet der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrages auf das Bauspardarlehen, erhöht sich die Gesamtverzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 4,25% jährlich.
      Für Guthaben, die die Bausparsumme übersteigen, erhöht sich die Gesamtverzinsung nicht.“

      Meine Frage: Verstehe ich das richtig, dass die Bonuszinsen so berechnet werden, dass jährlich(!), also jeweils vom ersten Jahr beginnend pro Jahr, zum ursprünglichen Saldo (der Basiszins von 2% ist darin bereits enthalten) noch die restlichen 2,25% Zins hinzuberechnet werden und dann im Folgejahr mit dem sich daraus ergebenden neuen Saldo weiter gerechnet wird?
      Vor allem der letzte Punkt ist mir nicht ganz klar –> erhöht sich einfach nur der Zins pro Jahr, oder wird zusätzlich der sich jeweils daraus ergebende neue Saldo des Vorjahres als Berechnungsgrundlage genommen?

      Das macht ja je nach Rechnung einen wirklich großen Unterschied wo ich in der Berechnung mit Bonuszinsen nach bspw. 17 Jahren lande…

      Frage 2: Wann ist der Vertrag „überspart“ :confused:
      Ich lese immer wieder im Internet, dass man bei einer bestimmten Sparsumme im Verhältnis zum Gesamtbetrag des BSV sparen soll und dann aufhören muss, da dieser sonst als „überspart“ gilt. Also, dass dann die Bausparkasse kündigen kann, weil man ja das eigentlich Darlehen nicht mehr in Anspruch nehmen könnte. Manchmal heißt es bei 80%, manchmal steht da bei 85%.

      Tja, ich kann in den Allgemeinen Bedingungen meines Vertrages überhaupt gar nichts dazu finden!

      Die Bedeutung dieser Frage hängt natürlich von Frage 1 ab, denn wenn der Zins berechnet wird, wie ich die Bedingungen verstanden habe, dann wäre ich mit Bonus schon über den Bausparbetrag, bevor ich 80% dessen erreicht hätte.
      Und ab dem Bausparbetrag gibt es ja laut Bedingungen keine weiteren Bonus-Zinsen (siehe Frage 1).

      Allerdings! (Frage 3): Würde ich, könnte ich bei meinem Vertrag auch über die 80% gehen können (Da ich dazu nichts in den Bedingungen finden kann) noch bis 2020/2021 weiter sparen und dann, wenn ich es richtig verstehe noch die Normalzinsen für alles über den 13000,- € mitnehmen können, oder? :confused:

      Über Hilfe und Hinweise würde ich mich wirklich sehr freuen! :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.04.17 13:19:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      @rafapancho
      Ja die alten Bausparverträge. Ich erinnere mich an einen Quelle-BSV, da wurde der Bonuszins mit Zinseszins berechnet. Ich würde mich auf den ungünstigen Fall einstellen: alle Zinsen addiert, multipliziert mit 225, geteilt durch 200 gleich Bonuszins. Das müsste aus deinen ABB erkennbar sein. In 2 Jahren stecken in deinem Guthaben ca 1800,- Zinsen, also Bonuszins von 2034,- zu erwarten.

      Überspart mit 85% und 10 Jahre nach Zuteilung kommt ja wohl aus der Rechtsprechung in Zusammenhang mit Kündigungen seitens der Bausparkassen. In den ABB kommt das nicht vor. Die Frage ist, ob man bei Kündigung nicht doch noch die Zuteilung annehmen kann.

      Auch eine Mindest-Höhe des Darlehens kommt in den ABB nicht vor. Die Bonuszinsen verkleinern zwar das Darlehen bis möglicherweise null, trotzdem soll ein Darlehensverzicht möglich sein. Sicherheitshalber würde ich aber die Zuteilung annehmen und auf das Darlehen verzichten, wenn Guthaben plus Bonuszins kleiner als Bausparsumme ist.

      2% auf dein Guthaben bis zum Erreichen der 13000,- sind dir sicher. Ich würde aber vorher den Bonuszins (4,25%) mitnehmen. In den neuen ABB (die alten findet man ja nicht mehr) lese ich einen listigen Satz: Nach 8 Jahren ab Vertragsbeginn endet die Bonusverzinsung.
      Avatar
      schrieb am 15.04.17 11:03:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.736.290 von rafapancho am 13.04.17 22:04:26Liebe Heckenrose (btw toller Nickname!),
      Danke für die ausführliche Antwort!

      Ich hab meine Frage auch im Finanz-Firum gestellt und dort folgende Antworten erhalten: http://www.finanz-forum.de/threads/18547-fragen-darlehensver…

      Was meinst du dazu?

      Liebe Grüße!
      Avatar
      schrieb am 16.04.17 09:49:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      @rafapancho
      Finanz-forum habe ich gelesen. Ein Antworter ist anscheinend BHW-Vertreter. Die aufgelaufenen Zinsen kann er dir nennen. Kannst du auch selber ermitteln, indem du die Zinsen der jährlichen Kontoauszüge zusammenzählst. Du kannst dir auch von BHW ein Kennwort geben lassen – dann kannst du online jederzeit deinen BSV einsehen.

      Die Meinung im Finanzforum ist: Wenn kein Darlehen mehr möglich, dann kein Verzicht möglich, dann keine Bonuszinsen. Klar. Wenn ein Darlehen nur wegen den Bonuszinsen unmöglich ist, soll man trotzdem noch verzichten können. Dem Braten traue ich nicht recht. Und auch ein lächerlich kleines Darlehen gilt vielleicht nicht als Darlehen, auf das man verzichten kann.

      Anscheinend wird zur Berechnung der Bonuszinsen der gesamte BSV mit 4,25% Zinsen erneut durchgespielt (also mit Zinseszins). Ist mit Computer ja kein Problem. Riesig ist der Zinseszins-Vorteil trotz deiner langen Vertragsdauer nicht. Vielleicht 400 bis 600 Euro. Aber immerhin.

      Dann sehen wir mal ein bisschen in die Zukunft. Am 31.12.16 waren 9.500,- im BSV. In 2017 kommen 468,- Einzahlung und 45,- WB-Prämie (?) und ca 200,- Zinsen dazu. Verm Leistung gleich 0 (?). Macht am 31.12.17 10.220,- Guthaben und ca 1.890,- mögliche Bonuszinsen nach der Zinseszinsmethode. Steuern auf 1.890,- werden bestimmt fällig. Hast du wegen Steuer mehr Luft beim Vollsparen? Weiß nicht.

      In 2018 468,- und 45,- und gut 200,- Zinsen dazu – macht 10.950,- Guthaben und 2.250,- mögliche Bonuszinsen.
      In 2019 468,- und 45,- und 237,- Zinsen dazu – macht 11.700,- Guthaben und 2.630,- mögliche Bonuszinsen.
      In 2020 468,- und 45,- und 257,- Zinsen dazu – macht 12.470,- Guthaben und 3.050,- mögliche Bonuszinsen.

      Ich würde sicherheitshalber vor Ende 2018 die Zuteilung annehmen und auf das Darlehen verzichten. Wer weiß, welche Ausreden BHW später hat, um keinen Bonus zahlen zu müssen. Vielleicht ist 2018 4,25% sowieso kein doller Zinssatz mehr.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.04.17 21:17:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.743.520 von Heckenrose am 16.04.17 09:49:57Hi Heckenrose,
      Herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort! Danke!
      Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll...
      Das Problem, das ich mit der Berechnung der Zinsen habe ist, dass die Basiszinsen nie mit den gesamten Einzahlungen eines Jahres berechnet zu sein scheint en. Eher so ca. mit der Hälfte der Einzahlungen eines Monats.
      Jetzt weiß ich nicht, anhand welcher Beträge die Bonuszinses berechnet werden. Und das muss ich wissen, um den Zinseszins einigermaßen gut auszurechnen.

      Was hältst du denn von der Meinung, dass ich die weitere Einzelheiten Zahlung auch lassen kann, weil die BHW an der Stelle noch nie eine Nachzahlung. Eingefordert hätte (das kam vom scheinbaren BHW Berater)?

      Ich hab tatsächlich einen online Zugang zu "mybhw". Kam noch gar nicht auf die Idee da rein zu schauen - danke für den Hinweis!

      Tja, Steuer ist so ne Sache... ab nächstem Jahr reiße ich erstmals die 801 € an Zinserträgen. Das bedeutet die Bonuszinses muss ich wohl komplett versteuern, was aber auch ok ist. Ich empfinde es schon als Privileg, überhaupt so hohe Zinserträge einzufahren...

      Frohe Ostern!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4220EUR +2,93 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 17.04.17 12:35:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      @rafapancho
      BHW wird Geldeingänge bestimmt ab Tag des Eingangs verzinsen. Auf den Cent genau braucht man die erwarteten Zinsen nicht abschätzen. Ich habe die jährlichen Zinsen so abgeschätzt: Guthaben am Ende des Vorjahres mal 2% plus Eingänge des Jahres mal 1%. Die Hälfte, weil einige Buchungen früh im Jahr, einige spät im Jahr erfolgen.

      Sieh dir mal den letzten Kontoauszug an. Dort steht das Guthaben vom 31.12.15 und die Buchungen vom Jahr 2016. Negativ wohl nur die Service-Pauschale. Nehmen wir an: Guthaben am 31.12.15 9000,- , Eingang in 2016 insgesamt 500,- . Dann wurden am 31.12.16 ungefähr 185,- Zinsen gutgeschrieben. 9000 * 0,02 + 500 * 0,01 = 185.

      Den Zinseszins brauchst du nicht ausrechnen. Ist auch schwierig, weil man den BSV von Anfang an mit 4,25% durchlaufen lassen muss. Du willst ja nur die Höhe der momentanen Bonuszinsen wissen. Bei einer Laufzeit deines BSV bis 2018 oder 2021 betragen die Bonuszinsen ungefähr: Summe aller bisherigen Zinsen mal 1,5.

      Die Summe aller bisherigen Zinsen kannst du anhand deiner Kontoauszüge ermitteln. Sind schon einige Monate seit dem letzten 31.12. vergangen, zählst du pro vergangenem Monat 20,- dazu (eben Jahreszinsen durch 12). Beachte, dass zwischen Zuteilung beantragen und Zuteilung erhalten ein paar Monate liegen.

      Überhaupt nichts mehr in deinen BSV einzahlen, könnte klappen. WB-Prämie ist dann aber kleiner. Das Schlimmste, was passieren kann ist, dass BHW dich auffordert, rückständige Beiträge nachzuzahlen – sonst Kündigung. Dann zahlst du eben nach. Würde ich aber nicht gern machen, weil – ich bin doch vertragstreu.

      Wenn du deinen Freistellungsauftrag woanders auch einsetzen kannst, dann mach es da. So verschaffst du dir auch etwas Luft beim BSV-Vollsparen.
      Avatar
      schrieb am 17.04.17 20:42:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      „Beachte, dass zwischen Zuteilung beantragen und Zuteilung erhalten ein paar Monate liegen.“

      Das ist schlecht ausgedrückt. Die Zuteilung hast du ja schon. Gemeint ist: zwischen Zuteilung annehmen und Guthaben erhalten (und genaue Darlehenshöhe feststellen) liegen ein paar Monate.

      Wenn du so weitermachst wie bisher (39,- * 12 einzahlen, 45,- WB-Prämie rein), ergibt sich ungefähr:
      am 31.12.18 ein Guthaben von 11.000,- , davon 1730,- Zinsen, mögliche Bonuszinsen 2.630,-
      am 31.12.19 ein Guthaben von 11.710,- , davon 1950,- Zinsen, mögliche Bonuszinsen 3.050,-
      am 31.12.20 ein Guthaben von 12.460,- , davon 2190,- Zinsen, mögliche Bonuszinsen 3.500,-
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.04.17 09:33:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.748.654 von Heckenrose am 17.04.17 20:42:26Hallo Heckenrose!

      Vielen Dank! Ich bin begeistert! Das ist genau das, was ich gebraucht habe! Ich bin echt begeistert, dass es jemanden gibt (dich!), die/der sich die Zeit für mein Anliegen nimmt.
      Sobald ich zuhause bin (bin nach wie vor unterwegs), rechne ich das Mal durch - eine Excel-Tabelle in der die Eingänge, Zinsen und abgeführte Steuern eingetragen sind gibt es schon! :-)
      Für den BSV habe ich nie eine Freistellung beantragt - das hol ich mir immer über die Steuererklärung wieder. Hab mir schon gedacht, dass das hilft.

      Was ich nicht ganz verstanden habe: wenn es also möglich ist, dass bei der Entscheidung ob ich noch theoretisch ein Darlehen nehmen könnte, die Bonuszinses doch eine Rolle spielen und diese von Beginn an den ganzen Vertrag durchlaufen (also mit Zniseszins), müsste ich das dann nicht auch so berechnen?
      Wie du es berechnest, ziehst du ja die "einfachen" Bonuszinses zur Berechnung heran, oder?

      Wie gesagt, ich danke dir herzlich - du hast mir wirklich sehr geholfen und ich bin dankbar, für die Zeit die du dir für mein Anliegen nimmst!
      Avatar
      schrieb am 18.04.17 17:25:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      @rafapancho
      Nun ja auch Frauen können rechnen. Als Rentnerin habe ich auch etwas (nicht viel) Zeit. Ob ich nun Sudoku löse oder etwas rechne – egal. Im Internet möchte ich aber möglichst wenig von mir erzählen.

      Ich habe in meiner Schätzung keinen Steuerabzug berücksichtigt, wohl aber Zinseszins. Deshalb komme ich auf Bonuszinsen = Summe aller Zinsen mal ca 1,5. Je länger der Vertrag läuft, desto höher der Faktor.

      BHW soll angeblich Zinseszins berücksichtigen. Wird BHW beim Bonuszins-Durchlauf im Computer Steuer berücksichtigen? Wohl nicht, die fällt ja bei jedem anders aus. Aber egal wie BHW die Bonuszinsen berechnet, mindestens müssen die Bonuszinsen gleich der Summe aller Zinsen mal 1,125 sein. Und die Summe aller Zinsen kann man überprüfen.

      Die Meinung im finanz-forum war: die Bonuszinsen spielen für das Darlehen und den Verzicht darauf keine Rolle. Kommt mir jetzt auch plausibel vor, denn die Bonuszinsen kennt ja keiner. Dann brauchst du nur darauf achten, dass das Guthaben noch ein vernünftiges Darlehen übrig lässt. Das wäre für mich 1.000,- . Also würde ich bei Guthaben 12.000,- die Zuteilung annehmen und auf das Darlehen verzichten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.04.17 13:03:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.753.565 von Heckenrose am 18.04.17 17:25:13Hallo Heckenrose,

      Nach, die Fähigkeit zum Rechnen und zum logischen Denken ist meiner Meinung nach geschlechts- und altersunabhängig. :-)

      Ich freu mich über deine Unterstützung, denn jetzt konnte ich zuhause Mal durchrechnen mit einer Excel-Tabelle.

      Eine Besonderheit des BSV ist noch, dass bei Berechnung des Bonuszinses nur bis zum Erreichen der Bausparsumme stattfindet. Ab da entfällt der Bonuszinses für alle Beträge die darüber hinaus gehen.

      Ich danke dir noch einmal herzlich für die Unterstützung!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Fragen zum Darlehensverzicht (und Bonuszins) meines BSV, die ich nicht klar bekomme