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    ETF-Sparplan Steuerfragen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.04.17 03:22:18 von
    neuester Beitrag 18.04.17 18:25:23 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.250.905
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      schrieb am 18.04.17 03:22:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo alle zusammen,
      ich weiß es gibt schon viele Diskussionen bezüglich ETF-Sparplänen, aber ich habe noch keine gesehen, die genau meine Fragen beantwortet.

      Ich bin 20, Student, hohe Risiokobereitschaft, da ich ja einen sehr langen Anlagehorizont habe.

      Seit März zahle ich 100€/Monat über Flatex in meinen ETF-Sparplan (iShare MSCI World IE00B4L5Y983) ein. Physisch, thesaurierend, ausländisch.

      Meine Frage:
      Mit dem neuen Steuergesetz für 2018 (https://www.justetf.com/en/news/etf/etf-und-steuern-das-neue… macht es steuerlich keinen Unterschied mehr wo der Sitz meines ETFs ist oder, dass er physisch thesaurierend ist.
      Ich fülle z.Z. Keine Steuererklärung aus, da ich unter dem steuelichen Freibetrag bin.

      Wie werden dann die Steuern meines ETFs abgeführt? Was muss ich sonst steuerlich beachten?

      Außerdem freue ich mich über jegliche sonstige Tipps bezüglich meiner Anlagestrategie (Was wäre der Vorteil von einem Anteil (20%) Emerging Markets?), aber die Steuerfragen sind, was mich gerade am meisten beschäftigt.

      Vielen Dank schonmal!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.04.17 14:45:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.749.245 von Sadd26 am 18.04.17 03:22:18Wie werden dann die Steuern meines ETFs abgeführt? Was muss ich sonst steuerlich beachten?

      Künftig werden alle ETFs grundsätzlich jährlich und anhand einer sog. Vorabpauschale besteuert.
      Sofern Du bei der Steuer auf die sog. Vorabpauschale unter EUR 801 (oder EUR 1.602 für Verheiratete) bleibst, dann ist keine Steuer fällig. Sollten doch Steuern fällig werden, so würden diese von Deiner depotführenden Bank ausgewiesen und direkt an den Fiskus abgeführt. Du musst also nicht selbst eine Berechnung anstellen.

      Hier findest Du weitere Infos und Berechnungsbeispiele:

      http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerrefor…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.04.17 16:49:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.752.281 von Felix80 am 18.04.17 14:45:17Danke für die schnelle Antwort!

      Der Artikel von finanztip hilft mir sehr weiter.

      Eine Frage hab ich noch: Muss ich nun einen Freistellungsantrag für mein Flatex Konto stellen, damit mir keine Steuern abgebucht werden? Das wurde mir nicht ganz klar.

      Vielen Dank.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.04.17 18:25:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.753.196 von Sadd26 am 18.04.17 16:49:33Ja, Du musst natürlich Deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen.

      Falls Du keinen erteilt hast, dann kannst Du Dir über die Steuererklärung das Geld zurückholen (bis 801 EUR, über die Anlage KAP). Einfacher ist es aber, den Freistellungsauftrag einzurichten ;)


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