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    Depot aufteilen ohne Verkäufe auszulösen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.04.17 09:57:24 von
    neuester Beitrag 29.04.17 00:38:27 von
    Beiträge: 6
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      Avatar
      schrieb am 27.04.17 09:57:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      eine Frage beschäftigt mich:

      Angenommen Person A hat ein Depot mit Aktien. A verstirbt nun. Erben sind A1, A2 und A3.

      Kann das Depot mengenmäßig (also Aktien) gedrittelt werden, ohne das Verkäufe anfallen? Ich frage das, da die Anschaffungskosten bei einem Wertpapier ungleich sind. Die Anschaffungskosten müssten ja bei allen Drittel auch gleich sein?!?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.04.17 13:00:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.817.030 von weisvonnix am 27.04.17 09:57:24
      Zitat von weisvonnix: Hallo,

      eine Frage beschäftigt mich:

      Angenommen Person A hat ein Depot mit Aktien. A verstirbt nun. Erben sind A1, A2 und A3.

      Kann das Depot mengenmäßig (also Aktien) gedrittelt werden, ohne das Verkäufe anfallen? Ich frage das, da die Anschaffungskosten bei einem Wertpapier ungleich sind. Die Anschaffungskosten müssten ja bei allen Drittel auch gleich sein?!?


      Wenn die Stückzahl bei einzelnen Aktien nicht durch drei teilbar ist, wird es schwierig..

      Ansonsten gilt, dass bei Staffelkäufen ggfs. in mehreren Vorgängen zu übertragen ist, da auch hier das FIFO-Prinzip gilt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.04.17 13:42:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das bedeutet, man müsste sich die Wertpapierkaufsabrechnungen anschauen und jeden Einzelkauf dritteln und dann übertragen?

      Machen Banken da mit? Glaube kaum, oder?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.04.17 14:53:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.819.043 von weisvonnix am 27.04.17 13:42:43Das Verwalten bzw. Aufteilen der Erbmasse ist ja nicht Aufgabe der Bank.

      Das wird i.d.R. ein Erbe machen, der den Erbschein hat bzw. das Testament und müsste den anderen Erben alles ordnungsgemäß nachweisen.

      Man kann auch einen Nachlassverwalter engagieren aber der kostet auch Geld und würde es eventuell ganz banal machen. Alle Werte im Depot veräußern und den Erlöß dritteln.

      in beiden Varianten sind Streitigkeiten vorprogrammiert aber ist ja Nebensächlich.

      Alternativ können A1, A2 und A3 eine Erbgemeinschaft gründen und das Depot samt Inhalt läuft weiter. Wie dies steuerlich abgerechnet wird, dazu befragst du am besten einen Steuerberater.
      Avatar
      schrieb am 27.04.17 15:27:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danka, dann ist es nicht so einfach wie ich gehofft hatte.
      1 Antwort

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      schrieb am 29.04.17 00:38:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.819.955 von weisvonnix am 27.04.17 15:27:11Hallo,
      die Aufteilung eines Depots im Erbfall ist eigentlich ganz einfach - die Aktien/Wertpapiere können an die Erben aufgeteilt werden.
      Allerdings kann es steuerlich zu deutlichen Unterschieden kommen wie das folgende Beispiel zeigt:

      Im Depot des Erblassers liegen 300 XY-Aktien im Wert von aktuell 200 Euro,
      a) davon wurden 100 Aktien in 2008 zu 100 Euro gekauft,
      b) weitere 100 Aktien in 2010 zu 50 Euro zugekauft und
      c) die letzten 100 Aktien in 2012 zu 150 Euro erworben.

      Die drei Erben lassen sich ein Drittel des Betandes auf ihr Depot übertragen - also jeweils 100 Aktien im Tageswert von 20.000 Euro.
      Die Depotüberträge werden (wie bei Verkäufen auch) nach dem steuerlich FiFo-Prinzip zugeteilt (First-In-First-Out):
      1. Erbe E1 erhält die a)-Aktien --> diese sind steuerfrei (da Kauf von 2009) und er hat damit den vollen Wert von 20.000 Euro.
      2. Erbe E2 erhält die b)-Aktien --> diese haben Anschaffungskosten von 50 Euro und die Differenz zum (sofortigen oder späteren) Verkaufspreis unterliegt der Abgeltungsteuer. Bei einem Verkaufspreis/Wert von 20.000 Euro fallen also 3.750 Euro Steuern an (200-50=150 Euro Gewinn*25%*100Aktien). Er erbt als 16.250 Euro.
      3. Erbe E3 erhält die c)-Aktien --> diese haben Anschaffungskosten von 150 Euro und auch hier ist später die Differenz zum Verkaufspreis zu versteuern. Bei einem Wert von 20.000 Euro fallen dann 1.250 Euro Steuern an (200-150=50 Euro Gewinn*25%*100Aktien). Damit bleiben netto 18.750 Euro.

      Das ist genau das Problem, dass es nahezu Zufall ist, welcher Depotübertrag zuerst ausgeführt wird und wer damit welchen Nettowert erhält.

      Das Problem lässt sich wie folgt lösen:
      Jeder Aktienanteil wird gesondert verteilt - also zuerst die a)-Aktien mit 33 Stück für E1 und E2 und 34 STück für E3.
      Am nächsten Tag die b)-Aktien mit 34 Stück für E1 und je 33 Stück für E2 und E3.
      Wieder am nächsten Tag dann die c)-Aktien mit 33 Stück für E1, 34 Stück für E2 und 33 Stück für E3.
      Damit haben alle drei Erben je 100 Stück und alle nahezu den selben Nettowert.

      Mittlerweile gibt es bei einzelnen Banken (bei der Sparkasse bspw. über den Dienstleister dwpbank) auch die Möglichkeit, beim Depotübertrag mit anzugeben, dass dies steuerlich gleich durchgeführt werden soll (also Depotübertrag mit 3*100 Stück, aber steuerlich nach dem o.g. Muster mit den 33/34-Stück-Varianten).

      Frag einfach mal bei Deiner Bank nach ... aber in der Spezialabteilung und nicht am Schalter (die Kollegen/-innen dort können diese Feinheiten normalerweise gar nicht wissen).

      Schönes WE

      Rene


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