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    Investmentfondssteuerreform 2018 - Schröpfung der Kleinanleger - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.04.17 17:53:41 von
    neuester Beitrag 21.12.17 07:52:42 von
    Beiträge: 12
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      schrieb am 29.04.17 17:53:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe mich gerade etwas zur Investmentfondssteuerreform 2018 (15% Bsteuerung auf Fondsebene für bestimmte Erträge).

      Das Bundesministerium für Finanzen spricht wohl von einer Belastung von 3€ pro Jahr je Kunde.

      Beim ersten Lesen kommt es mir so vor, dass es sich bei dieser Reform um eine Schröpfung der Kleinanleger handelt. Nämlich allen, die den Freistellungsauftrag nicht voll ausreizen.
      Zusätzlich Kunden mit einer fondsgebundenen Lebens/Rentenversicherung und Kunden, die mit einem Fonds Verluste erlitten haben.

      Sehe ich das falsch? Was meint ihr dazu?
      Avatar
      schrieb am 30.04.17 22:15:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja. Die Tendenz geht nunmal dahin, die Steuern unabhängig vom Gewinn zu erheben und das als "Steuergerechtigkeit" zu verkaufen. Man muss allerdings auch sehen, dass die Fonds bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bisher ganz erheblich begünstigt waren, im Vergleich zur Direktanlage in Aktien, indem Umschichtungen auf Fondsebene nicht besteuert wurden.
      (Woran sich auch jetzt nicht viel ändert?!)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.06.17 14:38:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.837.965 von honigbaer am 30.04.17 22:15:38
      Ja, ist so!
      Die 15% an Steuern, die dem Fonds auf seine Erträge vorab weggenommen werden, kann dem Kleinanleger nicht mehr zugute kommen. Sie sind einfach weg. Falls nun der Kleinanleger den Freibetrag von 801 EUR nicht voll ausnutzen oder sogar überschreiten kann, bekommt er weniger, als er bekäme, wenn dem Fonds nicht vorab Geld weggenommen worden wäre.
      Avatar
      schrieb am 18.06.17 15:00:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ja, ist so! Die 15% an Steuern, die dem Fonds auf seine Erträge vorab weggenommen werden, kann dem Kleinanleger nicht mehr zugute kommen. Sie sind einfach weg. Falls nun der Kleinanleger den Freibetrag von 801 EUR nicht voll ausnutzen oder sogar überschreiten kann, bekommt er weniger, als er bekäme, wenn dem Fonds nicht vorab Geld weggenommen worden wäre.

      Investmentfondssteuerreform 2018 - Schröpfung der Kleinanleger | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1251803-1-10/inv…
      Avatar
      schrieb am 19.06.17 11:06:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der Hammer trifft ja vor allem den Langfristanleger, genau der, der von der Bundesregierung gefordert wird, zwecks Vorsorge für das Alter, da die staatliche Rente lt. Vorschau nicht reicht.
      Wer vor 2009 z.B. für seine Altersversorgung einen thesaurierenden ETF Fond gekauft, der konnte bis heute sämtliche Dividendenerträge und Kursgewinne steuerfrei kassieren. Das damaligen Versprechen des Staaates wurde nun gebrochen, da dieser Vorteil von der Bundesregierung einkassiert wurde, von wegen Vorsorge treffen.
      Es wurde nun mit Freibeträgen ein bischen abgemildert.
      Jeder kann sich nun selbst seine Gedanken machen, man soll nicht alles glauben.
      1 Antwort

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      schrieb am 20.06.17 20:16:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.163.060 von happymuck am 19.06.17 11:06:48
      Zitat von happymuck: Wer vor 2009 z.B. für seine Altersversorgung einen thesaurierenden ETF Fond gekauft, der konnte bis heute sämtliche Dividendenerträge und Kursgewinne steuerfrei kassieren.


      Das stimmt doch gar nicht.

      Bei thesaurierenden Fonds gibt es eine "fiktive" Ausschüttung, die der Anleger jedes Jahr versteuern muss. Egal, wann die Anteile angeschafft wurden.

      Bei Fonds aus Deutschland wird die Steuer auf diese fiktive Ausschüttung sogar dem Fondsvermögen entnommen.

      Im Ausland ist das nicht so, aber auch dort gibt es fiktive Erträge, die jedes Jahr zu erklären sind.
      Avatar
      schrieb am 01.08.17 20:52:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich blick da noch nicht ganz durch (hab allgemein leider kaum Ahnung von Steuern).

      Wie ist das denn jetzt?
      Angenommen mein ETF steigt 2018 von 1.000€ auf 1.500€. Dann muss ich die 500€ Gewinn versteuern. Dann fällt 2019 der ETF von 1.500€ auf 500€. Bekomm ich dann 1.000€ in einen Verlust-Topf? Gibt es überhaupt einen Verlust-Topf? Oder darf ich, wenn 2020 der ETF von 500€ auf 1.000€ steigt nochmal 500€ versteuern?

      Und wovon wird die Steuer bezahlt? Auf ETF-Ebene, also im Kurs oder muss ich das dem Staat dann überweisen? Da ich seit Jahren praktisch jeden Cent, den ich irgendwie übrig habe in ETFs stecke, hät ich beispielsweise die Steuern auf meine Gewinne 2016 gar nicht zahlen können.

      Und gibt es unterschiede zwischen physischen ETFs und Swap-ETFs?

      Sorry, falls da viele blöde Fragen drin stecken, aber bisher hat mir das noch kein Artikel das so richtig klar gemacht.
      Viele Grüße


      PS: Allgemein mach ich meine Investment-Entscheidungen nicht von Steuern abhängig, da man sich...wie der Fall mal wieder zeigt...ja eh auf nichts verlassen kann und in 5 Jahren schon wieder alles anders aussehen kann.
      Avatar
      schrieb am 02.08.17 00:04:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Regeln werden natürlich deshalb alle Nase lang geändert, weil clevere Investoren jeden Vorteil ausnutzen. Bisher und auch künftig sind Veräußerungsgewinne auf Fondsebene steuerfrei. Steuer fällt hingegen bei Veräußerung durch den Anleger an. Dividenden sollen ab 2018 auf Fondsebene pauschal besteuert werden, der spätere Veräußerungsgewinn des Anlegers soll dann zu 15% bei Mischfonds oder 30% bei Aktienfonds freigestellt werden. Offenbar wurde das erforderlich, weil die indexbezogenen ETFs sonst eine steuerfreie Vereinnahmung von Dividenden ermöglichen. Genauer gesagt werden aus Dividenden Kursgewinne und da ja nicht alle Veräußerer in Deutschland steuerpflichtig sind oder die Veräußerungsgewinne im Rahmen der Freibeträge kassieren, musst man das ändern.

      Man soll steuerliche Überlegungen nicht in Anlageentscheidungen einfließen lassen, ist ein Spruch von Steuerberatern, die keine Haftungsrisiken wollen. Die Regeln werden extra ein Bisschen kompliziert gemacht, damit der Normalbürger nicht auf die Idee kommt, seine Anlagen zu optimieren. Die Profis kennen hingegen den Unterschied zwischen brutto und netto und wissen, dass die steuerliche Seite bei jeder Anlageentscheidung zu berücksichtigen ist.

      Da die Steuer jeweils (zumindest derzeit noch) überwiegend auf den erzielten Veräußerungsgewinn abzielt, also an die tatsächliche und zum vom Anleger bestimmten Zeitpunkt vorgenommene Veräußerung anknüft, und zwischenzeitliche Kursschwankungen unberücksichtigt bleiben, ergeben sich je nach individueller Situation Gestaltungsmöglichkeiten. So kann man durch Verzicht auf Veräußerungen auch den Anfall von Steuern vermeiden (bzw bis zur späteren Veräußerung aufschieben).

      Andererseits kann eine Realisierung von jährlich 800 Euro Gewinn im Rahmen der Freibeträge bei länger laufenden Sparplänen günstiger sein, als die einmalige Veräußerung und Versteuerung von 8.000 Euro Gewinn nach 10 Jahren.

      Auch wenn man derzeit nicht so hohe Gewinne hat, kann man beispielsweise eine Aktie kaufen, die eine hohe Sonderausschüttung vornimmt. Verkauft man danach die Aktie, entsteht ein vortragbarer Kursverlust, der in späteren Jahren mit Aktiengewinnen verrechnet werden kann, während die Dividende im Rahmen des diesjährigen Freibetrags (soweit bicht ausgeschöpft) steuerfrei bleibt.
      Avatar
      schrieb am 02.08.17 10:08:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich kann Euch nur nochmals versichern, ich bekomme bisher jedes Jahr meine Steuerbescheinigung über die betreffenden ETFs mit "Null Steuer."
      Jedes neue Investment sollte auch aus persönlicher steuerlicher Sicht überlegt sein.
      Es ist halt ein Unterschied ob ich z.B. eine Ölaktie aus Norwegen, Frankreich oder aus der Niederlande erwerbe.
      Avatar
      schrieb am 19.12.17 18:19:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Muss das hier nochmal aus der Versenkung holen.
      Ich rall das noch immer nicht ganz. Ich lese überall "wird von der Depotbank abgeführt".

      Sprich von meinem (Giro)Konto? Oder woher sollen die abgeführten € kommen?

      Das wäre aktuell ein großes Problem für mich. Hab die letzten 5 Jahre alle Ersparnisse in thesaurierende ETFs gesteckt. Ich hätte dies Jahr beispielsweise gar nicht die finanziellen Mittel, um die Gewinne zu versteuern?
      Muss ich jetzt auf die Steuer hin sparen?

      Und nochmal:
      Angenommen 2018 mach ich ein Minus von 5k -> Muss ich nichts versteuern.
      2019 mach ich ein Plus von 5k...sprich ich bin insgesamt bei 0. Muss ich dann die 5k Plus in 2019 versteuern?

      (Nochmal sorry, kenn mich mit Steuern echt nicht aus :( )
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.12.17 00:10:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.493.914 von Kanyel am 19.12.17 18:19:06Hallo Kanyel,
      keine Panik - Du musst jetzt erst mal gar keine Steuer bezahlen - die fällt grundsätzlich erst auf realisierte Kursgewinne an ... aber der Reihe nach.

      Mit dem InvStRefG wird am 31.12.2017 der Fonds-/ETF-Bestand fiktiv verkauft und zurückgekauft.
      1. Hattest Du vor dem 01.01.2009 den Bestand eingekauft, dann ist der bisherige Gewinn steuerfrei und der Gewinn ab 2018 ist dann beim späteren Verkauf zu versteuern (als Ausgleich gibt es aber einen Freibetrag von 100.000 Euro).
      2. Lag der Kauf der Fonds-/ETF-Anteile nach dem 01.01.2009 fällt mit dem fiktiven Verkauf ein steuerpflichtiger Gewinn an. Die Steuer darauf wird aber quasi bis zum späteren wirklichen Verkauf gestundet. Du musst also jetzt gar keine Steuern zahlen.

      Neu ist zukünftig, dass es bei thesaurierenden/nicht ausschüttenden Fonds/ETF zukünftig eine Mindestversteuerung gibt. Diese fällt am Jahresanfang für das zurückliegende Kalenderjahr an.
      Allerdings liegt der steuerpflichtige Ertrag aktuell bei max. rd. 0,6% - ist also ein überschaubarer Betrag.
      Dieser steuerpflichtige Ertrag wird zuerst auf Deinen Freistellungsauftrag angerechnet (der am Jahresanfang noch frei sein wird) oder auf Deinen Verlusttopf.
      Ist weder FSA noch Verlusttopf da, wird die Steuer (auf die max. rd. 0,6%) von Deinem Girokonto abgezogen.

      Der Fonds/ETF wird zukünftig direkt Steuern zahlen müssen, so dass der erwirtschaftete Ertrag etwas geringer sein wird. Als "Gegenleistung" dafür bekommt der Anleger einen "Rabatt" von 15% bis 30% bei Aktien-/Mischfonds. Du musst also von den Kursgewinnen und Ausschüttungen ab 2018 nicht 100%, sondern "nur" 85% oder 70% versteuern.

      Ob die ganze InvStRef gut oder schlecht ist, ist für jeden Anleger individuell zu ermitteln - es gibt hier wirklich keine generelle Aussage.

      Rene
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.12.17 07:52:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.511.227 von ReneBanker am 21.12.17 00:10:45Vielen Dank Rene! :)


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