checkAd

    Quellensteuer-Rückforderung Österreich ab 2017 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.05.17 21:58:19 von
    neuester Beitrag 05.05.17 19:27:01 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.252.198
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.871
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.05.17 21:58:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Abend an alle,

      ich bin Neuling in Sachen Quellensteuer und daher hätte ich ein paar Fragen an euch Versierte:

      Folgendes Problem:
      Ich habe 100 Stück der Österreichischen Post AG und diese hat kürzlich eine Dividende in Höhe von 200 Euro ausgeschüttet. Davon sind aber nur 145 Euro bei mir auf dem Konto angekommen, weil mein Online-Broker 55.- Euro an Quellensteuer (27,5%) einbehalten hat. Angeblich kann man sich dieses Geld wieder zurückholen, doch dazu hätte ich einige Fragen, da dazu auf den Seiten des zuständigen österreichischen Finanzamts kaum Informationen zu finden sind. Ich konnte mir nur die beiden Formulare ZS-RD1 und ZS-RD1A herunterladen, aber eine Hilfe, wie man diese Formulare ausfüllt gibt es nicht.

      1. Wann kann man einen Antrag auf Rückzahlung der einbehaltenen Quellensteuer stellen? In diesem Jahr 2017 oder muss man auf 2018 warten? Die Dividende war für das Jahr 2016.

      2. Auf dem Antrag ZS-RD1 steht gleich zu Anfang "für das Jahr". Welches Jahr muss ich hier eintragen? 2018, 2017 oder 2016, also das Jahr, für das die Dividende gilt?

      3. Welchen Betrag kann ich in meinem Fall zurückfordern? Die Rechnung mit dem "anrechenbaren 15%" ist mir nicht klar. Klarer Fall: 200 Euro Bruttodividende - 145 Euro erhalten - 55 Euro abgezogen". Was und wie viel Prozent kann ich zurückfordern? Vielleicht könnte mir einer mal die REchnung erklären. Deutsche Abgeltungssteuer ist noch nicht abgezogen worden, da diese Zahlung noch im Rahmen des Freistellungsauftrags lag.

      4. Welche Formulare genau muss ich bei dem Finanzamt in Österreich einreichen? ZS-RD1 und ZS-RD1A sowie eine Kaufbescheinigung der Aktie. Noch etwas?

      5. Stellt mir das deutsche Finanzamt problemlos eine Ansässigkeitsbescheinigung aus bzw. unterschreibt den Vermerk unter Punkt 4 von ZS-RD1?

      6. Wie lange muss man mit der Rückzahlung rechnen?

      7. Ist dieser Antrag auf Rückzahlung "auf Grund der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens"

      Vielen Dank für eure Antworten

      Mfg
      gcygnusx1
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.05.17 19:27:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.869.014 von gcygnusx1 am 04.05.17 21:58:19Zum Thema Quellensteuer Österreich gibt es eigenen Thread:

      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1194598-1-10/quel…

      Da steht eigentlich alles drin. Falls noch Fragen bleiben, bitte dort rückfragen.
      Meine Erstattung war absolut problemlos.

      Grüße
      Linkshänder


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Quellensteuer-Rückforderung Österreich ab 2017