Einkommenssteuererklärung, was kann ich als Hausfrau mit nachehelichem Unterhalt absetzen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.05.17 12:54:48 von
neuester Beitrag 30.05.17 14:10:08 von
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Guten Tag,
ich wurde nach 33 Ehejahren geschieden und beziehe einen nachehelichen Unterhalt,
der eine Einkommenssteuererklärung nötig macht.
Was kann ich in meinem Fall zur Absetzung eintragen?
40% GdB nach dem Schwerbehindertengesetz
ich wurde nach 33 Ehejahren geschieden und beziehe einen nachehelichen Unterhalt,
der eine Einkommenssteuererklärung nötig macht.
Was kann ich in meinem Fall zur Absetzung eintragen?
40% GdB nach dem Schwerbehindertengesetz
Moin, moin!
Falls Sie in einer Mietwohnung wohnen, am ehesten die Lohnanteile lt. Nebenkostenabrechnung für Hausmeister, Schornsteinfeger, Heizungswartung, Reparaturen aller Art, Treppenhausreinigung und Garten/Winterdienst.
Im eigenen Haus ggf. Reparaturen von Handwerkern bzw. den Schornsteinfeger.
Ansonsten Spenden, teilweise Versicherungsbeiträge und sehr eingeschränkt selbst getragene Krankheitskosten.
Falls Sie in einer Mietwohnung wohnen, am ehesten die Lohnanteile lt. Nebenkostenabrechnung für Hausmeister, Schornsteinfeger, Heizungswartung, Reparaturen aller Art, Treppenhausreinigung und Garten/Winterdienst.
Im eigenen Haus ggf. Reparaturen von Handwerkern bzw. den Schornsteinfeger.
Ansonsten Spenden, teilweise Versicherungsbeiträge und sehr eingeschränkt selbst getragene Krankheitskosten.
Hinweis: Die 40% GdB wirken sich nur steuermindernd aus, wen sie zu einer "dauerhaften Einschränkung der Beweglichkeit" führen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.914.294 von sedum am 10.05.17 21:40:52Moin
und vielen lieben Dank für die Antworten.
Da schaue ich mal, was zusammen kommt.
Schön Wochenend und viele Grüße.
und vielen lieben Dank für die Antworten.
Da schaue ich mal, was zusammen kommt.
Schön Wochenend und viele Grüße.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.914.318 von sedum am 10.05.17 21:42:28Trifft zu
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