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    Geldanlage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.05.17 10:46:55 von
    neuester Beitrag 06.06.18 21:28:45 von
    Beiträge: 22
    ID: 1.252.793
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      Avatar
      schrieb am 13.05.17 10:46:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, und wertes Team !

      Zunächst herzlichen Dank für die nette Einleitung..
      Zu meiner Person.
      Ich bin kein Jurist, noch kenne ich mich in den Dingen aus. Mein Name ist reiner Zufall, Im Ansatz erlaube ich mir die Feststellung, hier richtig zu sein.
      Zu meinem Fall und meiner Frage !
      Erneut stelle ich fest, dass man mich hier gewaltig .------- wollte.
      Es ist ein laufendes Verfahren. Es geht um Täuschung, Vorsatz, und Betrug. In diese Richtung
      laufen zirka Vier von mir über meinen Anwalt gemachte Anzeigen. Es geht um eine
      Anlage mit einer Laufzeit von 23 Jahren, zirka 8%-9% Ausschüttung. Nachweisbar haben bei
      Zeichnung des Vertrages die Unterlagen nicht vorgelegen. Ferner liegt eine Falschberatung von
      Seiten meines Beraters vor. Ferner verlangt der Insolvenzverwalter unter Androhung eines Anwaltes die gezahlten Ausschüttungen zurück.. Ebenso ist das Prospektmaterial falsch, und nicht
      identisch. Prospekthaftung wie auch die Verjährung wurden eingehalten.
      Nun meine Frage !
      Die Angelegenheit läuft nunmehr zirka 4 Monate. Ich bekomme weder von meinem Anwalt noch von der Staatsanwaltschaft Informationen. Noch ist mir der Stand des Verfahrens völlig unbekannt.

      Wie sollte ich mich nach dem ersten Eindruck verhalten.
      Auf eine erfreuliche E Mail
      XXBB100

      Anlage zur E Mail vom 13.05.2017
      Es war zunächst als eine
      Altersabsicherung geplant.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.05.17 10:58:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Oh je, hast du heute morgen die falschen Pillen erwischt?
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.05.17 13:00:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.936.398 von XXBB100 am 13.05.17 10:46:55Ich würde halt einfach mal den beauftragten Anwalt anrufen!
      -Es gibt doch ein Telefon.
      Avatar
      schrieb am 13.05.17 14:20:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.936.398 von XXBB100 am 13.05.17 10:46:55Hallo XXBB100,

      dein Anwalt muss eine Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen.
      Diese Akten kannst du dann bei deinem Anwalt anfordern.
      Avatar
      schrieb am 13.05.17 17:58:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      XXBB100

      Zunächst herzlichen Dank für die besagten Ratschläge.
      In der Tat hatte ich nach meiner Meldung den Eindruck eine falschen Pille genommen zu haben.
      Sorry, ich übe noch.
      Ansonsten sind mir die Akteneinsichten bekannt.
      Mich würde vielmehr der Tatbestand eines Betruges interessieren. Insolvens hin, oder her.
      Einsicht beim Staatsanwalt ist doch zunächst nebensächlich. Das Emissionshaus gab zu verstehen die
      Verantwortung für die Herausgabe der Anlage zu übernehmen. Fehlerhafte Vertragsgestaltung und
      Abwicklungen können nachgewiesen werden. Demzufolge liegt hier ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht vor. Da müsste der Staatsanwalt doch eigentlich sofort schalten.

      Auf eine erfreuliche Unterhaltung
      XXBB100
      1 Antwort

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      schrieb am 13.05.17 18:12:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.938.120 von XXBB100 am 13.05.17 17:58:27Nicht so ungelduldig. Wenn die Akte beim Staatsanwalt liegt, ermittelt er DURCH!
      Der ist wie ein Marder- muß er auch sein. Sollte es gegen das StGB gehen, wirst Du ohnehin verständigt.
      Avatar
      schrieb am 13.05.17 18:15:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.936.476 von JuliaPapa am 13.05.17 10:58:57
      Falsch Pille !
      XXBBB100

      Nach Durchsicht meiner Unterlagen gestehe den Fehler ein.
      Sorry ich übe noch

      Auf weitere erfreuliche E Mail
      XXBB100
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.05.17 19:26:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.938.186 von XXBB100 am 13.05.17 18:15:15Hey XXBB100,

      bedenke zwischen Strafprozess und Zivilprozess.

      "Betrug" ist Bestandteil des StGB (§ 263 ff) und "wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

      Von der Geldstrafe hast du aber nichts!

      Damit ist dir sicher noch nicht geholfen, denn ich gehe davon aus, das du einen finanziellen Schaden hast. Das ist dann aber Zivilrecht und das wird dir dein Anwalt auch sicher erklärt haben.

      Bis es zu einer Hauptverhandlung kommen sollte kann durchaus ein Jahr vergehen. Die Mühlen im öffentlichen Dienst sind etwas langsamer als du es gerne hättest.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.05.17 20:00:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.938.396 von Chris_M am 13.05.17 19:26:59
      Ich habe verstanden !
      XXBB100

      Zunächst wollte ich diesen langen Weg vermeiden.
      Es geht in der Tat um eine Menge.
      Gibt es eine Möglichkeit die Dinge zu beschleunigen.
      Für heute ist Schluss.

      Trotzdem ein Danke
      XXBB100
      Avatar
      schrieb am 14.05.17 22:55:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.938.396 von Chris_M am 13.05.17 19:26:59hoffentlich macht das ein Fachanwalt:eek:
      die Ermittlungen der STA können bei Führen des Zivilprozeßes hilfreich sein
      ehe der Anwalt die AE erhält, kann viel Zeit vergehen
      habe noch nie gehört, daß der Mandant dann die Ermittlungsakte über seinen Anwalt bekommt:confused:

      Viel Erfolg!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.05.17 00:08:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      Schiffsbeteiligung oder was?

      Und was soll jetzt der Betrug sein?
      Fehlt Geld in der Kasse oder hast Du nur nicht alle Unterlagen in der Hand gehabt?
      Eventuell macht es ja der Insolvenzverwalter richtig und es wurden "Gewinnausschüttungen" aus dem Kapital gemacht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.05.17 12:56:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.936.398 von XXBB100 am 13.05.17 10:46:55Gier frißt Hirn.

      Bei einer versprochenen Rendite zwischen 8 und 9 Prozent müßte dem hier klagenden doch bewußt gewesen sein, daß ein sehr hohes Risiko bestand.
      Avatar
      schrieb am 15.05.17 13:26:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Eben! Die böse Finanzmafia hat ihm nicht 23 Jahre lang 8-9% Ausschüttung gegeben!
      :cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 16.05.17 13:53:20
      Beitrag Nr. 14 ()
      ach du Kacke :/
      Avatar
      schrieb am 16.05.17 14:12:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      "Die böse Finanzmafia hat ihm nicht 23 Jahre lang 8-9% Ausschüttung gegeben!"

      das wäre mir noch zu wenig. Ich finde Fianzpornographie wie auch hier auf wallstreet online viel besser

      +++ BREAKING NEWS NOW! KURS MUSS EXPLODIEREN! +++

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.03.18 11:07:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.942.425 von curacanne am 14.05.17 22:55:21
      XXBB100/ Betrug mit Vorsatz
      Hallo, Cur Canne

      Zunächst ein Danke. Leider ist die Zeit verstrichen, aber die Recherchen sind gut gelaufen.
      Inzwischen hat der Anwalt eine starke Beschwerde vorgelegt. Da kommt das Gericht nicht dran vorbei. Im Sinne des BGH vom 13 Dezember 2012 / III ZR 298//11.
      Nun gibt uns das LOG Düsseldorf die Verjährung zu verstehen. Hier dürfte die Kenntnis der Anlage
      eine Rolle spielen, so das in Altfälle gemäß § 199 BGB / § 195 BGB bei Kenntnis und begründeten Umständen diese zum Tragen kommt . Dann gibt es eine Verjährungsfrist für Emissionsprospekte, die in meinem Sinne laufen. Ferner wird über die Bafin das Emissionsprospekt eingehend erklärt. Ferner wird auf den Gesellschaftsvertrag Entnahme und Ausschüttung nach § 11 Ziff. 3 Abs. 1 eingehend verwiesen, und die Ausschüttungen konnten nicht zurück verlangt werden. Dann wurde mit Recht auf ein Urteil des BGH vom 19.02.2015 - III ZR 90/14 hinsichtlich der Mitschuld des Anlegers verwiesen und abgelehnt. Ferner konnte die Hemmung der Verjährung durch das Einschalten der Verbraucherzentrale wie der Ombudsstelle in Berlin beantragt werden.

      Sollte ich etwas vergessen haben ????
      Eine erfreuliche E Mail
      XXBB1
      Avatar
      schrieb am 07.03.18 11:19:26
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.942.587 von honigbaer am 15.05.17 00:08:16
      XXBB100

      Hallo, Schreiber.
      Auf die Frage kann man nicht eingehen.
      Ich hatte im Forum "Wallstreet online " eigentlich mehr erwartet.

      Das kann aber noch alles kommen.
      Auf eine erfreuliche E Mail
      XXBB100
      Avatar
      schrieb am 07.03.18 12:11:36
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ohne zu benennen, worum es geht, außer einer in den Raum gestellten erwareten Rendite, wird hier niemand fundiert etwas kommentieren können. Wir sind hier auch eher Investoren und keine Rechtsverdreher. Verjährung hemmen und Formfehler im Ablauf oder Prospekt suchen, das kann man bei seriösen Angeboten genauso wie bei unseriösen.

      Und da hier die Fakten fehlen, anhand derer man überhaupt einschätzen könnte, ob das ein unseriöses Angebot war oder nicht, ist die Antwort aus dem Board natürlich erstmal eine moralische Würdigung. Es gibt ja nicht nur unseriöse Anbieter von Finanzprodukten, sondern auch unbedarfte Käufer, die im Wissen um Risiken erfolglos investiert haben, hinterher aber den Fehler bei anderen Suchen wollen.
      Avatar
      schrieb am 30.03.18 14:49:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      Wie weit bist du den damit?
      Avatar
      schrieb am 29.05.18 10:11:26
      Beitrag Nr. 20 ()
      Etoro hat sich sehr stark verbessert und ist kein scam wie manche hier behaupten.

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      gruß
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.05.18 10:13:58
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.853.902 von vollai am 29.05.18 10:11:26
      Zitat von vollai: Etoro hat sich sehr stark verbessert und ist kein scam wie manche hier behaupten.

      Die Investitionsstrategie is einfach,
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      Werde es mal testen und zurück berichten :)

      danke
      Avatar
      schrieb am 06.06.18 21:28:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.942.425 von curacanne am 14.05.17 22:55:21
      STA verstanden
      XXBB100

      STA verstanden
      Telefon- und Faxverzeichnis
      Telefonliste und Faxverzeichnis der Staatsanwaltschaft

      Auf eine erfreuliche E Mail
      XXBB100


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