Geldanlage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.05.17 10:46:55 von
neuester Beitrag 06.06.18 21:28:45 von
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Hallo, und wertes Team !
Zunächst herzlichen Dank für die nette Einleitung..
Zu meiner Person.
Ich bin kein Jurist, noch kenne ich mich in den Dingen aus. Mein Name ist reiner Zufall, Im Ansatz erlaube ich mir die Feststellung, hier richtig zu sein.
Zu meinem Fall und meiner Frage !
Erneut stelle ich fest, dass man mich hier gewaltig .------- wollte.
Es ist ein laufendes Verfahren. Es geht um Täuschung, Vorsatz, und Betrug. In diese Richtung
laufen zirka Vier von mir über meinen Anwalt gemachte Anzeigen. Es geht um eine
Anlage mit einer Laufzeit von 23 Jahren, zirka 8%-9% Ausschüttung. Nachweisbar haben bei
Zeichnung des Vertrages die Unterlagen nicht vorgelegen. Ferner liegt eine Falschberatung von
Seiten meines Beraters vor. Ferner verlangt der Insolvenzverwalter unter Androhung eines Anwaltes die gezahlten Ausschüttungen zurück.. Ebenso ist das Prospektmaterial falsch, und nicht
identisch. Prospekthaftung wie auch die Verjährung wurden eingehalten.
Nun meine Frage !
Die Angelegenheit läuft nunmehr zirka 4 Monate. Ich bekomme weder von meinem Anwalt noch von der Staatsanwaltschaft Informationen. Noch ist mir der Stand des Verfahrens völlig unbekannt.
Wie sollte ich mich nach dem ersten Eindruck verhalten.
Auf eine erfreuliche E Mail
XXBB100
Anlage zur E Mail vom 13.05.2017
Es war zunächst als eine
Altersabsicherung geplant.
Zunächst herzlichen Dank für die nette Einleitung..
Zu meiner Person.
Ich bin kein Jurist, noch kenne ich mich in den Dingen aus. Mein Name ist reiner Zufall, Im Ansatz erlaube ich mir die Feststellung, hier richtig zu sein.
Zu meinem Fall und meiner Frage !
Erneut stelle ich fest, dass man mich hier gewaltig .------- wollte.
Es ist ein laufendes Verfahren. Es geht um Täuschung, Vorsatz, und Betrug. In diese Richtung
laufen zirka Vier von mir über meinen Anwalt gemachte Anzeigen. Es geht um eine
Anlage mit einer Laufzeit von 23 Jahren, zirka 8%-9% Ausschüttung. Nachweisbar haben bei
Zeichnung des Vertrages die Unterlagen nicht vorgelegen. Ferner liegt eine Falschberatung von
Seiten meines Beraters vor. Ferner verlangt der Insolvenzverwalter unter Androhung eines Anwaltes die gezahlten Ausschüttungen zurück.. Ebenso ist das Prospektmaterial falsch, und nicht
identisch. Prospekthaftung wie auch die Verjährung wurden eingehalten.
Nun meine Frage !
Die Angelegenheit läuft nunmehr zirka 4 Monate. Ich bekomme weder von meinem Anwalt noch von der Staatsanwaltschaft Informationen. Noch ist mir der Stand des Verfahrens völlig unbekannt.
Wie sollte ich mich nach dem ersten Eindruck verhalten.
Auf eine erfreuliche E Mail
XXBB100
Anlage zur E Mail vom 13.05.2017
Es war zunächst als eine
Altersabsicherung geplant.
Oh je, hast du heute morgen die falschen Pillen erwischt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.936.398 von XXBB100 am 13.05.17 10:46:55Ich würde halt einfach mal den beauftragten Anwalt anrufen!
-Es gibt doch ein Telefon.
-Es gibt doch ein Telefon.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.936.398 von XXBB100 am 13.05.17 10:46:55Hallo XXBB100,
dein Anwalt muss eine Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen.
Diese Akten kannst du dann bei deinem Anwalt anfordern.
dein Anwalt muss eine Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen.
Diese Akten kannst du dann bei deinem Anwalt anfordern.
XXBB100
Zunächst herzlichen Dank für die besagten Ratschläge.
In der Tat hatte ich nach meiner Meldung den Eindruck eine falschen Pille genommen zu haben.
Sorry, ich übe noch.
Ansonsten sind mir die Akteneinsichten bekannt.
Mich würde vielmehr der Tatbestand eines Betruges interessieren. Insolvens hin, oder her.
Einsicht beim Staatsanwalt ist doch zunächst nebensächlich. Das Emissionshaus gab zu verstehen die
Verantwortung für die Herausgabe der Anlage zu übernehmen. Fehlerhafte Vertragsgestaltung und
Abwicklungen können nachgewiesen werden. Demzufolge liegt hier ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht vor. Da müsste der Staatsanwalt doch eigentlich sofort schalten.
Auf eine erfreuliche Unterhaltung
XXBB100
Zunächst herzlichen Dank für die besagten Ratschläge.
In der Tat hatte ich nach meiner Meldung den Eindruck eine falschen Pille genommen zu haben.
Sorry, ich übe noch.
Ansonsten sind mir die Akteneinsichten bekannt.
Mich würde vielmehr der Tatbestand eines Betruges interessieren. Insolvens hin, oder her.
Einsicht beim Staatsanwalt ist doch zunächst nebensächlich. Das Emissionshaus gab zu verstehen die
Verantwortung für die Herausgabe der Anlage zu übernehmen. Fehlerhafte Vertragsgestaltung und
Abwicklungen können nachgewiesen werden. Demzufolge liegt hier ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht vor. Da müsste der Staatsanwalt doch eigentlich sofort schalten.
Auf eine erfreuliche Unterhaltung
XXBB100
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.938.120 von XXBB100 am 13.05.17 17:58:27Nicht so ungelduldig. Wenn die Akte beim Staatsanwalt liegt, ermittelt er DURCH!
Der ist wie ein Marder- muß er auch sein. Sollte es gegen das StGB gehen, wirst Du ohnehin verständigt.
Der ist wie ein Marder- muß er auch sein. Sollte es gegen das StGB gehen, wirst Du ohnehin verständigt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.936.476 von JuliaPapa am 13.05.17 10:58:57
Nach Durchsicht meiner Unterlagen gestehe den Fehler ein.
Sorry ich übe noch
Auf weitere erfreuliche E Mail
XXBB100
Falsch Pille !
XXBBB100Nach Durchsicht meiner Unterlagen gestehe den Fehler ein.
Sorry ich übe noch
Auf weitere erfreuliche E Mail
XXBB100
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.938.186 von XXBB100 am 13.05.17 18:15:15Hey XXBB100,
bedenke zwischen Strafprozess und Zivilprozess.
"Betrug" ist Bestandteil des StGB (§ 263 ff) und "wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Von der Geldstrafe hast du aber nichts!
Damit ist dir sicher noch nicht geholfen, denn ich gehe davon aus, das du einen finanziellen Schaden hast. Das ist dann aber Zivilrecht und das wird dir dein Anwalt auch sicher erklärt haben.
Bis es zu einer Hauptverhandlung kommen sollte kann durchaus ein Jahr vergehen. Die Mühlen im öffentlichen Dienst sind etwas langsamer als du es gerne hättest.
bedenke zwischen Strafprozess und Zivilprozess.
"Betrug" ist Bestandteil des StGB (§ 263 ff) und "wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Von der Geldstrafe hast du aber nichts!
Damit ist dir sicher noch nicht geholfen, denn ich gehe davon aus, das du einen finanziellen Schaden hast. Das ist dann aber Zivilrecht und das wird dir dein Anwalt auch sicher erklärt haben.
Bis es zu einer Hauptverhandlung kommen sollte kann durchaus ein Jahr vergehen. Die Mühlen im öffentlichen Dienst sind etwas langsamer als du es gerne hättest.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.938.396 von Chris_M am 13.05.17 19:26:59
Zunächst wollte ich diesen langen Weg vermeiden.
Es geht in der Tat um eine Menge.
Gibt es eine Möglichkeit die Dinge zu beschleunigen.
Für heute ist Schluss.
Trotzdem ein Danke
XXBB100
Ich habe verstanden !
XXBB100Zunächst wollte ich diesen langen Weg vermeiden.
Es geht in der Tat um eine Menge.
Gibt es eine Möglichkeit die Dinge zu beschleunigen.
Für heute ist Schluss.
Trotzdem ein Danke
XXBB100
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.938.396 von Chris_M am 13.05.17 19:26:59hoffentlich macht das ein Fachanwalt
die Ermittlungen der STA können bei Führen des Zivilprozeßes hilfreich sein
ehe der Anwalt die AE erhält, kann viel Zeit vergehen
habe noch nie gehört, daß der Mandant dann die Ermittlungsakte über seinen Anwalt bekommt
Viel Erfolg!
die Ermittlungen der STA können bei Führen des Zivilprozeßes hilfreich sein
ehe der Anwalt die AE erhält, kann viel Zeit vergehen
habe noch nie gehört, daß der Mandant dann die Ermittlungsakte über seinen Anwalt bekommt
Viel Erfolg!
Schiffsbeteiligung oder was?
Und was soll jetzt der Betrug sein?
Fehlt Geld in der Kasse oder hast Du nur nicht alle Unterlagen in der Hand gehabt?
Eventuell macht es ja der Insolvenzverwalter richtig und es wurden "Gewinnausschüttungen" aus dem Kapital gemacht.
Und was soll jetzt der Betrug sein?
Fehlt Geld in der Kasse oder hast Du nur nicht alle Unterlagen in der Hand gehabt?
Eventuell macht es ja der Insolvenzverwalter richtig und es wurden "Gewinnausschüttungen" aus dem Kapital gemacht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.936.398 von XXBB100 am 13.05.17 10:46:55Gier frißt Hirn.
Bei einer versprochenen Rendite zwischen 8 und 9 Prozent müßte dem hier klagenden doch bewußt gewesen sein, daß ein sehr hohes Risiko bestand.
Bei einer versprochenen Rendite zwischen 8 und 9 Prozent müßte dem hier klagenden doch bewußt gewesen sein, daß ein sehr hohes Risiko bestand.
Eben! Die böse Finanzmafia hat ihm nicht 23 Jahre lang 8-9% Ausschüttung gegeben!
ach du Kacke :/
"Die böse Finanzmafia hat ihm nicht 23 Jahre lang 8-9% Ausschüttung gegeben!"
das wäre mir noch zu wenig. Ich finde Fianzpornographie wie auch hier auf wallstreet online viel besser
+++ BREAKING NEWS NOW! KURS MUSS EXPLODIEREN! +++
das wäre mir noch zu wenig. Ich finde Fianzpornographie wie auch hier auf wallstreet online viel besser
+++ BREAKING NEWS NOW! KURS MUSS EXPLODIEREN! +++
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.942.425 von curacanne am 14.05.17 22:55:21
Zunächst ein Danke. Leider ist die Zeit verstrichen, aber die Recherchen sind gut gelaufen.
Inzwischen hat der Anwalt eine starke Beschwerde vorgelegt. Da kommt das Gericht nicht dran vorbei. Im Sinne des BGH vom 13 Dezember 2012 / III ZR 298//11.
Nun gibt uns das LOG Düsseldorf die Verjährung zu verstehen. Hier dürfte die Kenntnis der Anlage
eine Rolle spielen, so das in Altfälle gemäß § 199 BGB / § 195 BGB bei Kenntnis und begründeten Umständen diese zum Tragen kommt . Dann gibt es eine Verjährungsfrist für Emissionsprospekte, die in meinem Sinne laufen. Ferner wird über die Bafin das Emissionsprospekt eingehend erklärt. Ferner wird auf den Gesellschaftsvertrag Entnahme und Ausschüttung nach § 11 Ziff. 3 Abs. 1 eingehend verwiesen, und die Ausschüttungen konnten nicht zurück verlangt werden. Dann wurde mit Recht auf ein Urteil des BGH vom 19.02.2015 - III ZR 90/14 hinsichtlich der Mitschuld des Anlegers verwiesen und abgelehnt. Ferner konnte die Hemmung der Verjährung durch das Einschalten der Verbraucherzentrale wie der Ombudsstelle in Berlin beantragt werden.
Sollte ich etwas vergessen haben ????
Eine erfreuliche E Mail
XXBB1
XXBB100/ Betrug mit Vorsatz
Hallo, Cur CanneZunächst ein Danke. Leider ist die Zeit verstrichen, aber die Recherchen sind gut gelaufen.
Inzwischen hat der Anwalt eine starke Beschwerde vorgelegt. Da kommt das Gericht nicht dran vorbei. Im Sinne des BGH vom 13 Dezember 2012 / III ZR 298//11.
Nun gibt uns das LOG Düsseldorf die Verjährung zu verstehen. Hier dürfte die Kenntnis der Anlage
eine Rolle spielen, so das in Altfälle gemäß § 199 BGB / § 195 BGB bei Kenntnis und begründeten Umständen diese zum Tragen kommt . Dann gibt es eine Verjährungsfrist für Emissionsprospekte, die in meinem Sinne laufen. Ferner wird über die Bafin das Emissionsprospekt eingehend erklärt. Ferner wird auf den Gesellschaftsvertrag Entnahme und Ausschüttung nach § 11 Ziff. 3 Abs. 1 eingehend verwiesen, und die Ausschüttungen konnten nicht zurück verlangt werden. Dann wurde mit Recht auf ein Urteil des BGH vom 19.02.2015 - III ZR 90/14 hinsichtlich der Mitschuld des Anlegers verwiesen und abgelehnt. Ferner konnte die Hemmung der Verjährung durch das Einschalten der Verbraucherzentrale wie der Ombudsstelle in Berlin beantragt werden.
Sollte ich etwas vergessen haben ????
Eine erfreuliche E Mail
XXBB1
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.942.587 von honigbaer am 15.05.17 00:08:16
Hallo, Schreiber.
Auf die Frage kann man nicht eingehen.
Ich hatte im Forum "Wallstreet online " eigentlich mehr erwartet.
Das kann aber noch alles kommen.
Auf eine erfreuliche E Mail
XXBB100
XXBB100
Hallo, Schreiber.
Auf die Frage kann man nicht eingehen.
Ich hatte im Forum "Wallstreet online " eigentlich mehr erwartet.
Das kann aber noch alles kommen.
Auf eine erfreuliche E Mail
XXBB100
Ohne zu benennen, worum es geht, außer einer in den Raum gestellten erwareten Rendite, wird hier niemand fundiert etwas kommentieren können. Wir sind hier auch eher Investoren und keine Rechtsverdreher. Verjährung hemmen und Formfehler im Ablauf oder Prospekt suchen, das kann man bei seriösen Angeboten genauso wie bei unseriösen.
Und da hier die Fakten fehlen, anhand derer man überhaupt einschätzen könnte, ob das ein unseriöses Angebot war oder nicht, ist die Antwort aus dem Board natürlich erstmal eine moralische Würdigung. Es gibt ja nicht nur unseriöse Anbieter von Finanzprodukten, sondern auch unbedarfte Käufer, die im Wissen um Risiken erfolglos investiert haben, hinterher aber den Fehler bei anderen Suchen wollen.
Und da hier die Fakten fehlen, anhand derer man überhaupt einschätzen könnte, ob das ein unseriöses Angebot war oder nicht, ist die Antwort aus dem Board natürlich erstmal eine moralische Würdigung. Es gibt ja nicht nur unseriöse Anbieter von Finanzprodukten, sondern auch unbedarfte Käufer, die im Wissen um Risiken erfolglos investiert haben, hinterher aber den Fehler bei anderen Suchen wollen.
Wie weit bist du den damit?
Etoro hat sich sehr stark verbessert und ist kein scam wie manche hier behaupten.
Die Investitionsstrategie is einfach,
Versuch immer dein Kapital aufzuteilen.
Stecke eine kleine Summe kannst du z.b. in Krypto/ Devisenhandel / Aktien / Rohstoffe
Eröffne dir einen Demo Account und teste wie es so läuft. Wenn du keine Ahnung vom traden hast KOPIERE von den Profis (Gratis).
http://tiny.cc/EtoroBonus
gruß
Die Investitionsstrategie is einfach,
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gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.853.902 von vollai am 29.05.18 10:11:26
Werde es mal testen und zurück berichten
danke
Zitat von vollai: Etoro hat sich sehr stark verbessert und ist kein scam wie manche hier behaupten.
Die Investitionsstrategie is einfach,
Versuch immer dein Kapital aufzuteilen.
Stecke eine kleine Summe kannst du z.b. in Krypto/ Devisenhandel / Aktien / Rohstoffe
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gruß
Werde es mal testen und zurück berichten
danke
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.942.425 von curacanne am 14.05.17 22:55:21
STA verstanden
Telefon- und Faxverzeichnis
Telefonliste und Faxverzeichnis der Staatsanwaltschaft
Auf eine erfreuliche E Mail
XXBB100
STA verstanden
XXBB100STA verstanden
Telefon- und Faxverzeichnis
Telefonliste und Faxverzeichnis der Staatsanwaltschaft
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XXBB100
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