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    Krankenkassenbeiträge - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.05.17 10:28:46 von
    neuester Beitrag 15.05.17 21:33:29 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.252.856
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      schrieb am 14.05.17 10:28:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag,
      obwohl das Thema ja wohl nicht so recht in dieses Forum passt, stelle ich doch mal eine Frage dazu und hoffe sehr auf eine Antwort, die mich etwas schlauer macht.
      Ich habe ein eigenes Einkommen, bekomme seit einem knappen Jahr aber auch eine Hinterbliebenenpension, für die ich sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenkasse zahlen muss, z.Zt.15,7 %. In meiner gesetzlichen Krankenkasse bin ich nur basisversichert. Eine Privatversicherung habe ich nicht. Mein Krankenkassenbeitrag aus meiner Arbeit plus Versorgungsrente beläuft sich somit auf ca 5000,00 Euro pro Jahr. Kann dieser Betrag, da es sich ja nur um eine Basisversicherung handelt, voll von der Steuer abgesetzt werden? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
      LG mudibudi
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.05.17 10:56:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.939.878 von mudibudi am 14.05.17 10:28:46Gegenfrage: Warum ist das wichtig?In der Steuererklärung gibt man die Zahlen an, die die KV einem mitteilt. Das Finanzamt hat diese aber ohnehin schon vorliegen.
      Das muss man vorher nicht rechtlich beurteilen sondern alles so eingeben, wie die KV das meldet.
      Aber ja,man kann die Beiträge (Basisversorgung) normalerweise voll von der Steuer absetzen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.05.17 15:01:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.939.998 von Baldur74 am 14.05.17 10:56:11Danke für die Antwort. Das ist richtig, man muss die Zahlen so eingeben, wie man sie von der Krankenkasse bekommt. Meine Frage zielte dahin, ob der gesamte von mir bezahlte Krankenkassenbeitrag vom Finanzamt berücksichtigt wird. Ich wollte meine Steuererklärung, die ansonsten ganz einfach ist, selbst machen und ausrechnen, was an Steuern ich evt. herausbekomme oder nachzahlen muss.
      Freundliche Grüße
      mudibudi
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.05.17 15:22:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.940.679 von mudibudi am 14.05.17 15:01:47Ok. Verstehe es trotzdem nicht. In jedem Programm, auch dem kostenlosen Elster muss man immer alle Beiträge zur KV eingeben und kürzt nicht vorher irgendwas weg..
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.05.17 22:17:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      mudibudi,
      erst einmal bekommst du einen Pluspunkt dafür, daß du deine Steuererklärung selbst machst.

      Die Krk- und Plegebeiträge gehören zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben. Wie beschränkt – weiß ich nicht, vertraue erst einmal dem FA. Zumal bei mir FAST die gesamten Beiträge von den Einkünften abgezogen werden. Bei einer Bekannten, der ich bei der Erklärung helfe, werden die Beiträge vollständig von den Einkünften abgezogen.

      Das sind jetzt nur zwei Beispiele. Ich würde den Steuerbescheid abwarten. Werden die Beiträge bei dir vollständig vom Einkommen abgezogen, ist ja nichts zu unternehmen. So lange lebst du eben mit einer gewissen Unsicherheit. Bei mir stimmte die zu zahlende Steuer immer nur ungefähr mit meiner Voraus-Schätzung überein.
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 14.05.17 22:54:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.940.739 von Baldur74 am 14.05.17 15:22:16Also ich hole mir die Vordrucke noch vom Finanzamt, fülle sie aus und rechne dann, was ich wohl noch nachzahlen oder zurück bekommen könnte. Dafür muss ich aber wissen, ob meine Krankenkassenbeiträge voll abgezogen werden dürfen oder ob es da eine bestimmte Obergrenze gibt. Da ich die Hinterbliebenenvorsorge dieses Jahr zunm ersten Mal beziehe, also keine Erfahrung damit habe, wie mein Fall vom Finanzamt hinsichtlich des Kassenbeitrags behandelt wird, kann ich auch nicht korrekt errechnen, ob es ein Plus oder ein Minus bei meiner Steuer gibt. Und somit kann ich auch nicht genauer planen, wohin diesmal meine Urlaubsreise gehen könnte.Ist ja auch eine Etatfrage. Danke nochmals für die Antworten.
      Gruß
      mudibudi
      Avatar
      schrieb am 14.05.17 23:06:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich bin vom Fach und würde mich trotzdem sehr schwer tun, meine Steuerbelastung ohne EDV auszurechnen. Seit die Altersvorsorge (auch die gesetzliche RV) so kompliziert gerechnet wird, traut sich das kaum noch jemand zu. Davor war das noch mit vertretbarem Aufwand machbar.

      Ich würde als Anfänger das kostenlose Elster-Programm herunterladen. Das rechnet auch gleich die Steuererstattung aus.

      Ansonsten ist es sinnvoller das FA die Steuer ausrechen zu lassen und dann zu prüfen, ob die Berechnung passt, also alle Beiträge berücksichtigt sind.
      Avatar
      schrieb am 14.05.17 23:09:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.942.266 von alzwo am 14.05.17 22:17:17Dankeschön für die nette Antwort und den Pluspunkt für`s Selbstbasteln der Steuererklärung. Da meine ganz einfach ist, Arbeitslohn, die besagte Hinterbliebenenpension und eben die sog. Vorsorgeabzüge, zu denen der Krankenkassenbeitrag ja auch gehört, brauche ich für die fünf Beträge keinen Steuerberater. Allerdings zahle ich für einen großen Anteil des Kassenbeitrags sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil, dies zum ersten Mal, da ich diese Hinterbliebenenversorgung erst seit einem knappen Jahr beziehe. Früher gab es eine Obergrenze von 1900 Euro für die Beiträge; daran soll sich was geändert haben, irgendso ein Entlastungsgesetz. Meine Kassenbeiträge belaufen sich jetzt auf ungefähr 5000,00 Euro pro Jahr. Würde die Obergrenze von 1900 noch gelten, käme ich dann voll in die Steuerprogression. Na ja, gebt dem Staate, was des Staates ist. Und wenn der damit was Vernünftiges macht, ist das Geld ja auch gut angelegt.
      Schöne Woche!
      mudibudi
      Avatar
      schrieb am 14.05.17 23:23:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der Beitrag zur Vasisversicherung sollte voll abziehbar sein, bis auf eine geringfügige Minderung um 4% falls Anspruch auf Krankengeld besteht.

      Die "Beschränkung" der Abziehbarkeit von Sonderausgaben für Kranken- und andere Versicherungen greift nur unter gewissen Umständen, und zwar üblicherweise, indem der (Basis)Krankenversicherungsbeitrag die Höchstbeträge von 2.800 Euro für Selbständige bzw 1.900 Euro für Arbeitnehmer übersteigt, dann ist zwar der Basiskrankenversicherungsbeitrag trotzdem in voller Höhe absetzbar, aber keine weiteren Haftpflich- Krankenzusatz oder Arbeitslosenversicherungen.

      Ist hingegen der Basis-Krankenversicherungsbeitrag so gering, dass er unter den 2.800 bzw 1.900 Euro im Jahr bleibt, können die anderen Versicherungen bis zu den Höchstbeträgen abgezogen werden. Das wird aber eher selten der Fall sein.

      (Die Rentenversicherung als Vorsorgeaufwand ist natürlich eine andere Baustelle und zusätzlich nach den dort geltenden Regeln abziehbar.)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.05.17 23:41:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      mudibudi,
      weder meine Kassenbeiträge noch die meiner Bekannten möchte ich genau nennen. Sie liegen deutlich über 1900,- jährlich. Die Obergrenze von 1900,- gibt es offensichtlich nicht (mehr). Kalkulier also ruhig mit einem (fast) vollständigen Abzug deiner Beiträge von deinem Einkommen.

      Wenn nicht - kannst du hier im Forum Alarm schlagen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.05.17 01:06:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ alzwo Für die Beiträge zur Basiskrankenversicherung ist immer der volle Beitrag abziehbar, also auch wenn sie über 1.900 bzw 2.800 Euro betragen. (Eventuell um 4% gemindert wegen Krankengeldanspruch)

      Die Höchstbeträge von 1.900 für Arbeitnehmer und 2.800 für Selbständige gibt es trotzdem weiterhin, sie wirken sich aber nur dann aus, wenn der Krankenversicherungsbeitrag unter dem Höchstbetrag liegt, was selten der Fall ist. Aber wenn das der Fall ist, dann kann die Lücke zwischen dem Krankenversicherungsbeitrag und den 1.900 Euro mit anderen Versicherungsbeiträgen (Arbeitslosen, Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung für Wahlleistungen, ...) aufgefüllt werden. Aber dann eben nur bis zum Höchstbetrag.

      Siehe auch die Erläuterungen in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2016 zu Zeilen 46-52.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.05.17 09:25:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.942.479 von honigbaer am 14.05.17 23:23:56Wow, schönsten Dank, Honigbaer! Das ist eine wirklich detaillierte Antwort, die mir jetzt den Durchblick verschafft hat. Da Haftpflicht und die anderen Vorsorgebeträge längst nicht an die 5000,oo Basisversicherung ranreichen, ich aber diese 5000,- unter Verzicht auf die anderen als vollen Abzug einsetzen kann, komme ich wohl noch ganz günstig davon.
      Eine schöne Woche!
      mudibudi:)
      Avatar
      schrieb am 15.05.17 09:28:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.942.554 von alzwo am 14.05.17 23:41:05Danke alzwo, das hört sich gut an. Und das mit dem Alarmschlagen lasse ich doch lieber, hier scheinen alle Leute sehr nett und hilfsbereit zu sein. :)
      Schönen Tag> und LG mudibudi
      Avatar
      schrieb am 15.05.17 09:33:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.942.665 von honigbaer am 15.05.17 01:06:45Nochmals vielen Dank honigbaer. Nun werde ich mit vollem Durchblick noch mal rechnen; garantiert kommt dabei eine ordentliche Steuerrückzahlung heraus. Und damit geht es dann ab in den Urlaub. Das heißt, wenn das Finanzamt sich bequemt, mir diese bis September zu überweisen. Wenn nicht, dann reichts auch noch für einen Inselurlaub irgendwo.
      LG mudibudi
      Avatar
      schrieb am 15.05.17 10:39:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      Freut mich, wenn ich helfen konnte.

      Zwei Monate ist so die übliche Bearbeitungsdauer, kommt aber auch drauf an, wo man wohnt:
      http://www.focus.de/finanzen/steuern/finanzaemter-im-check-s…
      Avatar
      schrieb am 15.05.17 11:03:25
      Beitrag Nr. 16 ()
      honigbaer,
      danke für den Hinweis auf Zeile 46 bis 52. Diesen Stacheldraht lese ich nicht intensiv, weil meine Kassenbeiträge sowieso (fast) vollständig mein Einkommen senken.

      „Die Höchstbeträge von 1.900 für ….. was selten der Fall ist.“
      Offensichtlich gehöre ich nicht zu den seltenen Fällen und erspare mir langes Nachdenken über die Höchstbeträge.

      mudibudi,
      bei mir hat neben den Kassenbeiträgen zusätzlich die Kfz-Haftplicht mein Einkommen gesenkt. Also nicht weglassen, wenn du ein Auto hast.

      Das Alarmschlagen war nicht negativ gemeint, sondern mehr wie: „Hier im Forum werden Sie dann schon geholfen.“ Der Urlaub soll natürlich ganz phantastisch werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.05.17 13:19:37
      Beitrag Nr. 17 ()
      Aber gerade das ist doch zu bezweifeln, dass die Beiträge zur Haftpflichtversicherung die Steuerbelastung gesenkt haben, denn das dürfte eigentlich nur dann der Fall sein, wenn der Krankenversicherungsbeitrag niedriger als die 1.900 bzw 2.800 Euro ist.

      Siehe auch das Beispiel im Wikipedia, die Regelung gilt auch erst seit 2010:
      https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderausgabe_(Steuerrecht)#So…

      Vielleicht sind aber die Fälle doch nicht so selten, denn 1.900 ist ja nur der Arbeitnehmeranteil des Krankenversicherungsbeitrags. Außerdem gibt es ja kostenlos versicherte Familienmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, diese können die anderen Versicherungen geltend machen.
      Avatar
      schrieb am 15.05.17 20:43:06
      Beitrag Nr. 18 ()
      honigbaer,
      ich habe noch einmal nachgesehen. Tatsächlich gehöre ich zu den seltenen Fällen unter 2800,- . Zusammen mit Kfz und Brand komme ich auf 2919,- Versicherungsbeiträge. Damit wird etwas rumgerechnet, und letzten Endes 2877,- von meinem Einkommen abgezogen.

      Mudibudi hat aber schon erkannt (schneller als ich), daß sie am besten auf andere Versicherungen verzichtet und nur ihre Kassenbeiträge angibt. Die werden dann vollständig von ihrem Einkommen abgezogen.
      Avatar
      schrieb am 15.05.17 21:33:29
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.944.522 von alzwo am 15.05.17 11:03:25hallo alzwo,
      hab gerade noch mal reingeschaut. Den Tipp mit dem KFZ kann ich selbst nicht nutze; ich bin immer nur mit dem Radl unterwegs. Mit einem KFZ wäre ich wahrscheinlich für meine Umwelt eine Gefahr, 2 mal durch die Prüfung gerasselt! Nun liegt das rosa Papierchen irgendwo in der Schublade und wird nicht gebraucht. Meine Inselurlaube sind daher auch (meistens!) autofrei und eher ziemlich sportiv.
      Schönen Abend!


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