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    steuerliche Behandlung von Pauschalleistungen der PKV - wann lohnt es sich Rechnungen einzureichen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.05.17 16:08:08 von
    neuester Beitrag 15.05.17 08:47:55 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.252.865
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      schrieb am 14.05.17 16:08:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe beim Herumspielen in meiner (noch nicht abgeschickten) Steuerklärung gemerkt, dass die Steuererstattung kaum steigt, wenn ich die Pauschalleistung nicht abziehe (um zu testen ,was passiert wäre, hätte ich Arztrechnungen eingereicht).

      Wenn z.B. 6000 euro Beiträge zur PKV angefallen sind (AG Zuschuss 50%), und ich 2500 Pauschalleistung bekomme, hätte ich erwartet, dass ich durch die Pauschalleistung wesentlich weniger absetzen kann, und daher auch weniger, z.B. 0,4 x 2500 bei ca. 40 % Spitzensteuersatz, erstattet bekomme.
      woran liegt das, dass es nur ein paar Hunderter sind, die die Erstattung sinkt, wenn die Pauschalleistung angegeben wird? Meine Erklärung ist ansonsten super-einfach, normaler AN.

      Ich versuche den "cut-off" für mich zu errechnen, ab wann es sich nicht mehr lohnt die Pauschalleistunng zu nehmen, der Betrag scheint wesentlich höher zu sein, als ich angenommen habe.

      Vielleicht hat sich ja schon jemand damit beschäftigt, gerne auch per BM

      schönen Sonntag,
      QM
      Avatar
      schrieb am 14.05.17 23:35:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn sich ohne Erstattung der Pauschale nur 3.000 Euro Eigenanteil steuerlich auswirken (nur Basisversicherung, also ggfs tatsächlciher Beitrag gemindert um Beitragsteile für Wahlleistungen), ist das der abziehbare Betrag für Versicherungen (außer Rentenversicherungen).

      Durch die Pauschale sollte dieser Betrag dann entsprechend sinken (also auf vermutlich 500 Euro), aber bis zum Höchstbetrag von 1.900 Euro können dann wieder andere Versicherungen (Arbeitslosen-, Haftpflicht, Wahlleistungen der Krankenversicherung) zum Tragen kommen.

      Insgesamt wären dann ohne Pauschale 3.000 Euro abziehbar, mit Pauschale 1.900 Euro.
      (Wenn die 1.900 durch mindestens 1.400 Beitrag anderer Versicherungen erreicht wird.)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.05.17 08:47:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.942.527 von honigbaer am 14.05.17 23:35:42das erklärt es, danke!
      Werde dann weiter die Pauschalleistung nehmen.
      Gruss
      QM


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