im Sündenregister des Kraftfahrtbundesamtes Flensburg
verzeichnet
(Mit Bildern)
Flensburg (ADX). Manchmal wird er scherzhaft «der Reißwolf»
genannt. Der 54-jährige Dieter Berndt ist im
Verkehrszentralregister
des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) Flensburg - dem so genannten
Sündenregister - für die Vernichtung jener Akten zuständig, in
denen
nach kleineren oder größeren Verstößen gegen die im
Straßenverkehr
gültigen Regeln mehr oder minder viele Strafpunkte eingetragen
werden. «Anfangs habe ich mir schon Gedanken über die Leute
gemacht,
die nach dem Schreddern ihrer Akte wieder mit weißer Weste
herumfahren», sagt Berndt. Nach 14 Jahren berühre ihn das
Endprodukt
Konfetti jedoch nur noch wenig.
Insgesamt 6,9 von 44 Millionen Verkehrsteilnehmern mit
Führerschein müssen damit leben, im KBA im Flensburger
Stadtteil
Mürwik geführt zu werden. Wer beispielsweise nach einer
Geschwindigkeitsübertretung oder dem Ignorieren einer roten
Ampel
eine Geldbuße von mindestens 80 Mark berappen muss oder nach
gröberen
Verstößen gar ein Strafverfahren hinter sich hat, wird in
Flensburg
mit Punkten bedacht. «Die Masse unserer Kunden ist nur mit ein
bis
zwei Eintragungen vertreten», beruhigt KBA-Pressesprecherin
Angela
Bartholmae jedoch. Nur 0,3 Prozent aller in der
Verkehrssünderkartei
registrierten Verkehrsteilnehmer müssten sich aufgrund eines
extrem
hohen Punktestandes wirklich Sorgen um den Erhalt ihres
Führerscheins
machen.
Wer nach einer Ordnungswidrigkeit zwei Jahre lang oder nach
einer
nicht in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehenden Straftat
fünf
Jahre im Straßenverkehr nicht mehr auffällig wird, hat keinen
Grund
für schlaflose Nächte. Wenn die Datenverarbeitung das jeweilige
Fristende anzeigt, kommt Dieter Berndt zum Zuge. Wer sich durch
die
zu zahlende Buße oder Strafe jedoch nicht beeindrucken lässt und
sein
Verhalten im Straßenverkehr nicht ändert, steht unter der
besonderen
Beobachtung der Beamten und Angestellten des Flensburger KBA.
Sind bis zu acht Punkte zusammen gekommen, kann der Sünder an
einem freiwilligen Aufbauseminar einer Fahrschule teilnehmen und
so
vier Punkte tilgen. Bei einem Punktestand von neun bis 13 können
nur
noch zwei Punkte nach insgesamt 1.740 teuren Fahrschulminuten
gestrichen werden. Sind 14 bis 17 Punkte gesammelt, kann zwei
Punkte
nur noch dann ungesehen machen, wer an einer
verkehrspsychologischen
Beratung teilnimmt, die leicht mit über 2.000 Mark ins Kontor
schlägt.
Ab dem 18. Punkt muss der Sünder sich von seinem «Lappen»
endgültig verabschieden. Nach einer zumeist von Gerichten oder
dem
zuständigen Landratsamt verhängten Sperrfrist muß sich der
ehemalige
Auto-, Krad- oder Lastwagenfahrer dann wieder wie ein Teen in
der
Fahrschule anstellen. Insgesamt 170.000 Autofahrer müssen pro Jahr
in
Deutschland ihre Fahrerlaubnis auf Nimmerwiedersehen abgeben.
Rund 80 Prozent der in der Flensburger Kartei geführten
Verkehrsteilnehmer sind Männer. Hier fügt Angela Bartholmae
jedoch
hinzu, dass die Herren der Schöpfung rein statistisch viermal
soviel
mit Auto oder Krad unterwegs sind wie Frauen. «Das Punktesystem
ist
absolut unbestechlich und gerecht», unterstreicht die
KBA-Pressesprecherin und räumt ein, auch schon einmal im
eigenen
Hause in die Registratur geraten zu sein. Wer sich Gewissheit
über
seinen Punktekontostand verschaffen will, kann das
entsprechende
Antragsformular per Post beim Kraftfahrtbundesamt, Fördestraße 16,
in
24944 Flensburg anfordern oder es über die Internetadresse
www.kba.de
herunterladen. Die Auskunft ist - im Gegensatz zu den Punkten -
gratis. ++
tsc/ika