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Zitat von schaerholderWenn das alles so stimmt wie ihr hier schreibt, dann handelt eine Gesellschaft immer zu Gunsten des Großaktionärs und zu Lasten der Minderheitsaktionäre.Wer genau ist denn "die Gesellschaft"? Das sind doch die Aktionäre. Und wenn da einer die Mehrheit hat, bestimmt er, was getan wird. Er hat mit seinem Hauptanteil am Kapital ja auch den Hauptanteil vom Risiko zu tragen.
Ich will nicht ausschließen, dass sie das macht, die Frage ist nur ob sie das darf...Als Minderheitsaktionär hast du die selben Rechte wie ein Grossaktionär. Man kann also zur HV gehen und dort seinem Ärger Luft machen, Anträge stellen, Stellungnahmen fordern etc. Was anderes dürfen die Grossaktionäre ja auch nicht. Nur werden die halt die Abstimmungen zu ihren Gunsten gewinnen, weil sie einfach mehr Stimmrechte haben. Und so kommt es auch, dass die HV einen Aufsichtsrat bestimmt, der dann einen Vorstand beruft, der eben das macht, was die mit den meisten Simmrechten sagen. Aber wie gesagt, das muss nicht schlecht sein fuer uns "kleine"
Zitat von schaerholderWenn das alles so stimmt wie ihr hier schreibt, dann handelt eine Gesellschaft immer zu Gunsten des Großaktionärs und zu Lasten der Minderheitsaktionäre. Ich will nicht ausschließen, dass sie das macht, die Frage ist nur ob sie das darf...
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