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Frage an die Steuerexperten (Geldwerter Vorteil)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 01.03.01 19:28:49
von
neuster Beitrag 02.03.01 16:13:24
von

Anzahl Beiträge: 7
Aufrufe gesamt: 1.623
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 350.841
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Avatar
schrieb am 01.03.01 19:28:49
Beitrag Nr.1 
(3.011.127)
Antwort
Zitat
Ich bin bei einer Bank tätigt und kann dort meine
WP-Geschäfte zu besonders günstigen Konditionen abwickeln.
Der geldwerte Vorteil liegt insofern in der Differenz
zwischen meinen und den "Normal"-Konditionen.
Welchen Freibetrag gibt es bzw. ab welcher Summe muß ich
diese angeben? Kann ich den geldwerten Vorteil mit Verlusten
aus Veräußerungsgeschäften aufrechnen?

Danke!
Avatar
schrieb am 01.03.01 19:40:46
Beitrag Nr.2 
(3.011.237)
Antwort
Zitat
Hallo cpd

schau Dir mal Deine Gehaltsabrechnung an. Dein Arbeitgeber versteuert das über den Lohnsteuerabzug. Geldwerte Vorteile beim Arbeitsverhältnis sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und nicht solche aus Spekulationsgewinnen.

Gruß CC
Avatar
schrieb am 01.03.01 19:45:58
Beitrag Nr.3 
(3.011.289)
Antwort
Zitat
Hallo CColumbus

In meiner Gehaltsabrechnung ist nichts aufgeführt. Was nun?

Gruß
alles auf cpd
Avatar
schrieb am 01.03.01 20:09:11
Beitrag Nr.4 
(3.011.538)
Antwort
Zitat
Hallo cpd,

dann freu Dich, sparst Steuern. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet die geldwerten Vorteile zu versteuern. Bei welcher Bank arbeitest Du? Die sollten mal ihre Lohnbuchhaltung auf Vordermann bringen. Wenn´s bei einer Lohnsteuerprüfung rauskommt wirds nachversteuert. Ob dein Arbeitgeber das dann im Nachherein bei Dir abziehen kann weiß ich grad nicht.

Gruß CC
Avatar
schrieb am 01.03.01 20:51:04
Beitrag Nr.5 
(3.011.905)
Antwort
Zitat
Danke!

Würd´ mich jetzt brennend interessieren, ob mein Arbeitgeber
mir den geldwerten Vorteil nachversteuern kann (für 2000).

Gruß
alles auf cpd
Avatar
schrieb am 01.03.01 21:37:44
Beitrag Nr.6 
(3.012.323)
Antwort
Zitat
Hi,

wenn ich mich nicht ganz täusche (habe jetzt nicht weiter nachgelesen) gibt es gem. § 8 (3) EStG einen Freibetrag für derartige geldwerte Vorteile in Höhe von 2400 DM pro Jahr. Damit dürfte der Kater wahrscheinlich gekämmt sein, oder hast Du im jahr eine höhere Ersparnis? Der übersteigende Betrag wäre dann zu versteuern (ggfls. pauschal, § 40 EStG).
Beste Grüße,

lvg.
Avatar
schrieb am 02.03.01 16:13:24
Beitrag Nr.7 
(3.018.333)
Antwort
Zitat
@alles auf cpd

vielleicht kann dein AG diesen GWV pauschal versteuern und die Sache ist bereits erledigt.

Von einem Freibetrag in dieser Richtung habe ich noch nicht gehört.

Erkundige dich in der Lohnbuchhaltung.

EvitaP:)

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