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    Demirbank - Zukunftsaktie mit gigantischen Potential - (4) (Seite 140)

    eröffnet am 05.03.01 08:53:38 von
    neuester Beitrag 15.10.23 22:35:23 von
    Beiträge: 2.286
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      schrieb am 05.07.10 12:54:13
      Beitrag Nr. 896 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.776.212 von Estwood am 05.07.10 11:45:38die jetzige Zahlungsauforderung aus der Türkei

      Yup, habe ich heute auch erhalten, sogar per Einschreiben. Hab´ den Mist aber noch nicht geöffnet... :(
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 11:45:38
      Beitrag Nr. 895 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.775.747 von Fisherman99 am 05.07.10 10:28:58Kuriosität,

      die jetzige Zahlungsauforderung aus der Türkei
      zuzüglich Zinsen und unsere Kosten ( IGDD )
      entspricht jetzt schon meinen Einsatz bei dieser Aktie.

      Hier wird versucht uns Kläger weich zu kochen mit überzogen Geldforderungen.
      Bezahlen wir nicht,so sind wir bei einem eventuellen Prozessgewinn wahrscheindlich außen vor und an uns wird keine Entschädigung ausbezahlt.
      Avatar
      schrieb am 05.07.10 10:28:58
      Beitrag Nr. 894 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.774.049 von reside1 am 04.07.10 13:40:02Tja, das ist schon merkwuerdig. Bestandteil eines Urteils ist immer auch der sog. Kostenfestsetzungsbeschluss (da steht ganz klar, wer und wie viel zu bezahlen ist)- das wird auch in der Tuerkei wohl so sein... Ansonsten erscheinen mir die Forderungen sowieso ueberhoeht. Anwaltskosten? Welche Anwaltskosten? Der tuerkische Staat wurde doch sicherlich von tuerkischen Beamten und nicht von Rechtsanwaelten vertreten... Wie auch immer, diese (neue) Schweinerei muss an die Oeffentlichkeit gebracht werden und die Politik sollte sich da einschalten. Erst unser Eigentum widerrechtlich kassieren (d.h. uns bestehlen), dann uns das Recht auf Entschaedigung verweigern und uns jetzt noch einmal bestehlen wollen... Wirklich das Allerletzte!!!
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 13:40:02
      Beitrag Nr. 893 ()
      Liebe Igdd Mitglieder,

      Kurz und knapp,

      Habe in der letzten Woche einen Anwalt in der Angelegenheit Forderungen nach Kostenerstattung an einzelne Mitglieder aufgesucht.
      Lasse das Urteil übersetzen, das Ergebnis wird mir bis zum 08 Juli 10 vorliegen.
      Allerdings wäre es wünschenswert das die IGDD unsere Partnerkanzlei Diem und Partner in Deutschland ebenfalls zu einer Stellungsnahme in der Angelegenheit bewegt, denn schließlich hat sie uns die letzten 10 Jahre in der Angelegenheit vertreten.
      Ob Forderungen und in welcher Höhe gegen Einzelmitglieder berechtigt sind, wird sich nach der Übersetzung sicherlich deutlicher herausstellen, zumal für die meisten Mitglieder noch eine höhere Instanz beim EUGH zur Entscheidung ansteht!
      Um es vorweg zu sagen, was dort an Forderungen an einzelne Mitglieder versandt worden ist, ist mit einigen Kuriositäten versehen, zu denen ich an dieser Stelle zunächst nicht näher eingehen möchte, um später einige Schachzüge im Ärmel zu haben. Zu rügen bleibt jedoch das offensichtlich keiner von uns vorher von unserer beauftragten Kanzlei in Deutschland noch deren Partnerkanzlei in der Türkei jemals ein Urteil zugestellt bekam. Hier wurden wir allenfalls mit Reports versorgt, ohne jemals selbst ein von den türkischen Behörden verfasstes Papier oder Urteil zu Gesicht zu bekommen. Hier ist der IGDD Vorstand gefordert entsprechende Fragen an Diem und Partner zu stellen und für Klarheit zu sorgen!

      Gruß an alle!
      Avatar
      schrieb am 27.06.10 14:44:14
      Beitrag Nr. 892 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.740.701 von mitterland am 26.06.10 09:09:35Liebe IGDD Mitstreiter,

      Wie mir aus meinem Bekanntenkreis gemeldet wird, gehen dort täglich Forderungen der türkischen Bankenaufsicht bezüglich Kostenerstattung für gegnerische Anwälte ein.
      Hier gilt es aus meiner Sicht bloß nicht die Nerven zu verlieren und nach Möglichkeit eine gemeinsame Strategie zu entwickeln.Obwohl hier möglicherweise gilt gilt, ,,Gott für alle, ,,Jeder für sich! Ich werde in der kommenden Woche allerdings einen Anwalt meines Vertrauens aufsuchen, um mit Ihm vorab eine Strategie zu besprechen. Sobald ich nähere Infos habe, werde ich weitere weitere Schritte vorschlagen!

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      Avatar
      schrieb am 26.06.10 09:09:35
      Beitrag Nr. 891 ()
      bin nach gespräch mit einem anderen kläger jetzt nicht mehr der meinung, dase ein meeting so eine gute idee ist. was soll dort außer gegenseitigem wundenlecken schon passieren, zudem - hatte ich gar nicht bedacht - ist natürlich mit \"teilnehmern\" der gegenseite zu rechnen. also lieber nicht.
      Avatar
      schrieb am 24.06.10 19:26:40
      Beitrag Nr. 890 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.732.371 von mitterland am 24.06.10 16:56:06Liebe Mitglieder,

      ich habe heute nachmittag bereits mehrere Mails erhalten, in den IGDD-Mitglieder über derartige Zahlungsaufforderungen berichten, und sogleich unseren Anwalt Prof.Dr.Rumpf benachrichtigt. Er hat sofort das Wirtschaftsministerium in Berlin und die deutsche botschaft in Ankara kontaktiert. Im Moment sollte erstmal nicht gezahlt werden und weitere Empfehlungen von der IGDD abgewartet werden.

      Wer mich telephonisch erreichen möchte verwende bitte die neue Telephonnummer 0214-73489955. Allerdings haben wir heute auf der Arbeit eine Budgetdeadline, so das es heute bei mir später wird. Voraussichtlich bin ich heute erst ab 21 Uhr, dafür aber bis 23.30 Uhr zu erreichen.

      Beste Grüße,
      Dieter Kohler
      2.Vorsitzender IGDD
      Avatar
      schrieb am 24.06.10 16:56:06
      Beitrag Nr. 889 ()
      wenn das gericht von jedem kläger die genannte summe haben will, streichen die locker 7,5 mio euro ein. ich wäre übrigens auch sehr an einem gläubigermeeting interessiert.
      Avatar
      schrieb am 24.06.10 14:50:12
      Beitrag Nr. 888 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.731.333 von Estwood am 24.06.10 14:10:30Für alle die eine Aufforderung bekommen haben,
      sollen sich überlegen ob sie bezahlen.

      Ich finde diese Zahlungsaufforderung an einzelne,wahllos herausgegriffenen Mietgliedern, als eine große Schweinerei.
      Diese Kosten wurden uns vorher nicht übermittelt noch dazu in einer so großen Höhe ist für mich unverständlich.




      Zwischenbericht XV vom 15.04.2010

      Praktische Hinweise, Kosten

      Was die Kosten angeht, so sind die bisher durch die Mitglieder geleisteten Vorschüsse ausreichend gewesen. Allerdings hat die Bankenaufsicht einige wenige türkische Mitglieder angeschrieben und die Erstattung ihrer eigenen Anwaltskosten verlangt. Die Kanzlei Ertürk hat die Forderungen geprüft und ist der Meinung, dass diese korrekt berechnet worden sind. Den Mitgliedern, die solche Kostenanforderungen erhalten haben, wird empfohlen, diese Kosten zunächst zu bezahlen und darüber dem IGDD-Vorstand Mitteilung machen.
      IGDD-Mitglieder, die kein Eigentum in der Türkei haben, können mit der Zahlung warten, bis sie in Deutschland verklagt werden und dann entscheiden, ob sie zahlen. Zwar fallen dann auch noch hiesige Gerichtskosten auf die Erstattungsforderung an, doch ist dies möglicherweise ein Risiko, das gegenüber der Chance, nicht zahlen zu müssen, sich als geringer darstellt. Wir werden uns über den diplomatischen Weg darum bemühen, dass es nicht zu solchen Forderungen kommt.
      Neue Kostenrisiken werden nur in Bezug auf die Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingegangen. Hier gehen wir so vor, dass alle Kläger, die erfolglos an den Schadensersatzverfahren teilgenommen haben, automatisch an den Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmen. Hierfür ist erforderlich, die Kanzlei Ertürk gesondert zu bevollmächtigen, über Inhalt und Form der Vollmacht wurde bereits informiert, zahlreiche IGDD-Mitglieder haben dies bereits erledigt. Wer dies nicht tut, kann am Ende nicht mehr auf den „fahrenden Zug“ aufspringen, d.h., für sie ist die Option, noch an einen Schadensersatz über die Europäische Menschenrechtskonvention zu kommen, ausgeschlossen. Das Kostenrisiko ist gering. Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erhebt keine Gerichtsgebühren. Die Anwaltskosten werden über die IGDD gedeckt. Es sind lediglich Auslagen (Porti, Übersetzungskosten) zu bezahlen, hierfür werden erst einmal vorhandene Ressourcen verwendet; zu diesen Ressourcen gehören eventuelle Gerichtskostenerstattungen aus den verlorenen Verfahren in der Türkei. Die Anwaltshonorare sind durch die bei Auftragserteilung erfolgten, aufgrund der Gegenstandswerte errechneten Zahlungen und die anfangs eingegangene erfolgsbezogene Vereinbarung bereits abgedeckt.
      G.
      Vorgehen
      Avatar
      schrieb am 24.06.10 14:10:30
      Beitrag Nr. 887 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.730.700 von mitterland am 24.06.10 12:35:26Hallo mitterland,


      ja du bist bestimmt nicht der einzige der eine Zahlungsaufforderung bekommen hat, genauso bei mir ist heute eine eingetroffen.
      Bis jetzt wurde von der IGDD an uns dies nicht herangetragen das Zahlungen auf uns zukommen könnten, zwecks Ablehnung des Gerichtsurteils.
      Dieses Urteil liegt schon 2,5 Jahre zurück und unsere IGDD hat dies nicht bemerkt,
      schon komisch.
      Dieses Schreiben kann auch eine Abzocke sein,
      ich bin der Meinung keine Zahlung an irgendjemand zu begleichen da für uns nur die IGDD zuständig ist und kein Anderer.

      Herr Kohler bitte um Ihre Informationen.
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