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Abgezockt beim Autokauf!

Diskussionsstatistik
eröffnet am 14.05.01 14:19:11
von
neuster Beitrag 14.05.01 15:29:04
von

Anzahl Beiträge: 10
Aufrufe gesamt: 698
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 401.612
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Avatar
schrieb am 14.05.01 14:19:11
Beitrag Nr.1 
(3.513.265)
Antwort
Zitat
Ich habe leider ein Gebrauchtes-KFZ mit CAR-Garantie von einer Autofirma gekauft, welches bei dieser Firma fast 3 Jahre auf dem Hof gestanden hat.
Beim Kauf dieses Fahrzeuges wurde mir von diesem Umstand nichts mitgeteilt.
Nach jetzt nun mehr 6 Monaten wurden
viele Dichtungen, die Klimaanlage und der Motor erneuert.
Des Weiteren kommen ständig neue Mängel hinzu die ich auf die lange Standzeit zurückführe.
Nun meine Frage: Müßte diese Firma nicht das KFZ zurücknehmen?
Denn es wäre mir im Traum nicht eingefallen dieses Fahrzeug zu erwerben, wenn ich von dem Umstand (fast 3 Jahre Standzeit)in Kenntnis gesetzt worden wäre.
Avatar
schrieb am 14.05.01 14:24:16
Beitrag Nr.2 
(3.513.296)
Antwort
Zitat
@kappo

Hast du vor dem Kauf nicht den Fahrzeugbrief zeigen lassen? Dort steht ja das Abmelde Datum drin. Soweit ich weiß muß der Händler das Fahrzeug nur zurücknehmen wenn sich hinterher Herausstellt das es sich um ein Unfallfahrzeug handelt und dies nicht im Vertrag steht. Gehe doch mal zu einem Gutachter oder wende dich an den ADAC. Vielleicht können die HELFEN.

Auf jeden Fall ist es Sch.... für dich.

gruss
rainers
Avatar
schrieb am 14.05.01 14:26:30
Beitrag Nr.3 
(3.513.315)
Antwort
Zitat
Ja, Kappo - das ist ja totale Sch...!

Von welcher Aktie redest Du eigentlich?
Avatar
schrieb am 14.05.01 14:39:22
Beitrag Nr.4 
(3.513.402)
Antwort
Zitat
Tja da der Verkäufer ein persönlicher Bekannter war, hab ich mir den Kfz-Brief nicht zeigen lassen.
Ich bin erst stutzig geworden als ich mir den Brief von der Bank schicken lies und feststellte, das er NEU ausgestellt wurde (also somit länger als 12 Monate abgemeldet war).

Im übrigen mr100 kann man in diesem Forum über alles reden, deshalb die überschrift allgemein.
Avatar
schrieb am 14.05.01 14:46:34
Beitrag Nr.5 
(3.513.462)
Antwort
Zitat
idR nehmen die Banken keine fahrzeugbriefe mehr herein...
Avatar
schrieb am 14.05.01 15:04:26
Beitrag Nr.6 
(3.513.588)
Antwort
Zitat
meines wissens gibt es verschieden auskunftspflichten des autohändlers. einige schwerwiegende dinge muss er von vornherein mitteilen, andere nur auf anfrage. so gilt ein unfall als schwerer mangel, der bei verschweigen die nichtigkeit des vetrages zur folge hat. in deinem fall würde ich sagen, auf anfrage, wie lange das fahrzeug schon auf halde steht, hätte er auskunft geben müssen, von sich aus aber nicht...ich denke, du hast keine chance..aber die bekanntschaft kannst du ja aufkündigen....autohändler sind ja noch schlimmer als anlageverkäufer ;-)
Avatar
schrieb am 14.05.01 15:04:59
Beitrag Nr.7 
(3.513.590)
Antwort
Zitat
Kappo
laß Dich beraten, beim ADAC (bist Du Mitglied?) oder bei den Juristen in einer Verbraucherberatung (geringe Gebühr).

Steht im Kaufvertrag "gekauft wie besichtigt"?

Höchst fahrlässig war, daß Du die KFz-Papiere nicht genau angeschaut hast. Und offensichtlich nicht danach gefragt hast, wie lange das Auto rumsteht (wenn das so wichtig für Dich ist).

Oder schon? Hast Du Zeugen?

Schaut nicht gut aus
meint der Molch
Avatar
schrieb am 14.05.01 15:08:09
Beitrag Nr.8 
(3.513.616)
Antwort
Zitat
Hallo Kappo,

muß ja ein tolles Fahrzeug sein, welches sich 3 Jahre beim Händler die Füße platt steht.
(Bitte mal mitteilen was für ein Auto). Desweiteren hat der neue Kfz-Brief nichts mit der Dauer des Abmeldezeitraumes zu tun, sondern z.B. mit der Anzahl der Vorbesitzer (Bsp. als 5 Besitzer = neuer Brief, weil nur 4 auf den Brief passen.
Weiterhin ist die Gewährleistungsfrist von 6 Monaten vorbei, d.h. schlechte Karten für Dich. Der Händler muß auf die Standzeit des Fahrzeuges nicht hinweisen.
Für das nächste mal: Wir verkaufen unsere Gebrauchten mit 2 Jahren Gebrauchtwagengarantie auf alles (also keine Mogelpackung). Viel Glück mit Deinem "Auto".

Gruß Mask
Avatar
schrieb am 14.05.01 15:13:12
Beitrag Nr.9 
(3.513.654)
Antwort
Zitat
@Kappo,

ich rate Dir fahre die Kiste gegen die Wand, oder lasse die Kist in der Elbe versenken und kaufe Dir ein Neues.

Amen.

Papst.

PS: Scheiß Spiel wenn Du keinen Brief gesehen hast.
Avatar
schrieb am 14.05.01 15:29:04
Beitrag Nr.10 
(3.513.768)
Antwort
Zitat
@mask
dreh den kfz-brief doch mal um, auf der rückseite ist platz für den 5. und 6. besitzer :look:

@busmann
doch, doch
die banken nehmen immer noch die kfz-briefe, sei es nur aus psychologischen gründen

auskunftspflicht besteht ungefragt für:
unfallwägen
mietfahrzeuge
gewerbliche personenbeförderung
taxi
fahrschulwagen
das wars glaub ich :cool:

@kappo
meistens sind fahrzeuge längere zeit abgemeldet wenn sie aus der vermietung kommen und nicht gleicht verkauft werden können, oder durch 2-3 zwischenstationen gehen

frag doch mal bei der kfz-zulassungsstelle nach wegen vorbesitzer, steht sixt, avis ... drin und im kaufvertrag nichts von mietfahrzeug besteht die händlerhaftung 10 jahre
somit hättest du recht auf wandlung wegen arglistiger täuschung

gruss tam :rolleyes:

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