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Dringend !! Droht Führerscheinentzug ?
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schrieb am 25.05.01 11:06:47
Kann jemand weiterhelfen ?
Meine Tochter(Arzneimittelkurier) hat seit Jan/2000 den Lappen.
Nun wurde sie mit 150 KM/h auf der Autobahn geblitzt.Erlaubt waren
100 KM/h.
Macht Netto 145 KM/h.Womit ist zu rechnen? Danke im voraus.
schrieb am 25.05.01 11:13:36
das gibts erstmal einen führerscheinentzug bis die nachschulung
gemacht wurde.
kosten nachschulung ca. 500dm
bussgeld ca. 300dm
ist nen teuerer spass, man kann sich aber wieder aufpeppeln indem
man die kosten dieser übertretung mit schweizer bussgelder rechnet.
da würden ca. 5000dm fällig!
.. also, alles halb so schlimm!
schrieb am 25.05.01 11:15:32
Über 41 km/h außerorts ist der Lappen für 1 Monat weg! Bei
Probezeit mit zwei weiteren "kleinen Verstößen...z.B. Falschparken"
droht Nachschulung!
schrieb am 25.05.01 11:23:50
Ab 41 Km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 1-3 Monate
Führerscheinentzug. Probezeit bei Fahranfängern 2 Jahre, bedeutet
Tochter hängt noch voll drinn. Bedeutet auch für Fahranfänger ab
Anzeige (im Normalfall 80 DM o.a. Verwarnungen bis 80 + Vorsatz)
Nachschulung sprich Theorie + Praxis in Fahrschule (Stundenzahl
richtet sich je nach Bundesland)
P.gh.
Welfe
schrieb am 25.05.01 11:24:57
150?????!!!!!!!!!!!
Todesstrafe! eindeutig Todesstrafe!
Da bin ich mir ganz sicher!
schrieb am 25.05.01 12:28:50
@MUTOID
schrieb am 25.05.01 12:29:37
Ich würde erst mal abwarten, ob wirklich ein Bescheid kommt.
Nicht in jedem Fall wird man belangt, wenn es mal geblitzt hat.
"Komplikationen" für die Polizei wären z.B.
-wenn während der Messung gebremst wurde -> Ergebnis nicht
eindeutig,
muß verworfen werden
-wenn ein zweites Fahrzeug sich in Meßkegel befindet, z.B. ein
gerade
überholtes Fahrzeug, kann die Geschwindigkeit nicht beliebig einem
der
beiden Fahrzeuge zugeordnet werden
-wenn man sehr viel Glück hat, war gerade der Film zu Ende.
-wenn das Foto nicht gut geworden ist, und der Fahrer nicht
zweifelsfrei
zu erkennen ist, hat man ggf. noch Chancen
Wenn es wirklich um den Lappen geht, sollte man sich bei einem
guten
Rechtsanwalt beraten lassen. Ein paar Tricks kann man immer noch
versuchen.
Ein Bekannter von mir schaffte es kürzlich, sich mit einer
ähnlichen
Sache über die 3-Monats-Verjährungfrist zu schleppen.
Na dann wünsche ich mal viel Dusel !
schrieb am 25.05.01 12:47:11
Wer mit 150 KM/h in einer 100 KM/h Zone fährt handelt m.E.
vorsätzlich! Hier hatte die Fahrschule wohl keinen erzieherischen
Einfluß auf den künftigen Verkehrsteilnehmer gehabt. Nur schnell
her mit dem Lappen. Kann nur hoffen, daß Deine Tochter nochmals die
Theorie und Praxis wiederholen muß und den Führerschein in
Verbindung mit einem gesalzenen Bußgeld für mehrere Monate abgeben
muß. ....und erzähl jetzt bloß nicht, Deine Tochter wäre von Ihrem
Arbeitgeber unter Termindruck gesetzt worden!!!
Über so etwas kann ich nur den Kopf schütteln!!!!!
A.TH.
P.S. Bin selbst ca. 70.000 KM p.A. auf deutschen Straßen
unterwegs!!!!!!!
schrieb am 25.05.01 12:47:14
Beratung ist auch beim ADAC, sofern Mitglied, möglich und
kostenlos.
In Fällen, in denen man nicht mehr weiß, ob man selbst gefahren
ist, weil man z.B. eine Menge Freunde/Verwandte hat, die das Auto
auch gelegentlich benutzen, oder wenn Verwandte aus Neuseeland an
diesem Tag zu Besuch waren, die sich das Auto ausgeliehen haben
(könnten) - und tragischerweise auch das Foto keinen Aufschluß über
die Identität des Fahrers gibt - geht man die Gefahr ein, künftig
ein Fahrtenbuch führen zu müssen.
schrieb am 25.05.01 16:15:28
@ hausierer
Hier gibt es evtl. Info`s: http://www.kba.de/kbaalt.htm
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