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Dringend !! Droht Führerscheinentzug ?

Diskussionsstatistik
eröffnet am 25.05.01 11:06:47
von
neuster Beitrag 16.06.01 19:35:55
von

Anzahl Beiträge: 34
Aufrufe gesamt: 983
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 409.459
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[ Seite: 1234neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 25.05.01 11:06:47
Beitrag Nr.1 
(3.593.346)
Antwort
Zitat
Kann jemand weiterhelfen ?
Meine Tochter(Arzneimittelkurier) hat seit Jan/2000 den Lappen.
Nun wurde sie mit 150 KM/h auf der Autobahn geblitzt.Erlaubt waren 100 KM/h.
Macht Netto 145 KM/h.Womit ist zu rechnen? Danke im voraus.
Avatar
schrieb am 25.05.01 11:13:36
Beitrag Nr.2 
(3.593.405)
Antwort
Zitat
das gibts erstmal einen führerscheinentzug bis die nachschulung gemacht wurde.
kosten nachschulung ca. 500dm
bussgeld ca. 300dm
ist nen teuerer spass, man kann sich aber wieder aufpeppeln indem man die kosten dieser übertretung mit schweizer bussgelder rechnet. da würden ca. 5000dm fällig!

.. also, alles halb so schlimm!
Avatar
schrieb am 25.05.01 11:15:32
Beitrag Nr.3 
(3.593.418)
Antwort
Zitat
Über 41 km/h außerorts ist der Lappen für 1 Monat weg! Bei Probezeit mit zwei weiteren "kleinen Verstößen...z.B. Falschparken" droht Nachschulung!
Avatar
schrieb am 25.05.01 11:23:50
Beitrag Nr.4 
(3.593.483)
Antwort
Zitat
Ab 41 Km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 1-3 Monate Führerscheinentzug. Probezeit bei Fahranfängern 2 Jahre, bedeutet Tochter hängt noch voll drinn. Bedeutet auch für Fahranfänger ab Anzeige (im Normalfall 80 DM o.a. Verwarnungen bis 80 + Vorsatz) Nachschulung sprich Theorie + Praxis in Fahrschule (Stundenzahl richtet sich je nach Bundesland)

P.gh.

Welfe
Avatar
schrieb am 25.05.01 11:24:57
Beitrag Nr.5 
(3.593.495)
Antwort
Zitat
150?????!!!!!!!!!!!

Todesstrafe! eindeutig Todesstrafe!
Da bin ich mir ganz sicher!

Avatar
schrieb am 25.05.01 12:28:50
Beitrag Nr.6 
(3.593.959)
Antwort
Zitat
@MUTOID
Avatar
schrieb am 25.05.01 12:29:37
Beitrag Nr.7 
(3.593.964)
Antwort
Zitat
Ich würde erst mal abwarten, ob wirklich ein Bescheid kommt.
Nicht in jedem Fall wird man belangt, wenn es mal geblitzt hat.
"Komplikationen" für die Polizei wären z.B.
-wenn während der Messung gebremst wurde -> Ergebnis nicht eindeutig,
muß verworfen werden
-wenn ein zweites Fahrzeug sich in Meßkegel befindet, z.B. ein gerade
überholtes Fahrzeug, kann die Geschwindigkeit nicht beliebig einem der
beiden Fahrzeuge zugeordnet werden
-wenn man sehr viel Glück hat, war gerade der Film zu Ende.
-wenn das Foto nicht gut geworden ist, und der Fahrer nicht zweifelsfrei
zu erkennen ist, hat man ggf. noch Chancen

Wenn es wirklich um den Lappen geht, sollte man sich bei einem guten
Rechtsanwalt beraten lassen. Ein paar Tricks kann man immer noch versuchen.

Ein Bekannter von mir schaffte es kürzlich, sich mit einer ähnlichen
Sache über die 3-Monats-Verjährungfrist zu schleppen.

Na dann wünsche ich mal viel Dusel !
Avatar
schrieb am 25.05.01 12:47:11
Beitrag Nr.8 
(3.594.110)
Antwort
Zitat
Wer mit 150 KM/h in einer 100 KM/h Zone fährt handelt m.E. vorsätzlich! Hier hatte die Fahrschule wohl keinen erzieherischen Einfluß auf den künftigen Verkehrsteilnehmer gehabt. Nur schnell her mit dem Lappen. Kann nur hoffen, daß Deine Tochter nochmals die Theorie und Praxis wiederholen muß und den Führerschein in Verbindung mit einem gesalzenen Bußgeld für mehrere Monate abgeben muß. ....und erzähl jetzt bloß nicht, Deine Tochter wäre von Ihrem Arbeitgeber unter Termindruck gesetzt worden!!!

Über so etwas kann ich nur den Kopf schütteln!!!!!

A.TH.

P.S. Bin selbst ca. 70.000 KM p.A. auf deutschen Straßen unterwegs!!!!!!!
Avatar
schrieb am 25.05.01 12:47:14
Beitrag Nr.9 
(3.594.112)
Antwort
Zitat
Beratung ist auch beim ADAC, sofern Mitglied, möglich und kostenlos.

In Fällen, in denen man nicht mehr weiß, ob man selbst gefahren ist, weil man z.B. eine Menge Freunde/Verwandte hat, die das Auto auch gelegentlich benutzen, oder wenn Verwandte aus Neuseeland an diesem Tag zu Besuch waren, die sich das Auto ausgeliehen haben (könnten) - und tragischerweise auch das Foto keinen Aufschluß über die Identität des Fahrers gibt - geht man die Gefahr ein, künftig ein Fahrtenbuch führen zu müssen.
Avatar
schrieb am 25.05.01 16:15:28
Beitrag Nr.10 
(3.595.851)
Antwort
Zitat
@ hausierer

Hier gibt es evtl. Info`s: http://www.kba.de/kbaalt.htm

[ Seite: 1234neuster Beitrag ]

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