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schrieb am 19.06.01 14:06:19
Sei nicht so zimperlich, er will Krieg, dann wird er den Sturm
ernten.
Wer Gewalt gegen Tiere ausübt, verdient es nicht besser.
Zerkratz ihm das Auto, brenn im die Bude ab (Achtung: wenn
Doppelhaushälfte!!!)
Lösch seine ganze Sippe aus!!!!!!!!!
Nur keine falschen Hemmungen
schrieb am 19.06.01 14:12:10
Der ökologische Wert einer Hecke
Wegen der Standortvielfalt, der Fülle und der möglichen
Mannigfaltigkeit des Nahrungsangebotes zählen vor allem
freiwachsende und nicht zu streng geformte Hecken zu den
individuen- und artenreichsten Lebensräumen der Landschaft. Hecken
liefern einer Vielzahl von Tierarten Nahrung, zum Beispiel
Fruchtnahrung für Insekten, Vögel und Säuger sowie Pollen und
Nektar für Insekten und nicht nur für Bienen. Nektar und Pollen
sind zum Beispiel bei einer Reihe von Insekten unabdingbare
Voraussetzung für ihre Vermehrung. Hecken bieten Nist- und
Rastplätze sowie Schutz und Verstecke für viele Tierarten.
Hecken sind Überwinterungsquartiere für Nützlinge und für ihre
(potentielle) Nahrung, die Schädlinge. Hecken sind Kinderstube zum
Beispiel für Schmetterlinge, Vögel und Insekten. Hecken bilden aber
auch wichtige Verbindungswege zwischen Biotopen, was insbesondere
für die Wanderung und Verbreitung von Tierarten sehr wichtig
ist.
Hecken bilden je nach Artenzusammensetzung, Größe und Form recht
unterschiedliche Lebensräume. Ihr Äußeres und ihre Wirkung werden
jedoch, insbesondere in einer Kleingartenanlage, durch den Menschen
geprägt.
Freiwachsende Hecken sollten mindestens 3 m, besser 5 m tief sein.
Sie sind deshalb für den öffentlichen Teil der Kleingartenanlage
und für die Einbindung der Anlage in das Umfeld besser geeignet als
für die einzelne Kleingartenparzelle.
Generell gilt:
Hier findest du mehr......unter :
http://www.gartenfreunde.de/kleingarten/recht1.shtml
schrieb am 19.06.01 14:16:33
Jawoll zalan hat recht,hau ihm noch ein paar aufs Maul,hat es nicht
anders verdient.

Oder schenke ihm eine Gummipuppe,dann ist er beschäftigt.
schrieb am 19.06.01 14:30:14
@ KI
bist du die zweit-ID von 4forzim
schrieb am 19.06.01 14:44:39
Hi all
Danke für Eure Rückmeldungen
Ich will wirklich keinen Streit mit dem Nachbarn, aber ich hänge an
unserer Hecke. Sie bietet nicht nur Sichtschutz, sondern auch
Windschutz. Bei uns an der Nordsee weht manchmal eine recht steife
Brise

Ausserdem sind gerade erst wieder Vögel geschlüpft. Da
herrscht richtig Leben in der Hecke!
@Kontoinhaber: Super Argumentationshilfen! Das drucke ich mir
gleich aus
Gruss Minolta
schrieb am 19.06.01 14:45:32
schrieb am 19.06.01 15:26:44

Glaubst Du wirklich, ich hätte noch welche von den
Schrott-Dingern
Aber der Bestechungsgedanke ansich ist gut!
Gruss Minolta
schrieb am 19.06.01 17:35:28
Doch, doch. Das Kraut das in seinen Garten hängt, darf er
wegschneiden.
schrieb am 19.06.01 19:27:19
@Minolta
Wo steht die Hecke? Auf dem Grundstück des Nachbarn? Seine eigene
Hecke kann der Nachbar natürlich nach Wunsch beschneiden.
Grundsätzlich gilt: jeder kann seinen Garten so gestalten wie er
will. Er muß nur die Nachbarrechtsgesetze einhalten (Pflanzabstände
etc.).
Handelt es sich um Deine Hecke und über die Grundstücksgrenze
wachsende Zweige, dann darf der Nachbar (§ 910 BGB) die in sein
Grundstück ragenden Zweige, den Überwuchs, abschneiden. Allerdings
muß er vorher dem Eigentümer eine angemessene Frist zur Beseitigung
der überhängenden Zweige setzen. Erst wenn innerhalb der Frist
nichts geschieht, darf er zur Selbsthilfe schreiten. Angemessen ist
die Frist freilich nur dann, wenn sie so bemessen ist, daß der
Eigentümer der Pflanze nicht gezwungen wird, innerhalb der
Wachstumsperiode (16. März bis 30. September) tätig zu werden. Im
Klartext: Die Frist soll zwischen 1. Oktober und 15. März
liegen.
Wenn der Nachbar selbst tätig wird, darf der Eingriff nicht weiter
gehen als unbedingt notwendig. Das Ziel ist "Beseitigung der
Störung ohne Schädigung des Baumes oder Strauches".
Die Rechtssprechung neigt zu der Ansicht, daß entstandene Schäden
zu ersetzen sind, wenn der Eigentümer der Pflanze zuvor nicht die
Gelegenheit hatte, die Pflanze selbst zu beschneiden.
Die Vorschriften des Landesnachbarrechts und der Baumschutzsatzung
sind bei der Gemeinde zu erfragen.
Molch
schrieb am 19.06.01 20:20:54
Wenn der Nachbar `was denkt, sprizt er gegen Unkraut und macht die
Mischung etwas dicker und zielt etwas ungenau, so daß aus der Hecke
ein verdorrtes Astwerk wird!
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