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Seite 2 von 8

Hilfe! -Nachbar will meine Hecke schneiden ( Seite 2)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 19.06.01 13:37:42
von
neuster Beitrag 29.01.02 14:51:01
von

Anzahl Beiträge: 71
Aufrufe gesamt: 1.751
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 423.236
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[ Seite: 123678neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 19.06.01 14:06:19
Beitrag Nr.11 
(3.767.797)
Antwort
Zitat
Sei nicht so zimperlich, er will Krieg, dann wird er den Sturm ernten.

Wer Gewalt gegen Tiere ausübt, verdient es nicht besser.

Zerkratz ihm das Auto, brenn im die Bude ab (Achtung: wenn Doppelhaushälfte!!!)

Lösch seine ganze Sippe aus!!!!!!!!!

Nur keine falschen Hemmungen
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schrieb am 19.06.01 14:12:10
Beitrag Nr.12 
(3.767.845)
Antwort
Zitat
Der ökologische Wert einer Hecke
Wegen der Standortvielfalt, der Fülle und der möglichen Mannigfaltigkeit des Nahrungsangebotes zählen vor allem freiwachsende und nicht zu streng geformte Hecken zu den individuen- und artenreichsten Lebensräumen der Landschaft. Hecken liefern einer Vielzahl von Tierarten Nahrung, zum Beispiel Fruchtnahrung für Insekten, Vögel und Säuger sowie Pollen und Nektar für Insekten und nicht nur für Bienen. Nektar und Pollen sind zum Beispiel bei einer Reihe von Insekten unabdingbare Voraussetzung für ihre Vermehrung. Hecken bieten Nist- und Rastplätze sowie Schutz und Verstecke für viele Tierarten.
Hecken sind Überwinterungsquartiere für Nützlinge und für ihre (potentielle) Nahrung, die Schädlinge. Hecken sind Kinderstube zum Beispiel für Schmetterlinge, Vögel und Insekten. Hecken bilden aber auch wichtige Verbindungswege zwischen Biotopen, was insbesondere für die Wanderung und Verbreitung von Tierarten sehr wichtig ist.
Hecken bilden je nach Artenzusammensetzung, Größe und Form recht unterschiedliche Lebensräume. Ihr Äußeres und ihre Wirkung werden jedoch, insbesondere in einer Kleingartenanlage, durch den Menschen geprägt.
Freiwachsende Hecken sollten mindestens 3 m, besser 5 m tief sein. Sie sind deshalb für den öffentlichen Teil der Kleingartenanlage und für die Einbindung der Anlage in das Umfeld besser geeignet als für die einzelne Kleingartenparzelle.
Generell gilt:

Hier findest du mehr......unter :
http://www.gartenfreunde.de/kleingarten/recht1.shtml
Avatar
schrieb am 19.06.01 14:16:33
Beitrag Nr.13 
(3.767.885)
Antwort
Zitat
Jawoll zalan hat recht,hau ihm noch ein paar aufs Maul,hat es nicht anders verdient.:laugh:
Oder schenke ihm eine Gummipuppe,dann ist er beschäftigt.
Avatar
schrieb am 19.06.01 14:30:14
Beitrag Nr.14 
(3.768.025)
Antwort
Zitat
@ KI
bist du die zweit-ID von 4forzim :eek:
Avatar
schrieb am 19.06.01 14:44:39
Beitrag Nr.15 
(3.768.155)
Antwort
Zitat
Hi all :)

Danke für Eure Rückmeldungen :kiss:

Ich will wirklich keinen Streit mit dem Nachbarn, aber ich hänge an unserer Hecke. Sie bietet nicht nur Sichtschutz, sondern auch Windschutz. Bei uns an der Nordsee weht manchmal eine recht steife Brise ;) Ausserdem sind gerade erst wieder Vögel geschlüpft. Da herrscht richtig Leben in der Hecke!

@Kontoinhaber: Super Argumentationshilfen! Das drucke ich mir gleich aus :D

Gruss Minolta:)
Avatar
schrieb am 19.06.01 14:45:32
Beitrag Nr.16 
(3.768.170)
Antwort
Zitat
schenk ihm doch einfach ein paar deiner IMH-aktien, wenn er es nicht tut..... niemand ist unbestechlich.... ;);):laugh:

N:cool:rbert27 is bäk!! :D:D
Avatar
schrieb am 19.06.01 15:26:44
Beitrag Nr.17 
(3.768.619)
Antwort
Zitat
:laugh: Glaubst Du wirklich, ich hätte noch welche von den Schrott-Dingern :laugh:

Aber der Bestechungsgedanke ansich ist gut! :)

Gruss Minolta :D
Avatar
schrieb am 19.06.01 17:35:28
Beitrag Nr.18 
(3.769.937)
Antwort
Zitat
Doch, doch. Das Kraut das in seinen Garten hängt, darf er wegschneiden.
Avatar
schrieb am 19.06.01 19:27:19
Beitrag Nr.19 
(3.771.163)
Antwort
Zitat
@Minolta
Wo steht die Hecke? Auf dem Grundstück des Nachbarn? Seine eigene Hecke kann der Nachbar natürlich nach Wunsch beschneiden. Grundsätzlich gilt: jeder kann seinen Garten so gestalten wie er will. Er muß nur die Nachbarrechtsgesetze einhalten (Pflanzabstände etc.).

Handelt es sich um Deine Hecke und über die Grundstücksgrenze wachsende Zweige, dann darf der Nachbar (§ 910 BGB) die in sein Grundstück ragenden Zweige, den Überwuchs, abschneiden. Allerdings muß er vorher dem Eigentümer eine angemessene Frist zur Beseitigung der überhängenden Zweige setzen. Erst wenn innerhalb der Frist nichts geschieht, darf er zur Selbsthilfe schreiten. Angemessen ist die Frist freilich nur dann, wenn sie so bemessen ist, daß der Eigentümer der Pflanze nicht gezwungen wird, innerhalb der Wachstumsperiode (16. März bis 30. September) tätig zu werden. Im Klartext: Die Frist soll zwischen 1. Oktober und 15. März liegen.

Wenn der Nachbar selbst tätig wird, darf der Eingriff nicht weiter gehen als unbedingt notwendig. Das Ziel ist "Beseitigung der Störung ohne Schädigung des Baumes oder Strauches".
Die Rechtssprechung neigt zu der Ansicht, daß entstandene Schäden zu ersetzen sind, wenn der Eigentümer der Pflanze zuvor nicht die Gelegenheit hatte, die Pflanze selbst zu beschneiden.

Die Vorschriften des Landesnachbarrechts und der Baumschutzsatzung sind bei der Gemeinde zu erfragen.

Molch
Avatar
schrieb am 19.06.01 20:20:54
Beitrag Nr.20 
(3.771.821)
Antwort
Zitat
Wenn der Nachbar `was denkt, sprizt er gegen Unkraut und macht die Mischung etwas dicker und zielt etwas ungenau, so daß aus der Hecke ein verdorrtes Astwerk wird! :D

[ Seite: 123678neuster Beitrag ]

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