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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 202)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 12.03.24 17:54:52 von
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      schrieb am 19.06.15 16:59:02
      Beitrag Nr. 3.519 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.011.497 von Kalchas am 19.06.15 16:50:23Das stimmt ja, nur wenn es keine Antragsteller mehr gibt, weil deren Anträge alle unzulässig sind nutzt das nicht. Allerdings gibt es auch in meinem Fall noch eine Hürde zu überwinden. Die OLGs gehen davon aus, dass das Vertrauen in die Macrotron Rechtsprechung nicht schutzwürdig war, weil diese Rechtsprechung umstritten war. Das finde ich schon eine ziemliche Frechheit. Schön hierzu Goette in der FS Stilz. Man kann dann aber imer noch über die Billigkeitsregelung gehen. So hat das OLG Karlsruhe aus diesem Grund den Antragstellern ihre Anwaltskosten als erstattungsfähig erklärt.
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      schrieb am 19.06.15 16:50:23
      Beitrag Nr. 3.518 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.011.386 von Blondie123 am 19.06.15 16:38:33Der gemeinsame Vertreter vertritt ja nicht nur Aktionäre, sondern auch diejenigen die ausgeschiden sind. Die sollen dann keinen Vertrauensschutz geniessen? An deren Stelle würde ich die Aktien zurückverlangen. Das dürfte aber aussichtslos sein.
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      schrieb am 19.06.15 16:38:33
      Beitrag Nr. 3.517 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.011.353 von Kalchas am 19.06.15 16:35:36Ich habe in meinem Fall natürlich noch ein paar Aktien behalten und konnte daher ein Spruchverfahren beantragen. Ich bin gespannt wie das ausgeht. Notfalls werde ich eine Verfassungsbeschwerde einreichen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 19.06.15 16:35:36
      Beitrag Nr. 3.516 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.011.230 von Blondie123 am 19.06.15 16:21:06Also kann man festhalten, dass derjenige der angedient hat, verarscht wurde.

      Wie bei einem Spruchverfahren zu einem Gewinn- und Behherschungsvertrag muss man bei Antragstellung die Aktionärseigenschaft nachweisen. Folglich kann derjenige, der schon angedient hat, gar keinen Antrag stellen. Dessen Interessen werden durch den gemeinsamen Vertreter vertreten. Dass es da keinen Vertrauensschutz gibt, ist ja wohl ein Witz und bei der Genescan der Beschiss des Jahres.

      Bei der MWG hat es im Übrigen gar nicht interessiert, ob Antragsteller angedient haben oder nicht. Das spielte gar keine Rolle.

      Bei der Genescan war ich ursprünglich Antragsteller nebst einigen anderen, die dann ausgeschieden sind? Woher weiß das Gericht, was ich mit meinen Aktien gemacht habe? Ich könnte doch angedient haben. Mich hat jedenfalls keiner gefragt.
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      schrieb am 19.06.15 16:21:06
      Beitrag Nr. 3.515 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.005.692 von Kalchas am 18.06.15 22:06:34
      Zitat von Kalchas: Im Übrigen ist es doch so, dass ein Gericht gar nicht feststellen kann, ob Aktionäre angedient haben. Wer das gemacht hat und sich auf das Ergebnis verlassen hat, muss ja noch nicht einmal selbst am Verfahren beteiligt gewesen sein.


      Das Gericht braucht nicht feststellen, ob Nicht-Antragsteller angedient haben, auch wenn die durch den Gemeinsamen Vertreter repäsentiert werden. Es kommt nur auf die Antragsteller an. Fallen die weg, weil z.B. alle Anträge unzulässig sind, fällt das Spruchverfahren in sich zusammen.
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      schrieb am 19.06.15 16:17:17
      Beitrag Nr. 3.514 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.011.149 von Blondie123 am 19.06.15 16:13:04Das halte ich für ein Gerücht, dass niemand angedient hat. Woher will das Gericht das denn wissen? Bei der MWG bin ich ganz sicher, dass Aktionäre angedient hatten. Das Thema hat im Übrigen in dem Verfahren gar keine Rolle gespielt.
      Avatar
      schrieb am 19.06.15 16:13:04
      Beitrag Nr. 3.513 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.003.625 von Freiburg123 am 18.06.15 18:35:30
      Zitat von Freiburg123: Mir wurde zugerufen dass das OLG Stuttgart im Spruchverfahren Delisting Varta AG entschied dass die ehemaligen Aktionäre die tatsächlich Aktien im Rahmen des Angebots abfanden einen Anspruch auf ein Spruchverfahren haben, aber kein Anspruch auf ein überprüfbares Angebot mehr besteht. Dann ging das OLG aber wohl davon aus dass keine Aktien im Rahmen des Angebots abgefunden wurden und wies das Verfahren als nicht mehr statthaft ab. Kann das jemand bestätigen?


      Ja keinen der Fälle, die durch das OLG Stuttgart, München, Karlsruhe und Jena entschieden wurden, hatten Antragsteller ihre Aktien angedient. Ich habe aber in einem anderen Delisting Fall, welches noch anhängig ist, tatsächlich Aktien angedient. In diesem Fall kann man nicht von einer unechten Rückwirkung ausgehen. Er ist also nicht durch die rechtskräftigen OLG Entscheidungen präjudiziert.
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      schrieb am 19.06.15 11:55:27
      Beitrag Nr. 3.512 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.008.782 von Kalchas am 19.06.15 11:24:33Also Fam.A ist auch dabei;)
      Avatar
      schrieb am 19.06.15 11:24:33
      Beitrag Nr. 3.511 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.008.638 von Kalchas am 19.06.15 11:10:42Die Eurofins natürlich auch, falls sie Aktien zu 570 Euro erhalten hat, wovon ich ausgehe.
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      schrieb am 19.06.15 11:10:42
      Beitrag Nr. 3.510 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.008.572 von nullcheck am 19.06.15 11:06:21Der Staat an den Gerichtskosten, der Anwalt der Eufofins Genomics, der gemeinsame Vertreter und Anwälte von Antragstellern sowie der gerichtlich bestellte Gutachter, dessen Gutachten jetzt nicht benötigt wird.
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