checkAd

    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 274)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 11.04.24 09:01:49 von
    Beiträge: 5.554
    ID: 424.302
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 606.878
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 274
    • 556

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 06.06.14 11:10:39
      Beitrag Nr. 2.824 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.115.210 von Blondie123 am 06.06.14 10:58:50Ja, bin da nicht auf dem Laufenden. Es geht um die Ankündigung des GuB.

      Im Prinzip ist das ähnlich wie bei der HRE.

      Die Frage ist halt, wie die Öffentlichkeit das mitbekommen soll. Meines Erachtens ist das unglärt. Unstrittig dürfte eine Adhoc des übernommenen Unternshmens sein. Warum sollte man aber Meldungen der Vodafone lesen müssen?
      Avatar
      schrieb am 06.06.14 11:07:53
      Beitrag Nr. 2.823 ()
      Zitat von Blondie123: Bei KHD geht es derzeit nur um den BuG. Ein Sq-o dürfte wohl jedenfalls in Kürze nicht anstehen. Der Stichtag September war für die Minderheitsaktionäre gegenüber einem Stichtag Dezember deutlich ungünstiger. HRE muss ich mir einmal ansehen. Da waren wir nicht dabei.


      Falls die Angaben von Consors stimmen, kann es mit einem SO bei Kabel auch schnell gehen:

      Bank of America Corporation 0,00%
      Barclays PLC 5,04%
      BlackRock, Inc. 4,30%
      Paul E. Singer 13,48%
      Vodafone Group Plc 76,57%
      Streubesitz 0,61%
      Avatar
      schrieb am 06.06.14 10:59:47
      Beitrag Nr. 2.822 ()
      Meine KDH (Kabel Deutschland Holding AG)
      Avatar
      schrieb am 06.06.14 10:58:50
      Beitrag Nr. 2.821 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.115.140 von Kalchas am 06.06.14 10:50:02Bei KHD geht es derzeit nur um den BuG. Ein Sq-o dürfte wohl jedenfalls in Kürze nicht anstehen. Der Stichtag September war für die Minderheitsaktionäre gegenüber einem Stichtag Dezember deutlich ungünstiger. HRE muss ich mir einmal ansehen. Da waren wir nicht dabei.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.06.14 10:50:02
      Beitrag Nr. 2.820 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.111.502 von Blondie123 am 05.06.14 18:31:53Als Stichtag hat der Vertragsprüfer allerdings nicht die ad hoc der Gesellschaft aus Dezember genommen, sondern eine Erklärung der Gesellschaft aus dem September.

      Das halte ich für zweifelhaft. Zunächst mal kann man einen Sueeze Out erst dann ankündigen, wenn man die nötige Mehrheit hat. Ansonsten könnte man ja immer auf die Unterlagen zu einem Übernahmeangebot verweisen, in denen auf die Möglichkeit eines Squeeze Outs hingewiesen wird.

      Interessant ist hier allerdings, dass das dem Vorstand der Kabel Deuschland in der außerordentlichen HV im Februar 2014 nicht klar gewesen ist.

      Ein vollständiger Ausschluss der verbliebenen Aktionäre ist derzeit kein Thema.

      http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/kabel-de…

      Das gilt ja dann wohl ers recht für die breite Öffentlichkeit.

      Auf die Schnelle fällt mir nur die HRE ein. Da hätte es eine Reihe von Terminen gegeben, die für die Aktionäre günstig gewesen wären, so z.B. als das Gesetzgebungsverfahren für das Rettungsgesetz angekündigt wurde. Damit war die Sache eigentlich schon klar. Nächster Termin wäre die Abstimmung im Bundestag gewesen. Am Anfang war das LG München da noch aufgeschlossen, am Ende kan da aber nichts raus. Jetzt liegt das beim OLG München.

      Die Form der Veröffentlichung wurde bei der HRE auch beanstandet. Statt einer Adhoc hatten die eine Adnews veröffentlicht. Das wurde auch bemängelt und damit gar keine Veröffenlichung. Darauf ist das Gericht überhaupt nicht eingeagnegen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,3900EUR -1,52 %
      +600% mit dieser Biotech-Aktie?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 06.06.14 10:20:29
      Beitrag Nr. 2.819 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.113.948 von straßenköter am 06.06.14 08:37:06Danke für Deine Ausführungen. Ich muss mal bei Juris nachschauen, ob es dazu Rechtsprechung gibt. Die derzeitige Praxis der Unternehmen erscheint mir mehr als dubios. Das kann man so nicht widerspruchslos hinnehmen.
      Avatar
      schrieb am 06.06.14 08:37:06
      Beitrag Nr. 2.818 ()
      Zitat von Blondie123: Bei Kabel Deutschland wurde die Barabfindung anhand des Drei-Monats Durchschnittskurs bemessen, weil der ertragswert darunter lag. Als Stichtag hat der Vertragsprüfer allerdings nicht die ad hoc der Gesellschaft aus Dezember genommen, sondern eine Erklärung der Gesellschaft aus dem September. Das ist m.E. höchst zweifelhaft, ob das so richtig ist. kennt jemand Urteile, die darauf eingehen, welche Anforderungen an eine solche Erklärung zu stellen sind? Im September stand weder die Höhe der Barabfindung noch die Höhe der Ausgleichszahlung fest. Beides sind aber wesentliche Bestandteile eines BuG. Lässt man jede Erklärung einer Gesellschaft als Ankündigung eines BuG gelten, wäre damit dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.


      Dieses Thema könnte auch bei Pulsion interessant werden, weil Marquet in einer Wasserstandsmitteilung so nebenbei mitgeteilt hatte, nachdem die 75%-Schwelle überschritten war, dass man einen BuG abschließen wird. Die eigentliche Adhoc kam hier auch erst viele Wochen später. Die Konkretisierung steht ja auch hier noch aus.

      Einen in der Vergangenheit gleich gelagerter Fall ist mir leider nicht bekannt. Bei GBW habe ich in Erinnerung, dass die SO-Absicht so nebenbei verkündet wurde. Ob dann hier später nochmals eine separate Adhoc-Mitteilung veröffentlicht wurde und daraufhin Diskussionsbedarf aufkam, weiß ich nicht mehr.
      Da bei Hansen Sicherheitstechnik damals auch jede Schweinerei versucht wurde, lohnt es sich vielleicht mal da zu forschen. Beim SO war ich leider nicht mehr investiert.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.06.14 08:27:31
      Beitrag Nr. 2.817 ()
      Zitat von Investor@work: Bei 2,60€ beziehe ich das was geht!

      ZUmal IFA auch in Ddorf gelistet ist. ;-)


      Ich wundere mich, warum der Vorstand bereits jetzt Andeutungen zu einem möglichen Ausgabepreis macht. Wenn ich wirklich Aktien zu 2,60 Euro ausgeben und versuchen möchte, über einen Überbezug auf 95% zu kommen, lasse ich mir doch znächst den Beschluss zur Kapitalerhöhung absegnen, um dann Schritt für Schritt die Katze erst aus dem Sack zu lassen. So provoziere ich doch eher Anfechtungsklagen.

      Das es eine Notiz in Düsseldorf gibt, ist gut, aber meines Erachtens hier eher unwichtig, weil der 3-Monatsschnitt bei der aktuellen Bewertung keine Relevanz haben sollte, sofern ein SO kommen würde.
      Avatar
      schrieb am 05.06.14 22:34:13
      Beitrag Nr. 2.816 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.111.422 von straßenköter am 05.06.14 18:22:14Bei 2,60€ beziehe ich das was geht!

      ZUmal IFA auch in Ddorf gelistet ist. ;-)
      Avatar
      schrieb am 05.06.14 18:31:53
      Beitrag Nr. 2.815 ()
      Bei Kabel Deutschland wurde die Barabfindung anhand des Drei-Monats Durchschnittskurs bemessen, weil der ertragswert darunter lag. Als Stichtag hat der Vertragsprüfer allerdings nicht die ad hoc der Gesellschaft aus Dezember genommen, sondern eine Erklärung der Gesellschaft aus dem September. Das ist m.E. höchst zweifelhaft, ob das so richtig ist. kennt jemand Urteile, die darauf eingehen, welche Anforderungen an eine solche Erklärung zu stellen sind? Im September stand weder die Höhe der Barabfindung noch die Höhe der Ausgleichszahlung fest. Beides sind aber wesentliche Bestandteile eines BuG. Lässt man jede Erklärung einer Gesellschaft als Ankündigung eines BuG gelten, wäre damit dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      • 1
      • 274
      • 556
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?