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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 296)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 11.04.24 09:01:49 von
    Beiträge: 5.554
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      Avatar
      schrieb am 21.02.14 14:47:51
      Beitrag Nr. 2.604 ()
      Zitat von keith: Es stellt sich weiterhin die Frage, ob der Handel im Freiverkehr in Hamburg
      und Stuttgart bestehen bleibt. Dazu hat auch Herr Arendts nichts gesagt...
      Avatar
      schrieb am 21.02.14 14:41:55
      Beitrag Nr. 2.603 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.500.309 von straßenköter am 21.02.14 08:37:30Es stellt sich weiterhin die Frage, ob der Handel im Freiverkehr in Hamburg
      und Stuttgart bestehen bleibt. Dazu hat auch Herr Arendts nichts gesagt...
      Avatar
      schrieb am 21.02.14 11:00:31
      Beitrag Nr. 2.602 ()
      http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2387712

      S.15

      While statistics on stocks listed at German exchanges do not show abnormally low returns once a delisting is announced - by contrast, stock prices increase30 - these statistics are influenced by Macroton which guarantees a compulsory cash offer and a valuation proceeding. We cannot isolate Macroton from these data. We submit, however, that in the absence of a compensation offer, stock prices would drop significantly,31 and minority shareholders are likely to find themselves in a position where they are put under significant pressure to sell at unfair terms prior to the listing authorization’s expiry. This would depress stock prices after the announcement of the upcoming delisting. The compensation offer grants minority shareholders that cannot seriously influence the timing of the end of quotation an exit on fair terms.


      bzw.

      This argument is supported by Macey, O’Hara & Pompilio, 51 Journal of Law & Economics 683 (2008) finding that upon the announcement of a delisting from the New York Stock Exchange share prices fall by half. Please note that the US securities regulation and listing rules provide for protection in case of going private transactions but not in the case of going darks. Additional company law requirements vary from state to state.
      Avatar
      schrieb am 21.02.14 09:58:34
      Beitrag Nr. 2.601 ()
      Da ist aber jemand päpstlich. Natürlich hat er nicht persönlich den zeitlichen Ablauf konkretisiert.
      Avatar
      schrieb am 21.02.14 09:51:09
      Beitrag Nr. 2.600 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.500.309 von straßenköter am 21.02.14 08:37:30Martin Arendts hat gar nichts konkretisiert. Es handelt sich um die Pressemitteilung der Strabag.

      Warum gab es denn eigentlich die Macrotron-Entscheidung, wenn es keine kurslichen Auswirkungen beim Delisting gegeben hat?

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      Avatar
      schrieb am 21.02.14 08:37:30
      Beitrag Nr. 2.599 ()
      Martin Arendts hat die Frage ob Delisting oder nicht in seinem Blog klar beantwortet und auch zeitlich konkretisiert:
      http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/02/strabag-ag-koln-w…

      Jeder der verkaufen oder kaufen will, hat also noch Zeit.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.02.14 08:37:00
      Beitrag Nr. 2.598 ()
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von keith: Das scheint mir kein totales Delisting zu sein. Zum Freiverkehr in Hamburg und Stuttgart wird jedenfalls nichts gesagt...


      Das ist irgendwie unsauber formuliert, zumindest habe ich auch mehrmals nach gelesen. Die Mitteilung trägt aber die Überschrift "Delisting". Insofern rechne ich auch mit einem vollständigen Börsenrückzug.
      Avatar
      schrieb am 20.02.14 22:58:18
      Beitrag Nr. 2.597 ()
      Apropos AIA. AIA konnte man noch lange nach Ankündigung des SO noch zu 5,80/5,90 Euro über die Börse kaufen...


      Advanced Inflight Alliance AG: Erhöhung der Barabfindung im Rahmen des Übertragungsbeschlusses auf EUR 7,63 je Aktie

      Advanced Inflight Alliance AG / Schlagwort(e):
      Squeeze-Out/Hauptversammlung

      20.02.2014 18:57

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

      Erhöhung der Barabfindung im Rahmen des Übertragungsbeschlusses auf EUR
      7,63 je Aktie

      München, 20. Februar 2014 - Die Global Entertainment AG mit Sitz in München
      hat mit heutigem Schreiben an die Advanced Inflight Alliance AG mit Sitz in
      München mitgeteilt, die an die auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu
      gewährende angemessene Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m.
      § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG auf EUR 7,63 je Stückaktie der Advanced
      Inflight Alliance AG zu erhöhen und damit ihr konkretisierendes Verlangen
      vom 13. Dezember 2013 angepasst. Wie in der Ad-hoc-Meldung der Advanced
      Inflight Alliance AG vom 13. Dezember 2013 bekannt gemacht, hatte die
      Global Entertainment AG die an die auszuschließenden Minderheitsaktionäre
      zu gewährende angemessene Barabfindung ursprünglich auf EUR 7,35 je
      Stückaktie der Advanced Inflight Alliance AG festlegt.

      Mit dem Verlangen auf Erhöhung der Barabfindung hat die Global
      Entertainment AG der Advanced Inflight Alliance AG auch eine entsprechend
      angepasste Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG vorgelegt.

      Vorstand und Aufsichtsrat der Advanced Inflight Alliance AG haben
      unmittelbar nach Eingang und Prüfung des vorbezeichneten Schreibens der
      Global Entertainment AG beschlossen, der Änderung des Beschlussvorschlags
      durch Erhöhung der Barabfindung zuzustimmen.

      Die Hauptversammlung der Advanced Inflight Alliance AG zur Fassung des
      Übertragungsbeschlusses findet am morgigen 21. Februar 2014 statt.

      Advanced Inflight Alliance AG

      Der Vorstand


      20.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Advanced Inflight Alliance AG
      Schellingstr. 35
      80799 München
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)89 613805-0
      Fax: +49 (0)89 613805-55
      E-Mail: info@aialliance.com
      Internet: www.advanced-inflight-alliance.com
      ISIN: DE0001262186
      WKN: 126218
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 20.02.14 22:20:47
      Beitrag Nr. 2.596 ()
      Zitat von Kalchas: Da kaufe ich jetzt aus Prinzip nicht. Das schaue ich mir erst die letzten Tage vor der Beendigung der Börsennotierung an. Vielleicht kommt man dann billig hinein. Im Grunde genommen dürfte es jetzt kaum noch Käufer geben, wenn doch, dann wäre die Entscheidung des BGH ja vielleicht noch berechtigt, weil bei regulären Delistings angeblich keine Auswirkungen auf den Kurs feststellbar gewesen sein sollen.


      Dass es kaum noch Käufer gibt, sehe ich nicht so. Es werden doch gerade erst die geneigten Investoren und Fonds auf die Aktie aufmerksam... deshalb dürfte der Kurs bei Strabag nicht abstürzen angesichts des günstigen KGV und KCV. Der milde Winter dürfte sein übriges für ein gutes Ergebnis beitragen.
      Avatar
      schrieb am 20.02.14 18:35:47
      Beitrag Nr. 2.595 ()
      Zitat von keith: Das scheint mir kein totales Delisting zu sein. Zum Freiverkehr in Hamburg und Stuttgart wird jedenfalls nichts gesagt...


      Das ist irgendwie unsauber formuliert, zumindest habe ich auch mehrmals nach gelesen. Die Mitteilung trägt aber die Überschrift "Delisting". Insofern rechne ich auch mit einem vollständigen Börsenrückzug.
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