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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 303)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 11.04.24 09:01:49 von
    Beiträge: 5.554
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      schrieb am 07.02.14 10:12:21
      Beitrag Nr. 2.534 ()
      Hat jemand Details zur Anfechtungsklage bei Generali Deutschland? Börsengeflüster.de schreibt heute drüber, aber ohne Details zu nennen.
      Avatar
      schrieb am 06.02.14 15:26:45
      Beitrag Nr. 2.533 ()
      Damit macht es für mich keinen Sinn mehr, ein Spruchverfahren anzustrengen. Die 8,76 sind ok.
      Avatar
      schrieb am 06.02.14 12:49:48
      Beitrag Nr. 2.532 ()
      Am 6. Februar 2014 ist die auf der Hauptversammlung der CinemaxX
      Aktiengesellschaft beschlossene Übertragung der Aktien der
      Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Vue Beteiligungs GmbH mit
      Sitz in Hamburg, (Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze Out)) gemäß
      §§ 327a ff. AktG im Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht
      Hamburg (HRB 67787) eingetragen worden und ist damit wirksam geworden. Mit
      der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind
      kraft Gesetzes alle Aktien der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre an der
      CinemaxX Aktiengesellschaft in das Eigentum der Vue Beteiligungs GmbH
      übergegangen.

      In der Folge der Eintragung des Squeeze Out wird der Börsenhandel mit den
      Aktien der CinemaxX Aktiengesellschaft unverzüglich zunächst ausgesetzt und
      dann voraussichtlich mit Ablauf des heutigen Handelstages eingestellt
      werden.

      Die Gesamtbarabfindung von EUR 8,76 je auf den Inhaber lautender
      Stückaktie, die sich zusammensetzt aus der im Hauptversammlungsbeschluss
      festgelegten Barabfindung von EUR 7,86 sowie dem zugunsten der
      ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre im Prozessvergleich vor dem
      Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg vereinbarten Erhöhungsbetrag von
      EUR 0,90 (vgl. Ad hoc Mitteilung vom 31. Januar 2014), wird (ggf. zuzüglich
      Zinsen) unverzüglich an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre
      ausbezahlt.

      Für weitere Einzelheiten der Abwicklung wird auf die Bekanntmachung zum
      Squeeze Out verwiesen, die am 7. Februar 2014 im Bundesanzeiger
      veröffentlicht werden wird.


      06.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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      schrieb am 04.02.14 23:29:46
      Beitrag Nr. 2.531 ()
      Ach du Kack, die Teutoburger Waldeisenbahn... Da krieg ich ja nostalgische Gefühle, wenn ich an die "Eisenbahnhausse" vor ca. 15 Jahren denke.
      Avatar
      schrieb am 04.02.14 22:27:24
      Beitrag Nr. 2.530 ()
      Gab einen Vergleich mit dem Ergebnis, dass die Abfindung um 100 pro Aktie angehoben worden ist

      Quelle: Bundesanzeiger

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      Avatar
      schrieb am 04.02.14 22:07:48
      Beitrag Nr. 2.529 ()
      Ich habe heute aus dem Nichts eine Nachbesserung von 100 Euro pro Aktie für die gesqueezten Aktien der Teutoburger Wald-Eisenbahn AG erhalten. Gab es hier einen Vergleich oder eine abgeschlossene Spruchstelle?
      Avatar
      schrieb am 04.02.14 21:20:56
      Beitrag Nr. 2.528 ()
      Ohne, dass ich den Sachverhalt im Einzelnen kenne: Streng genommen wird durch die Ad-Hoc nicht ausgesagt, dass die Aktie komplett vom Börsenhandel ausgeschlossen wird (Freiverkehr), sondern nur, dass sie nicht in den Entry Standard wechselt.
      In jedem Fall totale Schamlosigkeit. Da läßt sich erahnen, was der deutschen Aktienkultur als nächstes blüht.
      Avatar
      schrieb am 04.02.14 20:07:23
      Beitrag Nr. 2.527 ()
      Ist dies das erste Delisting nach dem BGH-Urteil, auch wenn das Wort selber nicht fällt?
      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/jetter-erleidet-quartalsv…
      Avatar
      schrieb am 31.01.14 18:42:54
      Beitrag Nr. 2.526 ()
      it ad-hoc-Mitteilung vom 24. Oktober 2013 wurde bekanntgemacht, dass der Gesellschaft die Anfechtungsklage eines Aktionärs gegen den auf der Hauptversammlung am 29. August 2013 gefassten Squeeze Out-Beschluss zugestellt worden ist. In dem von der CinemaxX AG daraufhin angestrengten Freigabeverfahren wurde heute, am 31. Januar 2014, ein Vergleich protokolliert, der allerdings noch unter einem Widerrufsvorbehalt zu Gunsten der CinemaxX AG steht für den Fall, dass der Anfechtungskläger seine Klage nicht binnen der im Vergleich vereinbarten Frist zurücknimmt. Die CinemaxX AG rechnet damit, dass der Vergleich kurzfristig endgültig wirksam wird. Im Falle des Wirksamwerdens des Vergleichs würde die von der Hauptaktionärin im Rahmen des Squeeze-Out Verfahrens auszuzahlende Barabfindung um EUR 0,90 je auf den Inhaber lautende Stückaktie auf dann je EUR 8,76 je auf den Inhaber lautende Stückaktie erhöht. Im Falle des Wirksamwerdens des Vergleichs und wirksamer Beendigung des Anfechtungsklageverfahrens wird die Gesellschaft dies entsprechend § 248 (a) AktG bekanntmachen.


      31.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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      schrieb am 31.01.14 15:35:18
      Beitrag Nr. 2.525 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.353.082 von Herbert H am 31.01.14 14:51:55Das stimmt ganz sicher nicht. Billiger als heute wurden die noch nie von der Börse genommen. Man muss ja zumindet das allgemeine Zinsniveau berücksichtigen und so niedrig war der Basiszinssatz noch nie.

      Wenn überhaupt keine Professionellen dabei wären, dann gingen die Unternehmen noch billiger weg. Dann wären die Börsenkurse niedriger. Heute wird das in den Bewertungen so hingetrickst, dass man bei der Unternehmensbewertung um den Börsenkurs hinkommt und am besten noch drunter bleibt.
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