ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 308)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 11.04.24 09:01:49 von
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Übernahmeangebot; <DE000CLS1001 >
Zielgesellschaft: Celesio AG; Bieter: Dragonfly GmbH & Co. KGaA
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
Dragonfly GmbH & Co. KGaA
Eschenheimer Anlage 1
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
97726
Zielgesellschaft:
Celesio AG
Neckartalstraße 155
70376 Stuttgart
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 9517
ISIN: DE 000CLS1001
WKN: CLS 100
ISIN: DE 000CLS1043
WKN: CLS 104
Die Dragonfly GmbH & Co. KGaA ('Dragonfly'), eine 100%ige
Tochtergesellschaft der McKesson Corporation, San Francisco, USA
('McKesson'), hat heute entschieden, den Aktionären der Celesio AG im Wege
eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes ('Übernahmeangebot')
anzubieten, ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celesio AG (ISIN
DE000CLS1001 und neu ausgegebene Aktien ISIN DE000CLS1043; die
'Celesio-Aktien') zu erwerben. Dragonfly beabsichtigt, eine Gegenleistung
in Höhe von EUR 23,50 je Celesio-Aktie anzubieten. Das Übernahmeangebot
unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und wird zu den in der
Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen durchgeführt.
Die Dragonfly hat mit der Franz Haniel & Cie. GmbH ('Haniel') einen
neugefassten Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 75,99% der derzeit
ausgegebenen Celesio-Aktien abgeschlossen.
Die Dragonfly hat darüber hinaus Kaufverträge mit Elliott Gesellschaften
über den Erwerb von 4.840 der 7.000 von der Celesio Finance B.V.
ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, fällig im Oktober 2014, im
Gesamtnennbetrag von EUR 350 Millionen (ISIN DE000A1AN5K5) und von 2.180
der 3.500 von der Celesio Finance B.V. ausgegebenen
Wandelschuldverschreibungen, fällig im April 2018, im Gesamtnennbetrag von
EUR 350 Millionen (ISIN DE000A1GPH50) (zusammen
'Wandelschuldverschreibungen'), abgeschlossen, deren Wandlung noch
aussteht. Die Kaufverträge mit Haniel und Elliot führen zu einem
Anteilsbesitz der Dragonfly an der Celesio AG von ca. 75% der
Celesio-Aktien auf verwässerter Basis nach Wandlung der
Wandelschuldverschreibungen in Celesio-Aktien.
Darüber hinaus haben Dragonfly, McKesson und die Celesio AG das bereits
zuvor abgeschlossene Business Combination Agreement unter Berücksichtigung
der neuen Ausganglage und dem weiterhin bestehenden Ziel der Stärkung ihrer
jeweiligen Unternehmen angepasst.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in
deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen
Übersetzung) mit den genauen Bestimmungen des Übernahmeangebots und
weiterer, das Übernahmeangebot betreffende Informationen erfolgt im
Internet unter
http://www.GlobalHealthcareLeader.com.
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot werden außerdem durch
Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Am 23. Januar 2014
hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') Dragonfly
von der durch das Nichterreichen der Annahmeschwelle des Übernahmeangebots
vom 5. Dezember 2013 ausgelösten Einhaltung der Ein-Jahres-Sperrfrist nach
§ 26 WpÜG, nach entsprechender Zustimmung der Celesio AG befreit.
McKesson und Dragonfly sind an die Celesio AG herangetreten, um sie über
ihre Absicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der
Dragonfly als beherrschendem Unternehmen und der Celesio AG als
beherrschtes Unternehmen nach §§ 291ff. AktG abzuschließen, zu informieren.
McKesson und Dragonfly gehen davon aus, dass der Abschluss eines solchen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach Vollzug des neugefassten
Aktienkaufvertrags erfolgen kann, ohne dass weitere regulatorische
Genehmigungen erforderlich sind.
Wichtiger Hinweis
Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die
BaFin in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht.
Investoren und den Inhabern von Celesio-Aktien wird dringend empfohlen, die
maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende Dokumente nach ihrer
Veröffentlichung durch Dragonfly zu lesen, da sie wichtige Informationen
enthalten werden. Investoren und Aktionäre der Celesio AG können diese
Dokumente, sobald sie veröffentlicht worden sind, auf der Internetseite
http://www.GlobalHealthcareLeader.com erhalten. Nach ihrer Veröffentlichung
wird die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot außerdem kostenfrei an
einem noch zu bestimmenden Ort zur Verfügung gestellt und Investoren sowie
Aktionären der Celesio AG auf Wunsch kostenlos zugesandt.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Celesio-Aktien dar.
Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von Celesio-Aktien
dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die Eingehung
sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch Dragonfly.
Ein Angebot zum Erwerb der Celesio-Aktien erfolgt nur durch die
Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die Dragonfly rechtzeitig
veröffentlichen werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren
Bestimmungen richten. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können von
den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben
sind, abweichen.
Den Aktionären der Celesio AG wird dringend empfohlen, gegebenenfalls
unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts
der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung')
sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts
unterbreitet werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den
Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen
Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland und
bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts wird nicht
erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen,
Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt
werden. Die Aktionäre der Celesio AG werden nicht darauf vertrauen können,
sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen
Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande
kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Dragonfly hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland nicht gestattet. Weder die Dragonfly noch die mit der Dragonfly
gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3
WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen
die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik
Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften
anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren
Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Wenn Sie in den USA ansässig sind, lesen Sie bitte die nachfolgenden
Hinweise:
Das Übernahmeangebot wird für Wertpapiere einer 'Non-US'-Gesellschaft
durchgeführt und unterliegt den Veröffentlichungs- und
Verfahrensvorschriften, Standards und Praktiken anderer Rechtsordnungen als
denen der USA; es soll dennoch in den USA unter Berufung auf und in
Übereinstimmung mit Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934
(der 'Exchange Act') und dessen Regulation 14E durchgeführt werden.
In Übereinstimmung mit dem beabsichtigten Übernahmeangebot können McKesson,
Dragonfly, bestimmte verbundene Unternehmen und ermächtigte Personen oder
Börsenmakler (als Vertreter handelnd) bestimmte Käufe oder Vereinbarungen
zum Erwerb von Celesio-Aktien und von der Celesio Finance B.V. ausgegebener
Wandelschuldverschreibungen außerhalb des Übernahmeangebots auch während
der Dauer der Annahmefrist abschließen. Sofern solche Käufe oder
Erwerbsvereinbarungen abgeschlossen werden, wird dies außerhalb der USA
erfolgen und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich
des Exchange Act, geschehen.
Frankfurt am Main, 23. Januar 2014
Dragonfly GmbH & Co. KGaA
Die Geschäftsführung
Ende der WpÜG-Meldung
23.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Notiert: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard), München und Stuttgart; Freiverkehr in Hamburg und Hannover
Zielgesellschaft: Celesio AG; Bieter: Dragonfly GmbH & Co. KGaA
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
Dragonfly GmbH & Co. KGaA
Eschenheimer Anlage 1
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
97726
Zielgesellschaft:
Celesio AG
Neckartalstraße 155
70376 Stuttgart
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 9517
ISIN: DE 000CLS1001
WKN: CLS 100
ISIN: DE 000CLS1043
WKN: CLS 104
Die Dragonfly GmbH & Co. KGaA ('Dragonfly'), eine 100%ige
Tochtergesellschaft der McKesson Corporation, San Francisco, USA
('McKesson'), hat heute entschieden, den Aktionären der Celesio AG im Wege
eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes ('Übernahmeangebot')
anzubieten, ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celesio AG (ISIN
DE000CLS1001 und neu ausgegebene Aktien ISIN DE000CLS1043; die
'Celesio-Aktien') zu erwerben. Dragonfly beabsichtigt, eine Gegenleistung
in Höhe von EUR 23,50 je Celesio-Aktie anzubieten. Das Übernahmeangebot
unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und wird zu den in der
Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen durchgeführt.
Die Dragonfly hat mit der Franz Haniel & Cie. GmbH ('Haniel') einen
neugefassten Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 75,99% der derzeit
ausgegebenen Celesio-Aktien abgeschlossen.
Die Dragonfly hat darüber hinaus Kaufverträge mit Elliott Gesellschaften
über den Erwerb von 4.840 der 7.000 von der Celesio Finance B.V.
ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, fällig im Oktober 2014, im
Gesamtnennbetrag von EUR 350 Millionen (ISIN DE000A1AN5K5) und von 2.180
der 3.500 von der Celesio Finance B.V. ausgegebenen
Wandelschuldverschreibungen, fällig im April 2018, im Gesamtnennbetrag von
EUR 350 Millionen (ISIN DE000A1GPH50) (zusammen
'Wandelschuldverschreibungen'), abgeschlossen, deren Wandlung noch
aussteht. Die Kaufverträge mit Haniel und Elliot führen zu einem
Anteilsbesitz der Dragonfly an der Celesio AG von ca. 75% der
Celesio-Aktien auf verwässerter Basis nach Wandlung der
Wandelschuldverschreibungen in Celesio-Aktien.
Darüber hinaus haben Dragonfly, McKesson und die Celesio AG das bereits
zuvor abgeschlossene Business Combination Agreement unter Berücksichtigung
der neuen Ausganglage und dem weiterhin bestehenden Ziel der Stärkung ihrer
jeweiligen Unternehmen angepasst.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in
deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen
Übersetzung) mit den genauen Bestimmungen des Übernahmeangebots und
weiterer, das Übernahmeangebot betreffende Informationen erfolgt im
Internet unter
http://www.GlobalHealthcareLeader.com.
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot werden außerdem durch
Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Am 23. Januar 2014
hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') Dragonfly
von der durch das Nichterreichen der Annahmeschwelle des Übernahmeangebots
vom 5. Dezember 2013 ausgelösten Einhaltung der Ein-Jahres-Sperrfrist nach
§ 26 WpÜG, nach entsprechender Zustimmung der Celesio AG befreit.
McKesson und Dragonfly sind an die Celesio AG herangetreten, um sie über
ihre Absicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der
Dragonfly als beherrschendem Unternehmen und der Celesio AG als
beherrschtes Unternehmen nach §§ 291ff. AktG abzuschließen, zu informieren.
McKesson und Dragonfly gehen davon aus, dass der Abschluss eines solchen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach Vollzug des neugefassten
Aktienkaufvertrags erfolgen kann, ohne dass weitere regulatorische
Genehmigungen erforderlich sind.
Wichtiger Hinweis
Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die
BaFin in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht.
Investoren und den Inhabern von Celesio-Aktien wird dringend empfohlen, die
maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende Dokumente nach ihrer
Veröffentlichung durch Dragonfly zu lesen, da sie wichtige Informationen
enthalten werden. Investoren und Aktionäre der Celesio AG können diese
Dokumente, sobald sie veröffentlicht worden sind, auf der Internetseite
http://www.GlobalHealthcareLeader.com erhalten. Nach ihrer Veröffentlichung
wird die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot außerdem kostenfrei an
einem noch zu bestimmenden Ort zur Verfügung gestellt und Investoren sowie
Aktionären der Celesio AG auf Wunsch kostenlos zugesandt.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Celesio-Aktien dar.
Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von Celesio-Aktien
dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die Eingehung
sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch Dragonfly.
Ein Angebot zum Erwerb der Celesio-Aktien erfolgt nur durch die
Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die Dragonfly rechtzeitig
veröffentlichen werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren
Bestimmungen richten. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können von
den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben
sind, abweichen.
Den Aktionären der Celesio AG wird dringend empfohlen, gegebenenfalls
unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts
der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung')
sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts
unterbreitet werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den
Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen
Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland und
bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts wird nicht
erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen,
Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt
werden. Die Aktionäre der Celesio AG werden nicht darauf vertrauen können,
sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen
Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande
kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Dragonfly hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland nicht gestattet. Weder die Dragonfly noch die mit der Dragonfly
gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3
WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen
die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik
Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften
anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren
Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Wenn Sie in den USA ansässig sind, lesen Sie bitte die nachfolgenden
Hinweise:
Das Übernahmeangebot wird für Wertpapiere einer 'Non-US'-Gesellschaft
durchgeführt und unterliegt den Veröffentlichungs- und
Verfahrensvorschriften, Standards und Praktiken anderer Rechtsordnungen als
denen der USA; es soll dennoch in den USA unter Berufung auf und in
Übereinstimmung mit Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934
(der 'Exchange Act') und dessen Regulation 14E durchgeführt werden.
In Übereinstimmung mit dem beabsichtigten Übernahmeangebot können McKesson,
Dragonfly, bestimmte verbundene Unternehmen und ermächtigte Personen oder
Börsenmakler (als Vertreter handelnd) bestimmte Käufe oder Vereinbarungen
zum Erwerb von Celesio-Aktien und von der Celesio Finance B.V. ausgegebener
Wandelschuldverschreibungen außerhalb des Übernahmeangebots auch während
der Dauer der Annahmefrist abschließen. Sofern solche Käufe oder
Erwerbsvereinbarungen abgeschlossen werden, wird dies außerhalb der USA
erfolgen und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich
des Exchange Act, geschehen.
Frankfurt am Main, 23. Januar 2014
Dragonfly GmbH & Co. KGaA
Die Geschäftsführung
Ende der WpÜG-Meldung
23.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Notiert: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard), München und Stuttgart; Freiverkehr in Hamburg und Hannover
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.288.393 von straßenköter am 23.01.14 15:29:10Das ist bitter für mich. Ich hatte seit einigen Wochen meine Order für Transtec im Orderbuch und hatte bislang nur 4000 Stück zu 0,80 Euro ausgeführt bekommen.
Transtec wurde im Nebenwerte Journal Extra am 18.12.2013 unter der Überschrift "Eine Übernahme ist vorprogrammiert" vorgestellt. Der Gründer, der in ein "gewisses Alter" gekommen ist, hält 78,6%. Dann hat eine schweizer PE-Gesellschaft knapp 5% erworben. Da war die Antwort natürlich nicht schwierig, denn warum erwirbt man 5%, wenn man mit diesen 5% gegenüber 78% nie was ausrichten kann? Gutes Gespür des NWJ.
Transtec wurde im Nebenwerte Journal Extra am 18.12.2013 unter der Überschrift "Eine Übernahme ist vorprogrammiert" vorgestellt. Der Gründer, der in ein "gewisses Alter" gekommen ist, hält 78,6%. Dann hat eine schweizer PE-Gesellschaft knapp 5% erworben. Da war die Antwort natürlich nicht schwierig, denn warum erwirbt man 5%, wenn man mit diesen 5% gegenüber 78% nie was ausrichten kann? Gutes Gespür des NWJ.
transtec AG: Ankündigung eines Übernahmeangebots durch AC Cluster GmbH & Co. KG; Abschluss einer Investorenvereinbarung und Mehrheitserwerb
transtec AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
23.01.2014 13:58
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
transtec AG: Ankündigung eines Übernahmeangebots durch AC Cluster GmbH &
Co. KG; Abschluss einer Investorenvereinbarung und Mehrheitserwerb
Tübingen, den 23.01.2014. Die AC Cluster GmbH & Co. KG, Hamburg, eine
Beteiligungsgesellschaft der Adiuva Capital GmbH, Hamburg, hat heute ihre
Entscheidung mitgeteilt, den Aktionären der transtec Aktiengesellschaft im
Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf
den Namen lautenden Stückaktien an der transtec Aktiengesellschaft gegen
Zahlung des Mindestangebotspreises in bar zu erwerben. Die näheren
Bestimmungen des Übernahmeangebots werden in der Angebotsunterlage
mitgeteilt werden, die vorbehaltlich der Gestattung durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rechtzeitig veröffentlicht werden
wird.
Zusätzlich hat die transtec AG heute mit der AC Cluster GmbH & Co. KG eine
Investorenvereinbarung abgeschlossen, die die Eckpunkte des
Übernahmeangebots regelt und in der sich unter anderem die AC Cluster GmbH
& Co. KG dazu verpflichtet hat, der transtec AG eine Kreditlinie von
insgesamt EUR 3,0 Mio. zur Verfügung zu stellen. Der Abschluss eines
Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags ist nicht beabsichtigt.
Außerdem hat AC Cluster GmbH & Co. KG der Gesellschaft mitgeteilt, mit der
Mehrheitsaktionärin der transtec AG als Verkäuferin einen Kauf- und
Übertragungsvertrag über den Erwerb von rund 54,7% der Aktien an der
transtec AG abgeschlossen zu haben. Der Aktienerwerb steht unter dem
Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die Entscheidung der AC Cluster GmbH &
Co. KG, sich bei der transtec AG zu engagieren und werden das angekündigte
Übernahmeangebot vorbehaltlich einer Prüfung der Angebotsunterlage
unterstützen.
23.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: transtec AG
Waldhörnlestraße18
72072 Tübingen
Deutschland
Telefon: +49 (0)7071 703-412
Fax: +49 (0)7071 703-90 212
E-Mail: IR-PR@transtec.de
Internet: www.transtec.de
ISIN: DE0007241424
WKN: 724142
Börsen: Regulierter Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin,
Düsseldorf, Hamburg, München; Frankfurt in Open Market
Ende der Mitteilung
transtec AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
23.01.2014 13:58
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
transtec AG: Ankündigung eines Übernahmeangebots durch AC Cluster GmbH &
Co. KG; Abschluss einer Investorenvereinbarung und Mehrheitserwerb
Tübingen, den 23.01.2014. Die AC Cluster GmbH & Co. KG, Hamburg, eine
Beteiligungsgesellschaft der Adiuva Capital GmbH, Hamburg, hat heute ihre
Entscheidung mitgeteilt, den Aktionären der transtec Aktiengesellschaft im
Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf
den Namen lautenden Stückaktien an der transtec Aktiengesellschaft gegen
Zahlung des Mindestangebotspreises in bar zu erwerben. Die näheren
Bestimmungen des Übernahmeangebots werden in der Angebotsunterlage
mitgeteilt werden, die vorbehaltlich der Gestattung durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rechtzeitig veröffentlicht werden
wird.
Zusätzlich hat die transtec AG heute mit der AC Cluster GmbH & Co. KG eine
Investorenvereinbarung abgeschlossen, die die Eckpunkte des
Übernahmeangebots regelt und in der sich unter anderem die AC Cluster GmbH
& Co. KG dazu verpflichtet hat, der transtec AG eine Kreditlinie von
insgesamt EUR 3,0 Mio. zur Verfügung zu stellen. Der Abschluss eines
Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags ist nicht beabsichtigt.
Außerdem hat AC Cluster GmbH & Co. KG der Gesellschaft mitgeteilt, mit der
Mehrheitsaktionärin der transtec AG als Verkäuferin einen Kauf- und
Übertragungsvertrag über den Erwerb von rund 54,7% der Aktien an der
transtec AG abgeschlossen zu haben. Der Aktienerwerb steht unter dem
Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die Entscheidung der AC Cluster GmbH &
Co. KG, sich bei der transtec AG zu engagieren und werden das angekündigte
Übernahmeangebot vorbehaltlich einer Prüfung der Angebotsunterlage
unterstützen.
23.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: transtec AG
Waldhörnlestraße18
72072 Tübingen
Deutschland
Telefon: +49 (0)7071 703-412
Fax: +49 (0)7071 703-90 212
E-Mail: IR-PR@transtec.de
Internet: www.transtec.de
ISIN: DE0007241424
WKN: 724142
Börsen: Regulierter Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin,
Düsseldorf, Hamburg, München; Frankfurt in Open Market
Ende der Mitteilung
mal zu IBS- das Abfindungsangebot aus 2012 war zu Euro 6,10 - der Kurs heute ist über 12,- Euro. Ihr müsst Euch einmal den Thread
( eigentlich reichen die letzten 3 Seiten )dazu durchlesen.
Dann seht Euch z.B. mal Schuler,Curanum und Pixelpark an alles erte die z.T. detlich über Ihren Abfindungspreisen notieren. Ich werde meine Position bei RTT erhöhen. Lass ich se halt 2 Jahre liegen.
( eigentlich reichen die letzten 3 Seiten )dazu durchlesen.
Dann seht Euch z.B. mal Schuler,Curanum und Pixelpark an alles erte die z.T. detlich über Ihren Abfindungspreisen notieren. Ich werde meine Position bei RTT erhöhen. Lass ich se halt 2 Jahre liegen.
Moin zusammen,
Betreffend IBS:
da ist schon die Info zum Squeeze-out. Dahat es Siemens aber eilig.
IBS AG excellence, collaboration, manufacturing: Einleitung eines Squeeze-out-Verfahrens durch Siemens Industry Automation Holding AG
23.01.2014 13:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Einleitung eines Squeeze-out-Verfahrens durch Siemens Industry Automation Holding AG
Höhr-Grenzhausen, den 23. Januar 2014: Die Siemens Industry Automation Holding AG, München, hat der im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten IBS AG (ISIN DE0006228406) heute ein Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Siemens Industry Automation Holding AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sogenannter 'Squeeze-out').
Die Siemens Industry Automation Holding AG ist mit mehr als 95% am Grundkapital der IBS AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Der Übertragungsbeschluss wird voraussichtlich in einer außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden.
Der Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
Kontakt: Investor Relations IBS AG c/o MLC Finance GmbH Mussener Weg 7 95213 Münchberg
Herr Michael Lang Telefon: + 49 (0) 9251 440 88 30 Telefax: + 49 (0) 02624 9180 541 E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de
23.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: IBS AG excellence, collaboration, manufacturing Rathausstrasse 56 56203 Höhr-Grenzhausen Deutschland Telefon: +49 (0)9251 44 088-30 Fax: +49 (0)9251 44 088-31 E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de Internet: www.ibs-ag.de ISIN: DE0006228406 WKN: 622840 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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ISIN DE0006228406
Betreffend IBS:
da ist schon die Info zum Squeeze-out. Dahat es Siemens aber eilig.
IBS AG excellence, collaboration, manufacturing: Einleitung eines Squeeze-out-Verfahrens durch Siemens Industry Automation Holding AG
23.01.2014 13:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Einleitung eines Squeeze-out-Verfahrens durch Siemens Industry Automation Holding AG
Höhr-Grenzhausen, den 23. Januar 2014: Die Siemens Industry Automation Holding AG, München, hat der im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten IBS AG (ISIN DE0006228406) heute ein Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Siemens Industry Automation Holding AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sogenannter 'Squeeze-out').
Die Siemens Industry Automation Holding AG ist mit mehr als 95% am Grundkapital der IBS AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Der Übertragungsbeschluss wird voraussichtlich in einer außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden.
Der Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
Kontakt: Investor Relations IBS AG c/o MLC Finance GmbH Mussener Weg 7 95213 Münchberg
Herr Michael Lang Telefon: + 49 (0) 9251 440 88 30 Telefax: + 49 (0) 02624 9180 541 E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de
23.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: IBS AG excellence, collaboration, manufacturing Rathausstrasse 56 56203 Höhr-Grenzhausen Deutschland Telefon: +49 (0)9251 44 088-30 Fax: +49 (0)9251 44 088-31 E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de Internet: www.ibs-ag.de ISIN: DE0006228406 WKN: 622840 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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ISIN DE0006228406
Zitat von nullcheck: Da ja wohl bald Geld von Terex kommt,wo ist eurer Meinung nach kurzfristig die größte lukrative Chance im Bereich Übernahme So.Danke von einem armen ahnungslosen Nullcheck für Meldungen
Pulsion und RTT halte ich ebenfalls für interessant. RTT erscheint mir bei 40 Euro als zu günstig für den Fall eines SO. Der sollte nicht so fern sagen, da im Vorfeld des Angebots weitreichende Zusagen des Großaktionärs gemacht wurden. Pulsion ist optisch nicht so günstig, was aber in der Branche Health Care aber eher normal ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.285.221 von nullcheck am 23.01.14 10:58:09Realtime Tech
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.285.063 von TOPPNEWS am 23.01.14 10:45:55RTT, unter der Abkürzung find ich nix
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.284.937 von nullcheck am 23.01.14 10:35:19Da wären aus meiner Sicht die RTT und die Pulsion zu nennen. Bei RTT endet das Angebot am 29.01. Abfindungspreis 40,- Euro Kurs derzeit mit Ministücken auf 40,30 gedrückt - aus meiner Sicht lächerliches Vorgehen des Vorstandes usw. kannst Du aber alles nachlesen und dann noch Pulsion (Abf.preis Preis 16,90- derzeit bei 17,xx) wobei deren Angebot erst gestartet ist, d.h da hast Du mit Einstieg noch Zeit.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.284.873 von straßenköter am 23.01.14 10:29:19Da ja wohl bald Geld von Terex kommt,wo ist eurer Meinung nach kurzfristig die größte lukrative Chance im Bereich Übernahme So.Danke von einem armen ahnungslosen Nullcheck für Meldungen