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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 322)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 12.03.24 17:54:52 von
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      schrieb am 22.11.13 19:10:48
      Beitrag Nr. 2.319 ()
      es wird aber m.E. auch chancen geben durch das urteil, ich kann mir vorstellen das viele bei einem delisting ihre aktien noch schnell auf den markt werfen und dann nicht mehr auf den SO warten werden weil sie halt recht unflexibel sind, das sollte sich eigentl. positiv auf die rendite auswirken..

      aber wie weiter oben geschrieben wird die kapitalbindung intensiver werden
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 16:19:59
      Beitrag Nr. 2.318 ()
      Zitat von sparfuchs123: gut beobachtet, aber Vorsicht: Zuständigkeitsbereich LG/OLG Stuttgart. Die Spruchstelle zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag Kässbohrer war schon eine Farce, Nachbesserung vom OLG abgelehnt, nachdem das LG eine Nachbesserung entschieden hatte.


      Ich überlege auch schon meine Stücke zu 50 Euro einzustellen, weil die Bewertung alles andere als günstig erscheint.

      Dein Hinweis zu Stuttgart ist richtig und wichtig. Hatte ich gar nicht mehr auf der Liste. Danke, Kaessbohrer ist halt so ein Altfall.
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      schrieb am 22.11.13 16:11:37
      Beitrag Nr. 2.317 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.897.326 von straßenköter am 22.11.13 15:50:11gut beobachtet, aber Vorsicht: Zuständigkeitsbereich LG/OLG Stuttgart. Die Spruchstelle zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag Kässbohrer war schon eine Farce, Nachbesserung vom OLG abgelehnt, nachdem das LG eine Nachbesserung entschieden hatte.
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 15:50:11
      Beitrag Nr. 2.316 ()
      Die Kursentwicklung bei Kaessbohrer deutet auf eine nahende Strukturmaßnahme hin. Immerhin gab es heute einen Umsatz zu 50 Euro. Dazu ist das Orderbuch auf der ask-Seite im grunde komplett leer.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 14:28:21
      Beitrag Nr. 2.315 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.896.298 von Herbert H am 22.11.13 14:22:38Das ist u.a. mein Gedanke, weil der Gutachter nicht mehr als Untergrenze auf den 3-Monatsschnitt herunterrechnen muss, sondern ist nach unten offen. Natürlich immer vorausgesetzt, dass Gutachter befangen sein können. ;)

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      schrieb am 22.11.13 14:22:38
      Beitrag Nr. 2.314 ()
      Zitat von Blondie123:
      Zitat von straßenköter: Die Problematik zum fehlenden 3-Monatsschnitt war mir noch gar nicht bewusst:

      SdK zur Delisting-Entscheidung des BGH: Aktionäre unerwünscht!
      http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/11/sdk-zur-delisting…

      Der Mist gefährdet meine gesamte Anlagestrategie.


      Ich kenne nur sehr wenige Spruchverfahren, wo der 3-Monatsschnitt eine Rolle gespielt hat. In der Regel liegt der gutachterlich errechnete Unternehmenswert höher als der 3-Monatsschnitt.


      Die Bedenken von straßenköter sind m. E. berechtigt. Selbst wenn die Spruchpraxis die Gleiche bleibt, besteht die Gefahr rückläufiger Abfindungsangebote - mit der Folge einer deutlich höheren Kapitalbindung bis zur Entscheidung im Spruchverfahren.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 14:19:20
      Beitrag Nr. 2.313 ()
      Zitat von straßenköter: Die Problematik zum fehlenden 3-Monatsschnitt war mir noch gar nicht bewusst:

      SdK zur Delisting-Entscheidung des BGH: Aktionäre unerwünscht!
      http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/11/sdk-zur-delisting…

      Der Mist gefährdet meine gesamte Anlagestrategie.


      Ich kenne nur sehr wenige Spruchverfahren, wo der 3-Monatsschnitt eine Rolle gespielt hat. In der Regel liegt der gutachterlich errechnete Unternehmenswert höher als der 3-Monatsschnitt.
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 13:45:38
      Beitrag Nr. 2.312 ()
      http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2013/11/18/keine-ba…

      ....."Der Beschluss des BGH hat aber nicht nur Bedeutung für die Zukunft. Er ist vielmehr auch für laufende Spruchverfahren zur Überprüfung bereits unterbreiteter Pflichtangebote im Rahmen eines Delisting von Belang. Diese Verfahren dürften nicht mehr zum Erfolg führen können. Denn für ein Spruchverfahren fehlt es in diesen Fällen nach der Entscheidung des BGH an einer wenigstens richterrechtlichen Grundlage; das Verfahren ist – in der Terminologie des Prozessrechts – nicht mehr statthaft und ein entsprechender Antrag daher als unzulässig abzuweisen. Dies entspricht ausweislich erster Äußerungen eines Mitglieds des zuständigen BGH-Senats wohl auch der Sichtweise des Gerichts."
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 06:32:46
      Beitrag Nr. 2.311 ()
      Die Problematik zum fehlenden 3-Monatsschnitt war mir noch gar nicht bewusst:

      SdK zur Delisting-Entscheidung des BGH: Aktionäre unerwünscht!
      http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/11/sdk-zur-delisting…

      Der Mist gefährdet meine gesamte Anlagestrategie.
      Avatar
      schrieb am 21.11.13 10:43:22
      Beitrag Nr. 2.310 ()
      Klar, dass der Gleiss Lutz Rechtsanwalt das so sieht. Der kommt ja auch aus Stuttgart und dort wird man sicherlich auch so handhaben. Die Argumentation von Schoko (s.oben) hat aber auch etwas für sich. Bei Genescan stehen übrigens auch Einigungsverhandlungen kurz vor dem Abschluss.
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