ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 384)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 11.04.24 09:01:49 von
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Sitz:
DIGITAL IDENTIFICATION SOLUTIONS AG
Teckstraße 52
DE-73734 Esslingen
Zuständig ist das LG Stuttgart. Da lohnt sich die Arbeit nicht, für die freien Aktionäre einzutreten.
DIGITAL IDENTIFICATION SOLUTIONS AG
Teckstraße 52
DE-73734 Esslingen
Zuständig ist das LG Stuttgart. Da lohnt sich die Arbeit nicht, für die freien Aktionäre einzutreten.
Zitat von sparfuchs123: möglicherweise kommt bei der Digital Identification Solutions AG mittelfristig Abfindungsfantasie auf:
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1119225-311-320/d…
Und ich hätte gedacht, dass die Beteiligten bei AIA schon kreativ waren (gleichzeitige Kapitalerhöhung zu 3,50 Euro und Übernahmeangebot zu 4,50 Euro).
Das ist schon dreist, was Matica dort probiert. Digital scheint ja in 2012 sogar einen ordentlichen Gewinn gemacht zu haben. Laut BO von 0,14 Euro. Weißt Du, ob da die Verwässerung durch die KE schon eingerechnet ist. Falls ja und die Ergebnisqualität beständig ist, ist der Wert viel zu günstig. Auch beim KBV ist man unter 1.
Ich würde auch davon ausgehen, dass Matica schnell mehr will. Meinst Du aber wirklich, dass die an einem BGAV interessiert sind, wenn die 75% erreichen? Da würde ich an deren Stelle das Spiel lieber weitermachen bis ich einen SO durchführen kann.
Was würdest Du bei der Aktie für einen fairen Wert ansetzen?
möglicherweise kommt bei der Digital Identification Solutions AG mittelfristig Abfindungsfantasie auf:
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1119225-311-320/d…
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1119225-311-320/d…
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.145.921 von Sven1977 am 15.02.13 15:15:31Ich habe zu 85 Euro gekauft und werde andienen. Somit ich eine kostenlose Spekulation auf eine später folgende Spruchstelle haben. Die Tansaktionskosten sollten durch die angedeuteten Zinsen getragen werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.145.584 von straßenköter am 15.02.13 14:24:57Hab es auch jetzt schon 5 mal gelesen.und verstehe es auch so.warten wir mal ab.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.145.479 von Sven1977 am 15.02.13 14:01:23Das verstehe ich so, wobei da auch noch Zinsen draufkommen sollten. Wenn ich es richtig verstehe, wird sogar ein Nachbesserungsrecht aus einer Spruchstelle eingeräumt. Kann das jemand bestätigen oder verneinen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.144.611 von straßenköter am 15.02.13 11:02:48Hi bekommen wir jetzt alle bald 85 euro und können dan andienen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.144.780 von nullcheck am 15.02.13 11:35:35Das war der zweite große Fauxpas von Verkäufen in 2012. Der andere war Hansen Sicherheitstechnik.
Es war aber zum Glück nicht alles schlecht in 2012: Das Aktiendepot bestehend hauptsächlich aus Nebenwerten hat in 2012 25% bei einer Vola von 9 gemacht. War also nicht alles falsch...
Es war aber zum Glück nicht alles schlecht in 2012: Das Aktiendepot bestehend hauptsächlich aus Nebenwerten hat in 2012 25% bei einer Vola von 9 gemacht. War also nicht alles falsch...
Freud mich das euch auch so was passiert
Und ich Vollidoit habe bei knapp über 60 Euro vor einigen Monaten verkauft.
W.E.T. Automotive Systems AG: Anfechtungsklagen gegen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Gentherm Europe durch Vergleich beendet; Zusätzliche Barabfindung für außenstehende Aktionäre
W.E.T. Automotive Systems AG / Schlagwort(e): Vergleich/Vertrag
15.02.2013 09:32
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die Gentherm Europe GmbH mit Sitz in Augsburg (früher: Amerigon Europe
GmbH, nachfolgend 'Gentherm Europe'), ihre alleinige Gesellschafterin
Gentherm, Inc., Northville, Michigan, USA ('Gentherm, Inc.'), und die
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg ('Deutsche Balaton'), haben
am heutigen Tag mehrere Vereinbarungen zur Beendigung der verschiedenen
zwischen der Deutschen Balaton und der W.E.T. Automotive Systems
Aktiengesellschaft ('W.E.T. AG') anhängigen gerichtlichen
Auseinandersetzungen geschlossen (die 'Vergleichsvereinbarungen'). Hiernach
verkauft und überträgt die Deutsche Balaton ihre sämtlichen 442.253
W.E.T.-Aktien an Gentherm Europe und erhält dafür 3.300.000 neu
auszugebende Stammaktien an der Gentherm, Inc. sowie zusätzlich einen
Teilbetrag des Kaufpreises in Geld. Dabei wird einer W.E.T.-Aktie der Wert
von EUR 85,00 zugrundegelegt. Nach Vollzug dieser Transaktion sowie eines
Kaufvertrages, den Gentherm mit einem weiteren Aktionär der W.E.T. AG
geschlossen hat, wird Gentherm mehr als 90% des Grundkapitals der W.E.T. AG
halten. Gleichzeitig hat sich die Deutsche Balaton verpflichtet, ihre
Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der W.E.T. AG vom
16. August 2011 vollständig zurückzunehmen, die sich unter anderem gegen
den Zustimmungsbeschluss zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
zwischen der W.E.T. AG und Gentherm Europe vom 16. Juni 2011 (der
'Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag') richtete. Daneben hat sich
die Deutsche Balaton verpflichtet, ihre Anfechtungsklage gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung der W.E.T. AG vom 14. Juni 2012 sowie ihre beiden
derzeit ebenfalls noch beim Landgericht München I anhängigen Anträge auf
Bestellung eines gerichtlichen Sonderprüfers jeweils vollständig
zurückzunehmen. Die Deutsche Balaton hat sich des Weiteren verpflichtet,
auf Verlangen der Gentherm, Inc. gegenüber dem Handelsregister ihre
Zustimmung zur Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
zu erklären. Die W.E.T. AG wird den Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag auf dieser Basis zur Eintragung in das
Handelsregister anmelden.
Gentherm Europe hat sich verpflichtet, neben der in dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag vorgesehenen Barabfindung in Höhe von EUR 44,95
(die 'Barabfindung') eine zusätzliche Barleistung in Höhe von EUR 40,05 je
W.E.T.-Aktie an diejenigen außenstehenden Aktionäre der W.E.T. AG zu
zahlen, die von Gentherm Europe gemäß § 5 Abs. 1 des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags den Erwerb ihrer W.E.T.-Aktien verlangen (die
'Zusätzliche Barabfindung'). Damit beläuft sich der von Gentherm Europe an
die außenstehenden W.E.T.-Aktionäre für den Erwerb ihrer Aktien zu zahlende
Gesamtbetrag auf EUR 85,00 je Aktie. Die Zahlungsverpflichtungen der
Gentherm Europe betreffend die Zusätzliche Barabfindung werden durch eine
weitere Patronatserklärung der Gentherm, Inc. abgesichert.
Gemäß den Vergleichsvereinbarungen sollen auf die Zusätzliche Barabfindung
etwaige weitere Zahlungen an die außenstehenden Aktionäre angerechnet
werden. Hierzu zählen auf die Barabfindung zu zahlende Zinsen, eine etwaige
nachträgliche Erhöhung der Barabfindung in oder zur Beendigung eines
Spruchverfahrens sowie die von Gentherm Europe an die betreffenden
Aktionäre gemäß dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bereits
geleisteten Ausgleichszahlungen und etwaige von der W.E.T. AG nach dem
Abschluss der Vergleichsvereinbarungen an die betreffenden Aktionäre
gezahlte Dividenden. Die gemäß dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag an die außenstehenden Aktionäre zu zahlende
jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von brutto EUR 3,71 (netto EUR 3,17
nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) je W.E.T.-Aktie
für jedes volle Geschäftsjahr soll nach den Vergleichsvereinbarungen
unverändert bleiben.
Odelzhausen, den 15. Februar 2013
Der Vorstand
15.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: W.E.T. Automotive Systems AG
Rudolf-Diesel-Str. 12
85235 Odelzhausen
Deutschland
Telefon: +49 (0)8134 933-933
Fax: +49 (0)8134 933-401
E-Mail: shareholder.office@wet-group.com
Internet: www.wet-group.com
ISIN: DE0005081608
WKN: 508160
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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W.E.T. Automotive Systems AG / Schlagwort(e): Vergleich/Vertrag
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Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Gentherm Europe GmbH mit Sitz in Augsburg (früher: Amerigon Europe
GmbH, nachfolgend 'Gentherm Europe'), ihre alleinige Gesellschafterin
Gentherm, Inc., Northville, Michigan, USA ('Gentherm, Inc.'), und die
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg ('Deutsche Balaton'), haben
am heutigen Tag mehrere Vereinbarungen zur Beendigung der verschiedenen
zwischen der Deutschen Balaton und der W.E.T. Automotive Systems
Aktiengesellschaft ('W.E.T. AG') anhängigen gerichtlichen
Auseinandersetzungen geschlossen (die 'Vergleichsvereinbarungen'). Hiernach
verkauft und überträgt die Deutsche Balaton ihre sämtlichen 442.253
W.E.T.-Aktien an Gentherm Europe und erhält dafür 3.300.000 neu
auszugebende Stammaktien an der Gentherm, Inc. sowie zusätzlich einen
Teilbetrag des Kaufpreises in Geld. Dabei wird einer W.E.T.-Aktie der Wert
von EUR 85,00 zugrundegelegt. Nach Vollzug dieser Transaktion sowie eines
Kaufvertrages, den Gentherm mit einem weiteren Aktionär der W.E.T. AG
geschlossen hat, wird Gentherm mehr als 90% des Grundkapitals der W.E.T. AG
halten. Gleichzeitig hat sich die Deutsche Balaton verpflichtet, ihre
Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der W.E.T. AG vom
16. August 2011 vollständig zurückzunehmen, die sich unter anderem gegen
den Zustimmungsbeschluss zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
zwischen der W.E.T. AG und Gentherm Europe vom 16. Juni 2011 (der
'Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag') richtete. Daneben hat sich
die Deutsche Balaton verpflichtet, ihre Anfechtungsklage gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung der W.E.T. AG vom 14. Juni 2012 sowie ihre beiden
derzeit ebenfalls noch beim Landgericht München I anhängigen Anträge auf
Bestellung eines gerichtlichen Sonderprüfers jeweils vollständig
zurückzunehmen. Die Deutsche Balaton hat sich des Weiteren verpflichtet,
auf Verlangen der Gentherm, Inc. gegenüber dem Handelsregister ihre
Zustimmung zur Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
zu erklären. Die W.E.T. AG wird den Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag auf dieser Basis zur Eintragung in das
Handelsregister anmelden.
Gentherm Europe hat sich verpflichtet, neben der in dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag vorgesehenen Barabfindung in Höhe von EUR 44,95
(die 'Barabfindung') eine zusätzliche Barleistung in Höhe von EUR 40,05 je
W.E.T.-Aktie an diejenigen außenstehenden Aktionäre der W.E.T. AG zu
zahlen, die von Gentherm Europe gemäß § 5 Abs. 1 des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags den Erwerb ihrer W.E.T.-Aktien verlangen (die
'Zusätzliche Barabfindung'). Damit beläuft sich der von Gentherm Europe an
die außenstehenden W.E.T.-Aktionäre für den Erwerb ihrer Aktien zu zahlende
Gesamtbetrag auf EUR 85,00 je Aktie. Die Zahlungsverpflichtungen der
Gentherm Europe betreffend die Zusätzliche Barabfindung werden durch eine
weitere Patronatserklärung der Gentherm, Inc. abgesichert.
Gemäß den Vergleichsvereinbarungen sollen auf die Zusätzliche Barabfindung
etwaige weitere Zahlungen an die außenstehenden Aktionäre angerechnet
werden. Hierzu zählen auf die Barabfindung zu zahlende Zinsen, eine etwaige
nachträgliche Erhöhung der Barabfindung in oder zur Beendigung eines
Spruchverfahrens sowie die von Gentherm Europe an die betreffenden
Aktionäre gemäß dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bereits
geleisteten Ausgleichszahlungen und etwaige von der W.E.T. AG nach dem
Abschluss der Vergleichsvereinbarungen an die betreffenden Aktionäre
gezahlte Dividenden. Die gemäß dem Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag an die außenstehenden Aktionäre zu zahlende
jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von brutto EUR 3,71 (netto EUR 3,17
nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) je W.E.T.-Aktie
für jedes volle Geschäftsjahr soll nach den Vergleichsvereinbarungen
unverändert bleiben.
Odelzhausen, den 15. Februar 2013
Der Vorstand
15.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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