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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 417)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
    Beiträge: 5.556
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      schrieb am 06.02.12 22:55:18
      Beitrag Nr. 1.396 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.612.829 von daPietro am 18.01.12 21:23:03Wie beurteilt ihr das SQ-Angebot bei Leica?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 17:22:59
      Beitrag Nr. 1.395 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.706.867 von Blondie123 am 06.02.12 16:53:06OK da haben wir uns mißverstanden - Du scheinst vom Squeeze out zu sprechen, richtig? Da kann ich mir vorstellen dass ContiTech Interesse an einem Vergleich hat, das dürfte auch nicht ganz so teuer werden.

      Ich sprach vom Beherrschungsvertrag Phoenix AG und Verschmelzung der Phoenix AG auf die ContiTech AG - das wird sich aus meiner Sicht leider noch etwas hinziehen, und vermutlich nicht zu Gunsten der Minderheitsaktionäre. Das OLG Hamburg hat letztens sogar in einem Verfahren den Antragstellern die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin aufgedrückt. Auch wenn die Praxis nun vom BGH (?) kassiert wurde demonstriert es die Grundhaltung des entsprechenden Richters. Mehrheitsaktionäre haben immer Recht und müssen vor den bösen Minderheitsaktionären die immer nur unbegründet Klagen einreichen geschützt werden.
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 16:53:06
      Beitrag Nr. 1.394 ()
      Zitat von AlteHeimatAde: Ein Vergleich in Sachen ContiTech würde mich persönlich sehr überraschen. Wie soll der Vergleich denn aussehen? Ich hätte nichts dagegen, bitte nicht missverstehen.

      Erstinstanzliche Urteile betreffend den Beherrschungsvertrag und der Verschmelzung vom LG Hamburg liegen meinen Erkenntnissen nach vor aber Conti hat Beschwerden eingelegt, sowie meinen Erkenntnissen nach jeweils ein einzelner Aktionär. Für Conti geht es hier um viel Geld, das OLG Hamburg wird zunehmend kleinaktionärsfeindlich, und die erstinstanzlichen Urteile sollen nicht gerade "wasserdicht" sein. In anderen Worten: Die Chancen für Conti in der Beschwerde sind vermutlich relativ gut.


      Die ganzen aktienrechtlichen Klagen sind längst entschieden, die Aktien deshalb längst ausgebucht. Es geht um das Spruchverfahren, d.h. um die Höhe der Entschädigung! Dieses Spruchverfahren läuft auch nicht in HH sondern in Hannover. Ein Kuhhandel ist ein solcher Vergleich natürlich immer. Die Alternative ist aber, dass sich das Verfahren über Jahre dahinquält, die ehemaligen Aktionäre keine Nachzahlung sehen und die Gesellschaft horrende Anwaltshonorare zahlt. Insofern ist da ein Vergleich (fast) immer sinnvoll. Der Vergleich wird dann vom Gericht formal ordentlich festgestellt, d.h. alle Aktionäre haben einen Anspruch auf Nachzahlung.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 06.02.12 15:24:09
      Beitrag Nr. 1.393 ()
      Ein Vergleich in Sachen ContiTech würde mich persönlich sehr überraschen. Wie soll der Vergleich denn aussehen? Ich hätte nichts dagegen, bitte nicht missverstehen.

      Erstinstanzliche Urteile betreffend den Beherrschungsvertrag und der Verschmelzung vom LG Hamburg liegen meinen Erkenntnissen nach vor aber Conti hat Beschwerden eingelegt, sowie meinen Erkenntnissen nach jeweils ein einzelner Aktionär. Für Conti geht es hier um viel Geld, das OLG Hamburg wird zunehmend kleinaktionärsfeindlich, und die erstinstanzlichen Urteile sollen nicht gerade "wasserdicht" sein. In anderen Worten: Die Chancen für Conti in der Beschwerde sind vermutlich relativ gut.
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 14:15:51
      Beitrag Nr. 1.392 ()
      Bei Hansen ist die Dividende nach zwischenzeitlicher Aberkennung wieder eingebucht worden. Somit hat der Hauptaktionär Kopex zweifelsfrei genügend Mittel, um den Squeeze Out einzuleiten.

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      Avatar
      schrieb am 06.02.12 10:57:54
      Beitrag Nr. 1.391 ()
      Mich hat das Wort "Vergleich" verunsichert. Vergleich hört sich irgendwie nicht wie ein offizielles Urteil an, sondern irgendwie nach Kuhhandel zwischen Kläger und Gesellschaft.

      Mit dem Thema Squeeze Out bin ich in der Tat ordentlich vertraut, allerdings gab es bei allen meinen Werten noch kein abgeschlossenes SSV, obwohl der älteste Squeeze Out bald 10 Jahre her ist.
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 10:06:43
      Beitrag Nr. 1.390 ()
      Zitat von straßenköter: Was würde das für die ehemailgen Aktionäre in der Gesamtheit bedeuten? Profitieren dann nur die Kläger oder alle?


      Mensch S., du ist doch Profi ... bei Vergleichen im Spruchverfahren profitieren immer alle Aktionäre.
      Avatar
      schrieb am 05.02.12 17:47:14
      Beitrag Nr. 1.389 ()
      Was würde das für die ehemailgen Aktionäre in der Gesamtheit bedeuten? Profitieren dann nur die Kläger oder alle?
      Avatar
      schrieb am 05.02.12 16:35:02
      Beitrag Nr. 1.388 ()
      Contitech Spruchverfahren steht kurz vor einem Vergleich.
      Avatar
      schrieb am 30.01.12 13:22:55
      Beitrag Nr. 1.387 ()
      Ad-hoc Vergleich im Spruchverfahren

      13:12 30.01.12

      Düsseldorf (ots) - Heute wurde vor dem Landgericht Dortmund im Spruchverfahren zwischen den Antragstellern, einschließlich der gemeinsamen Vertreter, und der GEA Group Aktiengesellschaft ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Das Spruchverfahren betrifft den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag aus dem Jahr 1999 zwischen der Metallgesellschaft AG (deren Rechtsnachfolgerin die GEA Group Aktiengesellschaft ist) und der später auf sie verschmolzenen ehemaligen GEA AG. In dem Vergleich hat sich die GEA Group Aktiengesellschaft in Anlehnung an den gerichtlichen Vorschlag zu einer erhöhten Abfindung in Aktien und einer erhöhten Ausgleichsgewährung (Garantiedividende) verpflichtet.

      Als erhöhte Abfindung werden demnach auf Basis des heute vereinbarten Umtauschverhältnisses (31 Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft für 15 Aktien der ehemaligen GEA AG) bis zu rund 13,42 Mio. neue Aktien an jene außenstehenden Aktionäre der ehemaligen GEA AG ausgegeben, die 1999 bereits die im damaligen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vorgesehene Abfindung bezogen hatten. Gegebenenfalls sind auf Verlangen weitere bis zu rund 1,68 Mio. neue Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft aufgrund des zuvor genannten Umtauschverhältnisses an jene Aktionäre der ehemaligen GEA AG auszugeben, die im Zuge des 2005 durchgeführten Squeeze-out gegen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG aus der ehemaligen GEA AG ausgeschieden waren. Im Gegenzug müssten diese ehemaligen GEA-AG-Aktionäre dann ihre erhaltene Squeeze-out-Barabfindung in Höhe von EUR 53 je Aktie der ehemaligen GEA AG nebst gezahlten Zinsen zurückgewähren.

      Des Weiteren erhalten diejenigen Aktionäre der ehemaligen GEA AG, die Ausgleichszahlungen aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags erhalten haben, einen erhöhten Ausgleich. Dieser erhöhte Ausgleich wird sich auf insgesamt ca. EUR 0,83 Mio. belaufen.

      Zur Schaffung der aufgrund des Vergleichs erforderlichen neuen Aktien beabsichtigt die GEA Group Aktiengesellschaft, im Rahmen der Hauptversammlung 2012 ein bedingtes Kapital zu schaffen. Die Bilanzierung der Aktien führt zu keiner Ergebnisbelastung.

      Die Wirksamkeit des Vergleichs steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das zur Bedienung der neuen Aktien zu schaffende bedingte Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft bestandskräftig im Handelsregister eingetragen ist. Mit Wirksamwerden des Vergleichs wird das Spruchverfahren beendet sein.

      Originaltext: GEA Group AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/33230 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_33230.rss2 ISIN: DE0006602006

      Pressekontakt: GEA Group Aktiengesellschaft Konzernkommunikation Tel. +49-(0)211-9136-1492 Fax +49-(0)211-9136-31087 www.geagroup.com
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