ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 433)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 11.04.24 09:01:49 von
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Es würde Sinn machen, wenn eine Übernahme/Fusion schnell nach der HV (30.08.) eingetütet wird. Alles andere verbrennt nur unnötig Geld. Unbekannt bleibt die Kursauswirkung einer Kapitalerhöhung bei MPC. Wenn nicht gleichzeitig die Story kommuniziert bzw. bekannt wird, könnte der Kurs nochmals deutlich nachgeben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.829.172 von straßenköter am 22.07.11 10:42:53ich denke "wenn" dann hci.. aber mir ist das zu früh vom timing.. ich kaufe lieber teurer mit einem klareren szenario.. aber beobachten sollte man das sicher, da bin ich bei dir...
Ich würde gern mal auf Eure Meinung zu MPC/HCI einholen. Laut der gestrigen Tagesordnung zur HV von MPC will man sich wieder die Möglichkeit zur Kapitalerhöhung (um 50%) einräumen lassen. Soweit nichts ungewöhnliches. Das Geschäftsmodell beider Unternehmen ist gelinde gesagt momentan, aber vielleicht auch dauerhaft im Eimer (Q1 wurden bei MPC 10 Mio Euro platziert, früher in guten Jahren 1,5 Mrd Euro). Was die Sache aber interessent macht, ist die Einnahmeseite beider Unternehmen: Beide haben recht hohe Einnahmen auch ohne Neugeschäft und zwar über die laufende Verwaltung der aufgelegten Fonds (eigene Treuhand). Das Problem sind die laufenden Kosten für Personal. Fusioniert man beide Unternehmen und streicht einen wesentlich Teil des Personals, sollte auch ohne Neugeschäft wieder Geld zu verdienen sein. In der gestrigen Tagesordnung wird unheimlich detailiert beschrieben, was man mit dem Geld der genehmigten Kapitalerhöhung alles veranstalten könnte. MPC besitzt bereits 52% an HCI. Beide haben vor kurzem mit dem Banken Vereinbarungen getroffen FK in EK umzuwandeln, so dass die Bilanzrelationen wieder annehmbar sind. Dabei haben die Banken auf sehr viel verzichtet, genauer gesagt auf einen überwältigen Anteil. Das ist natürlich nichts ungewöhnliches, wenn die Alternative früher oder später die Insolvenz wäre.
Im Grunde fehlt jetzt nur der letzte Schritt, nämlich die Übernahme von HCI oder Fusion.
Was ist Eure Meinung zu dieser Situation? Lohnt es sich bei so einer heißen Kiste einzusteigen?
Wenn man etwas macht, sollte man dann eher HCI oder MPC kaufen?
Im Grunde fehlt jetzt nur der letzte Schritt, nämlich die Übernahme von HCI oder Fusion.
Was ist Eure Meinung zu dieser Situation? Lohnt es sich bei so einer heißen Kiste einzusteigen?
Wenn man etwas macht, sollte man dann eher HCI oder MPC kaufen?
IVG D auch kurz vor einem Vergleich.
Es werden ja doch noch Abfindungen über aktueller Notierung geboten:
EANS-Adhoc: REpower Systems SE / Barabfindung für Squeeze-out auf 142,77 EUR je Aktie festgelegt
11:26 21.07.11
--------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Unternehmen
21.07.2011
Hamburg, 21. Juli 2011. Die Hauptaktionärin der REpower Systems SE
(ISIN DE0006177033, WKN 617703), die AE-Rotor Holding B.V., Amsterdam
(Niederlande), eine Tochtergesellschaft der Suzlon Energy Ltd., Pune
(Indien), hat dem Vorstand der REpower Systems SE heute mitgeteilt,
dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der REpower Systems SE auf die AE-Rotor Holding
B.V. gemäß § 327a AktG (Squeeze-out) auf 142,77 EUR je nennwertlose
auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt hat. Über den
Squeeze-out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der REpower
Systems SE Beschluss gefasst werden. Die Hauptversammlung findet
nicht wie zunächst angekündigt am 30. August 2011 statt, sondern ist
aus terminlichen Gründen auf den 21. September 2011 verschoben.
Rückfragehinweis:
Thomas Schnorrenberg
Tel.: +49(0)40 5555090-3051
E-Mail: t.schnorrenberg@repower.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: REpower Systems SE
Überseering / Oval Office 10
D-22297 Hamburg
Telefon: +49(0)40-55 55 090-0
FAX: +49(0)40-55 55 090-3900
Email: info@repower.de
WWW: http://www.repower.de
Branche: Alternativ-Energien
ISIN: DE0006177033
Indizes: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Open Market (Freiverkehr): Berlin, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf,
München, Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
EANS-Adhoc: REpower Systems SE / Barabfindung für Squeeze-out auf 142,77 EUR je Aktie festgelegt
11:26 21.07.11
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Unternehmen
21.07.2011
Hamburg, 21. Juli 2011. Die Hauptaktionärin der REpower Systems SE
(ISIN DE0006177033, WKN 617703), die AE-Rotor Holding B.V., Amsterdam
(Niederlande), eine Tochtergesellschaft der Suzlon Energy Ltd., Pune
(Indien), hat dem Vorstand der REpower Systems SE heute mitgeteilt,
dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der REpower Systems SE auf die AE-Rotor Holding
B.V. gemäß § 327a AktG (Squeeze-out) auf 142,77 EUR je nennwertlose
auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt hat. Über den
Squeeze-out soll in der ordentlichen Hauptversammlung der REpower
Systems SE Beschluss gefasst werden. Die Hauptversammlung findet
nicht wie zunächst angekündigt am 30. August 2011 statt, sondern ist
aus terminlichen Gründen auf den 21. September 2011 verschoben.
Rückfragehinweis:
Thomas Schnorrenberg
Tel.: +49(0)40 5555090-3051
E-Mail: t.schnorrenberg@repower.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: REpower Systems SE
Überseering / Oval Office 10
D-22297 Hamburg
Telefon: +49(0)40-55 55 090-0
FAX: +49(0)40-55 55 090-3900
Email: info@repower.de
WWW: http://www.repower.de
Branche: Alternativ-Energien
ISIN: DE0006177033
Indizes: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Open Market (Freiverkehr): Berlin, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf,
München, Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
INTERNOLIX Aktiengesellschaft
Seligenstadt
Wertpapier-Kenn-Nummer: 622 730
ISIN: DE0006227309
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der
INTERNOLIX Aktiengesellschaft,
Seligenstadt
Freitag, 26. August 2011, 10:00 Uhr,
im
Hotel Columbus
Am Reitpfad 4
63500 Seligenstadt-Froschhausen
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, 26. August 2011, 10:00 Uhr,
einberufenen ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernjahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 nebst jeweiligem Lagebericht des Vorstandes für die INTERNOLIX Aktiengesellschaft und den INTERNOLIX-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der INTERNOLIX Aktiengesellschaft zur Ausschüttung einer Dividende
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der INTERNOLIX AG zum 31. Dezember 2010 in Höhe von Euro 996.103,02 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,06 für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010 je dividendenberechtigter Stückaktie (13.585.135) Euro 815.108,10
Gewinnvortrag Euro 180.994,92
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausstattung und den Gewinnvortrag sind 13.585.135 zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandene, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010 dividendenberechtigte Stückaktien berücksichtigt.
3.
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
5.
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Kruse, Dr. Hilberseimer und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Wilhelm-Loh-Straße 8, 35578 Wetzlar, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
6.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der INTERNOLIX AG auf die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH, Gau-Algesheim, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären – Squeeze Out)
Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann gemäß § 327a AktG auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95% des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in D-55435 Gau-Algesheim, geschäftsansässig Im Blätterweg 17, 55435 Gau-Algesheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz HRB 41833, hält am Tage der Hauptversammlung mindestens 96 % von den 13.585.135 der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der INTERNOLIX AG und damit mehr als 95 % des Grundkapitals der INTERNOLIX AG. Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH ist damit Hauptaktionärin der INTERNOLIX AG im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH hat gemäß § 327b Abs. 3 AktG mit Schreiben vom 30. Mai 2011 und 18. Juli 2011 das Verlangen an den Vorstand der INTERNOLIX AG gerichtet, dass die Hauptversammlung der INTERNOLIX AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EUR 2,21 je auf den Inhaber lautende Stückaktie beschließt. Dabei hat sich die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH eine Erhöhung oder Ermäßigung des Barabfindungsangebots zur Anpassung an die Verhältnisse zur Zeit der Hauptversammlung vorbehalten.
Weiter hat die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH dem Vorstand der INTERNOLIX AG eine Gewährleistungserklärung der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, übermittelt, durch welche die biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10867, die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH übernimmt, den Minderheitsaktionären unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der INTERNOLIX AG die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.
Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH hat gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt werden und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet wird.
Der vom Landgericht Frankfurt ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer (Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 8. Juni 2011, Az. 3-5 O 29/11, Herr Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dipl.-Kfm. Gernot Stahlberg, Ladbergen) hat die Angemessenheit der von der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH festgesetzten Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG geprüft und bestätigt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH zu beschließen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der INTERNOLIX AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären („Squeeze Out“ (§§ 327a ff. AktG)) gegen Gewährung einer von der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in 55435 Gau-Algesheim (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 2,21 je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 auf die Hauptaktionärin netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH übertragen.“
Unterlagen
Die folgenden Unterlagen sind vom Tag der Einberufung an im Internet unter www.internolix.com einsehbar und zum Download bereitgestellt:
•
festgestellter Jahresabschluss und gebilligter Konzernabschluss des INTERNOLIX AG Konzerns nebst jeweiligem Lagebericht für die INTERNOLIX Aktiengesellschaft und den INTERNOLIX-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates jeweils für die Geschäftsjahre 2008, 2009 und 2010
•
Einberufungsbekanntmachung
•
Entwurf des Übertragungsbeschlusses
•
Jahresabschlüsse 2008, 2009 und 2010 der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH
•
Übertragungsbericht der Hauptaktionärin netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG einschließlich seiner Anlagen, d.h.
―
dem Übertragungsverlangen der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH vom 30. Mai 2011 und
―
der gutachtlichen Stellungnahme der Wirtschaftsprüfer Dr. Kruse, Dr. Hilberseimer & Partner vom 15. Juli 2011 über die Ermittlung des Unternehmenswerts der INTERNOLIX AG zum 26. August 2011,
―
die Konkretisierung des Übertragungsverlangens der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH vom 18. Juli 2011,
―
die Gewährleistungserklärung der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich gemäß § 327b Abs. 3 AktG und
―
dem Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 8. Juni 2011 über die Bestellung des sachverständigen Prüfers für die Angemessenheit der Barabfindung nach § 327c Abs. 2 AktG sowie
•
der gemäß § 327c Abs. 2 Satz2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht über die Angemessenheit der Barabfindung des vom Landgericht Frankfurt a.M. bestellten sachverständigen Prüfers Wirtschaftsprüfer Dipl. Kfm. Gernot Stahlberg vom 18. Juli 2011.
Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen übersandt. Ein entsprechendes Verlangen bitten wir zu richten an:
INTERNOLIX AG
Investor Relations
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 32
63500 Seligenstadt
Fax: +49 (0) 6182 8955 – 222
E-Mail: info@internolix.com
Die Unterlagen werden auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft an vorstehender Adresse zur Einsichtnahme für die Aktionäre ausgelegt; sie werden auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft ausliegen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 13.585.135,00 und ist in 13.585.135 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 eingeteilt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 13.585.135.
Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache unter der vorstehenden Adresse der Gesellschaft erfolgen:
INTERNOLIX Aktiengesellschaft
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 32
63500 Seligenstadt
FAX Nr.: +49 (0) 6182 8955-222
E-Mail: info@internolix.com
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft ausschließlich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bis 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung an die vorstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der oben genannten Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Gemäß § 14 Absatz 3.2, 3.3 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung , d.h. – da dabei der Tag des Zugangs und der Versammlung nicht mitzurechnen sind – bis Freitag, den 19.8.2011, 24:00 Uhr bei der Gesellschaft oder einer der in der Einladung bezeichneten Stellen anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Zum Nachweis des Aktienbesitzes ist eine in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn (00:00 Uhr) des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf Freitag, den 5. August 2011, beziehen.
Um an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben zu können, empfehlen wir den Aktionären, die ihre Aktien bei einem Institut im Inland verwahrt haben, beim jeweiligen depotführenden Institut eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anzufordern. Das depotführende Institut wird die erforderlichen Anmeldungen übernehmen und der oben genannten Stelle den jeweiligen Aktienbesitz bestätigen. Aktionäre erhalten daraufhin die Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesendet. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern. Die Eintrittskartenbestellung muss der oben genannten Stelle spätestens am siebten Tag (zu Beginn des sechsten Tages) vor der Hauptversammlung zugegangen sein.
Aktionäre, die ihre Aktien bei einem ausländischen Institut verwahrt haben, senden die Bestätigung ihres depotführenden Instituts direkt an die oben genannte Stelle. Auch hier gilt, dass die Eintrittskartenbestellung dort spätestens am siebten Tag (Beginn sechster Tag) vor der Hauptversammlung zugegangen sein muss.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen Person oder Institution im Sinne des § 135 Abs. 9 und 12 AktG i.V. m. § 125 Abs. 5 AktG erteilt wird, ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen Person oder Institution im Sinne der §§ 135 Abs. 9 und 12 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gelten für die Vollmachterteilung die gesetzlichen Bestimmungen.
Als Service der Gesellschaft bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Wir bitten um rechtzeitige Übersendung der bestellten Eintrittskarte mit der unterschriebenen Vollmachtübertragung (s. Rückseite der Eintrittskarte) und den Weisungen zur Abstimmung. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Ein entsprechendes Weisungsformular erhält der Aktionär bei Zusendung seiner Eintrittskarte.
Die Bevollmächtigung und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts können per Post oder per Telefax bis zum 25. August 2011, 15:00 Uhr, MEZ, erteilt werden. Vollmachten und Weisungen, die erst nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vollmachten und Weisungen sind zu richten an:
INTERNOLIX Aktiengesellschaft
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 32
63500 Seligenstadt
FAX Nr.: +49 (0) 6182 8955 – 222
Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes der Aktien nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unverzüglich nach Eingang unter der Internetadresse http://www.internolix.com veröffentlicht.
Dabei werden alle bis spätestens Donnerstag, 11. August 2011, 24:00 Uhr eingehenden Anträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Seligenstadt, im Juli 2011
INTERNOLIX Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Seligenstadt
Wertpapier-Kenn-Nummer: 622 730
ISIN: DE0006227309
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der
INTERNOLIX Aktiengesellschaft,
Seligenstadt
Freitag, 26. August 2011, 10:00 Uhr,
im
Hotel Columbus
Am Reitpfad 4
63500 Seligenstadt-Froschhausen
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, 26. August 2011, 10:00 Uhr,
einberufenen ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernjahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 nebst jeweiligem Lagebericht des Vorstandes für die INTERNOLIX Aktiengesellschaft und den INTERNOLIX-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der INTERNOLIX Aktiengesellschaft zur Ausschüttung einer Dividende
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der INTERNOLIX AG zum 31. Dezember 2010 in Höhe von Euro 996.103,02 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,06 für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010 je dividendenberechtigter Stückaktie (13.585.135) Euro 815.108,10
Gewinnvortrag Euro 180.994,92
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausstattung und den Gewinnvortrag sind 13.585.135 zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandene, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010 dividendenberechtigte Stückaktien berücksichtigt.
3.
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
5.
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Kruse, Dr. Hilberseimer und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Wilhelm-Loh-Straße 8, 35578 Wetzlar, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
6.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der INTERNOLIX AG auf die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH, Gau-Algesheim, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären – Squeeze Out)
Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann gemäß § 327a AktG auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95% des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in D-55435 Gau-Algesheim, geschäftsansässig Im Blätterweg 17, 55435 Gau-Algesheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz HRB 41833, hält am Tage der Hauptversammlung mindestens 96 % von den 13.585.135 der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der INTERNOLIX AG und damit mehr als 95 % des Grundkapitals der INTERNOLIX AG. Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH ist damit Hauptaktionärin der INTERNOLIX AG im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH hat gemäß § 327b Abs. 3 AktG mit Schreiben vom 30. Mai 2011 und 18. Juli 2011 das Verlangen an den Vorstand der INTERNOLIX AG gerichtet, dass die Hauptversammlung der INTERNOLIX AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EUR 2,21 je auf den Inhaber lautende Stückaktie beschließt. Dabei hat sich die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH eine Erhöhung oder Ermäßigung des Barabfindungsangebots zur Anpassung an die Verhältnisse zur Zeit der Hauptversammlung vorbehalten.
Weiter hat die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH dem Vorstand der INTERNOLIX AG eine Gewährleistungserklärung der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich, übermittelt, durch welche die biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10867, die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH übernimmt, den Minderheitsaktionären unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der INTERNOLIX AG die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.
Die netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH hat gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt werden und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet wird.
Der vom Landgericht Frankfurt ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer (Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 8. Juni 2011, Az. 3-5 O 29/11, Herr Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dipl.-Kfm. Gernot Stahlberg, Ladbergen) hat die Angemessenheit der von der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH festgesetzten Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG geprüft und bestätigt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH zu beschließen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der INTERNOLIX AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären („Squeeze Out“ (§§ 327a ff. AktG)) gegen Gewährung einer von der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in 55435 Gau-Algesheim (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 2,21 je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 auf die Hauptaktionärin netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH übertragen.“
Unterlagen
Die folgenden Unterlagen sind vom Tag der Einberufung an im Internet unter www.internolix.com einsehbar und zum Download bereitgestellt:
•
festgestellter Jahresabschluss und gebilligter Konzernabschluss des INTERNOLIX AG Konzerns nebst jeweiligem Lagebericht für die INTERNOLIX Aktiengesellschaft und den INTERNOLIX-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates jeweils für die Geschäftsjahre 2008, 2009 und 2010
•
Einberufungsbekanntmachung
•
Entwurf des Übertragungsbeschlusses
•
Jahresabschlüsse 2008, 2009 und 2010 der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH
•
Übertragungsbericht der Hauptaktionärin netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG einschließlich seiner Anlagen, d.h.
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dem Übertragungsverlangen der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH vom 30. Mai 2011 und
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der gutachtlichen Stellungnahme der Wirtschaftsprüfer Dr. Kruse, Dr. Hilberseimer & Partner vom 15. Juli 2011 über die Ermittlung des Unternehmenswerts der INTERNOLIX AG zum 26. August 2011,
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die Konkretisierung des Übertragungsverlangens der netPULS Beteiligungsgesellschaft mbH vom 18. Juli 2011,
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die Gewährleistungserklärung der biw Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich gemäß § 327b Abs. 3 AktG und
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dem Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 8. Juni 2011 über die Bestellung des sachverständigen Prüfers für die Angemessenheit der Barabfindung nach § 327c Abs. 2 AktG sowie
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der gemäß § 327c Abs. 2 Satz2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht über die Angemessenheit der Barabfindung des vom Landgericht Frankfurt a.M. bestellten sachverständigen Prüfers Wirtschaftsprüfer Dipl. Kfm. Gernot Stahlberg vom 18. Juli 2011.
Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften dieser Unterlagen übersandt. Ein entsprechendes Verlangen bitten wir zu richten an:
INTERNOLIX AG
Investor Relations
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 32
63500 Seligenstadt
Fax: +49 (0) 6182 8955 – 222
E-Mail: info@internolix.com
Die Unterlagen werden auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft an vorstehender Adresse zur Einsichtnahme für die Aktionäre ausgelegt; sie werden auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft ausliegen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 13.585.135,00 und ist in 13.585.135 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 eingeteilt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 13.585.135.
Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache unter der vorstehenden Adresse der Gesellschaft erfolgen:
INTERNOLIX Aktiengesellschaft
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 32
63500 Seligenstadt
FAX Nr.: +49 (0) 6182 8955-222
E-Mail: info@internolix.com
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft ausschließlich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bis 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung an die vorstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Anträge und/oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der oben genannten Adressen verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Gemäß § 14 Absatz 3.2, 3.3 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung , d.h. – da dabei der Tag des Zugangs und der Versammlung nicht mitzurechnen sind – bis Freitag, den 19.8.2011, 24:00 Uhr bei der Gesellschaft oder einer der in der Einladung bezeichneten Stellen anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Zum Nachweis des Aktienbesitzes ist eine in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn (00:00 Uhr) des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf Freitag, den 5. August 2011, beziehen.
Um an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben zu können, empfehlen wir den Aktionären, die ihre Aktien bei einem Institut im Inland verwahrt haben, beim jeweiligen depotführenden Institut eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anzufordern. Das depotführende Institut wird die erforderlichen Anmeldungen übernehmen und der oben genannten Stelle den jeweiligen Aktienbesitz bestätigen. Aktionäre erhalten daraufhin die Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesendet. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern. Die Eintrittskartenbestellung muss der oben genannten Stelle spätestens am siebten Tag (zu Beginn des sechsten Tages) vor der Hauptversammlung zugegangen sein.
Aktionäre, die ihre Aktien bei einem ausländischen Institut verwahrt haben, senden die Bestätigung ihres depotführenden Instituts direkt an die oben genannte Stelle. Auch hier gilt, dass die Eintrittskartenbestellung dort spätestens am siebten Tag (Beginn sechster Tag) vor der Hauptversammlung zugegangen sein muss.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen Person oder Institution im Sinne des § 135 Abs. 9 und 12 AktG i.V. m. § 125 Abs. 5 AktG erteilt wird, ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen Person oder Institution im Sinne der §§ 135 Abs. 9 und 12 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gelten für die Vollmachterteilung die gesetzlichen Bestimmungen.
Als Service der Gesellschaft bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Wir bitten um rechtzeitige Übersendung der bestellten Eintrittskarte mit der unterschriebenen Vollmachtübertragung (s. Rückseite der Eintrittskarte) und den Weisungen zur Abstimmung. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Ein entsprechendes Weisungsformular erhält der Aktionär bei Zusendung seiner Eintrittskarte.
Die Bevollmächtigung und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts können per Post oder per Telefax bis zum 25. August 2011, 15:00 Uhr, MEZ, erteilt werden. Vollmachten und Weisungen, die erst nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vollmachten und Weisungen sind zu richten an:
INTERNOLIX Aktiengesellschaft
Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 32
63500 Seligenstadt
FAX Nr.: +49 (0) 6182 8955 – 222
Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes der Aktien nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unverzüglich nach Eingang unter der Internetadresse http://www.internolix.com veröffentlicht.
Dabei werden alle bis spätestens Donnerstag, 11. August 2011, 24:00 Uhr eingehenden Anträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Seligenstadt, im Juli 2011
INTERNOLIX Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft:
Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Squeeze-Out
20.07.2011 09:55
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad hoc Meldung
Delmenhorst, den 20. Juli 2011
Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
ISIN: DE 0007473043 WKN: 747 304
Squeeze out Verlangen der Zech Group GmbH, Bremen
Die Zech Group GmbH, Bremen, hat dem Vorstand der Deutsche Immobilien
Holding AG schriftlich mitgeteilt, dass sie an der Gesellschaft mit mehr
als 95 % beteiligt ist und beabsichtigt einen Hauptversammlungsbeschluss
der Deutsche Immobilien Holding AG zur Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Zech Group GmbH gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG herbeizuführen
(sogenannter Squeeze Out).
Die Zech Group GmbH, Bremen hat weiterhin mitgeteilt, dass, sobald die
Unternehmensbewertung der Deutsche Immobilien Holding AG durchgeführt
worden ist, die Höhe der den Minderheitsaktionären für ihre Aktien zu
gewährenden Barabfindung festgelegt und der Deutsche Immobilien Holding AG
mitgeteilt werden wird.
Der Vorstand
Kontakt:
Eckhard Rodemer
Vorstand
Tel: 04221 / 91 25 0
Fax: 04221 / 91 25 35
Deutsche Immobilien Holding AG
Lahusenstraße 25
27749 Delmenhorst
ISIN: DE 0007473043
20.07.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
Lahusenstraße 25
27749 Delmenhorst
Deutschland
Telefon: +49-(0)4221-9125-0
Fax: +49-(0)4221-9125-35
E-Mail: infodih@dih-ag.de
Internet: www.dih-ag.de
ISIN: DE0007473043
WKN: 747304
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Squeeze-Out
20.07.2011 09:55
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad hoc Meldung
Delmenhorst, den 20. Juli 2011
Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
ISIN: DE 0007473043 WKN: 747 304
Squeeze out Verlangen der Zech Group GmbH, Bremen
Die Zech Group GmbH, Bremen, hat dem Vorstand der Deutsche Immobilien
Holding AG schriftlich mitgeteilt, dass sie an der Gesellschaft mit mehr
als 95 % beteiligt ist und beabsichtigt einen Hauptversammlungsbeschluss
der Deutsche Immobilien Holding AG zur Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die Zech Group GmbH gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG herbeizuführen
(sogenannter Squeeze Out).
Die Zech Group GmbH, Bremen hat weiterhin mitgeteilt, dass, sobald die
Unternehmensbewertung der Deutsche Immobilien Holding AG durchgeführt
worden ist, die Höhe der den Minderheitsaktionären für ihre Aktien zu
gewährenden Barabfindung festgelegt und der Deutsche Immobilien Holding AG
mitgeteilt werden wird.
Der Vorstand
Kontakt:
Eckhard Rodemer
Vorstand
Tel: 04221 / 91 25 0
Fax: 04221 / 91 25 35
Deutsche Immobilien Holding AG
Lahusenstraße 25
27749 Delmenhorst
ISIN: DE 0007473043
20.07.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Immobilien Holding Aktiengesellschaft
Lahusenstraße 25
27749 Delmenhorst
Deutschland
Telefon: +49-(0)4221-9125-0
Fax: +49-(0)4221-9125-35
E-Mail: infodih@dih-ag.de
Internet: www.dih-ag.de
ISIN: DE0007473043
WKN: 747304
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard),
Hamburg; Freiverkehr in Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
15.07.2011 20:57
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die LEI Anterra Germany Holding GmbH hat die ANTERRA
VERMÖGENSVERWALTUNGS-AG heute darüber informiert, dass sie die Barabfindung
für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre)
der ANTERRA VERMÖGENSVERWALTUNGS-AG auf die LEI Anterra Germany Holding
GmbH (Squeeze out) auf 3,15 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie
festgelegt hat.
Damit konkretisiert die LEI Anterra Germany Holding GmbH ihr mit Schreiben
vom 3. Mai 2011 gemäß § 327a Abs. 1 gestelltes Verlangen, die
Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der verbleibenden
Aktien auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessene
Barabfindung (Squeeze out) beschließen zu lassen.
Auf der für den 29. August 2011 in Frankfurt am Main einzuberufenden
Hauptversammlung der ANTERRA VERMÖGENSVERWALTUNGS-AG soll ein
entsprechender Beschluss gefasst werden.
ANTERRA Vermögensverwaltungs-Aktiengesellschaft
Der Vorstand
15.07.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG
Wilhelm-Leuschner-Straße 78
60329 Frankfurt
Deutschland
Telefon: +49 (0)69 7104 64 00
Fax: +49 (0)69 7104 64 01
E-Mail: info@anterra.de
Internet: www.anterra.de
ISIN: DE0005532733
WKN: 553273
Börsen: Regulierter Markt in München, Stuttgart; Freiverkehr in
Hamburg; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung
15.07.2011 20:57
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die LEI Anterra Germany Holding GmbH hat die ANTERRA
VERMÖGENSVERWALTUNGS-AG heute darüber informiert, dass sie die Barabfindung
für die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre)
der ANTERRA VERMÖGENSVERWALTUNGS-AG auf die LEI Anterra Germany Holding
GmbH (Squeeze out) auf 3,15 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie
festgelegt hat.
Damit konkretisiert die LEI Anterra Germany Holding GmbH ihr mit Schreiben
vom 3. Mai 2011 gemäß § 327a Abs. 1 gestelltes Verlangen, die
Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der verbleibenden
Aktien auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessene
Barabfindung (Squeeze out) beschließen zu lassen.
Auf der für den 29. August 2011 in Frankfurt am Main einzuberufenden
Hauptversammlung der ANTERRA VERMÖGENSVERWALTUNGS-AG soll ein
entsprechender Beschluss gefasst werden.
ANTERRA Vermögensverwaltungs-Aktiengesellschaft
Der Vorstand
15.07.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Wilhelm-Leuschner-Straße 78
60329 Frankfurt
Deutschland
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Fax: +49 (0)69 7104 64 01
E-Mail: info@anterra.de
Internet: www.anterra.de
ISIN: DE0005532733
WKN: 553273
Börsen: Regulierter Markt in München, Stuttgart; Freiverkehr in
Hamburg; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung
bei twe gibt es stuecke von der a gattung
wkn 830230
preis 2150 euro pro stueck
wkn 830230
preis 2150 euro pro stueck
Weiß jemand, was bei Steigenberger los ist? Da wurde gegen den Squeeze-Out geklagt und man hört schon lange nichts mehr.