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FORIS AG bestellt Juristen als weiteres Vorstandsmitglied, 15. Februar 2012
Bonn, den 15. Februar 2012. Der Aufsichtsrat der FORIS AG hat den Juristen JUDr. Peter Falk ab dem 15. Februar 2012 zum weiteren Vorstandsmitglied bestellt. Der 40-jährige Peter Falk ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist sowohl in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien als Sozius und Seniorpartner als auch in der Geschäftsführung von Wirtschaftsunternehmen tätig gewesen. Falk begleitete und verantwortete in seiner Zeit als Rechtanwalt mehrere Neu- und Umstrukturierungen internationaler Konzerne aus der Chemiebranche und des Energie- und Mineralienhandels in den Bereichen M&A, Personal und Gesellschaftsrecht.
Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Falk in Kiel und Freiburg. 1999 trat er als Sozius in die überregionale Kanzlei Tegtmeyer & Kollegen ein. Von dort aus wechselte er Ende 2003 als Seniorpartner in die Kanzlei Konrad-Hagenacker-Dr. Konrad. Seine beruflichen Schwerpunkte setzte er im Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht. 2009 wechselte er als Geschäftsführer zur Fennel Group. Nach seinem Austritt aus der Gesellschaft im Juni 2010 baute er seine eigene Kanzleistruktu-ren mit den Schwerpunkten nationales und internationales Wirtschafts-, Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrechts aus.
Mit seinem sowohl wirtschaftlichen als auch juristischen Hintergrund verantwortet Peter Falk mit Wirkung vom 15. Februar 2012 innerhalb der FORIS AG die Bereiche Prozessfinanzierung sowie Mar-keting und Vertrieb. Die FORIS AG verstärkt damit ihren Vorstand im Sinne eines Doppelvorstandes mit den jeweiligen Schwerpunkten des Juristen und Ökonomen.
Über FORIS:
Die FORIS AG mit Sitz in Bonn wurde 1996 gegründet und gehört heute in ihren Kerngeschäftsfeldern Prozessfinanzierung, Vorratsgesellschaften, Limited-Gründungen und Fachübersetzungen jeweils zu den führenden Anbietern auf dem Markt. Mit der Erfindung der Prozessfinanzierung schließt das Unternehmen seit 1998 eine Lücke im Rechtssystem. Erstmals gab es einen Finanzdienstleister mit juristischem Hintergrund, der Kläger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche finanziell unterstützte. 1999 ging die FORIS AG an die Börse und ist auch heute noch der größte konzernunabhängige Prozessfinanzierer in Deutschland.
Pressekontakt:
Dr. Gerrit Meincke
FORIS AG
Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20
53113 Bonn
Tel. 0228 95750-50
Fax 0228 95750-27
E-Mail: gerrit.meincke@foris.de



Handelsgericht Wien bestätigt erneut Zulässigkeit von Prozessfinanzierung, 21. Februar 2012
Längst gehört die Finanzierung von Zivilprozessen durch gewerbliche Prozessfinanzierer auch in Österreich zum prozessualen Standard, wenn es um die gerichtliche Durchsetzung von hohen Forderungen geht. Erneute Bestätigung fand diese von der FORIS AG entwickelte Dienstleistung nun durch das Handelsgericht Wien. In der am 20. Februar 2012 zugestellten Entscheidung befand das Gericht, dass die Aktivlegitimation des Klägers nicht aufgrund der Finanzierung des Rechtsstreits wegfalle.
Hintergrund dieser Entscheidung war der Einwand eines Anlageberatungsunternehmens, das als Beklagte in einem Schadensersatzprozess behauptete, die von der FORIS AG finanzierte Klage sei wegen verbotener Rechtsberatung und der Vereinbarung einer Erfolgsbeteiligung unzulässig. Nach ausführlicher Beweisaufnahme entschied das Handelsgericht jetzt, die durchgeführte Prozessfinanzierung beinhalte keine unzulässige Rechtsberatung, FORIS handle nicht als so genannter „Rechtsfreund" im Sinne des § 879 Abs. 2 des Österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Auch der Einwand der unzulässigen Vereinbarung eines Erfolgshonorars (Quota litis) sei verfehlt, so das Handelsgericht in seiner Begründung.
„Wir begrüßen die klare Entscheidung des Handelsgerichts Wien", sagt Dr. Gerrit Meincke, Leiter der Prozessfinanzierung bei FORIS. „Es freut uns, dass auch in Österreich - wie in zahlreichen anderen europäischen Ländern auch - Prozessfinanzierung als sinnvolles Instrument zur Forderungsdurchsetzung von Rechtsanwälten, Behörden und Gerichten akzeptiert wird."
Bereits 2004 hatte sich das HG Wien zur Prozessfinanzierung einer Sammelklage Österreichischer Prägung geäußert und den Einfluss der Prozessfinanzierung auf die Zulässigkeit der Klage verneint.
Es sei zwar verständlich, dass Beklagtenvertreter auch entgegen ihrer eigenen rechtlichen Überzeugung immer wieder versuchten, Gerichtsverfahren durch prozessuale Vorfragen in die Länge zu ziehen. Die Zulässigkeit der Prozessfinanzierung sei aber hoffentlich jetzt auch in Österreich abschließend geklärt, so dass man sich in Zukunft in den finanzierten Verfahren auf den Kern der rechtlichen Auseinandersetzung konzentrieren könne, hofft Meincke, der das Verfahren in Wien für die FORIS AG begleitet.
Über FORIS:
Die FORIS AG mit Sitz in Bonn wurde 1996 gegründet und gehört heute in ihren Geschäftsfeldern Prozessfinanzierung, Vorratsgesellschaften, Limited-Gründungen und Fachübersetzungen jeweils zu den führenden Anbietern im deutschsprachigen Rechtsmarkt. Mit der Erfindung der Prozessfinanzierung schließt das Unternehmen seit 1998 eine Lücke im Rechtssystem. Erstmals gab es einen Finanzdienstleister mit juristischem Hintergrund, der Kläger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche finanziell unterstützte. 1999 ging die FORIS AG in Deutschland an die Börse und ist auch heute noch der größte konzernunabhängige Prozessfinanzierer in Deutschland. Finanziert werden Erfolg versprechende Prozesse aus dem gesamten Zivilrecht ab einem Streitwert von 200.000 EURO. Seit Beginn ihrer Tätigkeit finanziert FORIS Rechtsstreitigkeiten auch in Österreich und der Schweiz.
Ansprechpartner:
Denise Bongardt
FORIS AG
Kurt-Schumacher-Straße 18 - 20
53113 Bonn
Deutschland
Tel.: + 49 228 95750-34
E-Mail: denise.bongardt@foris.de
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