checkAd

    Justizposse der besonderen Art zeichnet sich ab: der Fall Potsdam - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.03.07 10:49:29 von
    neuester Beitrag 04.08.07 23:39:53 von
    Beiträge: 28
    ID: 1.120.334
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.883
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 10:49:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wir erinnern uns: vergangene Ostern wurde der Deutsch-Äthiopier Ermyas M. nachts an einer Bushaltestelle angegriffen und fiel dabei so übel auf die Bordsteinkante, dass er wochenlang im künstlichen Koma verbrachte und in Lebensgefahr schwebte.

      Schnell wurden zwei "Täter" geschnappt: Björn L. und Thomas M., angeblich zwei Neonazis. Es gab eine bühnenreife Guantanamo-Show, wo man Björn L. mit orangefarbenen Klamotten und verdunkelten Augen per Hubschrauber nach Karlsruhe flog, die Bundesanwaltschaft kümmerte sich um den Fall. Währenddessen gab es Gottesdienste, Spendensammlungen, Lichterketten für das Opfer (leider nicht für den Angolaner, der im Immigranten-Viertel Wedding fast zeitgleich von einer Gruppe Jung-Türken fast totgeschlagen wurde, für den Angolaner interessierte sich kein Schwein).

      Potsdam wurde kurz von der WM zur No-Go-Area ausgerufen, weil es da vor Neonazis nur so wimmele.

      Doch von Anfang an gab es Unstimmigkeiten: Der Hauptangeklagte ist bisher nie als Neonazi in Erscheinung getreten, sein Problem war, dass er eine NAMENSÄHNLICHKEIT hatte mit einem stadtbekannten Neonazi. Das interessierte aber schon niemanden mehr - zu schön war das Klischeefutter. Dass Ermyas M. seine wesentliche Verletzung nicht von dem Schlag hatte, sondern durch den darauf erfolgten Sturz (wodurch der Vorwurf des Mordversuchs unmöglich war) interessierte auch schon kaum einen mehr: rassistischer Mordversuch - so lauteten die Schlagzeilen.

      Bundesweit und auch im Ausland wurde über den Fall berichtet - doch inzwischen wird der Fall nur noch im Lokalteil abgewickelt. Warum? Weil die Beweislage massiv ins Wanken gekommen ist.

      Inzwischen haben mehr als ein halbes Dutzend Zeugen (darunter zwei Polizeibeamte und ein Arzt) ausgesagt, dass die Stimme auf dem Handy nicht die des Angeklagten sein konnte, da dieser zur damaligen Zeit heiser war und kaum sprechen konnte und schon gar nicht in dieser hohen Stimmlage. Die angeblichen DNA-Spuren an der Bushaltestelle erweisen sich nun als unhaltbar. Auch Zeugen konnten den Mann nicht indentifizieren. Kurz: es zeichnet sich ab, dass der Hauptangeklagte nicht mal vor Ort war, geschweige denn den Afrikaner geschlagen hat.

      Meine Prognose ist: die beiden werden freigesprochen werden, weil es nicht einen einzigen Beweis überhaupt auch nur für ihre Anwesenheit in der Tatnacht gibt. Das Etikett des rassistischen Möchtegern-Mörders werden sie aber sicher ihr Leben lang nicht mehr los. Die wirklichen Täter laufen möglicherweise immer noch frei herum.

      *****

      Beweise im Fall Ermyas M. schwinden DNA-Spur reicht nicht für Belastung des Angeklagten



      Potsdam - Die Staatsanwaltschaft gerät im Potsdamer Prozess zur Gewalttat gegen Ermyas M. immer stärker in die Defensive. Nachdem in den vergangenen Verhandlungstagen bereits die Zweifel wuchsen, dem Angeklagten Björn L. sei eine Beteiligung an dem Verbrechen nachzuweisen, erscheinen jetzt auch die Vorwürfe gegen den zweiten Beschuldigten, Thomas M., fragwürdig. Eine DNA-Spur, von der Staatsanwaltschaft als stärkstes Indiz für die Schuld von Thomas M. gewertet, verlor gestern durch die Aussage einer Sachverständigen des Landeskriminalamts an Beweiskraft.

      Die Beamtin hatte eine Flaschenscherbe untersucht, die am Tatort in Potsdam gelegen hatte und auf der sich laut Anklage genetisches Material von Thomas M. und dem Opfer Ermyas M. findet. Die „Mischspur“ auf der Scherbe könnte von bis zu fünf Personen verursacht worden sein, sagte die Sachverständige im Landgericht. Dass ein Teil der „zellulären Anhaftungen“ Thomas M. zuzuordnen ist, kommt für die Beamtin nur „in Betracht“. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft beweist die Scherbe, dass Thomas M. zum Zeitpunkt der Tat, in der Nacht zu Ostersonntag 2006, am Ort des Geschehens war. Die Sachverständige sprach aber von einer lediglich „minimalen Spur“. Die Beamtin wusste nicht einmal genau, „was ich da untersucht habe“. Die DNA-Spur war so winzig, dass sie weder als Blut oder Haut noch als anderes Teilchen des menschlichen Körpers identifiziert werden konnte. Außerdem lieferte die Polizei die Scherbe in einer Tüte mit anderen Resten von Bierflaschen ab, die am Tatort gefunden worden waren. Eine „Übertragung“ der DNA-Spur von einer Scherbe zur anderen sei nicht auszuschließen, sagte die Sachverständige.

      Zuvor war im Prozess schon ein wesentliches Indiz aus der Anklage gegen Björn L. blasser geworden. Zeugen konnten eine hohe Stimme, die in der Tatnacht auf der Mobilbox der Frau von Ermyas M. zu hören war, nicht als die des im April 2006 an einer Kehlkopfentzündung erkrankten Björn L. erkennen. Frank Jansen


      http://www.tagesspiegel.de/brandenburg/archiv/22.03.2007/315…
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 11:04:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das Leben der zwei Angeklagten wird trotzdem nie mehr so sein wie es einmal war. Die haben ja mittlerweile beide ihren Job verloren und werden gesellschaftlich geächtet.
      Aber wer ein echter Gutmensch sein will, der nimmt solche Kollateralschäden halt in Kauf.

      Semper aliquid haeret.
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 11:44:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.427.020 von Fuller81 am 22.03.07 11:04:21In Frankfurt hat sich eine Richterin statt auf das BGB, auf den
      Koran gestützt um einen prügelnden Ehemann zu bestärken.
      Man verliert nicht nur seit letzter Zeit immer mehr
      den Respekt vor der Justiz die einen durch eine merkwürdige Rechtsauffassung immer mehr vom Glauben an Gerechtigkeit abbringt .

      A.
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 12:05:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die wirklichen Täter laufen möglicherweise immer noch frei herum.

      Wobei zunächst einmal zu klären wäre, wer denn überhaupt Täter und wer Opfer ist...

      So weit ich mich erinnern kann, ging ja der Angriff zunächst einmal von dem Afrikaner aus, der die beiden dt. als "Schweinesau" bezeichnet und nach ihnen getreten hat. Der Schlag, zusammen mit einem unglücklichen Sturz, der zu der Verletzung führte, war die Reaktion auf diesen Angriff.
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 12:13:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.428.305 von hasenbrot am 22.03.07 12:05:26Achso, dann schlag ich demnächst einfach zu wenn mich mal jemand beleidigen sollte. Bin ja dann das Opfer.:rolleyes:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Rallye II. – Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 12:20:58
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 12:21:35
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 12:40:23
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 13:32:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.427.861 von ALEX224 am 22.03.07 11:44:47Schön, wenn man noch Zeitung lesen kann.
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 13:46:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bin mal gespannt abo Günther Jauch die Angeklagten Björn L. und Thomas M. nach deren Freispruch ebenfalls in seine Talkshow (STERN TV, Menschen 2006) einlädt.

      Bei Ermyas M. war das ja unmittelbar vor Prozeßbeginn der Fall. Ein meiner Meinung nach unsäglicher Versuch der Beeinflussung der Justiz.
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 13:58:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      #1

      Irgendwo wurde auch berichtet, dass der betrunkene Äthiopier den Streit begonnen hatte...

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 14:30:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.426.661 von LadyMacbeth am 22.03.07 10:49:29vielleicht haben wir es hier ja mit einer wissenschaftlichen Sensation zu tun?
      Bierflaschen haben die gleiche oder doch zumindest äußerst ähnliche DNA wie Thomas M.

      Hoffentlich trifft das nur auf Thomas M. zu, mir wäre es peinlich.

      T. Hecht
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 15:20:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      http://www.r-archiv.de/article2423.html

      "...
      Aggressiv und gewalttätig?

      Ein Anrufer hatte einen anderen Ermyas M. geschildert – aggressiv, gewaltbereit – einer tätlichen Auseinandersetzung nie abgeneigt.

      Nach der Schilderung dieses Informanten lebte Ermyas M. vor sieben Jahre noch in einer anderen Stadt, viele hundert Kilometer von Potsdam entfernt.

      Er kellnerte in einer Gastwirtschaft. Die Wirtin – eine Inderin – geboren in Südafrika – mit einem Österreicher verheiratet – war Mutter eines Kleinkindes und daher auf Hilfe dringend angewiesen – zudem verstand sie sich anfänglich mit Ermyas M. ausgezeichnet.

      Das gute Verhältnis änderte sich in nur wenigen Monaten.

      Ermyas M. soll auf jede kleine Anspielung – auf jede kleine Diskriminierung – aggressiv – und auch mit körperlicher Gewalt geantwortet haben.
      ..."

      http://www.focus.de/politik/deutschland/prozess_nid_44150.ht…

      "...Dabei mussten die Ermittler schon unmittelbar nach der Tat davon ausgehen, dass der Streit an der Straßenbahn-Haltestelle Charlottenhof von Ermyas M. ausgegangen war. Zwei Taxifahrer hatten die nächtliche Szene so beschrieben, dass ein großer farbiger Mann zwei anderen Personen gefolgt sei und der einen unvermittelt von hinten „in den Arsch getreten“ habe. Dann hat sich die getretene Person nach Beschreibung mehrerer Zeugen umgedreht und Ermyas M. einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, der ihn sofort niederstreckte. ..."

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 15:47:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      http://www.pr-inside.com/de/grottenschlechte-beweislage-r546…

      «Grottenschlechte» Beweislage


      21.02.2007

      http://www.welt.de/berlin/article767533/Im_Fall_Ermyas_M._br…

      18.03.2007

      Im Fall Ermyas M. bröckeln die Beweise

      "...Einiges weise darauf hin, dass der angetrunkene Ermyas M. in dieser Nacht in sehr gereizten Stimmung gewesen sein. Es gab einen Disput mit einem Busfahrer. Ein Pärchen, das an einer Haltestelle wartete, soll vor dem grimmig blickenden Ermyas M. sogar regelrecht geflohen sein. Und verkürzt, sagt Schöneburg, wurde in der Öffentlichkeit ja stets auch die ominöse Mailbox-Aufzeichnung unmittelbar vor der Tat wiedergegeben. Ermyas hatte versucht, per Handy seine Frau, mit der er in Scheidung lebt, zu erreichen: „Schweinesau!“, sagte er ihr zu ihr. „Ich rufe die ganze Zeit an, und du kommst nicht mal ran!“ Anschließend folgte die Aufforderung von Ermyas M.: „Geh mal anders rum, Mann, eh, Schweinesau“ – gerichtet ganz offenkundig an die ihm entgegen kommenden Widersacher auf dem Gehweg...."

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 15:51:37
      Beitrag Nr. 15 ()
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 15:54:59
      Beitrag Nr. 16 ()


      Avatar
      schrieb am 22.03.07 15:59:11
      Beitrag Nr. 17 ()
      KOMA-SCHLÄGER FREI!

      Amtsgericht steht zu der Entscheidung


      Von MATTHIAS DÜLKS





      Frei: Koma-Schläger Erdinc H. (17)




      Köln – Wut, Unverständnis, Empörung: Die Entscheidung des Haftrichters, Koma-Schläger Erdinc H. aus der Untersuchungshaft zu entlassen, sorgt für Wirbel.

      Zumal jetzt ein Attest vorliegt, wonach sein Opfer Waldemar W. (43) bleibende Schäden davon tragen wird. Ändert sich jetzt die Meinung des Gerichts? EXPRESS fragte bei Amtsgerichtssprecher Jürgen Mannebeck nach.

      http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&pa…
      Avatar
      schrieb am 23.03.07 16:29:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      Fall Ermyas M.


      "Beweislage ist gleich Null"


      Im Prozess zum Übergriff auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. hat die Verteidigung scharfe Kritik an dem Verfahren geübt - und von der Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert. (23.03.2007, 14:31 Uhr)


      Potsdam - "Die Beweislage für eine Verurteilung ist gleich Null", sagte Rechtsanwalt Matthias Schöneburg. Die Staatsanwaltschaft könne nichts anderes als einen Freispruch für die beiden Angeklagten beantragen. Sie habe in dem Prozess keine neuen Beweise vorgelegt.

      Alle Details seien bereits kurz nach der Festnahme der Beschuldigten bekannt gewesen. Dennoch sei es zur Anklage gekommen. Der Verteidiger äußerte sich in einer Pause des zehnten Prozesstages. Am Nachmittag sollte noch die Mutter des Hauptangeklagten als Zeugin vernommen werden. Sie hatte bei der Polizei ausgesagt, ihr Sohn sei in der Tatnacht zu Hause gewesen.

      Verteidigung: Staatsanwaltschaft ist feige

      Schöneburg sieht in dem großen politischen und medialen Rummel einen Grund dafür, dass sein Mandant mehr als fünf Monate in Untersuchungshaft gesessen habe. Niemand habe sich getraut, angesichts der dünnen Beweislage zu sagen: "Wir haben den Falschen." Die Staatsanwaltschaft versuche krampfhaft, die Angeklagten als Täter zu überführen. Dabei wäre es ohne die Politisierung des Verfahrens möglicherweise nicht einmal zu einer Anklage gekommen.

      In dem Verfahren müssen sich der 29 Jahre alte Björn L. wegen gefährlicher Körperverletzung und der 31-jährige Thomas M. wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Die Beschuldigten bestreiten die Tat. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, auch weil zunächst ein fremdenfeindliches Motiv angenommen wurde. Der Deutsch-Äthiopier Ermyas M., der längere Zeit im Koma lag, kann sich an den Hergang nicht erinnern. (tso/ddp/dpa)

      http://www.tagesspiegel.de/brandenburg/nachrichten/ermyas-m.…

      Da hat der Anwalt wohl recht. Das wird langsam wirklich wie in der DDR hier: es ging in den vergangenen Monaten überhaupt nicht mehr um die Tat und um die Bestrafung der Täter, sondern um ein politisches Signal zu setzen, u. U. sogar auf Kosten von Unschuldigen, die das Pech hatten, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Ginge es um die Tat und nicht um politische Ideologie, wäre der Fall mit dem Angolaner im Wedding mindestens genau so aufmerksam behandelt worden. Tatsache ist: es interessiert keine Sau, keinen Politiker, keinen Juristen, keinen Journalisten was aus diesem Mann geworden ist - obwohl bei ihm die Täter zweifelsfrei feststehen. Und im Potsdamer Fall wird nach wie vor an dieser Posse festgehalten. Unsäglich, das Schauspiel.

      Bin wirklich gespannt auf das Urteil.
      Avatar
      schrieb am 25.04.07 19:16:43
      Beitrag Nr. 19 ()
      25. April 2007, 12:56 Uhr

      Von Imke Hendrich


      Ermyas M.


      Wende im Prozess um Potsdamer Überfall?

      Die Verteidigung im Prozess um die lebensgefährliche Attacke auf Ermyas M. hat nach eigenem Bekunden Beweise für einen neuen Tatverdächtigen. So präsentierten die Anwälte dem Potsdamer Landgericht eine ihnen anonym zugespielte CD, die neue Erkenntnisse bringen soll.

      Die Verteidigung im Prozess um die lebensgefährliche Attacke auf den dunkelhäutigen Ermyas M. hat nach eigenem Bekunden Beweise, die zum wahren Täter führen können. Ihm seien eine CD und ein anonymes Schreiben mit konkreten Hinweisen zu dem Mann zugespielt worden, sagte Anwalt Matthias Schöneburg vor dem Potsdamer Landgericht. Auf der CD sei eine Stimme zu hören, die aus seiner Sicht mit der auf dem Mailbox-Mitschnitt eines Teils des Tatgeschehens übereinstimme. Schöneburg vertritt Björn L., der am Ostersonntag 2006 den Deutsch-Äthiopier mit einem Faustschlag niedergestreckt haben soll.

      Sollte sich die Einschätzung der Verteidigung bewahrheiten, wäre dies eine Wende in dem Prozess. Die CD, die laut Schöneburg am Montagabend im Kanzleibriefkasten lag, sei beschriftet mit: „Der Fall Ermyas M.. Der Täter“. Der darauf zu hörende Mann, von dem der Absender ein per Handy aufgenommenes, aber schlechtes Foto samt dessen Vornamen (Mario) und Handynummer mitgeschickt habe, spreche darauf auch von der Tat. Er bezichtigt sich nach Angaben Schöneburgs zwar nicht selbst, den Übergriff in Potsdam verübt zu haben. Aber dem anonymen Absender gegenüber soll der Mann – so gehe es aus dem Brief hervor – gesagt haben, dass „der Falsche“ auf der Anklagebank sitze. Schöneburg überreichte die Unterlagen am Mittwoch der Kammer.

      Gericht unterbricht die Verhandlung
      „Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft den Mann schnellstens ermittelt – wenn die Angaben korrekt sind, sollte dies ohne Probleme möglich sein“, sagte Anwalt Karsten Beckmann, der ebenfalls Björn L. vertritt. Von der Staatsanwaltschaft hieß es: „Wir müssen uns erstmal ein Bild verschaffen.“Das Gericht unterbrach die Verhandlung und stellte die ursprünglich geplante Befragung der Angeklagten zu ihrer Person zurück. Nach Auskunft des Vorsitzenden Richters Michael Thies wird sich das Verfahren nun möglicherweise verzögern. „Wir können nicht darüber hinweggehen.“ Thies meinte, dass sich die Stimmengutachterin damit befassen müsse.

      Die Anklage gegen Björn L. stützt sich vor allem auf den Mitschnitt eines Teils des Tatgeschehens auf der Handy-Mailbox der Ehefrau des Opfers. Darauf ist nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft die Stimme des Hauptbeschuldigten (Spitzname „Pieps“) zu hören. Aus einer vorläufigen Expertise geht laut Schöneburg hervor, dass es „wahrscheinlich“ die Stimme seines Mandanten ist. „Für eine Verurteilung würde dies aber nicht ausreichen“, meinte er. In dem Prozess muss sich zudem der 31-jährige Thomas M. wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten.
      Nach Schöneburgs Darstellung wurde das auf die CD gebrannte etwa zehnminütige Gespräch mehrerer Personen in einem Imbiss aufgenommen. Der auf dem Foto zu sehende Mann, der in Potsdam wohnen soll, sei etwa 30 Jahre alt, glatzköpfig, habe aber Koteletten. Zu Spekulationen darüber, warum diese Unterlagen gerade in der Schlussphase des bundesweit für Aufsehen sorgenden Prozesses auftauchen, meinte Beckmann: „Wir platzieren hier nichts, das wurde uns platziert“. Zum Auftakt des 14. Verhandlungstages hatte die Kammer weitere Zeugen gehört. Für den Nachmittag war noch ein Sachverständiger geladen. Wann ein Urteil gesprochen wird, ist noch völlig unklar.
       
      http://www.welt.de/berlin/article833433/Wende_im_Prozess_um_…

      *******
      18. April 2007, 21:02 Uhr

      Von Axel Lier
      Potsdam


      Ermyas M. wegen Verleumdung angezeigt

      Ein Verteidiger der Angeklagten erklärt, sein Mandant habe "die Nase voll davon", in der Öffentlichkeit von dem Deutsch-Äthipier weiterhin als Rassist dargestellt zu werden. Auch den Medien wird vorgeworfen, nach wie vor von einem ausländerfeindlichen Motiv der Tat zu sprechen.

      Ein Jahr nach dem Überfall auf den dunkelhäutigen Ermyas M. in Potsdam haben die beiden Angeklagten das Opfer wegen Verleumdung angezeigt. Ermyas M. hatte unter anderem Anfang Februar in einem Fernsehinterview gesagt, er sei von der Schuld der Angeklagten überzeugt, hieß es in einer Erklärung der Verteidigung vor dem Landgericht Potsdam. Im Prozess habe der Wasserbauingenieur Ermyas M. dann aber eingeräumt, dass er sich nicht an die Tatnacht vor einem Jahr erinnern könne.

      „Die Anzeige ist nicht gemacht worden, um Ermyas M. verächtlich zu machen. Obwohl uns das jetzt vorgeworfen wird“, sagte Karsten Beckmann, einer der Verteidiger. Sein Mandant, Björn L., habe aber jetzt „die Nase voll davon“, in der Öffentlichkeit vom Ermyas M. weiterhin als Rassist dargestellt zu werden.

      Das Überfallopfer hatte unter anderem Anfang Februar in der RTL-Sendung „Stern TV“ gesagt: „Wenn ich ehrlich bin, die beiden waren es.“ Sein Anwalt Thomas Zippel bezeichnete diese Äußerung als „rein gefühlsmäßig“. Außerdem habe sein Mandant in dem Interview auch betont, dass die Angeklagten bei unzureichender Beweislage freigesprochen werden müssten. Ermyas M. hatte sich zudem in dem TV-Interview überzeugt gezeigt, dass die Tat geschah, „weil ein Farbiger zu dieser Zeit an diesem Ort war“.
      Doch nicht M.'s Aussage in der Sendung habe Björn L. und Thomas M. ursprünglich dazu bewogen, Anzeige zu erstatten. Rechtsanwalt Beckmann verwies in diesem Zusammenhang auf eine weitere öffentliche Rede des Deutsch-Äthiopiers zu Ostern auf dem Potsdamer Luisenplatz. Dort habe der Doktorand erneut seine Theorie eines rassistischen Überfalls kundgetan.
      Die Verteidigung nannte es unverantwortlich, dass einige Medien und die Nebenklage nach wie vor ebenfalls von einem ausländerfeindlichen Motiv der Tat sprächen. Zippel entgegnete, auf dem Handy-Mitschnitt der Tat sei das Wort „Nigger“ eindeutig zu hören.
      Björn L. soll am 16.April 2006 Ermyas M. mit einem Faustschlag lebensgefährlich verletzt haben. Der Mitangeklagte Thomas M. muss sich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Das Urteil in dem Prozess wird für den 4.Mai erwartet.

      http://www.welt.de/berlin/article819674/Ermyas_M._wegen_Verl…
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 10:26:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.998.126 von LadyMacbeth am 25.04.07 19:16:43Na, da wird man wohl noch ein drittes Gutachten anfertigen müssen - irgendwann muss ja schließlich das erwünschte Ergebnis rauskommen:



      ****

      8. Juni 2007, 19:34 Uhr

      Von Michael Mielke


      Fall Ermyas


      Zweites Gutachten entlastet den Angeklagten

      Björn L. soll den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. lebensgefährlich verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft hoffte, ihn mittels eine Stimmanalyse belasten zu können, doch ein gutachtender Festkörper-Physiker entlastet ihn.

      Im Prozess um den Angriff auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. vor dem Landgericht Potsdam hat auch ein zweites Stimmgutachten die Vorwürfe gegen den Hauptangeklagten Björn L. entkräftet. Der 30-Jährige ist angeklagt, Ermyas M. am Ostersonntag 2006 niedergeschlagen und dabei lebensgefährlich verletzt zu haben. Als vermeintliches Hauptbeweismittel der Staatsanwaltschaft gilt der Mitschnitt eines Telefonats zwischen Ermyas M. und seiner Ehefrau unmittelbar zur Tatzeit, auf der auch die „piepsige“ Stimme des Täters zu hören ist.


      Die Rede war von einem „akustischen Fingerabdruck“
      Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin ein zweites Gutachten beantragt und dafür den Festkörper-Physiker Sameh Rahman von der Universität Hannover vorgeschlagen. Rahman, hieß es, habe eine neue Methode entwickelt, nach der Stimmmerkmale auf mathematischem Wege abgeglichen werden können. Die Rede war von einem „akustischen Fingerabdruck“.

      Rahmans Untersuchungen bezogen sich auf mehrere Aufnahmen der Stimme von Björn L. Das betraf Audio-Aufzeichnungen einer Familienfeier, eine durch die Polizei durchgeführte Telefonüberwachung und eine Stimmprobe, die Björn L. nach seiner Verhaftung freiwillig abgegeben hatte. Die Aufnahmen der Familienfeier und der Telefonüberwachung ergaben Übereinstimmungen von unter 50 Prozent. Es sei „zweifelhaft“, sagte Rahman, dass sie mit der Stimme des Angeklagten identisch seien.

      Die freiwillig abgegeben Stimmprobe stimmte mit der Mailbox-Aufzeichnung überhaupt nicht überein. Björn L., so Rahman, müsse zu diesem Zeitpunkt krank gewesen sein.


      Der Prozess wird Mittwoch mit den Plädoyers fortgesetzt.

      http://www.welt.de/berlin/article932325/Zweites_Gutachten_en…
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 11:08:44
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.770.182 von LadyMacbeth am 10.06.07 10:26:07Die Frage stellt sich, weshalb war sich die Staatsanwalt so sicher?

      Oder tappte sie von Anfang an im Dunkeln, und hat nur auf öffentlichen Druck hin schnell einen "Schuldigen" finden müssen?

      Und, wenn es nicht der Beklagte war, wer war es dann?
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 11:14:02
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.770.469 von DermitdemWolfheulte am 10.06.07 11:08:44Staatsanwaltschaft
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 12:22:41
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ein Staatsanwalt steht immer unter Druck. Man will schnell Ergebnisse sehen.
      Der angebliche Kölner Mörder, dessen Fall jetzt nach 11 Jahren neu aufgerollt wird, kann ein Lied davon singen.:(
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 13:00:23
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.771.118 von ConnorMcLoud am 10.06.07 12:22:41von welchem Fall sprichst Du, Connor?
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 13:53:09
      Beitrag Nr. 25 ()
      zum fall Ermays M. hat sich schäuble ja schom ganz klar geäußert :

      << ...ein rassistischer Hintergrund sei nicht erwiesen. Auch blonde und blauäugige Menschen würden Opfer von Gewalttaten >>

      Wie visionär dieser Mann, und so so vorrausschauend , hat halt einen tollen Überblick . halt ein typischer Deeskalationsstatege ...


      Brutaler Überfall auf Theaterensemble

      Fünf Mitglieder eines Theaterensembles sind im sachsen-anhaltinischen Halberstadt von einer Gruppe vermutlich rechtsextremer Täter angegriffen worden. Die grausige Bilanz: schwere Kieferverletzungen, herausgeschlagene Zähne, Augenverletzungen, gebrochene Nasen.

      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,487690,00.h…

      wern bestimmt ein paar blauäugige und blondhaarige dabei gewesen sein ...
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 13:55:34
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.770.469 von DermitdemWolfheulte am 10.06.07 11:08:44Da kommen sicher verschiedene Gründe zusammen.

      Der wichtigste war sicherlich, dass ja gleich am Anfang der Nehm den Fall an sich gerissen hat (deswegen hat sich Schönbohm ja damals mit ihm massiv angelegt, weil der gleich gesehen hat, wie schräg die Vorwürfe zusammengezimmert waren...).

      Wenn aber der Nehm schon den Fall an sich zieht (was dann auch durch alle Medien geht) wird später kaum ein Provinz-Staatsanwalt den Mumm haben zu sagen: wir haben den Falschen. Er wird vermutlich hoffen und beten, dass sie doch den Richtigen haben und dass im Laufe des Prozesses noch so eine Art Wunder geschieht. M. E. wurde genau aus diesem Grund nach dem ersten Stimmgutachten, das nicht das erwünschte Ergebnis brachte, noch ein zweites angefordert, und es würde mich nicht wundern, wenn man noch ein drittes anfordern würde.

      Und auch Staatsanwälte sind nicht frei vom Mediendruck. Und nicht frei von Verrennungen in eine Sache. Und es hätte ja auch alles so schön gepasst, alles war so schön klischeehaft, auch wenn die Hälfte erfunden war (so z. B. der rechtsradikale Hintergrund der Angeklagten, den es in Wahrheit gar nicht gab). Dazu kommt noch das Problem eines möglichen Gesichtsverlustes. Wer gibt schon gerne zu, dass man sich von Anfang an total versemmelt hat und dass die wirklichen Täter womöglich immer noch frei rumlaufen.

      Spätestens aber, seit rauskam, dass Ermyas M. gar nicht in das Klischee vom schwachen Opfer passte durch seine eigenen agressiven Ausfälle, da fing die Sache an, ein bisschen aufzubrechen.

      Inzwischen ist man so weit, dass sogar der Anwalt der Nebenklage auf Freispruch plädiert.
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 14:06:40
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.771.886 von LadyMacbeth am 10.06.07 13:55:34Das ist ja alles gut und schön. den Täter haben sie wohl dennoch nicht. Nehm kann man im Übrigen keinen Vorwurf machen, er kann nichts dafür, wenn die unter ihm schlampige Arbeit leisten. In allen anderen Punkten gebe ich dir Recht.
      Avatar
      schrieb am 04.08.07 23:39:53
      Beitrag Nr. 28 ()
      Manche Juristen haben eben ihre eigene Vorstellung von einer "unabhängigen Justiz". Die DDR- Juristen hielten ihre sicher auch für unabhänig. Sollte sich dieser Fall hier bewahrheiten, sollte das doch Konsequenzen haben.

      *****

      31. Juli 2007, 19:02 Uhr

      Von Axel Lier


      Überfallopfer


      Erneut Ermittlungen im Fall Ermyas M.

      Die Staatsanwaltschaft Potsdam recherchiert nun in den eigenen Reihen im Fall des Deutsch-Äthiopiers. Der Grund: Eine Staatsanwältin der Landeshauptstadt soll kurz nach der Attacke auf Ermyas M. einem Anwalt der beiden Tatverdächtigen mit einer Strafanzeige gedroht haben.

      Der Fall Ermyas M. und kein Ende: Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam in den eigenen Reihen. Eine Staatsanwältin der Landeshauptstadt soll kurz nach der Attacke auf den Deutsch-Äthiopier zu Ostern 2006 einem Anwalt der beiden Tatverdächtigen am Telefon mit einer Strafanzeige gedroht haben, für den Fall, dass der Verteidiger in der Öffentlichkeit behaupten würde, der Überfall habe keinen rechtsextremen Hintergrund. .:eek:


      „Wir ermitteln wegen des Verdachts der Nötigung gegen Unbekannt“, bestätigte Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann. Momentan laufen Zeugenvernehmungen, bislang habe sich der Verdacht aber nicht bestätigt.
      Ausgangspunkt der neuen Entwicklungen ist die Anzeige eines Brandenburgers, der in einer überregionalen Tageszeitung eine entsprechende Darstellung gelesen hatte. Erst danach hat die Justizbehörde offenbar damit begonnen, die Verteidiger vorzuladen oder zu vernehmen, die unmittelbar nach dem Überfall auf Ermyas M. die Mandantschaft der Tatverdächtigen innehatten. Zu ihnen gehörten die Anwälte Veikko Bartel, Sven-Oliver Milke, Olaf Gentz und Volker Lukas.
      „Mir ist völlig unklar, warum die Staatsanwaltschaft nach Erscheinen des Zeitungsartikels nicht sofort selbst die Ermittlungen zum Anfangsverdacht einer Straftat ausgelöst hat“, sagte Sven-Oliver Milke. Das Verfahren galt als sogenanntes Berichtsverfahren, bei dem sämtliche Veröffentlichungen in den Medien von den Sicherheitsbehörden ausgewertet worden sind. „Eigene, frühe Ermittlungen hätten der Öffentlichkeit dokumentiert, dass man nichts zu verbergen hat“, so Milke. Er selbst sei bereits bei der Vernehmung gewesen. Dort habe er ausgesagt, dass ihm niemand gedroht hätte. Auch sein Berliner Kollege Gentz habe nichts mit der Sache zu tun. Er könne sich aber vorstellen, dass die „offensive Verteidigungsweise“ des Kollegen Bartel eine entsprechende Nötigung ausgelöst haben könnte.
      Strafverteidiger Bartel hatte bereits zwei Tage nachdem sein Mandant Björn L. festgenommen wurde von einem „Justizskandal“ gesprochen. Der Anwalt wird in der kommenden Woche vernommen. Sein Kollege, Rechtsanwalt Lukas, ist zwischenzeitlich in den Ruhestand gegangen und war gestern nicht zu erreichen.


      Unklar ist auch, weshalb sich eine Potsdamer Staatsanwältin, die offenbar gar nicht mit dem Fall betraut war, eingemischt haben soll. Die Bundesanwaltschaft hatte nämlich nur wenige Tage nach der Tat die Ermittlungen im Fall Ermyas M. übernommen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Justizposse der besonderen Art zeichnet sich ab: der Fall Potsdam