Zitate des Tages: Rauchverbot - wer ist der Sieger?
Sieger ist der Nichtraucherschutz.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, soeben
im ZDF- Mittagsmagazin über die Entscheidung des BVerfG zum
Rauchverbot.
Diese Stimmung, die ich jetzt erlebt habe, war wunderbar.
Ein Kneipenwirt aus Ludwigsburg in derselben Sendung zur Reaktion
seiner Gäste, die man im Hintergrund bereits wieder rauchen
sah.
Kommentar: Ich fürchte, daß die Gäste der Pilsstube in Ludwigsburg
am Ende sehr enttäuscht sein werden und daß die Drogenbeauftragte
mit ihrer Stellungnahme richtiger liegt.
Denn wenn man den ersten Berichten trauen darf, dann hat der Erste
Senat nicht etwa den Eingriff in die Freiheit der Raucher als
verfassungswidrig untersagt, der mit einem Rauchverbot in
Gaststätten verbunden ist. Er hat auch nicht generell einen solchen
Eingriff in die Berufsfreiheit der Gastwirte untersagt.
Sondern er hat lediglich gerügt, daß Diskotheken nicht, wie andere
Gaststätten, einen Raucherraum einrichten dürfen. Und er hat die
Benachteiligung der Einraum- Kneipen gekippt, die einen solchen
Raum nicht einrichten können, weil sie eben Einraum- Kneipen
sind.
Das ist alles. In der "Süddeutschen Zeitung" hat es der gelernte
Jurist Heribert Prantl zusammengefaßt:
Wenn aber, und das ist der Kern der Argumentation des Gerichts,
durch Ausnahmevorschriften die Bedeutung des vom Gesetz an sich
verfolgten Gesundheitsschutzes relativiert wird, dann muss auch die
Kleingastronomie von diesen Ausnahmen profitieren.
Kurzfristig können die Wirte damit aufatmen. Die jetzigen
Regelungen sind aufgehoben. Dann aber wird es den Versuch geben,
ein Rauchverbot ohne Ausnahmen durchzusetzen. Die Gefahr, daß das
gelingen wird, halte ich für groß, zumal das BVerfG für den Weg
dorthin ein ganzes Scheunentor breit aufgemacht hat:
Verfassungsgemäß wäre dagegen ein absolutes Rauchverbot in allen
Gaststätten. Der Erste Senat begründet das mit den schweren
Schäden, die das Passivrauchen auslösen kann. (...) Der Schutz der
Bevölkerung vor dem Passivrauchen sei ein "überragend wichtiges
Gemeinwohlziel", so die Richter. Deshalb sei ein absolutes
Rauchverbot in allen öffentlichen Gaststätten verfassungsgemäß. Die
dann für alle Wirte geltende Einschränkung der Berufsfreiheit wäre
dann verhältnismäßig.
Von der Freiheit des Rauchers, von seiner Mündigkeit, von seinem
Recht, sich einem Gruppenzwang zu widersetzen oder ihm zu folgen,
von seiner Menschenwürde also ist übrigens in dem, was von dem
Urteil bisher bekannt wurde, nicht die Rede. Die Lektüre der
Urteilsbegründung wird spannend sein.
--------------------------------------------------------------------------------
Und noch ein Zitat, eben gefunden in "Zettels kleinem Zimmer" und
verfaßt von C.:
Keine Sorge, der schützenden Hand der Volksgesundheitsideologen
entkommt niemand, denn in einem gesundem Körper wohnt ein gesunder
Geist, der allerdings nicht mehr benötigt wird, weil ihm das Denken
und die Entscheidungsfreiheit genommen ist.
http://zettelsraum.blogspot.com/2008/07/zitate-des-tages-rau…