Mainova WKN 655346 Übernahme - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.04.10 12:33:06 von
neuester Beitrag 03.04.24 16:03:36 von
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aktuelles Übernahmeangebot der Thüga zu 343€ ein Schelm wer böses denkt vor ein paar Jahren wollten sie zu 172€ schonmal übernehmen
aktuelles Übernahmeangebot der Thüga zu 343€ ein Schelm wer böses denkt vor ein paar Jahren wollten sie zu 172€ schonmal übernehmen
399 aktien konnte sie so abfassen
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Die Thüga Holding GmbH & Co. KGaA, München (die „Thüga KGaA“) hat ein
Pflichtangebot, die Thüga Aktiengesellschaft, München (die „Thüga AG“) und die
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, Frankfurt am Main (die „Stadtwerke
Frankfurt“ und gemeinsam mit der Thüga KGaA und der Thüga AG auch die „Bieter“)
haben ein freiwilliges Erwerbsangebot gegenüber allen Aktionären der Mainova
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (die „Mainova“) zum Erwerb sämtlicher von ihnen
gehaltenen Stückaktien der Mainova (Namensaktien: ISIN DE 000655 340 7 (WKN 655
340); Inhaberaktien: ISIN DE 000655 346 4 (WKN 655 346)) (die „Mainova-Aktien“) gegen
Zahlung einer Gegenleistung von EUR 343,00 je Aktie abgegeben (das „Gemeinsame
Angebot“). Die Angebotsunterlage für das Gemeinsame Angebot wurde am 18. März 2010
veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Gemeinsamen Angebotes endet am 15. April
2010, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main (die „Ortszeit“), soweit sie sich nicht nach den
gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert.
Bis zum 09. April 15:00 Uhr Ortszeit (der „Stichtag“) ist das Gemeinsame Angebot für
insgesamt 399 Mainova-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca.
0,0072 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mainova.
Die Thüga AG hält zum Stichtag 1.358.986 Mainova-Aktien, was ca. 24,44 % des
Grundkapitals und der Stimmrechte der Mainova entspricht; diese Stimmrechte werden der
Stadtwerke Frankfurt nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Die Stadtwerke Frankfurt hält
zum Stichtag 4.182.080 Mainova-Aktien, was ca. 75,21 % des Grundkapitals und der
Stimmrechte der Mainova entspricht; diese Stimmrechte werden der Thüga AG nach § 30
Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Sowohl der Thüga AG als auch Stadtwerke Frankfurt stehen
daher einschließlich der Zurechnung nach § 30 Abs. 2 WpÜG 5.541.066 Mainova-Aktien zu,
was ca. 99,65 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mainova entspricht.
Die Thüga KGaA selbst hält keine Mainova-Aktien. Der Thüga KGaA werden die
Stimmrechte aus den von der Thüga AG gehaltenen 1.358.986 Mainova-Aktien – was ca.
24,44 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mainova entspricht – nach § 30 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Die Stimmrechte aus den von der Stadtwerke Frankfurt
gehaltenen 4.182.080 Mainova-Aktien – was ca. 75,21 % des Grundkapitals und der
Stimmrechte der Mainova entspricht – werden der Thüga KGaA nach § 30 Abs. 2 WpÜG
zugerechnet. Der Thüga KGaA werden daher insgesamt die Stimmrechte aus 5.541.066
Mainova-Aktien zugerechnet, was ca. 99,65 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der
Mainova entspricht.
Die Thüga AG ist ein Tochterunternehmen der Thüga Beteiligungs GmbH, die wiederum ein
Tochterunternehmen der Thüga KGaA ist. Die Thüga Beteiligungs GmbH hält selbst keine
Mainova-Aktien. Der Thüga Beteiligungs GmbH werden die Stimmrechte aus den von der
Thüga AG gehaltenen 1.358.986 Mainova-Aktien – was ca. 24,44 % des Grundkapitals und
der Stimmrechte der Mainova entspricht – nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet.
Die Stimmrechte aus den von der Stadtwerke Frankfurt gehaltenen 4.182.080 Mainova-
Aktien – was ca. 75,21 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mainova entspricht –
werden der Thüga Beteiligungs GmbH nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Der Thüga
Beteiligungs GmbH werden daher insgesamt die Stimmrechte aus 5.541.066 Mainova-Aktien
zugerechnet, was ca. 99,65 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mainova entspricht.
Die Stadtwerke Frankfurt ist ein Tochterunternehmen der Stadt Frankfurt am Main. Die Stadt
Frankfurt am Main hält selbst keine Mainova-Aktien. Der Stadt Frankfurt am Main werden
die Stimmrechte aus den von der Stadtwerke Frankfurt gehaltenen 4.182.080 Mainova-Aktien
– was ca. 75,21 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mainova entspricht – nach
§ 30Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Die Stimmrechte aus den von der Thüga AG
gehaltenen 1.358.986 Mainova-Aktien – was ca. 24,44 % des Grundkapitals und der
Stimmrechte der Mainova entspricht – werden der Stadt Frankfurt am Main nach § 30 Abs. 2
WpÜG zugerechnet. Der Stadt Frankfurt am Main werden daher insgesamt die Stimmrechte
aus 5.541.066 Mainova-Aktien zugerechnet, was ca. 99,65 % des Grundkapitals und der
Stimmrechte der Mainova entspricht.
Die Gesamtzahl der Mainova-Aktien, für die das Gemeinsame Angebot angenommen worden
ist, zuzüglich der Mainova-Aktien, die bereits von den Bietern gehalten werden bzw. aus
denen den Bietern Stimmrechte zugerechnet werden, beläuft sich zum Stichtag für jeden der
Bieter auf 5.541.465 Mainova-Aktien. Das entspricht ca. 99,67 % des Grundkapitals und der
Stimmrechte der Mainova.
Darüber hinaus halten zum Stichtag weder die Bieter noch mit ihnen gemeinsam handelnde
Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen weitere Mainova-
Aktien. Ihnen werden zum Stichtag darüber hinaus auch keine weiteren Stimmrechte aus
Mainova-Aktien zugerechnet.
München und Frankfurt, den 09. April 2010
Thüga Holding
GmbH & Co. KGaA
Thüga Aktiengesellschaft Stadtwerke Frankfurt am
Main Holding GmbH
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Die Thüga Holding GmbH & Co. KGaA, München (die „Thüga KGaA“) hat ein
Pflichtangebot, die Thüga Aktiengesellschaft, München (die „Thüga AG“) und die
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, Frankfurt am Main (die „Stadtwerke
Frankfurt“ und gemeinsam mit der Thüga KGaA und der Thüga AG auch die „Bieter“)
haben ein freiwilliges Erwerbsangebot gegenüber allen Aktionären der Mainova
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (die „Mainova“) zum Erwerb sämtlicher von ihnen
gehaltenen Stückaktien der Mainova (Namensaktien: ISIN DE 000655 340 7 (WKN 655
340); Inhaberaktien: ISIN DE 000655 346 4 (WKN 655 346)) (die „Mainova-Aktien“) gegen
Zahlung einer Gegenleistung von EUR 343,00 je Aktie abgegeben (das „Gemeinsame
Angebot“). Die Angebotsunterlage für das Gemeinsame Angebot wurde am 18. März 2010
veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Gemeinsamen Angebotes endet am 15. April
2010, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main (die „Ortszeit“), soweit sie sich nicht nach den
gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert.
Bis zum 09. April 15:00 Uhr Ortszeit (der „Stichtag“) ist das Gemeinsame Angebot für
insgesamt 399 Mainova-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca.
0,0072 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mainova.
Die Thüga AG hält zum Stichtag 1.358.986 Mainova-Aktien, was ca. 24,44 % des
Grundkapitals und der Stimmrechte der Mainova entspricht; diese Stimmrechte werden der
Stadtwerke Frankfurt nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Die Stadtwerke Frankfurt hält
zum Stichtag 4.182.080 Mainova-Aktien, was ca. 75,21 % des Grundkapitals und der
Stimmrechte der Mainova entspricht; diese Stimmrechte werden der Thüga AG nach § 30
Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Sowohl der Thüga AG als auch Stadtwerke Frankfurt stehen
daher einschließlich der Zurechnung nach § 30 Abs. 2 WpÜG 5.541.066 Mainova-Aktien zu,
was ca. 99,65 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mainova entspricht.
Die Thüga KGaA selbst hält keine Mainova-Aktien. Der Thüga KGaA werden die
Stimmrechte aus den von der Thüga AG gehaltenen 1.358.986 Mainova-Aktien – was ca.
24,44 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mainova entspricht – nach § 30 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Die Stimmrechte aus den von der Stadtwerke Frankfurt
gehaltenen 4.182.080 Mainova-Aktien – was ca. 75,21 % des Grundkapitals und der
Stimmrechte der Mainova entspricht – werden der Thüga KGaA nach § 30 Abs. 2 WpÜG
zugerechnet. Der Thüga KGaA werden daher insgesamt die Stimmrechte aus 5.541.066
Mainova-Aktien zugerechnet, was ca. 99,65 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der
Mainova entspricht.
Die Thüga AG ist ein Tochterunternehmen der Thüga Beteiligungs GmbH, die wiederum ein
Tochterunternehmen der Thüga KGaA ist. Die Thüga Beteiligungs GmbH hält selbst keine
Mainova-Aktien. Der Thüga Beteiligungs GmbH werden die Stimmrechte aus den von der
Thüga AG gehaltenen 1.358.986 Mainova-Aktien – was ca. 24,44 % des Grundkapitals und
der Stimmrechte der Mainova entspricht – nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet.
Die Stimmrechte aus den von der Stadtwerke Frankfurt gehaltenen 4.182.080 Mainova-
Aktien – was ca. 75,21 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mainova entspricht –
werden der Thüga Beteiligungs GmbH nach § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Der Thüga
Beteiligungs GmbH werden daher insgesamt die Stimmrechte aus 5.541.066 Mainova-Aktien
zugerechnet, was ca. 99,65 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mainova entspricht.
Die Stadtwerke Frankfurt ist ein Tochterunternehmen der Stadt Frankfurt am Main. Die Stadt
Frankfurt am Main hält selbst keine Mainova-Aktien. Der Stadt Frankfurt am Main werden
die Stimmrechte aus den von der Stadtwerke Frankfurt gehaltenen 4.182.080 Mainova-Aktien
– was ca. 75,21 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mainova entspricht – nach
§ 30Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Die Stimmrechte aus den von der Thüga AG
gehaltenen 1.358.986 Mainova-Aktien – was ca. 24,44 % des Grundkapitals und der
Stimmrechte der Mainova entspricht – werden der Stadt Frankfurt am Main nach § 30 Abs. 2
WpÜG zugerechnet. Der Stadt Frankfurt am Main werden daher insgesamt die Stimmrechte
aus 5.541.066 Mainova-Aktien zugerechnet, was ca. 99,65 % des Grundkapitals und der
Stimmrechte der Mainova entspricht.
Die Gesamtzahl der Mainova-Aktien, für die das Gemeinsame Angebot angenommen worden
ist, zuzüglich der Mainova-Aktien, die bereits von den Bietern gehalten werden bzw. aus
denen den Bietern Stimmrechte zugerechnet werden, beläuft sich zum Stichtag für jeden der
Bieter auf 5.541.465 Mainova-Aktien. Das entspricht ca. 99,67 % des Grundkapitals und der
Stimmrechte der Mainova.
Darüber hinaus halten zum Stichtag weder die Bieter noch mit ihnen gemeinsam handelnde
Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen weitere Mainova-
Aktien. Ihnen werden zum Stichtag darüber hinaus auch keine weiteren Stimmrechte aus
Mainova-Aktien zugerechnet.
München und Frankfurt, den 09. April 2010
Thüga Holding
GmbH & Co. KGaA
Thüga Aktiengesellschaft Stadtwerke Frankfurt am
Main Holding GmbH
Habt Ihr Meinungen zu einer squeeze out Spekulation?
Man kann noch 2 Hände voll Aktien abgreifen bei 358,--; sprich Aufschlag rd. 5%. Sprich...dann liegen lassen und auf den squeeze hoffen mit höherem preis.
Man kann noch 2 Hände voll Aktien abgreifen bei 358,--; sprich Aufschlag rd. 5%. Sprich...dann liegen lassen und auf den squeeze hoffen mit höherem preis.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.383.410 von harrypr am 22.04.10 13:54:09streubesitz lt. comdirect sind 0,35% bei 60704 Aktien sind das 213 stück
wow da hab ich ja schon einen grossteil vom streubesitz dann sind es wohl nur mehr wenige aktionäre
wow da hab ich ja schon einen grossteil vom streubesitz dann sind es wohl nur mehr wenige aktionäre
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.000.942 von Maack1 am 17.08.10 21:20:12das scheint allerdings schwachsinn zu sein da es deutlich mehr als 60.000 aktien gibt
Stand 7.7.10
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 5.560.000 Stückaktien mit ebensoviel Stimmrechten. Davon lauten 5.499.296 auf den Namen und 60.704 auf den Inhaber.
und
Die Gesamtzahl der Mainova-Aktien, für die das Gemeinsame Angebot bis zum Stichtag angenommen wurde, zuzüglich der Mainova-Aktien, die bereits von den Bietern gehalten werden bzw. aus denen den Bietern Stimmrechte zugerechnet werden, beläuft sich für jeden der Bieter auf 5.542.590 Mainova-Aktien. Das entspricht ca. 99,69 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mainova
0,31% sollten Freefloat sein
= 17410 Aktien
Wert des Freefloat:
rd. 6,1 Mio
Attention:
da das Handelsvol. recht gerin ist bzw. nicht vorhanden könnte Thüga sich darauf beziehen, dass der 3M-Schnitt des Kurses nicht relevant ist.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 5.560.000 Stückaktien mit ebensoviel Stimmrechten. Davon lauten 5.499.296 auf den Namen und 60.704 auf den Inhaber.
und
Die Gesamtzahl der Mainova-Aktien, für die das Gemeinsame Angebot bis zum Stichtag angenommen wurde, zuzüglich der Mainova-Aktien, die bereits von den Bietern gehalten werden bzw. aus denen den Bietern Stimmrechte zugerechnet werden, beläuft sich für jeden der Bieter auf 5.542.590 Mainova-Aktien. Das entspricht ca. 99,69 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mainova
0,31% sollten Freefloat sein
= 17410 Aktien
Wert des Freefloat:
rd. 6,1 Mio
Attention:
da das Handelsvol. recht gerin ist bzw. nicht vorhanden könnte Thüga sich darauf beziehen, dass der 3M-Schnitt des Kurses nicht relevant ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.006.090 von harrypr am 18.08.10 16:19:39Kommen die Großspekulanten von GAK demnächst über den Rhein zu MNV6?
http://www.swb-gruppe.de/ueber-swb/unternehmen/presse/presse…
... swb wird das Projekt unter dem Namen "Gemeinschaftskraftwerk Bremen" gemeinsam mit Partnern realisieren: Die DB Energie, der Energieversorger der Deutschen Bahn, beteiligt sich mit zwei Prozent und wird außerdem über einen Strombezugsvertrag eine Leistungsscheibe von 165 MW abnehmen, um damit die Züge in Deutschland anzutreiben. Mit 25,1 Prozent beteiligt sich der Frankfurter Energieversorger Mainova AG. Die TOBI Gaskraftwerksbeteiligungs GmbH & Co. KG, ein Zusammenschluss von Stadtwerken aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, ist mit 15,5 Prozent dabei. Die restlichen 57,4 Prozent hält swb – mit der Option, davon 8,4 Prozent an weitere Partner zu vergeben. Die Kooperation wird in Form einer gemeinsamen Gesellschaft, der Gemeinschaftskraftwerk Bremen GmbH & Co. KG, realisiert werden. ...
... swb wird das Projekt unter dem Namen "Gemeinschaftskraftwerk Bremen" gemeinsam mit Partnern realisieren: Die DB Energie, der Energieversorger der Deutschen Bahn, beteiligt sich mit zwei Prozent und wird außerdem über einen Strombezugsvertrag eine Leistungsscheibe von 165 MW abnehmen, um damit die Züge in Deutschland anzutreiben. Mit 25,1 Prozent beteiligt sich der Frankfurter Energieversorger Mainova AG. Die TOBI Gaskraftwerksbeteiligungs GmbH & Co. KG, ein Zusammenschluss von Stadtwerken aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, ist mit 15,5 Prozent dabei. Die restlichen 57,4 Prozent hält swb – mit der Option, davon 8,4 Prozent an weitere Partner zu vergeben. Die Kooperation wird in Form einer gemeinsamen Gesellschaft, der Gemeinschaftskraftwerk Bremen GmbH & Co. KG, realisiert werden. ...
Mal schauen wie es weiter geht....
Nix los hier....
habe mir mal ein Stück zum Zugucken besorgt...
Noch wer aktiv hier...
Wirklich nix los -- vor ein paar Tagen sind zumindest mal ein paar (n.m.E. so 20 - 30) Stücke für 378.- gehandelt worden ...
Meinte hier in der Runde zu dem Wert..
15.06.2012 18:02
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Rückstellung Wasserkartellverfahren
Das seit 10 Jahren laufende Wasserkartellverfahren wird voraussichtlich zum
30.06.2012 durch einen Vergleich zwischen der Mainova AG und der
Landeskartellbehörde vor dem OLG Frankfurt am Main beendet.
Die Mainova AG hatte gegen die im Jahr 2007 gegen sie ergangene
Preissenkungsverfügung der Landeskartellbehörde beim Oberlandesgericht
(OLG) Frankfurt Beschwerde eingelegt. Auf Grund der Entscheidung des
Bundesgerichtshofs (BGH) im Wasserpreisverfahren gegen den Wetzlarer
Energieversorger enwag hatten sich die Chancen einer Entscheidung des
Gerichtes zu Gunsten der Mainova AG ebenfalls verringert, so dass bereits
im Jahresabschluss 2009 eine Risikovorsorge in Höhe von 51,25 Millionen
Euro gebildet wurde.
Der nun in Aussicht genommene Vergleich führt im Geschäftsjahr 2012 zu
einer weiteren Ergebnisbelastung in Höhe von rund 25 Millionen Euro. Damit
kann das für 2012 prognostizierte Ergebnis auf Vorjahresniveau nicht mehr
erreicht werden.
Insgesamt ergibt sich damit aus dem Wasserkartellverfahren für die Mainova
bis einschließlich des Wirtschaftsjahres 2014 eine Belastung in Höhe von
rund 76 Millionen Euro.
Aufgrund der Vergleichsvereinbarung gesunkenen Wasserpreise wird das
bereits ertragsschwache Wassergeschäft zukünftig defizitär sein.
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Rückstellung Wasserkartellverfahren
Das seit 10 Jahren laufende Wasserkartellverfahren wird voraussichtlich zum
30.06.2012 durch einen Vergleich zwischen der Mainova AG und der
Landeskartellbehörde vor dem OLG Frankfurt am Main beendet.
Die Mainova AG hatte gegen die im Jahr 2007 gegen sie ergangene
Preissenkungsverfügung der Landeskartellbehörde beim Oberlandesgericht
(OLG) Frankfurt Beschwerde eingelegt. Auf Grund der Entscheidung des
Bundesgerichtshofs (BGH) im Wasserpreisverfahren gegen den Wetzlarer
Energieversorger enwag hatten sich die Chancen einer Entscheidung des
Gerichtes zu Gunsten der Mainova AG ebenfalls verringert, so dass bereits
im Jahresabschluss 2009 eine Risikovorsorge in Höhe von 51,25 Millionen
Euro gebildet wurde.
Der nun in Aussicht genommene Vergleich führt im Geschäftsjahr 2012 zu
einer weiteren Ergebnisbelastung in Höhe von rund 25 Millionen Euro. Damit
kann das für 2012 prognostizierte Ergebnis auf Vorjahresniveau nicht mehr
erreicht werden.
Insgesamt ergibt sich damit aus dem Wasserkartellverfahren für die Mainova
bis einschließlich des Wirtschaftsjahres 2014 eine Belastung in Höhe von
rund 76 Millionen Euro.
Aufgrund der Vergleichsvereinbarung gesunkenen Wasserpreise wird das
bereits ertragsschwache Wassergeschäft zukünftig defizitär sein.
Gibt es bei Mainova einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und wenn ja, welche Parameter hat dieser?
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.294.022 von straßenköter am 18.06.12 11:49:57Dividende beträgt 9,48 und kam zuletzt aus dem steuerlichen Einlagenkonto, ohne Steuerabzug
Aber gibt es einen BuG?
Laut http://www.vzfk.de/spruchverfahren/anstehende-spruchverfahre…gibt es aber einen.
Laut http://www.vzfk.de/spruchverfahren/anstehende-spruchverfahre…gibt es aber einen.
vzfk irrt, denn die diesjährige HV hatte nur den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit einerm Tochterunternehmen der Mainova zum Gegenstand. Es besteht hier keine 100% Beteiligung und der Beschluss wurde angefochten, für die Mainova Aktien wird das aber ohne Bedeutung für Abfindung oder Ausgleichszahlung sein.
Seit 01.01.2001 besteht allerdings tatsächlich ein Beherrschungsvertrag, der die Mainova AG zur Abführung des Gewinns an die Stadtwerke Frankfurt Holding verpflichtet. Die freien Aktionäre erhalten die Ausgleichszahlung in Höhe von 9,48 und haben das Recht, ihre Aktien dem Hauptaktionär für 172,00 Euro anzudienen. Laut Geschäftsbericht befanden sich zum 31.12.2011 noch 17.410 MAinova Aktien im Streubesitz, 0,31% des Grundkapitals. In einem Spruchverfahren vor dem Landgericht Frankfurt wurde 2012 die Abfindung auf 220,52 Euro angehoben, die Ausgleichszahlung auf 13,41 Euro, allerdings w8urde gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt, so dass das Verfahren vor dem OLG fortgesetzt wird.
Zwar würde, wenn die Entscheidung Bestand hat, eine Nachzahlung von Ausgleichszahlungen erfolgen, allerdings kann sich das Verfahren noch hinziehen und der Abfindungsbetrag liegt weiterhin unterhalb des aktuellen Börsenkurses.
Seit 01.01.2001 besteht allerdings tatsächlich ein Beherrschungsvertrag, der die Mainova AG zur Abführung des Gewinns an die Stadtwerke Frankfurt Holding verpflichtet. Die freien Aktionäre erhalten die Ausgleichszahlung in Höhe von 9,48 und haben das Recht, ihre Aktien dem Hauptaktionär für 172,00 Euro anzudienen. Laut Geschäftsbericht befanden sich zum 31.12.2011 noch 17.410 MAinova Aktien im Streubesitz, 0,31% des Grundkapitals. In einem Spruchverfahren vor dem Landgericht Frankfurt wurde 2012 die Abfindung auf 220,52 Euro angehoben, die Ausgleichszahlung auf 13,41 Euro, allerdings w8urde gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt, so dass das Verfahren vor dem OLG fortgesetzt wird.
Zwar würde, wenn die Entscheidung Bestand hat, eine Nachzahlung von Ausgleichszahlungen erfolgen, allerdings kann sich das Verfahren noch hinziehen und der Abfindungsbetrag liegt weiterhin unterhalb des aktuellen Börsenkurses.
Mainova Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Bekanntmachung
Gemäß §§ 248a Satz 1, 149 Abs. 2 AktG geben wir bekannt, dass das Landgericht Frankfurt am Main durch Urteil vom 18.12.2012 (AZ: 3-05 O 96/12) über die Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen der Aktionäre Caterina Steeg, Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, Hagen Crusius, als Minderjähriger vertreten durch Frau Karen und Herrn Rainer Crusius, und JKK Beteiligungs-GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer, Herrn Dipl.-Kfm. Jochen Knoesel, mit der Nebenintervenientin FCKW AG, vertreten durch deren Vorstand, Herrn Prof. Dr. Leonhard Knoll, gegen die Mainova Aktiengesellschaft entschieden hat.
Der auf der Hauptversammlung vom 06.06.2012 gefasste Beschluss zum Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungs- und Teilbeherrschungsvertrages zwischen der Mainova Aktiengesellschaft und der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, Frankfurt am Main) wurde für nichtig erklärt. Die Mainova Aktiengesellschaft trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Da das Oberlandesgericht Frankfurt durch Beschluss vom 04.12.2012 (AZ: 3 AktG 3/12) im Freigabeverfahren festgestellt hat, dass die vorgenannten Klagen der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht und Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen, hat die Mainova Aktiengesellschaft auf die Einlegung der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main verzichtet. Das Urteil ist daher rechtskräftig.
Vereinbarungen, die mit der Verfahrensbeendigung im Zusammenhang stehen, wurden nicht getroffen.
Frankfurt am Main, im Februar 2013
Mainova Aktiengesellschaft
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 15.03.2013
Frankfurt am Main
Bekanntmachung
Gemäß §§ 248a Satz 1, 149 Abs. 2 AktG geben wir bekannt, dass das Landgericht Frankfurt am Main durch Urteil vom 18.12.2012 (AZ: 3-05 O 96/12) über die Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen der Aktionäre Caterina Steeg, Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter Freitag, Hagen Crusius, als Minderjähriger vertreten durch Frau Karen und Herrn Rainer Crusius, und JKK Beteiligungs-GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer, Herrn Dipl.-Kfm. Jochen Knoesel, mit der Nebenintervenientin FCKW AG, vertreten durch deren Vorstand, Herrn Prof. Dr. Leonhard Knoll, gegen die Mainova Aktiengesellschaft entschieden hat.
Der auf der Hauptversammlung vom 06.06.2012 gefasste Beschluss zum Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungs- und Teilbeherrschungsvertrages zwischen der Mainova Aktiengesellschaft und der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, Frankfurt am Main) wurde für nichtig erklärt. Die Mainova Aktiengesellschaft trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Da das Oberlandesgericht Frankfurt durch Beschluss vom 04.12.2012 (AZ: 3 AktG 3/12) im Freigabeverfahren festgestellt hat, dass die vorgenannten Klagen der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht und Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen, hat die Mainova Aktiengesellschaft auf die Einlegung der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main verzichtet. Das Urteil ist daher rechtskräftig.
Vereinbarungen, die mit der Verfahrensbeendigung im Zusammenhang stehen, wurden nicht getroffen.
Frankfurt am Main, im Februar 2013
Mainova Aktiengesellschaft
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 15.03.2013
MAINOVA AKTIENGESELLSCHAFT
FRANKFURT AM MAIN
– ISIN DE0006553464 –
– WKN 655 346 –
– ISIN DE0006553407 –
– WKN 655 340 –
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 29. Mai 2013, 10:00 Uhr,
im Hotel "The Westin Grand Frankfurt" (Ballsaal),
Konrad-Adenauer-Straße 7, 60313 Frankfurt am Main,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns nebst dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
Die vorgenannten Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung veröffentlicht und in der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.
Wahl des Jahresabschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
5.
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Frau Dr. Manuela Rottmann, Stadträtin a.D., legte mit Wirkung zum 12. September 2012 ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft nieder. An ihrer Stelle hat das Amtsgericht Frankfurt am Main – Registergericht – auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft am 11. Dezember 2012 Frau Rosemarie Heilig zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die Bestellung ist befristet bis zum Ablauf der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, so dass eine Wahl durch die Hauptversammlung erforderlich ist.
Frau Dr. Petra Roth, Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt am Main a.D., hat mit Wirkung zum 30. Mai 2013 ihr Amt als Mitglied und Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt, so dass eine Wahl durch die Hauptversammlung erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG), § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Satz 2 und Abs. 2 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) und § 8 Abs. 1 der Satzung aus zehn von der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a) und b) aufgeführten Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen
a)
Frau Rosemarie Heilig, Stadträtin der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, für die verbleibende Amtszeit von Frau Dr. Manuela Rottmann, also bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2014,
b)
Herrn Klaus Oesterling, Fraktionsgeschäftsführer, Frankfurt am Main, mit Wirkung ab 30. Mai 2013 für die verbleibende Amtszeit von Frau Dr. Petra Roth, also bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2014.
Frau Rosemarie Heilig ist seit 28. Januar 2013 Mitglied des Aufsichtsrats der Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, die mit der Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen hat. Alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH ist die Stadt Frankfurt am Main.
Der Aufsichtsrat hat bereits ein amtierendes Aufsichtsratsmitglied, Herrn Uwe Becker, Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main, als Nachfolger für Frau Dr. Petra Roth zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
Die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu den Mandaten der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind in der Anlage zu Tagesordnungspunkt 5 aufgeführt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 142.336.000,00 eingeteilt in 5.560.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Davon lauten 5.499.296 auf den Namen und 60.704 auf den Inhaber. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform in deutscher Sprache bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Mittwoch, 22. Mai 2013, 24:00 Uhr, anmelden:
Mainova Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bei Inhaberaktien muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Mittwoch, 22. Mai 2013, 24:00 Uhr, zusätzlich zu der Anmeldung ein von dem depotführenden Institut in Textform in deutscher Sprache erstellter besonderer Nachweis des Aktienbesitzes übermittelt werden. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist Mittwoch, 8. Mai 2013, 0:00 Uhr, zu beziehen (sog. Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts aus den Inhaberaktien in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Aktien werden am Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können Aktionäre über ihre Inhaberaktien auch nach dem Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung bzw. die Berechtigung zum Erhalt der Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre. Maßgeblich für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang sowie die Ausübung des Stimmrechts aus den Inhaberaktien sind somit ausschließlich der Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs zum Nachweisstichtag und die rechtzeitige Anmeldung.
Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht, das Stimmrecht sowie die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte sind demgemäß neben der vorgenannten Anmeldung die Eintragung als Aktionär im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und der an diesem Tag eingetragene Aktienbestand maßgeblich.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach Maßgabe des vorstehenden Abschnitts erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann schon vor der Anmeldung erfolgen.
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von diesem möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:
Mainova Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: mainova-hv2013@computershare.de
Am Tag der Hauptversammlung kann der entsprechende Nachweis auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach Maßgabe des Abschnitts "Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts" erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Liegen ihnen zu Punkten der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie die Erteilung von Weisungen und deren Änderung bedürfen der Textform. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens Montag, 27. Mai 2013, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein:
Mainova Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bis zu diesem Zeitpunkt wird im Vorfeld der Hauptversammlung auch ein unter dieser Adresse eingegangener Widerruf einer erteilten Vollmacht oder eine dort eingegangene Änderung von Weisungen berücksichtigt. Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am Sonntag, 28. April 2013, 24:00 Uhr, zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Mainova Aktiengesellschaft
Stabsstelle Vorstandsangelegenheiten
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien ist/sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverlangen halten werden. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus. Bei Inhabern von Namensaktien genügt die Eintragung im Aktienregister.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Information zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge müssen Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthalten, bedürfen aber keiner Begründung. Gegenanträge mit Begründung oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachfolgend angegebene Adresse zu richten und müssen spätestens am Dienstag, 14. Mai 2013, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
Mainova Aktiengesellschaft
Stabsstelle Vorstandsangelegenheiten
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 213-83020
E-Mail: hv2013@mainova.de
Unter der vorstehend angegebenen Adresse rechtzeitig eingegangene Gegenanträge zu den Punkten der Tagesordnung und/oder Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/gegenantraege zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel wenn die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach der Satzung ist der Vorsitzende der Hauptversammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festzusetzen (vgl. § 17 Abs. 2 der Satzung).
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung zugänglich.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Die Einberufung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Diese Einberufung ist im Bundesanzeiger vom 19. April 2013 bekannt gemacht worden.
Frankfurt am Main, im April 2013
Mainova Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Anlage zu Tagesordnungspunkt 5 (Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat)
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:
Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sind wie nachfolgend angegeben Mitglied in
a)
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie
b)
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Konzernmandate gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG sind mit (K), der Vorsitz in einem der vorgenannten Gremien ist mit (V) gekennzeichnet.
Frau Rosemarie Heilig
a)
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Frankfurt am Main (K)
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, Frankfurt am Main (K)
b)
AVA Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (V)
DRK – Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gemeinnützige GmbH, Mannheim
FÄZ Fachärztezentrum Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main (V)
FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, Frankfurt am Main
Hospital zum heiligen Geist GmbH, Frankfurt am Main (V)
Hospital-Service & Catering GmbH, Frankfurt am Main (V)
HP Hospital-Pflege GmbH, Frankfurt am Main (V)
Klinikum Frankfurt Höchst GmbH, Frankfurt am Main (V)
Krankenhaus Nordwest GmbH, Frankfurt am Main (V)
Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Frankfurt Höchst GmbH, Frankfurt am Main (V)
Regionalpark Ballungsraum RheinMain Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Flörsheim am Main
Regionalpark Rhein-Main Süd-West Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (V)
Regionalpark Rhein-Main Taunushang Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Homburg v. d. Höhe
RMA Rhein-Main Abfall GmbH, Offenbach am Main
Gemeinnützige Umwelthaus GmbH, Wiesbaden
Zentrale Errichtungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (V)
Mitgliedschaft in Betriebskommissionen im Sinne von §§ 6 f. des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes):
Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
Kita Frankfurt, Frankfurt am Main
Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst, Frankfurt am Main (V)
Herr Klaus Oesterling
a)
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Frankfurt am Main (K)
b)
tiQs traffiQ-Servicegesellschaft mbH, Frankfurt am Main
traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Frankfurt am Main
ebundesanzeiger vom 19.04.2013
FRANKFURT AM MAIN
– ISIN DE0006553464 –
– WKN 655 346 –
– ISIN DE0006553407 –
– WKN 655 340 –
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 29. Mai 2013, 10:00 Uhr,
im Hotel "The Westin Grand Frankfurt" (Ballsaal),
Konrad-Adenauer-Straße 7, 60313 Frankfurt am Main,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns nebst dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
Die vorgenannten Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung veröffentlicht und in der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.
Wahl des Jahresabschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
5.
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Frau Dr. Manuela Rottmann, Stadträtin a.D., legte mit Wirkung zum 12. September 2012 ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft nieder. An ihrer Stelle hat das Amtsgericht Frankfurt am Main – Registergericht – auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft am 11. Dezember 2012 Frau Rosemarie Heilig zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die Bestellung ist befristet bis zum Ablauf der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, so dass eine Wahl durch die Hauptversammlung erforderlich ist.
Frau Dr. Petra Roth, Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt am Main a.D., hat mit Wirkung zum 30. Mai 2013 ihr Amt als Mitglied und Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt, so dass eine Wahl durch die Hauptversammlung erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG), § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Satz 2 und Abs. 2 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) und § 8 Abs. 1 der Satzung aus zehn von der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a) und b) aufgeführten Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen
a)
Frau Rosemarie Heilig, Stadträtin der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, für die verbleibende Amtszeit von Frau Dr. Manuela Rottmann, also bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2014,
b)
Herrn Klaus Oesterling, Fraktionsgeschäftsführer, Frankfurt am Main, mit Wirkung ab 30. Mai 2013 für die verbleibende Amtszeit von Frau Dr. Petra Roth, also bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2014.
Frau Rosemarie Heilig ist seit 28. Januar 2013 Mitglied des Aufsichtsrats der Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, die mit der Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen hat. Alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH ist die Stadt Frankfurt am Main.
Der Aufsichtsrat hat bereits ein amtierendes Aufsichtsratsmitglied, Herrn Uwe Becker, Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt am Main, als Nachfolger für Frau Dr. Petra Roth zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
Die Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu den Mandaten der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind in der Anlage zu Tagesordnungspunkt 5 aufgeführt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 142.336.000,00 eingeteilt in 5.560.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Davon lauten 5.499.296 auf den Namen und 60.704 auf den Inhaber. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform in deutscher Sprache bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Mittwoch, 22. Mai 2013, 24:00 Uhr, anmelden:
Mainova Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bei Inhaberaktien muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Mittwoch, 22. Mai 2013, 24:00 Uhr, zusätzlich zu der Anmeldung ein von dem depotführenden Institut in Textform in deutscher Sprache erstellter besonderer Nachweis des Aktienbesitzes übermittelt werden. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist Mittwoch, 8. Mai 2013, 0:00 Uhr, zu beziehen (sog. Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts aus den Inhaberaktien in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Aktien werden am Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können Aktionäre über ihre Inhaberaktien auch nach dem Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung bzw. die Berechtigung zum Erhalt der Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre. Maßgeblich für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang sowie die Ausübung des Stimmrechts aus den Inhaberaktien sind somit ausschließlich der Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs zum Nachweisstichtag und die rechtzeitige Anmeldung.
Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht, das Stimmrecht sowie die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte sind demgemäß neben der vorgenannten Anmeldung die Eintragung als Aktionär im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und der an diesem Tag eingetragene Aktienbestand maßgeblich.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach Maßgabe des vorstehenden Abschnitts erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann schon vor der Anmeldung erfolgen.
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von diesem möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:
Mainova Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: mainova-hv2013@computershare.de
Am Tag der Hauptversammlung kann der entsprechende Nachweis auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach Maßgabe des Abschnitts "Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts" erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Liegen ihnen zu Punkten der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie die Erteilung von Weisungen und deren Änderung bedürfen der Textform. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens Montag, 27. Mai 2013, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein:
Mainova Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
80333 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bis zu diesem Zeitpunkt wird im Vorfeld der Hauptversammlung auch ein unter dieser Adresse eingegangener Widerruf einer erteilten Vollmacht oder eine dort eingegangene Änderung von Weisungen berücksichtigt. Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am Sonntag, 28. April 2013, 24:00 Uhr, zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Mainova Aktiengesellschaft
Stabsstelle Vorstandsangelegenheiten
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien ist/sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverlangen halten werden. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus. Bei Inhabern von Namensaktien genügt die Eintragung im Aktienregister.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Information zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge müssen Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthalten, bedürfen aber keiner Begründung. Gegenanträge mit Begründung oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachfolgend angegebene Adresse zu richten und müssen spätestens am Dienstag, 14. Mai 2013, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
Mainova Aktiengesellschaft
Stabsstelle Vorstandsangelegenheiten
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 213-83020
E-Mail: hv2013@mainova.de
Unter der vorstehend angegebenen Adresse rechtzeitig eingegangene Gegenanträge zu den Punkten der Tagesordnung und/oder Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/gegenantraege zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel wenn die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach der Satzung ist der Vorsitzende der Hauptversammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festzusetzen (vgl. § 17 Abs. 2 der Satzung).
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung zugänglich.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Die Einberufung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Diese Einberufung ist im Bundesanzeiger vom 19. April 2013 bekannt gemacht worden.
Frankfurt am Main, im April 2013
Mainova Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Anlage zu Tagesordnungspunkt 5 (Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat)
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:
Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sind wie nachfolgend angegeben Mitglied in
a)
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie
b)
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Konzernmandate gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG sind mit (K), der Vorsitz in einem der vorgenannten Gremien ist mit (V) gekennzeichnet.
Frau Rosemarie Heilig
a)
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Frankfurt am Main (K)
Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, Frankfurt am Main (K)
b)
AVA Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (V)
DRK – Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gemeinnützige GmbH, Mannheim
FÄZ Fachärztezentrum Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main (V)
FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, Frankfurt am Main
Hospital zum heiligen Geist GmbH, Frankfurt am Main (V)
Hospital-Service & Catering GmbH, Frankfurt am Main (V)
HP Hospital-Pflege GmbH, Frankfurt am Main (V)
Klinikum Frankfurt Höchst GmbH, Frankfurt am Main (V)
Krankenhaus Nordwest GmbH, Frankfurt am Main (V)
Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Frankfurt Höchst GmbH, Frankfurt am Main (V)
Regionalpark Ballungsraum RheinMain Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Flörsheim am Main
Regionalpark Rhein-Main Süd-West Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (V)
Regionalpark Rhein-Main Taunushang Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Homburg v. d. Höhe
RMA Rhein-Main Abfall GmbH, Offenbach am Main
Gemeinnützige Umwelthaus GmbH, Wiesbaden
Zentrale Errichtungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main (V)
Mitgliedschaft in Betriebskommissionen im Sinne von §§ 6 f. des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes):
Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main
Kita Frankfurt, Frankfurt am Main
Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst, Frankfurt am Main (V)
Herr Klaus Oesterling
a)
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Frankfurt am Main (K)
b)
tiQs traffiQ-Servicegesellschaft mbH, Frankfurt am Main
traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Frankfurt am Main
ebundesanzeiger vom 19.04.2013
Zum letzten Mal nach 18 Jahren leitete Petra Roth die heutige Hauptversammlung als ARV. Bereits im Vorfeld der heutigen AR-Wahlen hatte man den neuen ARV Becker, den Kämmerer der Stadt Ffm gewählt, obwohl die Hauptversammlung erst heute wählte und an Wahlvorschläge nicht gebunden war. -Der Streubesitz hat sich weiter verringert, ein Squeeze out sei jedoch derzeit nicht geplant.- Ausführlich ging V Dr. Alsheimer auf das beendete Wasserkartellverfahren ein, hier sei in Hessen der Gesetzgeber gefragt, meinte er.
Einen ausführlichen Bericht von der heutigen HV können Mitglieder bereits jetzt im vereinsinternen Forum plaza lesen. Ein Kurzbericht wird in Kürze in der Rubrik " Aus der Arbeit" hier zu lesen sein:
www.investors-communication-group.de
Einen ausführlichen Bericht von der heutigen HV können Mitglieder bereits jetzt im vereinsinternen Forum plaza lesen. Ein Kurzbericht wird in Kürze in der Rubrik " Aus der Arbeit" hier zu lesen sein:
www.investors-communication-group.de
Nachricht vom 18.11.2013 | 12:16
Mainova AG: Zwischenmitteilung Mainova-Konzern zum 30. September 2013
Mainova AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
18.11.2013 12:16
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Zwischenmitteilung Mainova-Konzern zum 30. September 2013
Geschäft und Rahmenbedingungen
Energiepolitik
Der Umbau der Energieversorgung im Zuge der Energiewende wird die
Wirtschaft und unsere Gesellschaft zunehmend prägen. Die Herausforderung
besteht darin, den Gleichklang der Ziele Bezahlbarkeit,
Versorgungszuverlässigkeit und Klimaschutz zu gewährleisten. Die Diskussion
um die Kosten der Energiewende wurde mit dem Konzept zur sogenannten
'Strompreisbremse' Anfang des Jahres politisch entfacht. Grundsätzliches
Ziel dieses Konzepts ist die Stabilisierung der Strompreise für die
Verbraucher. Dazu wurde eine Reihe von Vorschlägen wie die Reduzierung der
Vergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Energien, die Senkung der
Stromsteuer oder die stärkere Beteiligung der Industrie an den Kosten der
Energiewende eingebracht. Wir halten es grundsätzlich für richtig, die
Begrenzung der Kosten der Energiewende auf die politische Agenda zu setzen.
Diesbezüglich haben wir schon zu Beginn der Energiewende Stellung bezogen
und auf die Notwendigkeit von Kosteneffizienz bei der Umsetzung
hingewiesen.
Nachdem unsere Netzgesellschaft NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM)
gemeinsam mit weiteren regionalen und überregionalen Netzbetreibern gegen
die Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Abwicklung der
Netzentgeltbefreiung für stromintensive Betriebe geklagt hatte, hat das
Oberlandesgericht Düsseldorf im März die Festlegung der BNetzA aufgehoben.
Zudem urteilte das Gericht, dass es keine Rechtsgrundlage für die Befreiung
der stromintensiven Betriebe von den Netzentgelten gibt. Durch die
geplanten Änderungen der Netzentgeltverordnungen für Strom und Gas sowie
der Anreizregulierungsverordnung sollen die stromintensiven Verbraucher
zukünftig über ein gestaffeltes Netzentgelt angemessen an den Kosten der
Energiewende beteiligt werden. Zudem ist geplant, die Vorgaben für die
Ermittlung der Netzkosten anzupassen und die Bedingungen für Investitionen
in die Hochspannungsnetze zu verbessern.
Einen weiteren Einfluss auf die Strompreisentwicklung hat der im Juli
gefasste Beschluss des Europaparlaments, das Angebot für
Emissionshandelszertifikate temporär zu verknappen ('Backloading'), um den
Emissionshandelspreis zu erhöhen. Durch den Zertifikateüberschuss und den
damit einhergehenden niedrigen CO2-Preis gingen vom Handel mit
Emissionszertifikaten bisher kaum Investitionsanreize für klimafreundliche
Technologien und Verfahren aus.
Nicht nur bezüglich der Energiekosten sondern auch im Hinblick auf die
Versorgungszuverlässigkeit stehen wir vor großen Herausforderungen. Um
diese dauerhaft gewährleisten zu können, muss die Integration der
erneuerbaren Energien in das bestehende System deutlich verbessert werden.
Mit Blick auf die Versorgungszuverlässigkeit ist die von der
Bundesregierung verabschiedete Reservekraftwerksverordnung im Juli in Kraft
getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017. Die Verordnung
regelt das Verfahren und die Bedingungen von Kraftwerksstilllegungen sowie
die Vergütung der Kraftwerke in der Netzreserve. Unseres Erachtens ist die
Verordnung als Übergangslösung zur Schaffung von Rechtssicherheit im
Hinblick auf den Umgang mit Reservekraftwerken zweckmäßig. Für die Zeit
danach plädieren wir für einen Markt, der die Vorhaltung von Leistung
honoriert und die Effizienz der Energienutzung betont. Bereits vor
Inkrafttreten der Reservekraftwerksverordnung wurde für das
Gemeinschaftskraftwerk in Irsching in Abstimmung mit der BNetzA eine
Vereinbarung geschlossen, die für das Vorhalten von Kraftwerksleistung
zugunsten der Netzstabilität in den nächsten 3 Jahren eine Vergütung durch
den Übertragungsnetzbetreiber vorsieht.
Konjunkturelle Entwicklung
Nach dem verhaltenen Jahresbeginn mit einer Wachstumsrate des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,1 % gegenüber dem Jahresende 2012 und von
0,7 % im zweiten Quartal 2013 erwarten führende
Wirtschaftsforschungsinstitute nach ihren vorläufigen Berechnungen, dass
die deutsche Wirtschaft auch im dritten Quartal dem moderaten Aufwärtstrend
folgen wird. Da das starke zweite Quartal jedoch durch Nachholeffekte
insbesondere in der Bauwirtschaft gekennzeichnet war, wird für das dritte
Quartal mit einem schwächeren Wachstum von 0,2 % gerechnet. Positive
Impulse kommen weiterhin vorwiegend aus den steigenden Konsumausgaben der
Haushalte, bedingt durch die günstige Arbeitsmarktsituation sowie höhere
Einkommen.
Entwicklung der Energiepreise und des CO2-Emissionshandels
Die Energiegroßhandelspreise zeigten in den ersten neun Monaten
unterschiedliche Preisentwicklungen. Während die Preise für Rohöl und
Erdgas keine signifikanten Änderungen im Vergleich zum entsprechenden
Vorjahreszeitraum und zum Jahresbeginn aufwiesen, verzeichneten die Preise
für Strom, Kohle und Emissionsrechte Wertverluste im zweistelligen
Prozentbereich.
Der durchschnittliche Kohlepreis für das Frontjahr 2014 in der ARA
(Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)-Region (API2) zeigte sich mit 90,99
US-Dollar pro Tonne um 14,0 % günstiger als im Vorjahreszeitraum. Nach
einem Start bei 102,18 US-Dollar pro Tonne schloss der Frontjahreskontrakt
das dritte Quartal mit 83,33 US-Dollar pro Tonne ab. Ausschlaggebend für
das relativ niedrige Preisniveau in den vergangenen Monaten war das
bestehende Überangebot an Kohle auf dem Weltmarkt.
Der durchschnittliche Preis für Rohöl der Sorte Brent mit Lieferung im
Folgejahr lag zum Ende des dritten Quartals bei 102,29 US-Dollar pro Barrel
und somit um 4,2 % unter dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Während zu
Beginn des Jahres zunächst Spannungen im Nahen Osten und positive
Wirtschaftsdaten - insbesondere aus China - die Notierungen stützten,
wirkten sich im zweiten Quartal stetige Angebotsverbesserungen
preisdämpfend aus. Insbesondere die politischen Unruhen in Ägypten und
Syrien führten im dritten Quartal wieder zu steigenden Preisen.
Nahezu unverändert zum Vorjahr zeigte sich der durchschnittliche
Erdgaspreis im Marktgebiet NCG (NetConnect Germany) in Höhe von 26,69 Euro
pro MWh. Im Vergleich zum Jahresbeginn verzeichnete der Frontjahreskontrakt
bis Ende September einen leichten Preisrückgang um 3,0 % auf ein Niveau von
26,52 Euro pro MWh. Während ein sinkender Gasbedarf - insbesondere von
Kraftwerken - und ein tendenziell verbessertes Erdgasangebot im Sommer
belastend wirkten, verhinderten eine hohe Nachfrage aufgrund der
Einspeicherung für den Winter, der feste Ölpreisverlauf in den letzten
Monaten und hohe Gasnotierungen in Asien größere Preiskorrekturen.
Einen Rückgang um 21,1 % verzeichnete der durchschnittliche Preis des
Grundlastkontrakts für das Strom-Kalenderjahr 2014, der im Mittel bei 39,53
Euro pro MWh notierte. Hauptgrund für die rückläufige Entwicklung waren
sinkende CO2-und Kohlenotierungen sowie der preisdämpfende Einfluss
erneuerbarer Energien auf die Spotpreise.
Nach einem starken Abwärtstrend zu Jahresbeginn erholte sich der Preis für
Emissionsrechte (EU Allowances -EUA) aufgrund der positiven Abstimmung des
EU-Parlaments zum 'Backloading'. Nach einem Tiefststand bei 2,89 Euro pro
Tonne schloss der Terminkontrakt mit Fälligkeit im Dezember 2014 bei 5,17
Euro pro Tonne. Die Schwäche zu Jahresbeginn war zunächst auf das
Ausbleiben politischer Signale zur Eindämmung des Überangebots an
Emissionsrechten durch europäische Entscheidungsträger zurückzuführen.
Maßgeblich für den ab Mitte April einsetzenden Aufwärtstrend waren Käufe
von Stromerzeugern und spekulativ orientierten Marktteilnehmern sowie ein
reduziertes Angebot an Zertifikaten aus europäischen Auktionsprogrammen. Im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum sank der Durchschnittspreis um 42,4 % auf
4,62 Euro pro Tonne.
Geschäftsentwicklung des Mainova-Konzerns
Ertragslage
Das Ergebnis vor Ertragsteuern ist von 61,4 Mio. Euro(1) im Vorjahr auf
85,4 Mio. Euro gestiegen. Die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen auf
den Verkauf einer Immobilie zurückzuführen. Durch den aus unserem
Effizienzprogramm EINS resultierenden Rückgang des Personalaufwands und der
sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist ein positiver Ergebniseffekt zu
verzeichnen.
Im Stromgeschäft konnten positive Preis- und Mengeneffekte im Vertrieb den
Ergebnisrückgang aus der Vermarktung der Eigenerzeugung durch sinkende
Spreads nicht vollständig kompensieren. Das Ergebnis im Gasgeschäft ist
weiterhin durch hohe Netz- und Bezugskosten belastet.
+++++++++++++++++
(1) Anpassung des Vorjahresergebnisses um 24,5 Mio. Euro aufgrund
geänderter Bilanzierung des Regulierungskontos und erstmaliger Anwendung
des IAS 19 (rev. 2011)
+++++++++++++++++
Die Umsatzerlöse und der Absatz haben sich im Einzelnen wie folgt
entwickelt:
Die Umsatzerlöse des Mainova-Konzerns in Höhe von 1.599,4 Mio. Euro liegen
um 183,5 Mio. Euro über dem Vorjahreszeitraum.
Im Stromgeschäft konnte ein Umsatzanstieg um 115,9 Mio. Euro erzielt
werden. Durch Kundengewinne sowie Mengenzuwächse im Bereich der
Individualkunden und Energiepartner stieg der Absatz um 14,9 % auf 5.057
Mio. kWh. Zudem machten sich insbesondere die aufgrund der höheren
EEG-Umlage gestiegenen Preise bemerkbar. Im Stromhandelsgeschäft wirkten
sich trotz einer Steigerung der Stromhandelsmengen um 7,4 % auf 3.194 Mio.
kWh deutlich geringere Notierungen sowohl auf dem Terminals auch auf dem
Spotmarkt umsatzmindernd aus.
Die Gaserlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 55,1 Mio. Euro auf 481,4 Mio.
Euro gestiegen. Hauptgrund für diese Entwicklung war die um 12,4 % auf
10.112 Mio. kWh gestiegene Absatzmenge aufgrund der der deutlich kühleren
Witterung. Dies zeigt sich in der um 13,3 % höheren Gradtagszahl.
Kundengewinne bei Individualprodukten und Energiepartnern sowie höhere
Preise wirkten sich ebenfalls positiv auf die Erlöse aus. Zudem erhöhten
die Ende 2012 aufgenommenen Gaseigenhandelsaktivitäten den Gasumsatz.
Im Wärmegeschäft führten insbesondere die witterungsbedingte
Absatzsteigerung um 13,2 % auf 1.428 Mio. kWh, höhere Preise bei
Individualprodukten sowie Vorperiodeneffekte zu einem Umsatzanstieg um 17,3
Mio. Euro auf 102,0 Mio. Euro.
Die Preissenkungen aus dem Wasserkartellverfahren werden durch
Absatzsteigerungen sowie Vorperiodeneffekte überkompensiert. Daraus
resultiert ein um 3,9 Mio. Euro über dem Vorjahr liegender Wasserumsatz.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2012
um 52,3 Mio. Euro auf 2.719,7 Mio. Euro.
Auf der Vermögensseite entfällt der Anstieg nahezu ausschließlich auf die
langfristigen Vermögenswerte. Dabei hat sich das Sachanlagevermögen durch
den Erwerb von Photovoltaikanlagen und den Ausbau unseres
Windparkportfolios um 64,2 Mio. Euro erhöht. Dagegen haben insbesondere die
Ausschüttungen der Vorjahresergebnisse die Beteiligungsbuchwerte der nach
der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen um 16,8 Mio. Euro gemindert.
Auf der Kapitalseite ergibt sich insbesondere durch das Ergebnis nach
Ertragsteuern in Höhe von 70,7 Mio. Euro, welches unterjährig noch nicht an
die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) abgeführt wurde, eine
Erhöhung des Eigenkapitals um 64,4 Mio. Euro auf 1.025,1 Mio. Euro.
Gegenläufig wirkten sich die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten
Effekte aus der Stichtagsbewertung von derivativen Finanzinstrumenten aus.
Bei den Schulden gab es eine Verschiebung vom kurzfristigen zum
langfristigen Bereich. Während die langfristigen Schulden um 63,2 Mio. Euro
gestiegen sind, war ein Rückgang der kurzfristigen Schulden um 75,3 Mio.
Euro zu verzeichnen. Die Zunahme der langfristigen Finanzschulden um 39,7
Mio. Euro ist durch die Finanzierung der Investitionen in erneuerbare
Energien verursacht. Bei den kurzfristigen Schulden führte insbesondere der
Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 43,1 Mio.
Euro und der kurzfristigen Finanzschulden um 26,4 Mio. Euro zu der
Verminderung.
Finanzlage
Nach Bereinigung des Ergebnisses vor Ertragsteuern in Höhe von 85,4 Mio.
Euro um nicht zahlungswirksame Sachverhalte ergibt sich ein Mittelzufluss
aus der laufenden Geschäftstätigkeit von 139,8 Mio. Euro.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt -70,3 Mio. Euro. Für den
Erwerb von Anlagevermögen sind Mittel in Höhe von 83,3 Mio. Euro
aufgewendet worden. Diese betreffen im Bau befindliche Windparks sowie
Projekte für den Ausbau und den Erhalt der Verteilnetze für die Strom-,
Gas-, Wasser-und Wärmeversorgung. Ferner sind im Rahmen des Erwerbs von
Tochterunternehmen 13,5 Mio. Euro abgeflossen. Die Zuflüsse aus dem Verkauf
von Assets in Höhe von 23,7 Mio. Euro wirkten sich positiv aus.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt -40,6 Mio. Euro. Dem
Mittelabfluss aus der Abführung des Vorjahresgewinns an die SWFH in Höhe
von 51,4 Mio. Euro und der planmäßigen Tilgung von Krediten in Höhe von
31,2 Mio. Euro steht im Wesentlichen ein Mittelzufluss aus der Aufnahme von
Darlehen in Höhe von 31,3 Mio. Euro und aus Baukostenzuschüssen in Höhe von
12,0 Mio. Euro gegenüber.
Der Finanzmittelfonds in Höhe von 94,4 Mio. Euro setzt sich aus den
Forderungen aus der Konzernfinanzierung in Höhe von 89,9 Mio. Euro sowie
den liquiden Mitteln in Höhe von 13,6 Mio. Euro abzüglich der
Verbindlichkeiten aus der Konzernfinanzierung in Höhe von 9,1 Mio. Euro
zusammen.
Ausblick
Bei einer nach wie vor schwierigen Lage an den Energie- und Absatzmärkten
gehen wir davon aus, das Vorjahresergebnis wie geplant leicht zu
übertreffen. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die eingeleiteten
Effizienzmaßnahmen im Rahmen des Projekts EINS.
18.11.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Mainova AG: Zwischenmitteilung Mainova-Konzern zum 30. September 2013
Mainova AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
18.11.2013 12:16
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Zwischenmitteilung Mainova-Konzern zum 30. September 2013
Geschäft und Rahmenbedingungen
Energiepolitik
Der Umbau der Energieversorgung im Zuge der Energiewende wird die
Wirtschaft und unsere Gesellschaft zunehmend prägen. Die Herausforderung
besteht darin, den Gleichklang der Ziele Bezahlbarkeit,
Versorgungszuverlässigkeit und Klimaschutz zu gewährleisten. Die Diskussion
um die Kosten der Energiewende wurde mit dem Konzept zur sogenannten
'Strompreisbremse' Anfang des Jahres politisch entfacht. Grundsätzliches
Ziel dieses Konzepts ist die Stabilisierung der Strompreise für die
Verbraucher. Dazu wurde eine Reihe von Vorschlägen wie die Reduzierung der
Vergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Energien, die Senkung der
Stromsteuer oder die stärkere Beteiligung der Industrie an den Kosten der
Energiewende eingebracht. Wir halten es grundsätzlich für richtig, die
Begrenzung der Kosten der Energiewende auf die politische Agenda zu setzen.
Diesbezüglich haben wir schon zu Beginn der Energiewende Stellung bezogen
und auf die Notwendigkeit von Kosteneffizienz bei der Umsetzung
hingewiesen.
Nachdem unsere Netzgesellschaft NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM)
gemeinsam mit weiteren regionalen und überregionalen Netzbetreibern gegen
die Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Abwicklung der
Netzentgeltbefreiung für stromintensive Betriebe geklagt hatte, hat das
Oberlandesgericht Düsseldorf im März die Festlegung der BNetzA aufgehoben.
Zudem urteilte das Gericht, dass es keine Rechtsgrundlage für die Befreiung
der stromintensiven Betriebe von den Netzentgelten gibt. Durch die
geplanten Änderungen der Netzentgeltverordnungen für Strom und Gas sowie
der Anreizregulierungsverordnung sollen die stromintensiven Verbraucher
zukünftig über ein gestaffeltes Netzentgelt angemessen an den Kosten der
Energiewende beteiligt werden. Zudem ist geplant, die Vorgaben für die
Ermittlung der Netzkosten anzupassen und die Bedingungen für Investitionen
in die Hochspannungsnetze zu verbessern.
Einen weiteren Einfluss auf die Strompreisentwicklung hat der im Juli
gefasste Beschluss des Europaparlaments, das Angebot für
Emissionshandelszertifikate temporär zu verknappen ('Backloading'), um den
Emissionshandelspreis zu erhöhen. Durch den Zertifikateüberschuss und den
damit einhergehenden niedrigen CO2-Preis gingen vom Handel mit
Emissionszertifikaten bisher kaum Investitionsanreize für klimafreundliche
Technologien und Verfahren aus.
Nicht nur bezüglich der Energiekosten sondern auch im Hinblick auf die
Versorgungszuverlässigkeit stehen wir vor großen Herausforderungen. Um
diese dauerhaft gewährleisten zu können, muss die Integration der
erneuerbaren Energien in das bestehende System deutlich verbessert werden.
Mit Blick auf die Versorgungszuverlässigkeit ist die von der
Bundesregierung verabschiedete Reservekraftwerksverordnung im Juli in Kraft
getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017. Die Verordnung
regelt das Verfahren und die Bedingungen von Kraftwerksstilllegungen sowie
die Vergütung der Kraftwerke in der Netzreserve. Unseres Erachtens ist die
Verordnung als Übergangslösung zur Schaffung von Rechtssicherheit im
Hinblick auf den Umgang mit Reservekraftwerken zweckmäßig. Für die Zeit
danach plädieren wir für einen Markt, der die Vorhaltung von Leistung
honoriert und die Effizienz der Energienutzung betont. Bereits vor
Inkrafttreten der Reservekraftwerksverordnung wurde für das
Gemeinschaftskraftwerk in Irsching in Abstimmung mit der BNetzA eine
Vereinbarung geschlossen, die für das Vorhalten von Kraftwerksleistung
zugunsten der Netzstabilität in den nächsten 3 Jahren eine Vergütung durch
den Übertragungsnetzbetreiber vorsieht.
Konjunkturelle Entwicklung
Nach dem verhaltenen Jahresbeginn mit einer Wachstumsrate des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,1 % gegenüber dem Jahresende 2012 und von
0,7 % im zweiten Quartal 2013 erwarten führende
Wirtschaftsforschungsinstitute nach ihren vorläufigen Berechnungen, dass
die deutsche Wirtschaft auch im dritten Quartal dem moderaten Aufwärtstrend
folgen wird. Da das starke zweite Quartal jedoch durch Nachholeffekte
insbesondere in der Bauwirtschaft gekennzeichnet war, wird für das dritte
Quartal mit einem schwächeren Wachstum von 0,2 % gerechnet. Positive
Impulse kommen weiterhin vorwiegend aus den steigenden Konsumausgaben der
Haushalte, bedingt durch die günstige Arbeitsmarktsituation sowie höhere
Einkommen.
Entwicklung der Energiepreise und des CO2-Emissionshandels
Die Energiegroßhandelspreise zeigten in den ersten neun Monaten
unterschiedliche Preisentwicklungen. Während die Preise für Rohöl und
Erdgas keine signifikanten Änderungen im Vergleich zum entsprechenden
Vorjahreszeitraum und zum Jahresbeginn aufwiesen, verzeichneten die Preise
für Strom, Kohle und Emissionsrechte Wertverluste im zweistelligen
Prozentbereich.
Der durchschnittliche Kohlepreis für das Frontjahr 2014 in der ARA
(Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)-Region (API2) zeigte sich mit 90,99
US-Dollar pro Tonne um 14,0 % günstiger als im Vorjahreszeitraum. Nach
einem Start bei 102,18 US-Dollar pro Tonne schloss der Frontjahreskontrakt
das dritte Quartal mit 83,33 US-Dollar pro Tonne ab. Ausschlaggebend für
das relativ niedrige Preisniveau in den vergangenen Monaten war das
bestehende Überangebot an Kohle auf dem Weltmarkt.
Der durchschnittliche Preis für Rohöl der Sorte Brent mit Lieferung im
Folgejahr lag zum Ende des dritten Quartals bei 102,29 US-Dollar pro Barrel
und somit um 4,2 % unter dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Während zu
Beginn des Jahres zunächst Spannungen im Nahen Osten und positive
Wirtschaftsdaten - insbesondere aus China - die Notierungen stützten,
wirkten sich im zweiten Quartal stetige Angebotsverbesserungen
preisdämpfend aus. Insbesondere die politischen Unruhen in Ägypten und
Syrien führten im dritten Quartal wieder zu steigenden Preisen.
Nahezu unverändert zum Vorjahr zeigte sich der durchschnittliche
Erdgaspreis im Marktgebiet NCG (NetConnect Germany) in Höhe von 26,69 Euro
pro MWh. Im Vergleich zum Jahresbeginn verzeichnete der Frontjahreskontrakt
bis Ende September einen leichten Preisrückgang um 3,0 % auf ein Niveau von
26,52 Euro pro MWh. Während ein sinkender Gasbedarf - insbesondere von
Kraftwerken - und ein tendenziell verbessertes Erdgasangebot im Sommer
belastend wirkten, verhinderten eine hohe Nachfrage aufgrund der
Einspeicherung für den Winter, der feste Ölpreisverlauf in den letzten
Monaten und hohe Gasnotierungen in Asien größere Preiskorrekturen.
Einen Rückgang um 21,1 % verzeichnete der durchschnittliche Preis des
Grundlastkontrakts für das Strom-Kalenderjahr 2014, der im Mittel bei 39,53
Euro pro MWh notierte. Hauptgrund für die rückläufige Entwicklung waren
sinkende CO2-und Kohlenotierungen sowie der preisdämpfende Einfluss
erneuerbarer Energien auf die Spotpreise.
Nach einem starken Abwärtstrend zu Jahresbeginn erholte sich der Preis für
Emissionsrechte (EU Allowances -EUA) aufgrund der positiven Abstimmung des
EU-Parlaments zum 'Backloading'. Nach einem Tiefststand bei 2,89 Euro pro
Tonne schloss der Terminkontrakt mit Fälligkeit im Dezember 2014 bei 5,17
Euro pro Tonne. Die Schwäche zu Jahresbeginn war zunächst auf das
Ausbleiben politischer Signale zur Eindämmung des Überangebots an
Emissionsrechten durch europäische Entscheidungsträger zurückzuführen.
Maßgeblich für den ab Mitte April einsetzenden Aufwärtstrend waren Käufe
von Stromerzeugern und spekulativ orientierten Marktteilnehmern sowie ein
reduziertes Angebot an Zertifikaten aus europäischen Auktionsprogrammen. Im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum sank der Durchschnittspreis um 42,4 % auf
4,62 Euro pro Tonne.
Geschäftsentwicklung des Mainova-Konzerns
Ertragslage
Das Ergebnis vor Ertragsteuern ist von 61,4 Mio. Euro(1) im Vorjahr auf
85,4 Mio. Euro gestiegen. Die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen auf
den Verkauf einer Immobilie zurückzuführen. Durch den aus unserem
Effizienzprogramm EINS resultierenden Rückgang des Personalaufwands und der
sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist ein positiver Ergebniseffekt zu
verzeichnen.
Im Stromgeschäft konnten positive Preis- und Mengeneffekte im Vertrieb den
Ergebnisrückgang aus der Vermarktung der Eigenerzeugung durch sinkende
Spreads nicht vollständig kompensieren. Das Ergebnis im Gasgeschäft ist
weiterhin durch hohe Netz- und Bezugskosten belastet.
+++++++++++++++++
(1) Anpassung des Vorjahresergebnisses um 24,5 Mio. Euro aufgrund
geänderter Bilanzierung des Regulierungskontos und erstmaliger Anwendung
des IAS 19 (rev. 2011)
+++++++++++++++++
Die Umsatzerlöse und der Absatz haben sich im Einzelnen wie folgt
entwickelt:
Die Umsatzerlöse des Mainova-Konzerns in Höhe von 1.599,4 Mio. Euro liegen
um 183,5 Mio. Euro über dem Vorjahreszeitraum.
Im Stromgeschäft konnte ein Umsatzanstieg um 115,9 Mio. Euro erzielt
werden. Durch Kundengewinne sowie Mengenzuwächse im Bereich der
Individualkunden und Energiepartner stieg der Absatz um 14,9 % auf 5.057
Mio. kWh. Zudem machten sich insbesondere die aufgrund der höheren
EEG-Umlage gestiegenen Preise bemerkbar. Im Stromhandelsgeschäft wirkten
sich trotz einer Steigerung der Stromhandelsmengen um 7,4 % auf 3.194 Mio.
kWh deutlich geringere Notierungen sowohl auf dem Terminals auch auf dem
Spotmarkt umsatzmindernd aus.
Die Gaserlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 55,1 Mio. Euro auf 481,4 Mio.
Euro gestiegen. Hauptgrund für diese Entwicklung war die um 12,4 % auf
10.112 Mio. kWh gestiegene Absatzmenge aufgrund der der deutlich kühleren
Witterung. Dies zeigt sich in der um 13,3 % höheren Gradtagszahl.
Kundengewinne bei Individualprodukten und Energiepartnern sowie höhere
Preise wirkten sich ebenfalls positiv auf die Erlöse aus. Zudem erhöhten
die Ende 2012 aufgenommenen Gaseigenhandelsaktivitäten den Gasumsatz.
Im Wärmegeschäft führten insbesondere die witterungsbedingte
Absatzsteigerung um 13,2 % auf 1.428 Mio. kWh, höhere Preise bei
Individualprodukten sowie Vorperiodeneffekte zu einem Umsatzanstieg um 17,3
Mio. Euro auf 102,0 Mio. Euro.
Die Preissenkungen aus dem Wasserkartellverfahren werden durch
Absatzsteigerungen sowie Vorperiodeneffekte überkompensiert. Daraus
resultiert ein um 3,9 Mio. Euro über dem Vorjahr liegender Wasserumsatz.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2012
um 52,3 Mio. Euro auf 2.719,7 Mio. Euro.
Auf der Vermögensseite entfällt der Anstieg nahezu ausschließlich auf die
langfristigen Vermögenswerte. Dabei hat sich das Sachanlagevermögen durch
den Erwerb von Photovoltaikanlagen und den Ausbau unseres
Windparkportfolios um 64,2 Mio. Euro erhöht. Dagegen haben insbesondere die
Ausschüttungen der Vorjahresergebnisse die Beteiligungsbuchwerte der nach
der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen um 16,8 Mio. Euro gemindert.
Auf der Kapitalseite ergibt sich insbesondere durch das Ergebnis nach
Ertragsteuern in Höhe von 70,7 Mio. Euro, welches unterjährig noch nicht an
die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) abgeführt wurde, eine
Erhöhung des Eigenkapitals um 64,4 Mio. Euro auf 1.025,1 Mio. Euro.
Gegenläufig wirkten sich die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten
Effekte aus der Stichtagsbewertung von derivativen Finanzinstrumenten aus.
Bei den Schulden gab es eine Verschiebung vom kurzfristigen zum
langfristigen Bereich. Während die langfristigen Schulden um 63,2 Mio. Euro
gestiegen sind, war ein Rückgang der kurzfristigen Schulden um 75,3 Mio.
Euro zu verzeichnen. Die Zunahme der langfristigen Finanzschulden um 39,7
Mio. Euro ist durch die Finanzierung der Investitionen in erneuerbare
Energien verursacht. Bei den kurzfristigen Schulden führte insbesondere der
Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 43,1 Mio.
Euro und der kurzfristigen Finanzschulden um 26,4 Mio. Euro zu der
Verminderung.
Finanzlage
Nach Bereinigung des Ergebnisses vor Ertragsteuern in Höhe von 85,4 Mio.
Euro um nicht zahlungswirksame Sachverhalte ergibt sich ein Mittelzufluss
aus der laufenden Geschäftstätigkeit von 139,8 Mio. Euro.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt -70,3 Mio. Euro. Für den
Erwerb von Anlagevermögen sind Mittel in Höhe von 83,3 Mio. Euro
aufgewendet worden. Diese betreffen im Bau befindliche Windparks sowie
Projekte für den Ausbau und den Erhalt der Verteilnetze für die Strom-,
Gas-, Wasser-und Wärmeversorgung. Ferner sind im Rahmen des Erwerbs von
Tochterunternehmen 13,5 Mio. Euro abgeflossen. Die Zuflüsse aus dem Verkauf
von Assets in Höhe von 23,7 Mio. Euro wirkten sich positiv aus.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt -40,6 Mio. Euro. Dem
Mittelabfluss aus der Abführung des Vorjahresgewinns an die SWFH in Höhe
von 51,4 Mio. Euro und der planmäßigen Tilgung von Krediten in Höhe von
31,2 Mio. Euro steht im Wesentlichen ein Mittelzufluss aus der Aufnahme von
Darlehen in Höhe von 31,3 Mio. Euro und aus Baukostenzuschüssen in Höhe von
12,0 Mio. Euro gegenüber.
Der Finanzmittelfonds in Höhe von 94,4 Mio. Euro setzt sich aus den
Forderungen aus der Konzernfinanzierung in Höhe von 89,9 Mio. Euro sowie
den liquiden Mitteln in Höhe von 13,6 Mio. Euro abzüglich der
Verbindlichkeiten aus der Konzernfinanzierung in Höhe von 9,1 Mio. Euro
zusammen.
Ausblick
Bei einer nach wie vor schwierigen Lage an den Energie- und Absatzmärkten
gehen wir davon aus, das Vorjahresergebnis wie geplant leicht zu
übertreffen. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die eingeleiteten
Effizienzmaßnahmen im Rahmen des Projekts EINS.
18.11.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mainova AG
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main
Deutschland
Internet: www.mainova.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Nachricht vom 16.05.2014 | 13:54
Mainova AG: Zwischenmitteilung des Mainova-Konzerns zum 31. März 2014
Mainova AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
16.05.2014 13:54
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Zwischenmitteilung des Mainova-Konzerns zum 31. März 2014
Rahmenbedingungen
Konjunkturelle Entwicklung
Nach der verhaltenen Entwicklung im Jahr 2013 befindet sich die deutsche
Wirtschaft im Frühjahr 2014 im Aufschwung. Den vorläufigen Berechnungen des
Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zufolge wird das
Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2014 um 1,8 % steigen. In den ersten drei
Monaten war bereits ein kräftiges Wachstum in Höhe von 0,7 % im Vergleich
zum Vorquartal zu verzeichnen. Getragen wird das Wachstum weiterhin
insbesondere durch die Binnenwirtschaft, welche von der guten
Arbeitsmarktlage, höheren Löhnen und steigendem Privatkonsum profitiert.
Entwicklung der Energiepreise und des CO2-Emissionshandels
Im ersten Quartal 2014 war die Entwicklung der Energiegroßhandelspreise von
außergewöhnlich milden Temperaturen, entsprechend schwacher
Energienachfrage und einer entspannten Angebotsentwicklung an den Strom-
und Brennstoffmärkten geprägt. Einzig der Preis für Emissionsrechte zeigte
nach politischen Entscheidungen für eine Reform des europäischen
Emissionshandelssystems im Vergleich zum Vorjahr einen leicht steigenden
Verlauf.
Der durchschnittliche Kohlepreis in der ARA (Antwerpen, Rotterdam,
Amsterdam)-Region (API2) für den Frontjahreskontrakt zeigte sich im ersten
Quartal mit 82,76 US-Dollar um rund 16 % günstiger als im ersten Quartal
des Vorjahres. Preisdämpfend wirkten sich ein weiterhin sehr hohes Angebot
am Weltmarkt bei ausbleibender Winterkälte in Europa und eher verhaltene
Aussichten auf die künftige Nachfrage aus.
Der durchschnittliche Preis für Rohöl der Sorte Brent mit Lieferung im
Folgejahr lag im ersten Quartal mit 101,56 USD-Dollar pro Barrel um 2,2 %
unter dem des Vorjahresquartals. Während im Berichtszeitraum ein extrem
nachfragestarker Winter in Nordamerika, leicht verbesserte
Nachfrageaussichten und die Zuspitzung des Ukraine-Konfliktes
zwischenzeitlich für Auftrieb sorgten, führten die ungebremst wachsende
Ölproduktion in Nordamerika und die Erwartung steigender Ölexporte Irans
und Libyens im späteren Jahresverlauf zu sinkenden Notierungen.
Insbesondere die milden Temperaturen, eine sehr schwache Gasnachfrage und
sehr hohe Bestände in europäischen Gasspeichern führten bei Erdgas im
Marktgebiet NCG (NetConnect Germany) zu einem Rückgang des
Durchschnittspreises gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal um 4,8 %
auf 25,64 Euro pro MWh.
Einen deutlichen Rückgang verzeichnete der Preis des Grundlastkontrakts für
das Strom-Kalenderjahr 2014, der im Mittel bei 36,11 Euro pro MWh und damit
rund 14 % unter dem des Vorjahresquartals notierte. Ursächlich für die
weiter fallende Preistendenz waren neben den sinkenden Preisen für die
Brennstoffe Kohle und Gas der preisdämpfende Einfluss der erneuerbaren
Energien und des milden Winterwetters auf die Spot-Preise.
Eine Stabilisierung gegenüber dem Vorjahresquartal zeigten die Preise für
Emissionsrechte (EU Allowances - EUA). Der durchschnittliche Preis des
Terminkontrakts mit Fälligkeit im Dezember 2015 lag mit 6,17 Euro pro Tonne
rund 23,3 % über dem des Vorjahresquartals.
Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Im Hinblick auf die zukünftige Ausgestaltung der Energiewende hat das
Bundeskabinett Eckpunkte für die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes
(EEG) verabschiedet. Mit der geplanten Reform soll der Kostenanstieg
gebremst und die Integration der erneuerbaren Energien in den Markt
vorangetrieben werden. Dazu sollen für die verschiedenen Arten erneuerbarer
Energien verbindliche Ausbaukorridore festgelegt werden sowie die
Fördersätze abgesenkt und Boni gestrichen werden. Ebenfalls ist geplant,
die verpflichtende Direktvermarktung einzuführen. Die EEG-Reform soll nach
derzeitigem Stand im August 2014 in Kraft treten. Aus Sicht der Mainova hat
der Reformentwurf grundsätzlich richtige Ansatzpunkte, zum Beispiel dass
die erneuerbaren Energien in den Markt geführt werden sollen. Entscheidend
für das Gelingen der Energiewende ist es, die Kosten so gering wie möglich
zu halten.
Geschäftsverlauf
Ertragslage
Das Ergebnis vor Ertragsteuern liegt mit 34,0 Mio. Euro (Vorjahr 36,6 Mio.
Euro) leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Die deutlich wärmere
Witterung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hat sich ergebnismindernd in
den witterungsabhängigen Segmenten Gas- und Wärmeversorgung sowie Erzeugung
niedergeschlagen. Durch die konsequente Fortführung unseres
Effizienzprogramms EINS konnte das Vorjahresergebnis in etwa erreicht
werden.
Umsatz und Absatz haben sich im Einzelnen wie folgt entwickelt:
Die Umsatzerlöse des Mainova-Konzerns in Höhe von 599,3 Mio. Euro liegen um
80,7 Mio. Euro unter denen des Vorjahreszeitraums.
Im Stromgeschäft war gegenüber dem Vorjahr ein Umsatzrückgang in Höhe von
7,6 Mio. Euro zu verzeichnen. Dieser ist überwiegend mengengetrieben und
resultiert im Wesentlichen aus dem Vertriebsgeschäft. Aufgrund der
gestiegenen Stromhandelsmengen bewegt sich der Absatz mit 2.801 Mio. kWh
nahezu auf dem Niveau des Vorjahres.
Die Gaserlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 55,5 Mio. Euro auf 224,7
Mio. Euro gesunken. Hauptgrund hierfür war die um 25,1 % geringere
Gradtagszahl infolge der deutlich wärmeren Witterung, welche zu einem
Absatzrückgang um 20,0 % auf 4.827 Mio. kWh führte.
Der Umsatzrückgang im Wärmegeschäft um 11,3 Mio. Euro resultiert aus dem
witterungsbedingt um 17,6 % auf 675 Mio. kWh niedrigeren Absatz.
Die Wassererlöse sind mit 16,8 Mio. Euro nahezu unverändert zum Vorjahr.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2013
um 1,2 % auf 2.902,1 Mio. Euro.
Der Anstieg des langfristigen Vermögens um 15,7 Mio. Euro resultiert
insbesondere aus höheren Buchwerten der nach der Equity-Methode
bilanzierten Finanzanlagen durch die laufende Ergebnisfortschreibung. Bei
den kurzfristigen Vermögenswerten führten die saisonal gestiegenen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu einem Rückgang der
Finanzmittel aus dem Cash Pooling.
Auf der Kapitalseite ergibt sich insbesondere durch das Ergebnis nach
Ertragsteuern in Höhe von 27,8 Mio. Euro, welches unterjährig noch nicht an
die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) abgeführt wurde, eine
Erhöhung des Eigenkapitals um 15,0 Mio. Euro auf 1.030,2 Mio. Euro.
Gegenläufig wirkten sich die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten
Effekte aus derivativen Finanzinstrumenten aus.
Die kurz- und langfristigen Schulden erhöhten sich um insgesamt 18,7 Mio.
Euro. Hauptgrund für den Anstieg waren die Stichtagsbewertung von
derivativen Finanzinstrumenten sowie die Veränderung der sonstigen
Verbindlichkeiten.
Finanzlage
Der Finanzmittelfonds verringerte sich gegenüber dem 31. Dezember 2013 um
1,1 Mio. Euro auf 15,6 Mio. Euro (Vorjahr 10,7 Mio. Euro). Der
Finanzmittelfonds besteht ausschließlich aus Kassenbeständen und
Bankguthaben. Unter Berücksichtigung des Cash Pooling bei der Stadtwerke
Frankfurt am Main Hodling GmbH ergibt sich ein Finanzmittelbestand in Höhe
von 140,4 Mio. Euro (Vorjahr -6,6 Mio. Euro).
Der negative Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von
-14,1 Mio. Euro (Vorjahr -75,4 Mio. Euro) resultiert bei einem Ergebnis vor
Ertragsteuern in Höhe von 34,0 Mio. Euro im Wesentlichen aus höheren
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Cashflow aus der
Investitionstätigkeit liegt bei 18,0 Mio. Euro (Vorjahr 56,5 Mio. Euro).
Dabei stehen dem Mittelzufluss aus dem Cash Pooling in Höhe von 31,1 Mio.
Euro Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 15,9 Mio. Euro gegenüber.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -5,0 Mio. Euro
(Vorjahr 19,0 Mio. Euro) resultiert insbesondere aus planmäßigen
Darlehenstilgungen.
Ausblick
Im Hinblick auf die Ergebnissituation des 1. Quartals 2014 lässt sich für
die witterungs-abhängigen Segmente Gas- und Wärmeversorgung feststellen,
dass die Zahlen unter unseren Erwartungen liegen. Durch die
kompensatorischen Maßnahmen im Rahmen unseres Effizienzprogramms EINS gehen
wir für das Geschäftsjahresergebnis 2014 von einer leichten Unterschreitung
des Vorjahresergebnisses aus.
16.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mainova AG
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main
Deutschland
Internet: www.mainova.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Mainova AG: Zwischenmitteilung des Mainova-Konzerns zum 31. März 2014
Mainova AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
16.05.2014 13:54
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Zwischenmitteilung des Mainova-Konzerns zum 31. März 2014
Rahmenbedingungen
Konjunkturelle Entwicklung
Nach der verhaltenen Entwicklung im Jahr 2013 befindet sich die deutsche
Wirtschaft im Frühjahr 2014 im Aufschwung. Den vorläufigen Berechnungen des
Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zufolge wird das
Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2014 um 1,8 % steigen. In den ersten drei
Monaten war bereits ein kräftiges Wachstum in Höhe von 0,7 % im Vergleich
zum Vorquartal zu verzeichnen. Getragen wird das Wachstum weiterhin
insbesondere durch die Binnenwirtschaft, welche von der guten
Arbeitsmarktlage, höheren Löhnen und steigendem Privatkonsum profitiert.
Entwicklung der Energiepreise und des CO2-Emissionshandels
Im ersten Quartal 2014 war die Entwicklung der Energiegroßhandelspreise von
außergewöhnlich milden Temperaturen, entsprechend schwacher
Energienachfrage und einer entspannten Angebotsentwicklung an den Strom-
und Brennstoffmärkten geprägt. Einzig der Preis für Emissionsrechte zeigte
nach politischen Entscheidungen für eine Reform des europäischen
Emissionshandelssystems im Vergleich zum Vorjahr einen leicht steigenden
Verlauf.
Der durchschnittliche Kohlepreis in der ARA (Antwerpen, Rotterdam,
Amsterdam)-Region (API2) für den Frontjahreskontrakt zeigte sich im ersten
Quartal mit 82,76 US-Dollar um rund 16 % günstiger als im ersten Quartal
des Vorjahres. Preisdämpfend wirkten sich ein weiterhin sehr hohes Angebot
am Weltmarkt bei ausbleibender Winterkälte in Europa und eher verhaltene
Aussichten auf die künftige Nachfrage aus.
Der durchschnittliche Preis für Rohöl der Sorte Brent mit Lieferung im
Folgejahr lag im ersten Quartal mit 101,56 USD-Dollar pro Barrel um 2,2 %
unter dem des Vorjahresquartals. Während im Berichtszeitraum ein extrem
nachfragestarker Winter in Nordamerika, leicht verbesserte
Nachfrageaussichten und die Zuspitzung des Ukraine-Konfliktes
zwischenzeitlich für Auftrieb sorgten, führten die ungebremst wachsende
Ölproduktion in Nordamerika und die Erwartung steigender Ölexporte Irans
und Libyens im späteren Jahresverlauf zu sinkenden Notierungen.
Insbesondere die milden Temperaturen, eine sehr schwache Gasnachfrage und
sehr hohe Bestände in europäischen Gasspeichern führten bei Erdgas im
Marktgebiet NCG (NetConnect Germany) zu einem Rückgang des
Durchschnittspreises gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal um 4,8 %
auf 25,64 Euro pro MWh.
Einen deutlichen Rückgang verzeichnete der Preis des Grundlastkontrakts für
das Strom-Kalenderjahr 2014, der im Mittel bei 36,11 Euro pro MWh und damit
rund 14 % unter dem des Vorjahresquartals notierte. Ursächlich für die
weiter fallende Preistendenz waren neben den sinkenden Preisen für die
Brennstoffe Kohle und Gas der preisdämpfende Einfluss der erneuerbaren
Energien und des milden Winterwetters auf die Spot-Preise.
Eine Stabilisierung gegenüber dem Vorjahresquartal zeigten die Preise für
Emissionsrechte (EU Allowances - EUA). Der durchschnittliche Preis des
Terminkontrakts mit Fälligkeit im Dezember 2015 lag mit 6,17 Euro pro Tonne
rund 23,3 % über dem des Vorjahresquartals.
Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Im Hinblick auf die zukünftige Ausgestaltung der Energiewende hat das
Bundeskabinett Eckpunkte für die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes
(EEG) verabschiedet. Mit der geplanten Reform soll der Kostenanstieg
gebremst und die Integration der erneuerbaren Energien in den Markt
vorangetrieben werden. Dazu sollen für die verschiedenen Arten erneuerbarer
Energien verbindliche Ausbaukorridore festgelegt werden sowie die
Fördersätze abgesenkt und Boni gestrichen werden. Ebenfalls ist geplant,
die verpflichtende Direktvermarktung einzuführen. Die EEG-Reform soll nach
derzeitigem Stand im August 2014 in Kraft treten. Aus Sicht der Mainova hat
der Reformentwurf grundsätzlich richtige Ansatzpunkte, zum Beispiel dass
die erneuerbaren Energien in den Markt geführt werden sollen. Entscheidend
für das Gelingen der Energiewende ist es, die Kosten so gering wie möglich
zu halten.
Geschäftsverlauf
Ertragslage
Das Ergebnis vor Ertragsteuern liegt mit 34,0 Mio. Euro (Vorjahr 36,6 Mio.
Euro) leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Die deutlich wärmere
Witterung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum hat sich ergebnismindernd in
den witterungsabhängigen Segmenten Gas- und Wärmeversorgung sowie Erzeugung
niedergeschlagen. Durch die konsequente Fortführung unseres
Effizienzprogramms EINS konnte das Vorjahresergebnis in etwa erreicht
werden.
Umsatz und Absatz haben sich im Einzelnen wie folgt entwickelt:
Die Umsatzerlöse des Mainova-Konzerns in Höhe von 599,3 Mio. Euro liegen um
80,7 Mio. Euro unter denen des Vorjahreszeitraums.
Im Stromgeschäft war gegenüber dem Vorjahr ein Umsatzrückgang in Höhe von
7,6 Mio. Euro zu verzeichnen. Dieser ist überwiegend mengengetrieben und
resultiert im Wesentlichen aus dem Vertriebsgeschäft. Aufgrund der
gestiegenen Stromhandelsmengen bewegt sich der Absatz mit 2.801 Mio. kWh
nahezu auf dem Niveau des Vorjahres.
Die Gaserlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 55,5 Mio. Euro auf 224,7
Mio. Euro gesunken. Hauptgrund hierfür war die um 25,1 % geringere
Gradtagszahl infolge der deutlich wärmeren Witterung, welche zu einem
Absatzrückgang um 20,0 % auf 4.827 Mio. kWh führte.
Der Umsatzrückgang im Wärmegeschäft um 11,3 Mio. Euro resultiert aus dem
witterungsbedingt um 17,6 % auf 675 Mio. kWh niedrigeren Absatz.
Die Wassererlöse sind mit 16,8 Mio. Euro nahezu unverändert zum Vorjahr.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres 2013
um 1,2 % auf 2.902,1 Mio. Euro.
Der Anstieg des langfristigen Vermögens um 15,7 Mio. Euro resultiert
insbesondere aus höheren Buchwerten der nach der Equity-Methode
bilanzierten Finanzanlagen durch die laufende Ergebnisfortschreibung. Bei
den kurzfristigen Vermögenswerten führten die saisonal gestiegenen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu einem Rückgang der
Finanzmittel aus dem Cash Pooling.
Auf der Kapitalseite ergibt sich insbesondere durch das Ergebnis nach
Ertragsteuern in Höhe von 27,8 Mio. Euro, welches unterjährig noch nicht an
die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) abgeführt wurde, eine
Erhöhung des Eigenkapitals um 15,0 Mio. Euro auf 1.030,2 Mio. Euro.
Gegenläufig wirkten sich die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten
Effekte aus derivativen Finanzinstrumenten aus.
Die kurz- und langfristigen Schulden erhöhten sich um insgesamt 18,7 Mio.
Euro. Hauptgrund für den Anstieg waren die Stichtagsbewertung von
derivativen Finanzinstrumenten sowie die Veränderung der sonstigen
Verbindlichkeiten.
Finanzlage
Der Finanzmittelfonds verringerte sich gegenüber dem 31. Dezember 2013 um
1,1 Mio. Euro auf 15,6 Mio. Euro (Vorjahr 10,7 Mio. Euro). Der
Finanzmittelfonds besteht ausschließlich aus Kassenbeständen und
Bankguthaben. Unter Berücksichtigung des Cash Pooling bei der Stadtwerke
Frankfurt am Main Hodling GmbH ergibt sich ein Finanzmittelbestand in Höhe
von 140,4 Mio. Euro (Vorjahr -6,6 Mio. Euro).
Der negative Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von
-14,1 Mio. Euro (Vorjahr -75,4 Mio. Euro) resultiert bei einem Ergebnis vor
Ertragsteuern in Höhe von 34,0 Mio. Euro im Wesentlichen aus höheren
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Cashflow aus der
Investitionstätigkeit liegt bei 18,0 Mio. Euro (Vorjahr 56,5 Mio. Euro).
Dabei stehen dem Mittelzufluss aus dem Cash Pooling in Höhe von 31,1 Mio.
Euro Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 15,9 Mio. Euro gegenüber.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -5,0 Mio. Euro
(Vorjahr 19,0 Mio. Euro) resultiert insbesondere aus planmäßigen
Darlehenstilgungen.
Ausblick
Im Hinblick auf die Ergebnissituation des 1. Quartals 2014 lässt sich für
die witterungs-abhängigen Segmente Gas- und Wärmeversorgung feststellen,
dass die Zahlen unter unseren Erwartungen liegen. Durch die
kompensatorischen Maßnahmen im Rahmen unseres Effizienzprogramms EINS gehen
wir für das Geschäftsjahresergebnis 2014 von einer leichten Unterschreitung
des Vorjahresergebnisses aus.
16.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mainova AG
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main
Deutschland
Internet: www.mainova.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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http://www.dgap.de/dgap/News/ire/mainova-zwischenmitteilung-…
Kann wer von der HV heute berichten
Nachricht vom 18.11.2014 | 10:10
Mainova AG: Zwischenmitteilung Mainova-Konzern zum 30. September 2014
Mainova AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
18.11.2014 10:10
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Zwischenmitteilung Mainova-Konzern zum 30. September 2014
Rahmenbedingungen
Energiepolitik
Der Geschäftsverlauf der Mainova unterliegt dem Einfluss einer Vielzahl
externer Faktoren. Neben Änderungen der politischen Rahmenbedingungen
wirken sich auch die konjunkturelle Entwicklung und der Verlauf der
Energiepreise maßgeblich auf unser Geschäft aus.
Gegenüber den im Zwischenbericht für das erste Halbjahr dargelegten
Änderungen der politischen Rahmenbedingungen, welche die
EU-Beihilfeleitlinien und die EEG-Novelle betreffen, haben sich keine
wesentlichen Änderungen ergeben.
Konjunkturelle Entwicklung
Nach dem schwungvollen Jahresbeginn mit einer Wachstumsrate des
Bruttoinlands-produkts (BIP) in Höhe von 0,7 % gegenüber dem Jahresende
2013, dem im zweiten Quartal ein unerwarteter Rückgang um 0,2 % folgte,
erwarten führende Wirtschaftsfor-schungsinstitute nach ihren vorläufigen
Berechnungen, dass die deutsche Wirtschaft im dritten Quartal kein Wachstum
verzeichnen wird. Grund hierfür sind die abgeschwächten Konsumausgaben der
privaten Haushalte, die Investitionszurückhaltung der Unternehmen sowie die
verschlechterte Exportnachfrage. Vor diesem Hintergrund wird bis zum
Jahresende lediglich mit einer schwachen Belebung der deutschen Wirtschaft
und einem Wachstum des BIP für das Jahr 2014 in Höhe von 1,3 % gerechnet.
Entwicklung der Energiepreise und des CO2-Emissionshandels
Die Energiegroßhandelspreise zeigten in den ersten neun Monaten eine
unterschiedliche Entwicklung. Während Strom und die Brennstoffe Kohle sowie
Erdgas Verluste aufwiesen, zeigte sich der durchschnittliche Ölpreis
stabil. Die Emissionsrechte hingegen verzeichneten einen Preisanstieg.
Allgemein preismindernd auf die Brennstoffnotierungen wirkten sich die
außergewöhnlich milden Temperaturen bei einer entsprechend geringen
Energienachfrage aus. Geopolitische Konflikte in der Ukraine und dem Nahen
Osten sorgten zeitweise für erhöhte Preisschwankungen.
Der durchschnittliche Kohlepreis für das Frontjahr in der ARA (Amsterdam,
Rotterdam, Antwerpen)-Region zeigte sich im Berichtszeitraum mit 80,70
US-Dollar pro Tonne um rund 11 % günstiger als im
Vorjahresvergleichszeitraum. Nach einem Preis zu Jahresbeginn von 86,61
US-Dollar pro Tonne schloss dieser das dritte Quartal mit 74,06 US-Dollar
ab. Dabei war am Weltmarkt ein weiterhin sehr hohes Angebot zu verzeichnen.
Neben dem milden Winter dämpften im Frühjahr deutlich gefallene Gaspreise
die Nachfrage nach Kohle für die Stromerzeugung. Im dritten Quartal
begünstigte die Aufwertung des US-Dollars gegenüber den Währungen großer
Kohleexporteure deren Ausfuhren.
Der Durchschnittspreis für Rohöl der Sorte Brent mit Lieferung im Folgejahr
lag im Zeitraum Januar bis September mit 103,21 US-Dollar pro Barrel in
etwa auf dem Niveau des vergleichbaren Vorjahreszeitraums. Während in der
ersten Jahreshälfte zunächst ein kalter Winter in Nordamerika, global
verbesserte Konjunkturaussichten sowie die Konflikte in der Ukraine und dem
Irak für steigende Preise sorgten, gaben die Notierungen bis Ende September
aufgrund gesenkter Nachfrageperspektiven sowie eines erhöhten Angebots
nach.
Der durchschnittliche Erdgaspreis für das Frontjahr im Marktgebiet NCG
(NetConnect Germany) verzeichnete in den ersten neun Monaten des Jahres
gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum einen Wertverlust von 6,6 % auf
24,92 Euro pro MWh. Ursächlich für den Preisverfall waren insbesondere sehr
milde Temperaturen bei gleichzeitig niedriger Gasnachfrage sowie
Rekordfüllstände in europäischen Gasspeichern. Der russisch-ukrainische
Konflikt und die Sorge vor Beeinträchtigungen des Gastransports von Ost
nach West in den Wintermonaten verhinderten einen weiteren Preisrückgang.
Der durchschnittliche Preis für Emissionsrechte (EU Allowances - EUA) des
Terminkontrakts mit Fälligkeit im Dezember 2015 lag mit 5,99 Euro um rund
30 % über dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Das Marktgeschehen wurde
maßgeblich von der europäischen Politik bestimmt. Stützend wirkten sich
hier erste Fortschritte bei den Bemühungen zu einer Reform des CO2-Handels
aus.
Einen durchschnittlichen Rückgang um rund 11 % verzeichnete der Preis des
Grundlastkontrakts für das Strom-Kalenderjahr 2015, der im Mittel bei 35,24
Euro pro MWh notierte. Hauptgrund für die weiter fallenden Preise im
Vergleich zum Vorjahr waren neben den sinkenden Preisen für die Brennstoffe
Kohle und Gas der dämpfende Einfluss der schwachen Energienachfrage der
ersten Jahreshälfte sowie der Einspeisung erneuerbarer Energien.
Geschäftsverlauf
Ertragslage
Das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) beläuft sich auf 63,4 Mio. Euro
(Vorjahr 85,4 Mio. Euro). Durch den im Vergleich zu den letzten zehn Jahren
überdurchschnittlich warmen Witterungsverlauf und das dadurch unter Druck
geratene Gas- und Wärmegeschäft liegt das EBT unter dem Vorjahr. Darüber
hinaus ist eine zunehmende Wettbewerbsintensität in allen Bereichen des
Kerngeschäfts zu spüren. Ferner waren im Vorjahr positive Einmaleffekte aus
Anlagenverkäufen in Höhe von rund 20 Mio. Euro enthalten.
Die Umsatzerlöse und der Absatz haben sich im Einzelnen wie folgt
entwickelt:
Die Umsatzerlöse des Mainova-Konzerns in Höhe von 1.493,3 Mio. Euro lagen
um 106,1 Mio. Euro unter dem Vorjahreszeitraum.
Im Stromgeschäft war ein Umsatzrückgang in Höhe von 27,1 Mio. Euro auf
840,9 Mio. Euro zu verzeichnen. Dieser resultierte vor allem aus dem
Vertriebsgeschäft, das insbesondere bei den Individualprodukten durch den
Wegfall eines Großkunden einen Absatzrückgang um 9,0 % auf 4.603 Mio. kWh
aufwies. Gegenläufig wirkten sich gestiegene Preise durch die Weitergabe
der EEG-Umlage an die Kunden aus. Die Erlöse aus Stromhandelsaktivitäten
bewegten sich auf Vorjahresniveau.
Die Gaserlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 59,3 Mio. Euro auf 389,3
Mio. Euro gesunken. Hauptgrund für den Rückgang war die um 27,7 % geringere
Gradtagszahl infolge der deutlich wärmeren Witterung, welche zu einem
Absatzrückgang um 25,2 % auf 7.561 Mio. kWh führte. Höhere
Gashandelsumsätze wirkten dem Rückgang nur zum Teil entgegen.
Der Umsatzrückgang im Wärmegeschäft um 18,9 Mio. Euro auf 83,1 Mio. Euro
resultierte aus dem witterungsbedingt um 21,1 % auf 1.127 Mio. kWh
gesunkenen Absatz.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme verringerte sich im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres
2013 um 137,1 Mio. Euro auf 2.731,3 Mio. Euro.
Auf der Vermögensseite entfiel der Rückgang mit 118,7 Mio. Euro überwiegend
auf die kurzfristigen Vermögenswerte. Ursächlich hierfür waren saisonal und
witterungsbedingt rückläufige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Gegenläufig erhöhten sich die sonstigen Vermögenswerte aufgrund höherer
Forderungen aus dem Cash Pooling.
Der Anstieg des Eigenkapitals um 37,5 Mio. Euro resultierte überwiegend aus
dem Ergebnis nach Ertragsteuern, welches noch nicht an die Stadtwerke
Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) abgeführt wurde. Gegenläufig wirkten
sich die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Effekte aus der
Stichtagsbewertung von derivativen Finanzinstrumenten aus. Die
Eigenkapitalquote lag mit 38,5 % über dem Niveau zum 31. Dezember 2013
(35,4 %).
Die lang- und kurzfristigen Finanzschulden haben sich durch
Darlehenstilgungen um 25,7 Mio. Euro verringert. Bei den übrigen
kurzfristigen Schulden führte vor allem der Rückgang der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen um 72,6 Mio. Euro und der übrigen
Verbindlichkeiten um 98,3 Mio. Euro zu der Verminderung der Schulden um
insgesamt 174,6 Mio. Euro. Die gesunkenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen waren im Wesentlichen durch den geringeren Energiebezug in
den Sommermonaten begründet. Der Rückgang der übrigen kurzfristigen
Verbindlichkeiten war überwiegend auf die zum Jahresabschluss noch
enthaltenen und inzwischen beglichenen Verbindlichkeiten aus
Gewinnabführung sowie auf geringere Steuerverbindlichkeiten zurückzuführen.
Finanzlage
Nach Bereinigung des EBT in Höhe von 63,4 Mio. Euro um nicht
zahlungswirksame Effekte ergab sich ein Mittelzufluss aus der laufenden
Geschäftstätigkeit in Höhe von 184,6 Mio. Euro.
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit belief sich auf 100,7 Mio.
Euro. Für den Erwerb von Anlagevermögen sind Mittel in Höhe von 53,4 Mio.
Euro aufgewendet worden. Des Weiteren erfolgte ein Mittelabfluss aus
Geldanlagen im Rahmen des Cash Pooling mit der SWFH in Höhe von 56,0 Mio.
Euro.
Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 85,8 Mio. Euro
war insbesondere durch die Gewinnabführung an die SWFH in Höhe von 58,7
Mio. Euro und die planmäßige Tilgung von Krediten in Höhe von 29,5 Mio.
Euro verursacht.
Der Finanzmittelfonds in Höhe von 14,9 Mio. Euro setzte sich aus
Kassenbeständen und Bankguthaben zusammen. Unter Berücksichtigung der
Guthaben aus dem Cash Pooling bei der SWFH ergab sich ein
Finanzmittelbestand in Höhe von 226,7 Mio. Euro.
Ausblick
Aufgrund der überdurchschnittlich warmen Witterung der ersten Monate
zeichnet sich zum Jahrsende ein deutlicher Rückgang der Absatzmengen in der
Gas- und Wärmeversorgung ab. Infolgedessen liegt das erwartete operative
Ergebnis beider Segmente unter dem Vorjahresergebnis. Die übrigen Segmente
werden sich in etwa auf Planniveau bewegen, wobei das Wassergeschäft
aufgrund der kartellrechtlichen Verfügung kein positives Ergebnis
erwirtschaften wird. Auch die Geschäftsentwicklung in unserem
Beteiligungssegment verläuft planmäßig.
Unter der Prämisse einer durchschnittlichen Witterung im letzten Quartal
2014 sowie einer dem Vorjahr entsprechenden Chancen- und Risikosituation
rechnen wir für das Geschäftsjahr 2014 mit einem leicht unter Plan
liegenden Ergebnis.
18.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mainova AG
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main
Deutschland
Internet: www.mainova.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Mainova AG: Zwischenmitteilung Mainova-Konzern zum 30. September 2014
Mainova AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
18.11.2014 10:10
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Zwischenmitteilung Mainova-Konzern zum 30. September 2014
Rahmenbedingungen
Energiepolitik
Der Geschäftsverlauf der Mainova unterliegt dem Einfluss einer Vielzahl
externer Faktoren. Neben Änderungen der politischen Rahmenbedingungen
wirken sich auch die konjunkturelle Entwicklung und der Verlauf der
Energiepreise maßgeblich auf unser Geschäft aus.
Gegenüber den im Zwischenbericht für das erste Halbjahr dargelegten
Änderungen der politischen Rahmenbedingungen, welche die
EU-Beihilfeleitlinien und die EEG-Novelle betreffen, haben sich keine
wesentlichen Änderungen ergeben.
Konjunkturelle Entwicklung
Nach dem schwungvollen Jahresbeginn mit einer Wachstumsrate des
Bruttoinlands-produkts (BIP) in Höhe von 0,7 % gegenüber dem Jahresende
2013, dem im zweiten Quartal ein unerwarteter Rückgang um 0,2 % folgte,
erwarten führende Wirtschaftsfor-schungsinstitute nach ihren vorläufigen
Berechnungen, dass die deutsche Wirtschaft im dritten Quartal kein Wachstum
verzeichnen wird. Grund hierfür sind die abgeschwächten Konsumausgaben der
privaten Haushalte, die Investitionszurückhaltung der Unternehmen sowie die
verschlechterte Exportnachfrage. Vor diesem Hintergrund wird bis zum
Jahresende lediglich mit einer schwachen Belebung der deutschen Wirtschaft
und einem Wachstum des BIP für das Jahr 2014 in Höhe von 1,3 % gerechnet.
Entwicklung der Energiepreise und des CO2-Emissionshandels
Die Energiegroßhandelspreise zeigten in den ersten neun Monaten eine
unterschiedliche Entwicklung. Während Strom und die Brennstoffe Kohle sowie
Erdgas Verluste aufwiesen, zeigte sich der durchschnittliche Ölpreis
stabil. Die Emissionsrechte hingegen verzeichneten einen Preisanstieg.
Allgemein preismindernd auf die Brennstoffnotierungen wirkten sich die
außergewöhnlich milden Temperaturen bei einer entsprechend geringen
Energienachfrage aus. Geopolitische Konflikte in der Ukraine und dem Nahen
Osten sorgten zeitweise für erhöhte Preisschwankungen.
Der durchschnittliche Kohlepreis für das Frontjahr in der ARA (Amsterdam,
Rotterdam, Antwerpen)-Region zeigte sich im Berichtszeitraum mit 80,70
US-Dollar pro Tonne um rund 11 % günstiger als im
Vorjahresvergleichszeitraum. Nach einem Preis zu Jahresbeginn von 86,61
US-Dollar pro Tonne schloss dieser das dritte Quartal mit 74,06 US-Dollar
ab. Dabei war am Weltmarkt ein weiterhin sehr hohes Angebot zu verzeichnen.
Neben dem milden Winter dämpften im Frühjahr deutlich gefallene Gaspreise
die Nachfrage nach Kohle für die Stromerzeugung. Im dritten Quartal
begünstigte die Aufwertung des US-Dollars gegenüber den Währungen großer
Kohleexporteure deren Ausfuhren.
Der Durchschnittspreis für Rohöl der Sorte Brent mit Lieferung im Folgejahr
lag im Zeitraum Januar bis September mit 103,21 US-Dollar pro Barrel in
etwa auf dem Niveau des vergleichbaren Vorjahreszeitraums. Während in der
ersten Jahreshälfte zunächst ein kalter Winter in Nordamerika, global
verbesserte Konjunkturaussichten sowie die Konflikte in der Ukraine und dem
Irak für steigende Preise sorgten, gaben die Notierungen bis Ende September
aufgrund gesenkter Nachfrageperspektiven sowie eines erhöhten Angebots
nach.
Der durchschnittliche Erdgaspreis für das Frontjahr im Marktgebiet NCG
(NetConnect Germany) verzeichnete in den ersten neun Monaten des Jahres
gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum einen Wertverlust von 6,6 % auf
24,92 Euro pro MWh. Ursächlich für den Preisverfall waren insbesondere sehr
milde Temperaturen bei gleichzeitig niedriger Gasnachfrage sowie
Rekordfüllstände in europäischen Gasspeichern. Der russisch-ukrainische
Konflikt und die Sorge vor Beeinträchtigungen des Gastransports von Ost
nach West in den Wintermonaten verhinderten einen weiteren Preisrückgang.
Der durchschnittliche Preis für Emissionsrechte (EU Allowances - EUA) des
Terminkontrakts mit Fälligkeit im Dezember 2015 lag mit 5,99 Euro um rund
30 % über dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Das Marktgeschehen wurde
maßgeblich von der europäischen Politik bestimmt. Stützend wirkten sich
hier erste Fortschritte bei den Bemühungen zu einer Reform des CO2-Handels
aus.
Einen durchschnittlichen Rückgang um rund 11 % verzeichnete der Preis des
Grundlastkontrakts für das Strom-Kalenderjahr 2015, der im Mittel bei 35,24
Euro pro MWh notierte. Hauptgrund für die weiter fallenden Preise im
Vergleich zum Vorjahr waren neben den sinkenden Preisen für die Brennstoffe
Kohle und Gas der dämpfende Einfluss der schwachen Energienachfrage der
ersten Jahreshälfte sowie der Einspeisung erneuerbarer Energien.
Geschäftsverlauf
Ertragslage
Das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) beläuft sich auf 63,4 Mio. Euro
(Vorjahr 85,4 Mio. Euro). Durch den im Vergleich zu den letzten zehn Jahren
überdurchschnittlich warmen Witterungsverlauf und das dadurch unter Druck
geratene Gas- und Wärmegeschäft liegt das EBT unter dem Vorjahr. Darüber
hinaus ist eine zunehmende Wettbewerbsintensität in allen Bereichen des
Kerngeschäfts zu spüren. Ferner waren im Vorjahr positive Einmaleffekte aus
Anlagenverkäufen in Höhe von rund 20 Mio. Euro enthalten.
Die Umsatzerlöse und der Absatz haben sich im Einzelnen wie folgt
entwickelt:
Die Umsatzerlöse des Mainova-Konzerns in Höhe von 1.493,3 Mio. Euro lagen
um 106,1 Mio. Euro unter dem Vorjahreszeitraum.
Im Stromgeschäft war ein Umsatzrückgang in Höhe von 27,1 Mio. Euro auf
840,9 Mio. Euro zu verzeichnen. Dieser resultierte vor allem aus dem
Vertriebsgeschäft, das insbesondere bei den Individualprodukten durch den
Wegfall eines Großkunden einen Absatzrückgang um 9,0 % auf 4.603 Mio. kWh
aufwies. Gegenläufig wirkten sich gestiegene Preise durch die Weitergabe
der EEG-Umlage an die Kunden aus. Die Erlöse aus Stromhandelsaktivitäten
bewegten sich auf Vorjahresniveau.
Die Gaserlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 59,3 Mio. Euro auf 389,3
Mio. Euro gesunken. Hauptgrund für den Rückgang war die um 27,7 % geringere
Gradtagszahl infolge der deutlich wärmeren Witterung, welche zu einem
Absatzrückgang um 25,2 % auf 7.561 Mio. kWh führte. Höhere
Gashandelsumsätze wirkten dem Rückgang nur zum Teil entgegen.
Der Umsatzrückgang im Wärmegeschäft um 18,9 Mio. Euro auf 83,1 Mio. Euro
resultierte aus dem witterungsbedingt um 21,1 % auf 1.127 Mio. kWh
gesunkenen Absatz.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme verringerte sich im Vergleich zum Ende des Geschäftsjahres
2013 um 137,1 Mio. Euro auf 2.731,3 Mio. Euro.
Auf der Vermögensseite entfiel der Rückgang mit 118,7 Mio. Euro überwiegend
auf die kurzfristigen Vermögenswerte. Ursächlich hierfür waren saisonal und
witterungsbedingt rückläufige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Gegenläufig erhöhten sich die sonstigen Vermögenswerte aufgrund höherer
Forderungen aus dem Cash Pooling.
Der Anstieg des Eigenkapitals um 37,5 Mio. Euro resultierte überwiegend aus
dem Ergebnis nach Ertragsteuern, welches noch nicht an die Stadtwerke
Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) abgeführt wurde. Gegenläufig wirkten
sich die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Effekte aus der
Stichtagsbewertung von derivativen Finanzinstrumenten aus. Die
Eigenkapitalquote lag mit 38,5 % über dem Niveau zum 31. Dezember 2013
(35,4 %).
Die lang- und kurzfristigen Finanzschulden haben sich durch
Darlehenstilgungen um 25,7 Mio. Euro verringert. Bei den übrigen
kurzfristigen Schulden führte vor allem der Rückgang der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen um 72,6 Mio. Euro und der übrigen
Verbindlichkeiten um 98,3 Mio. Euro zu der Verminderung der Schulden um
insgesamt 174,6 Mio. Euro. Die gesunkenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen waren im Wesentlichen durch den geringeren Energiebezug in
den Sommermonaten begründet. Der Rückgang der übrigen kurzfristigen
Verbindlichkeiten war überwiegend auf die zum Jahresabschluss noch
enthaltenen und inzwischen beglichenen Verbindlichkeiten aus
Gewinnabführung sowie auf geringere Steuerverbindlichkeiten zurückzuführen.
Finanzlage
Nach Bereinigung des EBT in Höhe von 63,4 Mio. Euro um nicht
zahlungswirksame Effekte ergab sich ein Mittelzufluss aus der laufenden
Geschäftstätigkeit in Höhe von 184,6 Mio. Euro.
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit belief sich auf 100,7 Mio.
Euro. Für den Erwerb von Anlagevermögen sind Mittel in Höhe von 53,4 Mio.
Euro aufgewendet worden. Des Weiteren erfolgte ein Mittelabfluss aus
Geldanlagen im Rahmen des Cash Pooling mit der SWFH in Höhe von 56,0 Mio.
Euro.
Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 85,8 Mio. Euro
war insbesondere durch die Gewinnabführung an die SWFH in Höhe von 58,7
Mio. Euro und die planmäßige Tilgung von Krediten in Höhe von 29,5 Mio.
Euro verursacht.
Der Finanzmittelfonds in Höhe von 14,9 Mio. Euro setzte sich aus
Kassenbeständen und Bankguthaben zusammen. Unter Berücksichtigung der
Guthaben aus dem Cash Pooling bei der SWFH ergab sich ein
Finanzmittelbestand in Höhe von 226,7 Mio. Euro.
Ausblick
Aufgrund der überdurchschnittlich warmen Witterung der ersten Monate
zeichnet sich zum Jahrsende ein deutlicher Rückgang der Absatzmengen in der
Gas- und Wärmeversorgung ab. Infolgedessen liegt das erwartete operative
Ergebnis beider Segmente unter dem Vorjahresergebnis. Die übrigen Segmente
werden sich in etwa auf Planniveau bewegen, wobei das Wassergeschäft
aufgrund der kartellrechtlichen Verfügung kein positives Ergebnis
erwirtschaften wird. Auch die Geschäftsentwicklung in unserem
Beteiligungssegment verläuft planmäßig.
Unter der Prämisse einer durchschnittlichen Witterung im letzten Quartal
2014 sowie einer dem Vorjahr entsprechenden Chancen- und Risikosituation
rechnen wir für das Geschäftsjahr 2014 mit einem leicht unter Plan
liegenden Ergebnis.
18.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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http://www.dgap.de/dgap/News/ire/mainova-zwischenmitteilung-…
19.12.2014 13:34
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Rechtskräftige Entscheidung im Spruchverfahren Gewinnabführungsvertrag
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat heute seine rechtskräftige
Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den 2001 zwischen der Mainova
Aktiengesellschaft und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
geschlossenen Gewinnabführungsvertrag verkündet.
Das OLG Frankfurt am Main hat die von der Stadtwerke Frankfurt am Main
Holding GmbH angebotene Barabfindung von EUR 172,00 je Aktie bestätigt;
der von der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH zu zahlende jährliche
Ausgleich wurde auf EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer,
Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie festgelegt.
Der Beschluss des OLG Frankfurt am Main ist rechtskräftig. Das OLG
Frankfurt hat damit die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main
vom 25. Januar 2012 revidiert und Barabfindung und Ausgleich gegenüber der
Entscheidung des Landgerichts deutlich reduziert; das Landgericht Frankfurt
am Main hatte noch eine Barabfindung von EUR 220,52 je Aktie und die
Ausgleichszahlung auf jährlich EUR 18,25 brutto (vor typisierter
Ertragsteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie
festgesetzt. Gegenüber den ursprünglich im Gewinnabführungsvertrag
festgelegten Werten hat das OLG lediglich die Ausgleichszahlung erhöht.
Diese hatte EUR 9,48 je Aktie betragen, allerdings ohne dass von diesem
Betrag noch Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag abzuziehen waren;
der Gewinnabführungsvertrag war noch vor der sog. Ytong-Rechtsprechung des
BGH (Beschluss vom 21. Juli 2003, Az. II ZB 17/01), geschlossen worden.
Die angebotene Barabfindung hatte bereits ursprünglich EUR 172,00 betragen.
Die Barabfindung kann gemäß § 305 Abs. 4 S. 3 AktG noch binnen zwei Monaten
nach Bekanntmachung der Entscheidung des OLG Frankfurt im Bundesanzeiger
angenommen werden.
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Rechtskräftige Entscheidung im Spruchverfahren Gewinnabführungsvertrag
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat heute seine rechtskräftige
Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den 2001 zwischen der Mainova
Aktiengesellschaft und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH
geschlossenen Gewinnabführungsvertrag verkündet.
Das OLG Frankfurt am Main hat die von der Stadtwerke Frankfurt am Main
Holding GmbH angebotene Barabfindung von EUR 172,00 je Aktie bestätigt;
der von der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH zu zahlende jährliche
Ausgleich wurde auf EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer,
Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie festgelegt.
Der Beschluss des OLG Frankfurt am Main ist rechtskräftig. Das OLG
Frankfurt hat damit die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main
vom 25. Januar 2012 revidiert und Barabfindung und Ausgleich gegenüber der
Entscheidung des Landgerichts deutlich reduziert; das Landgericht Frankfurt
am Main hatte noch eine Barabfindung von EUR 220,52 je Aktie und die
Ausgleichszahlung auf jährlich EUR 18,25 brutto (vor typisierter
Ertragsteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie
festgesetzt. Gegenüber den ursprünglich im Gewinnabführungsvertrag
festgelegten Werten hat das OLG lediglich die Ausgleichszahlung erhöht.
Diese hatte EUR 9,48 je Aktie betragen, allerdings ohne dass von diesem
Betrag noch Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag abzuziehen waren;
der Gewinnabführungsvertrag war noch vor der sog. Ytong-Rechtsprechung des
BGH (Beschluss vom 21. Juli 2003, Az. II ZB 17/01), geschlossen worden.
Die angebotene Barabfindung hatte bereits ursprünglich EUR 172,00 betragen.
Die Barabfindung kann gemäß § 305 Abs. 4 S. 3 AktG noch binnen zwei Monaten
nach Bekanntmachung der Entscheidung des OLG Frankfurt im Bundesanzeiger
angenommen werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.617.141 von R-BgO am 19.12.14 16:55:27fürchte, das ist de facto eine Kürzung, da
9,48/12,63=75,1%
nehme an, der Steuerabzug ist höher...
9,48/12,63=75,1%
nehme an, der Steuerabzug ist höher...
Skandalträchtige Entscheidung vom OLG Frankfurt!
Beim OLG ist die Firma auf einmal 22% weniger wert, wie erklärt sich das?
Ein paar Cent mehr Ausgleich ist wohl auch nur ein Minimalaufschla.
Körperschaftsteuer ist zwar nur 15% und 5,5 % Soli hierauf.
Also etwa 10,63 statt 9,48. (Typisierung dürfte hier ohne Einfluss sein, da alles inländische Gewinne sind.)
Beim OLG ist die Firma auf einmal 22% weniger wert, wie erklärt sich das?
Ein paar Cent mehr Ausgleich ist wohl auch nur ein Minimalaufschla.
Körperschaftsteuer ist zwar nur 15% und 5,5 % Soli hierauf.
Also etwa 10,63 statt 9,48. (Typisierung dürfte hier ohne Einfluss sein, da alles inländische Gewinne sind.)
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.618.476 von honigbaer am 19.12.14 19:19:36Unbegreifliche Entscheidung
Der Kurs stürzt ganz schön ab. Man fragt sich, was bei 10,84 Ausgleichszahlung (12,63 brutto) ein angemessener Kurs ist. Und Squeeze out Gefahr ist auch nicht von der Hand zu weisen.
MAINOVA AKTIENGESELLSCHAFT
FRANKFURT AM MAIN
– ISIN DE0006553464 –
– WKN 655 346 –
– ISIN DE0006553407 –
– WKN 655 340 –
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 27. Mai 2015, 10:00 Uhr,
im Gesellschaftshaus des Palmengartens der Stadt Frankfurt am Main, Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns nebst dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
Die vorgenannten Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung veröffentlicht und in der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.
Wahl des Jahresabschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
5.
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Herr Ewald Woste, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Thüga Aktiengesellschaft, München, legte mit Wirkung zum 31. Oktober 2014 sein Amt als Mitglied und 2. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft nieder. Herr Bernd Rudolph, ehemaliger Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, München, legte mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft nieder. An ihrer Stelle hat das Amtsgericht Frankfurt am Main – Registergericht – auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft am 22. Januar 2015 Herrn Dr. Christof Schulte und Herrn Dr. Matthias Cord zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 ist die jeweilige Bestellung befristet bis zum Ablauf der nächsten und damit der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft.
Herr Thomas Raasch, Leiter des Bereichs Finanzwirtschaft der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH und Geschäftsführer der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Frankfurt am Main, legte ebenfalls mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft nieder. An seiner Stelle wurde Frau Michaela Wanka, Schriesheim, am 12. März 2015 durch das Amtsgericht Frankfurt am Main – Registergericht – auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Auch diese Bestellung ist entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 befristet bis zum Ablauf der nächsten und damit der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft.
Daher ist die Wahl von drei Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG), § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Satz 2 und Abs. 2 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) und § 8 Abs. 1 der Satzung aus zehn von der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung, soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Mitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Eine Wiederwahl ist statthaft. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a)–c) aufgeführten Personen jeweils für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 27. Mai 2015 für die verbleibende Amtszeit der Herren Woste, Rudolph und Raasch, also jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:
a)
Herrn Dr. Christof Schulte, Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, München,
b)
Herrn Dr. Matthias Cord, Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, Helmstedt,
c)
Frau Michaela Wanka, Unternehmensberaterin und Business Coach, Schriesheim.
Die Mandate der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind in der Anlage zu Tagesordnungspunkt 5 aufgeführt.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 wird Folgendes erklärt:
Herr Dr. Christof Schulte und Herr Dr. Matthias Cord sind Mitglieder des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, die mit rund 24,5% am Grundkapital der Mainova Aktiengesellschaft beteiligt ist.
Im Übrigen stehen die vorgeschlagenen Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen nach der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu der Mainova Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Mainova Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der Mainova Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär.
Der Aufsichtsrat hat Herrn Dr. Christof Schulte als Nachfolger für Herrn Ewald Woste zum 2. Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Im Falle seiner Wahl soll diese Wahl bestätigt werden.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 142.336.000,00 eingeteilt in 5.560.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Davon lauten 5.499.296 auf den Namen und 60.704 auf den Inhaber. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform in deutscher Sprache bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Mittwoch, 20. Mai 2015, 24:00 Uhr, anmelden:
Mainova Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bei Inhaberaktien muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Mittwoch, 20. Mai 2015, 24:00 Uhr, zusätzlich zu der Anmeldung ein von dem depotführenden Institut in Textform in deutscher Sprache erstellter besonderer Nachweis des Aktienbesitzes übermittelt werden. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist Mittwoch, 6. Mai 2015, 0:00 Uhr, zu beziehen (sog. Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts aus den Inhaberaktien in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Inhaberaktien werden am Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können Aktionäre über ihre Inhaberaktien auch nach dem Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Inhaberaktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung bzw. die Berechtigung zum Erhalt der Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre. Maßgeblich für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang sowie die Ausübung des Stimmrechts aus den Inhaberaktien sind somit ausschließlich der Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs zum Nachweisstichtag und die rechtzeitige Anmeldung.
Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht, das Stimmrecht sowie die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte sind demgemäß neben der vorgenannten Anmeldung die Eintragung als Aktionär im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und der an diesem Tag eingetragene Aktienbestand maßgeblich.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach Maßgabe des vorstehenden Abschnitts erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann schon vor der Anmeldung erfolgen.
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von diesem möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:
Mainova Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: mainova-hv2015@computershare.de
Am Tag der Hauptversammlung kann der entsprechende Nachweis auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach Maßgabe des Abschnitts "Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts" erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Liegen ihnen zu Punkten der Tagesordnung keine oder keine eindeutigen Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie die Erteilung von Weisungen und deren Änderung bedürfen der Textform. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens Dienstag, den 26. Mai 2015, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein:
Mainova Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bis zu diesem Zeitpunkt wird im Vorfeld der Hauptversammlung auch ein unter dieser Adresse eingegangener Widerruf einer erteilten Vollmacht oder eine dort eingegangene Änderung von Weisungen berücksichtigt. Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am Sonntag, 26. April 2015, 24:00 Uhr, zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Mainova Aktiengesellschaft
Stabsstelle Vorstandsangelegenheiten
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er oder sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien ist oder sind und dass er oder sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverlangen halten wird bzw. werden. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus. Bei Inhabern von Namensaktien genügt zum Nachweis die Eintragung im Aktienregister.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Information zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge mit Begründung oder Wahlvorschläge sind nur zugänglich zu machen, wenn sie ausschließlich an die nachfolgend angegebene Adresse gerichtet und spätestens am Dienstag, 12. Mai 2015, 24:00 Uhr, zugegangen sind:
Mainova Aktiengesellschaft
Stabsstelle Vorstandsangelegenheiten
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 213-83020
E-Mail: hv2015@mainova.de
Unter der vorstehend angegebenen Adresse rechtzeitig zugegangene Gegenanträge zu den Punkten der Tagesordnung und/oder Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/gegenantraege zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge braucht der Vorstand nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort des Kandidaten sowie bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns vorgelegt werden. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel wenn die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach der Satzung ist der Vorsitzende der Hauptversammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festzusetzen (vgl. § 17 Abs. 2 der Satzung).
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung zugänglich.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Die Einberufung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Diese Einberufung ist im Bundesanzeiger vom 17. April 2015 bekannt gemacht worden.
Frankfurt am Main, im April 2015
Mainova Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Anlage zu Tagesordnungspunkt 5 (Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat)
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sind wie nachfolgend angegeben Mitglied in
a)
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
b)
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Konzernmandate gemäß § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG sind mit (K), der Vorsitz in einem der vorgenannten Gremien ist mit (V), der stellvertretende Vorsitz ist mit (stv V) gekennzeichnet.
Herr Dr. Christof Schulte, Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, München
a)
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
•
N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg
•
Stadtwerke Essen Aktiengesellschaft, Essen
•
SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG, Kaiserslautern (stv V)
•
WEMAG AG, Schwerin (V)
b)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
•
Aretz GmbH & Co. KG, Krefeld
•
Aqua Engineering GmbH, Selb
•
badenova AG & Co. KG, Freiburg im Breisgau
•
Energie- und Wassergesellschaft mbH, Wetzlar
•
Energie Südbayern GmbH, München
•
Energie Waldeck-Frankenberg GmbH, Korbach (stv V)
•
Energieversorgung Limburg GmbH, Limburg
•
Energieversorgung Sylt GmbH, Westerland (Sylt)
•
erdgas schwaben gmbh, Augsburg
•
EVI Energieversorung Hildesheim GmbH & Co. KG, Hildesheim
•
Harz Energie GmbH & Co. KG, Osterode am Harz
•
Stadtwerk Tauberfranken GmbH, Bad Mergentheim (stv V)
•
SYNECO GmbH & Co. KG, München
•
Thüga Assekuranz Services München Versicherungsmakler GmbH, München (V)
•
Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, München
Herr Dr. Matthias Cord, Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, Helmstedt
a)
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
•
Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz
•
N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg
•
Stadtwerke Hannover Aktiengesellschaft, Hannover
•
Städtische Werke Aktiengesellschaft, Kassel
•
WEMAG AG, Schwerin
b)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
•
Energie Südbayern GmbH, München
•
Energieversorgung Limburg GmbH, Limburg (stv V)
•
EKO2 GmbH, Koblenz
•
Energie- und Wassergesellschaft mbH, Wetzlar (stv V)
•
erdgas schwaben gmbh, Augsburg
•
Gasversorgung Lahn-Dill GmbH, Wetzlar (stv V)
•
Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH, Jena
•
Stadtwerke Frankenthal GmbH, Frankenthal (stv V)
•
Stadtwerke Homburg GmbH, Homburg (stv V)
•
Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH, Neuss
•
Städtische Werke Energie + Wärme GmbH, Kassel
•
Städtische Werke Netz + Service GmbH, Kassel
•
Stadtwerke Zweibrücken GmbH, Zweibrücken (stv V)
•
SYNECO GmbH & Co. KG, München
•
Zwickauer Energieversorgung GmbH, Zwickau (stv V)
Frau Michaela Wanka, Unternehmensberaterin und Business Coach, Schriesheim
a)
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine
b)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
bundesanzeiger vom 17.04.2015
FRANKFURT AM MAIN
– ISIN DE0006553464 –
– WKN 655 346 –
– ISIN DE0006553407 –
– WKN 655 340 –
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, den 27. Mai 2015, 10:00 Uhr,
im Gesellschaftshaus des Palmengartens der Stadt Frankfurt am Main, Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns nebst dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
Die vorgenannten Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung veröffentlicht und in der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.
Wahl des Jahresabschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Wirtschafts-, Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
5.
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Herr Ewald Woste, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Thüga Aktiengesellschaft, München, legte mit Wirkung zum 31. Oktober 2014 sein Amt als Mitglied und 2. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft nieder. Herr Bernd Rudolph, ehemaliger Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, München, legte mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft nieder. An ihrer Stelle hat das Amtsgericht Frankfurt am Main – Registergericht – auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft am 22. Januar 2015 Herrn Dr. Christof Schulte und Herrn Dr. Matthias Cord zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 ist die jeweilige Bestellung befristet bis zum Ablauf der nächsten und damit der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft.
Herr Thomas Raasch, Leiter des Bereichs Finanzwirtschaft der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH und Geschäftsführer der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Frankfurt am Main, legte ebenfalls mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft nieder. An seiner Stelle wurde Frau Michaela Wanka, Schriesheim, am 12. März 2015 durch das Amtsgericht Frankfurt am Main – Registergericht – auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Auch diese Bestellung ist entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 befristet bis zum Ablauf der nächsten und damit der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft.
Daher ist die Wahl von drei Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG), § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Satz 2 und Abs. 2 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) und § 8 Abs. 1 der Satzung aus zehn von der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung, soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für einzelne der von ihr zu wählenden Mitglieder oder für den Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum beschließt, bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Eine Wiederwahl ist statthaft. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a)–c) aufgeführten Personen jeweils für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 27. Mai 2015 für die verbleibende Amtszeit der Herren Woste, Rudolph und Raasch, also jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:
a)
Herrn Dr. Christof Schulte, Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, München,
b)
Herrn Dr. Matthias Cord, Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, Helmstedt,
c)
Frau Michaela Wanka, Unternehmensberaterin und Business Coach, Schriesheim.
Die Mandate der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind in der Anlage zu Tagesordnungspunkt 5 aufgeführt.
Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 wird Folgendes erklärt:
Herr Dr. Christof Schulte und Herr Dr. Matthias Cord sind Mitglieder des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, die mit rund 24,5% am Grundkapital der Mainova Aktiengesellschaft beteiligt ist.
Im Übrigen stehen die vorgeschlagenen Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen nach der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu der Mainova Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Mainova Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der Mainova Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär.
Der Aufsichtsrat hat Herrn Dr. Christof Schulte als Nachfolger für Herrn Ewald Woste zum 2. Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Im Falle seiner Wahl soll diese Wahl bestätigt werden.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 142.336.000,00 eingeteilt in 5.560.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Davon lauten 5.499.296 auf den Namen und 60.704 auf den Inhaber. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform in deutscher Sprache bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Mittwoch, 20. Mai 2015, 24:00 Uhr, anmelden:
Mainova Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bei Inhaberaktien muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Mittwoch, 20. Mai 2015, 24:00 Uhr, zusätzlich zu der Anmeldung ein von dem depotführenden Institut in Textform in deutscher Sprache erstellter besonderer Nachweis des Aktienbesitzes übermittelt werden. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist Mittwoch, 6. Mai 2015, 0:00 Uhr, zu beziehen (sog. Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts aus den Inhaberaktien in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Inhaberaktien werden am Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können Aktionäre über ihre Inhaberaktien auch nach dem Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Inhaberaktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung bzw. die Berechtigung zum Erhalt der Ausgleichszahlung an die außenstehenden Aktionäre. Maßgeblich für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang sowie die Ausübung des Stimmrechts aus den Inhaberaktien sind somit ausschließlich der Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs zum Nachweisstichtag und die rechtzeitige Anmeldung.
Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht, das Stimmrecht sowie die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte sind demgemäß neben der vorgenannten Anmeldung die Eintragung als Aktionär im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung und der an diesem Tag eingetragene Aktienbestand maßgeblich.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach Maßgabe des vorstehenden Abschnitts erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann schon vor der Anmeldung erfolgen.
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von diesem möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:
Mainova Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: mainova-hv2015@computershare.de
Am Tag der Hauptversammlung kann der entsprechende Nachweis auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach Maßgabe des Abschnitts "Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts" erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Liegen ihnen zu Punkten der Tagesordnung keine oder keine eindeutigen Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie die Erteilung von Weisungen und deren Änderung bedürfen der Textform. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens Dienstag, den 26. Mai 2015, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein:
Mainova Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bis zu diesem Zeitpunkt wird im Vorfeld der Hauptversammlung auch ein unter dieser Adresse eingegangener Widerruf einer erteilten Vollmacht oder eine dort eingegangene Änderung von Weisungen berücksichtigt. Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am Sonntag, 26. April 2015, 24:00 Uhr, zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Mainova Aktiengesellschaft
Stabsstelle Vorstandsangelegenheiten
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er oder sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien ist oder sind und dass er oder sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverlangen halten wird bzw. werden. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus. Bei Inhabern von Namensaktien genügt zum Nachweis die Eintragung im Aktienregister.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Information zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge mit Begründung oder Wahlvorschläge sind nur zugänglich zu machen, wenn sie ausschließlich an die nachfolgend angegebene Adresse gerichtet und spätestens am Dienstag, 12. Mai 2015, 24:00 Uhr, zugegangen sind:
Mainova Aktiengesellschaft
Stabsstelle Vorstandsangelegenheiten
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 213-83020
E-Mail: hv2015@mainova.de
Unter der vorstehend angegebenen Adresse rechtzeitig zugegangene Gegenanträge zu den Punkten der Tagesordnung und/oder Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/gegenantraege zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung beziehungsweise einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge braucht der Vorstand nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort des Kandidaten sowie bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich die Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns vorgelegt werden. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel wenn die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach der Satzung ist der Vorsitzende der Hauptversammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festzusetzen (vgl. § 17 Abs. 2 der Satzung).
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mainova.de/hauptversammlung zugänglich.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Die Einberufung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Diese Einberufung ist im Bundesanzeiger vom 17. April 2015 bekannt gemacht worden.
Frankfurt am Main, im April 2015
Mainova Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Anlage zu Tagesordnungspunkt 5 (Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat)
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sind wie nachfolgend angegeben Mitglied in
a)
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
b)
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Konzernmandate gemäß § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG sind mit (K), der Vorsitz in einem der vorgenannten Gremien ist mit (V), der stellvertretende Vorsitz ist mit (stv V) gekennzeichnet.
Herr Dr. Christof Schulte, Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, München
a)
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
•
N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg
•
Stadtwerke Essen Aktiengesellschaft, Essen
•
SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG, Kaiserslautern (stv V)
•
WEMAG AG, Schwerin (V)
b)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
•
Aretz GmbH & Co. KG, Krefeld
•
Aqua Engineering GmbH, Selb
•
badenova AG & Co. KG, Freiburg im Breisgau
•
Energie- und Wassergesellschaft mbH, Wetzlar
•
Energie Südbayern GmbH, München
•
Energie Waldeck-Frankenberg GmbH, Korbach (stv V)
•
Energieversorgung Limburg GmbH, Limburg
•
Energieversorgung Sylt GmbH, Westerland (Sylt)
•
erdgas schwaben gmbh, Augsburg
•
EVI Energieversorung Hildesheim GmbH & Co. KG, Hildesheim
•
Harz Energie GmbH & Co. KG, Osterode am Harz
•
Stadtwerk Tauberfranken GmbH, Bad Mergentheim (stv V)
•
SYNECO GmbH & Co. KG, München
•
Thüga Assekuranz Services München Versicherungsmakler GmbH, München (V)
•
Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, München
Herr Dr. Matthias Cord, Mitglied des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, Helmstedt
a)
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
•
Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz
•
N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg
•
Stadtwerke Hannover Aktiengesellschaft, Hannover
•
Städtische Werke Aktiengesellschaft, Kassel
•
WEMAG AG, Schwerin
b)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
•
Energie Südbayern GmbH, München
•
Energieversorgung Limburg GmbH, Limburg (stv V)
•
EKO2 GmbH, Koblenz
•
Energie- und Wassergesellschaft mbH, Wetzlar (stv V)
•
erdgas schwaben gmbh, Augsburg
•
Gasversorgung Lahn-Dill GmbH, Wetzlar (stv V)
•
Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH, Jena
•
Stadtwerke Frankenthal GmbH, Frankenthal (stv V)
•
Stadtwerke Homburg GmbH, Homburg (stv V)
•
Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH, Neuss
•
Städtische Werke Energie + Wärme GmbH, Kassel
•
Städtische Werke Netz + Service GmbH, Kassel
•
Stadtwerke Zweibrücken GmbH, Zweibrücken (stv V)
•
SYNECO GmbH & Co. KG, München
•
Zwickauer Energieversorgung GmbH, Zwickau (stv V)
Frau Michaela Wanka, Unternehmensberaterin und Business Coach, Schriesheim
a)
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine
b)
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
bundesanzeiger vom 17.04.2015
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.595.687 von daPietro am 18.04.15 20:16:00
GrußdeSade!
349,50 € ..neuer Höchstkurs!
GrußdeSade!
Mal sehen wohin die Reise geht
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.926.766 von Huusmeister am 04.02.18 15:26:44Solide wie gehabt vermutlich. Spannend wirds erst wenn dad Thema Süwag wieder auf den.Tisch kommt. Man wird sehen ob im Zusammenschluss Innogy und Eon wieder was möglich ist.
Besucht wer die HV am Mittwoch in Frankfurt
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.840.863 von Huusmeister am 27.05.18 10:22:43momentan stehen 30 stück wieder zu Verfügung, wer will kann sich welche zulegen.
GrußdeSade!
GrußdeSade!
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.349.835 von deSade am 01.08.18 13:17:24Momentan scheint der Kurs ausgebombt zu sein, mal sehn wie die Quartalszahlen morgen der MVV werden, diese ist ja fast um die Ecke...
GrußdeSade!
GrußdeSade!
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.873.299 von deSade am 14.02.19 13:16:26Die Quartalszahlen der MVV waren mehr als mau...diese sind vom 1.10.18-31.12.18 gewesen...im ersten Quartal sogar Verlust, lt Quartalsbericht der trotz keinerlei Erwähnung von Analysten ersichtlich ist, sind dafür: IFRS 15, gestiegene Preise für CO2-Emissionszertifikate, Niedrigwasserzuschläge, die die Transportkosten für Brennstoffe erhöhten, sowie die Nachlaufkosten für das Gemeinschaftskraftwerk Kiel, das 2019 durch ein modernes Gasheizkraftwerk ersetzt wird. Hinzu kamen Belastungen aufgrund des geringen Windaufkommens und der milden Witterung.....der Kurs ist seit der Zahlen im Seitwärtsmodus.
Zusammengefasst sollten die Jahreszahlen für Mainova eher mäßig sein ...Positiv ist allerdings das 250 Mio mehr Eigenkapital ausgewiesen werden muß, dies kommt daher das Hausanschlüsse von der Mainova vorfinanziert werden, aber in der Vergangenheit nur anteilig berücksichtigt wurden
( Hausanschlüsse für Strom Wasser usw. ) dies muß sich nun ändern, lt IFRS, deshalb werden 250 Mio mehr Eigenkapital ausgewiesen.
Ich frage mich, wenn morgen der Squeeze Out beschlossen würde,würde die Abfindung je Aktie dadurch höher werden?....vielleicht kann dies ein Experte dafür mal Kommentieren...lt meiner Rechnung sollte der Abfindungspreis derzeit ca. zwischen 420-450€ sein, wenn die 250 Mio dazu kämen erhöht sich der Abfindungspreis auf 465-495 € je Aktie.
Denk mal das 100 Mio Gewinn für 2018 hängen bleiben....am 11.04.2019 wissen wir mehr.
GrußdeSade!
Zusammengefasst sollten die Jahreszahlen für Mainova eher mäßig sein ...Positiv ist allerdings das 250 Mio mehr Eigenkapital ausgewiesen werden muß, dies kommt daher das Hausanschlüsse von der Mainova vorfinanziert werden, aber in der Vergangenheit nur anteilig berücksichtigt wurden
( Hausanschlüsse für Strom Wasser usw. ) dies muß sich nun ändern, lt IFRS, deshalb werden 250 Mio mehr Eigenkapital ausgewiesen.
Ich frage mich, wenn morgen der Squeeze Out beschlossen würde,würde die Abfindung je Aktie dadurch höher werden?....vielleicht kann dies ein Experte dafür mal Kommentieren...lt meiner Rechnung sollte der Abfindungspreis derzeit ca. zwischen 420-450€ sein, wenn die 250 Mio dazu kämen erhöht sich der Abfindungspreis auf 465-495 € je Aktie.
Denk mal das 100 Mio Gewinn für 2018 hängen bleiben....am 11.04.2019 wissen wir mehr.
GrußdeSade!
Mainova AG: Aufsichtsrat der Mainova AG benennt Kandidaten für die Neuwahl des Gremiums
https://www.dgap.de/dgap/News/corporate/mainova-aufsichtsrat…
https://www.dgap.de/dgap/News/corporate/mainova-aufsichtsrat…
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.328.327 von Huusmeister am 11.04.19 08:41:35HV am 29.05.19 danach 10,84 Dividende
GrußdeSade!
GrußdeSade!
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.653.823 von deSade am 24.05.19 18:17:38Aktienkurs seit Oktober massiv gestiegen. Zur Zeit bei ca. 500 Euro
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.751.613 von Muckelius am 21.02.20 17:52:41schnell mal eine Posting, damit die Aktie nicht in Vergessenheit gerät
heute wurde der Halbjahresbericht 2020 veröffentlicht
https://www.mainova.de/resource/blob/59828/828f338a12bf4cb1a…
heute wurde der Halbjahresbericht 2020 veröffentlicht
https://www.mainova.de/resource/blob/59828/828f338a12bf4cb1a…
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.993.509 von Muckelius am 04.09.20 17:52:1710,84 kommen bald wieder und seit Monaten geht es nach oben...
GrußdeSade!
GrußdeSade!
Das Landgericht Frankfurt hat dem Energieversorger Mainova untersagt, von Neukundinnen und -kunden in der Grundversorgung höhere Preise zu verlangen als von Bestandskunden.
Die Spaltung des Tarifs sei wettbewerbswidrig und verstoße gegen das Energiewirtschaftsgesetz, heißt es in dem Beschluss, der dem SPIEGEL vorliegt. Er wurde am 14. Februar gefällt, war aber bisher nicht öffentlich bekannt. Angestrengt hatte das Verfahren der Ökostromversorger Lichtblick.
Mainova hatte von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung Anfang Januar 79,88 Cent pro Kilowattstunde verlangt. Das ist ein Aufschlag von 245 Prozent gegenüber dem Preis von 32,61 Cent für Bestandskunden. Im Februar hatte Mainova den Preis zwar wieder auf 57,70 Cent gesenkt. Doch auch das war nach Auffassung des Gerichts unzulässig. Alle Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung müssten grundsätzlich gleichbehandelt werden, heißt es.
Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/gericht-stoppt-pre…
Ich persönlich sehe es anders, man sollte Bestandskunden nicht mit Kosten belasten die andere verursacht haben. Insbesondere nicht im Fall von Stromio, die gar nicht insolvent sind, sondern einfach ihren Kunden unrechtmäßig gekündigt haben.
Die Spaltung des Tarifs sei wettbewerbswidrig und verstoße gegen das Energiewirtschaftsgesetz, heißt es in dem Beschluss, der dem SPIEGEL vorliegt. Er wurde am 14. Februar gefällt, war aber bisher nicht öffentlich bekannt. Angestrengt hatte das Verfahren der Ökostromversorger Lichtblick.
Mainova hatte von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung Anfang Januar 79,88 Cent pro Kilowattstunde verlangt. Das ist ein Aufschlag von 245 Prozent gegenüber dem Preis von 32,61 Cent für Bestandskunden. Im Februar hatte Mainova den Preis zwar wieder auf 57,70 Cent gesenkt. Doch auch das war nach Auffassung des Gerichts unzulässig. Alle Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung müssten grundsätzlich gleichbehandelt werden, heißt es.
Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/gericht-stoppt-pre…
Ich persönlich sehe es anders, man sollte Bestandskunden nicht mit Kosten belasten die andere verursacht haben. Insbesondere nicht im Fall von Stromio, die gar nicht insolvent sind, sondern einfach ihren Kunden unrechtmäßig gekündigt haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.885.642 von Superworld am 20.02.22 09:24:20
GrußdeSade!
wenn das stimmt...
...dürfte es zu einem deutlichen Verlust zum Jahresende kommen.GrußdeSade!
Naja, deshalb heißt es Grundversorger. J
ahrelang ging das Spiel ja andersrum, man hat den Bestandskundend die Preise erhöht und sie in vom Grundtarif abweichende eigene und fremde Tarife gedrängt.
Und die Politik hat zu den seit 2014 um 50% gestiegenen Strompreisen gesagt, man solle den angeblich funktionierenden Wettbewerb nutzen und wechseln, man riskiere ja nichts, wenn die alternativen Anbieter pleite gehen.
Jetzt will man die Rückkehr in den Grundtarif mit prohibitiv hohen Preisen verweigern. Dass es schwarze Schafe bei den alternativen Anbietern im hochregulierten Markt gab und gibt, kann da nicht die Ausrede sein.
Und dass man nicht auf seine Kosten käme, kann ich mir auch nicht vorstellen.
Ist ja bekannt, dass viele Anbieter ohne eigene Erzeugung nun in der Klemme sind, wenn Habeck keine Ideen hat und das der Justiz überlässt, ist es wohl ein Armutszeugnis. Die Preisschwankungen müssen natürlich die Unternehmen bestrafen, die mit ihren Termingeschäften an Stelle von Erzeugung spekulieren, nicht die Endverbraucher, die oft Jahresverträge abschließen und sich dann am Markt neu orientieren müssen.
ahrelang ging das Spiel ja andersrum, man hat den Bestandskundend die Preise erhöht und sie in vom Grundtarif abweichende eigene und fremde Tarife gedrängt.
Und die Politik hat zu den seit 2014 um 50% gestiegenen Strompreisen gesagt, man solle den angeblich funktionierenden Wettbewerb nutzen und wechseln, man riskiere ja nichts, wenn die alternativen Anbieter pleite gehen.
Jetzt will man die Rückkehr in den Grundtarif mit prohibitiv hohen Preisen verweigern. Dass es schwarze Schafe bei den alternativen Anbietern im hochregulierten Markt gab und gibt, kann da nicht die Ausrede sein.
Und dass man nicht auf seine Kosten käme, kann ich mir auch nicht vorstellen.
Ist ja bekannt, dass viele Anbieter ohne eigene Erzeugung nun in der Klemme sind, wenn Habeck keine Ideen hat und das der Justiz überlässt, ist es wohl ein Armutszeugnis. Die Preisschwankungen müssen natürlich die Unternehmen bestrafen, die mit ihren Termingeschäften an Stelle von Erzeugung spekulieren, nicht die Endverbraucher, die oft Jahresverträge abschließen und sich dann am Markt neu orientieren müssen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.888.102 von honigbaer am 20.02.22 17:37:35die Frage ist was das für Mainova finanziell bedeutet...der Halbjahresgewinn war ja deutlich positiv...wenn ich mir aber Uniper die 9 Monatszahlen anschaue dann könnte auf Mainova ein Desaster zukommen
GrußdeSade!
GrußdeSade!
Wieso siehst Du da einen Zusammenhang?
Mainova hatte 2020 (Seite 37) 78,8 Mio stichtagsbedingte Umsatzminderungen aus Finanzderivaten. Uniper hat zuletzt 90% der Stromproduktion der nächsten 2 Jahre gehedgt. In welche Richtung die Preisschwankungen durchschlagen, kann man auf Basis der Angaben in den Berichten kaum nachvollziehen.
Das Handelsblatt hatte am 26.01. geschrieben, erst seien zigtausend in die Grundversorgung gerutscht, mit Stromio gingen die Zahlen in den siebenstelligen Bereich. So viel ist das aber auch nicht, gemessen an der Gesamtkundenzahl der Anschlüsse in Deutschland?! Aber wird sich dann ja fortsetzen.
Uniper Jahreszhlen übrigens am MIttwoch.
Mainova hatte 2020 (Seite 37) 78,8 Mio stichtagsbedingte Umsatzminderungen aus Finanzderivaten. Uniper hat zuletzt 90% der Stromproduktion der nächsten 2 Jahre gehedgt. In welche Richtung die Preisschwankungen durchschlagen, kann man auf Basis der Angaben in den Berichten kaum nachvollziehen.
Das Handelsblatt hatte am 26.01. geschrieben, erst seien zigtausend in die Grundversorgung gerutscht, mit Stromio gingen die Zahlen in den siebenstelligen Bereich. So viel ist das aber auch nicht, gemessen an der Gesamtkundenzahl der Anschlüsse in Deutschland?! Aber wird sich dann ja fortsetzen.
Uniper Jahreszhlen übrigens am MIttwoch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.888.435 von deSade am 20.02.22 18:38:59
https://www.ariva.de/mainova-aktie/bilanz-guv
lt Geschäftsbericht 86,96 € je Aktie verdient....unglaublich das der Kurs nicht über 800 € steht...man merkt das viele Käufer sich zurückhalten und nicht daran glauben das dies nachhaltig ist...KGV derzeit beim Kurs von 620€ bei 7,12 und das mit Garantie-Dividende.
Selbst wenn nur 50 € je Aktie dieses Jahr erwirtschaftet werden bedeutet dies ein KGV von 12,4 + Garantie-Dividende.
Sicheres Investment für jeden der langfristig Denkt!
GrußdeSade!
erstklassige Jahreszahlen
https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/ueber-uns/investor-re…https://www.ariva.de/mainova-aktie/bilanz-guv
lt Geschäftsbericht 86,96 € je Aktie verdient....unglaublich das der Kurs nicht über 800 € steht...man merkt das viele Käufer sich zurückhalten und nicht daran glauben das dies nachhaltig ist...KGV derzeit beim Kurs von 620€ bei 7,12 und das mit Garantie-Dividende.
Selbst wenn nur 50 € je Aktie dieses Jahr erwirtschaftet werden bedeutet dies ein KGV von 12,4 + Garantie-Dividende.
Sicheres Investment für jeden der langfristig Denkt!
GrußdeSade!
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.215.773 von deSade am 28.03.22 21:50:18
somit mehr Umsatz und hoffentlich mehr Gewinn
GrußdeSade!
Preiserhöhung kommt
https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-mainova-energie-verso…somit mehr Umsatz und hoffentlich mehr Gewinn
GrußdeSade!
mal sehn was die fast Verstaatlichung für Auswirkungen auf Mainova hat
GrußdeSade!
GrußdeSade!
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.439.395 von deSade am 21.09.22 13:47:01
15,51 je Aktie verdient in 6 Monaten
GrußdeSade!
Halbjahreszahlen sind da!
https://www.mainova.de/resource/blob/106030/2b1a69867e319a62…15,51 je Aktie verdient in 6 Monaten
GrußdeSade!
Still ist es hier
Mainova Aktiengesellschaft Frankfurt am Main- ISIN DE0006553464 -- WKN 655 346 -- ISIN DE0006553407 -- WKN 655 340 -Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 30. August 2023um 10:00 Uhr (MESZ)(Einlass ab 09:00 Uhr (MESZ))im Steigenberger Icon Frankfurter HofAm Kaiserplatz Festsaal im Erdgeschoss60311 Frankfurt am Main
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.175.020 von lacorte am 19.07.23 07:18:58
GrußdeSade!
heute HV....
...ist jemand vor Ort und kann berichten?GrußdeSade!
Na hoffentlich ist die Abo Wind kein Thema auf der HV der Mainova.
Wäre ja spannend, wenn die Enkraft die HV der Mainova nutzt, um die mögliche Entscheidung zu Abo Wind zu beeinflussen.
LG Fundamental_a
Wäre ja spannend, wenn die Enkraft die HV der Mainova nutzt, um die mögliche Entscheidung zu Abo Wind zu beeinflussen.
LG Fundamental_a
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.403.338 von deSade am 30.08.23 12:17:43
https://www.fr.de/frankfurt/frankfurter-energieversorger-mai…
Kapitalerhöhung kommt nur wann?
Die Rede des Vorstandsvorsitzenen war deutlich: Wir brauchen das Geld um die Investitionen zu stemmen!
Lt Artikel wird im Doppelhaushalt 2024/2025 die Summe von 750 Mio der Stadt Frankfurt vorsorglich eingestellt, auch soll der 75,2% Anteil gehalten werden. Damit ergibt sich ein Mindestpreis bei der Kapitalerhöhung von 359,71 also zwischen 350-360 €.
Interessant ist die Tatsache das die Thüga die 24,5% der Aktien besitzt sich nicht dazu äußern wollte, lt Artikel...bei der HV hat diese aber für die Kapitalerhöhung gestimmt.
Die Tatsache das man den BuG-Vertrag nicht auflöst obwohl dieser jährlich 15 Mio kostet, dürfte damit zu tun haben das die Stadt die Kontrolle behalten will um die Rot-Grünen-Wähler nicht zu verschrecken, dies spricht aus Dividenden gesichtspunken für die Aktie.
Mögliche Szenarien zur Kapitalerhöhung: angenommene Kapitalerhöhung kommt zu 350€ je Aktie
1.) Die Stadt Frankfurt ist der einzige der die Kapitalerhöhung zeichnet, Thüga kann dies finanziell nicht stemmen...Kleinanleger zeichnen teilweise....ca. 750 Mio werden eingenommen.
Dies könnte dazu führen das die Stadt Frankfurt die fehlenden 250 Mio in einer zweiten Kapitalerhöhung + eventueller zusätzlicher Summe erneut einsammelt, ca 1-5 Jahre später.
2.) Die Stadt Frankfurt + Thüga zeichnen die Kapitalerhöhung + Kleinanleger teilweise....kein Bezugsrechthandel findet statt
3.) Die Stadt Frankfurt + Thüga zeichnen die Kapitalerhöhung + Kleinanleger....Bezugsrechthandel findet statt, auch weil Thüga teilweise verzichtet, an der Kapitalerhöhung teilzunehmen. ( ich persönlich hoffe auf einen Bezugsrechtshandel ), für uns Kleinanleger der beste Ausgang
4.) Die Mainova kündigt eine Kapitalerhöhung an, da aber die Politik die 750 Mio nicht aufbringen kann oder will kommt es zu einer breiten Kapitalerhöhung...um dies attraktiver zu machen verzichtet die Stadt Frankfurt auf ihr Bezugsrecht, nach der Kapitalerhöhung hat die Stadt Frankfurt immer noch ca. 50 % der Stimmrechte, zusammen mit der Thüga bestimmen sie weiterhin das Unternehmen.
BuG geht verloren.
...ich hab dieser Szenario nur erwähnt das es theoretisch möglich ist, aber derzeit unwahrscheinlich.
Fakt ist nach der Kapitalerhöhung ist der Innere Wert je Aktie gesunken...die Garantiedividende + ein kriesensicheres Geschäftsmodel sprechen weiterhin für das Unternehmen, die derzeitige Inflation sorgt für steigende Umsatzzahlen....dem stehen höhere Lohn+Beschaffungskosten gegenüber.
Ob ich selbst Zeichnen werde, mach ich davon abhängig wie die Rahmenbedingungen der Kapitalerhöhung aussehen.
GrußdeSade!
HV gelaufen und nun?
Istzustand vom 21.07.2023https://www.fr.de/frankfurt/frankfurter-energieversorger-mai…
Kapitalerhöhung kommt nur wann?
Die Rede des Vorstandsvorsitzenen war deutlich: Wir brauchen das Geld um die Investitionen zu stemmen!
Lt Artikel wird im Doppelhaushalt 2024/2025 die Summe von 750 Mio der Stadt Frankfurt vorsorglich eingestellt, auch soll der 75,2% Anteil gehalten werden. Damit ergibt sich ein Mindestpreis bei der Kapitalerhöhung von 359,71 also zwischen 350-360 €.
Interessant ist die Tatsache das die Thüga die 24,5% der Aktien besitzt sich nicht dazu äußern wollte, lt Artikel...bei der HV hat diese aber für die Kapitalerhöhung gestimmt.
Die Tatsache das man den BuG-Vertrag nicht auflöst obwohl dieser jährlich 15 Mio kostet, dürfte damit zu tun haben das die Stadt die Kontrolle behalten will um die Rot-Grünen-Wähler nicht zu verschrecken, dies spricht aus Dividenden gesichtspunken für die Aktie.
Mögliche Szenarien zur Kapitalerhöhung: angenommene Kapitalerhöhung kommt zu 350€ je Aktie
1.) Die Stadt Frankfurt ist der einzige der die Kapitalerhöhung zeichnet, Thüga kann dies finanziell nicht stemmen...Kleinanleger zeichnen teilweise....ca. 750 Mio werden eingenommen.
Dies könnte dazu führen das die Stadt Frankfurt die fehlenden 250 Mio in einer zweiten Kapitalerhöhung + eventueller zusätzlicher Summe erneut einsammelt, ca 1-5 Jahre später.
2.) Die Stadt Frankfurt + Thüga zeichnen die Kapitalerhöhung + Kleinanleger teilweise....kein Bezugsrechthandel findet statt
3.) Die Stadt Frankfurt + Thüga zeichnen die Kapitalerhöhung + Kleinanleger....Bezugsrechthandel findet statt, auch weil Thüga teilweise verzichtet, an der Kapitalerhöhung teilzunehmen. ( ich persönlich hoffe auf einen Bezugsrechtshandel ), für uns Kleinanleger der beste Ausgang
4.) Die Mainova kündigt eine Kapitalerhöhung an, da aber die Politik die 750 Mio nicht aufbringen kann oder will kommt es zu einer breiten Kapitalerhöhung...um dies attraktiver zu machen verzichtet die Stadt Frankfurt auf ihr Bezugsrecht, nach der Kapitalerhöhung hat die Stadt Frankfurt immer noch ca. 50 % der Stimmrechte, zusammen mit der Thüga bestimmen sie weiterhin das Unternehmen.
BuG geht verloren.
...ich hab dieser Szenario nur erwähnt das es theoretisch möglich ist, aber derzeit unwahrscheinlich.
Fakt ist nach der Kapitalerhöhung ist der Innere Wert je Aktie gesunken...die Garantiedividende + ein kriesensicheres Geschäftsmodel sprechen weiterhin für das Unternehmen, die derzeitige Inflation sorgt für steigende Umsatzzahlen....dem stehen höhere Lohn+Beschaffungskosten gegenüber.
Ob ich selbst Zeichnen werde, mach ich davon abhängig wie die Rahmenbedingungen der Kapitalerhöhung aussehen.
GrußdeSade!
Zahlen zum 1. Halbjahr
Link zur Pressemitteilung
Bilanz für das 1. Halbjahr 2023: Mainova erhöht Investitionstempo
https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse-und-politik/pr…
Link zum Bericht selbst
https://www.mainova.de/resource/blob/127252/5eb69c5c7b3491aa…
Link zur Pressemitteilung
Bilanz für das 1. Halbjahr 2023: Mainova erhöht Investitionstempo
https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse-und-politik/pr…
Link zum Bericht selbst
https://www.mainova.de/resource/blob/127252/5eb69c5c7b3491aa…
Sequezze Out...
...deutet sich an bzw. könnte bevorstehen siehe Adhock vom 4.1.24Oder hab ich da was falsch verstanden?
😎GrußdeSade!😎
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.054.483 von deSade am 05.01.24 10:10:02Gestern Meldung das 99,69 % dem Grossaktionär gehören, per Adhock
😎GrußdeSade😎
😎GrußdeSade😎
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.459.249 von deSade am 15.03.24 09:29:05Ist das bei Mainova nicht schon länger der Fall?
Der Streubesitz jedenfalls wird schon länger mit 0,31% angegeben.
Der Streubesitz jedenfalls wird schon länger mit 0,31% angegeben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.461.523 von Pacific1 am 15.03.24 14:01:33Vorher war er doch bei 75,20 %, oder übersehen ich hier was?
😎GrußdeSade😎
😎GrußdeSade😎
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.473.862 von deSade am 18.03.24 15:43:02Lt Presseberichten wird die Kapitalerhöhung die die Stadt Frankfurt bei Mainova plant bei 720 Mio sein...umgerechnet je Aktie sollte je Aktie ca. 346 € für eine neue Aktie fällig werden!
😎GrußdeSade😎
😎GrußdeSade😎
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