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    Steuererklärung ... Frist 4 Jahre ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.09.10 14:12:20 von
    neuester Beitrag 05.07.11 19:08:06 von
    Beiträge: 53
    ID: 1.160.050
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      Avatar
      schrieb am 22.09.10 14:12:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mal eine kurze Frage, die sicher schnell zu beantworten ist ...
      Man liest leider widersprüchige Informationen ...

      Wie lange habe ich als normaler, nicht-selbständiger Arbeitnehmer (St. Kl. 1) Zeit für meine Steuererklärung?

      2 oder 4 Jahre ??

      Frage bezieht sich auf alle Steuerklärungen ab 2006 ...
      Gab es da irgendwann mal eine Änderung?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.09.10 22:11:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.192.093 von KLumpur am 22.09.10 14:12:204 Jahre, also bis 31.12.2010.

      Zinsen bekommst du auch noch.:)
      Avatar
      schrieb am 22.09.10 22:24:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      wie sieht's aus wenn man die steuererklärung für 2007 noch nicht gemacht hat, da dann aber raus kommt, dass das amt noch geld von mir bekommt?

      geht das mit der einreichfrist bis ende 2010 dann trotzdem noch in ordnung?

      muss man mit strafen/gebühren rechnen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.09.10 06:37:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.195.379 von KLumpur am 22.09.10 22:24:55Wenn Du keinen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hattest oder nicht arbeitslos warst, dann solltest du nichts nachzahlen müssen, wobei sich das Finanzamt da eh bei dir gemeldet hätte.

      Wenn Du Geld mit anderen Sachen, ausser nichtselbständiger Arbeit "verdient" hast, brauchst du auf jeden Fall einen Steuerberater.

      http://www.steuerkanzlei-wilm.de/articles/abgabe-der-steuere…

      http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=40695&cchec…
      Avatar
      schrieb am 23.09.10 10:28:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      wieso sollte man dann nihts nachzahlen müssen?
      wenn man viel gewinn mit aktien gemacht hat passiert's doch schnell, dass man nachzahlen muss ...

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      schrieb am 24.09.10 00:55:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      tPod, ich muss nochmal nachfragen ... wieso meinst du muss man nichts nachzahlen?
      habe ich nicht verstanden ...
      wenn ich 1000e euro gewinn habe ...
      da wird wohl selbst der beste steuerrechner nicht so rechnen und drehen,
      dass ich am ende steuerfrei raus komme ...
      oder meinst du doch?
      Avatar
      schrieb am 06.10.10 21:49:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      hi.

      kann mir einer sagen, wie lange ein trader die abgabe der steuererklärung hinauszögern kann?

      cu
      Avatar
      schrieb am 07.10.10 16:58:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      das richtet sich danach, ob du der antragsveranlagung oder der pflichtveranlagung unterliegst. für beides gibt es unterschiedliche fristen.
      Avatar
      schrieb am 07.10.10 17:01:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      Avatar
      schrieb am 08.10.10 14:58:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.192.093 von KLumpur am 22.09.10 14:12:20bitte schön meister: 7 jahre

      www.wallstreet-online.de/diskussion/1135560-51-60/zweijahresfrist-fuer-antragsveranlagung-gekippt#neuster_beitrag
      Avatar
      schrieb am 09.10.10 00:11:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      gut ... wenn man was vom amt wieder haben will dann ist das die eine sache ... aber sieht's vielleicht anders aus, wenn das amt was von mir bekommt?
      Avatar
      schrieb am 17.10.10 11:06:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Auf diesem Steuerberater-Blog gibt es Beiträge zur Abgabefrist und zu Urteilen mit Börsenbezug:

      http://www.steuerberater-muenchen.com/blog/ertragsteuern/ant…

      oder

      http://www.steuerberater-muenchen.com/blog/rechtsprechung/ne…
      Avatar
      schrieb am 25.12.10 15:31:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      kann mir mal jemand erklären wieso man seine steuererklärung abgibt und dann 8 wochen nichts davon hört? das kann doch nix gutes bedeuten, oder !?

      es wird definitiv eine nachzahlung.
      von daher überrascht es mich, dass das so lange dauert ...
      Avatar
      schrieb am 25.12.10 15:50:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo KLumpur,

      also 8 Wochen sind nun wirklich nicht ungewöhnlich. Und mit der erwarteten Nachzahlung hat das auch nichts zu tun, dem Finanzamt ist das weitgehend egal (früher wurden die Erklärungen mit Erstattungserwartung sogar bevorzugt bearbeitet; gibt es aber nicht mehr).

      Freu dich doch.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 25.12.10 15:53:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      nee, ich freue mich nicht. weil ich dabei irgendwie ein ungutes gefühl habe.
      und das geld für die nachzahlung liegt eh unterm kopfkissen und muss weg :cool:
      Avatar
      schrieb am 25.12.10 15:56:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      Alles unter 6 Monaten Bearbeitungszeit würde ich als nicht dramatisch bezeichnen. Danach würde ich anfragen, ob die Erklärung überhaupt eingegangen ist. Alle vorherigen Anrufe führen nur zu unnötigen Ablenkungen bei der Bearbeitung von Erklärungen bei den ohnehin schon unter Dampf stehenden Bearbeitern, bei denen die Statistik in Zeiten von KONSENS (bundesweite Vereinheitlichung der EDV in den Finanzämtern) sowieso schon im Eimer ist.

      Bei der Bearbeitungsreihenfolge wird im Übrigen nicht geschaut, ob eine Nachzahlung oder eine Erstattung bei rauskommt.

      Außerdem: Sei doch froh ....
      ... vor dem 1.4.2011 würde ich allerdings auf eine Bearbeitung drängen, da dann der Zinslauf für das Steuerjahr 2009 anfängt.
      Avatar
      schrieb am 25.12.10 16:00:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      na gut, dann warte ich weiter ab ...
      Avatar
      schrieb am 27.01.11 17:34:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      gestern noch durch die wallstreet geschlendert, heute aus new york zurück gekommen ... und KLATSCH ... endlich der steuerbescheid im kasten!

      und wie zu erwarten ... nachzahlung vom feinsten.
      allein die zinsen ...
      naja, bin ich ja selber schuld wenn ich solange warte.

      sagt mal ... eine frage ... wie viele einsprüche kann ich gegen einen steuerbescheid erheben? nur einmal oder so oft man möchte? bisher habe ich nie einspruch erheben müssen, daher frage ich ...
      Avatar
      schrieb am 30.01.11 21:29:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      eine allgemeine frage ... wenn ich eine steuererklärung wegschicke, dann kommt irgendwann der steuerbescheid!

      1) wenn ich dagegen einspruch erhebe, kommt irgendwann ein neuer bescheid. kann ich gegen den auch nochmal einspruch erheben? oder nur einmal?

      2) wenn ich einspruch erhebe und z.b. vom FA gekürzte werbungsausgaben höher angerechnet bekommen möchte, kann es dann passieren, dass das FA sogar weniger akzeptiert als im 1. bescheid? also sagen wir ich will 200, FA akzeptiert 100, ich erhebe einspruch ... im 2. bescheid akzeptiert FA dann nur noch 80. geht sowas?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.01.11 10:09:55
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.951.161 von KLumpur am 30.01.11 21:29:33zu 1) Innerhalb der Frist immer wieder, aber nicht für den gleichen Sachverhalt...
      zu 2) Ja, sog. Verböserung, muß aber regelmäßig vorher angedroht werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 31.01.11 12:16:00
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hmmm ... danke Tax für die Erklärung!
      Also wenn man Widerspruch einlegt, dann sollte im Idealfall direkt alles in einmal abgeklärt werden :cool:

      Andere Frage: Telefonkosten ... mal angenommen man hat 6 Wochen bezahlten Urlaub und 6 Wochen unbezahlten Urlaub, werden die Telefonkosten dann für die insgesamt 12 Wochen Urlaub nicht anerkannt? Ich meine in den letzten Jahren immer 12 Monate anerkannt bekommen zu haben. Egal ob Urlaub oder nicht Urlaub !?
      Avatar
      schrieb am 26.02.11 23:58:06
      Beitrag Nr. 22 ()
      ich muss nochmal was fragen ... ich habe einen steuerbescheid bekommen ... dagegen habe ich einspruch eingelegt. daraufhin habe ich eine erklärung bekommen wieso betrag XY so gerechnet wurde, ein anderer betrag wurde akzeptiert etc. ... so, nun lag ein schreiben bei auf dem ich bestätigen soll, dass ich mit den änderungen einverstanden bin.

      ich denke der nächste schritt ist ein neuer steuerbescheid, richtig !?

      kann ich dagegen dann nochmal einspruch erheben, weil ich etwas wichtiges (zu meinen gunsten!) vergessen habe oder ist das thema mit diesem zettel, den ich unterschrieben habe, vom tisch?
      Avatar
      schrieb am 27.02.11 00:22:53
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo KLumpur,

      kann ich dagegen dann nochmal einspruch erheben, weil ich etwas wichtiges (zu meinen gunsten!) vergessen habe oder ist das thema mit diesem zettel, den ich unterschrieben habe, vom tisch?
      Zu einem anderen/neuen Punkt könntest du nochmal Einspruch einlegen. Die Frist (1 Monat) beginnt auch wieder von vorn.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 27.02.11 00:28:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo nochmal,

      ich muss meine Aussage bezüglich der Frist etwas einschränken, sie gilt nur, wenn auch ein neuer Bescheid ergeht.

      Da du aber schreibst, dass deinem Einspruch zumindest teilweise stattgegeben wurde ("ein anderer betrag wurde akzeptiert"), ist von einem neuen Bescheid auszugehen.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 03.03.11 16:35:43
      Beitrag Nr. 25 ()
      danke für eure antworten.

      es ist wie schon erwähnt so, dass ich einfach nur einen betrag vergessen habe, der mir nun einen erheblichen finanziellen nachteil bringt.

      was glaubt ihr, wenn ich den mit einem widerspruch noch "nachreiche", wird das FA den dann anerkennen oder wäre das nur "good will", so dass sie auch sagen könnten "sorry, zu spät" !?
      Avatar
      schrieb am 04.03.11 09:34:32
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo KLumpur,

      da gibt es nichts mit "good will", solange die Frist (1 Monat ab Bescheid) eingehalten wird, kann wirklich alles geändert werden, das Finanzamt muss dem folgen.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 08.03.11 18:23:14
      Beitrag Nr. 27 ()
      ah ok, das wusste ich nicht.
      aber es ist gut zu wissen, denn dann werde ich nochmal was einreichen :-)
      wie gesagt, hatte was vergessen.

      danke für die info!
      Avatar
      schrieb am 18.03.11 10:58:10
      Beitrag Nr. 28 ()
      ich muss nochmal was fragen ... und zwar bekommt man mit dem ersten steuerbescheid ja direkt eine zahlungsaufforderung. ist es so, dass ich die erst einmal bezahlen muss, selbst wenn ich einspruch erhebe? hatte ja einspruch erhoben und entsprechend die zahlungsaufforderung erstmal ignoriert, weil ich eigentlich davon ausgehe, dass mit dem einspruch klar ist, dass der betrag am ende ein anderer sein wird. das weiß ich und das weiß das finanzamt ja auch. aber heute kam eine mahnung! hat das finanzamt das einfach übersehen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.03.11 11:31:53
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.229.708 von KLumpur am 18.03.11 10:58:10Lies doch mal die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides!!!

      Wer nicht zahlen will (bzw. den Betrag nicht zahlen will, der unrechtmäßig angefordert wird), muss AdV beantragen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 18.03.11 11:51:07
      Beitrag Nr. 30 ()
      scheiße .... das dürfte ja jetzt zu spät sein ... verdammt.
      Avatar
      schrieb am 18.03.11 12:18:37
      Beitrag Nr. 31 ()
      was glaubt ihr ... ist es ein versuch wert trotzdem noch mal das finanzamt anzuschreiben und darum zu bitten die zahlung erst dann fällig werden zu lassen, wenn der endgültige bescheid vorliegt? falls ja, irgendwelche besonderen formulierungen, die man verwenden sollte?

      das ärgert mich gerade ... weil das nicht mal eben 50 euro mehr sind, die ich dann nun zu zahlen hätte, sondern viel viel mehr!

      ich wusste es einfach nicht, dass man in so einem fall aussetzung der vollziehung beantragen muss! hab's auch nicht gelesen zugegebenermaßen. ich dachte echt durch den einspruch geht das von alleine erstmal in die warteschleife. das wäre auch logisch, finde ich ...
      Avatar
      schrieb am 18.03.11 13:39:34
      Beitrag Nr. 32 ()
      ich frag mal anders ... mal angenommen ich überweise das jetzt einfach und der nächste steuerbescheid ergibt dann, dass ich einiges zuviel bezahlt habe. wird das dann direkt zurück gezahlt oder halten die das womöglich für nächste steuerbescheide?
      Avatar
      schrieb am 18.03.11 17:50:46
      Beitrag Nr. 33 ()
      also nur nochmal um das richtig zu verstehen ... habe gegen den ersten steuerbescheid einspruch erhoben, aber halt vergessen AdV zu beantragen. jetzt kommt fürs gleiche jahr bald ein neuer steuerbescheid, der niedriger ausfallen wird. wenn ich nun aber einfach die mahnung (und damit den ersten steuerbescheid) bezahle, bekomme ich das zuviel bezahlte geld dann direkt zurück?
      Avatar
      schrieb am 18.03.11 17:53:07
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hallo KLumpur,

      ja, natürlich, das Finanzamt überweist überschüssige Beträge zeitnah.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 18.03.11 17:58:50
      Beitrag Nr. 35 ()
      danke stefan für die schnelle antwort.
      dann werde ich es in anbetracht der tatsache, dass ich nur eine frist von einer woche habe einfach überweisen und mir den rest nach neuem bescheid auszahlen lassen. erfolgt die auszahlung automatisch? weil ich bereits jetzt weiß, dass ich dem nächsten bescheid, der definitiv geringer als der 1. ausfällt, auch widersprechen werde ... das würde dann bedeuten, dass ich bei dem nächsten bescheid eine auszhlung bekomme und dann bei einem weiteren bescheid möglicherweise nochmal eine auszahlung !?
      Avatar
      schrieb am 22.04.11 01:00:51
      Beitrag Nr. 36 ()
      mittlerweile liegen steuererklärungen von drei jahren beim finanzamt .... bei einer ist immerhin der 1. einspruch meinerseits eingereicht, aber das war's auch .... aktuell warte ich auf drei bescheid aus drei jahren ... und das schon seit wochen ... ob man mal nachfragen soll? oder wäre das eher kontraproduktiv?

      müsste z.b. für dieses jahr mal auch noch einreichen, würde aber gerne meine altverluste aus 08 angeben und verrechnen lassen, aber der feststellungsbescheid über die altverluste ist noch nicht da ...
      Avatar
      schrieb am 26.04.11 20:30:02
      Beitrag Nr. 37 ()
      Haaaaaaaaaaaaalloooooo ??!??!??? :D

      Keine Empfehlung zum Thema?
      Weiß gerade echt nicht wie ich's machen soll ...
      Könnte natürlich auch einfach die 2010er Erklärung schon abgeben,
      und die 2008er Verluste dann nächstes Jahr angeben ...
      Würd's aber lieber jetzt machen ...
      Daher ja die Frage ob ich mal nachfragen soll ...
      Avatar
      schrieb am 11.05.11 17:33:13
      Beitrag Nr. 38 ()
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 11.05.11 22:32:07
      Beitrag Nr. 39 ()
      Hallo KLumpur,

      dass einen Nachfrage kontraproduktiv wäre, kann ich mir nicht vorstellen. Gerade bei mehreren offenen Erklärungen wird das Finanzamt sicher die ungedult verstehen. Mehr als "ist eingegangen" und vielleicht "ist in Bearbeitung" wirst du aber wohl auch nicht erfahren können.

      Und zu den Altverlusten: Die Erklärungen sollten eigentlich chronologisch abgearbeitet werden, also bleibt die 2010er so lange liegen, bis die 2009er fertig ist u.s.w.
      Und selbst wenn es nicht so sein sollte, wird 2010 automatisch aufgrund der dann neuen Tatsachen geändert; das ist Standard.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 30.05.11 13:00:11
      Beitrag Nr. 40 ()
      ich hab's riskiert ... vor zwei wochen schriftlich nachgefragt.
      bis heute keine reaktion!

      mach' ich beim nächsten mal auch wenn das finanzamt was von mir will ...
      antworte ich einfach nicht. :cool:
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 17:22:40
      Beitrag Nr. 41 ()
      sagt mal ... ich habe gerade mal nachgesehen ... die nachfrage habe ich vor genau zwei wochen abgeschickt! und bis heute nach wie vor keinerlei reaktion!

      was soll man in so einem fall machen?
      nochmal per einschreiben nachfragen?
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 17:50:28
      Beitrag Nr. 42 ()
      Hallo KLumpur,

      nochmal per einschreiben nachfragen?
      Vielleicht besser mal beim Finanzamt anrufen. Oder persönlich vorbeigehen.

      Oder erwartest du erntshaft, dass sich noch jemand hinsetzt und dir eine schriftliche Antwort schickt?

      Und was soll dir denn ein Einschreiben bringen? Denn selbst wenn du den Zugang beweisen kannst, bringt dir das gar nichts. Wo soll also der Vorteil liegen? Ein Nachteil sind aber sicherlich die Kosten.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 31.05.11 17:54:49
      Beitrag Nr. 43 ()
      Ich find's komisch, dass sich drei Monate lang gaaaar nichts tut.
      Da hätte ich auf Nachfrage wenigstens ein kurzes Schreiben mit dem Hinweis auf Bearbeitung erwartet, ja.

      Wenn iiiirgendwann ein Bescheid kommt, dann ist es ja OK.
      Aber aktuell habe ich das Gefühl es tut sich so rein gar nichts.
      Weil ich seit drei Monaten nichts höre.
      Avatar
      schrieb am 08.06.11 11:42:00
      Beitrag Nr. 44 ()
      zu nr. 1

      Das FG Ba-Wü. hat entschieden, dass auch für Antragsveranlagungen eine siebenjährige Festsetzungsfrist gilt...
      ...Das Revisionsverfahren gegen die Entscheidung ist unter dem Aktenzeichen VI R 16/11 beim Bundesfinanzhof anhängig.

      Was soll man dazu noch sagen? Hier müsste man die Privat-Haftung der Beamten für unsinnige Prozesse einführen!
      Die wollen es einfach nicht kapieren.
      Aber auf mich hört ja keiner.
      Avatar
      schrieb am 20.06.11 23:03:15
      Beitrag Nr. 45 ()
      nochmal ne frage ... ich habe ja ohne jemals eine fristverlängerung oder so beantragt zu haben z.b. die steuererklärung für 2008 erst ende 2010 abgegeben ... kann es daher sein, dass die einfach unbearbeitet abgeheftet wird, weil zu spät bzw. weil keine frist auf 4 jahre beantragt wurde !?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.06.11 23:10:07
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.674.189 von KLumpur am 20.06.11 23:03:15Die Festsetzungsfrist kann man nicht verlängern, sie ist gesetzlich normiert! Eine Fristverlängerung dagegen bewirkt jeweils nur dass die spätere Abgabe nicht sanktioniert wird. Bei Dir ist auch die kürzeste Frist och nicht abgelaufen, da müsste veranlagt werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 20.06.11 23:12:39
      Beitrag Nr. 47 ()
      gut zu wissen.
      umso blöder, dass sich das finanzamt einfach nicht meldet.

      ich finde das merkwürdig. es kann doch nicht sein, dass ich eine steuererklärung abgebe, die aber echt ein halbes jahr lang einfach unbearbeitet bleibt ...

      bei einer wurde ja sogar schon widerspruch eingelegt meinerseits, der wurde auch bearbeitet, daraufhin wieder eine rückmeldung von mir .... und das war's. nie wieder was gehört.

      ich verstehe es einfach nicht ...
      Avatar
      schrieb am 21.06.11 11:15:59
      Beitrag Nr. 48 ()
      so ein zufall ... gestern noch von geredet ... heute waren die bescheide 2007 und 2008 im briefkasten :-) endlich!

      hab' noch keinen blick drauf geworfen ... hoffentlich ist das soweit alles korrekt. hab ja schon angst einspruch zu erheben, weil man weiß, dass es dann wieder so lange dauert ...
      Avatar
      schrieb am 21.06.11 11:39:10
      Beitrag Nr. 49 ()
      Hallo KLumpur,

      hast du dich denn nun einmal - wie von mir vorgeschlagen - persönlich mit dem Finanzamt in Verbindung gesetzt?

      Ich kann da mal ein Beispiel nennen:
      Im letzten Jahr war es bei mir (bzw. bei meiner Mutter, ist aber egal, ich schreibe daher weiterhin in der Ich-Form) ähnlich wie bei dir, der Steuerbescheid lies auch schon einige Monate auf sich warten, und natürlich stand eine Erstattung im Raum.
      Also bin ich mal zum Finanzamt gefahren, dort ins Bürgerbüro, und bekam die Auskunft, dass die Erklärung eingegangen wäre, mehr konnte die dortige Dame aber auch nicht sagen. Vielmehr machte sie einen sofortigen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin und schickt mich dorthin.
      Die Sachbearbeiterin brauchte dann nur kurz in einem großen Aktenstapel zu suchen, schon hatte sie die Erklärung zur Hand. Und sie klärte mich auf, dass die Erklärung nicht durch den automatischen Ablauf gekommen war, weil es zu deutliche Änderungen zum Vorjahr gegeben hatte (eine Immobilie wurde verkauft, daher keine VuV-Einkünfte mehr).
      In meinem beisein überflog sie nun die Erklärung, stellte einige wenige Nachfragen (wo ist der Erlös aus dem Immobilienverkauf geblieben? Warum sind etwa die Kapitaleinkünfte nicht gestiegen?), ich hatte noch eine interessante Diskussion über den Rentenanpassungbetrag mit ihr, und fertig war die Sache; Bescheid kam ca. eine Woche später. Wäre ich nicht aktiv geworden, wäre die Akte irgendwann automatisch an der Reihe gewesen, nur wie lange das noch gedauert hätte, keine Ahnung.

      So macht man konstruktiv Druck, das ganze hat nicht einmal eine halbe Stunde gedauert (da sind deine Briefe/Forenbeiträge fast zeitaufwändiger;-).

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 21.06.11 11:45:12
      Beitrag Nr. 50 ()
      hmmm ... nö.
      ich habe halt vor nem monat ein fax geschickt, das war's aber auch.
      umso erstaunter war ich ja, dass heute direkt für zwei jahre der bescheid kam.
      habe immer noch nicht reingeschaut, weil ich noch im bett liege und meine ganzen berechnungen etc. am rechner ein zimmer weiter ist. aber irgendwann stehe ich auf.

      also diese beiden bescheide haben auch mehrere 1000 euro rückzahlung zur folge ...
      aber bei mir ist es nicht so - bitte nicht falsch verstehen -, dass ich das unbedingt brauche und sonst nicht überleben könnte.

      entsprechend habe ich nicht angerufen und bin nicht hingegangen ... aber ich habe mich geärgert, dass es so lange dauert. von daher wäre es einfacher gewesen einfach mal vorbeizugehen, das ist schon richtig.

      mal eine frage: ich habe eine steuererklärung für 2007 eingereicht. da kam dann irgendwann der bescheid. gegen den habe ich einspruch erhoben. nun kam heute der neue bescheid. ich habe es richtig verstanden, dass ich gegen den jetzt trotzdem auch wieder einspruch erheben kann, oder !? meine es so verstanden zu haben ...
      Avatar
      schrieb am 21.06.11 12:49:55
      Beitrag Nr. 51 ()
      Hallo KLumpur,

      sorry, deinen Beitrag von heute morgen kannte ich noch nicht als ich meinen geschrieben habe, hatte sich überschnitten.

      ich habe es richtig verstanden, dass ich gegen den jetzt trotzdem auch wieder einspruch erheben kann, oder !?
      Ja, nur nicht in dem gleichen Punkt natürlich (sondt könnte man eine Erklärung ja auf ewig offen halten).

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 21.06.11 12:55:19
      Beitrag Nr. 52 ()
      ja gut ... dass man nicht 10x wg. dem gleichen widersprechen kann ist klar.
      aber darum geht's in meinem fall auch nicht.

      habe mittlerweile das zimmer gewechselt = aus'm bett raus und mal an den anderen rechner ....

      also 2008 ist alles bestens. alles anerkannt.
      und der feststellungsbescheid für verluste ist auch dabei. alles bestens.
      letzerer wird aber nicht automatisch mit den folgejahren verrechnet, sondern erst dann, wenn ich ihn angabe, richtig !?

      bei 2007 wird nochmal nachgearbeitet :cool:
      daher die frage nach dem erneuten einspruch ...
      Avatar
      schrieb am 05.07.11 19:08:06
      Beitrag Nr. 53 ()
      frage zu einem eigentlich ganz anderen thema ... aber für ein "JA" oder "NEIN" möchte ich nicht extra ein neues thema auf machen ...

      frage: kann mir das finanzamt nachdem es mir den steuerbescheid hat zukommen lassen, nachträglich noch werbungskosten "aberkennen", also wieder streichen?


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      Steuererklärung ... Frist 4 Jahre ??