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    Die 1000 % Perle in 2017 QSC Wahnsinn geht weiter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.01.17 13:24:15 von
    neuester Beitrag 18.04.24 14:55:42 von
    Beiträge: 3.625
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      Avatar
      schrieb am 19.01.17 13:24:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      QSc wird meiner Meinung der Highflyer der nächsten Jahre

      Seit Jahren konsolidiert. Nun neu ausgerichtet,

      10000 Geschäftskunden
      PEC
      IOT
      2 Neue Vorstände von Cancom kamen, die das Unternehmen von 5 € auf über 40 € gehievt haben
      Letztes Jahr bei der HV " Wir sehen uns bei QSC als Investoren"
      "Wir kaufen Aktien, aber es kommt uns nicht aus den Dollar an "

      Gekauft haben sie noch nicht, wenn sie kaufen dann-...


      In 2005 stieg QSc damals von 37 Cent auf über 6 € , mehr als 1000% in 2 Jahren

      Letztes jahr stand QSC bei 1,07, jetzt 1,90 € , die ersten fast 100% wurden von vielen verpasst.

      900% und viel mehr sind hier drin. Wenn QSC anläuft dann Gnade uns Gott:eek::eek:

      Chart sieht Top aus




      Meinungen erwünscht:cool:
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      Avatar
      schrieb am 19.01.17 13:30:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ziel vorerst 4 € bis Jahresende, daran lasse ich mich messen:lick:
      17 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.01.17 13:40:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      runter immer, höher nimmer..........

      Springt das Teil nicht an und da muss dann ein neuer Pusherthread her ?

      Einfaches Einfügen von wallstreetONLINE Charts: So funktionierts.
      Avatar
      schrieb am 19.01.17 13:43:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.117.572 von Goldfly am 19.01.17 13:24:15wie wäre es mit 30.000!;)

      Von mir auch einmal eine Anmerkung zu den 30.000:
      Die Zahl geistert seit gefühlten 10 Jahren bei QSC herum... KONSTANT...
      Kundenzuwachs FEHLANZEIGE!!

      Zitat von Goldfly: QSc wird meiner Meinung der Highflyer der nächsten Jahre

      Seit Jahren konsolidiert. Nun neu ausgerichtet,

      10000 Geschäftskunden
      PEC
      IOT
      2 Neue Vorstände von Cancom kamen, die das Unternehmen von 5 € auf über 40 € gehievt haben
      Letztes Jahr bei der HV " Wir sehen uns bei QSC als Investoren"
      "Wir kaufen Aktien, aber es kommt uns nicht aus den Dollar an "

      Gekauft haben sie noch nicht, wenn sie kaufen dann-...


      In 2005 stieg QSc damals von 37 Cent auf über 6 € , mehr als 1000% in 2 Jahren

      Letztes jahr stand QSC bei 1,07, jetzt 1,90 € , die ersten fast 100% wurden von vielen verpasst.

      900% und viel mehr sind hier drin. Wenn QSC anläuft dann Gnade uns Gott:eek::eek:

      Chart sieht Top aus




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      schrieb am 19.01.17 13:45:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.117.752 von toelzerbulle am 19.01.17 13:43:36deshalb droht er ja jetzt :D

      Zitat :
      900% und viel mehr sind hier drin. Wenn QSC anläuft dann Gnade uns Gott:eek::eek:
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      Avatar
      schrieb am 19.01.17 15:21:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Da hilft auch nur beten


      Der Kurs fällt ab und das bei hohem Handelsvolumen. Die 38er und die 100er sind wieder unterschritten worden und werden wohl einen Kreuzwiderstand ausbilden (an den die Aktie aber nochmal ranlaufen kann). Verkaufssignal. Das alles obwohl der Stochastik überverkauft ist und dreht. Ich würde mich nicht wundern, wenn der die nächste Zeit auch da unten bleibt. Die erste kleine Unterstützung dürfte bei 1,73€ liegen. Wichtiger wird aber die 200er sein.
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.01.17 15:42:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      ja ja die Gewinner am deutschen Aktienmarkt.

      läuft.
      Avatar
      schrieb am 19.01.17 16:31:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      QSC: Das könnte für neuen Schwung sorgen
      :eek:

      Die QSC-Aktie kommt nach der Kursverdoppelung zwischen Juli und September 2016 nicht mehr voran - in diesem Jahr steht bislang ein Minus von rund 3% auf der Anzeigetafel. Jetzt hat der Spezialist für Communication Devices einen dicken Fisch an Land gezogen: Die 1,4 Milliarden Euro umsatzstarke Schüco International KG gehört ab sofort zu den Kunden des von QSC entwickelten Q-loud-Angebots. Unter Q-loud wird ein System verstanden, das die ganzheitliche Umsetzung von Internet-of-Things-Lösungen umfasst.

      Im Falle von Schüco soll Q-loud dafür sorgen, dass die qualitativ hochwertigen Fenster-, Tür und Fassadensysteme zentral gesteuert werden können. In diesem Zusammenhang übernimmt Q-loud sowohl die Informationszusammenführung, stellt die Hardware zur Verfügung und entwickelt eine benutzerfreundliche App zur Steuerung. Letztendlich gab nach Angaben von Schüco genau dieses Komplettangebot den Ausschlag sich pro QSC zu entscheiden. DIe Q-loud positioniert sich damit weiter erfolgreich im Markt. Bereits im dritten Quartal hatte QSC im Cloud-Bereich ein sehr dynamisches Wachstum von 143 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal vorweisen können. Für neuen Schwung könnten am 6. März die Zahlen zum vierten Quartal sorgen.

      http://www.boerse.de/nachrichten/QSC-Das-koennte-fuer-neuen-…
      Avatar
      schrieb am 20.01.17 08:17:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Perle bleibt perle

      Chart sieht Top aus.

      Kurz geschüttelt und auf zu neuen Höhen

      Ziel bleibt 4 € bis jahresende:D

      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.01.17 08:25:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Es braucht nur eine einzige news. es reicht schon wenn höger oder faulhaber ein paar tausend stücke kaufen. daran glaube ich aber eher weniger, die haben den einstieg weiter unten verpennt und hoffen nun auf etwas tiefere kurse. optimal wäre natürlich die vermeldung eines grossauftrages oder eine anhebung der prognose, dann sehen wir sehr schnell 2,50, dort lauert imho der erste widerstand. und wenn dann die analzysten ihre schätzungen anheben gehts richtig ab....

      :D
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.01.17 09:17:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      Lieber Leser, das Grinsen der Anleger des Kölner Netzwerkausrüsters QSC dürfte immer breiter werden. Warum? Nun, ganz einfach: der Aufwärtstrend der Aktie bleibt weiter intakt! Das Hoch aus dem Jahr 2015 ist bereits ernsthaft ins Visier genommen worden. Ist diese Marke erst einmal geknackt, wäre damit sogar der höchste Stand seit zwei Jahren erreicht. Es sind zuletzt zwar keine Neuigkeiten hereingekommen, die den Kurs noch einmal zusätzlich hätten befeuern können. Aber das macht ja nichts, solange der Chart weiter fleißig gen Norden marschiert. Kleinere Erholungen sind zwar nicht ausgeschlossen, sollten aber nur von kurzer Dauer sein. Erinnern wir uns an das Vorjahr, als das IT-Unternehmen noch einen Verlust (EBIT) von 5,2 Millionen Euro verzeichnete. In diesem Jahr läuft es erheblich besser, denn schon nach den ersten sechs Monaten stand ein Gewinn von 2,6 Millionen Euro zu Buche. Anleger, die zu Beginn des Jahres beim Tief von 1,07 Euro eingestiegen sind, können sich mittlerweile über eine Verdoppelung ihres Einsatzes freuen. Auch die Liquidität von QSC konnte sich in den ersten sechs Monaten dieses Jahres eindeutig zum Positiven entwickeln.

      QSC: es geht weiter aufwärts! | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
      http://www.wallstreet-online.de/nachricht/8951649-qsc-aufwae…
      Avatar
      schrieb am 23.01.17 07:38:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      QSC: Digitalisierung in Action!
      :eek::eek::eek::eek:


      was letzte Woche bei QSC passierte, sorgte für einiges Aufsehen! Denn dessen Tochterfirma Q-loud begeisterte mit einer interessanten Idee zur digitalen Erfassung von Verbrauchszählern. Zudem will Q-loud eine weitere Kooperation mit dem Bielefelder Fenster- und Fassadenzulieferer Schüco eingehen. Was hat es damit auf sich?

      Die Zukunft hält Einzug! Der Markt für IoT-Produkte ist riesig und in vielen Haushalten schon Realität. Denn die smarte Nutzung unserer Gebrauchsgegenstände ist über das Internet zu einem Kinderspiel geworden. Die Tochterfirma des deutschen IT-Spezialisten QSC, Q-loud, bietet einen sogenannten „Full-Stack-Service“, also ein Gesamtpaket zur Realisation von digitalen Geschäftsmodellen und zur Etablierung von entsprechenden Produkten für den Geschäftskundenbereich.
      Mit Schock einen Schritt weiter! Q-loud hatte bereits mit einer interessanten Idee zur digitalen Erfassung von Verbrauchszählern überzeugen können und möchte nun in einem nächsten Schritt mit dem Bielefelder Fenster- und Fassadenzulieferer Schüco eine Kooperation eingehen bei der es um die zentrale Steuerung und Überwachung der von Schüco angebotenen Produkte geht. Aktuelle Zustandsinformationen zu beispielsweise Fenstern könnten damit transparent aufbereitet und systematisch protokolliert werden. Auch können diese Werte mit einer App ausgelesen werden.

      QSC kann sich über das Interesse von immer mehr Unternehmen freuen, da die Digitalisierung konventioneller Gegenstände nun überall Einzug hält. Nicht zuletzt, da so laufende Kosten gesenkt werden können. Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.


      http://www.aktiencheck.de/news/Artikel-QSC_Digitalisierung_A… url]

      :cool::cool::cool::cool:" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">[/http://www.aktiencheck.de/news/Artikel-QSC_Digitalisierung_A… url]

      :cool::cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 23.01.17 07:59:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      https://youtu.be/_zuV8FWEBEs

      FÜR ALLE DIE NICHT AN DIE 5 EURO GLAUBEN
      Avatar
      schrieb am 23.01.17 11:53:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Unsere 1000% Perle steigt zu Wochenbeginn, Dax schmiert ab.

      Klasse

      Ziel 2,25 nähert sich :eek::eek::eek:
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.17 13:09:25
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.141.230 von Goldfly am 23.01.17 11:53:59
      Augenfehler?
      Du solltest mal dringend zum Augenarzt gehen.

      Wo siehst du denn heute bei QSC eine Steigerung?
      Ich seh bei allen Handelsplätzen einen Kursverlust.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.17 18:45:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.123.641 von Goldfly am 20.01.17 08:25:23denke auch dass es bald wieder aufwärts geht - denn der Kurs wird bewusst gedrückt warum auch immer?
      Avatar
      schrieb am 23.01.17 21:34:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.141.827 von Cicko am 23.01.17 13:09:25Du siehst das falsch. Dass der Kurs runter geht ist ja nur ein Fakt. Die Steigerung die er sieht ist ein alternativer Fakt. Wenn QSC sich irgendwann gar nicht mehr bewegt (bei einer theoretischen Wertlosigkeit) und dann geschrieben steht, dass die Aktie steigt, ist es ein Postfakt.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.01.17 09:01:15
      Beitrag Nr. 18 ()
      QSC: Konsolidierung auf hohem Niveau

      Doppelboden erreicht.

      jetzt sollten wir nach oben laufen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.17 09:42:10
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: Verletzung des Urheberrechts, Beschwerde des Rechteinhabers liegt vor. Bitte zukünftig beachten, Danke.
      Avatar
      schrieb am 24.01.17 10:23:19
      Beitrag Nr. 20 ()
      Dienstag, 24.01.2017 - 09:58 Uhr SAP hebt Prognosen an
      Dienstag, 24.01.2017 - 09:58 Uhr
      SAP hebt Prognosen an:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 24.01.17 15:46:08
      Beitrag Nr. 21 ()
      Geht wieder in die Richtige richtung.:eek::eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 24.01.17 16:12:51
      Beitrag Nr. 22 ()
      QSC-Mittelstandsblog "Digitales-Wirtschaftswunder.de" kooperiert mit Deutschem Datenschutzportal
      QSC-Mittelstandsblog "Digitales-Wirtschaftswunder.de" kooperiert mit Deutschem Datenschutzportal
      (PresseBox) (Köln, 24.01.2017) Seinen Lesern bietet der QSC-Mittelstandsblog „Digitales-Wirtschaftswunder.de“ jetzt die Gelegenheit, die Fachdienste des Deutschen Datenschutzportals ein viertel Jahr lang kostenfrei zu testen. Im Anschluss können sie das Portal zum Vorzugspreis nutzen. Dazu vereinbarten die QSC AG und die Deutsche Datenschutz GmbH eine Content-Partnerschaft.

      Das Deutsche Datenschutzportal richtet sich als Komplett-Werkzeugkasten vor allem an Datenschutzbeauftragte in mittelständischen Unternehmen. Digitales-Wirtschaftswunder.de betreibt mit täglichen Berichten und Analysen bis hin zu exklusiven Studien umfassende Aufklärungsarbeit rund um die Digitalisierung des Mittelstands.

      Kompletter Werkzeugkasten für Datenschutzbeauftragte im Mittelstand

      Das Deutsche Datenschutzportal führt Datenschutzbeauftragte von Unternehmen, Verbänden und öffentlichen Organisationen wie ein roter Faden durch alle relevanten Themen und Aufgaben. So finden auch Neulinge einen schnellen Einstieg in das anspruchsvolle Thema Datenschutz. Neben leicht verständlichen Fach- und Rechtsinformationen geben Tools praktische Hilfe im betrieblichen Datenschutzalltag. Mit Generatoren erstellen Beauftragte beispielsweise professionelle Datenschutzerklärungen, Schulungsunterlagen für Mitarbeiter, Berichte an die Geschäftsführung oder datenschutzkonforme Verträge. Checklisten unterstützen etwa beim effektiven und rechtssicheren Vorgehen bei Datenschutzpannen.

      Datenschutz als Grundvoraussetzung für erfolgreiche Digitalisierung

      „Besonders Unternehmen im Mittelstand können hier jede Hilfe gebrauchen“, weiß Udo Faulhaber, Vorstand Vertrieb und Consulting, CSO, bei QSC. Schon ab neun Mitarbeitern sind Betriebe verpflichtet, einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu stellen. Viele davon erfüllen diese Aufgabe zusätzlich zu ihrem eigentlichen Tagesgeschäft. „Wirksamer Datenschutz ist aber eine Grundvoraussetzung, wenn sich Unternehmen erfolgreich digitalisieren wollen. Bei dieser Herausforderung begleiten und unterstützen wir die mittelständische Wirtschaft “, so Faulhaber.

      Kostenfreier Test und Vorzugspreis für Leser des QSC-Mittelstandsblogs

      Leser des Digitalen-Wirtschaftswunders können das Deutsche Datenschutzportal zunächst kostenfrei und unverbindlich drei Monate lang testen. Die Testphase endet automatisch. Anschließend können Blogleser das Portal zum Vorzugspreis nutzen. Weitere Details erhalten Interessenten unter:

      https://digitales-wirtschaftswunder.de/datenschutzportal
      QSC AG

      Die QSC AG ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Cloud, Internet of Things, Consulting und Telekommunikation begleitet QSC ihre Kunden sicher in das digitale Zeitalter. Cloud-basierte Bezugsmodelle bieten schon jetzt erhöhte Schnelligkeit, Flexibilität und Verfügbarkeit aller Services. TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland und ein bundesweites All-IP-Netz bilden dabei die Grundlage für höchste Ende-zu-Ende-Qualität und Sicherheit. Die QSC-Kunden profitieren von innovativen Produkten und Dienstleistungen aus einer Hand. Ihre Vermarktung erfolgt sowohl im Direktvertrieb als auch über Partner.
      Avatar
      schrieb am 24.01.17 16:17:32
      Beitrag Nr. 23 ()
      Test
      Avatar
      schrieb am 24.01.17 16:29:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.148.961 von Goldfly am 24.01.17 09:01:15
      Zitat von Goldfly: QSC: Konsolidierung auf hohem Niveau

      Doppelboden erreicht.

      jetzt sollten wir nach oben laufen.


      Läuft:D

      heute noch die 1,95:kiss:
      Avatar
      schrieb am 25.01.17 08:43:16
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.148.961 von Goldfly am 24.01.17 09:01:15
      Zitat von Goldfly: QSC: Konsolidierung auf hohem Niveau

      Doppelboden erreicht.

      jetzt sollten wir nach oben laufen.


      Das war wohl der Startschuss gestern.

      Sollten nun auf hohem Niveau explodiere.

      Anschnallen die fahrt Richtung 3 € beginnt:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 25.01.17 10:05:37
      Beitrag Nr. 26 ()
      QSC -- Die 100% Perle in 2017
      Läuft:D:lick::look:
      Avatar
      schrieb am 25.01.17 17:21:10
      Beitrag Nr. 27 ()
      QSC: Ohne Datenschutz geht gar nichts!
      :eek::eek::eek:

      http://www.finanztrends-newsletter.de/2017/01/qsc-ohne-daten…


      wie wir bereits Ende Dezember (QSC: Guck mal, wer da bloggt!) berichteten, forciert der Internetdienstleister QSC Inhaltserweiterungen für den firmeneigenen Blog „Digitales-Wirtschaftswunder.de“. Das Webtagebuch offeriert interessierten Lesern anhand von Analysen und Studien Informationen über die Digitalisierung des Mittelstandes und wie man diese bewerkstelligen kann.

      Kooperation mit Datenschutzportal

      Wie aus einer Pressemitteilung der Kölner hervorgeht, hat man das Spektrum nochmals erweitert. Konkret soll es um die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Datenschutzportal gehen, dessen Fachdienste fortan kostenlos über das Onlinetagebuch vierteljährlich getestet werden können.

      Das Deutsche Datenschutzportal nimmt sich – wie man bereits dem Namen zweifelsfrei entnehmen kann – der Wissensvermittlung im Bereich Datenschutz an. Dabei spielen Fachinformationen sowie rechtliche Grundlagen eine große Rolle. So werden beispielsweise neben Datenschutzerklärungen auch Schulungsunterlagen für Mitarbeiter angeboten.

      Datenschutz – die größte Hemmschwelle

      Für QSC ist jene Kooperation äußerst wichtig. Denn: Datenschutz ist die maßgebliche Voraussetzung bei der von den Kölnern massiv betriebenen Digitalisierung – und wahrscheinlich das größte mögliche Hemmnis für potenzielle Kunden. Bei allen revolutionären Techniken, die QSC mithilfe seiner Partner den Kunden anbietet, ist die Sicherheit der Daten für einige Betrachter freilich zumindest zweifelshaft. Die nun vorgestellte Kooperation mit einem anerkannten sowie seriösen Partner könnte dafür sorgen, dass die Hemmschwelle und Skepsis zurückgeht. Eine absolute Sicherheit kann QSC meiner Meinung nach jedoch auch nicht garantieren.

      :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 26.01.17 10:23:54
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: Verletzung des Urheberrechts, Beschwerde des Rechteinhabers liegt vor. Bitte zukünftig beachten, Danke.
      Avatar
      schrieb am 26.01.17 10:58:37
      Beitrag Nr. 29 ()
      Nö,
      kommt kein Schwung
      Avatar
      schrieb am 30.01.17 07:17:54
      Beitrag Nr. 30 ()
      QSC: Eine gelungene Woche im Überblick!
      :eek::eek::eek:

      QSC ließ letzte Woche mit einer Übernahme und einem weiteren Auftrag aufhorchen. Die Nachrichtenlage im Überblick:

      Gelungene Übernahme: Das Tochterunternehmen Q-loud hat das Kamerageschäft der Fast Forward AG übernommen, um mit dieser Technik die digitale Ablesung von Strom- und Wasserzählern zu ermöglichen. Die Verbrauchswerte sollen bei diesem Vorgehen durch eine nachträglich angebrachte Kamera ganz einfach erfasst werden. Die Versorger können über ein verschlüsseltes Portal auf die Daten zugreifen. Sicherheitsexperten warnen allerdings auch vor Risiken, die mit dieser Technik und allgemein dem „Internet der Dinge“ in Zusammenhang stehen.
      Neuer Auftrag: Mit Schüco konnte QSC zudem sein Kundenportfolio noch bedeutend aufstocken. Denn der Vertrag mit einem der Global Player bei Tür-, Fenster- und Fassadensystemen ist langfristig ausgelegt und durchaus lukrativ. Schüco ist in mehr als 80 Ländern vertreten und erreicht jährliche Umsätze im Bereich von über 1,4 Milliarden Euro. Zusätzlich zu einer IoT-Plattform will QSC eine App zum Zugriff auf die firmeneigene Datenbank zur Verfügung stellen, die dann von den Schüco-Mitarbeitern genutzt werden kann.

      Winken dem Unternehmen weitere lukrative Aufträge in naher Zukunft? Wir halten Sie auf dem Laufenden.

      :eek::eek::eek::eek:

      http://www.aktiencheck.de/analysen/Artikel-QSC_Eine_gelungen…
      Avatar
      schrieb am 30.01.17 07:50:34
      Beitrag Nr. 31 ()
      QSC Tochter Q-loud GmbH übernimmt die EnergyCam Technologie von der Fast Forward AG
      Dies Übernahme macht aus meiner Sicht absolut Sinn.
      Beim betrachten des Kundenstamms von QSC ergeben sich weitere "mögliche" Dienstleistungen zu offerieren.
      So sehe ich gerade bei den Stadtwerken einen Bedarf. Zählerstände "im Blick" zu haben und hieraus entsprechende Schlüsse zu ziehen. Gerade für kleinere Stadtwerke sind Kosten für Smart Meter (Intelligente Zähler) ein erheblicher Faktor.

      Allen eine schöne Woche
      Avatar
      schrieb am 30.01.17 07:52:35
      Beitrag Nr. 32 ()
      Leerverkäufer ziehen sich zurück

      Wenn das kein positives zeichen ist:D

      Aktuell : vom 24.01.2017 - gesamt Anzahl = 5,74 % = 7,126 Mio / Aktien
      ---------------
      0,48% BlackRock Institutional Trust Company
      0,46% BlackRock Investment Management
      0,48% BlueCrest Capital Management
      1,42% Ennismore Fund Management
      0,48% J.P. Morgan Asset Management
      0,43% Marshall Wace
      0,44% Menta Capital
      0,47% Numeric Investors
      0,59% Oxford Asset Management
      0,49% PDT Partners
      Avatar
      schrieb am 30.01.17 08:06:24
      Beitrag Nr. 33 ()
      Chart sieht nach Ausbruch aus

      heute sollten wir über die 1,90 laufen, evtl. auch an die 2 € Linie:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.01.17 11:17:09
      Beitrag Nr. 34 ()
      1,90 ?? vor lachen nicht.
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 09:14:47
      Beitrag Nr. 35 ()
      Es brodelt förmlich
      :eek::eek::eek:

      https://blog.qsc.de/2017/01/e-world-q-loud-praesentiert-iot-…

      E-world: Q-loud präsentiert IoT-Lösungen für die Energiewende


      Publiziert am 26. Jan 2017 von Daniela Eckstein

      Q-loud: Halle 6 / Stand 6-311
      Intelligente Technologien bilden einen Schwerpunkt auf der „E-world energy & water“, der europäischen Leitmesse zu den Themen Energie und Wasser, die vom 7. bis 9. Februar 2017 in der Messe Essen stattfindet.

      Die QSC-Tochterfirma Q-loud wird dort an einem eigenen Stand (Halle 6 / Stand 6-311) IoT-Technologien präsentieren. Mit Q-loud-Geschäftsführer Christian Pereira sprachen wir über seine Angebote für den Energiesektor.

      Herr Pereira, was macht den Energiesektor für einen Anbieter von Lösungen fürs Internet of Things attraktiv?

      Pereira: Der Energiesektor steht aktuell vor einer gewaltigen Aufgabe, der Bewältigung der Energiewende. Allerdings mangelt es nach wie vor an Transparenz, an den dafür nötigen Daten: Wieviel Strom, Wärme oder Wasser wird wo und wann verbraucht und wie hoch ist der Bedarf?

      Auch Händler, Hausverwalter, Ablesedienste und viele andere, die die Möglichkeiten der Digitalisierung für neue Geschäftsmodelle nutzen wollen, benötigen solche Informationen. Gefragt sind also intelligente Lösungen für die Gewinnung und Verarbeitung solcher Daten. IoT-Technologien, wie wir sie anbieten, können hier wertvolle Hilfe leisten.

      Was haben Sie der Branche zu bieten?

      Pereira: Das Thema Energieeffizienz stellt einen unserer Schwerpunkte dar. Seit einem Jahr haben wir dazu einen eigenen Geschäftsbereich und können uns damit sehen lassen: Das Beratungshaus Experton hat uns in ihrem „Industrie 4.0/IoT Vendor Benchmark“ im vergangenen Herbst als „Rising Star“ eingestuft. Die Tester hatten uns für unser attraktives Angebot an Beratungs- und Integrationsleistungen für das intelligente Gebäudemanagement ausgezeichnet.

      Erfahrungen in diesem Sektor haben wir aber schon seit gut zwei Jahren. Damals haben wir gemeinsam mit dem Energiedienstleister URBANA für einen Kunden eine Plattform für intelligentes Energiemanagement von Gebäuden realisiert. Über unsere eigene IoT-Plattform Solucon werden dort unterschiedliche Energiezähler und Sensoren sicher miteinander vernetzt. Damit lassen sich verschiedene Funktionen zur Steigerung der Energieeffizienz umsetzen.

      Und wie passt die jüngste Übernahme der FastForward-Technologie in Ihr Portfolio?

      Bei der EnergyCam-Technologie von der Fast Forward AG handelt es sich um eine hochinteressante Retrofit-Technologie zur digitalen Ablesung konventioneller Strom-, Gas-, Wasser-, Öl- und Betriebsstundenzähler. Wir setzen sie schon seit rund 18 Monaten bei einigen großen Kunden sehr erfolgreich ein.


      EnergyCam. Die Kamera wird auf den analogen Zähler montiert, lässt sich aber wegklappen. Sie fotografiert Zählerstände, digitalisiert sie und leitet sie per Funk an die IoT-Plattform weiter.
      Durch den Kauf der Technologie können wir hier einerseits die Kontinuität unserer Lösung sicherstellen und andererseits diese noch viel besser in unsere Infrastruktur integrieren. Nicht zuletzt haben wir dadurch die Einkaufsbedingungen optimiert und können großen Kunden sogar anbieten, die Geräte an ihr Corporate Design anzupassen.

      Retrofit bedeutet ja, dass Sie analoge Technik digital aufpeppen. Gibt es dafür so viel Bedarf?

      Pereira: Nicht für die Ewigkeit aber zumindest für die nächsten Jahre wird es eine sehr hohe Nachfrage danach geben, denn nach wie vor sind Millionen konventionelle Ablesegeräte in den Gebäuden im Einsatz. Deren Verbrauchswerte werden in der Regel von Personen abgelesen, zum Teil noch per Hand in Formulare eingetragen und einzeln in Computer eingetippt. Das ist natürlich viel zu aufwändig und zu langsam, um damit zum Beispiel Energieverbräuche zu steuern und zu senken.

      Wir bieten hier bestmögliche Abhilfe: Die Zähler lassen sich nachträglich mit unserer speziellen EnergyCam auszurüsten. Diese Kamera fotografiert die Zählerstände automatisch im 15-Minuten-Rhythmus und digitalisiert sie per eingebauter Texterkennung. Die so erfassten Ablesedaten werden dann schnell und verschlüsselt über ein Standard-Gateway per WiFi oder LTE an unsere IoT-Plattform weitergeleitet und stehen da zur Auswertung oder zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung.

      Nochmals zum Hintergrund: Der Regulierer hat zwar inzwischen Smart Metering zur Regel erklärt, indem er intelligente Stromzähler für große Energieabnehmer vorschreibt. Doch sind von der Verpflichtung alle ausgenommen, die weniger als 6000 Kilowattstunden Strom pro Jahr verbrauchen – und damit die meisten privaten Haushalte. Außerdem gibt es einen langjährigen Bestandsschutz für schon verbaute konventionelle Zähler. Es wird also noch eine Weile dauern, bis Smart Meter lückenlos im Feld sind – die Lücken müssen aber geschlossen werden und dafür sind dann unsere Lösungen optimal passend.

      Was kostet so eine Spezialkamera bei der Q-loud GmbH?

      Pereira: Der Stückpreis der EnergyCam liegt bei rund 250 Euro. Der einmalige Anschaffungspreis deckt auch den Ableseservice und die Datenhaltung für fünf Jahre ab. Eine Investition, die sich allemal lohnt. Die Alternative wäre in vielen Fällen eine komplette Umrüstung auf Smart-Metering-Anlagen, was – zum Beispiel bei Gaszählern – oft nicht gewollt ist.

      Interessenten können die Kamera auch auf der E-world ausprobieren. Sie können sich dafür an unserem Stand spontan melden oder noch besser eine E-Mail schreiben.

      Was werden Sie außer der EnergyCam auf der E-world präsentieren?

      Pereira: Wir werden auch IoT-Thermostate und IoT-Rauchmelder vorführen. Die Rauchmelder zum Beispiel bieten wir in Kooperation mit iHaus an: Dank der intelligenten Technologie von Q-loud misst der iHaus-Rauchmelder nicht nur Rauch- und Hitzeentwicklung. Er liefert durch Verbindung mit einem Funk-WLAN-Gateway auch die Zimmertemperatur aufs Smartphone oder Webinterface. Und die Geräte sind vernetzbar: Schlägt eine Rauchmelder Alarm, bekommt man den Alarm über das Smartphone gemeldet – so dass man selbst dann reagieren kann, wenn man nicht zu Hause ist.

      Nun ist Q-loud aber nicht der einzige Player im Bereich Smart Energy. Die Konkurrenz ist groß.

      Pereira: Stimmt, die Zahl ist enorm gewachsen. Wir sind hier auch eher ein Exot, da wir mit ganz viel technischer Kompetenz und eher geringerer Branchenkompetenz ausgestattet sind. Dies kompensieren wir aber durch starke Partnerschaften, sowohl mit Vertriebspartnern aus der Branche und auch mit Lösungspartnern, die auf unserer sicheren, skalierbaren Plattform eigene Lösungen aufbauen. Diesen Weg werden wir konsequent weiter gehen und über Kompetenzpartnerschaften einzelne Marktsegmente – wie hier den Energiemarkt – erschließen.

      Q-loud versteht sich als IoT-Komplettanbieter. Was bedeutet das?

      Pereira: Wir haben unseren Kunden eine in Deutschland einzigartige Kompetenz als Full-Stack-Anbieter vorzuweisen: Wir unterstützen sie beim Aufbau ihrer IoT-Lösungen in wirklich sämtlichen Bereichen – bei der Hard- und Software ebenso wie bei der Machine-to-Machine-Kommunikation und dem IoT-Plattform-Betrieb – bis hin zur Fertigung.

      Dabei sind uns sehr pragmatische Angebote wichtig, damit die Unternehmen sich schnell im Internet of Things zurechtfinden. Neben dem Thema Energiemanagement fokussieren wir noch auf zwei weitere Bereiche: erstens Smartification, also Lösungen für die Vernetzung der Produkte unserer Kunden zu Smart Products, und zweitens IoT Cloud Enablement, also die Beratung bei Konzeption, Aufbau und Betrieb von IoT-Plattformen, auch IoT-Clouds genannt.

      Dazu zwei Beispiele unseres pragmatischen Angebots: Unternehmen, die ganz am Anfang ihrer IoT-Konzeption stehen, können bei Tagesworkshops zur Orientierung buchen. Seit Dezember bieten wir außerdem einen Proof of Concept für Firmen an, die schon weiter mit ihren Überlegungen sind. Sie werden zwölf Wochen lang begleitet und auch bei der Umsetzung/Entwicklung beraten. Beide Programme werden extrem gut angenommen.

      Was erwarten Sie von der E-world?

      Pereira: Viele gute Gespräche, neue Vertriebspartner und natürlich Geschäftsabschlüsse. Es haben sich schon Interessenten aus der ganzen Welt angemeldet: aus Italien, Ungarn und Schweden und sogar aus Nigeria und Asien.


      Christian J. Pereira ist Geschäftsführer der Q-loud GmbH, einer Tochterfirma der QSC AG. Foto: © QSC AG.
      Und natürlich hoffen wir auf das Wiedersehen mit Kunden und Partnern, von denen viele auch auf der Messe sein werden. Im Bereich Energiemanagement haben wir ausgehend von unserem Referenzkunden URBANA bereits eine Reihe von Kunden für uns gewinnen können: zum Beispiel die meistro ENERGIE GmbH, Meine-Energie GmbH oder Endkunden – etwa eine große deutsche Brauerei – und auch Partner wie die EnBW-Tochtergesellschaft SANDY Energized Analytics.

      Über Christian Pereira:

      Christian Pereira ist studierter Maschinenbauer und Informationswissenschaftler (Dipl.-Ing., Dipl.-Inf.wiss.) und verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Telekommunikationsindustrie.

      Er war Mitgründer eines Beratungsunternehmens für die Deutsche Telekom-Gruppe und eines SaaS-Unternehmens für die dtms AG. Zuletzt war er Mitgründer der neuland GmbH & Co. KG, einem auf die digitale Transformation spezialisiertem Beratungsunternehmen. Seit Mai 2016 er als einer von zwei Geschäftsführern der Q-loud GmbH tätig und verantwortet die Bereiche Sales und Consulting.
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 09:17:53
      Beitrag Nr. 36 ()
      Ja mein Wasserkocher brodelt auch.
      Avatar
      schrieb am 01.02.17 09:31:24
      Beitrag Nr. 37 ()
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.02.17 10:28:47
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.211.249 von Goldfly am 01.02.17 09:31:24
      Fliegenklatsche
      das war´s dann wohl für Dich:D:laugh:

      Zitat von Goldfly:
      Avatar
      schrieb am 02.02.17 08:59:58
      Beitrag Nr. 39 ()
      QSC: So gelingt der Turnaround
      :eek::eek::eek::eek:

      http://www.boerse.de/nachrichten/QSC-So-gelingt-der-Turnarou…


      QSC-Aktionäre dürfte ein spannendes Jahr erwarten. Beim ehemaligen Telekommunikations-Netzbetreiber wird der Strategiewechsel weiter forciert. Die Ausrichtung ist klar auf mobile IT-Applikationen und damit den Zukunftsmarkt Cloud Computing ausgelegt. Das wird unter anderem daran deutlich, dass sich unter den 50 Neueinstellungen, die QSC im dritten Quartal tätigte, „überwiegend Cloud-Experten“ befinden. Die Cloud-Sparte soll zum Wachstumsmotor für den im Prime Standard gelisteten Konzern avancieren. Dabei sind die Produkte von QSC vor allem für die Installation in mittelständischen Unternehmen ausgelegt.

      Wie wachstumsstark das Cloud-Geschäft sein kann, zeigten zuletzt Branchen-Größen wie SAP. Das Mannheimer High-Tech-Unternehmen steigerte die Umsätze in der Cloud-Sparte im vierten Quartal 2016 um 40 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. QSC seinerseits ist auf die technologischen Strukturen von SAP angewiesen – vor allem das Vorzeigeprodukt Q-loud. So fungiert das von SAP entwickelte S/4HANA quasi als „digitaler Kern“ des Cloud-Angebots. Der Aktienkurs von QSC befindet sich nach einem steilen Anstieg seit Anfang Juli 2016 von 1,07 auf in der Spitze 2,19 Euro, in einer seit rund 4 Monaten anhaltenden Konsolidierung.

      Der Bulle brüllt:eek:
      Avatar
      schrieb am 02.02.17 15:05:37
      Beitrag Nr. 40 ()
      QSC: Das hört sich gut an
      :eek::eek::eek::eek:

      http://www.boerse.de/nachrichten/QSC-Das-hoert-sich-gut-an/7…

      Die Ausrichtung von QSC ist klar auf mobile IT-Applikationen und damit den Zukunftsmarkt Cloud Computing ausgelegt. Das wird unter anderem daran deutlich, dass sich unter den 50 Neueinstellungen, die QSC im dritten Quartal tätigte, „überwiegend Cloud-Experten“ befinden. Die Cloud-Sparte soll zum Wachstumsmotor für den im Prime Standard gelisteten Konzern avancieren. Dabei sind die Produkte von QSC vor allem für die Installation in mittelständischen Unternehmen ausgelegt.

      Wie wachstumsstark das Cloud-Geschäft sein kann, zeigten zuletzt Branchen-Größen wie SAP. Das Mannheimer High-Tech-Unternehmen steigerte die Umsätze in der Cloud-Sparte im vierten Quartal 2016 um 40 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. QSC seinerseits ist auf die technologischen Strukturen von SAP angewiesen – vor allem das Vorzeigeprodukt Q-loud. So fungiert das von SAP entwickelte S/4HANA quasi als „digitaler Kern“ des Cloud-Angebots. Der Aktienkurs von QSC befindet sich nach einem steilen Anstieg seit Anfang Juli 2016 von 1,07 auf in der Spitze 2,19 Euro,

      :D:D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 02.02.17 15:42:37
      Beitrag Nr. 41 ()
      QSC will mit Strategiewechsel punkten
      http://return-online.de/magazin/aktuelles/qsc-will-mit-strat…

      :eek::eek::eek::eek::eek:

      QSC will mit Strategiewechsel punkten
      Von Redaktion return -
      1. Februar 2017

      Jürgen Hermann ist der
      Vorstandsvorsitzende von QSC.

      Der Kölner IT-Dienstleister QSC will den Turnaround schaffen und setzt darum auf den Zukunftsmarkt Cloud Computing.

      Für den Internet-Dienstleister QSC dürfte 2017 ein entscheidendes Jahr werden. Das Kölner Unternehmen muss Anlegern beweisen, dass es die Turnaround-Phantasie zurecht besitzt. Die strategische Neuausrichtung des Geschäftsmodells spricht für eine positive Geschäftsentwicklung, meint Börse.de. So will das Unternehmen vermehrt auf Zukunfts-Technologien bauen.

      Bei dem ehemaligen Telekommunikations-Netzbetreiber wird der Strategiewechsel darum weiter forciert. Die Ausrichtung ist klar auf mobile IT-Applikationen und damit den Zukunftsmarkt Cloud Computing ausgelegt. Das wird unter anderem daran deutlich, dass sich unter den 50 Neueinstellungen, die QSC im dritten Quartal tätigte, „überwiegend Cloud-Experten“ befinden. Die Cloud-Sparte soll zum Wachstumsmotor für den im Prime Standard gelisteten Konzern avancieren. Dabei sind die Produkte von QSC vor allem für die Installation in mittelständischen Unternehmen ausgelegt.

      Andere Branchengrößen machen es vor

      Wie wachstumsstark das Cloud-Geschäft sein kann, zeigten zuletzt Branchen-Größen wie SAP. Das Mannheimer High-Tech-Unternehmen steigerte die Umsätze in der Cloud-Sparte im vierten Quartal 2016 um 40 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal.

      QSC seinerseits ist auf die technologischen Strukturen von SAP angewiesen – vor allem das Vorzeigeprodukt Q-loud. So fungiert das von SAP entwickelte S/4HANA quasi als „digitaler Kern“ des Cloud-Angebots.
      Avatar
      schrieb am 03.02.17 08:26:20
      Beitrag Nr. 42 ()
      Da geht noch was bei QSC
      :eek::eek::eek:

      Da werden über 50 qualifizierte Mitarbeiter gesucht.

      Ob da was im Busch ist:D:D

      STELLENANGEBOTE

      Wir suchen ständig neue Mitarbeiter, die Lust haben, in einem innovativen und dynamischen Umfeld ihre Fähigkeiten einzusetzen und die QSC AG voranzubringen.

      Aktuell sind folgende Positionen zu besetzen:

      AUSBILDUNG

      Duales Studium 2017: Wirtschaftsinformatik - Bachelor of Science (m/w) (13789)
      Auszubildende/r - Fachinformatiker/-in Systemintegration 2017 (m/w) - Standort Köln (13765)
      Auszubildende/r - Fachinformatiker Anwendungsentwicklung 2017 (m/w) - Standort Hamburg (13764)
      Auszubildende/r Kaufmann/-frau für Büromanagement 2017 (m/w) - Standort Köln (13767)
      Auszubildende/r - Fachinformatiker/-in Systemintegration 2017 (m/w) - Standort Hamburg (13766)
      Auszubildende/r - Fachinformatiker/-in Systemintegration 2017 (m/w) - Standort Nürnberg (13771)
      Auszubildende/r - Fachinformatiker Anwendungsentwicklung 2017 (m/w) - Standort Köln (13763)
      CLOUD / IOT

      Account Manager (w/m) im indirekten Vertrieb unserer IoT-Lösungen bei unserer Tochter Q-loud – Standort Köln (13757)
      Inside Sales - Spezialist (w/m) – Standort Köln (13758)
      Software-Entwickler IoT Cloud (m/w) - Standort Köln (13729)
      Software-Entwickler Embedded Devices (m/w) - Standort Köln (13730)
      Account Manager (w/m) für den Direktvertrieb unserer IoT-Lösungen bei unserer Tochter Q-loud – Standort Köln (13756)
      Leiter IT Operations / DevOps Manager (m/w) - Standort Köln (13728)
      CONSULTING

      Mitarbeiter Presales Consulting (w/m) - Standort Hamburg, Köln oder Frankfurt (13847)
      Office 365 Berater (m/w) - Bundesweit (Primär Hamburg, Köln, Dresden) (13753)
      Senior ITSM Consultant (m/w) - Standort Köln (13660)
      ENTWICKLUNG & TECHNOLOGIE

      Java Web-Entwickler (m/w) – Standort Köln (13575)
      Softwareentwickler (m/w) mit flexiblen Arbeitszeiten für den Ausbau der Automatisierung unserer Cloud Lösungen - Standort Hamburg (13663)
      Senior Java Entwickler (m/w) – Standort Köln (13697)
      FÜHRUNGSKRÄFTE & MANAGEMENT

      Senior Engineer (m/w) Database Services - Standort Hamburg (13686)
      Teamleiter SAP Operation & Archiving Services (m/w) - Standort Hamburg (13839)
      IT-BETRIEB & SUPPORT

      Senior Systems Engineer Linux Managed Services (m/w) - Standort Nürnberg (13617)
      Berufseinsteiger Fachinformatiker / Systemintegration für unseren 1st Level Support (w/m) - Standort München (13607)
      Senior System Engineer (m/w) für Multicloudlösungen (Schwerpunkt Hyper-V) – Standort Hamburg (13599)
      Senior System Engineer (m/w) für Multicloudlösungen (Schwerpunkt VMware) – Standort Hamburg (13597)
      Mitarbeiter für unsere Haustechnik / Facility Management (w/m) – Standort Nürnberg (13794)
      Client Security Manager (m/w) - Standort Hamburg oder Oberhausen (13837)
      IT Security Engineer (m/w) – Standort Hamburg (13681)
      Mitarbeiter Workplace Help Desk (w/m) - Standort Hamburg (13701)
      System Engineer (m/w) Fokus SharePoint - Standort Hamburg (13554)
      Junior IT-Mitarbeiter (m/w) im 2nd Level Support – Standort Hamburg (13621)
      System Engineer, Virtual Infrastructure, Schwerpunkt Hyper-V (m/w) - Standort Hamburg (13598)
      SCCM Spezialist (m/w) Standort Hamburg oder Oberhausen (13581)
      System Engineer (m/w) - Standort Hamburg (13648)
      Senior Administrator (m/w) Database Services - Standort Hamburg (13743)
      Senior System Engineer (m/w) im Bereich Storage mit flexiblen Arbeitszeiten - Standort Hamburg (13595)
      Internal IT Demand Manager (w/m) - Standort Köln, Hamburg (13816)
      Anwendungsberater (m/w) - Standort Hamburg, Frankfurt oder Oberhausen (13814)
      Architekt (m/w) Microsoft Services - Standort Hamburg (13699)
      Elektroniker / Elektrotechniker (m/w) im Rechenzentrumsbetrieb - Standort Hamburg (13828)
      KAUFMÄNNISCHE BEREICHE

      Justiziar (m/w) - Standort Köln (13818)
      Teamassistenz Personal Recruiting (m/w) Teilzeit (20 Std.) - Standort Köln (13832)
      Mitarbeiter Carrier Management Voice (m/w) - Standort Köln (13596)
      Technischer Einkäufer (w/m) – Standort Köln (13841)
      NETZBETRIEB

      Netzwerk Administrator (m/w) - Standort Hamburg (13822)
      PRODUKTMANAGEMENT

      Produktmanager Managed Network Services (w/m) – Standort Köln (13738)
      SAP

      SAP Consultant EWM (m/w) - Standort Hamburg (13791)
      SAPUI5 und SAP FIORI Entwickler (m/w) – Standort Frankfurt (13750)
      SAP Senior Consultant Supply Chain Management (APO) (m/w) - Standort Hamburg (13608)
      SAP Consultant FI/CO (m/w) - Standort Hamburg (13735)
      SAP Senior Consultant SD/MM (m/w) - Standort Frankfurt (13732)
      SAP PI/PO Consultant (m/w) – Standort Hamburg (13802)
      SAP Consultant FI/CO (m/w) - Standort Oberhausen (13798)
      SAP Senior Consultant Business Intelligence (m/w) – Standort Frankfurt (13749)
      SAP Junior Consultants (m/w) für unser Juniorenprogramm (Standorte Hamburg, Frankfurt/M. und Oberhausen) (13478)
      SAP Senior Consultant / Application Manager MM (m/w) - Standort Hamburg (13792)
      SAP Consultant SD/MM (m/w) - Standort Frankfurt (13731)
      SAP Consultant Business Intelligence (m/w) – Standort Hamburg (13632)
      SAP PI/PO Consultant (m/w) – Standort Oberhausen (13715)
      SAPUI5 und SAP FIORI Entwickler (m/w) – Standort Oberhausen (13574)
      SAP Senior Authorization Consultant / SAP Senior Berechtigungsberater (m/w) - Standort Hamburg (13672)
      SAP SD/MM Senior Consultant – Schwerpunkt Application Management (m/w) - Standort Hamburg (13736)
      SAP SD/MM Consultant – Schwerpunkt SD Application Management (m/w) - Standort Hamburg (13737)
      SAP BI Applikationsadministrator (m/w) - Standort Hamburg (13742)
      SAP Solution Architekt (m/w) „Digitale Transformation“ - Standort Hamburg (13637)
      SAP Technical Consultant / SAP Entwickler (m/w) - Standort Hamburg (13744)
      SAP Senior Consultant Retail (m/w) - Standort Oberhausen (13631)
      SAP APO (Senior) Consultant (m/w) - Standort Hamburg (13779)
      SAP Consultant Produktionsplanung (PP, PP-PI) - (m/w) - Standort Hamburg (13251)
      SAP Senior Consultant FI/CO (m/w) - Standort Oberhausen (13733)
      SAP PI/PO Applikationsadministrator (m/w) – Standort Hamburg (13724)
      SAP Teamleiter Enterprise Platform Solutions (w/m) - Standort Hamburg (13751)
      SAP Logistik-Berater (m/w) - Standort Hamburg (13739)
      SAP Senior Authorization Consultant / SAP Senior Berechtigungsberater (m/w) - Standort Oberhausen (13842)
      SAP Senior Consultant GK (w/m) - Standort Oberhausen (13833)
      SAP Senior Consultant Business Intelligence (m/w) – Standort Oberhausen (13633)
      SAPUI5 und SAP FIORI Entwickler (m/w) – Standort Hamburg (13745)
      SAP Senior Consultant / Application Manager APO (m/w) - Standort Hamburg (13783)
      SAP Technical Consultant / SAP Entwickler (m/w) - Standort Oberhausen (13716)
      SAP Senior Consultant Beschaffungs- und Lagerhaltungsprozesse (m/w) - Standort Frankfurt (13272)
      SAP CRM Entwickler Schwerpunkt Application Management (m/w) - Standort Hamburg (13823)
      SAP Senior Consultant FI/CO (m/w) - Standort Frankfurt (13748)
      SAP CRM Entwickler (m/w) - Standort Oberhausen (13796)
      SAP Senior Consultant Business Intelligence (m/w) – Standort Hamburg (13747)
      SAP CRM Entwickler (m/w) - Standort Hamburg (13257)
      SAP Consultant Retail (m/w) - Standort Hamburg (13628)
      SAP Teamleiter Supply Chain Planning (m/w) - Standort Hamburg (13785)
      SAP Senior Consultant Retail (m/w) - Standort Hamburg (13630)
      SAP CRM Consultant (m/w) - Standort Hamburg (13258)
      SAP CRM Solution Architect (m/w) - Standort Hamburg (13692)
      SAP Authorization Consultant / SAP Berechtigungsberater (m/w) - Standort Hamburg (13703)
      SAP SD/MM Senior Consultant – Schwerpunkt Projekte (m/w) - Standort Hamburg (13793)
      SERVICE & DELIVERY MANAGEMENT

      Transition Manager (m/w) - Standort Hamburg (13845)
      Service Manager (m/w) - Bundesweit (13571)
      Program- / Multiprojekt-Manager - Standort Hamburg (13713)
      STUDENTEN & ABSOLVENTEN

      Studentische Aushilfe in unserer Personalabteilung / Entgeltabrechnung (w/m) - 15-20h/Woche (13819)
      Werkstudent (m/w) Workplace Help Desk für 16-20 Std./Woche - Standort Hamburg (13836)
      Studentische Aushilfe in unserem Rechenzentrum (16 Stunden/Woche)(m/w) - Standort Nürnberg (13774)
      Studentische Aushilfe in unserem Rechenzentrum (16 Stunden/Woche)(m/w) - Standort München (13773)
      TK-BETRIEB & SUPPORT

      Mitarbeiter im TK Support (w/m) - Standort Köln (13725)
      Senior Manager Carrier Relations (w/m) bei unserer Tochter Plusnet – Standort Köln (13817)
      Mitarbeiter in unserem technischen Support (Inbetriebname und Entstörung) (w/m) - Standort Köln (13776)
      Servicetechniker Telekommunikation/Richtfunk (w/m) - Standort Stuttgart/Außendienst (13688)
      VERTRIEB

      (Key) Account Manager Colocation (m/w) – Standorte München, Nürnberg (13768)
      Mitarbeiter (m/w) Inside Sales - Standort Nürnberg (13675)
      Presales Consultant (m/w) (13588)
      Key Account Manager für ITK Outsourcing - Bestandskunden (m/w) – Standort Köln oder Hamburg (13586)
      (Senior) Account Manager für den Neukundenvertrieb (m/w) – Standorte Köln, Frankfurt, Hamburg (13585)
      Junior (Key) Account Manager (m/w) (13708)
      Mitarbeiter (m/w) Presales Consulting TK - Standort Köln (13797)
      (Junior) Business Development Representative (w/m) – Standort Köln (13719)
      Salesforce Projektmanager (m/w) - Standort Köln (13829)
      (Junior) Business Development Representative in Teilzeit / mind. 15 Std. (w/m) im Home Office bei flexibler Zeiteinteilung (13717)
      (Senior) Experte Business Development Hybrid Cloud (m/w) (13695)
      Avatar
      schrieb am 03.02.17 09:09:06
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: Verletzung des Urheberrechts, Beschwerde des Rechteinhabers liegt vor. Bitte zukünftig beachten, Danke.
      Avatar
      schrieb am 03.02.17 09:14:20
      Beitrag Nr. 44 ()
      Schön konsolidiert die Tage und nun UP zu neuen Höhen
      Erstes Ziel 2,25

      Dann 2,80, 3,50 5, 12:eek:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.02.17 14:11:51
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.229.600 von Goldfly am 03.02.17 09:14:20

      Denn mal uff! Momentan ist es ja eher eine Abwärtsbewegung
      Avatar
      schrieb am 05.02.17 07:38:14
      Beitrag Nr. 46 ()
      QSC: Dank Datenschutz zu mehr Kunden?
      :D:D:D

      was letzte Woche bei QSC passierte, dürfte so manche Neukunden interessieren. Sorgte doch die Information, dass der Internetdienstleister QSC sich mit dem Deutschen Datenschutzportal zusammen tut, für einiges Aufsehen! Kann man so das Vertrauen neuer Kunden gewinnen?

      Interessantes Webtagebuch! Schon seit Dezember forciert der Internetdienstleister QSC Inhaltserweiterungen für den firmeneigenen Blog „Digitales-Wirtschaftswunder.de“, wo sich interessierte Leser anhand von Analysen und Studien Informationen über die Digitalisierung des Mittelstandes informieren können.
      Berechtigte Zweifel? Gerade diese Zielgruppe hat jedoch scheinbar oft Zweifelten der Sicherheit der Digitalisierung, was es durchaus schwierig macht, den entsprechenden Markt zu erobern.
      Ausbau! Letzte Woche hat QSC in einer Pressemitteilung verlauten lassen, dass man nun im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Deutschen Datenschutzportal dessen Fachdienste fortan kostenlos über das Onlinetagebuch vierteljährlich testen lassen will. Das Deutsche Datenschutzportal bietet beispielsweise neben Datenschutzerklärungen auch Schulungsunterlagen für Mitarbeiter an.
      Kann QSC durch diese Kooperation das größte mögliche Hemmnis für potenzielle Kunden, nämlich die Frage nach der Sicherheit und nach dem Datenschutz ausschalten? Wir halten Sie auf dem Laufenden!

      http://www.aktiencheck.de/kolumnen/Artikel-QSC_Dank_Datensch…
      Avatar
      schrieb am 06.02.17 09:36:15
      Beitrag Nr. 47 ()
      Im Fokus: QSC
      Dax fällt

      QSC obenauf:D

      Das ist die Wende

      :eek::eek::eek::eek::eek::eek:

      http://www.boerse.de/nachrichten/Im-Fokus-QSC/7738355

      Aktionäre von QSC können ein spannendes Jahr erwarten. Beim ehemaligen Telekommunikations-Netzbetreiber wird der Strategiewechsel weiter forciert. Die Ausrichtung ist klar auf mobile IT-Applikationen und damit den Zukunftsmarkt Cloud Computing ausgelegt. Das wird unter anderem daran deutlich, dass sich unter den 50 Neueinstellungen, die QSC im dritten Quartal tätigte, „überwiegend Cloud-Experten“ befinden. Die Cloud-Sparte soll zum Wachstumsmotor für den im Prime Standard gelisteten Konzern avancieren. Dabei sind die Produkte von QSC vor allem für die Installation in mittelständischen Unternehmen ausgelegt.

      Wie wachstumsstark das Cloud-Geschäft sein kann, zeigten zuletzt Branchen-Größen wie SAP. Das Mannheimer High-Tech-Unternehmen steigerte die Umsätze in der Cloud-Sparte im vierten Quartal 2016 um 40 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. QSC seinerseits ist auf die technologischen Strukturen von SAP angewiesen – vor allem das Vorzeigeprodukt Q-loud. So fungiert das von SAP entwickelte S/4HANA quasi als „digitaler Kern“ des Cloud-Angebots. Der Aktienkurs von QSC befindet sich nach einem steilen Anstieg seit Anfang Juli 2016 von 1,07 auf in der Spitze 2,19 Euro, in einer seit rund 4 Monaten anhaltenden Konsolidierung.
      Avatar
      schrieb am 06.02.17 15:38:45
      Beitrag Nr. 48 ()
      Wie eine Mücke zum Elefanten mutiert. Der QSC ist doch völlig egal was der Dax macht.
      Avatar
      schrieb am 06.02.17 16:24:33
      Beitrag Nr. 49 ()
      Läuft
      :eek::eek::eek::eek:

      Die Bäckerei Evertzberg in Remscheid setzt bei Brot und Brötchen auf traditionelles Handwerk. Die Kommunikationstechnik wünscht sich das Familienunternehmen dagegen hochmodern. An allen 44 Standorten soll daher bald die Cloud-basierte Telefonanlage IPfonie centraflex von QSC für komfortables Telefonieren sorgen. Unterstützen lässt sich die mittelständische Firma bei ihrer All-IP-Umstellung vom Wuppertaler Systemhaus ServeNet und vom Aachener QSC-Partner Amian&Witzel.

      Fa. Evertzberg in Remscheid Bäckerei Stefan Evertzberg
      Stefan Evertzberg, Bäcker in Remscheid, in seiner hochmodernen Produktionshalle. Ob Brot oder All IP: Qualität spielt für ihn die wichtigste Rolle. Foto: Bäckerei Evertzberg.
      Als die Unternehmerfamilie Dieter und Stefan Evertzberg – Vater und Sohn – Ende 2014 Thomas Bischzur als weiteren Geschäftsführer in ihren alteingesessenen Handwerksbetrieb einstellten, checkte der erst mal einen Lieferanten und einen Vertrag nach dem anderen.

      Beim Thema Kommunikation war ihm schnell klar, dass wegen des Auslaufens von ISDN bald ein Wechsel zur IP-Technologie auf die Bäckerei zukommen würde. Bei 44 Standorten im Radius von 50 Kilometern rund um die Firmenzentrale in Remscheid stand ihm ein Großprojekt bevor. Daher schaltete er zügig den lange Jahre bewährten IT-Dienstleister der Firma ein – das Wuppertaler Systemhaus ServeNet.

      ISDN geht, was kommt dann?

      Gemeinsam überlegten sie, wie man die All-IP-Umstellung in den Griff bekommen könnte und welche Lösungen überhaupt zur Wahl stünden. Die 43 Evertzberg-Filialen – darunter 20 mit integriertem Café – wurden allesamt mit ISDN der Deutschen Telekom versorgt.

      In der Unternehmenszentrale aber, die 2012 neu gebaut worden war, nutzte man bereits IP-Telefonie von QSC – und zwar in einer besonders raffinierten Variante: Über die cloud-basierte Telefonanlage IPfonie centraflex sind die Mitarbeiter dort nicht nur an ihren Schreibtischen mit IP-Telefonie versorgt, sondern auch, wenn sie in der großen Produktionshalle unterwegs sind. Dort nutzen sie mobile Endgeräte und sind problemlos überall erreichbar, weil man dazu ein multicellulares Dect-System installiert hat.


      Thomas Bischzur, Geschäftsführer der Evertzberg GmbH & Co. KG, kümmerte sich frühzeitig um die All-IP-Umstellung. Foto: Bäckerei Evertzberg.
      Als im Herbst 2015 die erste ISDN-Kündigung für eine der Filialen ins Haus flatterte, hatte Thomas Bischzur sich bereits für QSC entschieden. „Die Lösung in der Firmenzentrale funktionierte ja wunderbar. Und es gab zusätzliche Vorteile: etwa, dass wir so eine Stammnummer für das gesamte Unternehmen bekommen, über die auch die Filialen erreichbar sind“, zählt er Kriterien für seine Entscheidung auf: „Vor allem haben wir so nur noch einen einzigen Ansprechpartner für das gesamten Thema IT und TK.“

      ServeNet sollte sich künftig nicht nur um die Firmenserver sondern auch um die Telefonie kümmern – und als Untervertriebspartner von QSC alle Angelegenheiten mit dem neuen Carrier regeln. Mit Außendienstlern oder Technikern einer Telekommunikationsfirma würde man dann nichts mehr zu tun haben.

      „Die cloud-basierte Telefonanlage von QSC ermöglicht IP-Telefonie bis in die letzten Winkel der Produktionshalle.“

      Guter Service und eine starke Kundenorientierung spielen für die Firma Evertzberg eine große Rolle. Das hat mit dem Selbstverständnis als noch handwerklich arbeitende Bäckerei zu tun, die hochwertige und frische Produkte ohne Backzusätze anbietet. „Wir haben einen sehr hohen Qualitätsanspruch“, betont der Geschäftsführer. Und legt genauso hohe Maßstäbe auch bei seinen Lieferanten an.

      „Dass wir jetzt in jeder der schon umgestellten Filialen zwischen fünf und zehn Prozent weniger für Telefonie bezahlen müssen, freut uns natürlich. Aber entscheidend ist, dass alles gut und sicher funktioniert und wir jetzt Partner haben, die wertschätzend, ehrlich und fair miteinander umgehen.“

      Weil sich Thomas Bischzur so frühzeitig mit der All-IP-Umstellung beschäftigte, kann er das Thema schon bald abhaken: In 34 Filialen hat der Wechsel bereits stattgefunden. „Das Projekt läuft super. Wir sind nur wenig involviert und wenn mal Probleme auftreten, werden sie schnell gelöst“, sagt er. Thomas Bischzur hofft auch, dass der Anschluss neuer Cafés oder Verkaufsstellen ans Kommunikationsnetz der Firma demnächst leichter verläuft als bisher. Pro Jahr eröffnet der Familienbetrieb ein bis zwei neue Standorte.

      Die neue Lösung sieht so aus: Jede Filiale wird über eine QSC-Leitung mit Internet-Access versorgt und via VPN an die Zentrale angebunden. Der Clou ist, dass darüber auch eine Fernabfrage wichtiger Verbrauchsdaten der Backöfen und Kühlgeräte funktioniert. Zudem wird der Kassenstand der Filialen nun von der Zentrale automatisch ausgelesen.


      In 43 Filialen, darunter 20 mit integriertem Café, bietet die Remscheider Bäckerei ihre traditonell hergestellten Backwaren an. Foto: Bäckerei Evertzberg.
      Die Gäste in den Cafés können nun auf das WLAN-Netz von Evertzberg zugreifen. Geplant ist zudem ein eigenes Kundeninformationssystem: „Dann werden in unseren Cafés EDV-Tablets bereitliegen, über die sich die Gäste zum Beispiel über Allergene informieren können.“

      „Wichtig ist, dass der Kunde und alle ITK-Dienstleister partnerschaftlich und wertschätzend zusammenarbeiten.“

      Die hohe Technikaffinität der Firma Evertzberg weiß Volker Jesinghaus zu schätzen. Der Geschäftsführer des IT-Systemhauses ServeNet betreut die Bäckerei schon seit 15 Jahren. Als die Firmenzentrale neu gebaut wurde, durfte er dort eine hochwertige Netzwerkverkabelung installieren und die hochmoderne Produktionshalle per Glasfaser anbinden.

      Mit QSC hat der ITK-Fachmann seit dem Neubauprojekt der Evertzberg-Firmenzentrale Kontakt: „Die cloudbasierte Telefonanlage IPfonie centraflex von QSC funktioniert dort sehr gut.“ Er setzt sie inzwischen auch in seinem eigenen Unternehmen ein – und verkauft sie regelmäßig weiteren Kunden.

      Jesinghaus ist gelernter Telekommunikationstechniker. Da sein Unternehmen aber vor allem IT-Dienstleister ist, arbeitet er bei TK-Projekten mit externen Kollegen zusammen. Bei Evertzberg etwa mit Oliver Niehnus, Chef des Aachener Systemhauses Amian & Witzel, ein langjähriger Vertriebspartner von QSC.

      Gut funktionierende Arbeitsteilung

      Konkret bedeutet das: Jesinghaus kümmert sich bei Evertzberg um die technische Umsetzung vor Ort, Niehnus sorgt für die Vertragsabwicklung mit QSC und die Terminkoordination zum Beispiel mit Technikern der Deutschen Telekom. „Mit denen gibt es Abstimmungsbedarf, wenn QSC eine Leitung der Telekom übernimmt“, berichtet der TK-Profi.

      Oliver Niehnus freut es, wie frühzeitig die Remscheider Traditionsbäckerei sich mit dem Thema All-IP-Umstellung beschäftigte. „Viele vergessen, dass sie nach der Kündigung einer ISDN-Leitung nur drei Monate Zeit für die Umstellung haben. Wer sich in dieser Zeit nicht bewegt, steht plötzlich ohne Anschluss da“, sagt er: „Und wenn es um mehrere Standorte geht, sollten man schon ein Jahr Vorlauf einplanen.“

      Bäcker mit Herz und Seele

      1945 gegründet und Familienunternehmen in der dritten Generation, hat sich die Firma Evertzberg zu einer der leistungsstärksten Handwerksbäckereien im Städtedreieck Remscheid, Wuppertal, Solingen und den angrenzenden Städten entwickelt. An 44 Standorten beschäftigt Evertzberg etwa 380 Mitarbeiter. Einzigartig ist die moderne Produktionsstätte in Remscheid, die über aufwändige Gär- und Kühlräume und ein ausgeklügeltes Energiekonzept für einen geringen CO2-Ausstoß verfügt. www.evertzberg.de



      IT-Partner mit Full Service

      Mit Sitz in Wuppertal ist die ServeNet GmbH seit mehr als 20 Jahren regionaler Partner kleiner und mittlerer Unternehmen. Das Full-Service-Systemhaus bietet ein umfassendes und auf die Kundenbedürfnisse abgestimmtes Gesamtkonzept – von der Strategieplanung bis hin zur Unternehmensvermarktung. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Computerservice und –technik sowie Netzwerke. Der ITK-Dienstleister hat zwölf Mitarbeiter und engagiert sich als Ausbilder für die Nachwuchsförderung. www.servenet.de


      https://blog.qsc.de/2017/02/baeckerei-evertzberg-all-ip-umst…
      Avatar
      schrieb am 07.02.17 08:04:24
      Beitrag Nr. 50 ()
      Habe mi´r mal den Chart angeschaut.

      Konsolidierung scheint abgeschlossen. es müsste nur eine news kommen und ein kleiner Funke und wir spritzen an die 2,60/2,70 €:cool:
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.02.17 10:41:10
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.255.506 von Goldfly am 07.02.17 08:04:24Die News mit der Bäckerei war doch gestern.

      ;)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.02.17 15:17:17
      Beitrag Nr. 52 ()
      QSC – Geduld! Kaufkurse sind in Sichtweite!
      http://www.finanztreff.de/news/qsc--geduld-kaufkurse-sind-in…

      :eek::eek::eek:

      Lieber Leser,

      die Aktie des Telekommunikationsausrüsters QSC erlebte 2016 ein wahres Revival. Nachdem der Kurs Mitte des Jahres nahe dran war auf 1 EUR zu rutschen, setzten knapp über dieser psychologisch wichtige Marke direkte und ordentliche Käufe ein, die QSC in wenigen Wochen um über 116 Prozent auf 2,20 EUR steigen ließ. Seit Ende September passiert hier allerdings kaum noch etwas. Die Aktie steckt nämlich mitten in einer Konsolidierung fest, deren Ende jedoch so langsam absehbar ist.



      Nach einem solchen Anstieg ist eine ausgedehnte Korrektur nichts Ungewöhhnliches und bisher sieht diese auch völlig harmlos aus. Nach dem Test der roten Widerstandszone, ist nun die grüne Unterstützungszone zwischen ca. 1,65 und 1,80 EUR wichtig. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass dieser Bereich im Zuge eines schnellen Ausverkaufs gerissen werden könnte.

      Nach Elliott Wave scheint sich nämlich in den letzten Monaten eine typische ABC-Konsolidierung anzudeuten, die auf ein Korrekturziel von etwa 1,55 EUR in Kombination mit der dort verlaufenden 50 % Fibonacci-Korrektur-Retracements hindeutet.

      Anleger sollten sich also nicht zu sehr auf irgendwelche Unterstützungen fokussieren. Achten Sie ab jetzt besser auf die Marke von ca. 1,55 EUR. Dort sind die Teilwelle A und C gleich lang, wo sich anschließend eine positive Trendwende abzeichnen könnte, die QSC mindestens wieder zurück auf 2,20 EUR katapultieren könnte.:cool:

      2,60/2,70 nächste Zielzone:cool:
      Avatar
      schrieb am 07.02.17 15:18:06
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.257.090 von upolani am 07.02.17 10:41:10
      Zitat von upolani: Die News mit der Bäckerei war doch gestern.

      ;)


      Jepp:cool:

      Läuft
      Avatar
      schrieb am 08.02.17 07:29:34
      Beitrag Nr. 54 ()
      QSC --- Bewertung: Buy!
      :eek::eek::eek::eek::eek:

      07.02.17 17:20
      Finanztrends

      Der deutsche Kommunikationsdienstleister QSC ist seit dem letzten Handelstag um 0,55% gestiegen. Der aktuelle Kurs beträgt somit 1,839€. Seit der letzten Woche ist der Kurs um 1,24% gesunken und seit Jahresbeginn um 6,21% gesunken.

      1. Stufe: Fundamental

      QSC AG ist sowohl im historischen Vergleich (Key Performance Indicator: das KUV) als auch im Vergleich mit den Mitbewerbern (KPI: das KBV) überbewertet. Im Endeffekt erscheint diese Aktie daher derzeit überbewertet. Die QSC-Aktie wäre erst ab einem Kurs unter 1,60 € unterbewertet.

      Bewertung: Sell!

      2. Stufe: Analysteneinschätzung

      Für die QSC-Aktie gibt es aktuell 6 Hold Analystenmeinungen. Das durchschnittliche Kursziel für diese Aktie auf Basis der Analystenmeinungen liegt bei 1,860€. Das bedeutet, dass der aktuelle Kurs um 1,14% steigen würde.

      Bewertung: Hold!

      3. Stufe: Privatanleger-Crowd

      Dem Crowdsentiment nach zu urteilen, sind die Privatanleger der QSC-Aktie gegenüber sehr positiv gestimmt. Sie sind der Meinung, QSC ist ein Buy. Das durchschnittliche Kursziel der Crowd liegt bei 2,262€, d.h. der aktuelle Kurs von QSC könnte sich um 22,99% verändern.

      Bewertung: Buy!


      :cool::cool:

      http://www.aktiencheck.de/news/Artikel-QSC_3_Stufen_Analyse_…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.aktiencheck.de/news/Artikel-QSC_3_Stufen_Analyse_…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.02.17 08:46:56
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.265.655 von Goldfly am 08.02.17 07:29:34
      Dem Crowdsentiment nach zu urteilen, sind die Privatanleger der QSC-Aktie gegenüber sehr positiv gestimmt.
      So wie sich Bernd verhält, die Privatanleger wissen garnichts. Bernd ist in Verzug.
      Avatar
      schrieb am 09.02.17 11:10:52
      Beitrag Nr. 56 ()
      QSC: Jetzt könnte es interessant werden!
      http://www.finanztrends-newsletter.de/2017/02/qsc-langfristi…

      :cool::cool::cool:

      spätestens seit Mitte letzten Jahres ist das Software-Unternehmen aus Köln ins Visier von Turnaround-Anlegern geraten. Die Firma befand sich seit einigen Jahren in einer Umstrukturierungsphase und hat mit steigenden Umsätzen im Cloud-Bereich bewiesen, dass der Umbau voranschreitet. Wir werden uns in den nächsten Tagen die fundamentale Lage etwas genauer ansehen. Heute wollen wir auf die interessante technische Lage bei der Kursentwicklung hinweisen.

      Erster Trendbruch erfolgt

      Der Kurs hat sich seit Juli 2016 um etwa 76 % erholt. Dabei hat er die erste relevante Trendlinie sowie den 100-Wochendurchschnitt überwinden können. Beide laufen aktuell sogar in einem Preisbereich zusammen, nämlich bei 1,65 Euro je Aktie, und bieten dem Kurs somit in diesem Bereich eine gute Unterstützung. Sollte der Kurs nun oberhalb dieses Preisbereiches bleiben, dürfte die Aufwärtsbewegung aus der markttechnischen Perspektive weiterhin intakt bleiben.

      Zuversichtliche Ausgangslage

      Zuvor stieg der Kurs auf 2,45 Euro je Aktie. Dieser Preisbereich stellt sich als ein horizontaler Widerstandsbereich dar, der bereits in den Jahren 2012-2013 nur schwer zu überwinden gewesen ist. Darüber hinaus verläuft etwas weiter darüber der 200-Wochendurchschnitt.

      Alles in allem stellt sich die Ausgangslage sehr gut dar. Der erste Schritt ist getan, jetzt muss nur noch der Widerstandsbereich zwischen 2,00-2,50 Euro je Aktie überwunden werden. Behält der Aktienverlauf das Muster des Jahres 2013 bei, könnte sich nach dem Überwinden Potential in Richtung 5,00 Euro je Aktie ergeben. Ab dem aktuellen Preisniveau würde es einen Anstieg von 182 % bedeuten.
      Avatar
      schrieb am 10.02.17 08:52:11
      Beitrag Nr. 57 ()
      Ab heute sollte es aufwärts gehen bis 2,60 €
      http://www.aktiencheck.de/exklusiv/Artikel-QSC_Blick_Buecher…

      Touchdown
      :cool:
      QSC: Ein Blick in die Bücher!

      wir haben uns zuletzt die Kursentwicklung aus der markttechnischen Perspektive angeschaut. Diese stellt sich als durchaus interessant dar. Die jüngste Erholung schürt Hoffnungen auf einen fundamentalen Turnaround. Das Unternehmen aus Köln befindet sich inmitten der Umstrukturierung und erste Erfolge sind bereits zu erkennen.

      Umsätze konnten insgesamt nicht gesteigert werden

      Die Umsätze konnten in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres insgesamt nicht gesteigert werden. Der Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum betrug 3,82 %. Die positive Entwicklung bei den Umsätzen ist lediglich im Bereich Cloud-Dienste zu erkennen, was aber an sich bereits schon ein positives Zeichen ist, da dieses Geschäftsfeld sich im Ausbau befindet.

      Periodenverlust deutlich gesenkt

      Zwar verzeichnete das Unternehmen auch in der betrachteten Periode einen Verlust von 74.000 Euro. Allerdings konnte das Minus im Vergleich zur Vorjahresperiode deutlich gesenkt werden. Und zwar um ganze 99 %. In Anbetracht des Periodenverlustes schauen wir uns das Kurs-Buch-Verhältnis an. Demnach wird das Unternehmen aktuell mit dem 1,87-fachen des Buchwertes an der Börse gehandelt. Für ein Unternehmen, das immer noch einen Periodenverlust verzeichnet, erscheint uns das KBV etwas hoch. Das KBV betrug im vergangenen Jahr 1,53. Das lässt sich womöglich durch die Eigenkapitalrendite erklären. Denn wie auch im Falle des Periodenverlustes konnte die negative EKR von -3,46 % auf -0,06 % im betrachteten Zeitraum enorm verbessert werden, bleibt aber immer noch im negativen Bereich.

      Fazit

      Der mögliche fundamentale Turnaround dürfte berechtigt sein, allerdings sind die meisten Fakten nun eingepreist. Erst die nächsten Zahlen dürften eine Aussage treffen, ob das Unternehmen fair bewertet ist. Sollte die EKR nur mäßig steigen, dass KBV jedoch überproportional, dann liegt unserer Meinung nach eine leichte Überbewertung vor. Aus der rein fundamentalen Perspektive dürfte das Kurs-Potential nach oben hin eher begrenzt bleiben.
      Avatar
      schrieb am 10.02.17 09:43:11
      Beitrag Nr. 58 ()
      2,85 €
      Noch 75 Cent heute:cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 10.02.17 09:57:59
      Beitrag Nr. 59 ()
      Lets Goooooooooooooooooo
      QSC
      Avatar
      schrieb am 10.02.17 10:10:20
      Beitrag Nr. 60 ()
      Schöner Block von 55000 bei 1,865 abgeräumt.

      da kommt noch was:eek:
      Avatar
      schrieb am 10.02.17 12:34:09
      Beitrag Nr. 61 ()
      klar 1,85, 1,84, 1, 83 usw.
      Avatar
      schrieb am 10.02.17 16:10:36
      Beitrag Nr. 62 ()
      Krasser Kursverlauf
      Jetzt kommt die Schlussrally

      Festhalten, die fahrt beginnt:eek::eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 10.02.17 16:32:09
      Beitrag Nr. 63 ()
      Avatar
      schrieb am 10.02.17 16:35:53
      Beitrag Nr. 64 ()
      Mein Text ist weg. Ne Ne.
      Avatar
      schrieb am 13.02.17 08:44:18
      Beitrag Nr. 65 ()
      Freitag ist der Zug gestartet, die nächste Welle ist im Anlauf

      heute über die 2 € marke dann sieht es schon viel besser aus:cool:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.02.17 12:30:55
      Beitrag Nr. 66 ()
      Vorab, ich verfolge QSC seit Sommer und bin selber darin investiert.

      Was du Goldfly hier, aber immer von dir gibst ist der letzte Müll. Glaubst du den Quatsch eigentlich selber den du hier von dir gibst ? QSC heute zur 2€ ? Nach deinen Einschätzungen hätte QSC schon vor 5 Wochen bei 2€ stehen müssen, wenn nicht sogar 3€. Ich lese eigentlich immer nur irgendwelche durchhalteparolen heraus. Ab und zu mal eine News immer mit deinen bekloppten Smileys und einem neuen kursziel von 2 oder 3€. Ist, das Ironie oder merkst du nicht, das du dich selber nur verarscht ?

      QSC morgen zur 2€, übermorgen 2,50€ ... usw. Was dein Jahresendziel war weiß ich gar nicht mehr, 5€, 10€ ?

      Verstehe mich bitte nicht falsch, aber du hast glaube ich keine Ahnung wie sich ein Kurs überhaupt entwickelt. Wenn du eine gute News hast, klar gerne her damit. Aber fakt ist nunmal, das bisher alles was du in den letzten Wochen von dir gegeben hast, zu 100% falsch war!

      Auch ich möchte, das QSC weiter richtung Norden geht, aber sich selber verarschen muss echt nicht sein.

      Lieben Gruß!
      Und bitte keine Kursziele mehr von dir.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.02.17 12:56:17
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.305.936 von Bastek1985 am 13.02.17 12:30:55
      Eintagsfliege
      sei nicht zu hart zu der Mücke...
      sie reinkarniert täglich neu... nur so kann man als QSC Investor überhaupt überleben:-)

      Zitat von Bastek1985: Vorab, ich verfolge QSC seit Sommer und bin selber darin investiert.

      Was du Goldfly hier, aber immer von dir gibst ist der letzte Müll. Glaubst du den Quatsch eigentlich selber den du hier von dir gibst ? QSC heute zur 2€ ? Nach deinen Einschätzungen hätte QSC schon vor 5 Wochen bei 2€ stehen müssen, wenn nicht sogar 3€. Ich lese eigentlich immer nur irgendwelche durchhalteparolen heraus. Ab und zu mal eine News immer mit deinen bekloppten Smileys und einem neuen kursziel von 2 oder 3€. Ist, das Ironie oder merkst du nicht, das du dich selber nur verarscht ?

      QSC morgen zur 2€, übermorgen 2,50€ ... usw. Was dein Jahresendziel war weiß ich gar nicht mehr, 5€, 10€ ?

      Verstehe mich bitte nicht falsch, aber du hast glaube ich keine Ahnung wie sich ein Kurs überhaupt entwickelt. Wenn du eine gute News hast, klar gerne her damit. Aber fakt ist nunmal, das bisher alles was du in den letzten Wochen von dir gegeben hast, zu 100% falsch war!

      Auch ich möchte, das QSC weiter richtung Norden geht, aber sich selber verarschen muss echt nicht sein.

      Lieben Gruß!
      Und bitte keine Kursziele mehr von dir.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.02.17 08:34:08
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.303.989 von Goldfly am 13.02.17 08:44:18
      Zitat von Goldfly: Freitag ist der Zug gestartet, die nächste Welle ist im Anlauf

      heute über die 2 € marke dann sieht es schon viel besser aus:cool:


      Guten Morgen,

      aufgepasst




      Eine Ausprägung der 1-2-3 Formation ist das so genannte 1-2-3 Tief. Es handelt sich dabei um ein mittleres bis großes Tief, welches erreicht wird, sobald die Notierungen – also die Candlesticks – vom jeweiligen Tiefpunkt ausgehend eine Aufwärtsbewegung machen. Das Tief, von welchem die Aufwärtsbewegung ausgeht, wird somit zum Punkt 1 der 1-2-3 Formation auf dem entsprechenden Chart. Der vorher angedeuteten Aufwärtsbewegung folgt in der Regel eine sofortige Korrektur, die in Richtung des Ausgangstiefs verläuft. Nach dieser Korrektur kommt es in der Regel zu einem sich neu bildenden Hoch – dieses Hoch ist der charakteristische Punkt 2 der 1-2-3 Formation. Hierbei gibt es natürlich noch Ausnahmefälle sowie auch Erscheinungen, bei denen die Korrektur anders verläuft, als oben beschrieben. Oft kommt es daher auch dazu, dass die Korrektur den Punkt 1 nicht wieder erreicht und die Kurse in diesem Zusammenhang wieder steigen. In diesem Fall wir der neu entstandene Punkt, der etwas höher als das Tief von Punkt 1 liegt, als Punkt 3 bezeichnet. Und nun wird es erst richtig interessant für den Trader: denn wird der Punkt 2 in der Aufwärtsbewegung gebrochen, so zeichnet sich hier bereits die erste Kaufgelegenheit ab – für den Trader ist es zu diesem Zeitpunkt günstig, das CFD oder die Aktie per „Long“-Befehl einzukaufen.
      Avatar
      schrieb am 14.02.17 08:36:56
      Beitrag Nr. 69 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.306.176 von toelzerbulle am 13.02.17 12:56:17Hi Tölzer,

      wie wärs mit verbilligen, so kannst du bei 3 oder 4 Euro schon aussteigen.

      Ich bleibe bis 15 €:cool:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.02.17 09:02:33
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.312.946 von Goldfly am 14.02.17 08:36:56Börsenspezialisten hatten nach Wahl von Trump die Aktienmärkte im Sinkflug gesehen.Es ist umgekehrt gekommen.
      Da kann Goldfly sich doch mal um ein paar Tage und ein paar Cent vertun.
      Richtig ist QSC ist im Verzug.
      Doch der Trend nach oben wird, wie Goldfly ankündigt, erfolgen.
      Nach so lange warten kommt es auf ein paar Tage nicht an.
      Faulhaber und Höger wissen wie man es macht.
      Avatar
      schrieb am 14.02.17 10:03:15
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.312.946 von Goldfly am 14.02.17 08:36:56
      bevor ich verbillige...
      werde ich eher zum Walter White:p

      was aus


      geworden ist, wissen die Breaking Bad Fans.:D:D:D

      Herman´s Felix und Udo!
      ... Gackern haben sie schon gelernt... nur Hähne legen eben keine Eier!
      da wünschen wir uns doch wieder Sedo-Babsie zurück... die hat Meisterstücke ins Nest gelegt...faule Eier!



      Zitat von Goldfly: Hi Tölzer,

      wie wärs mit verbilligen, so kannst du bei 3 oder 4 Euro schon aussteigen.

      Ich bleibe bis 15 €:cool:
      Avatar
      schrieb am 14.02.17 18:05:12
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.312.946 von Goldfly am 14.02.17 08:36:56Wenn sie einen reverse Split machen, werden die 3€ sogar realistisch sein.
      Avatar
      schrieb am 15.02.17 09:43:52
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: Verletzung des Urheberrechts, Beschwerde des Rechteinhabers liegt vor. Bitte zukünftig beachten, Danke.
      Avatar
      schrieb am 15.02.17 09:47:27
      Beitrag Nr. 74 ()


      Sauberer Chart

      Anstieg läuft:cool:
      Avatar
      schrieb am 15.02.17 09:48:04
      Beitrag Nr. 75 ()
      Avatar
      schrieb am 16.02.17 09:17:02
      Beitrag Nr. 76 ()
      100% Kurspotential wegen operativem Turnaround
      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-02/39945377…


      Frankfurt (pts006/16.02.2017/08:00) - QSC ist ein Technologieunternehmen welches
      sich derzeit in der Transformationsphase von einem Informations- und
      Telekommunikationstechnikunternehmen (ITK) zu einem Cloud Computing Anbieter
      befindet. Nach mehreren Verlustjahren sorgt nun der seit zwei Jahren laufende
      Konzernumbau sowie ein Kostensenkungsprogramm für Kursphantasie. Das Unternehmen
      könnte in 2017 die Trendwende schaffen und wieder zur Profitabilität zurück
      finden. Neben dem Cloud Geschäft ist QSC nun auch in den Bereichen Internet of
      Things und Digitalisierung des Mittelstand unterwegs.

      Die QSC AG ist ein deutscher IT Dienstleister welcher als Netzbetreiber
      hauptsächlich Geschäftskunden Internet- und Telefondienstleistungen anbietet.
      QSC ist im Prozess sich vom klassischen Telefon- und Internetdiensten zu einem
      umfangreichen Servicedienstleister zu transformieren. Hierbei setzte das
      Unternehmen verstärkt auf den Verkauf von Cloud Computing Lösungen.

      Um den sinkenden Umsätzen im Kerngeschäft sowie Anlaufschwierigkeiten im Bereich
      Cloud Computing entgegen zu wirken baut QSC seit zwei Jahren Arbeitsplätze ab um
      die Kostenstruktur den Umsätzen anzupassen und neu durchzustarten. Die
      Kosteneinsparungen betragen etwa 20 Millionen Euro pro Jahr. Zudem wurde auf die
      lahmende Outsourcing Sparte 14 Millionen abgeschrieben und die
      Tochtergesellschaft FTAPI Software GmbH verkauft. Im Gegenzug wurde im Bereich
      Internet of Things das Unternehmen EnergyCam von der Fast Forward AG zugekauft.
      Neben dem Arbeitsplatzabbau und den Abschreibungen kostete auch die eingeleitete
      Vertriebsoffensive sowie der Ausbau der Pure Enterprise Cloud Technologie
      zunächst Geld.

      Die Transformation von einem reinen ITK zum Cloudanbieter geht also weiter stark
      voran. Für 2016 soll ein EBITDA zwischen 34 und 38 Millionen sowie ein positiver
      Free Cash Flow in Höhe von sieben Millionen Euro erreicht werden. Der Umsatz im
      Cloud Segment könnte sich dabei mehr als verdoppeln. Der QSC
      Vorstandsvorsitzende Jürgen Hermann glaubt auch an die Trendwende und kaufte
      letztes Jahr Aktien des eigenen Unternehmens zu.

      2017 soll das Cloud Geschäft die zurückgehenden Umsätze in den traditionellen
      ITK Dienstleistungen auffangen können und das Unternehmen zurück in die
      Wachstumsspur kommen. Zuletzt konnte die Schüco International AG, ein
      Unternehmen mit 1,4 Milliarden Euro Umsatz, als Cloud Kunde gewonnen werden. Die
      Aktie ist auch weiterhin ein sehr aussichtsreiches Investment da operativ
      bereits wieder Gewinne erzielt werden und Dank des starkem Wachstums im Cloud
      Segment 2017 sogar unter dem Strich schwarze Zahlen geschrieben werden sollten.
      Neben der Cloud fokussiert sich QSC auch auf die weiteren Wachstumsthemen
      Digitalisierung des Mittelstands sowie Internet of Things.
      Avatar
      schrieb am 16.02.17 09:17:49
      Beitrag Nr. 77 ()
      Teil 2 100% Kurspotenzial
      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-02/39945376…

      Frankfurt (pts006/16.02.2017/08:00) - QSC ist ein Technologieunternehmen welches
      sich derzeit in der Transformationsphase von einem Informations- und
      Telekommunikationstechnikunternehmen (ITK) zu einem Cloud Computing Anbieter
      befindet. Nach mehreren Verlustjahren sorgt nun der seit zwei Jahren laufende
      Konzernumbau sowie ein Kostensenkungsprogramm für Kursphantasie. Das Unternehmen
      könnte in 2017 die Trendwende schaffen und wieder zur Profitabilität zurück
      finden. Neben dem Cloud Geschäft ist QSC nun auch in den Bereichen Internet of
      Things und Digitalisierung des Mittelstand unterwegs.

      Die QSC AG ist ein deutscher IT Dienstleister welcher als Netzbetreiber
      hauptsächlich Geschäftskunden Internet- und Telefondienstleistungen anbietet.
      QSC ist im Prozess sich vom klassischen Telefon- und Internetdiensten zu einem
      umfangreichen Servicedienstleister zu transformieren. Hierbei setzte das
      Unternehmen verstärkt auf den Verkauf von Cloud Computing Lösungen.

      Um den sinkenden Umsätzen im Kerngeschäft sowie Anlaufschwierigkeiten im Bereich
      Cloud Computing entgegen zu wirken baut QSC seit zwei Jahren Arbeitsplätze ab um
      die Kostenstruktur den Umsätzen anzupassen und neu durchzustarten. Die
      Kosteneinsparungen betragen etwa 20 Millionen Euro pro Jahr. Zudem wurde auf die
      lahmende Outsourcing Sparte 14 Millionen abgeschrieben und die
      Tochtergesellschaft FTAPI Software GmbH verkauft. Im Gegenzug wurde im Bereich
      Internet of Things das Unternehmen EnergyCam von der Fast Forward AG zugekauft.
      Neben dem Arbeitsplatzabbau und den Abschreibungen kostete auch die eingeleitete
      Vertriebsoffensive sowie der Ausbau der Pure Enterprise Cloud Technologie
      zunächst Geld.

      Die Transformation von einem reinen ITK zum Cloudanbieter geht also weiter stark
      voran. Für 2016 soll ein EBITDA zwischen 34 und 38 Millionen sowie ein positiver
      Free Cash Flow in Höhe von sieben Millionen Euro erreicht werden. Der Umsatz im
      Cloud Segment könnte sich dabei mehr als verdoppeln. Der QSC
      Vorstandsvorsitzende Jürgen Hermann glaubt auch an die Trendwende und kaufte
      letztes Jahr Aktien des eigenen Unternehmens zu.

      2017 soll das Cloud Geschäft die zurückgehenden Umsätze in den traditionellen
      ITK Dienstleistungen auffangen können und das Unternehmen zurück in die
      Wachstumsspur kommen. Zuletzt konnte die Schüco International AG, ein
      Unternehmen mit 1,4 Milliarden Euro Umsatz, als Cloud Kunde gewonnen werden. Die
      Aktie ist auch weiterhin ein sehr aussichtsreiches Investment da operativ
      bereits wieder Gewinne erzielt werden und Dank des starkem Wachstums im Cloud
      Segment 2017 sogar unter dem Strich schwarze Zahlen geschrieben werden sollten.
      Neben der Cloud fokussiert sich QSC auch auf die weiteren Wachstumsthemen
      Digitalisierung des Mittelstands sowie Internet of Things.

      Webseite des Unternehmens:
      http://www.qsc.de/
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.02.17 09:21:56
      Beitrag Nr. 78 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.333.484 von Goldfly am 16.02.17 09:17:49Das Wörtchen "könnte" stört mich hier doch sehr:D:D:D
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.02.17 09:23:15
      Beitrag Nr. 79 ()
      Heute sollten wir durch die decke fliegen

      2 Euro und mehr:cool:
      Avatar
      schrieb am 16.02.17 09:26:36
      Beitrag Nr. 80 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.333.514 von hoffis am 16.02.17 09:21:56
      Zitat von hoffis: Das Wörtchen "könnte" stört mich hier doch sehr:D:D:D


      Viele warten mit dem Kauf nach den zahlen.

      Könnte zu spät sein, aber das ist nur meine Meinung :D:cool:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.02.17 09:37:45
      Beitrag Nr. 81 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.333.577 von Goldfly am 16.02.17 09:26:36O man, wie abgehoben und fern von jeglicher Realität doch hier noch manche sind. Börse funktioniert anders, nicht so wie ihr es glaubt zu wissen!
      Avatar
      schrieb am 16.02.17 11:02:19
      Beitrag Nr. 82 ()
      http://www.wallstreet-online.de/nachricht/9322732-qsc-100-ku…

      ...man kann hier im Forum die Spannung riechen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.02.17 12:24:13
      Beitrag Nr. 83 ()
      Jetzt geht es los
      Gap close bei 1,825:cool:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.02.17 21:10:59
      Beitrag Nr. 84 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.335.440 von Goldfly am 16.02.17 12:24:13So wie es die SPD 1994 bei Scharping rausgeschrien hat, wahrscheinlich. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.02.17 08:02:47
      Beitrag Nr. 85 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.335.440 von Goldfly am 16.02.17 12:24:13
      Zitat von Goldfly: Gap close bei 1,825:cool:


      Auf eine Top Woche :cool:

      Ziel 2,50 €:eek:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.02.17 08:07:57
      Beitrag Nr. 86 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.362.239 von Goldfly am 20.02.17 08:02:47
      ......
      ja ...ja...immer diese Kursziele:)
      Avatar
      schrieb am 21.02.17 09:14:07
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODernist moderiert. Grund: Urheberrechtsverletzung
      Avatar
      schrieb am 21.02.17 09:14:38
      Beitrag Nr. 88 ()
      Das Unternehmen hat an einer Konferenz der Experten in Frankfurt teilgenommen. Dort stand bei der Präsentation das „Internet of Things“ im Fokus. 2016 sollen in diesem Bereich Umsätze im mittleren einstelligen Millionenbereich erzielt werden. Die Experten gehen von 6 Millionen Euro aus. 2017 soll die Sparte klar zulegen, aus Sicht der Experten liegen die Umsätze dann bei 10 Millionen Euro. - See more at: http://www.4investors.de/php_fe/index.php?sektion=stock&ID=111287#sthash.ZYtx1LvL.dpuf
      Avatar
      schrieb am 22.02.17 08:16:37
      Beitrag Nr. 89 ()
      Digitale Komplett-Arbeitsplätze aus der Pure Enterprise Cloud
      :eek::eek::eek:

      https://blog.qsc.de/2017/02/digitale-komplett-arbeitsplaetze…


      20. Feb 2017 von Andreas Knols
      Die Wissensgesellschaft braucht in Zukunft weder feste Büros noch stationäre Rechner, sondern funktionierende digitale Arbeitsplätze. Für Firmenkunden stellt die QSC AG dies als „Enterprise Workplace“ aus ihrer Pure Enterprise Cloud zur Verfügung. Angeboten werden Module virtueller Arbeitsumgebungen, die Unternehmen schlüsselfertig buchen können. Unsere „Enterprise Workplace Services“ umfassen außerdem das Management der Endgeräte sowie einen professionellen Helpdesk für alle Nutzer.

      In einer mehrteiligen Reihe berichten wir über das Digitalisierungsportfolio der QSC AG. In Teil 1 gaben wir einen Überblick über die „Pure Enterprise Cloud“, unser Komplettangebot für den Digital Change, und die Vorteile von Cloud-Computing.

      In Teil 2 erfahren Sie im Folgenden, weshalb die Nachfrage nach digitalen cloud-basierten Arbeitsplatzlösungen steigt, welche Komponenten die „Enterprise Workplace Services“ von QSC umfassen und welche Workplace-Strategien sich damit umsetzen lassen.


      Pure Enterprise Cloud im Überblick: Der „Enterprise Workplace“ stellt einen der vier Leistungsangebote des Cloud-Portfolios von QSC dar. Dessen technische Basis bilden die QSC-Rechenzentren in Deutschland und die eigene Netzinfrastruktur von QSC.
      Fachkräfte wünschen sich flexible Arbeitsformen

      Globalisierung und Digitalisierung stellen die Arbeitswelt auf den Kopf. Die Folgen: Unternehmen benötigen eine immer leistungsfähigere IT für immer komplexere Anwendungen. Zudem nimmt der Bedarf an effektiven technischen Lösungen für mobiles Arbeiten, Home-Office und die Zusammenarbeit in firmenübergreifenden Teams rasant zu.

      Die Arbeitswelt ist im Umbruch, weil die Abläufe in Unternehmen dies erfordern. Aber auch junge, gut ausgebildete Fachkräfte wünschen sich modernere Arbeitsmöglichkeiten. Wie die aktuelle Studie „Mobile Multiplier“ im Auftrag von BT zeigt, sehen Mitarbeiter ortsunabhängiges Arbeiten heute als selbstverständlich an. Für 88 Prozent der Befragten in Deutschland gehört flexibles Arbeiten zu den drei wichtigsten Entscheidungskriterien bei der Wahl des Arbeitgebers.

      Mobiles Arbeiten oft nur eingeschränkt möglich

      Wissensarbeiter sind längst nicht mehr ausschließlich in ihren Firmenbüros tätig, sondern auch auf dem Weg dorthin oder auf Reisen. Allerdings mangelt es noch oft an der dafür nötigen Ausstattung.

      Viele nutzen deshalb ihre privaten Smartphones oder Tablets – übertragen ihre Daten dann aber auf unsicheren Wegen ins Büro und haben nur sehr eingeschränkt Zugriff auf die Firmensysteme.

      Home-Office braucht sicheren Zugriff auf Daten und Programme

      Ähnliches gilt für das Thema Home-Office. Um Job und Privatleben besser unter einen Hut zu bringen, arbeiten Beschäftige zeitweise gerne zu Hause. Oft sind sie dort sogar effektiver – sofern die technische Infrastruktur ausreicht und sie vollständig auf alle Daten und Softwareanwendungen zugreifen können.

      Einen kompletten Telearbeitsplatz einzurichten, ist allerdings aufwändig. Zu den Kosten für Hard- und Software kommt der Aufwand, die Systeme aktuell zu halten. Nutzt der Mitarbeiter gar seine private Ausstattung, entstehen Sicherheitsrisiken: Er meldet sich von einem nicht vertrauenswürdigen Gerät per VPN im Firmennetzwerk an und kann so leicht Malware hineintragen.

      Firmenübergreifendes Arbeiten liegt im Trend

      Und schließlich bestehen Arbeits-Teams längst nicht mehr nur aus Beschäftigten eines Unternehmens. Oft sind externe Partner an Projekten beteiligt und müssen in die Arbeitsprozesse eingebunden werden. Arbeitgeber sind daher auf der Suche nach Unified-Communication-Lösungen, die dies sicher und komfortabel ermöglichen.

      Benötigt werden u.a. Funktionen wie Screen Sharing, Instant Messaging und Videokonferenzen, die auch über Firmengrenzen hinaus funktionieren.

      Cloud-Lösungen bieten Sicherheit und Komfort

      Ob mobiles Arbeiten, Home-Office oder der Arbeitsplatz im Firmenbüro: Cloud-Lösungen sorgen für wesentlich mehr Sicherheit und Komfort. Zudem reduzieren sie die Komplexität und den Aufwand jeder Unternehmens-IT. Gerade für mittelständische Unternehmen mit begrenzten IT-Ressourcen bieten sich dadurch deutliche Vorteile.

      Mit einem digitalen Arbeitsplatz aus der Cloud – wie dem „Enterprise Workplace“ von QSC – können Mitarbeiter von überall und zu jeder Zeit auf alle Datenbanken und Programme zugreifen. Die Software wird zentral in einem Rechenzentrum für alle Mitarbeiter in derselben aktuellen Version verfügbar. Zudem können Daten synchronisiert und auf mobilen Geräten genutzt werden.

      Vorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte

      Für diese Funktionalität stellt QSC ihren Firmenkunden einen „Enterprise Workplace“ basierend auf Remote-Desktop-Technologie zur Verfügung. Die zentrale Bereitstellung macht die Nutzung der Anwendungen besonders schnell und sicher.

      Für die Nutzer bedeutet das: Browser starten, sicher per Zwei-Faktor-Authentifizierung einloggen, arbeiten – ohne sich um Soft- oder Hardware oder Fragen der Sicherheit kümmern zu müssen. Trotzdem stehen alle gängigen Büroprogramme zur Verfügung.

      Der virtuelle Arbeitsplatz („Virtual Desktop“) benötigt somit lediglich einen Internetzugang mit einer durchschnittlichen Bandbreite. Als Endgerät genügt im Büro häufig ein Thin Client – ein im Betrieb besonders kostengünstiger PC. Auf Reisen oder im Home-Office kann der Mitarbeiter ein modernes privates Endgerät nutzen. Arbeitgeber beteiligen sich dann häufig an den Anschaffungskosten der privaten Notebooks oder Tablets.

      Die „traditionellen“ PC, Notebooks und Convertibles werden über ein „Client Management“-System betreut, das ebenfalls als Teil der „Enterprise Workplace Services“ von QSC angeboten wird: Komfortabel ermöglicht es u.a. die Inventarisierung aller Endgeräte, die Bereitstellung eines Software-Warenkorbs und dessen automatisierte Software-Verteilung. Entsprechendes bietet das „Enterprise Mobility Management“ für alle mobilen Geräte wie Smartphones und Tablets.

      Umfangreiche „Enterprise Workplace Services“ von QSC

      Die „Enterprise Workplace Services“ von QSC umfassen aber noch weit mehr als Virtual Desktop, Client Management und Enterprise Mobility Management. Sie werden ergänzt durch weitere Angebote, die für die Realisierung cloud-basierter Arbeitsplätze wichtig sind, u.a.:

      Internet-Anbindung und Standortvernetzung über das Hochgeschwindigkeitsnetz von QSC;
      Datenschutz, weil alle Cloud-Services in den QSC-eigenen Rechenzentren gehostet werden, die allesamt in Deutschland liegen und nach deutschem Datenschutzrecht betrieben werden;
      Zusatzleistungen IP-Telefonie und UCC: QSC gehört zu den deutschen Pionieren der IP-Telefonie und hat diese Funktionalität schon früh in ihr Cloud-Portfolio integriert. Angeboten werden bereits Web- und Videoconferencing (auf Basis von Microsoft Skype for Business) sowie Unified-Communication-and-Collaboration-Lösungen (UCC);
      Support: Ein deutscher Helpdesk, der für alle Endnutzer des „Enterprise Workplace“ erreichbar ist.

      Enterprise Workplace Services von QSC: Dazu zählen u.a. die Bereitstellung, Verwaltung und das Management der kompletten Hard- und Software aus der Cloud für stationäre und mobile Arbeitsplätze.
      Cloud-Services aus dem Baukasten: Standardisierung plus Flexibilität

      Unternehmen erhalten bei QSC auf Wunsch alle Lösungen für den digitalen Arbeitsplatz als Komplettlösung. Alternativ können sie aber auch nur einzelne Bausteine aus den „Enterprise Workplace Services“ von QSC nutzen.

      Der Vorteil, alles aus einer Hand zu buchen, ist klar: Der Kunde erhält so ganzheitliche Ende-zu-Ende-Service-Zusagen und vermeidet die Sicherheits- und Kompatibilitätsrisiken isolierter Cloud-Lösungen.

      Doch so standardisiert die technische Basis der Pure Enterprise Cloud auf der einen Seite ist – eine modulare Cloud-Plattform – , so flexibel ist das wie ein Baukasten strukturierte Angebot von QSC auf der anderen Seite.

      Unternehmen, die zum Beispiel erst nach und nach zur Cloud schwenken möchten, können somit nur einzelne, selektierte Bausteine buchen, etwa Lösungen für mobiles Arbeiten oder für ein Pilotprojekt für Home-Office. Das gilt auch für Firmen, die bereits andere Cloud-Lösungen nutzen, zum Beispiel Office 365. Sie können dies nahtlos mit Leistungen aus dem Cloud-Portfolio von QSC kombinieren. Auf Wunsch berät QSC Unternehmen dabei, eine Multi-Cloud-Strategie zu realisieren.

      Unterschiedliche Workplace-Strategien

      Verschieden ist von Unternehmen zu Unternehmen auch, ob sie Thin Clients einsetzen wollen, abgespeckte Rechner, die wenig Wartung benötigen, weil sie nur die Virtual-Desktop-Umgebung bereitstellen.

      Sie funktionieren gerade mit Virtual-Desktop-Systemen hervorragend und werden häufig in Banken genutzt oder in der Logistik, dort oft mobile Varianten. Viele Firmen kombinieren allerdings Thin Clients und klassische Rechner – so genannte Fat Clients – weil zum Beispiel Branchensoftware nicht über die Cloud zur Verfügung gestellt werden kann oder im Außendienst Notebooks benötigt werden.

      Nutzungsabhängiges Abrechnungsmodell

      Wer Services des „Enterprise Workplace“ von QSC nutzen will, benötigt als Basispaket die Virtual-Desktop-Funktion. Sie enthält den sicheren Zugriff auf sämtliche Business-Applikationen und Unternehmens-Daten, die in der Cloud abgelegt sind.

      Darüber hinaus wird die Nutzung des „Enterprise Workplace“ pro User und Monat abgerechnet. Im Standard-Software-Warenkorb des „Enterprise Workplace“, das rund 30 gängige Büro- und Kommunikations-Programme umfasst, sind alle Software-Updates für die Applikationen des Warenkorbs enthalten.

      Auszeichnungen für den Workplace aus der Pure Enterprise Cloud

      Obwohl QSC das Angebot erst Anfang 2016 gestartet hatte, zeigte sich das IT-Beratungshaus Experton schon nach wenigen Monaten vom großen Leistungsspektrum und der Marktnähe beeindruckt: Im Rahmen ihres „Cloud Vendor Benchmark“ untersuchte es die „Enterprise Workplace Services“ von QSC neben den Lösungen anderer Anbieter.

      In der Kategorie „Cloud Workplaces“ verliehen die IT-Analysten der QSC AG daher die Auszeichnung „Rising Star“ und würdigen damit Umfang, Innovationsgrad und Zukunftspotenzial des neuen Cloud-Portfolios. Zudem sah die Experton Group die QSC AG hinsichtlich ihrer Portfolioattraktivität auf dem besten Weg, in der nächsten Zeit zu den Top-Anbietern im Markt aufzuschließen.
      Avatar
      schrieb am 22.02.17 16:24:18
      Beitrag Nr. 90 ()
      Zu lang um gelesen zu werden.
      Avatar
      schrieb am 28.02.17 07:29:59
      Beitrag Nr. 91 ()
      QSC: Wo stoppt der Kurseinbruch endlich?
      http://www.aktiencheck.de/exklusiv/Artikel-QSC_Wo_stoppt_Kur…

      die zurückliegende Handelswoche war für die QS- Aktie die schlechteste seit über einem Jahr. Der Kurs brach wie aus heiterem Himmel um fast 11 Prozent auf 1,62 EUR ein und damit auf den tiefsten Stand seit August 2016. Alleine am Freitag dem 24. Februar, sackte der neue Börsenliebling und der neue Cloud-Champion unter sehr hohem Handelsvolumen um 5,6 Prozent ab.

      Über die Gründe für den jüngsten Kurseinbruch kann nur spekuliert werden. Denn es gab in diesem Zusammenhang keine nennenswerten Unternehmensnachrichten. Im Zweifel kommen aber Gewinnmitnahmen zum Tragen. Als Anleger sollte man sich auch auf dem aktuellen Niveau immer wieder vor Augen führen, dass QSC im zweiten Halbjahr 2016 zeitweise um 116 Prozent gestiegen ist. Seit Ende September läuft hier eine entsprechende Konsolidierung, die sich langsam dem Ende nähert und auf die wir Sie zuletzt am 7. Februar im Rahmen der Einschätzung „QSC – Geduld! Kaufkurse sind in Sichtweite!“ hingewiesen haben.

      Zitat daraus: „Nach Elliott Wave scheint sich nämlich in den letzten Monaten eine typische ABC-Konsolidierung anzudeuten, die auf ein Korrekturziel von etwa 1,55 EUR in Kombination mit der dort verlaufenden 50 % Fibonacci-Korrektur-Retracements hindeutet.“

      Das Wochentief lag bei 1,606 EUR und die Wellen A und C sind nun fast gleich. Es könnte also ab jetzt nicht schaden, schon den ersten Fuß in den Tür zu haben. 1,55 EUR sind zwar noch nicht erreicht. Doch ob uns QSC den Gefallen tut und exakt bei 1,55 EUR wieder noch oben dreht, das weiß natürlich niemand. Die Korrekturbewegung sieht zumindest jetzt schon fast fertig aus, so dass sich schon in dieser Woche wieder steigende Kurse abzeichnen könnten.



      Avatar
      schrieb am 28.02.17 07:32:00
      Beitrag Nr. 92 ()
      Heute locker über die 1,70 dann die 3 € kurz vor oder nach den zahlen:cool:
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.03.17 07:51:08
      Beitrag Nr. 93 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.425.968 von Goldfly am 28.02.17 07:32:00
      Zitat von Goldfly: Heute locker über die 1,70 dann die 3 € kurz vor oder nach den zahlen:cool:


      Die 1,70 haben wir schon. Spätestens Montag früh die 3 €:cool:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.03.17 21:25:45
      Beitrag Nr. 94 ()
      Montag gehts up :D
      http://www.finanztrends-newsletter.de/2017/03/qsc-tuev-zerti…

      Die zahlen kommen, das heist Zahltag auch für uns :D:D:D



      QSC: Weitere Auszeichnung stärkt den Ruf!


      im Bereich der Digitalisierung gilt der deutsche IT-Dienstleister QSC längst als wichtiger Vorreiter. Mit verschiedenen Digitalisierungsangeboten, welche sich vornehmlich an Unternehmenskunden richten, etablierte sich der Konzern als verlässlicher Partner, um die lukrative Entwicklung hin zu einer voll vernetzten Geschäftswelt zu unterstützen.

      ISO-Zertifikat für Pure Enterprise Cloud erhalten

      Wie nun aus einer jüngst veröffentlichten Pressemitteilung hervorgeht, habe das Unternehmen weiteren Grund zum Jubeln. So habe QSC eine wichtige Bescheinigung erhalten, welche das Service-Portfolio Pure Enterprise Cloud nach dem internationalen Qualitätsstandard ISO/IEC 27001 zertifiziert. Die Bescheinigung wurde vom TÜV Rheinland erteilt.

      Das Produktangebot Pure Enterprise Cloud soll Unternehmen bei der Errichtung von Cloud-Netzwerken unterstützen. Dabei solle die Vernetzung „Effizienz und Agilität“ schaffen und gleichzeitig den Weg für „noch viel weitreichendere Innovationen und Veränderungen“ ebnen.

      Informationssicherheit ist das A und O

      Felix Höger, Vorstand für Technologie und Operationen bei QSC, kommentierte die wichtige Zertifizierung wie folgt: „Unsere Kunden haben durch die ISO-Zertifizierung die Gewissheit, dass die Informationssicherheit bei QSC hohen Qualitätsstandards entspricht und fortlaufend weiterentwickelt wird“.

      Der Kommentar des Managers unterstreicht deutlich die Wichtigkeit des Sicherheitsaspekts in jener Branche. Denn mit der Sicherheit der Daten steht und fällt das Angebot des IT-Dienstleisters. QSC hat diesen Zusammenhang selbstredend längst erkannt und forciert seit geraumer Zeit eine öffentlichkeitswirksame Sicherheitsoffensive. So stehe es den Kunden beispielsweise offen, die Informationssicherheit über externe Wirtschaftsprüfer testen zu lassen.

      Das jüngst erteilte Zertifikat dürfte das ohnehin gute Ansehen des Unternehmens jedenfalls noch weiter fördern.
      Avatar
      schrieb am 06.03.17 05:54:57
      Beitrag Nr. 95 ()
      Heute kommen die langersehnten Zahlen.

      mal sehen wer alles auf dem falschen Fuß erwischt wird:D:D
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.03.17 07:11:44
      Beitrag Nr. 96 ()
      http://www.finanztreff.de/news/qsc-vor-dem-abverkauf/1193543…


      ür QSC-Aktionäre war das Börsenparkett letzte Woche nicht sehr wackelig, denn die Nachrichten zu QSC haben – zumindest teilweise – eine beruhigende Wirkung gehabt. Rami Jagerali hat sich der Sache angenommen:

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      Die Lage! Aus markttechnischer Perspektive hat die QSC-Aktie eine interessante Entwicklung durchgemacht. Nicht nur zeichnete sich auf den ersten Blick so etwas wie eine längerfristige Bodenbildung ab, der Kurs war mit dem Quartalsbericht für das erste Halbjahr 2016 auch regelrecht hochgeschossen und hat den Widerstand zwischen 1,70-1,80 Euro je Aktie überwunden.
      Erwarteter Turnaround! Die steile Erholung basiert hauptsächlich auf Erwartungen an einen Turnaround. Dabei kommt es jedoch auf die fundamentalen Daten an. Dem Kurs wurde, zumindest bis zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts, nicht mehr viel Potential beigemessen.
      Unterstützung hält! Innerhalb der erneuten Schwäche unterschreitet die Aktie die oben besagte Widerstands- bzw. Unterstützungszone und bricht dynamisch bis zum 100-Wochendurchschnitt ein, der bei 1,65 Euro je Aktie liegt. Aus der markttechnischen Perspektive könnte die Aktie stabil bleiben, sofern der 100-Wochendurchschnitt als Unterstützung halten kann.
      Avatar
      schrieb am 06.03.17 07:38:39
      Beitrag Nr. 97 ()
      Krass
      QSC setzt 2016 und 2017 hohes Cloud-Wachstum fort

      DGAP-News: QSC AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Prognose QSC setzt 2016 und 2017 hohes Cloud-Wachstum fort 06.03.2017 / 07:30 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      QSC setzt 2016 und 2017 hohes Cloud-Wachstum fort

      - Vorläufige Zahlen für 2016: Umsatz erreicht mit 386,0 Mio. EUR geplante Höhe - Cloud-Umsätze steigen um 148 % auf 18,1 Mio. EUR - Free Cashflow verbessert sich auf 8,4 Mio. EUR; EBITDA beläuft sich auf 37,1 Mio. EUR - Ausblick 2017: steigender Free Cashflow und stabiles EBITDA trotz geringerer Umsätze - Hohe Wachstumsdynamik bei der Pure Enterprise Cloud und IoT-Projekten

      Köln, 6. März 2017. Das operative Geschäft des Cloud- und ITK-Anbieters QSC entwickelte sich 2016 wie geplant. Der Umsatz stieg in den Geschäftsfeldern, in denen der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand Wachstum erwartet - allen voran im zukunftsträchtigen Segment Cloud. Zugleich machte das Unternehmen erhebliche Fortschritte beim Umbau der Organisation und konnte im Zuge dessen die Beschäftigtenzahl noch einmal deutlich reduzieren. Trotz des laufenden Umbaus und damit verbundener einmaliger Aufwendungen steigerte QSC den Free Cashflow 2016 um 18 % auf 8,4 Mio. EUR. Der Vorstand wird daher wie im Vorjahr die Ausschüttung einer Dividende von 3 Cent je Aktie vorschlagen.

      Umsatzzuwachs in allen strategischen Geschäftsfeldern

      QSC erzielte 2016 nach vorläufigen Berechnungen einen Umsatz von 386,0 Mio. EUR im Vergleich zu 402,4 Mio. EUR im Jahr 2015. Im jüngsten Segment Cloud erwirtschaftete das Unternehmen die höchsten Zuwächse; binnen eines Jahres stieg der Umsatz um 148 % auf 18,1 Mio. EUR. Das hohe Wachstum beruht auf Erfolgen bei der Vermarktung der Pure Enterprise Cloud und des IoT- Portfolios. Die Consulting-Umsätze stiegen um 6 % auf 40,3 Mio. EUR, die TK-Umsätze mit Firmenkunden um 4 % auf 91,8 Mio. EUR. Erwartungsgemäß sanken dagegen die TK-Umsätze mit Wiederverkäufern (um 9 % auf 118,4 Mio. EUR) sowie im traditionellen Outsourcing (um 15 % auf 117,4 Mio. EUR). 2016 begann unter anderem die Migration erster traditioneller Outsourcing-Kunden in die Pure Enterprise Cloud.

      QSC-Vorstandsvorsitzender Jürgen Hermann erklärt: "Mit dem Geschäftsverlauf 2016 bin ich zufrieden. Wir haben erstmals gezeigt, welche Dynamik das Cloud-Geschäft entfalten kann. Darauf werden wir 2017 und darüber hinaus aufbauen."

      Erfolgreicher Abschluss des Programms zur Kostenreduzierung

      Die Basis für eine stärkere Ausrichtung auf das Cloud-Geschäft legte QSC in den vergangenen beiden Jahren mit einem weitreichenden Umbau der Organisation. Das zugehörige Programm zur Kostenreduzierung schloss das Unternehmen Ende 2016 ab. In den Jahren 2015 und 2016 gelang unter anderem eine Reduzierung der Beschäftigtenzahl um knapp 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Ende 2016 beschäftigte QSC 1.360 Angestellte. Der Personalabbau und der Umbau der Organisation erforderten vor allem in der zweiten Jahreshälfte einmalige Aufwendungen. Das EBITDA erreichte danach 2016 wie erwartet eine Höhe von 37,1 Mio. EUR im Vergleich zu 42,2 Mio. EUR im Jahr zuvor. Aufgrund einmaliger Abschreibungen in Höhe von 15,2 Mio. EUR, über die QSC bereits am 20. Dezember 2016 informiert hatte, belief sich das Konzernergebnis 2016 nach vorläufigen Berechnungen auf -25,1 Mio. EUR im Vergleich zu -13,2 Mio. EUR im Jahr 2015.

      2017: QSC plant Umsatz von 355 bis 365 Mio. EUR und EBITDA von 36 bis 40 Mio. EUR

      Im laufenden Geschäftsjahr konzentriert sich QSC weiter auf die Geschäftsfelder, in denen das Unternehmen in Zukunft Wachstum erwartet - allen voran das Segment Cloud sowie das Consulting und das TK-Geschäft mit Firmenkunden. Die höchsten Wachstumsraten erwartet das Unternehmen erneut im Segment Cloud mit den beiden Schwerpunkten Pure Enterprise Cloud und IoT. Insgesamt plant QSC für das laufende Geschäftsjahr einen Umsatz von 355 bis 365 Mio. EUR und ein EBITDA von 36 bis 40 Mio. EUR. Eine bessere Umsatzentwicklung verhindert vor allem das TK-Geschäft mit Wiederverkäufern; QSC erwartet hier markt- und regulierungsbedingt einen Rückgang von rund 25 Mio. EUR. Hinzu kommen geplante Umsatzverluste im traditionellen Outsourcing. Ungeachtet dieser Entwicklung erwartet das Unternehmen einen über dem Vorjahresniveau von 8,4 Mio. EUR liegenden Free Cashflow.

      in Mio. EUR 2016 2015 Veränderung Umsatz 386,0 402,4 -4 % Umsatz Cloud 18,1 7,3 +148 % Umsatz Consulting 40,3 38,0 +6 % Umsatz Outsourcing 117,4 138,5 -15 %

      Umsatz Telekommunikation 210,2 218,7 -4 %

      - davon mit Wiederverkäufern 118,4 130,7 -9% - davon mit Firmenkunden 91,8 88,0 +4 % EBITDA 37,1 42,2 -12 % EBIT -13,1 -11,1 -18 % Konzernergebnis -25,1 -13,2 -90 % Free Cashflow 8,4 7,1 +18 % Investitionen 28,4 26,7 +6 %

      Mitarbeiter zum 31. Dezember 1.360 1.454 -6 %

      Erläuterungen: Den Geschäftsbericht 2016 wird QSC am 30. März 2017 veröffentlichen. Diese Corporate News enthält zukunftsbezogene Angaben (sogenannte "forward looking statements"). Diese zukunftsbezogenen Angaben basieren auf den aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse vonseiten des Managements der QSC AG. Aufgrund von Risiken oder fehlerhaften Annahmen können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsbezogenen Angaben abweichen.

      Rückfragen an: QSC AG Arne Thull Head of Investor Relations T +49 221 669-8724 F +49 221 669-8009 invest@qsc.de www.qsc.de
      Avatar
      schrieb am 06.03.17 07:39:52
      Beitrag Nr. 98 ()
      Und eine Dividende gibt es auch :lick::lick::lick::lick::lick::lick::lick::lick:
      Avatar
      schrieb am 06.03.17 07:54:13
      Beitrag Nr. 99 ()
      1,68
      Kurs geht up


      gogogogogogo QSC
      Avatar
      schrieb am 06.03.17 10:04:36
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: Verletzung des Urheberrechts, Beschwerde des Rechteinhabers liegt vor. Bitte zukünftig beachten, Danke.
      Avatar
      schrieb am 06.03.17 15:05:58
      Beitrag Nr. 101 ()
      Was für eine Kursrakete
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.03.17 15:35:50
      Beitrag Nr. 102 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.471.639 von Goldfly am 06.03.17 05:54:57Außer Dir?

      Sonst wahrscheinlich keiner. Das hat man doch kommen sehen!
      Avatar
      schrieb am 07.03.17 10:54:45
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.471.639 von Goldfly am 06.03.17 05:54:57
      Zitat von Goldfly: Heute kommen die langersehnten Zahlen.

      mal sehen wer alles auf dem falschen Fuß erwischt wird:D:D


      Okay das haben wir jetzt gesehen!;)
      Avatar
      schrieb am 07.03.17 11:01:16
      Beitrag Nr. 104 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.445.530 von Goldfly am 02.03.17 07:51:08
      Zitat von Goldfly:
      Zitat von Goldfly: Heute locker über die 1,70 dann die 3 € kurz vor oder nach den zahlen:cool:


      Die 1,70 haben wir schon. Spätestens Montag früh die 3 €:cool:


      Der Vorstand und mancher Aktionär lebt in seiner eigenen kleinen Welt.:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.03.17 12:42:54
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.475.713 von cartman01 am 06.03.17 15:05:58Die Russen würden sie

      KAPUTTNIK

      nennen
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.03.17 14:35:21
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.482.580 von QSCFrankie am 07.03.17 12:42:54Kaputtnik :laugh::laugh::laugh:

      Zitat von QSCFrankie: Die Russen würden sie

      KAPUTTNIK

      nennen
      Avatar
      schrieb am 07.03.17 14:55:39
      Beitrag Nr. 107 ()
      Holy Cow, watt'n Renner.

      Damit die Rakete auch richtig gewürdigt wird.

      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.03.17 08:04:26
      Beitrag Nr. 108 ()
      im wichtigen Cloud-Geschäft sei der Umsatz gesteigert worden.
      Kulmbach (www.aktiencheck.de) - QSC-Aktie: 2017 zumindest die schwarze Null erwartet - Kaufniveau! Aktienanalyse

      Alfred Maydorn, Herausgeber des Maydorn Report, rät in einer aktuellen Aktienanalyse bei der Aktie des Telekomdienstleisters QSC AG (ISIN: DE0005137004, WKN: 513700, Ticker-Symbol: QSC, NASDAQ OTC-Symbol: QSCGF) auf dem aktuellen Niveau auf die Kaufseite zu gehen.

      Die Zahlen der QSC AG seien nicht besonders erfreulich gewesen: Der Gewinn sowie der Umsatz seien zurückgegangen, aber im wichtigen Cloud-Geschäft sei der Umsatz gesteigert worden. Den Börsenexperten hätten die Zahlen nicht besonders überrascht. Das Problem sei, dass man sich für 2017 etwas mehr erhofft habe, weil die Umsätze eben noch mal zurückgehen würden und das EBITDA auf dem gleichen Niveau bleiben werde. Die QSC-Aktie sei also nach der Zahlen-Vorlage gefallen, nachdem sie im Vorfeld ohnehin schon schwach gewesen sei.

      Der Aktienprofi glaube aber, dass jetzt langsam das Niveau erreicht sei, wo alles Schlechte drin sei. Die QSC AG werde in diesem Jahr höchstwahrscheinlich die Wende und zumindest die schwarze Null schaffen.

      Auf dem aktuellen Niveau wäre Alfred Maydorn bei der QSC-Aktie eher auf der Kaufseite, so der Herausgeber des Maydorn Report im "Der Aktionär TV". (Analyse vom 07.03.2017)
      Avatar
      schrieb am 08.03.17 08:08:12
      Beitrag Nr. 109 ()
      Nachkauf bei 1,46:lick::lick::lick::lick::lick:

      Nach 1,1x und 1,66 bin ich nun erstmal dick im Geschäft und kann immer noch beruhigt schlafen

      Das wir diesen Kurs nochmal sehen hätte ich nicht gedacht umso mehr freut mich das ich nachgelegt habe:cool::cool::cool:

      Habe noch gut Positionen im Depot die bisher alle gut laufen, jetzt muss noch die Rakete QSC starten:D:D

      Wird schon und wenn es zwei jahre dauert, damit habe ich kein Problem:p
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.03.17 18:16:01
      Beitrag Nr. 110 ()
      Merkst du eigentlich was du machst? Du kaufst in eine technische Gegenreaktion innerhalb einer Abwärtsbewegung. Lass die Aktie doch erstmal einen Boden finden.

      Wahrscheinlich war das eine Maydorn Reaktion. Empfehlungen von ihm haben einen zumindest zweifelhaften Ruf.
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      Avatar
      schrieb am 08.03.17 20:07:15
      Beitrag Nr. 111 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.495.072 von sdaktien am 08.03.17 18:16:01solche dumm postenden sind doch sowieso nur mit einem taschengeld investiert...wer sowas hier postet...junge, junge...:keks:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.03.17 20:09:08
      Beitrag Nr. 112 ()
      meine Aktien wurden auf den Treckerfahrer gesetzt, und da bleiben sie.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.03.17 21:18:23
      Beitrag Nr. 113 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.495.936 von huetchen6 am 08.03.17 20:09:08
      ...
      Wie kommst du mit dem Trecker denn in den von dir so geliebten Hafen..der geht doch da unter:):)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.03.17 21:25:48
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.496.446 von micjagger am 08.03.17 21:18:23da ist etwas dran, der Mann hat mehrere Hobbys.
      Avatar
      schrieb am 08.03.17 21:58:46
      Beitrag Nr. 115 ()
      und das mit dem Hafen, das steht noch.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.03.17 22:32:46
      Beitrag Nr. 116 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.496.782 von huetchen6 am 08.03.17 21:58:46es gibt auch glaub ich noch ---- Führungskräfte --- Aktienoptionen fürn Apfel u.Ei.
      Avatar
      schrieb am 09.03.17 10:05:54
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.495.915 von mawasch am 08.03.17 20:07:15Und selbst das Taschengeld hab ich mir gespart. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 09.03.17 19:10:56
      Beitrag Nr. 118 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.488.427 von Goldfly am 08.03.17 08:08:12
      Zitat von Goldfly: Nachkauf bei 1,46:lick::lick::lick::lick::lick:

      Nach 1,1x und 1,66 bin ich nun erstmal dick im Geschäft und kann immer noch beruhigt schlafen

      Das wir diesen Kurs nochmal sehen hätte ich nicht gedacht umso mehr freut mich das ich nachgelegt habe:cool::cool::cool:

      Habe noch gut Positionen im Depot die bisher alle gut laufen, jetzt muss noch die Rakete QSC starten:D:D

      Wird schon und wenn es zwei jahre dauert, damit habe ich kein Problem:p


      Ups sk 1,60 :eek::eek::eek::eek::eek:

      Von 1,46 bis jetzt sind mal eben 10 % in 2 Tagen

      geil geil geil

      Go qsc in the Sky

      3 € wir kommen.

      jetzt ist Zeit das F&H kaufen:D
      Avatar
      schrieb am 10.03.17 16:41:35
      Beitrag Nr. 119 ()
      F&H haben gekauft und wir schießen nun bald durch die Decke

      Und Tölzer... zufrieden:D:D
      Avatar
      schrieb am 13.03.17 07:44:01
      Beitrag Nr. 120 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.483.600 von sdaktien am 07.03.17 14:55:39
      Zitat von sdaktien: Holy Cow, watt'n Renner.

      Damit die Rakete auch richtig gewürdigt wird.



      Gut das ich euch bei 1,46 einen Gedenkstoß gegebene habe zum Einstieg

      Bei 1,66 verlassen wir den Abwärtskanal, dann gehts Richtung 3 €:D
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.03.17 11:01:48
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.523.100 von Goldfly am 13.03.17 07:44:01Ich halt es für'ne Bullenfalle. Hast du denn auch brav nachgekauft?
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.03.17 19:20:14
      Beitrag Nr. 122 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.524.522 von sdaktien am 13.03.17 11:01:48
      Zitat von sdaktien: Ich halt es für'ne Bullenfalle. Hast du denn auch brav nachgekauft?


      Ja bei 1,46 €


      Ziel 3 €
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.03.17 20:22:33
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.527.981 von Goldfly am 13.03.17 19:20:14Ich hoffe du hast noch etwas Pulver. Ich denke du wirst bei 1,25€ und 1€ nochmal zuschlagen können. :D
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.03.17 22:38:49
      Beitrag Nr. 124 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.528.491 von sdaktien am 13.03.17 20:22:33
      .....
      träum weiter:)
      Avatar
      schrieb am 14.03.17 09:05:16
      Beitrag Nr. 125 ()
      QSC: Anleger können von deutlich mehr träumen!
      Montag, 13.03.2017 10:35


      Kommentar von Christian Lehbau

      Lieber Leser,

      die zurückliegende Handelswoche werden QSC-Aktionäre wohl so schnell nicht vergessen. Unter dem Strich war sie mit einem Minus von 0,9 Prozent auf den ersten Blick eher unspektakulär. Doch bei Schwankungen von über 12 Prozent in beide Richtungen, lohnt es sich genau hinzusehen.

      Die Woche begann mit einem Paukenschlag. Und das im negativen Sinne. Nach der Veröffentlichung der Zahlen für das abgelaufene GeschäftsjahQSC um 12 Prozent auf 1,45 EUR und damit den tiefsten Stand seit August 2016 runtergeprügelt. Hintergrund dafür war der ausufernde Verlust, der um gigantische 90 Prozent auf über 25 Millionen EUR in die Höhe geschnellt ist. Entsprechend enttäuscht reagierten viele Anleger.

      QSC_11032017

      Doch zur Wochenmitte besannen sich QSC-Fans wieder und zeigten, dass man an das Unternehmen glaubt. Besonders der versöhnliche Ausblick auf 2017, bei dem QSC mit einer schwarzen Null in Sachen Gewinn rechnet sowie der weiter boomende Cloud-Bereich stimmten die Masse von Anlegern wieder um. Nach zwei Tagen des Abverkaufs folgten ab dem 8. März drei Tage direkt steigender Kurse. Ins Wochenende verabschiedete sich die QSC-Aktie dann mit 1,65 EUR und damit nur 1,5 Cents tiefer als in der Vorwoche.

      Charttechnisch steht QSC damit jetzt blendend da. Nach der Einschätzung vom 7. Februar „QSC – Geduld! Kaufkurse sind in Sichtweite“ macht QSC genau das, was wir angekündigt haben. 1,55 EUR hatten wir als mögliches Trendwendeniveau angedeutet. OK, nun wurden es 1,45 EUR. Doch besonders die aktuelle Wochenkerze mit einem langen Docht und einem sehr kleinen Kerzenkörper spricht Bände. Sie ist als bullische Signal zu werten. In Kombination mit der nun fertigen ABC-Korrektur seit September 2016 könnte QSC nun wieder richtig durchstarten und sich der Widerstandszone zwischen 2,15 bis 2,30 EUR widmen. Wird dieser Bereich dann überwunden, könnten Anleger sogar schon von Kursen um 3 EUR träumen

      http://www.ariva.de/news/qsc-anleger-koennen-von-deutlich-me…
      Avatar
      schrieb am 15.03.17 09:39:59
      Beitrag Nr. 126 ()
      Wie sagte mal Kostolany
      Kaufen Sie Aktien, nehmen Sie Schlaftabletten und schauen Sie die Papiere nicht mehr an. Nach vielen Jahren werden Sie sehen:


      Sie sind reich

      Passt alles bestens bei mir und QSC

      Käufe zu 1,1x
      1,46
      1,66

      :laugh:

      André Kostolany
      Avatar
      schrieb am 16.03.17 09:26:14
      Beitrag Nr. 127 ()
      QSC: Wichtig für Aktionäre (und solche, die es werden wollen)
      http://www.boerse.de/nachrichten/QSC-Wichtig-fuer-Aktionaere…


      Als Insider-Trades (oder Director´s Dealings) werden meldepflichtige Geschäfte von Führungspersonen des eigenen Unternehmens bezeichnet. Dabei muss die entsprechende Transaktion ab einem Volumen von 5000 Euro innerhalb von fünf Werktagen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet werden. Jetzt gab es solche Insider-Trades bei QSC: Zugeschlagen hat Felix Höger – seines Zeichens Vorstandsmitglied und Chief Operating Officer (COO) beim ehemaligen TecDax-Unternehmen. Insgesamt waren ihm die Aktien circa 230.000 Euro wert. Mit Udo Faulhaber (Chief Security Officer) hat ein weiteres Vorstandmitglied, ebenfalls am Freitag, für 158.000 Euro QSC-Aktien gekauft. Ein klares Signal, was beide Führungspersonen von der aktuellen Bewertung des Unternehmens halten (Marktkapitalisierung rund 207 Millionen Euro). Beide erwarben ihre Anteile für knapp unter 1,60 Euro pro Stück. Insbesondere der Kauf von Höger dürfte interessant sein. Der Hintergrund:

      Höger verantwortet den Cloud-Bereich bei QSC und gilt als ausgewiesener Cloud-Experte. Die Cloud-Sparte wiederum nimmt bei QSC eine übergeordnete Rolle bei der zukünftigen Ausrichtung des Unternehmens ein. Im vergangenen Jahr war der Cloud-Bereich um 148 Prozent gestiegen, während QSC in den Geschäftsbereichen Outsourcing (-15 Prozent) und Telekommunikation (-4 Prozent) mit Umsatzrückgängen zum Kämpfen hatte. Mit ganzheitlichen Cloud Services will der im Umbruch befindliche Konzern den Sprung ins digitale Zeitalter meistern und sich strukturell neu aufstellen. Da an der Börse bekanntlich die Zukunft bewertet wird, dürfte für viele Aktionäre die Entwicklung der Cloud-Sparte entscheidend sein.
      Avatar
      schrieb am 04.04.17 08:26:16
      Beitrag Nr. 128 ()
      QSC-Aktie: Trendumkehr im kommenden Geschäftsjahr möglich! Aktienanalyse
      QSC AG (ISIN: DE0005137004, WKN: 513700, Ticker-Symbol: QSC, NASDAQ OTC-Symbol: QSCGF) fest.

      Das Kölner Unternehmen habe mit den endgültigen Q4-Zahlen die Anfang März enttäuschend ausgefallenen Eckdaten bestätigt, so der Analyst in einer heute veröffentlichten Studie. Der ebenfalls enttäuschende Ausblick für 2017 sei bestätigt worden. Friebel halte an seinen Prognosen fest. QSC scheine mit seiner Cloud-Strategie auf gutem Weg zu sein, den seit 2013 andauernden Negativtrend im kommenden Geschäftsjahr umzukehren.

      Markus Friebel, Analyst von Independent Research, hat in einer aktuellen Aktienanalyse die Halteempfehlung für die QSC-Aktie mit einem unveränderten Kursziel von 1,75 Euro bekräftigt. (Analyse vom 03.04.2017)

      Börsenplätze QSC-Aktie:


      XETRA-Aktienkurs QSC-Aktie:
      1,595 EUR +2,70% (03.04.2017, 13:38)

      Tradegate-Aktienkurs QSC-Aktie:
      1,587 EUR +1,86% (03.04.2017, 13:58)

      ISIN QSC-Aktie:
      DE0005137004

      WKN QSC-Aktie:
      513700

      Ticker-Symbol QSC-Aktie:
      QSC

      NASDAQ OTC Ticker-Symbol QSC-Aktie:
      QSCGF

      Kurzprofil QSC AG:

      Die QSC AG (ISIN: DE0005137004, WKN: 513700, Ticker-Symbol: QSC, NASDAQ OTC-Symbol: QSCGF) ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Cloud, Consulting, Outsourcing und Telekommunikation begleitet QSC ihre Kunden sicher in das digitale Zeitalter. TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland und ein bundesweites All-IP-Netz bilden die Grundlage für höchste Ende-zu-Ende-Qualität und Sicherheit. Die QSC-Kunden profitieren von innovativen Produkten und Dienstleistungen aus einer Hand. Die Vermarktung erfolgt sowohl im Direktvertrieb als auch über Partner.

      Das Unternehmen wurde 1997 als Beratungsgesellschaft gegründet. Nach dem Börsengang im April 2000 hat QSC zunächst ein bundesweites Breitbandnetz aufgebaut und schon bald damit begonnen, weitere Grundsteine für das heutige umfassende Portfolio zu legen. So wurde 2006 das Sprach- und Daten-Netz zu einem IP-basierten "Next Generation Network" umgebaut. Gleichzeitig erfolgte die Akquisition des auf Richtfunk spezialisierten Netzanbieters Broadnet AG aus Hamburg. Vier Jahre später übernahm QSC den Housing- und Hosting-Spezialisten IP Partner AG aus Nürnberg und im Jahre 2011 den IT-Consulting- und IT-Outsourcing-Anbieter INFO AG aus Hamburg. Die Verschmelzung dieser Unternehmen fand im August 2013 statt.

      Die QSC AG zählt damit zu den wenigen Anbietern, die vom Rechenzentrum bis hin zum Arbeitsplatz das gesamte Leistungsspektrum an IT und TK-Leistungen mit so genannter Ende-zu-Ende Qualität abdecken und ihren Kunden eine gleichbleibend hohe Qualität entlang der gesamten Wertschöpfungskette anbieten kann.

      QSC beschäftigt rund 1.500 Mitarbeiter und ist seit 2000 börsennotiert. Mehr als 30.000 Unternehmen aller Größenordnungen und unterschiedlicher Branchen zählen heute zu ihren Kunden. (03.04.2017/ac/a/nw)" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.aktiencheck.de/exklusiv/Artikel-QSC_Aktie_Trendumkehr_kommenden_Geschaeftsjahr_moeglich_Aktienanalyse-7818702[/url]

      03.04.17 14:24
      Independent Research

      Frankfurt (www.aktiencheck.de) - QSC-Aktienanalyse von Analyst Markus Friebel von Independent Research:

      Markus Friebel, Analyst von Independent Research, hält in einer aktuellen Aktienanalyse an seinem bisherigen Anlagevotum für die Aktie des Telekomdienstleisters QSC AG (ISIN: DE0005137004, WKN: 513700, Ticker-Symbol: QSC, NASDAQ OTC-Symbol: QSCGF) fest.

      Das Kölner Unternehmen habe mit den endgültigen Q4-Zahlen die Anfang März enttäuschend ausgefallenen Eckdaten bestätigt, so der Analyst in einer heute veröffentlichten Studie. Der ebenfalls enttäuschende Ausblick für 2017 sei bestätigt worden. Friebel halte an seinen Prognosen fest. QSC scheine mit seiner Cloud-Strategie auf gutem Weg zu sein, den seit 2013 andauernden Negativtrend im kommenden Geschäftsjahr umzukehren.

      Markus Friebel, Analyst von Independent Research, hat in einer aktuellen Aktienanalyse die Halteempfehlung für die QSC-Aktie mit einem unveränderten Kursziel von 1,75 Euro bekräftigt. (Analyse vom 03.04.2017)

      Börsenplätze QSC-Aktie:


      XETRA-Aktienkurs QSC-Aktie:
      1,595 EUR +2,70% (03.04.2017, 13:38)

      Tradegate-Aktienkurs QSC-Aktie:
      1,587 EUR +1,86% (03.04.2017, 13:58)

      ISIN QSC-Aktie:
      DE0005137004

      WKN QSC-Aktie:
      513700

      Ticker-Symbol QSC-Aktie:
      QSC

      NASDAQ OTC Ticker-Symbol QSC-Aktie:
      QSCGF

      Kurzprofil QSC AG:

      Die QSC AG (ISIN: DE0005137004, WKN: 513700, Ticker-Symbol: QSC, NASDAQ OTC-Symbol: QSCGF) ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Cloud, Consulting, Outsourcing und Telekommunikation begleitet QSC ihre Kunden sicher in das digitale Zeitalter. TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland und ein bundesweites All-IP-Netz bilden die Grundlage für höchste Ende-zu-Ende-Qualität und Sicherheit. Die QSC-Kunden profitieren von innovativen Produkten und Dienstleistungen aus einer Hand. Die Vermarktung erfolgt sowohl im Direktvertrieb als auch über Partner.

      Das Unternehmen wurde 1997 als Beratungsgesellschaft gegründet. Nach dem Börsengang im April 2000 hat QSC zunächst ein bundesweites Breitbandnetz aufgebaut und schon bald damit begonnen, weitere Grundsteine für das heutige umfassende Portfolio zu legen. So wurde 2006 das Sprach- und Daten-Netz zu einem IP-basierten "Next Generation Network" umgebaut. Gleichzeitig erfolgte die Akquisition des auf Richtfunk spezialisierten Netzanbieters Broadnet AG aus Hamburg. Vier Jahre später übernahm QSC den Housing- und Hosting-Spezialisten IP Partner AG aus Nürnberg und im Jahre 2011 den IT-Consulting- und IT-Outsourcing-Anbieter INFO AG aus Hamburg. Die Verschmelzung dieser Unternehmen fand im August 2013 statt.

      Die QSC AG zählt damit zu den wenigen Anbietern, die vom Rechenzentrum bis hin zum Arbeitsplatz das gesamte Leistungsspektrum an IT und TK-Leistungen mit so genannter Ende-zu-Ende Qualität abdecken und ihren Kunden eine gleichbleibend hohe Qualität entlang der gesamten Wertschöpfungskette anbieten kann.

      QSC beschäftigt rund 1.500 Mitarbeiter und ist seit 2000 börsennotiert. Mehr als 30.000 Unternehmen aller Größenordnungen und unterschiedlicher Branchen zählen heute zu ihren Kunden. (03.04.2017/ac/a/nw)
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      Avatar
      schrieb am 04.04.17 15:45:03
      Beitrag Nr. 129 ()
      QSC und Telefonica Deutschland bauen Kooperation aus
      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-04/40359484…


      DGAP-News: Telefónica Deutschland und QSC AG erweitern Kooperation bei Festnetzanschlüssen für Geschäftskunden
      Autor des Textes: DGAP - EQS Group AGAutor: DGAP - EQS Group AGGoogle +0 0 0 Xing0
      Nachricht vom 04.04.2017 04.04.2017 (www.4investors.de) -


      DGAP-News: QSC AG / Schlagwort(e): Kooperation

      Telefónica Deutschland und QSC AG erweitern Kooperation bei Festnetzanschlüssen für Geschäftskunden
      04.04.2017 / 10:00


      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      Telefónica Deutschland und QSC AG erweitern Kooperation bei Festnetzanschlüssen für Geschäftskunden

      Köln, 4. April 2017 - Telefónica Deutschland setzt bei Festnetz-Geschäftskundenanschlüssen auch auf die Netzdienste der QSC AG. Das Unternehmen ergänzt mit der Erweiterung der bestehenden QSC-Kooperation auf SDSL-Anschlüsse sein Partnerschafts-Portfolio. Über diese SDSL-Anschlüsse werden für Geschäftskunden von Telefónica Deutschland Internet-, VPN- sowie Voice-Dienste erbracht. QSC zeichnet somit zukünftig als einer der Vorleistungslieferanten der Telefónica Deutschland verantwortlich für existierende sowie neue SDSL-Anschlüsse von Geschäftskunden der Telefónica Deutschland.

      "QSC verfügt über langjährige Erfahrungen in der Erbringung von Netzdiensten", so Dirk Grote, Director B2B bei Telefónica Deutschland. "Wir freuen uns daher sehr darüber, gemeinsam mit QSC als einem unserer Partner unsere Aktivitäten als Anbieter im Bereich der Festnetz-Geschäftskundenanschlüsse und SDSL-Leitungen weiter fortzuführen. Damit geht Telefónica Deutschland seinen Weg zur Onlife-Telco konsequent weiter voran."

      Für QSC bedeutet die weitere Kooperation mit Telefónica Deutschland darüber hinaus eine Stärkung des eigenen TK-Geschäftskundenbereichs. Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender der QSC AG: "Backbone- und Netzdienste für Telekommunikationsanbieter sowie Geschäftskunden sind ein wichtiger Bestandteil unseres Portfolios. Wir werden auch zukünftig die Chancen in diesem Markt nutzen."

      Unternehmensprofil der QSC AG
      Die QSC AG ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Cloud, Internet of Things, Consulting und Telekommunikation begleitet QSC ihre Kunden sicher in das digitale Zeitalter. Cloud-basierte Bezugsmodelle bieten schon jetzt erhöhte Schnelligkeit, Flexibilität und Verfügbarkeit aller Services. TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland und ein bundesweites All-IP-Netz bilden dabei die Grundlage für höchste Ende-zu-Ende-Qualität und Sicherheit. Die QSC-Kunden profitieren von innovativen Produkten und Dienstleistungen aus einer Hand. Ihre Vermarktung erfolgt sowohl im Direktvertrieb als auch über Partner.

      Weitere Informationen erhalten Sie bei:

      QSC AG
      Arne Thull
      Head of Investor Relations
      T +49 221 669 8724
      F +49 221 669 8009invest@qsc.dewww.qsc.de

      - See more at: http://www.4investors.de/php_fe/dgap.php?sektion=dgap&ID=152…
      Avatar
      schrieb am 04.04.17 16:21:27
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.669.881 von Goldfly am 04.04.17 08:26:16Du bist nicht nur unfähig eigene substantielle Beiträge zu QSC zu verfassen, nein du bist offenbar sogar zu blöd, einen Beitrag vernünftig zu kopieren.

      Und falls dir etwas nicht aufgefallen sein sollte: 1500 Beschäftigte hat QSC nicht mehr. Die von dir fett markierten Zahl der GK wird schon seit Ewigkeiten genannt, nicht gerade rühmlich, wenn man hier seit Jahren keinen Zuwachs generiert.
      Avatar
      schrieb am 04.04.17 17:48:25
      Beitrag Nr. 131 ()
      Avatar
      schrieb am 06.04.17 12:48:33
      Beitrag Nr. 132 ()
      Kaufen Sie jetzt
      3 € bis zur Hv

      Habe zu 1,56 nochmal nachgelegt um fast 100% bis zur HV zu machen.
      Diese Position verkaufe ich genau an diesem Tag

      Boden scheint nun gefunden:cool:

      Ansonsten fett im Plus

      Kauf zu 1,1x
      1,46
      1,56 heute
      1,66

      Go QSC
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.04.17 15:25:21
      Beitrag Nr. 133 ()
      Silberstreif am Horizont: QSC setzt auf die Cloud - gelingt die Trendwende?
      http://www.deraktionaer.de/aktie/silberstreif-am-horizont--q…

      :cool::cool::cool::cool::cool:


      Hinter QSC liegen bewegte Zeiten. Die Kölner befinden sich im Wandel. Der Umbau braucht Zeit und kostet Geld. Doch mittlerweile scheint der ehemalige TecDAX-Konzern die größten Hürden gemeistert haben. DER AKTIONÄR spekuliert im Real-Depot auf eine nachhaltige Trendwende.
      QSC möchte von einer Telekommunikations- und Informationstechnologie-Dienstleistungsfirma zum Dienstleistungsunternehmen für den deutschen Mittelstand bei der Digitalisierung werden. Dabei soll das Cloud-Geschäft mit der Bereitstellung von Rechnerkapazitäten in einem Netzwerk zum Wachstumstreiber werden.

      Der Umbau braucht Zeit und kostet Geld. Zuletzt musste QSC eine Abschreibung in Höhe von rund 15 Millionen Euro auf die Outsourcing-Sparte vornehmen und veräußerte zudem seine Software-Tochtergesellschaft. Im Bereich Internet der Dinge haben sich die Rheinländer dagegen mit einer Akquisition verstärkt.

      Aufgrund des starken Rückgangs im Telekomgeschäft sank der Umsatz im abgelaufenen Jahr um vier Prozent auf 386 Millionen Euro. Die Kosten für den Konzernumbau drückten die Gesellschaft 2016 mit 25,1 Millionen Euro (Vorjahr: minus 13,2 Millionen Euro) noch tiefer in die roten Zahlen. Bei den zukunftsweisenden Technologien konnte QSC aber punkten: Die Umsätze im Cloud-Segment verbesserten sich um satte 148 Prozent auf 18,1 Millionen Euro.

      Ebenfalls erfreulich: Der Free Cash-Flow wuchs um 18 Prozent auf 8,4 Millionen Euro. Daher will der Vorstand die Ausschüttung einer Dividende von 0,03 Euro je Aktie der Hauptversammlung vorschlagen – daraus resultiert eine Rendite von rund 1,8 Prozent.

      Für 2017 rechnet QSC mit Umsätzen zwischen 355 bis 365 Millionen Euro und das EBITDA wird bei 36 bis 40 Millionen Euro gesehen. Analysten sprechen zwar von insgesamt eher enttäuschenden Prognosen. Die Aktie hat sich nach einem ersten Rücksetzer jedoch wieder stabilisieren können und ist am unteren Rand des Abwärtstrends nach oben gedreht.
      Warum sollte man jetzt einsteigen? Nach den aktuellen Zahlen dürfte bei QSC alles Negative auf dem Tisch liegen – und vor allem im Kurs eingepreist sein. Die jüngsten Insiderkäufe von zwei Vorständen untermauern diese Theorie. Daher spekuliert DER AKTIONÄR im Real-Depot auf eine nachhaltige Trendwende.

      :D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 07.04.17 12:06:55
      Beitrag Nr. 134 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.688.892 von Goldfly am 06.04.17 12:48:33
      Zitat von Goldfly: 3 € bis zur Hv

      Habe zu 1,56 nochmal nachgelegt um fast 100% bis zur HV zu machen.
      Diese Position verkaufe ich genau an diesem Tag

      Boden scheint nun gefunden:cool:

      Ansonsten fett im Plus

      Kauf zu 1,1x
      1,46
      1,56 heute
      1,66

      Go QSC


      Und mal wieder alle richtig gemacht mit meinem Kauf

      Hoffe mal der eine oder andere ist mit dabei.

      Billiger wirds nicht mehr

      Go QSC

      Fly Fly Fly:cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 07.04.17 14:50:16
      Beitrag Nr. 135 ()
      Ich sehe die QSC nach wie vor schwach. Von meinem Beitrag Mitte März aus hat sie sich ja nicht positiv entwickelt. Wenn sich nicht's gravierendes verändert, werden jetzt wohl die 1,45€ in Angriff genommen.

      Was ich nicht ausschliessen will, ist, dass, wie schon bei einigen Aktien der letzten Wochen, Müll gekauft wird, und die Aktie dadurch hochschiesst. Dann sollte man dieser Art von Investoren die Aktien überlassen und aussteigen, sofern man drin ist.

      Wann ist denn eigentlich HV? Jetzt hast du so oft drauf hingewiesen.
      Avatar
      schrieb am 11.04.17 17:55:07
      Beitrag Nr. 136 ()
      1,64 :eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek:

      kRASS:

      bIS ZUR hv 3 €

      sOLLTE LOCKER DRIN SEIN:p
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.04.17 16:14:54
      Beitrag Nr. 137 ()
      QSC: Die Analyse! Mein Ziel 4 €
      http://www.aktiencheck.de/exklusiv/Artikel-QSC_Analyse-78307…

      :eek::eek::eek::eek:

      letzte Woche überschlugen sich die Nachrichten bei QSC, denn Clemens van Baaijen hat sich die Aktie genauer angeschaut und eine 3-Stufen-Analyse erstellt. Am 3. April war der deutsche IT-Dienstleister QSC seit dem letzten Handelstag an der deutschen Börse Xetra um 2,12% gestiegen, der Kurs betrug somit 1,59€ und war seit der letzten Woche um 0,25% gestiegen und seit Jahresbeginn um 20,36% gefallen.

      Die Fundamentaldaten! Die QSC AG ist sowohl im historischen Vergleich als auch im Vergleich mit den Mitbewerbern fair bewertet und scheint derzeit fair bewertet, wäre aber ab einem Kurs über 1,60 € überbewertet. Hier lautete das Urteil Hold!
      Die Analysteneinschätzung! Für die QSC-Aktie gab es laut der Unternehmens-Homepage am 3. April 7 Hold Analystenmeinungen. Das durchschnittliche Kursziel lag hier bei 1,80€, der aktuelle Kurs würde also um 13,21% steigen. Hier lautete das Urteil Buy!
      Die Sharewise-Crowd! Die Anleger sind der Aktie gegenüber grundsätzlich positiv eingestellt. Das durchschnittliche Kursziel lag hier bei 1,90€, d.h. der aktuelle Kurs von QSC könnte sich also um 19,80% verändern. Hier lautete das Urteil Buy!
      Im 3-Stufen Check bekam die Aktie ein Buy und wir bleiben für Sie am Ball.
      Avatar
      schrieb am 12.04.17 18:45:57
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.719.205 von Goldfly am 11.04.17 17:55:07Wann ist die denn?

      Avatar
      schrieb am 13.04.17 09:30:52
      Beitrag Nr. 139 ()
      1,66 locker überwunden
      Nächstes Hürde zur 3 € die ich sehe ist die 2,18 €:cool:

      Go QSC:D
      Avatar
      schrieb am 13.04.17 11:29:14
      Beitrag Nr. 140 ()
      überwunden?? Minus würde ich sagen.
      Avatar
      schrieb am 13.04.17 14:01:23
      Beitrag Nr. 141 ()
      Lurs wieder an der unteren Aufwärtslinie.

      mich juckts schon wieder einen erneuten Nachkauf zu starten

      Nächstes Ziel 2,18 €:cool:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.04.17 08:13:31
      Beitrag Nr. 142 ()
      Internet der Dinge: Machine Learning gegen Cyberattacken
      https://digitales-wirtschaftswunder.de/internet-der-dinge-ma…


      :eek::eek::eek::eek:

      18.04.2017

      IDG-Experte Christoph Müller-Dott warnt in einem Fachbeitrag davor, dass Cyberangriffe auf vernetzte Autos nur der Auftakt zu IoT-Hacks sind. Doch Lösungen wie Machine Learning könnten viele Attacken im Keim ersticken.

      Die zunehmende Vernetzung von Geräten im Internet der Dinge bietet immer mehr Angriffspunkte für Cyberattacken. Das erklärt IDG-Experte Christoph Müller-Dott von Orange Business Services in einem Fachbeitrag der Computerwoche. Müller-Dott fordert Unternehmen daher auf, sich auf IT Security zu fokussieren. Angriffe auf vernetzte Autos seien in puncto IoT-Hacks nur der Auftakt. Lösungen wie Machine Learning können laut des Experten jedoch eine erfolgreiche Methode sein, um Cyberangriffe auf ein Minimum zu beschränken. Machine Learning unterstütze schon heute bei der Vorhersage von Sicherheitsvorfällen und könne die Prävention schon bald als die erfolgreichste Methode ablösen.

      Der Experte nimmt an, dass Cyberkriminelle beim Diebstahl von Unternehmensdaten weiterhin auf Angriffe setzen, die sich die IT-Infrastruktur zunutze machen. Für Cyberkriminelle würden Mobilgeräte wie Smartphones aufgrund ihrer hohen Verbreitung voraussichtlich auch in Zukunft das Angriffsziel Nummer eins darstellen. Das Problem: Laut Müller-Dott greifen viele Nutzer mit ihren Smartphones und Tablets auf das Unternehmensnetzwerk zu und speichern auf den mobilen Geräten sensible Unternehmensdaten. Damit würden sich Nutzer zu „einladenden Zielen“ für Hacker machen.

      Bedrohung durch Social Engineering
      Schon heute verschaffen sich Cyberkriminelle vermehrt Zugang zu vertraulichen Unternehmensdaten durch Social Engineering. Dabei nutzen die Angreifer menschliche Schwächen wie Neugier oder Hilfsbereitschaft aus, um Zugriff auf sensible Daten und Informationen zu erhalten. Eine der bekanntesten Varianten des Social Engineering ist das Phishing.

      Dem Fachbeitrag zufolge sind auch die kritischen Netzwerkstrukturen einer Smart City IoT-Bedrohungen ausgesetzt. Stromnetze oder Kraftwerke, die mit dem Internet verbunden sind, würden zum Ziel für Attacken. Der Computerwurm Stuxnet etwa hatte bereits im Jahr 2010 die Steuerungscomputer von Industrieanlagen des Herstellers Siemens infiziert.

      Unternehmen müssen aufrüsten
      Um sich vor Cyberangriffen zu schützen, müssen Unternehmen massiv aufrüsten. Siemens etwa kämpft bereits heute mit einem eigenen Hacker-Team gegen Bedrohungen. „Organisationen, deren IT- und Unternehmensstrategien das IoT einschließen, müssen sich unbedingt auf die Security fokussieren“, fordert Müller-Dott.
      Avatar
      schrieb am 21.04.17 09:48:30
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 21.04.17 09:48:51
      Beitrag Nr. 144 ()
      Die QSC AG stellt dem Logistikunternehmen Hermes Fulfilment GmbH demzufolge SAP-Dienste und -umgebungen wie Applikations-Management, Consulting, Hosting und Support zur Verfügung.

      Hermes Fulfilment übernimmt für E-Commerce Unternehmen Services wie Auftragsannahme, Lagerlogistik, Rechnungsstellung und das Management von Retouren.
      Avatar
      schrieb am 21.04.17 13:57:37
      Beitrag Nr. 145 ()
      QSC Stellenangebote
      QSC scheint aufzurüsten wenn ich mir die Stellenangebote so anschaue:D

      https://www.qsc.de/de/karriere/stellenangebote/
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.04.17 15:34:10
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.774.979 von Goldfly am 21.04.17 13:57:371. Wie och ist die Flukuation

      2. Wenn man kein Geld hat, muss man es wenigstens ausgeben. :D
      Avatar
      schrieb am 25.04.17 08:56:13
      Beitrag Nr. 147 ()
      Bei SAP boomt die Cloud
      FRANKFURT (Dow Jones)--Der Softwarekonzern SAP hat im ersten Quartal den Umsatz, insbesondere im Cloudgeschäft, und den Gewinn operativ wie auch nach Steuern auf Nicht-IFRS-Basis deutlich gesteigert, und damit die Prognosen der Analysten weitgehend übertroffen. Allerdings sank der den Aktionären zuzurechnende Nettogewinn nach IFRS-Methodik um 9 Prozent auf 521 Millionen Euro. Hier machten sich die aktienbasierten Vergütungsprogramme bemerkbar, da der SAP-Kurs spürbar angezogen hat. Zudem hat sich die Zahl der Mitarbeiter im Jahresvergleich um rund 10 Prozent erhöht. Der erst im Januar nach oben genommene Ausblick für das Gesamtjahr wurde bestätigt.

      Der Gesamtumsatz verbesserte sich im ersten Quartal um 12 (währungsbereinigt 8) Prozent auf 5,285 Milliarden Euro, prognostiziert waren 5,188 Milliarden Euro. Hohe Umsatzzuwächse jenseits der 30-Prozent-Marke erzielt SAP nach wie vor im Cloudgeschäft. Die Erlöse aus Cloud-Subskriptionen und -Support (CSS) kletterten um 34 (währungsbereinigt 30) Prozent auf 906 Millionen Euro, die Analystenschätzungen lauteten auf 893 Millionen.

      Beim klassischen Geschäft mit Softwarelizenzen fiel das Wachstum - trotz des von SAP intensiv vorangetriebenen Wandels hin zur Cloud - deutlich stärker als erwartet aus. Die Erlöse erreichten 691 nach 609 Millionen Euro, Analysten hatten 641 Millionen erwartet.

      Die Erlöse aus dem Support erhöhten sich auf 2,731 (2,564) Milliarden Euro. Insgesamt ergab sich damit ein Plus von 8 Prozent auf 3,422 (Vorjahr: 3,173) Milliarden Euro. Im ersten Quartal, bei SAP traditionell das schwächste im Jahresverlauf, verbesserte sich das Non-IFRS-Betriebsergebnis um 8 (währungsbereinigt 2) Prozent auf 1,198 Milliarden Euro. Unter Strich stand ein Gewinn von 887 Millionen Euro - ein Plus von 16 Prozent. Die Konsensprognosen lagen bei 1,226 Milliarden bzw 882 Millionen Euro. Je Aktie verdiente SAP 0,73 Euro, was den Prognosen exakt entsprach.

      Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

      DJG/smh/cbr

      (END) Dow Jones Newswires

      April 25, 2017 01:07 ET (05:07 GMT)

      Copyright (c) 2017 Dow Jones & Company, Inc.
      Avatar
      schrieb am 25.04.17 19:58:47
      Beitrag Nr. 148 ()
      Ist ja auch SAP.
      Avatar
      schrieb am 27.04.17 09:09:45
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: Verletzung des Urheberrechts, Beschwerde des Rechteinhabers liegt vor.
      Avatar
      schrieb am 27.04.17 09:10:51
      Beitrag Nr. 150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.732.924 von Goldfly am 13.04.17 14:01:23
      Zitat von Goldfly: Lurs wieder an der unteren Aufwärtslinie.

      mich juckts schon wieder einen erneuten Nachkauf zu starten

      Nächstes Ziel 2,18 €:cool:

      :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.04.17 15:41:32
      Beitrag Nr. 151 ()
      Könnte sich kurzfristig sogar lohnen, allerdings mit erheblichem Risikopotenzial. QSC möchte die 38er zurückerobern. Schafft sie dies, ist der Weg technisch bis in den Bereich um 1,8€ offen. Da wartet allerdings eine massive Widerstandszone.
      Kann aber auch sein, dass die Überwindung der 38er nicht gelingt. In dem Fall muss man sich wieder mit dem Tief bei 1,45€ befassen.
      Avatar
      schrieb am 08.05.17 07:36:27
      Beitrag Nr. 152 ()
      QSC zurück in den schwarzen Zahlen
      :eek:QSC zurück in den schwarzen Zahlen:eek:

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-05/40640756…



      DGAP-News: QSC AG / Schlagwort(e): Quartals-/Zwischenmitteilung QSC zurück in den schwarzen Zahlen 08.05.2017 / 07:30 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      QSC zurück in den schwarzen Zahlen

      - QSC erzielt Konzerngewinn von 0,6 Mio. EUR - EBITDA steigt trotz rückläufiger Umsätze auf 10,5 Mio. EUR - Konzentration auf zukunftsträchtige Geschäftsfelder zahlt sich aus - Free Cashflow verbessert sich auf 3,6 Mio. EUR

      Köln, 8. Mai 2017. Mit einem Konzerngewinn von 0,6 Mio. EUR kehrte der Cloud- und ITK-Anbieter QSC im ersten Quartal 2017 in die schwarzen Zahlen zurück. Bei einem Umsatz von 88,7 Mio. EUR nach 98,9 Mio. EUR im Vorjahr verbesserte der Digitalisierer für den Mittelstand das EBIT um 2,0 Mio. EUR auf 2,6 Mio. EUR und das EBITDA um 0,8 Mio. EUR auf 10,5 Mio. EUR. Die EBITDA-Marge stieg um 2 Prozentpunkte auf 12 %. QSC profitierte insbesondere von der Konzentration auf die zukunftsträchtigen Geschäftsfelder Cloud, Consulting und TK für Firmenkunden sowie von einer schlankeren Kostenbasis. Die höhere Ertragskraft sowie moderate Investitionen führten im ersten Quartal 2017 zu einer deutlichen Verbesserung des Free Cashflows auf 3,6 Mio. EUR nach -0,8 Mio. EUR im Vorjahr.

      Cloud-Umsatz wächst um 117 %

      Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Cloud-Umsatz im ersten Quartal 2017 um 117 % auf 5,2 Mio. EUR. QSC steigerte zudem den Umsatz im Consulting (+7 %) und im TK-Geschäft mit Firmenkunden (+3 %). Im traditionellen Outsourcing (-17 %) sowie im konventionellen TK-Geschäft mit Wiederverkäufern (-28 %) blieben die Umsätze dagegen erwartungsgemäß deutlich unter dem Vorjahresniveau; allein die verschärfte Regulierung schmälert 2017 den TK-Umsatz mit Wiederverkäufern pro Quartal um knapp 4 Mio. EUR.

      QSC bekräftigt Prognose für 2017

      Auch in den kommenden Quartalen wird sich QSC auf die Geschäftsfelder konzentrieren, in denen das Unternehmen in Zukunft Wachstum erwartet - allen voran das Segment Cloud sowie das Consulting und das TK-Geschäft mit Firmenkunden. Insgesamt erwartet QSC für das laufende Geschäftsjahr einen Umsatz von 355 bis 365 Mio. EUR, da auch in den kommenden Quartalen mit weiteren Umsatzrückgängen im TK-Geschäft mit Wiederverkäufern und im traditionellen Outsourcing zu rechnen ist. Ungeachtet dieser Entwicklung erwartet das Unternehmen ein EBITDA von 36 bis 40 Mio. EUR und einen über dem Vorjahresniveau von 8,4 Mio. EUR liegenden Free Cashflow.

      QSC-Vorstandsvorsitzender Jürgen Hermann erklärt: "Die Positionierung als Digitalisierer für den Mittelstand und der Umbau zahlen sich aus. Wir wachsen, wo wir wachsen wollen, und stärken so unsere Ertrags- und Finanzkraft."

      In Mio. EUR Q1 2017 Q1 2016 Veränderung Umsatz 88,7 98,9 -10,3 % Umsatz Cloud 5,2 2,4 +116,7 % Umsatz Consulting 10,7 10,0 +7,0 % Umsatz Outsourcing 26,7 32,1 -16,8 % Umsatz Telekommunikation 46,2 54,4 -15,1 % - davon mit Wiederverkäufern 23,2 32,0 -27,5 % - davon mit Firmenkunden 23,0 22,4 +2,7 % EBITDA 10,5 9,7 +8,2 % EBIT 2,6 0,6 +333,3 % Konzernergebnis 0,6 -0,1 n/a Free Cashflow 3,6 -0,8 n/a Investitionen 4,2 3,6 +16,7 % Mitarbeiter zum 31. März 1.355 1.409 -3,8 %

      Erläuterungen: Die vollständige Quartalsmitteilung ist unter https://www.qsc.de/de/investor-relations abrufbar. Diese Corporate News enthält zukunftsbezogene Angaben (sogenannte "forward-looking statements"). Diese zukunftsbezogenen Angaben basieren auf den aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse vonseiten des Managements der QSC AG. Aufgrund von Risiken oder fehlerhaften Annahmen können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsbezogenen Angaben abweichen.

      Rückfragen an: QSC AG Arne Thull Head of Investor Relations T +49 221 669-8724 F +49 221 669-8009 invest@qsc.de www.qsc.de

      08.05.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

      Sprache: Deutsch Unternehmen: QSC AG Mathias-Brüggen-Straße 55 50829 Köln Deutschland Telefon: +49-221-669-8724 Fax: +49-221-669-8009 E-Mail: invest@qsc.de Internet: www.qsc.de ISIN: DE0005137004 WKN: 513700

      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      570701 08.05.2017

      ISIN DE0005137004

      AXC0052 2017-05-08/07:30
      Avatar
      schrieb am 08.05.17 08:40:57
      Beitrag Nr. 153 ()
      Jetzt geht es Richtung 3 €

      Ask schon bei 1,73:eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.05.17 09:43:41
      Beitrag Nr. 154 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.887.942 von Goldfly am 08.05.17 08:40:57
      Zitat von Goldfly: Jetzt geht es Richtung 3 €

      Ask schon bei 1,73:eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek:


      Nächste Hürde bei 1,76 geknackt.

      Heute Abend geht es noch an die 1,80/1,90 €:cool:
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.05.17 17:36:09
      Beitrag Nr. 155 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.888.533 von Goldfly am 08.05.17 09:43:41
      kasten Bier
      die HV ist schon am 24. Mai....haste deinen Kasten Bier schon gekauft....bitte persönlich vorbeibringen:)
      Avatar
      schrieb am 09.05.17 07:04:10
      Beitrag Nr. 156 ()
      Gestern mit hohem volumina bei 1,77 geschlossen.

      Das sollte uns heute locker über die 2 ,- € Marke hieven

      Go QSC:D:D
      Avatar
      schrieb am 09.05.17 07:33:55
      Beitrag Nr. 157 ()
      Ask schon bei 1,84:eek::eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 09.05.17 08:30:38
      Beitrag Nr. 158 ()
      QSC - Die Turnaround Aktie 2017
      http://www.boerse-express.com/pages/2881658/fullstory/?page=…


      Aktienrundschau: QSC - Die Turnaround Aktie 2017

      Dienstag, 09. Mai 2017

      Sehr geehrte Investoren,

      die QSC AG ist ein deutscher IT Dienstleister welcher als Netzbetreiber Geschäftskunden Internet- und Telefondienstleistungen anbietet. QSC ist im Prozess sich vom klassischen Telefon- und Internetdiensten zu einem umfangreichen Servicedienstleister zu transformieren. Hierbei setzte das Unternehmen verstärkt auf den Verkauf von Cloud Computing Lösungen.

      Um den sinkenden Umsätzen im Kerngeschäft sowie Anlaufschwierigkeiten im Bereich Cloud Computing entgegen zu wirken baut QSC seit zwei Jahren Arbeitsplätze ab um die Kostenstruktur den Umsätzen anzupassen und jährlich etwa 20 Millionen Euro einzusparen. Neben dem Arbeitsplatzabbau und den Abschreibungen kostete auch die eingeleitete Vertriebsoffensive sowie der Ausbau der Pure Enterprise Cloud Technologie zunächst Geld.

      Die Transformation von einem reinen ITK zum Cloudanbieter geht weiter stark voran. Letztes Jahr wuchsen die Umsätze im wichtigen Cloud Computing Segment um 148%. Dieser Bereich hat besonders viel Zukunftspotential. Die gestern veröffentlichten Zahlen zum ersten Quartal zeugen, dass QSC weiter auf dem richtigen Weg ist. Obwohl der Umsatz mit 88,7 Millionen etwa 10% unter dem Vorjahreswert von 98,9 Millionen Euro lag betrug das EBITDA 10,5 Millionen. Die wichtige Kennzahl der EBITDA Marge stieg um 2% auf nun mehr 12% an. Dies führte dazu, dass unter dem Strich trotz der deutlich gesunkenen Umsätze ein kleiner Gewinn von 0,6 Millionen Euro ausgewiesen werden konnte. Auch der Free Cash Flow verbesserte sich von minus 0,8 auf nun plus 3,6 Millionen Euro im Jahresvergleich. Der Umsatz im wichtigen Cloud Segment wuchs im ersten Quartal erneut prozentual dreistellig um 117%.

      Für das restliche Geschäftsjahr erwartet QSC eine Fortsetzung der Trends und mit einem Umsatz von mindestens 355 Millionen und einem EBITDA von 36 Millionen Euro. Dank des starken Wachstums im Cloud Segment sowie den Effekten des Kostensenkungsprogramms sollten dieses Jahr endlich wieder schwarze Zahlen geschrieben werden. QSC wird also deutlich profitabler werden. Neben der Cloud fokussiert sich QSC auch auf die weiteren Wachstumsthemen Digitalisierung des Mittelstands sowie Internet of Things. Die QSC Aktie, welche die letzten Monate stark abgestraft wurde, hat Potential bis 2,5 Euro. Mehrere hundert Prozent Gewinn können sie erzielen, wenn sie jetzt in die Aktie der Holmes Investment Properties einsteigen.


      Holmes Investment Properties (WKN: A1H654) wurde von David Lloyd und James Holmes gegründet die zusammen über jahrzehntelange spezifische Industrieerfahrung haben. Nachdem David Lloyd`s letztes Freizeitunternehmen für 700 Millionen Pfund verkauft wurde startet er nun mit einem neuen Konzept erneut durch und will die nächsten Jahre erneut gigantisch wachsen. Aufgrund des bisherigen Erfolges wird von vielen Medien bereits positiv über das Unternehmen berichtet.
      Avatar
      schrieb am 09.05.17 08:33:20
      Beitrag Nr. 159 ()
      Bleiben Sie dabei, es wird sich lohnen

      Danke Bernd:kiss:
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.05.17 08:46:01
      Beitrag Nr. 160 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.896.888 von Goldfly am 09.05.17 08:33:20Goldfly ist genuuuuug.......wir haben begriffen.....


      warten wir mal ab was unsere Kellerkinder so von sich geben..


      Charttechnisch ist alles im grünen Bereich..



      Unsere Perle macht doch mal wieder Freude:kiss:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.05.17 09:31:28
      Beitrag Nr. 161 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.897.029 von Jomtien am 09.05.17 08:46:01
      Zitat von Jomtien: Goldfly ist genuuuuug.......wir haben begriffen.....


      warten wir mal ab was unsere Kellerkinder so von sich geben..


      Charttechnisch ist alles im grünen Bereich..



      Unsere Perle macht doch mal wieder Freude:kiss:


      so ist es

      Go QSC
      Avatar
      schrieb am 09.05.17 09:32:43
      Beitrag Nr. 162 ()
      QSC: Schwarze Zahlen! Umstrukturierung erfolgreich! Kursexplosion!
      http://www.rumas.de/finanzen/news/rumas-redaktion/news-detai…

      QSC: Schwarze Zahlen! Umstrukturierung erfolgreich! Kursexplosion!:eek::eek::eek:


      QSC ist wieder zurück in den schwarzen Zahlen. Trotz rückläufiger Umsätze konnte ein Ebitda von 10,5 Mio. Euro erwirtschaftet werden. Die Konzentration auf profitable und zukunftsfähige Geschäftsfelder hat sich bezahlt gemacht und die Prognose wurde bestätigt. Alle guten Nachrichten zusammen brachten einen Kursgewinn von rund 10% und die Aktie hat sich aus dem Seitwärtstrend gelöst. Der Widerstand bei 1,70 Euro wurde übersprungen :cool: und diese Marke wird für die weitere Kursentwicklung jetzt entscheidend sein. Mit der Kursexplosion wurde auch unser schon im März genannter Einstiegskurs für QSC überschritten und der Trade läuft.
      Avatar
      schrieb am 09.05.17 09:33:48
      Beitrag Nr. 163 ()
      QSC Aktie: Starke Kaufsignale – und nun?
      http://www.4investors.de/php_fe/index.php?sektion=stock&ID=1… :eek::eek::eek:

      09.05.2017 (www.4investors.de) - Mit den Quartalszahlen im Rücken konnte die QSC Aktie gestern deutliche Gewinne erzielen. Wir hatten am Montagmorgen vor Handelsbeginn bereits auf mögliche charttechnische Kaufsignale hingewiesen, die sich im Tagesverlauf dann auch realisierten. Der QSC Aktienkurs konnte Hindernismarken zwischen 1,65 Euro und 1,68/1,71 Euro deutlich überwinden und bis auf 1,80 Euro klettern. Weniger Deutlich fiel auf Schlusskursbasis (1,77 Euro, +9,73 Prozent) dagegen der Anstieg über kleinere Hürden bei 1,76 Euro aus, zumal sich der Aktienkurs des Kölner Konzerns zuvor in einer stärkeren Hinderniszone verfing. Die Ausgangslage für die nächsten Tage: Die Bereiche zwischen 1,65 Euro und 1,68/1,71 Euro sind für die QSC Aktie zu Unterstützungen geworden, beim Bereich um 1,76 Euro muss man dies abwarten. Aktuelle Indikationen am Dienstagmorgen liegen um 1,78/1,83 Euro und deuten mögliche Kursgewinne an. Abzuwarten bleibt auch, ob diese reichen, eine Widerstandszone um 1,78/1,82 Euro zu überwinden, die den Bullen bei der QSC Aktie gestern die Kursparty beendete. Ein Ausbruch hierüber könnten den QSC Aktienkurs in Richtung 1,88/1,92 Euro zu den nächsten kleineren Hürden führen. - See more at: http://www.4investors.de/php_fe/index.php?sektion=stock&ID=1…
      :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 09.05.17 09:35:07
      Beitrag Nr. 164 ()
      Experte Schröder: QSC - der Anfang ist gemacht
      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-05/40653831…
      :eek::eek::eek::eek:


      QSC hat heute starke :cool: Zahlen für das erste Quartal vorgelegt. Der Konzern ist im ersten Quartal in die schwarzen Zahlen zurückgekehrt. Laut Michael Schröder, Redakteur beim Anlegermagazin DER AKTIONÄR, trägt hier die Umstrukturierung Früchte. Auch bei den Anlegern kommen die Zahlen sehr gut an. Die Aktie legt kräftig zu. Schröder verweist auf ein Kaufsignal, das die Aktie gleich am frühen Morgen generiert hatte. Das Video ist teil einer längeren Sendung. Darin geht es außerdem um Adesso, GFT Technologies, Datagroup und MBB.
      Avatar
      schrieb am 09.05.17 09:56:09
      Beitrag Nr. 165 ()
      QSC AG meldet schwarze Zahlen – Klares Kaufsignal!
      QSC AG meldet schwarze Zahlen – Klares Kaufsignal! :eek:
      :eek::eek::eek::eek:https://www.lynxbroker.de/boersenblick/20170509/qsc-ag-melde…

      rendbetrachtung auf Basis 6 Monate: Die Aktie des Anbieters von Internet- und Telekommunikationsprodukten konnte in diesem Jahr bislang absolut nicht überzeugen. Während alle anderen Aktien an der Deutschen Börse sich in Partylaune befinden, gab es hier für Aktionäre ein Tief nach dem anderen. Erst in den letzten Wochen stabilisierten sich die Kurse und es bildete sich ein Dreieck aus. Die große Frage war, wohin diese Formation jetzt brechen wird. Die Antwort darauf, haben wir im gestrigen Handel bekommen. Die veröffentlichten Quartalsergebnisse wurden gut aufgenommen und die Bullen scheinen nun wieder das Zepter in der Aktie übernommen zu haben.

      Expertenmeinung: Ein Tag alleine macht noch keine Musik, aber es sieht ganz danach aus, als ob sich daraus etwas Längerfristiges bilden könnte. Wichtig wäre vor allem, dass die Kurse nun nicht wieder unter das Niveau von EUR 1.70 schließen. Dies würde einem Fehlausbruch gleichkommen und könnte die Aktie wieder belasten. Alles darüber sieht aktuell recht konstruktiv aus und wir geben dem Titel sogar leicht positive Aussichten mit auf den Weg.

      Aussicht: BULLISCH :eek::eek::eek::eek::eek:

      Avatar
      schrieb am 09.05.17 11:36:27
      Beitrag Nr. 166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.888.533 von Goldfly am 08.05.17 09:43:41
      Zitat von Goldfly:
      Zitat von Goldfly: Jetzt geht es Richtung 3 €

      Ask schon bei 1,73:eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek:


      Nächste Hürde bei 1,76 geknackt.

      Heute Abend geht es noch an die 1,80/1,90 €:cool:

      Krass wie das Teil steigt.

      Hoffe jemand ist mit eingestiegen von euch.

      Mit dieser DynaMIK SEHEN WIR HEUTE NOCH DIE 2 €
      Avatar
      schrieb am 09.05.17 11:38:02
      Beitrag Nr. 167 ()
      Avatar
      schrieb am 09.05.17 16:24:27
      Beitrag Nr. 168 ()
      QSC - Fairer Kurs bei 3 Euro // Infos von Alfred Maydorn
      QSC - Fairer Kurs bei 3 Euro // Infos von Alfred Maydorn
      :eek::eek::eek::eek:

      Am Montag hat QSC Quartalszahlen vorgelegt. Diese kamen sehr gut am Markt an. Überraschend hat man unter dem Strich wieder etwas Geld verdient. Somit gelang der Aktie direkt der Sprung über den gleitenden Durchschnitt. Alfred Maydorn, Redakteur beim Anlegermagazin DER AKTIONÄR berichtet hier über Details der Bilanz... Das Video ist Teil einer längeren Sendung. Darin geht es außerdem um Commerzbank, E.on, Dialog Semiconductor, Apple, BYD und Orocobre. Das komplette Interview finden Sie HIER.
      Avatar
      schrieb am 10.05.17 07:40:16
      Beitrag Nr. 169 ()
      Heute über 2 Euro
      Avatar
      schrieb am 10.05.17 07:43:34
      Beitrag Nr. 170 ()
      QSC startet Roadshow mit und für Partner
      :eek::eek::eek:
      https://www.channelpartner.de/a/qsc-startet-roadshow-mit-und…


      Unter dem Motto "Mit All IP & Friends perfekt aufgestellt für die digitale Zukunft!" reist der Kölner Netzanbieter und ITK-Dienstleister durch die Republik.
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      Auf der Partnertour 2017, welche die QSC AG mit Unterstützung ihrer Herstellerpartner durchführt, geht es um innovative Lösungen rund um All IP sowie neue Möglichkeiten der Digitalisierung durch die IP-Technologie.

      Die QSC-Roadshow startet bereits ab 09. März 2017 und auch Ferrari electronic ist an allen fünf Standorten dabei.
      Die QSC-Roadshow startet bereits ab 09. März 2017 und auch Ferrari electronic ist an allen fünf Standorten dabei.
      Foto: QSC
      Dabei macht der Tross in fünf Fußballstadien halt, um zwischen 09:00 und 15:30 in entspannter Atmosphäre bei Snacks und Getränken ihre Mittelstands-Klientel zu informieren. Im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Möglichkeit an einer Stadion-Tour teilzunehmen.

      Die Termine sind am 09. Mai 2017 im Berliner Olympiastadion, in Hamburg am 10. Mai im Volksparkstadion. In München trifft man sich in der Woche darauf am 16. Mai in der Allianz-Arena, nächster Stopp dann am 17. Mai in der Wirsol Rhein-Neckar-Arena bei Sinsheim und zum Abschluss geht es am 18. Mai 2017 nach Köln ins RheinEnergie-Stadion.

      Für den Besucher stehen praktische Tipps für die sichere und reibungslose Migration auf All IP bereit. Weiterhin präsentieren die Profis von QSC und den Herstellern ausgereifte IoT-Lösungen und zeigen auf, mit welchen IP-Lösungen Unternehmen ihr Business digitalisieren können.

      Die Agenda weist dabei interessante Vorträge wie etwa von Ferrari electronic zum Thema Arbeitsplatz 4.0 in der Cloud und in der All-IP-Welt oder QSC zur Vermarktung des All IP-Portfolios. Ergänzend zu den Vorträgen können sich interessierte Kunden und Partner im Ausstellerbereich über passende oder individuelle Lösungen beraten lassen.

      Weitere Details zu den Veranstaltungen, die Anmeldung, detaillierte Agenda sowie Anreisetipps finden sich unter diesem Link. (KEW)
      Avatar
      schrieb am 10.05.17 07:44:49
      Beitrag Nr. 171 ()
      QSC: Schwarze Zahlen! Umstrukturierung erfolgreich! Kursexplosion!
      :eek::eek::eek:

      QSC ist wieder zurück in den schwarzen Zahlen. :cool: Trotz rückläufiger Umsätze konnte ein Ebitda von 10,5 Mio. Euro erwirtschaftet werden. Die Konzentration auf profitable und zukunftsfähige Geschäftsfelder hat sich bezahlt gemacht und die Prognose wurde bestätigt. Alle guten Nachrichten zusammen brachten einen Kursgewinn von rund 10% und die Aktie hat sich aus dem Seitwärtstrend gelöst. Der Widerstand bei 1,70 Euro wurde übersprungen und diese Marke wird für die weitere Kursentwicklung jetzt entscheidend sein. Mit der Kursexplosion :cool: wurde auch unser schon im März genannter Einstiegskurs für QSC überschritten und der Trade läuft. Damit sehen wir uns mit unserer Trading-Strategie mit Einstiegskursen wieder einmal bestätigt und warten jetzt zunächst ab, was nach dem starken Kursgewinn passiert.
      Avatar
      schrieb am 10.05.17 09:00:52
      Beitrag Nr. 172 ()
      Wer ist unser?
      Avatar
      schrieb am 10.05.17 09:01:34
      Beitrag Nr. 173 ()
      Ist das ein Zitat? Dann fehlt die Quelle. Oder handelt es sich um eigene eigene "Analyse"?
      Avatar
      schrieb am 11.05.17 09:58:01
      Beitrag Nr. 174 ()
      QSC: Darum startete die QSC-Aktie durch
      http://www.boerse.de/nachrichten/QSC-Darum-startete-die-QSC-…
      :eek::eek::eek:

      Mit der Vorlage der Zahlen für das erste Quartal am Montag haben QSC-Anleger neuen Mut geschöpft. Der Aussicht auf den Turnaround rückt in greifbare Nähe. Kurz ausgedrückt: Trotz weniger Umsatz wirtschaftet QSC zunehmend profitabel. Das Wochenplus von rund 15,5 Prozent wird gestützt von massiver Kauflaune. Kein einziges Mal in den vergangenen zwölf Monaten griffen Anleger so stark zu wie am Montag. Die Hintergründe:

      Nachdem 2016 ein Minus von 25 Millionen Euro zu Buche stand, reichte es bei QSC im ersten Quartal zu einem Überschuss von 0,6 Millionen Euro. Dass es für den Kommunikationsdienstleister aufwärts geht, zeigen vor allem die Zahlen aus dem operativen Geschäft. Hier wird der ehemalige TecDax-Konzern sukzessive profitabler. Trotz eines Umsatzrückgangs von 10,3 Prozent wurde das Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) um 8 Prozent auf 10,5 Millionen Euro ausgeweitet. Das EBIT stieg gar von 0,6 auf 2,6 Millionen Euro.

      Mit dem Fokus auf wachstums- und margenstarke Geschäftssegmente Consulting und Cloud wird der Umsatzrückgang in den Sparten Outsourcing und dem TK-Geschäft mit Wiederverkäufern offenbar mehr als aufgefangen. Genau diese Geschäftsfelder sind es auch, auf die QSC zukünftig seinen Schwerpunkt legen will. Die Cloud-Sparte bleibt mit einem quartalsübergreifenden Wachstum von 117 Prozent der Wachstumsmotor, macht jedoch mit Erlösen von 5,2 Millionen Euro weiterhin nur einen Bruchteil der Gesamterlöse aus.

      Der Free Cashflow verbesserte sich im ersten Quartal auf 3,6 Millionen Euro (1. Quartal 2016: -0,8 Millionen Euro), war jedoch von unterdurchschnittlich moderaten Investitionen begünstigt. Im Gesamtjahr soll der Free Cashflow „über dem des Vorjahresniveaus“ (8,4 Millionen Euro) liegen. Konkrete Angaben blieb QSC wie auch beim Ausblick zum Überschuss jedoch schuldig. Die Marktkapitalisierung beträgt derzeit rund 236 Millionen Euro.
      Avatar
      schrieb am 11.05.17 09:58:39
      Beitrag Nr. 175 ()
      Avatar
      schrieb am 11.05.17 11:37:32
      Beitrag Nr. 176 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.688.892 von Goldfly am 06.04.17 12:48:33
      Zitat von Goldfly: 3 € bis zur Hv

      Habe zu 1,56 nochmal nachgelegt um fast 100% bis zur HV zu machen.
      Diese Position verkaufe ich genau an diesem Tag

      Boden scheint nun gefunden:cool:

      Ansonsten fett im Plus

      Kauf zu 1,1x
      1,46
      1,56 heute
      1,66

      Go QSC
      :yawn::yawn::yawn:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.05.17 03:01:05
      Beitrag Nr. 177 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.918.395 von Goldfly am 11.05.17 11:37:32
      :::
      Tippe mal auf 2.20 bis zur HV :)
      Avatar
      schrieb am 12.05.17 09:40:37
      Beitrag Nr. 178 ()
      QSC-Aktie: Endlich mal der Turnaround? Fairer Wert bei knapp 3 Euro! Aktienanalyse
      http://www.aktiencheck.de/exklusiv/Artikel-QSC_Aktie_Endlich…

      10.05.17 10:43
      Maydorns Meinung

      Kulmbach (www.aktiencheck.de) - QSC-Aktie: Endlich mal der Turnaround? Fairer Wert bei knapp 3 Euro! Aktienanalyse

      Alfred Maydorn, Herausgeber des Maydorn Report, sieht den fairen Wert für die Aktie des Telekomdienstleisters QSC AG (ISIN: DE0005137004, WKN: 513700, Ticker-Symbol: QSC, NASDAQ OTC-Symbol: QSCGF) in einer aktuellen Aktienanalyse bei knapp 3 Euro.

      Am Montag habe die QSC AG ihre Quartalszahlen vorgelegt. Die Jahresprognose sei erst mal bestätigt worden. In Reaktion darauf sei die QSC-Aktie deutlich angestiegen. Die Zahlen seien nach Ansicht des Aktienprofis sehr gut ausgefallen. Vor allem habe die QSC AG überraschend unter dem Strich ein bisschen Geld verdient - zwar nur 0,6 Mio. Euro, was bei einem Umsatz von 89 Mio. nicht viel sei. Die QSC AG habe jedoch ganz andere Zeiten hinter sich. Man habe sich restrukturiert, Kosten gespart, Mitarbeiter abgebaut. Jetzt sei die QSC AG nach Ansicht des Börsenexperten wieder auf dem richtigen Weg. Das Cloud-Geschäft laufe hervorragend - es wachse mit über 100%. Es sehe gut aus, als wenn der Turnaround endlich mal gelingen könne.

      Die QSC-Aktie habe den Abwärtstrend gebrochen und es spreche momentan viel dafür, dass sich der Aufwärtstrend fortsetzen könne.

      Der faire Wert für die QSC-Aktie (wenn sich die Ergebnisse auch so fortsetzen) liegt bei knapp 3 Euro - es gibt also noch Luft nach oben, so Alfred Maydorn, Herausgeber des Maydorn Report, im "Der Aktionär TV". (Analyse vom 09.05.2017)
      Avatar
      schrieb am 12.05.17 10:05:53
      Beitrag Nr. 179 ()
      Heute sollten wir die 2 € Marke von oben sehen:cool:

      Lets Rock
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.05.17 15:02:44
      Beitrag Nr. 180 ()
      QSC: Wenn es einmal läuft
      http://www.boerse.de/nachrichten/QSC-Wenn-es-einmal-laeuft/7…

      Nach der jüngsten Aufwärts-Rallye hat sich die QSC-Aktie auf hohem Niveau stabilisiert. Heute kostet ein Anteilsschein in der Spitze 1,92 Euro. Damit rückt das 52-Wochen-Hoch bei 2,19 Euro vom 26. September allmählich in greifbare Nähe. Ebenfalls in greifbare Nähe rückt der Turnaround in die Gewinnzone. Wie das jüngste Zahlenwerk zeigt, erwirtschaftete QSC bereits im ersten Quartal einen Überschuss von 0,6 Millionen Euro. 2016 stand auf Jahresbasis noch ein Gesamtdefizit von 25 Millionen Euro zu Buche.

      Vor allem für die QSC-Aktie spricht, dass der Kölner Telekommunikationsdienstleister den Sprung zu neuen Geschäftssegmenten zu meistern scheint. Dabei wird QSC bei sinkenden Umsätzen zunehmend profitabel. Trotz eines Umsatzrückgangs von 10,3 Prozent wurde das Ergebnis vor Steuern Zinsenn und Abschreibungen (EBITDA) um 8 Prozent auf 10,5 Millionen Euro ausgeweitet. Das EBIT stieg gar von 0,6 auf 2,6 Millionen Euro.

      Der Umsatzrückgang in den Sparten Outsourcing und dem TK-Geschäft mit Wiederverkäufern wird durch die Geschäftssegmente Consulting und Cloud. Die Cloud-Sparte bleibt mit einem quartalsübergreifenden Wachstum von 117 Prozent der Wachstumsmotor, macht jedoch mit Erlösen von 5,2 Millionen Euro weiterhin nur einen Bruchteil der Gesamterlöse aus.

      Der signifikante freie Cashflow Cashflow verbesserte sich im ersten Quartal auf 3,6 Millionen Euro (1. Quartal 2016: -0,8 Millionen Euro), war jedoch von unterdurchschnittlich moderaten Investitionen begünstigt. Im Gesamtjahr soll der freie Cashflow „über dem des Vorjahresniveaus“ (8,4 Millionen Euro) liegen. Konkrete Angaben blieb QSC wie auch beim Ausblick zum Überschuss jedoch schuldig. Die Marktkapitalisierung beträgt derzeit rund 236 Millionen Euro. Fest steht: Mit der Vorlage der jüngsten Quartalszahlen ist QSC wieder ein heißer Turnaround-Kandidat.
      Avatar
      schrieb am 15.05.17 15:03:44
      Beitrag Nr. 181 ()
      QSC mit starkem Auftaktquartal 2017
      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-05/40708779…


      Der IT- und Telekommunikationsanbieter ist im Vergleich zum Vorjahr wieder in die Gewinnzone zurückgekehrt. Zwar hat der Umsatz erneut nachgegeben, dieses Mal um 10 % auf 88,7 Mio. €, aber dafür hat sich das EBIT auf 2,6 Mio. € mehr als vervierfacht. Mit 0,6 Mio. € ist nun auch wieder ein Nettogewinn angefallen, nachdem man vor Jahresfrist mit - 0,1 Mio. € noch rote Zahlen geschrieben hatte. Auch der freie Cashflow ist mit 3,6 Mio. € nun wieder in den schwarzen Bereich gedreht, hatte man doch im Vergleichszeitraum noch - 0,8 Mio. € erzielt.Insbesondere das Cloud-Geschäft hat den Erfolg QSCs befeuert. Der entsprechende Strategieschwenk beginnt sich also auszuzahlen. Der Umsatz in der Cloud konnte - von niedrigem Niveau aus - auf 5,2 Mio. € mehr als verdoppelt werden. Auch im Consulting und im Telekommunikationsgeschäft mit Firmenkunden konnte man Zuwächse erzielen. In den traditionellen Bereichen Outsourcing sowie Telekommunikationsgeschäft mit Resellern ist es dagegen erwartungsgemäß zu prozentual deutlich zweistelligen Rückgängen gekommen.Auch wenn QSC lediglich die bisherige Jahresprognose bestätigt hat, legte der Aktienkurs deutlich zu. Allerdings war die Aktie in den vergangenen Wochen auch deutlich zurückgekommen, hatte QSC doch für das gesamte Jahr einen Nettoverlust von gut 25 Mio. € vermelden müssen. Mittlerweile zeigt sich aber auch hier, dass die strategische Neuorientierung Erfolg versprechend ist, denn trotz eines weiter rückläufigen Umsatzes ist die Profitabilität bereits schon wieder auf Kurs getrimmt. Die Aktie ist trotz der sich deutlich aufhellenden Erfolgsaussichten nichts für Anleger mit schwachen Nerven. Auch in der näheren Zukunft dürfte sich die Kursentwicklung als sehr schwankungsanfällig erweisen, auch wenn wir überzeugt sind, dass sie per saldo aufwärts gerichtet sein wird. Zudem ist das Unternehmen auch ein potenzieller Übernahmekandidat, weshalb wir die Aktie in Ausgabe 15.17 in unser German M&A-Portfolio gekauft haben.Fazit: Wer immer noch nicht dabei ist, versucht zu Kursen unter 2 € zum Zuge zu kommen.br/>
      Dies ist ein Ausschnitt aus dem aktuellen Aktionärsbrief Nr. 19 vom 11.05.2017.br/>
      Ihre Bernecker Redaktion / www.bernecker.info
      Avatar
      schrieb am 16.05.17 07:58:42
      Beitrag Nr. 182 ()
      QSC: Treffer und neue Trading-Chance! Wir warten auf den Ausbruch!
      https://www.rumas.de//finanzen/news/experten/news-details/ar…


      Am 09.05. hatten wir geschrieben: „QSC: Schwarze Zahlen! Umstrukturierung erfolgreich!
      Kursexplosion! QSC ist wieder zurück in den schwarzen Zahlen. Trotz rückläufiger Umsätze konnte ein Ebitda von 10,5 Mio. Euro erwirtschaftet werden. Die Konzentration auf profitable und zukunftsfähige Geschäftsfelder hat sich bezahlt gemacht und die Prognose wurde bestätigt. Alle guten Nachrichten zusammen brachten einen Kursgewinn von rund 10% und die Aktie hat sich aus dem Seitwärtstrend gelöst. Der Widerstand bei 1,70 Euro wurde übersprungen und diese Marke wird für die weitere Kursentwicklung jetzt entscheidend sein. Mit der Kursexplosion wurde auch unser schon im März genannter Einstiegskurs für QSC überschritten und der Trade läuft. Damit sehen wir uns mit unserer Trading-Strategie mit Einstiegskursen wieder einmal bestätigt und warten jetzt zunächst ab, was nach dem starken Kursgewinn passiert. Wo wir den Einstieg sehen erfahren Sie, wenn Sie den RuMaS Express-Service abonnieren.“ Die Aktie hat sich seit 09. Mai jetzt in einem sehr engen Bereich zwischen 1,85 Euro und 1,93 Euro aufgehalten und es riecht nach einem Ausbruch. In vier Tagen hat sich eine Dreiecksformation ergeben, die immer enger wird und einen Ausbruch provozieren muss. Im Moment kann dieser Ausbruch allerdings noch zu beiden Seiten erfolgen, aber wir sind optimistisch.
      Avatar
      schrieb am 16.05.17 10:18:55
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.927.407 von Goldfly am 12.05.17 10:05:53
      Zitat von Goldfly: Heute sollten wir die 2 € Marke von oben sehen:cool:

      Lets Rock


      Gleich haben wir die 2 Euro geknackt. Dann geht es zügig an die 2,24 und 3 € zur HV :cool:
      Avatar
      schrieb am 17.05.17 15:27:04
      Beitrag Nr. 184 ()
      QSC-Tochter Fonial startet SIP-Trunking
      http://www.telecom-handel.de/business-solutions/qsc/qsc-toch…
      Der IP-Centrex-Anbieter Fonial, der vor allem im SOHO-Bereich aktiv ist, bietet jetzt auch SIP-Trunking an. Zum Start gibt es zwei Tarifmodelle.



      Fonial, eine Tochter der QSC AG, hat jetzt auch SIP-Trunking-Angebote im Programm. Kunden können dabei zwischen zwei Tarifen wählen: Der Tarif Vario bietet bis zu 30 Sprachkanäle, pro Sprachkanal kostet dieser Tarif 0,80 Euro pro Monat (alle Preise netto). Darüber hinaus hat der Anbieter drei Minutenpakete mit Inklusivminuten in das deutsche Fest- und Mobilfunknetz entwickelt.
      Smart 1000 kostet 9 Euro im Monat und enthält 800 Minuten ins Festnetz und 200 Minuten ins Mobilfunknetz, Smart 5000 bietet 4.000 Festnetzminuten und 1.000 Mobilfunkminuten zum Preis für 45 Euro pro Monat. Smart 10000 schlägt mit 90 Euro monatlich zu Buche und enthält 8.000 Gesprächsminuten ins Festnetz sowie 2.000 Minuten für Gespräche in Mobilfunknetze.
      Neben Trunk Vario gibt es noch Angebote mit 50, 100 oder 200 Sprachkanälen. Hier betragen die Grundgebühren 250 Euro, 500 Euro sowie 700 Euro für 200 Sprachkanäle. Für Telefonate ins deutsche Festnetz fallen ab 0,006 Euro Euro an.Vermarktet werden die SIP-Trunking-Angebote ausschließlich im Internet.
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      Avatar
      schrieb am 17.05.17 16:13:36
      Beitrag Nr. 185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.963.635 von Goldfly am 17.05.17 15:27:04Goldfliege bist du aufgewacht:laugh::laugh:


      da waren mal wieder olle Kamellen dabei.....:cry:
      Avatar
      schrieb am 18.05.17 06:35:34
      Beitrag Nr. 186 ()
      QSC: Auf dem Weg nach oben!
      http://www.aktiencheck.de/news/Artikel-QSC_Auf_Weg_oben-7903…

      das IT-Dienstleistungsunternehmen QSC mit Sitz in Köln ist mit viel Schwung ins laufende Jahr 2017 gestartet. Die Neuausrichtung mit neuer Schwerpunktesetzung scheint sich mehr und mehr auszuzahlen. Das ehemalige TecDAX-Unternehmen versteht sich mittlerweile als „Digitalisierer für den Mittelstand“ und begleitet Unternehmen auf ihrem Weg ins digitale Zeitalter. Dabei spielen vor allem Cloud-Dienste und der Bereich Consulting eine zunehmend bedeutende Rolle. Das klassische Telekommunikationsgeschäft mit Wiederverkäufern wird hingegen schrittweise zurückgefahren.

      Zahlen sprechen Bände
      :eek:
      In den ersten drei Monaten des Jahres hat sich dies wie folgt in den Unternehmenszahlen widergespiegelt: Der Umsatz ging gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum erwartungsgemäß um rund 10 Prozent von 98,9 auf 88,7 Mio. Euro zurück. Das operative Ergebnis (EBITDA) verbesserte sich indes von 9,7 auf 10,5 Mio. Euro. Damit stieg die EBITDA-Marge um 2 Prozentpunkte auf 12 Prozent. Unter dem Strich schaffte das Unternehmen den Sprung zurück in die Gewinnzone. Nach einem Vorjahres-Fehlbetrag von 0,1 Mio. Euro konnte nun ein positives Konzernergebnis in Höhe von 0,6 Mio. Euro verbucht werden.

      Auch der Free Cashflow fiel wieder positiv aus und verbesserte sich von -0,8 Mio. Euro auf +3,6 Mio. Euro. „Die Positionierung als Digitalisierer für den Mittelstand und der Umbau zahlen sich aus. Wir wachsen, wo wir wachsen wollen, und stärken so unsere Ertrags- und Finanzkraft“, sagte Vorstandschef Jürgen Hermann. Für das Gesamtjahr wurden derweil die Jahresziele bekräftigt, die einen Umsatz von 355 bis 365 Mio. Euro, ein EBITDA von 36 bis 40 Mio. Euro und einen gegenüber 2016 verbesserten Free Cashflow (damals 8,4 Mio. Euro) vorsehen.

      Was macht die Aktie?

      Die Aktie befindet sich seit Anfang Mai auf dem Weg nach oben und verteuerte sich inzwischen um rund 20 Prozent. Mit dem Sprung über die 1,80-Euro-Marke wurde zudem der seit Herbst geltende Abwärtstrend nach oben verlassen und ein weiteres kräftiges Kaufsignal entfacht.

      Sollten Anleger sofort verkaufen? Oder lohnt sich doch der Einstieg bei QSC?

      Bleiben Sie dabei oder kaufen sie nach. Es wird sich lohnen:D
      Avatar
      schrieb am 22.05.17 07:39:47
      Beitrag Nr. 187 ()
      QSC und der Kurssprung!
      http://www.finanztreff.de/news/qsc-und-der-kurssprung/121414…

      überraschende News gab es in der letzten Woche bei QSC und Frank Holbaum hat die Quartalszahlen zum Anlass genommen, sich das Unternehmen genauer anzusehen. Die wichtigsten Nachrichten, die letzte Woche QSC und dessen Kurse bewegt haben waren folgende:


      Schwarze Zahlen! :D Erst kürzlich hatte sich QSC mit seinem Quartalsergebnis im Rampenlicht wohlgefühlt, denn die schwarzen Zahlen sind zurück und haben prompt einen Kurssprung um 17 % binnen einer Woche ausgelöst.:D

      Die Analysten! Auch wenn es weiter nach oben gehen könnte, wird die QSC-Aktie von Bankanalysten weitgehend ausgeblendet und es gibt keine fundamentalen Analysen.
      Der Aufwärtstrend! Technische Analysten weisen vor allem auf die starken kurzfristigen Aufwärtstrends hin, die sich am Kursdurchschnitt der jeweiligen zeitlichen Phasen messen lassen. Zum GD20 hat QSC nun 12 % Vorsprung, zum GD38 15 % und zum GD50 ebenfalls gut 15 %. Mittel- und langfristig ist dies weniger eindeutig. So sind zum GD100 8 % Vorsprung und zum GD200 immerhin 4 %. Der Aufwärtstrend ist damit jedoch intakt.:D
      Die Charttechnik! Die Aktie muss nun die Hürde in Höhe von 2 Euro überwinden, so dass das 6-Monats-Hoch bei 2,05 Euro vom 22. November und das 12- bzw. 24-Monats-Top bei 2,20 und 2,27 Euro vom 26. September 2016 sowie vom 26.05.2015 erreichbar werden.:cool:
      Avatar
      schrieb am 30.05.17 15:00:05
      Beitrag Nr. 188 ()
      QSC-Aktie: Noch ist nichts passiert
      http://www.boerse.de/nachrichten/QSC-Aktie-Noch-ist-nichts-p…


      Die Aktie von QSC fällt nach dem Minus vergangenen Donnerstag (-1,04%) und dem Verlust am Freitag (-2,93%) heute erneut fast 3% in den Keller (gestern: +0,44%). Dabei wird QSC bei sinkenden Umsätzen zunehmend profitabel: Trotz eines Umsatzrückgangs von 10,3 Prozent wurde das Ergebnis vor Steuern Zinsenn und Abschreibungen (EBITDA) um 8 Prozent auf 10,5 Millionen Euro ausgeweitet. Das EBIT stieg gar von 0,6 auf 2,6 Millionen Euro.

      Der Umsatzrückgang in den Sparten Outsourcing und dem TK-Geschäft mit Wiederverkäufern wird durch die Geschäftssegmente Consulting und Cloud. Die Cloud-Sparte bleibt mit einem quartalsübergreifenden Wachstum von 117 Prozent der Wachstumsmotor, macht jedoch mit Erlösen von 5,2 Millionen Euro weiterhin nur einen Bruchteil der Gesamterlöse aus. Der signifikante freie Cashflow Cashflow verbesserte sich im ersten Quartal auf 3,6 Millionen Euro (1. Quartal 2016: -0,8 Millionen Euro), war jedoch von unterdurchschnittlich moderaten Investitionen begünstigt. Im Gesamtjahr soll der freie Cashflow „über dem des Vorjahresniveaus“ (8,4 Millionen Euro) liegen. Konkrete Angaben blieb QSC wie auch beim Ausblick zum Überschuss jedoch schuldig. Doch ist die Aktie jetzt fair bewertet?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.05.17 17:29:24
      Beitrag Nr. 189 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.042.261 von Goldfly am 30.05.17 15:00:05
      ....
      Heute ging es aber schwer Richtung drei Euro......:)
      Avatar
      schrieb am 02.06.17 08:40:22
      Beitrag Nr. 190 ()
      „HOSTING AWARD 2017“ FÜR DIE COLOCATION-SERVICES VON QSC
      https://blog.qsc.de/2017/06/hosting-award-2017-fuer-die-colo…

      Ein Award jagt den nächsten:eek::eek::eek::eek:

      In eigenen, hochmodernen Rechenzentren in Nürnberg, München und Hamburg bietet die QSC AG seit vielen Jahren Colocation-Services an. Rüdiger Hofer, Leiter des dafür zuständigen Profitcenters, und sein Team dürfen sich nun über eine besondere Auszeichnung freuen: Ihnen wurde im Rahmen einer Leserbefragung der Verlagsgruppe Vogel IT-Medien ein „Hosting Award 2017“ in der Kategorie „Colocation/Rechenzentrum“ verliehen.

      Die „Hosting Awards 2017“ sind das Ergebnis einer großen Leserbefragung in Zusammenarbeit mit den neun IT-Portalen der Vogel IT-Medien und webhostlist. Sie wurden nach 2016 nun zum zweiten Mal vergeben.

      Auszeichnungen gab es in zehn Kategorien. QSC konnte mit „Colocation/Rechenzentrum“ punkten und dabei den „Hosting Awards 2017 Silber“ gewinnen. Den Preis nahm Produktmanager Manuel Jenne während des „Hosting & Service Provider Summit“ Mitte Mai in Frankfurt/Main entgegen.

      „Ich bedanke mich bei allen Lesern, die uns ihre Stimme gegeben haben“, so Rüdiger Hofer, Leiter des Profitcenters Colocation bei QSC: „Die Auszeichnung für QSC zeigt, dass unsere Strategie am Markt ankommt und von unseren Kunden honoriert wird.“

      Neue Anforderungen an Rechenzentrumsdienstleister

      Die Rechenzentren, die QSC in Nürnberg, München und Hamburg selbst besitzt und betreibt, sind TÜV- und ISO-zertifiziert und unterstützen die Kunden dabei, ihre Kosten unter Kontrolle zu halten, die Flexibilität ihrer IT zu erhöhen, Entwicklungszyklen zu verringern und so eine höhere Investitionssicherheit zu erreichen.

      Doch die Anforderungen sind in den letzten Jahren gestiegen. „Von einem Colocation Provider wird heute erwartet, dass er sich als langfristiger Partner engagiert und alle notwendigen effizienzsteigernden Maßnahmen bzw. Trends im Datacenter-Umfeld selbstständig erkennt und umsetzt“, so Hofer. „Auf diesem Weg sind wir unterwegs und hoffen, damit viele neue Kunden zu begeistern.“


      Preisverleihung in der Kategorie „Colocation/Rechenzentrum“ des „Hosting Award 2017“: Produktmanager Manuel Jenne (2. v. r.) nahm die Auszeichnung für QSC entgegen. Foto: Vogel IT-Akademie.

      Das A und O sind dabei moderne Konzepte: Der Einsatz modularer Rechenzentren und innovativer Techniken bilden den Unterbau für hochflexible Lösungen und garantieren kurze Bereitstellungszeiten. Hofer: „Unsere Kunden können sich auf unsere Experten verlassen – bei der Analyse, Beratung und Konzeption ebenso wie beim Produktiveinsatz.“

      Neben den Colocation- und Hosting-Services bietet QSC mit der Pure Enterprise Cloud eine moderne Cloud-Plattform und ein umfassendes Serviceangebot für eine integrierte cloudbasierte IT, über die der digitale Arbeitsplatz ebenso gemanagt werden kann wie Geschäftsapplikationen oder Managed Services. Auch Multi-Cloud-Ansätze können damit realisiert werden. Dafür hat QSC gerade als neues Beratungsangebot das „Multi Cloud Consulting“ gestartet.
      Avatar
      schrieb am 21.09.17 07:47:12
      Beitrag Nr. 191 ()
      Breitband kommt voran: weitere 865 Millionen EUR freigegeben
      18.09.2017
      https://digitales-wirtschaftswunder.de/breitband-kommt-voran…
      Breitband kommt voran: weitere 865 Millionen EUR freigegeben

      Das Geld für 209 Netzausbauprojekte hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bereits im laufenden Jahr 2017 freigegeben. Damit sollen etwa 84.000 Kilometer Glasfaser verlegt werden. Bis 2025 sollen durch die Investitionen gigabitfähige Netze realisiert werden.

      Eine gut ausgebaute Infrastruktur ist die Voraussetzung für wirtschaftliche Prosperität – in der Volkswirtschaftslehre eine Binse, bei Breitbandnetzen immer noch ein Diskussionsthema. Doch zurzeit scheint es tatsächlich vorwärts zu gehen, denn Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat vor kurzem Förderbescheide im Wert von 865 Millionen Euro für 209 Netzausbauprojekte an Kommunen und Landkreise verteilt. Damit sollen etwa 84.000 Kilometer neue Glasfaser verlegt werden, zusätzlich zu den seit April 2016 bereits verlegten 290.000 Kilometern. Neben den großen Kommunikationsanbietern als Hauptakteure sind in zahlreichen Regionen auch andere Unternehmen aktiv, vor allem kommunale Energieversorger und Betreiber von Stadtnetzen.

      Eine Übersicht über die aktuell verfügbaren Internetgeschwindigkeiten in Deutschland findet sich im Breitbandatlas des Verkehrsministeriums. Er zeigt jedoch deutlich, dass die Realität noch weit vom Versprechen der Digitalen Agenda entfernt ist, alle deutschen Haushalte mit Breitbandinternet ab 50 Mbit/s zu versorgen. Wohlgemerkt, dieses Ziel gilt für 2018; ist also nicht mehr zu erreichen. Doch die 2014 gegründete „Netzallianz Digitales Deutschland“ soll bis 2025 gigabitfähige Netze realisieren. Dafür werden in den nächsten Jahren rund 100 Milliarden Euro in den Netzausbau investiert. Zahlreiche interessante Details hierzu finden sich In einem Blogbeitrag des TK-Dienstleisters Fonial.

      Beschleunigung des Ausbaus dringend nötig
      Die „Zukunftsoffensive Gigabit Deutschland“ arbeitet eng mit der Industrie zusammen, die den Großteil der Investitionen aufbringen soll. Pro Jahr wird die Wirtschaft etwa acht Milliarden Euro in den Netzausbau investieren. Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur stellt zudem etwa vier Milliarden Euro für unterversorgte Regionen zur Verfügung. Der Fonial-Artikel resümiert: „Bei jeder Baustelle an Verkehrswegen soll fortan Glasfaser mitverlegt werden. Auch bei der Erschließung von Neubaugebieten soll das Verlegen von Glasfaser gewährleistet werden. Zudem kann durch das DigiNetz-Gesetz bestehende Infrastruktur (Schienen- und Wasserwege sowie Straßen) für den Ausbau mitgenutzt werden.“

      Diese Beschleunigung der Bauaktivitäten ist nötig, denn die vielen Statistiken zeigen bedenkliche Werte: In der Innovationsstudie des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung kommt Deutschland nur auf Platz 14, weit abgeschlagen hinter den Spitzenreitern Finnland, Schweden und Israel. Die von Akamai Technologies erhobene Statistik mit der durchschnittlichen Verbindungsgeschwindigkeit der Internetanschlüsse im Festnetz kommt lediglich auf einen Wert von 15 Megabit pro Sekunde. Ein beschleunigter Ausbau der Netze ist also dringend geboten, denn oft verlassen Unternehmen „ganze Standorte zugunsten von Gegenden mit besserer Infrastruktur“, konstatiert Fonial. „Bleibt also zu hoffen, dass den Plänen der Regierung und der Bündnisse Taten folgen, die eine schnelle Umsetzung versprechen. Nur so kann Deutschland langfristig wettbewerbsfähig bleiben.“
      Avatar
      schrieb am 28.09.17 09:33:58
      Beitrag Nr. 192 ()
      QSC barcamp-koeln-tummelplatz-fuer-kreative-und-innovative/
      https://blog.qsc.de/2017/09/barcamp-koeln-tummelplatz-fuer-k…


      Rund 200 Menschen nahmen am ersten September-Wochenende am BarCamp Köln teil. Schon zum siebten Mal war QSC Gastgeber für diese Konferenz der besonderen Art, bei der die Teilnehmenden das Programm komplett mit eigenen Themen füllen. Von Stefan Evertz, dem langjährigen Organisator des Kölner BarCamps und zahlreicher weiterer „Un“-Konferenzen wollten wir wissen, ob themenoffene BarCamps nach wie vor gefragt sind und weshalb sie dabei helfen, gerade bei digitale Themen auf dem Laufenden zu bleiben.

      Jedes Jahr im Herbst verwandelt sich das Erdgeschoss der QSC-Unternehmenszentrale in Köln in einen Seminar- und Konferenz-Ort der besonderen Art. Dann ist das BarCamp Köln zu Besuch und bringt Fotografen mit SEO-Beratern zusammen, Start-up-Manager mit Weltenbummlern, Versicherungskaufleute mit Therapeuten. Daraus entsteht eine inspirierende Atmosphäre, die Weiterbildung und Netzwerken zu einem lehrreichen Vergnügen macht.

      Wie das BarCamp Köln abläuft, habe ich im vorigen Jahr in meinen Blog-Eintrag Innovativer Austausch, inspirierende Weiterbildung ausführlich beschrieben, nachdem ich zum ersten Mal dabei war. Eindrücke vom BarCamp Köln 2017 habe ich auch diesmal wieder mit der Kamera eingefangen, siehe unser Fotoalbum auf Flickr. Außerdem verlinken wir am Ende dieses Textes auf die lesenswerten BarCamp-Berichte anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

      Das BarCamp Köln hat mir und den anderen Teilnehmenden wieder viel Spaß gemacht. Aber genügt das auf Dauer? Trägt das Konzept der themenoffenen Unkonferenzen noch? Stefan Evertz hat das BarCamp Köln vor vier Jahren „wiederbelebt“ und es mittlerweile zum vierten Mal als Teil des vierköpfigen Teams organisiert. Er hat mir ein paar Fragen zum Status von BarCamps in Deutschland beantwortet:


      Gut besucht: Bei der Personen- und der Themenvorstellung treffen sich alle Teilnehmenden des BarCamps Köln in der Firmenkantine. Danach versammeln sich kleinere Gruppen, um sich über einzelne Themen in „Sessions“ auszutauschen. Foto: © Daniela Eckstein / QSC AG.

      Stefan – beim BarCamp duzt man sich, also bleiben wir auch hier beim Du: Gut 80 Prozent der Teilnehmenden neulich in Köln waren vorher schon einmal bei einem BarCamp. Viele von ihnen kannten sich bereits. Ist aus der offenen Zusammenkunft ein Insider-Treff geworden?

      Evertz: Das kann man so nicht sagen und das wäre auch schade. Es kommen ja immer wieder zahlreiche Menschen dazu, die noch nie an einer solchen Konferenz teilgenommen haben. Deren Feedback bei der Abschluss-Session ist eigentlich immer, dass sie sich sehr wohl gefühlt haben, das Format sehr spannend finden und sie sich auf die nächste Ausgabe freuen. Das erzählen sie dann auch weiter und bringen wieder neue Menschen auf den Geschmack. So ist in den vergangenen zehn Jahren tatsächlich eine bundesweite Community entstanden, auch wenn viele Teilnehmer meistens nur zu „regionalen“ BarCamps gehen.

      Unter unseren Teilnehmenden findet man zudem überdurchschnittlich viele gut vernetzte Menschen, die ihre BarCamp-Erfahrungen gerne über ihre Social-Media-Kanäle weitergeben und die Idee so noch bekannter machen.

      Hört sich nach viralem Marketing an. Wie läuft das dann ab?

      Evertz: Zum Beispiel wird Twitter von unserer Community als Kommunikationskanal intensiv genutzt. Allein am BarCamp-Wochenende wurden 2500 Tweets über das #BarCampKoeln abgesetzt. Übrigens von rund 500 Twitter-Accounts, obwohl nur rund 200 Menschen vor Ort waren.

      Also ganz klar: Dieses Konferenzformat ist noch lange nicht in der Schrumpfphase angekommen. Die Nachfrage nach Tickets ist nach wie vor hoch und es entstehen auch immer noch mal neue themenoffene BarCamps in weiteren Städten.

      Doch wie passt solch eine bunte Mischung von Menschen und Themen zu der Notwendigkeit, sich bei der Weiterbildung immer mehr zu fokussieren?

      Evertz: Gerade weil man sich überall fokussieren soll, tut solch eine themenoffene und eben nicht lange vorab durchgeplante Veranstaltung gut. Es macht gerade den Reiz aus, dass man hier fremde Menschen und neue Themen kennenlernen kann. Die Teilnehmenden kommen ja, um ihren Horizont zu erweitern. Und ich merke selbst immer wieder, wieviel ich eben noch nicht weiß. Insofern lerne ich auch nach über 100 besuchten und über 40 organisierten BarCamps immer noch etwas dazu.

      Es gibt noch andere Punkte: Wer zum BarCamp fährt, bringt sich dort aktiv ein. Viele Teilnehmende schlagen selbst Themen vor und bieten sich dann auch als Sessiongeber oder Moderator der daraus entstehenden Session an. Und das schult ungemein.

      Bei einem BarCamp kann man außerdem auch mal etwas ausprobieren. Man muss nicht unbedingt mit einem fertigen Vortrag dorthin kommen. Eine Session kann auch aus einer Frage entstehen, die gemeinsam von den Teilnehmenden besprochen wird. Wer das Thema vorgeschlagen hat, moderiert dann zum Beispiel die Diskussion.


      Themenmischung: Bei BarCamps geht es meist um Digitales. Aber auch andere Fragen finden hier ihre Interessenten. Foto: © Daniela Eckstein / QSC AG.

      Ist das der Grund, weshalb der Anteil der Selbstständigen, Freiberufler und Start-up-Unternehmer unter den BarCampern überdurchschnittlich hoch ist?

      Evertz: Das ist sicher ein Grund – die offene, auf Austausch bedachte Kultur passt besonders gut zu Start-ups und Selbstständigen. Stärker als bei Angestellten steht hier oft auch Kommunikation und Präsentation im Vordergrund – eine gute Basis, Wissen auf verschiedene Arten zu teilen. Zudem hilft der häufig bei BarCamps zu beobachtende Fokus auf technische bzw. digitale Themen, einfach auf dem Laufenden zu bleiben. Gerade bei diesen sehr dynamischen Themen gibt es daher kaum eine bessere Form der Weiterbildung.

      Selbstständige und Start-ups haben ja oft längere und andere Arbeitszeiten als der durchschnittliche Arbeitnehmer. Da gerade die themenoffenen BarCamps meistens am Wochenende stattfinden, mag es einfach auch eine höhere Bereitschaft geben, sich an solchen Veranstaltungen zu beteiligen.

      Außerdem ist hier auch eine Art Marktforschung möglich: Wer etwas anzubieten hat – sei es eine Software oder auch ein Kommunikationskonzept – kann hier in den direkten Dialog mit Experten und potentiellen Nutzern – oder Kunden – gehen. Damit sind BarCamps oft auch so etwas wie ein Tummelplatz für Kreative und Innovative.

      Es gibt aber einen klaren Trend zu ThemenCamps?

      Evertz: Das ist richtig. Inzwischen sind 85 Prozent der angebotenen BarCamps themenbezogen. Ganze Branchen haben das BarCamp-Konzept für sich entdeckt und einzelne Unternehmen nutzen es für interne Zwecke.

      Das hat damit zu tun, dass BarCamps bei viel geringeren Kosten eine oft vergleichbare Weiterbildungsqualität wie konventionelle Konferenzen bieten. Denn auch bei Themencamps gilt ja, dass die Teilnehmenden die Session-Themen selbst vorschlagen und die Workshops dann auch leiten.

      Und wie bei allen BarCamps spielt die Diskussion hier eine große Rolle, für die sonst viel weniger Zeit zur Verfügung gestellt wird. Der Austausch über die Themen ist dadurch häufig viel intensiver.

      Gibt es einen Vorteil der ThemenCamps gegenüber den themenoffenen Unkonferenzen?

      Evertz: Bei ThemenCamps trifft man mit seiner Frage oder These oft sehr genau die passende Zielgruppe für eine Diskussion, denn die Teilnehmenden interessieren sich ja für dasselbe Themengebiet und sind darin oft sogar die Experten. Allerdings kommt es auch bei themenoffenen BarCamps nur sehr selten vor, dass aus einem vorgeschlagen Thema keine Session wird, im Zweifelsfall fällt sie eben etwas kleiner aus. Denn die Qualität einer Session wird letztendlich an den Inhalten gemessen, nicht an der Zahl der beteiligten Personen.


      Sponsoren sorgen dafür, dass die Teilnehmerpreise bei den BarCamps niedrig gehalten werden können. QSC stellte beim BarCamp Köln die Räume und die technische Ausstattung zur Verfügung. Foto: © Daniela Eckstein / QSC AG.

      Jetzt noch eine Frage in eigener Sache: Was fällt Euch zu Eurem Gastgeber QSC ein?

      Evertz: Man merkt schon, dass QSC ein ITK-Unternehmen ist. Die WLAN-Versorgung war auch bei diesem Mal wieder perfekt – ebenso wie die Ausstattung der Konferenzräume. Gerade für die beim BarCamp zahlreich vertretenen Apple-Nutzer waren ausreichend Anschlussmöglichkeiten vorhanden, was keine Selbstverständlichkeit ist. Das wissen wir und unsere Teilnehmenden überaus zu schätzen. Und es ist schön zu sehen, wie herzlich und zuvorkommend wir jedes Jahr aufs Neue begrüßt und unterstützt werden. Ohne QSC gäbe es das BarCamp Köln sicher so schon länger nicht mehr. An dieser Stelle also: Herzlichen Dank!

      Welche BarCamps stehen in diesem Herbst noch an, die Du zum Beispiel Internet-affinen Menschen empfehlen würdest?

      Evertz: Da gibt es einige spannende Veranstaltungen, zum Beispiel:

      Beim IoTcamp am 5. Oktober 2017 geht es ums Internet of Things. Konferenzort sind diesmal die Highlight Towers in München.
      Das BarCamp Düsseldorf am 13. und 14. Oktober 2017 (bei RP Online in Düsseldorf) ist grundsätzlich themenoffen, hat diesmal aber den Fokus auf Start-ups. Das BarCamp ist aktuell bereits ausverkauft, erfahrungsgemäß lohnt aber bald ein Blick in die Ticketbörse, die demnächst angeboten wird.
      Das BarCamp Hamburg ist traditionell das größte themenoffene BarCamp in Deutschland. Es findet in diesem Jahr am 17. und 18. November 2017 bei der Firma Otto statt.



      © Stefan Evertz

      Über Stefan Evertz:
      Stefan Evertz ist Berater für digitale Kommunikation und Tool-Lotse in Frankfurt. Er berät und begleitet Unternehmen und Organisationen rund um die Themen Digitale Strategie, Community Management, Social Media Monitoring und BarCamps. Er hat in den letzten zehn Jahren über 40 BarCamps organisiert oder als Berater begleitet. Stefan Evertz twittert unter @hirnrinde und bloggt unter hirnrinde.de und im MonitoringMatcher. Sein Buch „Analysiere das Web! Wie Sie Marketing und Kommunikation mit Social Media Monitoring verbessern“ erscheint im November 2017 im Haufe Verlag.
      Avatar
      schrieb am 28.09.17 09:35:00
      Beitrag Nr. 193 ()
      Taste the floor
      Haben wir getan /gestern

      Nun

      UP to the sky:eek:

      3 € and more:cool:
      Avatar
      schrieb am 04.10.17 15:55:03
      Beitrag Nr. 194 ()
      Geil, Festhalten, es geht los
      QSC - Der Highflyer von Morgen!? https://www.godmode-trader.de/video/qsc-der-highflyer-von-mo… Die Basis für eine große Rally von 100% und mehr ist vorhanden. Drücken wir die Daumen, dass diese auch genutzt wird. Gleich mehrere charttechnische Formationen weisen in QSC auf eine positive Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten hin. Die bestätigenden Ausbruchssignale auf der Longseite stehen aber noch aus, womit gewisse kurzfristige Risiken bestehen.

      QSC-Infos am Rande | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/962809-neustebei…
      Avatar
      schrieb am 06.10.17 08:34:22
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: Urheberrechtsverletzung, Meldung des Rechteinhabers liegt vor.
      Avatar
      schrieb am 24.10.17 08:31:15
      Beitrag Nr. 196 ()
      gesagt getan

      Auf gehts QSC:D
      Avatar
      schrieb am 03.11.17 07:47:34
      Beitrag Nr. 197 ()
      Montag nach den zahlen sollten wir die 3 Euro ankratzen.

      Heute letzte Chance einzusteigen

      Good luck all :cool:
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.11.17 07:53:50
      Beitrag Nr. 198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.088.239 von Goldfly am 03.11.17 07:47:34
      :-)
      Zitat von Goldfly: Montag nach den zahlen sollten wir die 3 Euro ankratzen.

      Heute letzte Chance einzusteigen

      Good luck all :cool:


      Klar! ich wäre schon mit 1,80 zufrieden
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.11.17 08:15:27
      Beitrag Nr. 199 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.088.284 von Trendfighter am 03.11.17 07:53:50
      Zitat von Trendfighter:
      Zitat von Goldfly: Montag nach den zahlen sollten wir die 3 Euro ankratzen.

      Heute letzte Chance einzusteigen

      Good luck all :cool:


      Klar! ich wäre schon mit 1,80 zufrieden


      Die bekommst du schon heute :look:
      Avatar
      schrieb am 03.11.17 10:21:06
      Beitrag Nr. 200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.117.623 von Goldfly am 19.01.17 13:30:07
      Zitat von Goldfly: Ziel vorerst 4 € bis Jahresende, daran lasse ich mich messen:lick:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.11.17 14:47:34
      Beitrag Nr. 201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.089.919 von ChrisOC am 03.11.17 10:21:06
      Zitat von ChrisOC:
      Zitat von Goldfly: Ziel vorerst 4 € bis Jahresende, daran lasse ich mich messen:lick:

      Den Typen kannst du nicht für voll nehmen....der hat voll ein an der Klatsche....
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.11.17 15:05:00
      Beitrag Nr. 202 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.092.610 von mawasch am 03.11.17 14:47:34
      Zitat von mawasch:
      Zitat von ChrisOC: ...

      Den Typen kannst du nicht für voll nehmen....der hat voll ein an der Klatsche....


      das sagt gerade der richtige:laugh:

      heute war mal wieder schön Geld zu verdienen...aber nein stundenlanges dummes Gebabbel wer was angeblich gesagt hat...


      oh mein Gott QSC seine Aktionäre:kiss:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.11.17 15:24:35
      Beitrag Nr. 203 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.088.284 von Trendfighter am 03.11.17 07:53:50
      Zitat von Trendfighter:
      Zitat von Goldfly: Montag nach den zahlen sollten wir die 3 Euro ankratzen.

      Heute letzte Chance einzusteigen

      Good luck all :cool:


      Klar! ich wäre schon mit 1,80 zufrieden


      Gleich hast du deine 1,80 :p
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.11.17 15:41:38
      Beitrag Nr. 204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.092.808 von Jomtien am 03.11.17 15:05:00
      Zitat von Jomtien:
      Zitat von mawasch: ...
      Den Typen kannst du nicht für voll nehmen....der hat voll ein an der Klatsche....


      das sagt gerade der richtige:laugh:

      heute war mal wieder schön Geld zu verdienen...aber nein stundenlanges dummes Gebabbel wer was angeblich gesagt hat...


      oh mein Gott QSC seine Aktionäre:kiss:


      wenn du eine mücke verschluckst, hast du mehr hirn im bauch als im kopf....eure gequierte sch...die ihr beiden hier über monate schreibt gehört bestraft.....heute geld verdienen....einfach nur dumm!!!traurig, dass man so hirnloses geschreibsel hier duldet:mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 03.11.17 17:11:28
      Beitrag Nr. 205 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.093.033 von Goldfly am 03.11.17 15:24:35
      lustig,
      der könnte mit irgendeinem vom Vorstand des QSC verwand sein,der findet ein Cent auf der Strasse und
      denkt sich,man heute habe ich 100% gemacht:laugh:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.11.17 17:44:56
      Beitrag Nr. 206 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.094.110 von partisan0815 am 03.11.17 17:11:28wohl war....er und jomtien sind absolut realitätsremd....die schreiben einen mist man könnte echt glauben, dass sich blagen einen schlechten witz erlauben....wie 10 jährige...:mad:
      Avatar
      schrieb am 04.11.17 07:48:59
      Beitrag Nr. 207 ()
      Leute freut euch des Lebens

      Ich bin dank F&H zum Millionär geworden durch Pironet und Cancom

      Schaut euch die Charts an:laugh:


      QSC wird gerockt werden bis mindestens 20/25 Euro.

      Damals wurde ich auch bei Cancom ausgelacht und nun :laugh::laugh::laugh::laugh: ICH

      Grüße euch aus MIAMI:cool:

      Das Leben ist so geil:D Erbärmlich seid nur Ihr. :laugh:
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.11.17 08:53:33
      Beitrag Nr. 208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.097.698 von Goldfly am 04.11.17 07:48:59Goldfly
      Bei allem Respekt.
      Der letzte Satz. Denk nochmal drüber nach.
      Schau Dir vielleicht dabei in die Augen.

      Was ist Geld
      Nur ein Systembestandteil.
      Wir sind nicht damit auf die Welt gekommen.
      Und auch wenn du 100mio hast
      Mitnehmen wirst du nichts.
      Du siehst es schadet deiner Persönlichkeit.

      Stay cool
      20EUR agreed
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.11.17 09:03:35
      Beitrag Nr. 209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.097.911 von upolani am 04.11.17 08:53:33
      Zitat von upolani: Goldfly
      Bei allem Respekt.
      Der letzte Satz. Denk nochmal drüber nach.
      Schau Dir vielleicht dabei in die Augen.

      Was ist Geld
      Nur ein Systembestandteil.
      Wir sind nicht damit auf die Welt gekommen.
      Und auch wenn du 100mio hast
      Mitnehmen wirst du nichts.
      Du siehst es schadet deiner Persönlichkeit.

      Stay cool
      20EUR agreed

      Ja vielleicht ist es etwas übertrieben gewesen.

      Aber es nervt

      Halte mich ob Zukunft zurück
      Man kommt als nackter und man verschwindet wieder als nackter mit nix

      So ist es. Geld ist halt nur ein materielles
      Instrument.. schön wenn man es hat aber ohne alles andere drumherum ist es nichts.

      In den Zeiten wo ich fast nichts mehr hatte wäre ich genauso frustriert gewesen wir die anderen hier wenn sie mal 30 euro in den miesen ist

      Was solls.. Schönes w
      Wochenende
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.11.17 09:32:09
      Beitrag Nr. 210 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.097.998 von Goldfly am 04.11.17 09:03:35Thumb high

      QSC wird seinen Weg gehen
      Die handelnden sind vertrauenswürdig.
      Sicherheit gibt es nicht im Leben.
      Selbst kann man nur bestmöglich.

      Vorboten
      / Qloud 100% extern
      / 2 plusnets
      / Faulhaber Höger haben sich als Investoren bezeichnet, die kamen NIE für Vorstandsjob
      / UI nie umgeschalten Voice, BNG needed
      / Hermann (wäre nie „noch“ da, wenn er alles versammelt hätte. Incan tell you there are opportunities, wir werden morgen das beste machen für QSC...)
      / 30000 GK
      / viele Interessenten? UI, DG (wollen national), Telekom neue koop Modelle lt Pruchnow,....
      / was macht UI mit GK
      / 4.macht (schauen die anderen zu?)
      / ....

      Zahlen
      Bin gespannt
      / Telefonica wirkt ab q3
      / Stark wachsendes cloud Segment angekündigt

      Zeit wird es die Hürde zu nehmen bei 2.
      Dann gehts schnell Richtung 3.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.11.17 07:26:22
      Beitrag Nr. 211 ()
      Spannend:eek::eek::eek::eek:

      Was kommt gleich

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 06.11.17 07:49:50
      Beitrag Nr. 212 ()
      Hamma
      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-11/42149418…



      DGAP-News: QSC wächst im Cloud-Geschäft und erhöht Free-Cashflow-Prognose (deutsch)

      QSC wächst im Cloud-Geschäft und erhöht Free-Cashflow-Prognose



      QSC wächst im Cloud-Geschäft und erhöht Free-Cashflow-Prognose

      - Cloud-Umsatz steigt in den ersten neun Monaten 2017 um 63 % - EBITDA-Marge verbessert sich auf 11 % - EBIT steigt um 81 % auf 6,5 Mio. EUR - Konzerngewinn erhöht sich auf 2,6 Mio. EUR - Free-Cashflow-Prognose auf 10 bis 11 Mio. EUR angehoben

      Köln, 6. November 2017. Bei einem weitgehend planmäßigen Geschäftsverlauf konnte QSC in den ersten neun Monaten 2017 die Ertrags- und Finanzkraft weiter steigern. Während der Umsatz um 29,1 Mio. EUR auf 264,8 Mio. EUR zurückging, blieb das EBITDA mit 29,3 Mio. EUR nahezu auf dem Niveau des Vorjahres; die EBITDA-Marge verbesserte sich um 1 Prozentpunkt auf 11 %. Das EBIT stieg um 81 % auf 6,5 Mio. EUR und der Konzerngewinn erhöhte sich auf 2,6 Mio. EUR im Vergleich zu -0,1 Mio. EUR im Vorjahr. Im abgelaufenen Quartal erwirtschaftete QSC den dritten Konzerngewinn in Folge. Die höhere Ertragskraft resultiert insbesondere aus der verbesserten Kostenbasis sowie niedrigeren Abschreibungen. Die schlanke Kostenstruktur trug in den ersten neun Monaten 2017 auch maßgeblich zur Verbesserung des Free Cashflows um 12 % auf 8,7 Mio. EUR bei.

      Besonders dynamisch entwickelte sich in den ersten neun Monaten 2017 das jüngste Segment Cloud: Die Umsätze vor allem mit der Pure Enterprise Cloud sowie dem IoT-Portfolio (Internet of Things) stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 63 % auf 19,5 Mio. EUR. Im Consulting sowie im TK-Geschäft mit Firmenkunden erzielte QSC Umsätze auf Vorjahresniveau. Dagegen sanken die TK-Umsätze mit Wiederverkäufern markt- und regulierungsbedingt um 22,9 Mio. EUR auf 68,4 Mio. EUR. Im Outsourcing gingen die Umsätze um 13,4 Mio. EUR auf 77,9 Mio. EUR zurück.

      Angesichts der guten Entwicklung des Free Cashflows erhöht QSC ihre Prognose für das Gesamtjahr 2017: Das Unternehmen erwartet nun einen Free Cashflow von 10 bis 11 Mio. EUR; bisher wurde ein Free Cashflow leicht über dem Vorjahresniveau von 8,4 Mio. EUR prognostiziert. Unverändert plant QSC einen Umsatz von 355 bis 365 Mio. EUR und ein EBITDA-Ergebnis von 36 bis 40 Mio. EUR. QSC-Vorstandsvorsitzender Jürgen Hermann erklärt: "Wir setzen konsequent unsere Pläne für 2017 um: sukzessiver Ausbau des Cloud-Geschäfts, Stärkung des TK-Geschäfts für Firmenkunden und Erhöhung der Profitabilität."

      in Mio. EUR Q3 2017 Q3 2016 9M 2017 9M 2016 Umsatz 88,9 95,9 264,8 293,9 Umsatz Cloud 8,0 5,6 19,5 12,0 Umsatz Consulting 9,5 10,3 30,3 30,7 Umsatz Outsourcing 24,9 27,6 77,9 91,3 Umsatz Telekommunikation 46,4 52,4 137,1 159,9 - davon mit Wiederverkäufern 23,3 29,5 68,4 91,3 - davon mit Firmenkunden 23,1 22,9 68,7 68,6 EBITDA 9,1 9,3 29,3 29,8 EBIT 2,2 1,0 6,5 3,6 Konzernergebnis 1,5 -0,1 2,6 -0,1 Free Cashflow 2,3 2,3 8,7 7,8 Investitionen 4,2 7,2 14,0 14,1 Mitarbeiter 1.355 1.371 - - zum 30. September Erläuterungen:

      Die vollständige Quartalsmitteilung ist unter www.qsc.de/de/investor-relations abrufbar. Diese Corporate News enthält zukunftsbezogene Angaben (sogenannte "forward looking statements"). Diese zukunftsbezogenen Angaben basieren auf den aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse vonseiten des Managements der QSC AG. Aufgrund von Risiken oder fehlerhaften Annahmen können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsbezogenen Angaben abweichen.

      Rückfragen an: QSC AG Arne Thull Head of Investor Relations T +49 221 669-8724 F +49 221 669-8009 invest@qsc.de www.qsc.de

      06.11.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

      Sprache: Deutsch Unternehmen: QSC AG Mathias-Brüggen-Straße 55 50829 Köln Deutschland Telefon: +49-221-669-8724 Fax: +49-221-669-8009 E-Mail: invest@qsc.de Internet: www.qsc.de ISIN: DE0005137004 WKN: 513700

      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      625021 06.11.2017

      ISIN DE0005137004

      AXC0027 2017-11-06/07:30
      Avatar
      schrieb am 06.11.17 07:53:28
      Beitrag Nr. 213 ()
      Kurs zieht massiv an

      Der Zug fährt los

      Einsteigen und Geld verdienen:D:D:D:D:D:D:D

      3 Euro wir kommen:lick::lick::lick::lick::lick::lick::lick::lick:
      Avatar
      schrieb am 06.11.17 07:57:25
      Beitrag Nr. 214 ()
      1,765 +5% :eek::eek::eek::eek::eek::D
      Avatar
      schrieb am 06.11.17 08:00:06
      Beitrag Nr. 215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.098.202 von upolani am 04.11.17 09:32:09
      Zitat von upolani: Thumb high

      QSC wird seinen Weg gehen
      Die handelnden sind vertrauenswürdig.
      Sicherheit gibt es nicht im Leben.
      Selbst kann man nur bestmöglich.

      Vorboten
      / Qloud 100% extern
      / 2 plusnets
      / Faulhaber Höger haben sich als Investoren bezeichnet, die kamen NIE für Vorstandsjob
      / UI nie umgeschalten Voice, BNG needed
      / Hermann (wäre nie „noch“ da, wenn er alles versammelt hätte. Incan tell you there are opportunities, wir werden morgen das beste machen für QSC...)
      / 30000 GK
      / viele Interessenten? UI, DG (wollen national), Telekom neue koop Modelle lt Pruchnow,....
      / was macht UI mit GK
      / 4.macht (schauen die anderen zu?)
      / ....

      Zahlen
      Bin gespannt
      / Telefonica wirkt ab q3
      / Stark wachsendes cloud Segment angekündigt

      Zeit wird es die Hürde zu nehmen bei 2.
      Dann gehts schnell Richtung 3.



      Zufrieden UPO:D:D
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.11.17 08:28:33
      Beitrag Nr. 216 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.107.067 von Goldfly am 06.11.17 08:00:06Zahlen
      Ok

      Ich erwarte Weichenstellungen
      Beteiligungen
      Kooperationen
      2 Plusnets

      Hermann spricht von Wachstumsschancen
      2 Plusnets sollen beschleunigen die Entwicklung

      Kommt das rockt QSC
      Ich erwarte es 😎
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.11.17 08:31:57
      Beitrag Nr. 217 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.107.274 von upolani am 06.11.17 08:28:33
      Zitat von upolani: Zahlen
      Ok

      Ich erwarte Weichenstellungen
      Beteiligungen
      Kooperationen
      2 Plusnets

      Hermann spricht von Wachstumsschancen
      2 Plusnets sollen beschleunigen die Entwicklung

      Kommt das rockt QSC
      Ich erwarte es 😎



      Beteiligungen
      Kooperationen


      Genau das müsste in kürze kommen

      Da ist so viel potenzial in QSC.. nur ohne Koop/ Beteil... wird es nicht klappen
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.11.17 08:39:18
      Beitrag Nr. 218 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.107.310 von Goldfly am 06.11.17 08:31:57Das ist absolut realistisch

      - schon zu HV, Q1 sagte Hermann i can tell you, there are opportunities
      - q2 Bericht, werden auch „morgen“ das beste für QSC tun
      - Ende August angekündigt DGAP
      - 2 Plusnets umgesetzt, lt Bundesanzeiger okt!!!, tut man nicht OHNE Grund

      Im GB
      - Wachstumschancen
      - Schnelligkeit für Beteiligungen, Loops

      6 Monate interner Vorlauf

      Kommt das werden Karten völlig neu gemischt


      Spekulation:
      Verkauf Netz
      Verkauf Info
      GK UI synergie
      Avatar
      schrieb am 06.11.17 08:39:54
      Beitrag Nr. 219 ()
      QSC: War das jetzt der Startschuss?
      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-11/42150056…

      Die Aktie von QSC gewinnt zum Start in die neue Woche deutlich an Wert. Das ist auch dringend nötig, denn das Papier des Kölner Telekommunikationsdienstleisters steht seit Jahresauftakt 2017 immer noch um 11,8% im Minus. Wie heute bekannt wurde, konnte QSC in den ersten neun Monaten 2017 die Ertrags- und Finanzkraft weiter steigern:

      Während der Umsatz um 29,1 Mio. EUR auf 264,8 Mio. EUR zurückging, blieb das EBITDA mit 29,3 Mio. EUR nahezu auf dem Niveau des Vorjahres; die EBITDA-Marge verbesserte sich um 1 Prozentpunkt auf 11 %. Das EBIT stieg um 81 % auf 6,5 Mio. EUR und der Konzerngewinn erhöhte sich auf 2,6 Mio. EUR im Vergleich zu -0,1 Mio. EUR im Vorjahr. Im abgelaufenen Quartal erwirtschaftete QSC den dritten Konzerngewinn in Folge. Die höhere Ertragskraft resultiert insbesondere aus der verbesserten Kostenbasis sowie niedrigeren Abschreibungen. Die schlanke Kostenstruktur trug in den ersten neun Monaten 2017 auch maßgeblich zur Verbesserung des Free Cashflows um 12 % auf 8,7 Mio. EUR bei.
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 06:41:23
      Beitrag Nr. 220 ()
      QSC: Wachsendes Cloud-Segment sorgt für Optimismus!
      https://www.finanztrends.info/news/qsc-wachsendes-cloud-segm…

      :eek:

      der IT-Dienstleister QSC befindet sich um Umbruch: Mit dem sukzessiven Ausbau des Cloud-Geschäfts sowie der Stärkung des TK-Segments für Firmenkunden will sich der Konzern als zuverlässiger Digitalisierungspartner für den deutschen Mittelstand etablieren. Besonders lukrativ: Aufgrund der schlanker werdenden Kostenstruktur kann das Unternehmen laut eigenen Angaben seine Ausgaben spürbar senken.

      Dieser positive Effekt schlägt sich jetzt auch deutlich in den kürzlich veröffentlichten Quartalszahlen zum dritten Jahresviertel nieder. Schauen wir uns die nun komplettierten Zahlen der ersten neun Monate im Detail an.

      Die Zahlen (9M 2017)

      Das EBITDA blieb während der ersten neun Monate mit 29,3 Millionen Euro in etwa auf Vorjahresniveau (29,8 Millionen Euro). Die dazugehörige EBITDA-Marge verbesserte sich um 1 Prozentpunkt auf 11 Prozent. Das EBIT stieg um deutliche 81 Prozent auf 6,5 Millionen Euro an, während der Konzerngewinn mit 2,6 Millionen Euro spürbar über dem Wert des Vorjahres (-0,1 Millionen Euro) lag.

      Die höhere Ertragskraft komme laut QSC wegen der „verbesserten Kostenbasis sowie niedrigeren Abschreibungen“ zustande.

      Kaum verwunderlich, dass somit auch der Free Cashflow positive Zuwachswerte aufwies: Der wichtige Finanz- und Erfolgsindikator wuchs während der ersten neun Monate um 12 Prozent auf 8,7 Millionen Euro an. Ein Wermutstropfen bleibt allerdings: Der Konzernumsatz sank während des gleichen Zeitraums um 29,1 Millionen Euro auf 264,8 Millionen Euro.

      Cloud-Segment mit deutlichem Umsatzplus

      Besonders stolz gibt sich der Konzern in Bezug auf das noch junge Segment Cloud, welches wie anfangs erwähnt zum neuen Aushängeschild des Unternehmens heranreifen soll. Dessen Umsätze der ersten neun Monate verbesserten sich im Vergleich zum Vorjahr um 63 Prozent auf 19,5 Millionen Euro. Ausschlaggebend für die erfreulichen Segmentzahlen waren laut QSC zum einem die Pure Enterprise Cloud sowie zum anderen das IoT-Portfolio.

      Prognose erhöht

      Für das Gesamtjahr 2017 erhöht der IT-Dienstleister seine Prognose: Das Unternehmen erwartet einen Free Cashflow von 10 bis 11 Millionen Euro. Der Umsatz soll sich für das gesamte Jahr zwischen 355 und 365 Millionen Euro einpendeln. In Bezug auf das EBITDA-Ergebnis rechnet QSC mit Werten zwischen 36 und 40 Millionen Euro.



      3 Gründe, wieso diese Aktie Ihnen jetzt +12.330 % Gewinn bringt!:eek:
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 08:53:36
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: Urheberrechtsverletzung, Meldung des Rechteinhabers liegt vor
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 10:13:10
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: Urheberrechtsverletzung, Meldung des Rechteinhabers liegt vor
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 12:37:27
      Beitrag Nr. 223 ()
      http://www.aktiencheck.de/exklusiv/Artikel-QSC_Aktie_Erfreul…

      So damit kein Uhrheberrechtler wieder auf die idee kommt, sich zu bescheren.

      Unglaublich
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 12:56:22
      Beitrag Nr. 224 ()
      Wo bleiben deine gestern prognostizierten 2 €? Bist und bleibst ein schwärzer!! Nach dem Motto,Hauptsache die Klappe aufgemacht....:laugh:(
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 13:00:23
      Beitrag Nr. 225 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.120.081 von mawasch am 07.11.17 12:56:22
      Zitat von mawasch: Wo bleiben deine gestern prognostizierten 2 €? Bist und bleibst ein schwärzer!! Nach dem Motto,Hauptsache die Klappe aufgemacht....:laugh:(


      das sollte gerade der sich merken der am lautesten rumblöökt:laugh::laugh:

      und Schatzele du wirst es noch früh genug erleben...solltest nicht immer den Korinthenkacker spielen..

      am Abend wird abgerechnet und nach so großen Umsätzen und fast 8 % gestern ist doch wohl mal ein Tag Ruhe angesagt oder??

      bitte reagiere doch nicht stündlich auf irgendwelche Schwankungen von 1-2 Cent...sehr erbärmlich
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 13:18:35
      Beitrag Nr. 226 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.120.114 von Jomtien am 07.11.17 13:00:23
      Zitat von Jomtien:
      Zitat von mawasch: Wo bleiben deine gestern prognostizierten 2 €? Bist und bleibst ein schwärzer!! Nach dem Motto,Hauptsache die Klappe aufgemacht....:laugh:(


      das sollte gerade der sich merken der am lautesten rumblöökt:laugh::laugh:

      und Schatzele du wirst es noch früh genug erleben...solltest nicht immer den Korinthenkacker spielen..

      am Abend wird abgerechnet und nach so großen Umsätzen und fast 8 % gestern ist doch wohl mal ein Tag Ruhe angesagt oder??

      bitte reagiere doch nicht stündlich auf irgendwelche Schwankungen von 1-2 Cent...sehr erbärmlich


      Verdrehe mal nicht die Tatsachen! Wer stellt denn immer hier die traumkurse rein?? Und meint wenn es mal 10 cent hoch geht,dass die Aktie jetzt explodiert....das seid ihr beiden Clowns und sonst keiner!! Auf einmal korinthenkacker? Wenn man keine Ahnung hat sollte man das....halten und nicht so tun als hätte man die Weisheit mit Löffeln gefressen, dann würde man auch mal ernst genommen werden!!als den ganzen Tag nur schwachsinnige Kurse zu Posten! Das man euch noch schreiben lässt ist eine Frechheit und keinen störts anscheinend,unvorstellbar! So wie es aussieht wollen die anderen user hier so einen schwachsinn lesen und ergötzen sich an den utopischen kursvorhersagen..:mad:
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 14:38:04
      Beitrag Nr. 227 ()
      Der Mann denkt nur positiv und möchte mit 3 Euro Hoffnung wecken. Und ich glaube es ist auch nur eine Frage der Zeit. Q3 war in den Prognosen drin. Mir lieber als " alles Mist, Looser, die Investierten sind dumm, hätten ja wo anders schon dicke Gewinne einfahren können. In dem Landen weiß keiner was es tut. Flaschen Treckerfahrer u.s.w. ! Ist mir 3 Euro " wir kommen lieber" .
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      Avatar
      schrieb am 07.11.17 14:50:26
      Beitrag Nr. 228 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.121.044 von Benelli22 am 07.11.17 14:38:04Das ist doch nicht realistisch!! Umsatzrückgang, Quartal für Quartal....wie kann man da nur jubeln? Cloud Sparte bringt ein Taschengeld ein.....man will wieder in den tec dax.....ich Frage mich nur wie? Und dann werden hier Kurse von 3 Euro herbei gewünscht. Es rät keiner zum Kauf,bestenfalls halten....kurse unter 2€.....das ist realistisch! Die beiden .....hier pushen, wo es nichts zu pushen gibt und das sind die Fakten,aber die beiden sind in meinen Augen etwas unterbelichtet und wer deren Aussagen glauben schenkt ist nicht einen Deut besser. Sorry das ich es so deutlich sagen muss..
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 14:50:38
      Beitrag Nr. 229 ()
      Es ist wie immer bei der Aktie, kurz hoch und wieder runter und dann seitwärts. Ein merkwürdiges Papier. Entscheidend ist wie beim Fußball das Ergebnis, also der Aktienkurs. Alles andere interessiert mich nicht. Ich hoffe auf einen personellen Umbruch im Management. Nicht ohne Grund kommt Jürgen Mattfeld (ehemals Leiter Business Development) und Bert Wilden (bis vor ein paar Monaten noch Vertrieb Wholesale Open Access) als Geschäftsführung in die neu gegründete Plusnet zurück...
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 14:57:51
      Beitrag Nr. 230 ()
      http://www.crn.de/telekommunikation/artikel-115272.html" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.crn.de/telekommunikation/artikel-115272.html

      Gleich knallen wir über die 1,80

      Dann 3 und 4 :D
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 14:58:47
      Beitrag Nr. 231 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.120.081 von mawasch am 07.11.17 12:56:22
      Zitat von mawasch: Wo bleiben deine gestern prognostizierten 2 €? Bist und bleibst ein schwärzer!! Nach dem Motto,Hauptsache die Klappe aufgemacht....:laugh:(


      Ich weiß nicht was du für ein Kraut rauchst, aber ich würde dir raten es zu lassen:laugh:

      Scheint dir nicht gut zu tun:eek:
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 15:02:10
      Beitrag Nr. 232 ()
      das gute ist

      Hermann und Co stellen keine falsche Prognosen mehr auf wie früher.

      Hier ist alles sauber. alles was die letzten 2-3 prognostiziert wurde, ist gehalten worden.,

      das macht den ganzen Verein sauber und seriös.

      Die drei Euro kommen wie das Amen in der Kirche.

      Ich bin nicht hier für 3 oder 4 euro zu verkaufen.

      Ich will zweistellige Summen:D

      Go QSC :cool:
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 15:06:35
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 15:19:07
      Beitrag Nr. 234 ()
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 15:36:06
      Beitrag Nr. 235 ()
      Danke Mod:D:D
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 15:42:50
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: Beleidigung, Kritik bitte sachlich und ohne persönliche Angriffe, Danke.
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 15:48:34
      Beitrag Nr. 237 ()
      Schon erledigt:cool:


      http://www.4investors.de/php_fe/index.php?sektion=stock&ID=1…

      QSC Aktie: Da kommt noch mehr:cool::cool:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 15:56:37
      Beitrag Nr. 238 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.121.938 von Goldfly am 07.11.17 15:48:34diese Analysten wissen garnichts aber auch garnichts, die einzigsten sind H&A und haben QSC hinter sich.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 16:15:05
      Beitrag Nr. 239 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.122.058 von huetchen6 am 07.11.17 15:56:37
      Zitat von huetchen6: diese Analysten wissen garnichts aber auch garnichts, die einzigsten sind H&A und haben QSC hinter sich.


      Ja .. aber auch daraus hat QSC gelernt.

      Alles in allem nach außen hin seriös.

      Fehtl also nur noch der Übernehmer oder die Kooperation und wir sehen ganz andere Kurse.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.11.17 17:14:26
      Beitrag Nr. 240 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.122.268 von Goldfly am 07.11.17 16:15:05nein,nein, 2012 wurden die Karten mit H&R gelegt, dann Bernd ab über den Acker.
      Avatar
      schrieb am 10.11.17 08:57:55
      Beitrag Nr. 241 ()
      Jetzt haben wir wieder Kaufkurse.

      Start the Trade

      Ziel 3 € und mehr.
      Avatar
      schrieb am 10.11.17 08:59:19
      Beitrag Nr. 242 ()
      F & H werden wohl oder übel nochmal zuschlagen:look:
      Avatar
      schrieb am 14.11.17 10:36:16
      Beitrag Nr. 243 ()
      QSC ist auf dem richtigen Weg. Spekulativ reizvoll.
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10059720-qsc-inte…

      QSC kommt voran! QSC meldete vernünftige Zahlen für die ersten 9 Monate des Jahres 2017. Der Umsatz hat sich plangemäß im Konzern um 29 Mio. Euro auf rund 265 Mio. Euro verringert. Dennoch lag das EBITDA mit 29.3 Mio. Euro nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Die EBITDA-Marge lag bei 11 %. Vor Steuern und Zinsen erreichte der Gewinn 6.5 Mio. Euro und netto klingelten 2.6 Mio. Euro in der Kasse. Während das margenschwache Segment TK-Umsätze mit Wiederverkäufern weiterhin rückläufig ist, expandierten die Einnahmen im Cloud-Segment um satte 63 % auf 19.5 Mio. Euro. Für das Jahr 2017 rechnet CEO Jürgen Hermann mit einem EBITDA von 36 bis 40 Mio. Euro. Die Prognose für den Free Cashflow hat er von 8.4 auf 10 bis 11 Mio. Euro erhöht. Der Umsatz soll sich auf 355 bis 365 Mio. Euro belaufen. QSC ist auf dem richtigen Weg. Spekulativ reizvoll. Hinweis nach §34 WPHG zur Begründung möglicher Interessenskonflikte: QSC AG - die Aktie befindet sich im Vorstandswoche Realgeld-Trading Depot bzw. im Eigenbesitz.

      QSC, Intershop und Softing!: QSC, Intershop und Softing: Was kaufen und was verkaufen? | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10059720-qsc-inte…
      Avatar
      schrieb am 15.11.17 15:28:14
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Urheberechtsverletzung, Löschung auf Wunsch des Rechteinhabers liegt vor
      Avatar
      schrieb am 15.11.17 15:35:25
      Beitrag Nr. 245 ()
      Die Dynamik und Entwicklungsgeschwindigkeit der jeweiligen Teilmärkte sind enorm. Je schlanker die Organisation desto größer die Möglichkeiten, agil und zielgerichtet auf die Kundenbedürfnisse einzugehen", begründete QSC-Chef Jürgen Hermann die Maßnahme. Bereits im August hatte der Vorstand den Plan einer Ausgliederung des Geschäftsbereichs Telekommunikation beschlossen.
      Die Neuorganisation der Managementstruktur soll zeitnah umgesetzt werden.
      Avatar
      schrieb am 16.11.17 08:07:52
      Beitrag Nr. 246 ()
      H. Faulhaber und H. Höger besitzen je 150.000 Tsd Aktien.

      Haben bisher keine Aktien verkauft, sonst wäre eine Meldepflicht erforderlich gewesen.

      Folgende Erkenntnis : m Mng
      Man hat Vertrauen in die - Anstehenden Veränderugen - und bleibt im Besitz der eigenen
      Aktien.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.11.17 08:54:20
      Beitrag Nr. 247 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.195.208 von Goldfly am 16.11.17 08:07:52
      Nee mein Lieber ...... Vertrauen haben die beiden Herren keinesfalls. Vielmehr ergeht es ihnen halt genau so wie allen anderen Aktionären auch und sie müssen den Kursverfall ohnmächtig mit anschauen. Für sie bedeutet das dann halt auch "aussitzen". Die einzige Möglichkeit wäre gewesen dass sie vor der ad hoc - Meldung verkauft hätten. Aber dann stünden wir jetzt vielleicht bei 1 € und das wäre die noch schlechtere Lösung gewesen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.11.17 09:00:09
      Beitrag Nr. 248 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.195.709 von hoffis am 16.11.17 08:54:20Wer glaubt allen Ernstes dass Faulhaber / Höger, die mit anderen Firmen Exits hinter sich haben, zur QSC als Vorstand kommen.

      Entweder gibt es für die beiden wertbringende Szenarien sonst hätten sie es nicht gemacht.

      Zeit, dass der Vorhang fällt.
      Avatar
      schrieb am 16.11.17 09:17:37
      Beitrag Nr. 249 ()
      Pech für die wenn cancom einsteigt, hätt der höger wieder fuer die vorgeschafft....
      Avatar
      schrieb am 16.11.17 20:04:18
      Beitrag Nr. 250 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.195.208 von Goldfly am 16.11.17 08:07:52
      .....
      nur 150000...das ist ja nicht grad ein Kaufargument...hab mir heut trotzdem 10000 DD0UZ7 ins Depot gelegt
      Avatar
      schrieb am 17.11.17 09:58:38
      Beitrag Nr. 251 ()
      Avatar
      schrieb am 19.11.17 10:45:10
      !
      Dieser Beitrag wurde von MadMod moderiert. Grund: Fettschrift
      Avatar
      schrieb am 20.11.17 18:00:39
      Beitrag Nr. 253 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.195.208 von Goldfly am 16.11.17 08:07:52
      Zitat von Goldfly: H. Faulhaber und H. Höger besitzen je 150.000 Tsd Aktien.

      Haben bisher keine Aktien verkauft, sonst wäre eine Meldepflicht erforderlich gewesen.

      Folgende Erkenntnis : m Mng
      Man hat Vertrauen in die - Anstehenden Veränderugen - und bleibt im Besitz der eigenen
      Aktien.



      was rauchst Du? da wurde massiv vekauft, 1 Ratte verlässt bereits diesen Seelenverkäufer hier.

      STRONG SELL !!!!

      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.11.17 19:26:30
      Beitrag Nr. 254 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.228.165 von Abfischer am 20.11.17 18:00:39
      Zitat von Abfischer:
      Zitat von Goldfly: H. Faulhaber und H. Höger besitzen je 150.000 Tsd Aktien.

      Haben bisher keine Aktien verkauft, sonst wäre eine Meldepflicht erforderlich gewesen.

      Folgende Erkenntnis : m Mng
      Man hat Vertrauen in die - Anstehenden Veränderugen - und bleibt im Besitz der eigenen
      Aktien.



      was rauchst Du? da wurde massiv vekauft, 1 Ratte verlässt bereits diesen Seelenverkäufer hier.

      STRONG SELL !!!!



      Den kannst du nicht ernst nehmen....der hat keine Ahnung und davon ne Menge....schmeissflieger unser möchtegern pusher....:laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.11.17 19:28:53
      Beitrag Nr. 255 ()
      Pass auf....und gleich taucht wieder der andere schwachkopf auf....sollen wir wetten?!;)
      Avatar
      schrieb am 21.11.17 09:39:02
      Beitrag Nr. 256 ()
      QSc ist seit gestern wieder im Trendkanal drin.

      Unterste 1,57
      Oberste 1,77

      Also go up QSC

      Ziel bleibt bis Jahresende bei 3 €

      :D
      Avatar
      schrieb am 21.11.17 09:40:28
      Beitrag Nr. 257 ()
      Der SAP-Bereic­h stottert heftig umsatzmäßi­g, aaaaaber das Expertenbu­ch von QSC ....

      http://tp.­qsc.de/sap­-buch

      "Logistik mit SAP S/4HANA"

      .....ist Spitzenrei­ter in der Bestseller­liste!!

      https://ww­w.rheinwer­k-verlag.d­e/sap/best­seller/[/url]
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.11.17 16:18:38
      Beitrag Nr. 258 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.232.494 von Goldfly am 21.11.17 09:40:28
      SAP stottert nicht
      mehr gibt es für QSC nicht zu holen !
      Das dürfte wohl auch der dümmste Anleger kapiert haben
      Am ende des Jahres werden wieder die schlechtesten Aktien rausgeschmissen,das heisst für
      QSC Kurse um die 1,20E,dann können die ganz ganz dümmsten Anleger nachkaufen:laugh::D:laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.11.17 16:34:01
      Beitrag Nr. 259 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.117.623 von Goldfly am 19.01.17 13:30:07
      Zitat von Goldfly: Ziel vorerst 4 € bis Jahresende, daran lasse ich mich messen:lick:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.12.17 20:45:16
      Beitrag Nr. 260 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.312.807 von ChrisOC am 29.11.17 16:34:01unser Kopierer 😂

      die Richtung stimmt doch...oder??
      Avatar
      schrieb am 04.12.17 16:14:54
      Beitrag Nr. 261 ()
      Avatar
      schrieb am 04.12.17 16:18:02
      Beitrag Nr. 262 ()
      Heute Abend 1,80€ daran lasse ich mich messen!!:laugh:
      12 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.12.17 17:01:20
      Beitrag Nr. 263 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.359.152 von mawasch am 04.12.17 16:18:02
      ok,nicht gleich so hart
      ich sage mal:morgen 1,60E daran lasse ich mich messen:laugh:
      11 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.12.17 17:27:46
      Beitrag Nr. 264 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.359.809 von partisan0815 am 04.12.17 17:01:20super einfach super die Medikamente haben gewirkt..



      Klasse:laugh::kiss:

      so sind unsere QSC Jünger..die wissen schon was sie an der Aktie haben
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.12.17 20:04:11
      Beitrag Nr. 265 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.360.193 von Jomtien am 04.12.17 17:27:46
      Ende der Woche 1,60 + !
      Endlich denken die Jungs mal positiv. Alles wird gut !🤗👍
      Avatar
      schrieb am 05.12.17 09:49:26
      Beitrag Nr. 266 ()
      https://vcast.daf.tmt.de/video/VoD/2017/12/20171204_TA_Schro…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">https://vcast.daf.tmt.de/video/VoD/2017/12/20171204_TA_Schro…



      Doppelboden getestet



      Sieht nach Ausbruch aus

      :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 08.12.17 19:55:10
      Beitrag Nr. 267 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.359.809 von partisan0815 am 04.12.17 17:01:20
      Total vergessen
      mein Tip:D,genau total daneben,nichteinmal 1,60E ist QSC an der Börse wert!
      So schnell sehen wir die nun nicht mehr,schaaade:laugh: ,da wir wieder im Abwertstrennt sind:keks:
      viel Spass beim Geldverbrennen
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      Avatar
      schrieb am 09.12.17 10:08:57
      Beitrag Nr. 268 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.408.728 von partisan0815 am 08.12.17 19:55:10Hey „partisan“

      Partisanen haben deutsche Soldaten hinterfotzig angegriffen und getötet, bevor hier weiter labberst, waere ein demütiger Wechsel deines nicks angebracht, oder sind wir noch im Krieg...
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.12.17 13:28:22
      Beitrag Nr. 269 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.410.900 von ORACLEBMW am 09.12.17 10:08:57den haben Sie vergessen....:laugh::laugh:

      der macht auch bei anderen Werten immer den BURNER:kiss:
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.12.17 13:38:36
      Beitrag Nr. 270 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.412.079 von Jomtien am 09.12.17 13:28:22Er macht den Burner
      Also einer der die Schnur zündet
      😎👍
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.12.17 18:27:24
      Beitrag Nr. 271 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.412.139 von upolani am 09.12.17 13:38:36
      läppige 1,50E ,Hermann/Baustert sind mit dem Preis
      zufrieden !Rang 1000...und in der Luserliste und ihr mitten drin:laugh::laugh::laugh::laugh:
      Investiert lieber mal an der Börse solltet ihr die Absicht haben irgendwelchen Gewinn
      in eurer kurzen Lebenszeit noch erhaschen zu wollen,aber jedem das seine:confused:
      Es gibt eben Gewinner und QSC-Verlierer:p;)
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.12.17 18:48:08
      Beitrag Nr. 272 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.425.443 von partisan0815 am 11.12.17 18:27:24
      Kurshöhe
      Kommt drauf an mit was man eingestiegen ist. Dein Frust ist ja so hoch das " du" wohl richtig draufgezahlt hast. Oder warum beschimpfst du Menschen die du nicht kennst. Hab aber gehört das du in mehreren Foren so machst.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.12.17 19:44:05
      Beitrag Nr. 273 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.425.579 von Benelli22 am 11.12.17 18:48:08
      Muss man Leute
      kennen um sie für das was sie machen bzw.im beruflichen Leben erbracht/erreicht
      haben einschätzen zu können,glaube ich nicht,denn sie spiegeln einfach
      nur den Aktienkurs von QSC wieder,der ja seit Jahren nur eine Richtung
      kennt----nach unten----!
      sicherlich bist du bei ca. 1,10E mit allem eingestiegen,super,Hut ab,oder wie meinst du
      das: MIT WAS MAN EINGESTIEGEN IST?
      übrigens habe ich mit QSC keinen einzigen Cent verloren,für mich ist Börse kaufen und verkaufen und das nicht nur einmal in 5-10 Jahre,wie das hier einige fabrizieren.
      Meine anderen Kommentare in anderen Foren könnt ihr hier überhaupt nicht beurteilen,
      dazu fehlen euch einfach die Zusammenhänge,und nach euren Beiträgen hier zu urteilen
      auch den eigentlichen Sinn der Börse !Vielleicht macht das bei Euch hier auch mal klick,
      sollte der Kurs bei 1,10E stehen,dann sind sicher deine Gewinne auch umgewandelt in Verluste:laugh:
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.12.17 19:58:18
      Beitrag Nr. 274 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.426.023 von partisan0815 am 11.12.17 19:44:05Unser Problem du Börsenspezialist. Hast du schon mal was Mitarbeiteraktien gehört? Wenn der Hermann kauft, dann kauf ich auch. Ich glaube ich bin besser informiert was die QSC angeht. 2017 sind die Prognosen erfüllt! Bei PEC ist die Marge höher als im alten RZ Vertrieb bei gleichem Umsatz. Die Abspaltung des Netzes macht die Firma flexibler für den Verkauf einzelner Sparten. Und wenn ich noch etwas warten muss. Bei QSC ist nach oben im Kurs noch ordentlich was drin. Und das lohnt sich.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.12.17 20:53:45
      Beitrag Nr. 275 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.426.125 von Benelli22 am 11.12.17 19:58:18
      nach unten ebenso
      der Hermann ist das letzte Mal bei 1,10E eingestiegen,schon über ein Jahr her,dann hättest du ja locker
      mal zu 1,... oder 2,.. aussteigen können,verpasst oder zu gierig,zu naiv oder....,das glauben an bessere
      Zeiten ?Egal,will ich auch gar nicht wissen!
      Seit dem mein Kumpel welche im Depot hat ,schaue ich mal hier rein und wundere mich nur was es
      für "Börsianer " gibt,denn bisher kam ausser maue Zahlen nichts wertsteigerndes von der
      Manageretage rüber.vielleicht überschätzt du diese Branche,hier zählt für viele nur das nötigste,einfach
      nur erreichbar zu sein,lässtige Nebenkosten zu senken,wozu 100mbit/s ,wenn die hälfte voll aus reicht?
      Alle reden vom Digitalen Wandel ,aber nutzt das, wenn 15% mitziehen die anderen aber nicht,somit
      haben die 15% gar nichts von, ausser zu hohe Kosten.Hier,im Forum, werden viele Strohhalme zusammen getragen um einen höheren Kurs zu rechtfertigen,warum?Normalerweise müsste jeder von
      euch bei UI investiert sein,und das seit jahren,aber hier??
      Avatar
      schrieb am 12.12.17 07:36:52
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Urheberrechtsverletzung, Löschung auf Wunsch des Rechteinhabers liegt vor
      Avatar
      schrieb am 12.12.17 08:49:05
      Beitrag Nr. 277 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.428.033 von Goldfly am 12.12.17 07:36:52Interessant

      - Neue Organisation steht zum 31.12.
      - Telco Markt sortiert sich neu !!!
      - QSC Telco gar nicht tot
      - Erfahrung & QSC
      - Strukturiert wurde ja
      - In Filetstücke wie erwünscht

      Wer kann die kkrasse Rechnung 1&1 zusammenzählen

      Kundenorientierung
      Neukunden
      Bestandskunden upsell
      .... war sicher 2013 folgend auch bekannt


      Umsatzwachtum Ready
      Avatar
      schrieb am 12.12.17 09:29:36
      Beitrag Nr. 278 ()
      jepp,
      steht alles bereit, fehlt nur noch die Zustimmung zur HV.
      daher wurde die HV auch in den Sommer verschoben.

      den Herrmann kann ich nicht Ernst nehmen.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.12.17 09:36:02
      Beitrag Nr. 279 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.428.823 von stoni114 am 12.12.17 09:29:36Das sind 2 Ebenen
      - operativ schneller agieren
      - sich filetstückmässig aufzustellen

      Da kommt was ganz anderes.
      Da hör ich auch auf zu spekulieren weil im Detail unantizipierbar.


      kKrass
      1&1=4.macht
      I can tell you

      Wer zuckt
      Wer ist aktiv
      Wer reagiert
      Telco Markt wird neu sortiert
      Wer will die Braut 👰
      Umsatzfähig gebärfreudig
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.12.17 20:37:41
      Beitrag Nr. 280 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.428.883 von upolani am 12.12.17 09:36:02
      nur hole
      phrasen,wie alles hier,man die QSC ist am Ende! der letzte neue merkt schreier stirbt aus
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.12.17 09:23:21
      !
      Dieser Beitrag wurde von MadMod moderiert. Grund: Spam
      Avatar
      schrieb am 18.12.17 09:56:35
      Beitrag Nr. 282 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.475.902 von Jomtien am 18.12.17 09:23:21
      QSC Pleite gehen
      Bis 2021 ist das Budget der Firma gesichert und da müßten sie schon jedes Jahr dick Minus machen um Pleite zu gehen. Machen sie aber nicht. Nach schwarzer Null sind wir jetzt bei einem Plus. Die Rentabilität der Firma wird besser. Selbst bei Umsatz Minus. Und die Talsohle wird auch da bald erreicht sein und es geht bergauf.
      Avatar
      schrieb am 02.01.18 16:22:54
      Beitrag Nr. 283 ()
      Frohes neues liebe leute

      QSC könnte in diesem Jahr der Highflyer werden.

      Rechne mit Übernahme mit Ziel 5-10 €

      Viel Erfolg:D:D
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.01.18 17:21:09
      Beitrag Nr. 284 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.589.380 von Goldfly am 02.01.18 16:22:54Frohes neues Jahr wünsche ich auch!
      Mal schauen ob wir jetzt auf den richtigen Pfad kommen.
      Ich bin weiter optimistisch.

      Alles wird gut!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.01.18 17:24:00
      Beitrag Nr. 285 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.590.121 von Benelli22 am 02.01.18 17:21:09
      Zitat von Benelli22: Frohes neues Jahr wünsche ich auch!
      Mal schauen ob wir jetzt auf den richtigen Pfad kommen.
      Ich bin weiter optimistisch.

      Alles wird gut!


      Sieht auf jeden Fall schon gut aus.

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 03.01.18 09:57:33
      Beitrag Nr. 286 ()
      Die Rakete zündet

      1,59:eek:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.01.18 15:33:11
      Beitrag Nr. 287 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.596.055 von Goldfly am 03.01.18 09:57:33
      Zitat von Goldfly: Die Rakete zündet

      1,59:eek:


      Gleich über die 1,60 dann stept die Lucy:eek::eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 04.01.18 12:41:06
      Beitrag Nr. 288 ()
      zündet :eek::eek::eek:

      1,62 :cool:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.01.18 13:04:48
      Beitrag Nr. 289 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.612.474 von Goldfly am 04.01.18 12:41:06Junge, hast du nix besseres zu tun?!
      Du machst dich voll lächerlich.
      Avatar
      schrieb am 06.01.18 14:35:33
      Beitrag Nr. 290 ()
      IoT-Trends 2018: "Nutzungsbasierte Abrechnungsmodelle werden sich durchsetzen"
      https://www.industry-of-things.de/iot-trends-2018-nutzungsba…


      Christian Pereira, Q-Loud



      Die "Konsumerisierung", d.h. Angebote die stärker auf den Anwender zugeschnitten, also weniger komplex und deutlich preiswerter sind, ist laut Christian Pereira von Q-Loud eine der wesentlichen Entwicklungen in 2018. Doch jede Neuerung birgt neben Chancen auch Risiken.

      Was sind die drei großen Trends und Entwicklungen, die im Jahr 2018 bezüglich des IoT auf uns warten?

      Der IoT-Markt wird an Reife gewinnen und die „totale Vernetzung“ weiter Fahrt aufnehmen. Die wesentliche Entwicklung ist hier, dass sich nach der Etablierung von Smart-Product-Leuchttürmen nun branchenspezifische Lösungen ausprägen. Hier sehen wir insbesondere im Umfeld von Smart Building, Connected Health, Assisted Living und im Energiesektor einen deutlichen Trend zur Produktisierung von Einzellösungen. Mit steigender Anzahl von vernetzten Produkten im Markt werden sich immer weniger Anbieter dem Trend zur Smartifizierung widersetzen können. Die intelligente Vernetzung wird also zur Kernfunktion von Produkten und Angeboten in den genannten Sektoren.

      Zweitens werden sich in 2018 auch zunehmend Unternehmen aus einer Anwenderrolle für den Einsatz von IoT interessieren. Themen wie Werkzeugmanagement, Geräteortung oder auch Predictive Maintenance sind einige der hier wesentlichen Anwendungsfelder. Mit der Verbreitung von IoT im Anwendermarkt geht eine „Konsumerisierung“ einher. Die Angebote werden stärker auf den Anwender zugeschnitten, also weniger komplex und insbesondere auch deutlich preiswerter, da höhere Stückzahlen abgesetzt werden können. Für diese Kundengruppe wird das bisher gängige Geschäftsmodell eines Projekt-/Lösungsgeschäfts durch ein Produktmodell ersetzt, in welchem IoT pro Stück oder sogar als Service eingekauft werden kann.

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      I40 wird in 2018 eine Renaissance erleben. Nach einigen Jahren der sehr akademisch geführten Diskussion rund um Cyber Physical Systems (CPS) und „Losgröße eins“ erkennen die Unternehmen die Potentiale für Quick Wins. Insbesondere im Bereich der Predictive Maintenance liegen erhebliche Potentiale zur Erhöhung der Gesamtanlageneffektivität (OEE „Overall Equipment Effectiveness“) und diese Potentiale lassen sich schon mit relativ einfachen Mitteln heben. Einfache Sensorik wie Beschleunigungsmesser oder Temperaturfühler intelligent in den Prozess eingebracht können kurzfristig sehr effektiv auf potentiell zu erwartende Störungen hinweisen. Werden diese Daten dann auch noch intelligent gefiltert und als Zeitreihe abgelegt, so lassen sich perspektivisch auch über Machine Learning Anwendungen weitere Erkenntnisse gewinnen und Optimierungen erzielen. Das dies kein Hexenwerk ist, werden immer mehr Industrieunternehmen ab 2018 erkennen.

      Welche Chancen bieten sich, mit welchen Risiken wird man umgehen müssen?

      Die Chancen liegen klar auf der Hand. Eine durchgängige Erhebung von Nutzungsdaten in Echtzeit hilft, den Anwender besser zu verstehen und damit auch bessere Produkte zu bauen. Nicht zuletzt sind Connected Products die Basis für nutzungsbasierte Abrechnungsmodelle, auch wenn sich die deutschen Hersteller mit diesem radikalen Umbruch der Erlösströme noch schwertun. Das arg gestresste Attribut „disruptiv“ wirkt eben nicht nur positiv, sondern löst auch Unsicherheit aus. Dies sollte im Falle unserer potenten, mittelständischen Industrie auch nicht verharmlost werden, denn man hat ja auch einiges zu verlieren und für die meisten deutschen Mittelständler boomt das Geschäft aktuell.

      Dominantes Risiko für 2018 sind aber in meinen Augen weiter IT Security und auch die Novelle der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Wir werden auch in 2018 weiter erfolgreiche Angriffe auf IoT-Hardware sehen. Dies ist teilweise unvermeidbar aber zu oft auch heute noch einfach nur fahrlässig. Gerade weil Life Cycle Management für viele Produktanbieter noch nicht zur Unternehmens-DNA gehört, gehört das Thema IT Security doch ganz oben auf die Agenda und man sollte sich im Zweifel von externen Experten unterstützen lassen. Unterstützungsbedarf besteht auch im Bereich des Datenschutzes. Hier ändern sich die Rahmenbedingungen im nächsten Jahr so signifikant, dass auch aktuell gut aufgestellte Unternehmen einen erheblichen Handlungsbedarf haben. Da diese Änderungen auch mit verschärften Pönalen einhergehen, sollten Unternehmen dieses Risiko im Blick haben und zumindest seriös bewerten
      Avatar
      schrieb am 08.01.18 15:59:41
      Beitrag Nr. 291 ()
      QSC - Der frühe Vogel...
      https://www.godmode-trader.de/video/qsc-der-fruehe-vogel,569…

      Für einen Trendtrader ist es wichtig, möglichst früh in einen potentiellen Aufwärtstrend einzusteigen. QSC ist hierfür ein heißer Kandidat!

      :eek::eek::eek::eek:


      Avatar
      schrieb am 08.01.18 16:00:40
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Urheberrechtsverletzung, Löschung auf Wunsch des Rechteinhabers liegt vor.
      Avatar
      schrieb am 10.01.18 07:39:40
      Beitrag Nr. 293 ()
      QSC die Perle 2018... kaufen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      http://www.aktiencheck.de/news/Artikel-QSC_Aktie_Hold-832371…

      09.01.18 12:40
      Finanztrends

      Seit dem letzten Handelstag hat sich der Kurs von QSC um 1,89% verändert. Dabei wurde ein Kurs von 1,61€ erreicht. Mit einer Rendite von 5,18% war die QSC-Aktie in der letzten Woche stark. Auch seit Jahresbeginn notiert sie jetzt 5,18% höher.


      1. Stufe: Fundamental


      Nach Meinung der Experten ist QSC derzeit fair bewertet. Wie die fundamentalen Analysten ermittelten, ist QSC auf Basis des KGV bei einem Kursverfall unterbewertet und bei einem Kursanstieg überbewertet. Dies bedeutet nicht automatisch, dass der Kurs von QSC stagnieren wird. Berücksichtigen Sie, dass fundamentale Kennzahlen keine Gewähr dafür sind, dass sich eine Aktie genauso wie erwartet entwickeln wird. Die Kenntnis der Kennzahlen wie KGV, KBV und KUV lässt Ihre Einschätzung aber realistischer werden.


      Aus fundamentaler Sicht scheint die QSC-Aktie “fair bewertet” zu sein.



      2. Stufe: Analysteneinschätzung


      Für die Aktie gibt es momentan 5 Hold Einschätzungen. Aus Analystensicht ist das durchschnittliche Kursziel für diese Aktie bei 1,80€. Auf Basis dieser Meinungen würde der aktuelle Kurs um 11,52% steigen. Berücksichtigen Sie dabei bitte, dass die Kursziele unterschiedlich ausfallen und ein steigender erwarteter Durchschnittskurs keine Aussage über die einzelnen Analysteneinschätzungen erlaubt.


      Aus Analystensicht ist die QSC-Aktie daher dennoch ein Hold.


      3. Stufe: Anlegermeinung


      Im Augenblick gibt es leider nur eine geringe Anzahl an Einschätzungen auf sharewise für die QSC-Aktie. Aufgrund eines Kursziels von 2,00€ besitzt QSC aus Sicht der Privatanleger ein Potential von 23,92%.


      Aus Sicht der Privatanleger ist die QSC-Aktie aktuell ein Buy.
      Avatar
      schrieb am 12.01.18 07:43:01
      Beitrag Nr. 294 ()
      QSC, Vectron und Staramba – die heißesten Aktien der besten Trader für 2018
      :eek::eek::eek::eek:

      http://www.finanztreff.de/news/qsc-vectron-und-staramba--die…


      Vom Glasfasernetz über die Kassensoftware …
      Ganz oben auf der Liste der aussichtsreichsten Aktien stehen für Rademacher die Titel von QSC, einem Kölner IT-Dienstleister. "Nachdem die Aktie sich lange schlecht entwickelte, sehe ich nun die Chance auf signifikant positive Überraschungen", analysiert er und begründet: "Aktuell wird in der Politik und in den Medien intensiv über den Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland diskutiert. QSC verfügt in diesem Bereich bereits über sehr wertvolle Assets, deren Wert meiner Meinung nach vom Markt deutlich unterschätzt werden." Optimistisch stimmt den Trader neben der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auch die Entwicklung der Margen und des Free Cashflows (also dem, was nach Investitionen an Cash übrig bleibt).


      :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 12.01.18 07:45:15
      Beitrag Nr. 295 ()
      Auf der E-World 2018 präsentier­t die Q-loud GmbH mit ihren Partnern ein Gesamtsyst­em zur digitalen Übertragun­g von Messdaten bei mechanisch­en Strom-, Gas-, Wasser-, Öl- und Betriebsst­undenzähle­rn mit und ohne Smart Meter."

      https://io­t.q-loud.d­e/blog/iot­-eco-syste­m-energy

      "In Verbindung­ mit den Angeboten unserer Partner, den Spezialist­en beim Thema Datenanaly­se von Sandy Energized Analytics,­ den Spezialist­en für Dashboard und Portal der infinIT Services GmbH oder den Rechnungsp­rüfung-Pro­fis der Mein Energie GmbH stellen wir Interessen­ten eine Rund-um-Lö­sung für ein strukturie­rtes Energieman­agement bereit."

      Qloud + Co-Ausstel­ler "Meine-Ene­rgie GmbH "
      https://ww­w.e-world-­essen.com/­nc/de/mess­e/...elans­icht/esing­le/45075/

      An Nachbarsta­nd "infi­nIT Services GmbH" mit Co-Ausstel­ler "SANDY Energized Analytics"­
      https://ww­w.e-world-­essen.com/­nc/de/mess­e/...elans­icht/esing­le/45256/

      Der Hallenplan­ liefert eine gute Übersicht ,wer sich alles in diesem Geschäftsf­eld tummelt als Wettbewerb­er für Qloud.

      https://ww­w.e-world-­essen.com/­fileadmin/­downloads/­...an_Floo­rplan.pdf
      Avatar
      schrieb am 14.01.18 11:31:56
      Beitrag Nr. 296 ()
      ... :rolleyes: ... 1000-facher Betrug ... die Mär vom schnellen Internet ... QSC AG als Opfer der Massenkontrolle ... Glotze statt Internet ...


      Internet: Danke, Helmut Kohl – Kabelfernsehen statt Glasfaserausbau
      11. Januar 2018 aikos2309

      Die sozialliberale Koalition unter Helmut Schmidt hatte bereits 1981 Pläne für einen bundesweiten Glasfaserausbau beschlossen.

      Ein Jahr später kam Helmut Kohl an die Macht, legte die Pläne aufs Eis und förderte lieber das Kabelfernsehen. 35 Jahre Jahre später gibt es immer noch kein flächendeckendes Glasfasernetz.

      Die sozialliberale Koalition unter SPD-Kanzler Helmut Schmidt hatte 1981 bereits den Glasfaserausbau beschlossen, wie die Wirtschaftswoche aus bisher unveröffentlichten Dokumenten einer Kabinettssitzung vom 8. April 1981 erfahren hat: Altkanzler Schmidt wollte Glasfaser-Spitzenreiter werden.

      „Sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen, wird die Deutsche Bundespost aufgrund eines langfristigen Investitions- und Finanzierungsplanes den zügigen Aufbau eines integrierten Breitbandglasfasernetzes vornehmen“, heißt es in einem Sitzungsprotokoll, das unter dem Aktenzeichen B 136/51074 im Bundesarchiv liegt. ...

      Doch dazu kam es nicht. ...

      2017 warten viele Menschen noch immer auf den versprochenen Breitbandausbau. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland beim Glasfaserausbau fast am Ende.

      Update: Der Deutschlandfunk berichtete vor wenigen Tagen in der Sendung Hintergrund über die Motivation, warum die Union auf Kabelfe…

      Mehr lesen auf https://www.pravda-tv.com/2018/01/internet-danke-helmut-kohl…


      ... :rolleyes: ... dreifacher Betrug bei der Telekom ... Börsengang & Kapitalerhöhungen ...

      ... :eek: ... Operation Mockingbird ist ein Mind-Control-Programm, das die globalen Massenmedien steuert!

      .......................................................

      ... :rolleyes: ... und der Betrug geht weiter und weiter ... Verschwendung bzw. Veruntreuung von Staats-Knete ...



      Vodafone will Staatsförderung für neues Mobilfunknetz
      Nachrichtenagentur: Redaktion dts
      | 13.01.2018, 09:40


      Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) - Der Telekommunikationskonzern Vodafone hat ein staatliches Förderprogramm gefordert, um das künftige Mobilfunknetz 5G schnell starten zu können. "Ein früher Start der 5G-Netze wäre gerade im Autoland Deutschland wichtig", sagte Vodafone-Deutschland-Chef Hannes Ametsreiter der "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe). Ametsreiter forderte einen ... ( ... :rolleyes: ... bekommt einen Trittt in den Allerwertesten !!! ... Drecks-... )

      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10196579-deutschl…

      ... :rolleyes: ... Ultra-Bit schneller Zugang ...
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.01.18 15:06:57
      Beitrag Nr. 297 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.710.846 von teecee1 am 14.01.18 11:31:56 ... :rolleyes: ... Clinton & Merkel ...


      The Obama administration reinstated the CIA “Project Mockingbird” program to fund leftist journalists and authors in the MSM, to attack and ridicule conservative and libertarian journalists and authors.

      The Obama administration introduced “Net Neutrality” rules that allowed Internet giant edge providers to censor at will all conservative and libertarian content, while requiring the Internet Service Providers to carry the giant edge providers (Google, Facebook, Twitter) & biased and censored content on a premium basis.

      The Obama administration allowed the Internet giant edge providers to dominate the Internet content and revenue (space advertising) without fear of DOJ or Federal Trade Commission anti-trust lawsuits. Open border (flood illegals: D win) ISIS/MS13 fund/install (fear, targeting/removal, domestic-assets etc.)



      ... :rolleyes: ...

      ... - 15 Jahre Mannesmann-Übernahme: Wie der „Haifisch“ das „Hirn" ausschaltete. ... Vodafone - GB / Rothschild Dynastie ...

      http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/15-jahre-m…

      ... - Kabel Deutschland - Liberty

      Der US-Medienkonzern Liberty Global

      Die Übernahme von Kabel Deutschland ist allerdings kein einfaches Unterfangen: Der weit überwiegende Teil der Aktien befindet sich im Streubesitz, größter Aktionär ist mit etwa 10 Prozent die Investmentfirma Blackrock. ... the "Rock Castle" ... Rockefeller ...


      Liberty Global:
      Vodafone weiter sehr an einer Konsolidierung interessiert

      Der Chef von Vodafone Kabel Deutschland spricht sich weiter indirekt für ein Zusammengehen mit Liberty Global aus. Unitymedia ist die deutsche Liberty-Tochter.

      Vodafone würde offenbar weiterhin gerne Geschäftsbereiche mit Liberty Global zusammenlegen. Manuel Cubero, Chef von Vodafone Kabel Deutschland, sagte am 8. März 2017 auf dem Cable (Kabale) Congress 2017 in Brüssel auf die Frage nach einer Fusion der beiden Konzerne. "Ich kann nichts dazu sagen, was in Zukunft vielleicht passieren wird. Was ich aber sagen kann: Wir haben fantastische Erfahrungen mit Konsolidierung gemacht." (fantastische Fortschritte mit der Versklavung gemacht) In Deutschland sei die Übernahme von Kabel Deutschland sehr erfolgreich verlaufen. ...

      "Wir haben sehr gute Erfahrungen damit", betonte Cubero. "Wir haben Belege, dass es funktioniert und die Netzwerkkonvergenz auch gut für den Kunden ist." Vodafone gilt als die treibende Kraft hinter der früher geplanten Fusion. ...

      ... :rolleyes: ... US/GB Fusion ... Rockefeller/Rothschild ... auch gut für uns beide ist ...

      ... https://www.golem.de/news/kabelnetz-vodafone-wuerde-weiter-g…...
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.18 11:30:40
      Beitrag Nr. 298 ()
      :eek::eek::eek::eek::eek:

      https://www.telecom-handel.de/business-solutions/qsc/qsc-max…


      QSC: Max Kammerloher ist neuer Leiter Indirekter Vertrieb
      Wechsel im Channel-Management bei QSC – Max Kammerloher leitet den indirekten Vertrieb im TK-Bereich des Netzbetreibers. Er folgt auf Arnold Stender, der das Unternehmen verlassen wird.


      Ab sofort leitet Max Kammerloher den indirekten Vertrieb Telekommunikation bei der QSC AG. Er folgt in dieser Position auf Arnold Stender, der Ende des Monats aus dem Unternehmen ausscheiden wird.
      Kammerloher verantwortet die Ansprache und Betreuung von über 350 Vertriebspartnern, mehr als 150 Internet Service Providern (ISP) sowie nationalen und internationalen Carrier für sämtliche TK-Produkte der QSC.
      Der 54-Jährige kann auf langjährige Vertriebserfahrung zurückblicken, seit 1991 ist er ausschließlich im indirekten Vertrieb tätig – zum Beispiel bei Talkline, Esprit Telecom und auch bei QSC. Im vergangenen Jahr wechselte er für fünf Monate zu Versatel um jetzt bei den Kölnern die Nachfolge von Arnold Stender anzutreten.
      Avatar
      schrieb am 26.01.18 23:06:00
      Beitrag Nr. 299 ()
      QSC: „Wir wollen an die Spitze“!
      :eek::eek::eek::eek:



      https://www.finanztrends.info/news/qsc-wir-wollen-an-die-spi…


      Personalwechsel auf Managementebene: Wie der IT-Dienstleister QSC am Donnerstag mitteilte, wird Max Kammerloher ab sofort die Leitung des „Indirekten Vertrieb Telekommunikation der QSC AG“ übernehmen. Vorgänger Arnold Stender werde das Unternehmen zum 31. Januar 2017 verlassen.

      Ein umfangreiches Aufgabenfeld

      Jener Bereich zeichne sich laut Konzernangaben für die Unterstützung von mehr als 350 Vertriebspartnern und über 150 ISP-Anbietern (Internet Service Provider) verantwortlich. Hinzu kommen nationale sowie internationale Carrier für sämtliche Telekommunikationsprodukte des Konzerns, erklärte QSC.

      QSC-Rückkehrer Kammerloher: die beruflichen Stationen

      Kammerloher gilt als erfahrener Vertriebsexperte, der seit 1991 ausschließlich im indirekten Vertrieb tätig sei. Die beruflichen Stationen des früher in der Autozubehörbranche tätigen Managers: „Talkline, Esprit Telecom, GTS, Ventelo, QSC AG und Versatel.“ Vor seinem Ausflug zur United-Internet-Tochter Versatel sei er bei QSC für den Bereich Partner verantwortlich gewesen, hieß es weiter.

      „Wir wollen an die Spitze“

      Der wieder zu QSC zurückgekehrte Manager formulierte seine ehrgeizige Zielsetzung wie folgt: „Wir wollen an die Spitze – mein Ziel ist es, aus dem Indirekten Vertrieb der QSC den besten Indirekten Vertrieb im Markt zu machen.“ Hierfür seien neben intensiverer Betreuung und umfassenderer Beratung auch innovative Produkte maßgeblich.

      3 Gründe, wieso diese Aktie Ihnen jetzt +12.330 % Gewinn bringt!


      :eek::eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 01.04.18 17:19:03
      Beitrag Nr. 300 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.789.365 von teecee1 am 22.01.18 15:06:57 ... :rolleyes: ... Glaube nichts und Lüge selbst - seit 2001 ... QSC wir "wollen" das zweitstärkste Netz neben der Telekom ... wer hat da was blockiert und ... wieso weshalb warum ... bleibt(der Michel) die Bevölkerung dumm ... ???


      Staatsministerin: Wohnsitz-Ummeldung spätestens 2021 online möglich
      Epoch Times / 1. April 2018 / Aktualisiert: 1. April 2018 9:52

      "Wir sind( ... waren ...) Fußball-Weltmeister und Logistik-Weltmeister. Wir wollen auch Digital-Weltmeister werden", erklärt die neue Staatsministerin für Digitales.

      Die neue Staatsministerin für Digitales, Dorothee Bär (CSU), verspricht, dass bis 2021 Dienstleistungen wie Autozulassungen und Wohnsitz-Ummeldungen digital möglich sind.

      „Alle Behörden müssen alle Dienstleistungen auch digital anbieten – rund um die Uhr, das will ich(aber die anderen nicht) in dieser Wahlperiode durchsetzen“, ...

      https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/staatsminister…

      ----------------------------------------------------------------------------------------

      Dauerbaustelle Breitbandausbau: Woran es hapert
      31.03.2018 • 15:11 Uhr

      In den vergangenen vier Jahren hat die Bundesregierung Mittel in Milliardenhöhe zur Verfügung gestellt, um den Breitbandausbau zu fördern. Trotzdem müssen sich viele Haushalte und Unternehmen mit lahmen Leitungen begnügen. Das gilt besonders für ländliche Regionen.

      Fast alle Digitalprojekte setzen eine schnelle Internetverbindung voraus. Doch diese Infrastruktur ist in Deutschland trotz gewaltiger Anstrengungen in den vergangenen Jahren noch immer nicht flächendeckend vorhanden.

      Stand-Land-Gefälle

      In den größeren Städten gibt es laut des jüngsten Berichts der Bundesnetzagentur immerhin zu 90 Prozent eine Versorgung mit Leitungen, ...

      Glasfaser

      In Deutschland gibt es kaum Haushalte, öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen, die direkt an das Glasfaser-Netz angeschlossen sind ("Fiber to the Home"). Zwar haben Unternehmen wie die Telekom und Vodafone im vergangenen Jahr Zehntausende Kilometer Glasfaser verlegt. Doch enden diese Leitungen oft in grauen Verteilerkästen auf dem Bürgersteig. Die letzten Meter laufen dann in der Regel ... ( ... ins Nichts ... :rolleyes: ... QSC-Home ... http://www.q-dsl-home.de/)

      https://deutsch.rt.com/inland/67609-dauerbaustelle-breitband…

      Pressemitteilung

      QSC stellt Vermarktung der Q-DSL home Privatkundenprodukte ein

      Köln, 02.04.2009 Die QSC AG, bundesweiter Telekommunikationsdienstleister mit eigener Next Generation Network Infrastruktur, stellt die Vermarktung ihres Produktportfolios für Privatkunden unter der Marke der Q-DSL home GmbH ab sofort ein.

      ... :rolleyes: ... für wen war QSC ein Dorn im Auge ... ???
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.04.18 17:44:37
      Beitrag Nr. 301 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.439.787 von teecee1 am 01.04.18 17:19:03 ... :rolleyes: ... waren es etwa die Banken und deren dahinter stehenden Gesellschaften ... bzw. die angl-amerikanische Hochfinanz ... etc. ... ???


      Deutschland steht auf der Leitung

      Entwicklungsszenarien für den Glasfaserausbau in Deutschland



      Investmentthesen

      https://breitbandbuero.de/wp-content/uploads/2017/01/studie-…


      ... :rolleyes: ... wer profitiert davon am meisten ...
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.04.18 20:40:10
      Beitrag Nr. 302 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.439.898 von teecee1 am 01.04.18 17:44:37Siemens fordert von Bundesregierung schnellere Digitalisierung

      Nachrichtenagentur: Redaktion dts | 22.04.2018, 18:38 |

      Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Siemens-Chef Joe Kaeser fordert die Bundesregierung auf, schnellstens in punkto Digitalisierung aktiv zu werden. "Entscheidend" für den Erfolg der hiesigen Wirtschaft sei, "dass jetzt der ordnungspolitische Rahmen gesetzt und die nötige Infrastruktur geschaffen wird". Kaeser fordert ein Netz der zwei Geschwindigkeiten.

      FRANKFURT (Schroders) – Nach dem fulminanten Jahresstart mussten die Kapitalmärkte zuletzt deutliche Rücksetzer verkraften. Zuletzt haben die Angst vor steigender Inflation und einer restriktiveren Geldpolitik zu fallenden Kursen geführt. Aktuell drückt die Sorge vor globalem Protektionismus auf die Stimmung. Mehr erfahren powered by finative Digitale Industriepolitik sei "eine nationale Aufgabe". Da müsse man "bestimmte Kapazitäten eben doch über den Preis regulieren", sagte der 60-Jährige dem "Handelsblatt" (Montagausgabe). "Ich bin zum Beispiel der Ansicht, dass große Industrieparks einen dringenderen Bedarf an Netzkapazitäten haben als etwa ein Wohngebiet. Das ist gesellschaftspolitisch komplex, muss aber zügig gelöst werden." Der Topmanager prophezeit: "Fokussierung und Geschwindigkeit werden weiter eklatant steigen." Zugleich beobachtet er: "Die Wirtschaft hat die Bedeutung der Digitalisierung weitestgehend begriffen, der Rest des Landes aber noch nicht in ihrer ganzen Brisanz." Der Strukturwandel sei "leider so binär wie die Digitalisierung und bietet nur zwei Alternativen: Entweder wir gestalten, oder wir werden gestaltet." Scharf kritisiert Kaeser im "Handelsblatt" (Montagausgabe)-Gespräch zum Start der Hannover Messe die soziale Verantwortungslosigkeit in den Führungsetagen vieler US-Konzerne, die nur noch "Getriebene der Wall Street" seien, aber auch Exzesse der Finanzmärkte und die Arbeit etlicher Hedgefonds. Über "geeignete Umverteilungsmechanismen" müsse der gesellschaftliche Nutzen des Wirtschaftssystems wieder erhöht werden. Kaeser zum "Handelsblatt" (Montagausgabe): "Spekulative Transaktionen, wie ungedeckte Shortseller-Transaktionen und Kasino-Kapitalismus tragen nichts zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft bei." In US-Konzernen sei das vielfach zu beobachten: "Wenn dort nicht sofort Stellen gestrichen werden, weil ein Unternehmen( ...wie die BundesreGIERung ... ) mal knapp unter den Quartals-Erwartungen der Analysten lag, hagelt es massive Kritik, und nicht selten wittern dann kurzfristorientierte Elemente ihre Chance. ...

      Bundesregierung: Siemens fordert von Bundesregierung schnellere Digitalisierung | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:

      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10470537-bundesre…


      ... :rolleyes: ... streich(el)t doch die BundesReGIERung ... da beißt die Maus aber (k)einen Faden ab ...
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.04.18 08:33:55
      Beitrag Nr. 303 ()
      Flughafen München setzt auf QSC!
      https://www.finanztrends.info/news/qsc-aktie-flughafen-muenc…


      Flughafen München setzt auf QSC!

      :eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek:

      Die QSC-Tochter Q-loud liefert derzeit sogenannte Energycams an den Flughafen München aus, welche dort analoge Energiezähler digitalisieren sollen. Die Zählerstände werden per Kamera und Texterkennung ausgelesen und anschließend in kurzen Zeitintervallen an die Plattform Oceanconnect weitergeleitet. Das System soll dem Flughafen München dabei helfen, einen Überblick über seinen Energieverbrauch zu erhalten und damit mögliche Einsparpotenziale zu entdecken. Die Energycams setzen dabei auf den neuen Übertragungsstandard Narrow-Band-IoT, welcher Datenübertragungen im Niedrigfrequenzbereich erlaubt.

      Sollten Anleger sofort verkaufen? Oder lohnt sich doch der Einstieg bei QSC AG, Koeln

      Das bringt gleich mehrere Vorteile mit sich. Der Energieverbrauch der Geräte selbst fällt sehr gering aus, darüber hinaus ist der Einsatz auch an Orten möglich, wo bisherige Funkstandards ihre Probleme haben. Da die Technik den bereits vorhandenen LTE-Funkstandard verwendet, ist keine Errichtung zusätzlicher Infrastruktur notwendig. Für den Moment handelt es sich wohl noch um ein Testprojekt, das bei Erfolg aber schnell weiter ausgebaut werden könnte.

      :eek::eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 26.04.18 07:29:53
      Beitrag Nr. 304 ()
      Festnetz geht wohl dann an QSC
      :eek::eek::eek::eek:
      Für 16,5 Milliarden Euro Kauft Vodafone bald Kölner Firma Unitymedia auf?
      – Quelle: https://www.express.de/30069352 ©2018


      https://www.express.de/koeln/fuer-16-5-milliarden-euro-kauft…



      Es wäre ein Mega-Deal! Telekommunikations-Riese Vodafone soll den Kölner Kabelnetzbetreiber Unitymedia aufkaufen. Für die Übernahme soll der britische Dienstleister bereit sein, eine Kaufsumme in Höhe von 16,5 Milliarden Euro zu zahlen. – Quelle: https://www.express.de/30069352 ©2018Was passiert mit den 2600 Mitarbeitern?
      Die Kölner Firma mit Sitz an der Aachener Straße in Müngersdorf bilanzierte zuletzt einen Jahresumsatz in Höhe von 2,172 Millarden Euro und hat über 2600 Mitarbeiter. Werden sie weiter beschäftigt, wenn es zu einer Übernahme kommen sollte? Was wird aus den Kunden?

      Unitymedia wollte sich Auf EXPRESS-Anfrage nicht dazu äußern. Aus der deutschen Vodafone-Zentrale in Düsseldorf gab es bislang auch keine Auskunft bezüglich Gesprächen mit Liberty Global, dem Mutterkonzern von Unitymedia.

      „Kunden müssen sich keine Sorgen machen“
      Auf EXPRESS-Anfrage erklärte ein Vodafone-Sprecher: „Sollte es zu einer Übernahme kommen, bräuchten sich Kunden und Mitarbeiter erstmal keine Sorgen machen.“ Er verwies auf das Beispiel des Aufkaufs von Kabel Deutschland. Im Juni 2013 hatte der britische Konzern Kabel Deutschland für 10,7 Milliarden aufgekauft. Für Kunden hatte sich damals nicht viel verändert.

      Kartellbehörden müssen zustimmen
      Mit dem Aufkauf von Unitymedia würde Vodafone womöglich aber ein unzulässiges Monopol inne haben. Denn: Unitymedia versorgt über sieben Millionen Kunden mit Breitbandfernsehen. Den Rest der Republik beliefert Vodafone. Das würde einen flächendeckenden Konkurrent für die Telekom bedeuten. Ob das wirklich so ist, muss noch von den Kartellbehörden geprüft werden.

      – Quelle: https://www.express.de/30069352 ©2018
      Avatar
      schrieb am 28.04.18 17:34:09
      Beitrag Nr. 305 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.602.004 von teecee1 am 22.04.18 20:40:10
      ... :rolleyes: ... auf offener Feuerstellle ... der Käse wird gegrilllt ... (…der Kas is gebissen, da brauchst di nimma abdoa! ...)
      Avatar
      schrieb am 30.04.18 13:13:24
      Beitrag Nr. 306 ()
      Umsatz quartal 1 ist raus

      91,725 Mio. Umsatz erwartet für Q1.


      https://www.qsc.de/de/investor-relations/aktie/analystenkons…


      Da wird wohl bei steigenden Umsätzen in den nächsten Quartalen wohl oder übel das gesamtergebnis angehoben.

      Rechne mit bis zu 380 - 400 MIo €
      Avatar
      schrieb am 08.05.18 08:11:36
      Beitrag Nr. 307 ()
      Absolut sehenswert!
      http://www.ariva.de/news/schroeders-nebenwerte-watchlist-abs…


      :eek::eek::eek::eek::eek::eek:

      TOP ZAHLEN :D

      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10517368-dgap-new…


      QSC erzielt Umsatzwachstum von 6 % - Umsatz steigt im ersten Quartal 2018 auf 94,1 Mio. EUR - TK-Umsätze verbessern sich um 16 %, Cloud-Umsätze um 37 % - EBITDA beläuft sich erwartungsgemäß auf 9,2 Mio. EUR - Konzerngewinn erhöht sich auf 0,9 Mio. EUR - QSC erwartet nun Umsatz am oberen Ende der Spanne von 345 bis 355 Mio. EUR Köln, 7. Mai 2018. Der Cloud- und ITK-Anbieter QSC steigerte im ersten Quartal 2018 den Umsatz auf 94,1 Mio. EUR im Vergleich zu 88,7 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum. Wie schon zum Jahresende 2017 profitierte das Unternehmen insbesondere von der hohen Nachfrage in der internationalen Sprachterminierung; die Telekommunikations-Umsätze stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 16 % auf 53,4 Mio. EUR. Die Cloud-Umsätze erhöhten sich im gleichen Zeitraum um 37 % auf 7,1 Mio. EUR. Die beiden anderen Geschäftsbereiche Consulting und Outsourcing entwickelten sich erwartungsgemäß. Das EBITDA belief sich im ersten Quartal 2018 auf 9,2 Mio. EUR im Vergleich zum hohen Ergebnis von 10,5 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum; das operative Ergebnis (EBIT) erreichte 2,4 Mio. EUR nach 2,6 Mio. EUR im ersten Quartal 2017. Der Konzerngewinn stieg im gleichen Zeitraum auf 0,9 Mio. EUR nach 0,6 Mio. EUR. Der höhere Gewinn resultierte unter anderem aus dem planmäßigen Rückgang der Abschreibungen auf 6,8 Mio. EUR nach 7,9 Mio. EUR im ersten Quartal 2017. Der Free Cashflow kehrte mit -0,8 Mio. EUR nach 3,6 Mio. EUR im Vorjahr wieder auf das übliche Niveau zum Jahresbeginn zurück, der insbesondere von Vorauszahlungen für das Gesamtjahr geprägt ist. Nach dem guten Jahresauftakt erwartet QSC tendenziell einen Umsatz am oberen Ende der im März 2018 genannten Spanne von 345 bis 355 Mio. EUR. Unverändert plant das Unternehmen mit einem EBITDA von 35 bis 40 Mio. EUR und einem Free Cashflow von mehr als 10 Mio. EUR. QSC-Vorstandsvorsitzender Jürgen Hermann erklärt: "QSC wächst wieder! Noch ist es zu früh, von einer Trendwende zu sprechen. Aber die Richtung stimmt." in Mio. EUR Q1 2018 Q1 2017 Umsatz 94,1 88,7 Umsatz Cloud 7,1 5,2 Umsatz Consulting 9,8 10,7 Umsatz Outsourcing 23,7 26,7 Umsatz Telekommunikation 53,4 46,2 EBITDA 9,2 10,5 EBIT 2,4 2,6 Konzernergebnis 0,9 0,6 Free Cashflow -0,8 3,6 Investitionen 2,9 4,2 Mitarbeiter zum 31. März 1.342 1.355 Erläuterungen: Die vollständige Quartalsmitteilung ist unter www.qsc.de/de/investor-relations abrufbar. Diese Corporate News enthält zukunftsbezogene Angaben (sogenannte "forward-looking statements"). Diese zukunftsbezogenen Angaben basieren auf den aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse vonseiten des Managements der QSC AG. Aufgrund von Risiken oder fehlerhaften Annahmen können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsbezogenen Angaben abweichen.

      DGAP-News: QSC erzielt Umsatzwachstum von 6 % (deutsch) | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10517368-dgap-new…
      Avatar
      schrieb am 18.05.18 18:39:43
      Beitrag Nr. 308 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.602.004 von teecee1 am 22.04.18 20:40:10Telekom: Wir bauen Glasfaser aus, wenn Regulierung abgeschafft wird ( ... :rolleyes: ... nur wenn genug SchmierOel fliesst ...)

      Datum: Donnerstag, 17.05.2018 13:24 Uhr
      http://winfuture.de/news,103263.html


      Die Deutsche Telekom muss sich jetzt in Sachen Glasfaser-Verlegung bis zum Endnutzer bewegen - dafür sorgt allein schon die neue Ausrichtung in der Bundesregierung. Und ab 2021 will der Konzern den Netzausbau tatsächlich in Angriff nehmen - aber nur, wenn es ein hinreichend großes Entgegenkommen seitens des Staates gibt. ( ... :rolleyes: ... wir warten auf die Jahrtausend-Wende 3000/4000 ...)

      Auf der Jahreshauptversammlung des Konzerns hat Telekom-Chef Timotheus Höttges die bisherige Strategie noch einmal verteidigt. Da man auf eine schrittweise Aufrüstung der DSL-Anschlüsse gesetzt hat, würden heute zumindest viele Haushalte mit VDSL oder Vectoring angebunden sein können. Hätte man von Beginn an gleich auf FTTH gesetzt, wäre die Telekom lediglich in der Lage gewesen ein Zehntel dessen mit schnellen Anbindungen zu versorgen, führte er aus.

      Da Deutschland im internationalen Vergleich aber weit abgeschlagen ist, musste die Bundesregierung inzwischen reagieren. Die neuen Pläne sehen hier so aus, dass als Ziel eine möglichst breite Glasfaserversorgung vorangetrieben wird. Fördermittel soll es nur noch dann geben, wenn beim Nutzer Glas in der Wand liegt und nicht doch wieder mit Kupfer überbrückt wird.

      Telekom will "frei und fair" verhandeln
      Angesichts dessen muss sich nun auch die Telekom bewegen. "Ab 2021 wird die Telekom jedes Jahr rund zwei Millionen Haushalte direkt mit Glasfaser anschließen", sagte Höttges. Er schränkte diese Zusage allerdings gleich darauf ein: "Wenn die Politik den richtigen Rahmen setzt", führte er aus.

      Und was das heißt, ist auch klar: ...


      ... :rolleyes: ... bla bla lalabla ... bla bla lablab .... la bla bla la bla ... Subventionen - Korupptions-Gelder ... Tötti wartet auf das Schmiermittel ...!!! ... wieviel möchte er denn ... ???
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.05.18 19:35:25
      Beitrag Nr. 309 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.792.172 von teecee1 am 18.05.18 18:39:43"Straftatbestand" !!!


      Erpressung

      Bei der Erpressung versucht jemand, sich selbst oder Dritte rechtswidrig durch Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern. Insofern ist die Erpressung von der Nötigung zu unterscheiden, die keine Bereicherungsabsicht oder Vermögensschädigung voraussetzt. Als rechtswidrig gilt die Tat, wenn die Zweck-Mittel-Relation zwischen der Nötigungshandlung, also der Gewalt oder der Drohung und dem angestrebten Nötigungszweck als verwerflich anzusehen ist. ...

      Rechtslage in Deutschland

      Die Erpressung aus juristischer Perspektive nach § 253 StGB setzt neben der Nötigung einen durch sie bewirkten Vermögensnachteil des Genötigten oder eines Dritten voraus. Der Genötigte bedarf dabei einer echten Wahlfreiheit, ob er die Handlung des Täters hinnimmt oder mittels einer (Selbst-)Schädigung den Vermögensschaden herbeiführt. ...

      * Andererseits muss die angestrebte Bereicherung selbst rechtswidrig sein. Die Bereicherung ist rechtswidrig, wenn sie objektiv im Widerspruch zur Vermögensordnung steht. Die Durchsetzung eines fälligen und einredefreien Anspruches mit Nötigungsmitteln ist nicht unrechtmäßig im Sinne der Vorschrift. Auf die Unterscheidung zwischen Stück- und Gattungsschuld kommt es nicht an. Hier ist dann auch von Bedeutung, wie man eine Geldschuld rechtlich einordnet.[1]

      Problematisch ist häufig das Verhältnis zu anderen Vermögensdelikten, insbesondere zum Betrug, bei dem - statt der Nötigung - eine Täuschung die Vermögensverfügung und den Schaden verursacht. ...

      Wortlaut des § 253 StGB ...

      (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat. ...


      Emotionale Erpressung

      Emotionale Erpressung findet statt, wenn ein Erpresser einem Erpressten glaubhaft Schuldgefühle androht (Beispiel: „Wenn du das machst, spring ich von der Brücke!“). (... :rolleyes: ... ansonsten werden wir das Netz nicht ausbauen ...)

      https://de.wikipedia.org/wiki/Erpressung


      ....................

      ... :rolleyes: ... man gibt lieber Geld für Übernahmen im Ausland aus ... als es in der Buntes-Kessel-Republick zu investieren ...

      ... "T-Mobile US" ... etc. ...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.05.18 20:08:27
      Beitrag Nr. 310 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.792.484 von teecee1 am 18.05.18 19:35:25Chantage

      Eine Chantage (von frz. chantage = Erpressung) ist die Androhung von Enthüllungen zum Zweck der Erpressung.[1]

      In der deutschen Rechtswissenschaft ist von Bedeutung, ob die Drohung mit einer Veröffentlichung widerrechtlich bzw. rechtswidrig ist, etwa im Rahmen einer Anfechtung nach § 123 BGB oder bei der Nötigung und Erpressung (§ 240, § 253 StGB). ...

      Drohung mit einer Presseveröffentlichung

      Eine Presseveröffentlichung unterliegt dem Schutzbereich der Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Deshalb muss auch die Frage, ob der mit der Information der Presse Drohende sich eines rechtmäßigen oder eines rechtswidrigen Mittels bedient, im Lichte dieses Grundrechts beurteilt werden. Dabei ist die Meinungsäußerungsfreiheit des Drohenden fallbezogen gegen das allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Bedrohten abzuwägen.[2] ...

      Drohung mit einer Strafanzeige

      Droht ein Erpresser mit der Enthüllung kompromittierender Tatsachen (Schweigegelderpressung, "Chantage"), namentlich mit einer Strafanzeige wegen einer vom Erpressungsopfer seinerseits begangenen Straftat und wehrt der Erpresste sich oder tötet gar(en) den Erpresser, so wird in der Literatur das Gebotensein der Notwehr verneint oder von einer Einschränkung des Notwehrrechts wegen verminderten Rechtsbewährungsinteresses ausgegangen. Das Interesse des Erpressten am Schutz vor Enthüllung einer Straftat verdiene keinen uneingeschränkten Schutz.[6] ...


      ... SchmierGeld ... ... ist die Buntes-ReGIERung erPressBar ... ???
      Avatar
      schrieb am 23.05.18 08:33:55
      Beitrag Nr. 311 ()
      QSC: Die Short-Seller von Ennismore Management bauen ihre Position auf fallende Kurse bei der Aktie ab
      https://www.focus.de/finanzen/boerse/f100/stockpulse/qsc-die…


      :eek::eek::eek::eek:

      bei der Aktie ab
      Dienstag, 22.05.2018, 09:44
      QSC: Die Short-Seller von Ennismore Management bauen ihre Position auf fallende Kurse bei der Aktie ab
      Mit einer Verringerung der Leerverkaufs-Positionierung bei QSC (ISIN: DE0005137004, Ticker-Symbol: QSC) hat der Hedgefonds Ennismore Management seine Short-Aktivitäten bei der Aktie abgebaut.

      Dabei hat das Unternehmen seinen Short-Anteil am ausgegebenen Aktienkapital von QSC um -0,1 Prozent reduziert. Dies geht aus einer Meldung hervor, die heute im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Auf der Basis der aktuellen Marktkapitalisierung der Aktie entspricht das einer Reduktion der Position um -191,5 Tsd Euro.

      Nachfolgend eine Übersicht der in den vergangenen drei Monaten gemeldeten Netto-Leerverkaufspositionen bei QSC:

      0,79 Prozent 18.05.2018 Ennismore Management
      Kurs der QSC-Aktie: 1,99 EUR +25,95 Prozent (SP-Indikation, Stand: 01.01.1970 01:00:00)

      Weitere Details zur QSC-Aktie:

      ISIN: DE0005137004

      Sektor: Telekommunikationsdienste

      Heimat-Börse: Xetra

      Bloomberg Ticker: QSC:GR

      – – – – – – – – – – – – – – –

      Hintergrund: Leerverkäufer (auch Short-Seller genannt) sind dazu verpflichtet, ihre Netto-Leerverkaufspositionen offenzulegen, sofern sie gewisse Schwellenwerte überschreiten; das gilt auch bei Veränderungen oder einer Auflösung der Netto-Leerverkaufsposition. Eine Netto-Leerverkaufsposition liegt vor, wenn die Zahl der aktuell gehaltenen Short-Positionen zu einer Aktie die Zahl der gehaltenen Long-Positionen übersteigt. In Deutschland erfolgt die Offenlegung im Bundesanzeiger und zwar bis spätestens 15:30 Uhr am nächsten Handelstag, an dem die Netto-Leerverkaufsposition entstanden ist oder verändert/geschlossen wurde.

      Ein signifikanter Aufbau von Leerverkaufspositionen kann ein wichtiges Signal für Anleger sein, schließlich rechnen die Leerverkäufer mit fallenden Kursen. Umgekehrt kann ein verstärkter Rückzug eines Hedgefonds aus den Shortpositionen ein Indiz dafür sein, dass wieder mit steigenden Kursen gerechnet wird.

      Dieser Artikel wurde verfasst von StockPulse News/spn
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      schrieb am 24.05.18 06:14:32
      !
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      Avatar
      schrieb am 24.05.18 06:15:51
      Beitrag Nr. 313 ()
      QSC: Kooperation mit Zattoo soll IPTV in die Wohnzimmer bringen
      http://www.it-times.de/news/qsc-kooperation-mit-zattoo-soll-…
      Avatar
      schrieb am 26.05.18 07:18:56
      Beitrag Nr. 314 ()
      WHITE-LABEL-LÖSUNG MACHT STADTWERKE ZU TV-ANBIETERN
      https://www.energate-messenger.ch/news/183290/white-label-lo…


      Köln/Zürich (energate) - Ein White-Label-Bündelprodukt rund um Telefonie, Internet und TV hat der Kölner Telekommunikationsanbieter QSC auf den Markt gebracht. Im Angebot enthalten ist eine IT-Plattform, über die sich das Auftrags- und Kundenmanagement abwickeln lassen. Um das Angebot realisieren zu können, sei QSC eine Kooperation mit dem schweizerischen TV-Streamingdienst Zattoo TV Solutions aus Zürich eingegangen, teilte das Unternehmen mit. Zielgruppe des Triple-Play-Angebots sind diejenigen Versorger, die Telekommunikationskonzernen wie Unitymedia oder der Deutschen Telekom regional Konkurrenz machen wollen. "Damit können Stadtwerke unter ihrem Namen ein Komplettpaket aus Internet-Services, Telekommunikationsleistungen und IPTV anbieten", sagte Dietmar Becker, Leiter der Geschäftsentwicklung Telekommunikation bei der QSC AG. Insbesondere wollen sich die Partner an Regionalversorger richten, "die derzeit den Glasfaserausbau selbst in die Hand nehmen", so Becker.

      Über die IT-Plattform, die QSC den Versorgern in diesem Rahmen bereitstellt, lässt sich das Angebot direkt in den eigenen Web-Auftritt und damit den Onlinevertrieb integrieren. Neben der Option zum Auftrags- und CMS-Kundenmanagement können die Endkunden das Portal auch dazu nutzen, zusätzliche Service-Dienstleistungen zu buchen, so QSC. Über das Paket könnten den Kunden rund 100 TV-Kanäle in SD- sowie HD-Qualität und Video-On-Demand-Dienste wie Maxdome angeboten werden, hiess es weiter. /pa
      Avatar
      schrieb am 29.05.18 15:52:24
      Beitrag Nr. 315 ()
      Avatar
      schrieb am 29.05.18 15:53:02
      Beitrag Nr. 316 ()
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.05.18 15:55:23
      Beitrag Nr. 317 ()
      EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

      Wir laden unsere Aktionäre zu der am

      Donnerstag, 12. Juli 2018, um 10:00 Uhr (MESZ)
      im Gürzenich in Köln (Martinstraße 29–37, 50667 Köln)

      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.


      I.
      TAGESORDNUNG

      1.
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der QSC AG zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht für die Gesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 in Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

      Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der QSC AG unter

      www.qsc.de/hv
      eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen.

      2.
      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 von 4.282.294,95 Euro wird wie folgt verwendet:

      Ausschüttung einer Dividende von 0,03 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie = 3.725.174,61 Euro
      Vortrag auf neue Rechnung = 557.120,34 Euro
      Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren auf dem am 14. März 2018 dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von 124.172.487,00 Euro, eingeteilt in 124.172.487 Stückaktien.

      Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von 0,03 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung wird dabei wie folgt durchgeführt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.

      Der Anspruch auf die Dividende ist am 17. Juli 2018 fällig.

      3.
      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

      4.
      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

      5.
      Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und Niederlassung in Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

      Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission („Abschlussprüfungsverordnung“) durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg und Niederlassung in Köln oder die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und Niederlassung in Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Dabei hat der Prüfungsausschuss seine Präferenz für die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt und begründet.

      Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüfungsverordnung genannten Art auferlegt wurde.

      6.
      Wahlen zum Aufsichtsrat

      Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 4. Alt., 101 Abs. 1 AktG sowie §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG i.V.m. § 10 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier Mitglieder durch die Hauptversammlung und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen sind.

      Die Amtszeit aller amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 12. Juli 2018.

      Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor, folgende Personen für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 12. Juli 2018 an bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:

      6.1.
      Dr. Bernd Schlobohm, wohnhaft in Worpswede, Unternehmer und ehemaliger Vorstandsvorsitzender der QSC AG, Köln (bis 29. Mai 2013)

      6.2.
      Gerd Eickers, wohnhaft in Köln, selbständiger Telekommunikationsberater

      6.3.
      Ina Schlie, wohnhaft in Heidelberg, Senior Vice President Digital Government – Government Relations MEE der SAP SE, Walldorf

      6.4.
      Dr.-Ing. Frank Zurlino, wohnhaft in Köln, Geschäftsführer und Gesellschafter der Horn & Company Performance & Restructuring GmbH, Düsseldorf, und Geschäftsführer der neuland.digital GmbH, Düsseldorf

      Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.

      Der Aufsichtsrat hat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die von ihm für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele einschließlich des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium berücksichtigt. Von den Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat qualifiziert sich Ina Schlie aufgrund ihrer vormaligen beruflichen Tätigkeit im Bereich Steuern bei der SAP SE und als ehemalige Referentin einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Finanzexpertin im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.

      Für den Fall seiner Wahl soll Dr. Bernd Schlobohm als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.

      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, zu Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind nachfolgend unter Ziffer II. („Angaben zu Punkt 6 der Tagesordnung“) zu finden.

      7.
      Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der QSC AG und der Plusnet GmbH, Köln, vom 15. Mai 2018

      Die QSC AG beabsichtigt, den Geschäftsbereich Telekommunikation im Wege der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz („UmwG“) auf die Plusnet GmbH mit Sitz in Köln zu übertragen. Bei der Plusnet GmbH handelt es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft der QSC AG, die am 24. Oktober 2017 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92510 eingetragen wurde.

      Zur Ausgliederung des Geschäftsbereichs Telekommunikation hat die QSC AG als übertragender Rechtsträger mit der Plusnet GmbH als übernehmendem Rechtsträger am 15. Mai 2018 zu notarieller Urkunde des Notars Dr. Stefan Klein mit dem Amtssitz in Köln mit der UR. Nr. K 653 für 2018 einen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag abgeschlossen („Ausgliederungs- und Übernahmevertrag“). Vor der Beurkundung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages wurde zu notarieller Urkunde des Notars Dr. Stefan Klein mit dem Amtssitz in Köln am 8., 9., 11., 14. und 15. Mai 2018 (UR. Nr. K 652 für 2018) eine Bezugsurkunde errichtet („Bezugsurkunde“), der unter anderem die im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag genannten Anlagen beigefügt sind und deren Inhalt Bestandteil des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages ist. Im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag haben die QSC AG und die Plusnet GmbH vereinbart, einen Teil des Vermögens der QSC AG, nämlich die dem Geschäftsbereich Telekommunikation der QSC AG zuzuordnenden Vermögensgegenstände und Rechtsverhältnisse, im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten nach Maßgabe der Bestimmungen des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages gegen Gewährung von neuen Geschäftsanteilen der Plusnet GmbH an die QSC AG auf die Plusnet GmbH zu übertragen.

      Der Vorstand der QSC AG und die Geschäftsführung der Plusnet GmbH haben das Ausgliederungsvorhaben in dem gemeinsamen Ausgliederungsbericht gemäß § 127 UmwG näher erläutert und begründet. Eine Prüfung der Ausgliederung findet nach den Bestimmungen des UmwG nicht statt. Die Ausgliederung wird nur wirksam, wenn die Gesellschafterversammlung der Plusnet GmbH und die Hauptversammlung der QSC AG dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zustimmen und die Ausgliederung im Handelsregister der Plusnet GmbH und der QSC AG eingetragen wird. Der Beschluss der Hauptversammlung der QSC AG bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Als Alleingesellschafterin der Plusnet GmbH wird die QSC AG dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag in zeitlichem Zusammenhang mit der Hauptversammlung der QSC AG zustimmen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der QSC AG als übertragendem Rechtsträger und der Plusnet GmbH mit Sitz Köln als übernehmendem Rechtsträger vom 15. Mai 2018 wird zugestimmt.

      Der zwischen der QSC AG und Plusnet GmbH geschlossene Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 15. Mai 2018 hat im Wesentlichen folgenden Inhalt:

      AUSGLIEDERUNGS- UND ÜBERNAHMEVERTRAG
      zwischen
      QSC AG, mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 28281, als übertragendem Rechtsträger
      – nachfolgend „QSC“ oder „übertragender Rechtsträger“ genannt –
      und
      Plusnet GmbH, mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92510, als übernehmendem Rechtsträger
      – nachfolgend auch „Plusnet“ oder „übernehmender Rechtsträger“ genannt –

      – nachfolgend gemeinsam auch die „Vertragsparteien“ oder einzeln die „Vertragspartei“ genannt –

      I. Vorbemerkung
      1. Die QSC AG, mit Sitz in Köln, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 28281. Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital der QSC beträgt bei Abschluss dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages EUR 124.172.487,00 und ist eingeteilt in 124.172.487 Stückaktien (Namensaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00.

      2. Die Plusnet GmbH, mit Sitz in Köln, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92510. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt bei Abschluss dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages EUR 999.000,00, bestehend aus 999.000 Geschäftsanteilen im Nennbetrag von je EUR 1,00 mit den laufenden Nummern 1 bis 999.000. Alleinige Gesellschafterin der Plusnet ist die QSC.

      3. Die QSC beabsichtigt, den Geschäftsbereich Telekommunikation als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 des Umwandlungsgesetzes („UmwG“) unter Fortbestand des übertragenden Rechtsträgers gegen Gewährung von Geschäftsanteilen an der Plusnet auf die Plusnet als übernehmenden Rechtsträger zu übertragen („Ausgliederung“).

      4. Bei der Ausgliederung des Geschäftsbereichs Telekommunikation handelt es sich um die Übertragung (Einbringung) eines Teilbetriebs i.S.v. § 20 Abs. 1 UmwStG. Nach § 20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG ist die Ausgliederung des Geschäftsbereichs Telekommunikation auf Antrag unter Ansatz der Buchwerte ertragssteuerneutral möglich.

      5. Vor Beurkundung dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages wurde vor dem beurkundenden Notar (Dr. Stefan Klein mit Amtssitz in Köln) am 8., 9., 11., 14. und 15. Mai 2018 als Bezugsurkunde die notarielle Urkunde mit der UR. Nr. K 652 für 2018 errichtet („Bezugsurkunde“). Der Bezugsurkunde sind unter anderem die in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag genannten Anlagen beigefügt. Soweit demgemäß in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag auf Anlagen Bezug genommen wird, verstehen sich diese Bezugnahmen als Verweisungen auf die Bezugsurkunde. Auf die Bezugsurkunde wird hiermit gemäß § 13 a (Paragraph dreizehn litera a) des deutschen Beurkundungsgesetzes (BeurkG) verwiesen. Ihr Inhalt wird zum Gegenstand der Vereinbarungen in dieser Niederschrift gemacht.

      Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes:

      II. Ausgliederung, Ausgliederungsstichtag, Ausgliederungsbilanz und Schlussbilanz
      § 1 Ausgliederung
      1.1 Die QSC als übertragender Rechtsträger überträgt im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG als Teil ihres Vermögens den gesamten Geschäftsbereich Telekommunikation, wie nachfolgend in § 4 bis § 16 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages spezifiziert, als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten (insgesamt im Folgenden das „Auszugliedernde Vermögen“) auf die Plusnet als übernehmenden Rechtsträger gegen Gewährung von 1.000 neuen Geschäftsanteilen im Nennbetrag von je EUR 1,00 an der Plusnet an die QSC gemäß § 24 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages.

      1.2 Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens und sonstige Rechte und Pflichten oder Rechtsverhältnisse des übertragenden Rechtsträgers, die nach diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag nicht dem Auszugliedernden Vermögen zuzuordnen oder die von der Übertragung gemäß § 17 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages ausdrücklich ausgenommen sind, werden im Rahmen dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages nicht auf die Plusnet übertragen.

      § 2 Ausgliederungsstichtag und steuerlicher Übertragungsstichtag
      2.1 Die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens erfolgt im Verhältnis zwischen dem übertragenden Rechtsträger und dem übernehmenden Rechtsträger mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2018, 0:00 Uhr („Ausgliederungsstichtag“). Von diesem Zeitpunkt an gelten im Verhältnis zwischen der QSC und der Plusnet die Handlungen und Geschäfte, die das Auszugliedernde Vermögen betreffen, als für Rechnung der Plusnet vorgenommen.

      2.2 Steuerlicher Übertragungsstichtag (§ 20 Abs. 6 UmwStG) ist der 31. Dezember 2017, 24:00 Uhr („Steuerlicher Übertragungsstichtag“).

      2.3 Der übertragende Rechtsträger wird bis zum Wirksamwerden der Ausgliederung für das Auszugliedernde Vermögen intern getrennt Rechnung legen, so als wäre die Ausgliederung bereits am Ausgliederungsstichtag wirksam geworden. Die Vertragsparteien stellen klar, dass durch diese Regelung keine wechselseitigen Ausgleichsansprüche begründet werden.

      § 3 Ausgliederungsbilanz und Schlussbilanz
      3.1 Die Buchwerte des Auszugliedernden Vermögens zeigt die diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag als Anlage 3.1 (Ausgliederungsbilanz) beigefügte Ausgliederungsbilanz zum 1. Januar 2018, 0:00 Uhr („Ausgliederungsbilanz“). Diese wurde aus der zum 31. Dezember 2017 aufgestellten Schlussbilanz (§ 3.2) der QSC entwickelt, die Teil des Jahresabschlusses der QSC ist, der von deren Abschlussprüfer, der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Niederlassung Köln, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und mit Billigung durch den Aufsichtsrat der QSC am 14. März 2018 festgestellt wurde.

      3.2 Als Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers nach §§ 125 Satz 1, 17 Abs. 2 UmwG wird der Ausgliederung die von der QSC unter Beachtung der Vorschriften über die Jahresbilanz und deren Prüfung aufgestellte, von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin, Niederlassung Köln, geprüfte und testierte Jahresbilanz der QSC zum 31. Dezember 2017, 24:00 Uhr („Schlussbilanz“), zugrunde gelegt.

      3.3 Die Plusnet wird das Auszugliedernde Vermögen in ihrer handelsrechtlichen Rechnungslegung zu Buchwerten ansetzen.

      III. Gegenstand der Ausgliederung

      § 4 Übertragung des Geschäftsbereichs Telekommunikation
      4.1 Die QSC überträgt den gesamten, nachfolgend näher beschriebenen Geschäftsbereich Telekommunikation im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG als Teil ihres Vermögens jeweils als Gesamtheit mit allen ihm rechtlich und/oder wirtschaftlich zuzuordnenden Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens sowie Rechten und Pflichten, insbesondere den in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag näher spezifizierten Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten, und zwar unabhängig davon, ob diese bilanzierungspflichtig oder bilanzierungsfähig oder tatsächlich bilanziert sind oder nicht, nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze und der nachfolgenden §§ 5 bis § 16 auf die Plusnet als übernehmenden Rechtsträger. QSC und Plusnet sind sich einig, dass die in § 17 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages aufgeführten Vermögensgegenstände dem Geschäftsbereich „Telekommunikation“ nicht zuzurechnen sind und daher nicht übertragen werden. Der „Geschäftsbereich Telekommunikation“ wird wie folgt bestimmt:

      4.1.1 Der Geschäftsbereich Telekommunikation ist bei QSC eine organisatorisch selbstständige Unternehmenseinheit. Das Leistungsangebot des Geschäftsbereichs Telekommunikation lässt sich in Leistungen, die über Wiederverkäufer vertrieben werden und die von diesen – zum Teil als Ergänzung zu von den Wiederverkäufern selbst erbrachten Leistungen – in der Regel an Privatkunden vermarktet werden („B2B2C-Leistungen“), Leistungen für Privatkunden, die direkt vertrieben werden („B2C-Leistungen“), Leistungen für Geschäftskunden, die über Wiederverkäufer bzw. über Handelsvertreter vertrieben werden, wobei die Wiederverkäufer diese Leistungen zum Teil als Vorleistung oder Ergänzung zu von den Wiederverkäufern selbst erbrachten Leistungen verwenden („B2B2B-Leistungen“) sowie Leistungen für Geschäftskunden, die direkt vertrieben werden („B2B-Leistungen“), unterteilen.

      4.1.1.1 Zu den B2B2C-Leistungen zählen insbesondere (i) die Bereitstellung von in der Regel ADSL basierten Datenanschlüssen und ggf. auf diesen Datenanschlüssen basierenden Sprachanschlüssen für Wiederverkäufer, die diese Leistungen an private Endkunden vermarkten; (ii) die Terminierung von Sprachminuten dritter Diensteanbieter in das Netz der QSC, in die Netze der mit QSC gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) oder über die vorgenannten Netze in Telekommunikationsnetze Dritter; (iii) die Unterstützung anderer Betreiber von Telekommunikationsnetzen (insbesondere von Zugangsnetzen) bei Design und Betrieb dieser Netze (Next Generation Access); (iv) der Betrieb von logischen Telekommunikationsnetzen für dritte Diensteanbieter auf dem von QSC und/oder den Verbundenen Unternehmen betriebenen physikalischen Netzen (Netzoutsourcing) sowie (v) die Bereitstellung von Schnittstellen zur Abwicklung von telekommunikationsspezifischen Vorgängen für andere Diensteanbieter (z.B. WBCI-Schnittstelle).

      4.1.1.2 Zu den B2C-Leistungen zählen insbesondere (i) das Angebot von Open Call-by-Call- und Preselection-Diensten, wobei Open Call-by-Call über Verbundene Unternehmen abgewickelt wird; (ii) die Leistung „Ventengo“, bei der von Endkunden im Self-Service, über ein Webportal, sowohl SIP-basierte Telefonanschlüsse als auch sog. Callback- und Callthrough-Dienste (inhaltlich vergleichbar mit dem open Call-by-Call, aber auch von Nicht-Telekom–Anschlüssen nutzbar) bestellt werden können; auch diese Leistung wird über ein Verbundenes Unternehmen abgewickelt; sowie (iii) die Bereitstellung von Internet- und Sprachanschlüssen unmittelbar für Privatkunden, wobei die Vermarktung dieser Leistungen seit 2009 eingestellt ist; auch diese Leistung wird größtenteils über Verbundene Unternehmen abgewickelt.

      4.1.1.3 Bei den B2B2B-Leistungen handelt es sich um standardisierte Telekommunikationsdienste, die in der Regel nicht an individuelle Kundenbedürfnisse angepasst werden (Produkte). Hierzu zählen insbesondere (i) Datenanschlüsse auf Basis von ADSL, SDSL, Richtfunk (WLL), mobilen Datendiensten oder Leased Lines; (ii) Sprachanschlüsse, insbesondere vollwertige ISDN-Anschlüsse (S0 und S2M), SIP-basierte Anschlüsse und SIP-Trunks; (iii) virtuelle Telefonanlagen; (iv) Standortvernetzungen (VPN); sowie netznahe Sicherheitsleistungen (z.B. Firewalls).

      4.1.1.4 Bei den B2B-Leistungen handelt es sich insbesondere um (i) Telekommunikationsdienste, die mit denen in § 4.1.1.3 beschriebenen Leistungen vergleichbar sind, die jedoch auf Projektbasis stärker an die individuellen Bedürfnisse der Kunden angepasst und teilweise auch in Verbindung mit IT-Dienstleistungen, jedoch nur in einem untergeordneten Umfang, angeboten werden; (ii) dedizierte Telefonanlagen; (iii) Vor-Ort-Leistungen, wie LAN und WLAN sowie (iv) Managed Services (z.B. Sicherheitsdienste / Firewalls). Schließlich bietet die fonial GmbH, ein Verbundenes Unternehmen, Geschäftskunden auch eine virtuelle Telefonanlage für Kleinunternehmen nebst Zubehör und Nebenleistungen an.

      4.1.2 Dem Geschäftsbereich Telekommunikation sind die organisatorischen Einheiten gemäß Anlage 4.1.2(Organigramm Geschäftsbereich Telekommunikation) zuzuordnen.

      4.2 Mit Ausnahme der in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag explizit von der Übertragung ausgenommenen Vermögensgegenstände (§ 17) und nach Maßgabe dieses § 4 und der nachfolgenden §§ 5 bis § 16 gehören zu dem Auszugliedernden Vermögen alle Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, die durch die Ausgliederungsbilanz zum 1. Januar 2018 erfasst werden, sowie alle weiteren, dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Rechte und Pflichten.

      4.3 Nach Maßgabe der §§ 5 bis § 16 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages werden alle zu dem Geschäftsbereich Telekommunikation gehörenden materiellen und immateriellen, bilanzierten und nicht bilanzierten Vermögensgegenstände, und zwar sowohl des Aktiv- als auch des Passivvermögens, einschließlich aller Vertragsverhältnisse und sonstigen Rechtsverhältnisse und Rechtspositionen sowie Rechte und Pflichten einschließlich der zugehörigen Arbeitsverhältnisse auf Plusnet übertragen.

      4.4 QSC überträgt - nach Maßgabe der Regelungen in §§ 5 bis § 16 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages - auch alle übrigen bekannten oder unbekannten, bilanzierungsfähigen oder nicht bilanzierungsfähigen Vermögensgegenstände (einschließlich Gewährleistungsrisiken und sonstigen Haftungsverhältnissen), Schuldposten und sonstigen Rechtsverhältnisse, die nach Herkunft und Zweckbestimmung zum Geschäftsbereich Telekommunikation gehören, unabhängig davon, welcher Art und Rechtsnatur diese Vermögensgegenstände sind und ob es sich um bedingte, betagte oder zukünftige Vermögensgegenstände, um Anwartschaften oder um Risiken handelt, für die noch keine Rückstellungen gebildet wurden.

      4.5 Die in § 17 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages aufgeführten Vermögensgegenstände und Rechtsverhältnisse werden nicht ausgegliedert. Sollten diese von der Ausgliederung ausgenommenen Gegenstände und/oder Rechtsverhältnisse zum Vollzugsdatum (§ 18) innerhalb oder außerhalb des regelmäßigen Geschäftsganges veräußert oder in anderer Weise ersetzt worden sein, so werden die an ihre Stelle getretenen und am Vollzugsdatum (§ 18) vorhandenen Surrogate von der Übertragung ausgenommen.

      4.6 Die in der Zeit zwischen dem Ausgliederungsstichtag und dem Vollzugsdatum (§ 18) erfolgenden Zu- und Abgänge von Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens sowie von sonstigen Rechten (einschließlich Surrogaten, wie z.B. Ersatzansprüchen, auf Forderungen vereinnahmte liquide Mittel etc.) und Pflichten bei dem Auszugliedernden Vermögen werden bei der Übertragung jeweils berücksichtigt. Demgemäß überträgt QSC auf den übernehmenden Rechtsträger auch diejenigen dem Auszugliedernden Vermögen zuzuordnenden Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie sonstigen Vertrags- und Rechtsverhältnisse, die in der Zeit zwischen dem Ausgliederungsstichtag und dem Vollzugsdatum (§ 18) dem Auszugliedernden Vermögen zugegangen oder in ihm entstanden sind. Entsprechend werden diejenigen Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens und sonstigen Vertrags- und Rechtsverhältnisse, die in der Zeit bis zum Vollzugsdatum (§ 18) beendet, veräußert oder anders übertragen worden sind oder zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestehen, nicht auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen. An ihre Stelle treten die zum Vollzugsdatum (§ 18) noch vorhandenen Surrogate. Die Ausgliederungsbilanz und die Anlagen sind jeweils bis zum Vollzugsdatum (§ 18) entsprechend fortzuschreiben.

      4.7 Bestehen über die Zuordnung von Rechtsverhältnissen oder Vermögensteilen Zweifel, die auch nicht im Wege der Vertragsauslegung behoben werden können, ist der übertragende Rechtsträger gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen berechtigt, die Zuordnung vorzunehmen.

      § 5 Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Beteiligungen;
      Unternehmensverträge
      QSC überträgt die in Anlage 5 (Anteile an verbundenen Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und Unternehmensverträge) aufgeführten, ausschließlich den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffenden Anteile an Verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen auf die Plusnet sowie die in Anlage 5 aufgeführten Unternehmensverträge. Die Unternehmen, deren Anteile gemäß diesem § 5 auf Plusnet übertragen werden, sowie diejenigen Unternehmen, deren Anteile von den Unternehmen gehalten werden, deren Anteile gemäß diesem § 5 auf Plusnet übertragen werden, werden nachfolgend als „Plusnet Beteiligungen“ bezeichnet.

      § 6 Hard- und Software
      6.1 QSC überträgt die gesamte zum Geschäftsbereich Telekommunikation gehörende Hardware gemäß Anlage 6.1 (Hardware), und zwar sowohl im Eigentum von QSC stehende als auch den Besitz an geleaster Hardware, jeweils nebst Zubehör und Ersatzteilen, auf die Plusnet. Hierzu zählen auch sämtliche von den Mitarbeitern der QSC genutzten Festnetztelefone. Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass für Bürotätigkeit genutzte Hardware, die nicht ausschließlich von den Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation genutzt wird, insbesondere Drucker und Scanner, E-Mail-Server und File-Server nicht zu der zum Geschäftsbereich Telekommunikation gehörenden Hardware zählt und nicht übertragen wird.

      6.2 Ferner überträgt QSC die gesamten zum operativen Bereich des Geschäftsbereichs Telekommunikation gehörenden und QSC aufgrund der entsprechenden Lizenzverträge zustehenden Rechte an den in Anlage 6.2 (Software) aufgeführten Computerprogrammen Dritter einschließlich der dort genannten Softwarelizenzverträge („Drittsoftware“) sowie die Lizenzen der Betriebssysteme, die auf den von Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation genutzten und gemäß § 6.1 an Plusnet übertragenen PCs, Laptops und mobilen Endgeräten installiert sind, auf die Plusnet. Soweit Drittsoftware nicht ausschließlich durch den Geschäftsbereich Telekommunikation genutzt wird, überträgt QSC die vom Geschäftsbereich genutzte und in Anlage 6.2 (Software) für die betreffende Drittsoftware angegebene Anzahl an Lizenzen der betreffenden Drittsoftware. Soweit Drittsoftware ausschließlich durch den Geschäftsbereich Telekommunikation genutzt wird, werden sämtliche Lizenzen übertragen.

      Zudem überträgt QSC die gesamten zum operativen Bereich des Geschäftsbereichs Telekommunikation gehörenden Rechte an den in Anlage 6.2 (Software) aufgeführten Computerprogrammen auf die Plusnet, die im Auftrag und/oder ausschließlich von Organmitgliedern oder Mitarbeitern von QSC oder Dritten für QSC entwickelt wurden und die QSC zum Ausgliederungsstichtag zustehen („Eigenentwickelte Software“). Die Übertragung der Eigenentwickelten Software umfasst das ausschließliche, zeitlich, sachlich und räumlich unbegrenzte Recht zur Nutzung der zugehörigen Softwarecodes (Quell- und Objektcode) der Eigenentwickelten Software für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich (i) des Rechts zur Bearbeitung, zum Arrangement oder sonstigen Umarbeitung nebst Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse und zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung (einschließlich soweit erforderlich für das Anzeigen, Ablaufen oder Speichern der Eigenentwickelten Software sowie Fehlerberichtigung), (ii) des Rechts zur Erstellung von Sicherungskopien sowie (iii) des Rechts, die vorstehend eingeräumten Nutzungsrechte an der Eigenentwickelten Software insgesamt zu übertragen.

      Wenn und soweit Eigenentwickelte Software zum Ausgliederungsstichtag nicht ausschließlich vom Geschäftsbereich Telekommunikation genutzt wird, was hinsichtlich der in Anlage 6.2 (Software) entsprechend gekennzeichneten Eigenentwickelten Software der Fall ist, räumt Plusnet QSC an der betreffenden Eigenentwickelten Software unwiderruflich für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten das nicht-ausschließliche, zeitlich, sachlich und räumlich unbegrenzte Recht zur Nutzung der Eigenentwickelten Software nebst der zugehörigen Softwarecodes (Quell- und Objektcode), für eigene betriebliche Zwecke ein. Diese Rechtseinräumung umfasst das Recht zur Bearbeitung, zum Arrangement oder zur sonstigen Umarbeitung nebst Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse und zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung (einschließlich soweit erforderlich für das Anzeigen, Ablaufen oder Speichern der Eigenentwickelten Software) sowie das Recht, die Nutzungsrechte an Verbundene Unternehmen zu übertragen.

      Sofern und soweit QSC die entsprechenden Rechte zustehen, räumt QSC der Plusnet jeweils entsprechende Rechte an jedweden Dokumentationen (insbesondere Anwender- und Entwicklerdokumentationen sowie einschließlich Lasten- und Pflichtenheften sowie Blue Prints) an der in Anlage 6.2 (Software) aufgeführten Software Dritter sowie an Software, die im Auftrag und/oder ausschließlich von Organmitgliedern oder Mitarbeitern oder Dritten für QSC entwickelt wurde, ein.

      Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass die von den Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation für Bürotätigkeit genutzte Software, d.h. insbesondere die auf den von ihnen genutzten PCs, Laptops oder mobilen Endgeräten installierte Software mit Ausnahme des Betriebssystems bzw. ihnen im Rahmen des virtuellen Arbeitsplatzes „Enterprise Workplace“ cloudbasiert bereitgestellte Software nicht zu der zum operativen Bereich des Geschäftsbereichs Telekommunikation gehörenden Software zählt und nicht übertragen wird. Vorstehende Regelung gilt jedoch nicht, wenn es sich bei der Software um Clients der in Anlage 6.2 (Software) aufgeführten Software handelt.

      6.3 Soweit die dem Geschäftsbereich Telekommunikation zugeordnete Soft- und/oder Hardware unter Eigentumsvorbehalt steht bzw. die Einräumung von Nutzungs- oder sonstigen Rechten an Software aufschiebend oder auflösend bedingt ist, oder QSC diese als Sicherheit auf Dritte übertragen hat, überträgt QSC alle ihr in diesem Zusammenhang zustehenden Ansprüche, einschließlich aller Anwartschaftsrechte und Herausgabeansprüche, auf die Plusnet.

      § 7 Sachanlagevermögen
      7.1 QSC überträgt sämtliche dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden sonstigen, d.h. nicht bereits in § 6 erfassten und übertragenen, Gegenstände des Sachanlagevermögens nebst ihren wesentlichen Bestandteilen und ihrem Zubehör (Betriebs- und Geschäftsausstattung), insbesondere die in Anlage 7.1 (Sonstiges Sachanlagevermögen) bezeichneten bilanzierten und nicht bilanzierten Gegenstände des Sachanlagevermögens auf die Plusnet. Bei dem sonstigen Sachanlagevermögen handelt es sich insbesondere um Büro- und Geschäftsausstattung mit Ausnahme von Hard- und Software.

      7.2 Ferner überträgt QSC sämtliche Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen, Zeichnungen, Dokumentationen betreffend Know-how, Lieferanten- und Kundenlisten sowie -dateien, Verkaufshilfen und -literatur sowie alle weiteren Urkunden und sonstigen Unterlagen, einschließlich Personalunterlagen, die dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen sind („Betriebsunterlagen“), auf die Plusnet.

      7.3 Soweit die dem Geschäftsbereich Telekommunikation zugeordneten Gegenstände des sonstigen Sachanlagevermögens unter Eigentumsvorbehalt stehen oder QSC diese als Sicherheit auf Dritte übertragen hat, überträgt QSC alle ihr in diesem Zusammenhang zustehenden Ansprüche, einschließlich aller Anwartschaftsrechte und Herausgabeansprüche, auf die Plusnet.

      § 8 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
      8.1 QSC überträgt alle im überwiegenden wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich Telekommunikation stehenden, bilanzierten und nicht bilanzierten sonstigen, d.h. nicht bereits in § 6 erfassten und übertragenen, immateriellen Vermögensgegenstände, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte auf Plusnet. Dazu gehören insbesondere die in Anlage 8.1 (Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände) aufgeführten, dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden immateriellen Vermögensgegenstände, wie gewerbliche Schutzrechte (z.B. Patente, Marken, Kennzeichen, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, geschäftliche Bezeichnungen, Domain-Rechte, Rechte an IP Adressen), urheberrechtliche Nutzungsrechte sowie Leistungsschutzrechte sowie sämtliche Rechte an diesen in Form von Lizenzen, Konzessionen oder Nutzungsrechten sowie die mit den immateriellen Vermögensgegenständen im Zusammenhang stehenden, dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden und in Anlage 8.1 (Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände) aufgelisteten Rechtsverhältnisse wie insbesondere Lizenz- und Nutzungsverträge. Soweit die immateriellen Vermögensgegenstände in einem öffentlichen Register registriert sind, wird Plusnet innerhalb von einem (1) Monat ab dem Vollzugsdatum (§ 18) bei den zuständigen Ämtern auf Kosten der Plusnet eine Umtragung der betreffenden immateriellen Vermögensgegenstände auf die Plusnet beantragen. QSC wird den betreffenden Rechtsübergang soweit erforderlich gegenüber den zuständigen Ämtern bestätigen.

      8.2 Ferner überträgt QSC alle dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Lieferbeziehungen (Lieferantenstamm) mit den Lieferanten auf die Plusnet. Dies betrifft insbesondere die Lieferanten, die bei QSC unter den in Anlage 8.2 (Lieferantenstamm) aufgeführten Kreditorennummern geführt werden. Darüber hinaus überträgt QSC alle im Zusammenhang mit den gemäß § 12 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages auszugliedernden Vertragsverhältnissen stehenden Kundenbeziehungen (Kundenstamm), Daten (technische Datenbanken, Kundendatenbanken und sonstige Datenbanken) und Know-how (Unterlagen und Dokumente), Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Einkaufskonditionen und Absatzmöglichkeiten auf die Plusnet.

      8.3 Soweit Lizenz- und Nutzungsverträge über sonstige immaterielle Vermögensgegenstände mit Ausnahme von Software nicht im überwiegenden wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich Telekommunikation stehen und daher bei QSC verbleiben, Rechte und Pflichten enthalten, die für den Geschäftsbereich Telekommunikation erforderlich sind, werden die Vertragsparteien sich darum bemühen, dass die bei QSC verbleibende Vereinbarung entsprechend angepasst und eine neue weitere vertragliche Vereinbarung mit der Plusnet geschlossen wird. Sollte dies nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, werden die Vertragsparteien – gegebenenfalls durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien oder durch Einholung der Zustimmung Dritter – dafür Sorge tragen, dass die Plusnet die für sie erforderlichen Rechte ausüben kann oder dass diese Rechte durch QSC im Interesse der Plusnet wahrgenommen werden. Die Plusnet wird ihrerseits die Verpflichtungen aus diesen Verträgen erfüllen, soweit sie sich auf den Geschäftsbereich Telekommunikation beziehen oder QSC insoweit von diesen Verpflichtungen freistellen.

      8.4 Im Innenverhältnis stellen sich QSC und Plusnet hinsichtlich der in § 8.3 genannten Rechte und Pflichten so, als sei die Plusnet im Außenverhältnis Vertragspartner oder Inhaber geworden. QSC gestattet der Plusnet und ermächtigt die Plusnet dementsprechend, im Außenverhältnis diese Rechte und Pflichten hinsichtlich des Geschäftsbereichs Telekommunikation Dritten gegenüber wahrzunehmen.

      8.5 QSC gewährt Plusnet eine einfache, nicht-ausschließliche Lizenz an der deutschen Wortmarke „QSC“ (Registernummer: 399 31 995.6) für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bis zum 31. Dezember 2018 („Lizenz“). Die Lizenz ist inhaltlich auf die Nutzung der Marke „QSC“ zu dem Zweck beschränkt, an Plusnet durch diesen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag übertragene Vertragsverhältnisse hinsichtlich von Produkten, die seitens QSC nicht mehr vermarktet, aber aufgrund laufender Bestandsverträge noch vertrieben werden, im Namen der Plusnet unter Nutzung der von QSC in der Vergangenheit genutzten Produktbezeichnungen weiterführen zu können.

      8.6 Soweit QSC nur Mitberechtigte der zu übertragenden immateriellen Vermögensgegenstände ist, überträgt QSC diese Mitberechtigung.

      § 9 Forderungen und Rechte
      QSC überträgt die in der Ausgliederungsbilanz zum 1. Januar 2018 dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Forderungen sowie die Forderungen, die nicht in der Ausgliederungsbilanz abgebildet sind, aber dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen sind und deren Rechtsgrund gelegt ist. Dabei handelt es sich insbesondere um (i) sämtliche Forderungen aus den in § 12 aufgeführten Vertragsverhältnissen einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnisse, insbesondere der diese betreffenden Abrechnungs- und Inkassoverhältnisse und Einziehungsermächtigungen, (ii) etwaige Gewährleistungsrechte, Schadensersatzansprüche und sonstige Forderungen aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen mit Dritten, die die gemäß § 6 und § 7 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages übertragenen Vermögensgegenstände betreffen, bzw. aus gemäß § 6 übertragenen Vertragsverhältnissen mit Dritten, (iii) sämtliche Forderungen aus den in Anlage 5 (Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Beteiligungen und Unternehmensverträge) aufgeführten Unternehmensverträgen sowie (iv) die in Anlage 9 (Sonstige Forderungen und Rechtsverhältnisse) aufgeführten sonstigen Forderungen und Rechtsverhältnisse. Darüber hinaus überträgt QSC den in der Ausgliederungsbilanz unter „Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten“ ausgewiesenen Betrag an Plusnet. QSC verpflichtet sich, einen sich aus der fortgeschriebenen Ausgliederungsbilanz zum Vollzugsdatum (§ 18) zugunsten von Plusnet ergebenden Saldo nach dem Vollzugsdatum (§ 18) unverzüglich durch Überweisung auf ein von Plusnet zu benennendes Konto auf Plusnet zu übertragen. Ergibt sich zum Vollzugsdatum (§ 18) aus der fortgeschriebenen Ausgliederungsbilanz ein Saldo zulasten von Plusnet, ist Plusnet verpflichtet, den negativen Saldo nach dem Vollzugsdatum (§ 18) unverzüglich an QSC zurückzuzahlen.

      § 10 Vorräte und sonstiges Umlaufvermögen
      10.1 QSC überträgt sämtliche dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Vorräte und sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere die in Anlage 10.1 (Gegenstände des Umlaufvermögens) aufgeführten, auf die Plusnet.

      10.2 Soweit die auszugliedernden Vorräte und sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens unter Eigentumsvorbehalt stehen oder QSC diese als Sicherheit auf Dritte übertragen hat, überträgt QSC alle ihr in diesem Zusammenhang zustehenden Ansprüche, einschließlich aller Anwartschaftsrechte und Herausgabeansprüche, auf die Plusnet.

      § 11 Verbindlichkeiten
      11.1 Sofern in diesem Vertrag nicht explizit etwas Anderes geregelt ist, überträgt QSC sämtliche dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnende Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, einschließlich Kosten aus laufenden gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren und Verwaltungsverfahren, gleichgültig ob es sich um bilanzierte oder nicht bilanzierte, gewisse oder ungewisse oder betagte Verbindlichkeiten, Verpflichtungen oder anderweitige Haftung handelt, auf die Plusnet. Dabei handelt es sich insbesondere um sämtliche Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit den nach Maßgabe dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages übergehenden Vertrags- und Rechtsverhältnissen i.S.d. § 12, Verbindlichkeiten gegenüber Plusnet Beteiligungen aus den in Anlage 5 aufgeführten Unternehmensverträgen sowie sämtliche in Anlage 11.1 (Sonstige Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse) aufgeführte den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffende sonstige Verbindlichkeiten aus sonstigen Rechtsverhältnissen.

      11.2 Darüber hinaus überträgt QSC alle dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Gewährleistungsrisiken, Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten (insbesondere Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen), sofern solche nicht in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag einschließlich der Anlagen explizit von der Übertragung ausgenommen sind, auf die Plusnet.

      11.3 Für den Fall einer Inanspruchnahme von QSC durch Sicherungsgeber der zum Auszugliedernden Vermögen gehörenden besicherten Verbindlichkeiten oder unter dem Konsortialkreditvertrag vom 11. März 2016 (einschließlich hierzu getroffener Änderungs- und/oder Ergänzungsvereinbarungen) oder unter einem den Konsortialkreditvertrag vom 11. März 2016 ersetzenden Finanzierungsvertrag (Konsortialkreditvertrag nebst Änderungs- und/oder Ergänzungsvereinbarungen sowie der den Konsortialkreditvertrag u.U. ersetzende Finanzierungsvertrag nachfolgend „Konsortialkreditvertrag“) hinsichtlich der für das Auszugliedernde Vermögen bestehenden oder angeforderten Avale (insbesondere Bankgarantien, Bürgschaften oder andere akzessorischen Sicherheiten) ist Plusnet verpflichtet, QSC im Innenverhältnis auf erste Anforderung von der jeweiligen Verbindlichkeit, Verpflichtung oder Haftung freizustellen. Sofern QSC auf die Inanspruchnahme durch einen Sicherungsgeber einer zum Auszugliedernden Vermögen gehörenden Verbindlichkeit an einen Sicherungsgeber anstelle von Plusnet leistet oder unter dem Konsortialkreditvertrag eine Zahlungsverpflichtung aus einem zugunsten des Auszugliedernden Vermögens bestehenden oder beauftragten Avals erfüllt, wird Plusnet etwaige bestehende andere Sicherheiten an QSC übertragen, soweit diese nicht kraft Gesetzes auf QSC übergehen.

      § 12 Vertragsverhältnisse, Vertragsangebote sowie sonstige Rechtsverhältnisse
      12.1 QSC überträgt der Plusnet sämtliche dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Verträge, Ratenzahlungsvereinbarungen, Vertragsangebote und weiteren Rechte und Pflichten sowie die dazugehörigen Einzugsermächtigungen, SEPA-Lastschriftmandate, Vollmachten und sonstigen Nebenrechte und zwar jeweils einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsangeboten und Vertragsverhandlungen, die sich auf derartige Arten von Verträgen beziehen, sowie aller sonstigen Rechte und Befugnisse sowie Pflichten aus diesen Verträgen. Hierzu gehören:

      12.1.1 Sämtliche Verträge mit denjenigen Kunden, (i) mit denen im Geschäftsjahr 2017 bereits Vertragsbeziehungen bestanden und mit denen im Geschäftsjahr 2017 jeweils mindestens die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt wurde bzw. (ii) mit denen erst nach dem 31. Dezember 2017 erstmals Verträge geschlossen wurden und mit denen zwischen dem 1. Januar 2018 und dem Vollzugsdatum (§ 18) jeweils mindestens die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt wurde, soweit in den Fällen (i) bzw. (ii) aufgrund mit den jeweiligen Kunden bereits abgeschlossener Verträge über Leistungen anderer Geschäftsbereiche zum Vollzugsdatum (§ 18) nicht feststeht, dass der mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation zu erzielende Anteil am mit dem betreffenden Kunden über die gesamte fest vereinbarte Vertragslaufzeit zu erwartenden Gesamtumsatz auf weniger als 50% sinken wird. Übertragen werden insbesondere sämtliche Verträge mit denjenigen Kunden, die bei QSC unter den in Anlage 12.1.1 (Kunden) aufgeführten Konzernkennungen geführt werden;

      12.1.2 sämtliche Verträge mit den in Anlage 13.1 (Arbeitnehmer) genannten Arbeitnehmern, unter denen QSC diesen Arbeitnehmern kostenfreie oder vergünstigte Leistungen zur Verfügung stellt;

      12.1.3 sämtliche Handelsvertreterverträge, insbesondere mit denjenigen Handelsvertretern, die bei QSC unter den in Anlage 12.1.3 (Handelsvertreter) aufgeführten Handelsvertreter-IDs geführt werden;

      12.1.4 sämtliche Projektmaklerverträge, die bei QSC unter den in Anlage 12.1.4 (Projektmaklerverträge) aufgeführten Projektmakler-Vertragsnummern geführt werden;

      12.1.5 sämtliche Vertragsangebote an die in Anlage 12.1.1 (Kunden) genannten Kunden, einschließlich der von den in Anlage 12.1.3 (Handelsvertreter) aufgeführten Handelsvertretern unterbreiteten Vertragsangebote, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      12.1.6 sämtliche Vertragsangebote an Neukunden, einschließlich der von den in Anlage 12.1.3 (Handelsvertreter) aufgeführten Handelsvertretern unterbreiteten Vertragsangebote, bei denen jeweils mindestens die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt werden soll, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      12.1.7 sämtliche Vertragsangebote an Projektmakler über den Abschluss von Projektmaklerverträgen, die die Vermittlung von Verträgen mit den in Anlage 12.1.1 (Kunden) genannten Kunden zum Inhalt haben, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      12.1.8 sämtliche Vertragsangebote an Projektmakler über den Abschluss von Projektmaklerverträgen, die die Vermittlung von Verträgen mit Neukunden zum Inhalt haben, bei denen jeweils mindestens die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt werden soll, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      12.1.9 sämtliche Vertragsangebote an Handelsvertreter über den Abschluss von Handelsvertreterverträgen, soweit diese die Vermittlung von Verträgen über die in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation zum Inhalt haben, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      12.1.10 sämtliche Verträge mit Lieferanten, die überwiegend Leistungen für den Geschäftsbereich Telekommunikation erbringen und bei QSC unter den in Anlage 12.1.10 (Lieferantenverträge) aufgeführten Kreditorennummern geführt werden;

      12.1.11 die in Anlage 12.1.11 (Berater) aufgeführten Verträge bzw. Rahmenverträge sowie die unter den Rahmenverträgen geschlossenen Einzelverträge über Beratungsleistungen, die den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffen;

      12.1.12 die in Anlage 12.1.12 (Leiharbeitnehmer) aufgeführten Verträge über die Überlassung von Leiharbeitnehmern, die für den Geschäftsbereich Telekommunikation tätig sind;

      12.1.13 die in Anlage 12.1.13 (Mietverträge Büroflächen) aufgeführten Mietverträge über Büroflächen;

      12.1.14 sämtliche Mietverträge über Antennenstandorte (WLL) gemäß Anlage 12.1.14 (Mietverträge Antennenstandorte);

      12.1.15 sämtliche Mietverträge über Kollokations- und sonstige Technikflächen, soweit sie sich nicht in Gebäuden befinden, deren Mietverträge gemäß § 17.12 und § 17.16 nicht auf Plusnet übertragen werden, gemäß Anlage 12.1.15 (Mietverträge Kollokations- und Technikflächen);

      12.1.16 sämtliche Leasingeinzelverträge über Dienstwagen, die von Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation genutzt werden, gemäß Anlage 12.1.16 (Leasingeinzelverträge);

      12.1.17 sämtliche Einzelverträge über Mobilfunk, die für die dienstliche Nutzung der Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Telekommunikation abgeschlossen wurden, gemäß Anlage 12.1.17 (Mobilfunkeinzelverträge);

      12.1.18 sämtliche Verträge der QSC mit Verbundenen Unternehmen, unter denen QSC für die betreffenden Verbundenen Unternehmen Telekommunikationsleistungen und damit verwandte Leistungen, wie Regulierung erbringt bzw. solche von diesen bezieht, gemäß Anlage 12.1.18 (Telekommunikationsverträge mit Verbundenen Unternehmen); zu den mit Telekommunikationsleistungen verwandten Leistungen zählt auch die Untervermietung von Kollokations- und/oder Technikflächen an die Plusnet Beteiligungen, jedoch nur soweit es sich bei diesen Kollokations- und/oder Technikflächen um solche handelt, deren Mietverträge gemäß § 12.1.15 auf Plusnet übertragen werden;

      12.1.19 Hardwareleasingverträge und Wartungsverträge gemäß Anlage 12.1.19 (Leasingverträge Hardware);

      12.1.20 die am 3. Dezember 2014 im Hinblick auf die fonial GmbH geschlossene „Beteiligungs- und Gesellschafter- sowie Optionsvereinbarung“ (Urkunde des Notars Dr. Stefan Klein in Köln, UR-Nr. K 2067 für 2014), zuletzt geändert durch die am 19. Dezember 2017 geschlossene „Erste Zusatz- und Änderungsvereinbarung zur Beteiligungs- und Gesellschafter- sowie Optionsvereinbarung“ (Urkunde des Notars Dr. Stefan Klein in Köln, UR-Nr. K 2311 für 2017);

      12.1.21 sämtliche Vereinbarungen zur Durchführung der Vorabstimmung im Rahmen des Anbieterwechsels gemäß Anlage 12.1.21 (Vereinbarungen Vorabstimmung Anbieterwechsel);

      12.1.22 der Rahmenvertrag über das Forderungsinkasso mit der Creditreform Köln v. Padberg KG vom 17. Juni 2014, einschließlich der den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffenden Inkassoverhältnisse und der den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffenden der Creditreform Köln v. Padberg KG erteilten Einziehungsermächtigungen; sowie

      12.1.23 sonstige dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden vertraglichen Rechtsverhältnisse und Rechtspositionen privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur, insbesondere gemäß Anlage 12.1.23 (Sonstige Verträge).

      12.2 Soweit Verträge, die gemäß § 12.1 an Plusnet übertragen werden, auch Rechte und Leistungspflichten enthalten, die nicht dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen sind, sondern andere Geschäftsbereiche von QSC betreffen, oder, soweit Verträge, die gemäß § 17.1 bei QSC verbleiben, Rechte und Leistungspflichten enthalten, die den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffen, erfordert die Umsetzung dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages die Herstellung neuer Leistungsbeziehungen zwischen QSC und Plusnet nach Maßgabe von § 19 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages.

      12.3 Weiter überträgt QSC alle den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffenden, insbesondere die in Anlage 12.3 (Sonstige Rechtsverhältnisse) aufgeführten Geheimhaltungsvereinbarungen, Letters of Intent, Memoranda of Understanding und ähnliche Vereinbarungen auf die Plusnet.

      § 13 Übertragung von Pensionsverpflichtungen und ähnlichen Verpflichtungen
      13.1 Am Vollzugsdatum (§ 18) gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus den bei QSC bestehenden Pensionsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen (z. B. Altersteilzeit- und Langzeitkonten) gegenüber den dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Arbeitnehmern der QSC (Anlage 13.1 (Arbeitnehmer)), mit denen am Vollzugsdatum (§ 18) Arbeitsverhältnisse bestehen und die dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse nicht gemäß § 613a Abs. 6 BGB widersprochen haben, nach §§ 324 UmwG, 613a Abs. 1 BGB auf die Plusnet über; zu diesen Arbeitnehmern gehören u.a. auch Beschäftigte, die ein befristetes Arbeitsverhältnis oder Teilzeitarbeitsverhältnis haben. Die Vertragsparteien haften für die genannten Verbindlichkeiten, auch soweit sie ihnen jeweils nicht zugewiesen sind, mit der jeweils anderen Vertragspartei als Gesamtschuldner gemäß § 133 Abs. 1 und 3 UmwG grundsätzlich für fünf Jahre ab dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister der QSC als bekannt gemacht gilt. Für vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung begründete Versorgungsverpflichtungen auf Grund des Betriebsrentengesetzes beträgt die Frist zehn Jahre.

      13.2 Zugleich gliedert QSC auf die Plusnet zum Vollzugsdatum (§ 18) Aktiva im Wert der nach § 13.1 übergehenden Pensionsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen aus. Zu diesen Aktiva zählen auch die bei von QSC eingeschalteten externen Versorgungsträgern bzw. Versicherern in Bezug auf die nach § 13.1 übergehenden Pensionsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen angesammelten Deckungsmittel nach erfolgter Übertragung auf die Plusnet gemäß § 13.3 und § 13.4. Der Wert der nach § 13.1 übergehenden Pensionsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen ist die DBO (IAS 19) am Vollzugsdatum (§ 18) und von einem von QSC zu beauftragenden Aktuar zu berechnen. Die Kosten für den Aktuar tragen beide Vertragsparteien gleichmäßig.

      13.3 Zudem gliedert QSC auf die Plusnet die Trägereigenschaft bzw. Versicherungsnehmereigenschaft im Hinblick auf die zugunsten der Arbeitnehmer gemäß Anlage 13.1 (Arbeitnehmer) eingeschalteten externen Versorgungsträger und bestehenden Rückdeckungsversicherungen aus, soweit eine Aufnahme der Plusnet nach der Satzung der Unterstützungskassen bzw. eine Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft auf die Plusnet nach den Versicherungsbedingungen möglich ist. Die QSC wird alle Mitwirkungshandlungen vornehmen, die erforderlich sind, um die Aufnahme der Plusnet als Trägerunternehmen bei der Unterstützungskasse bzw. als Versicherungsnehmer bei den Versicherern und versicherungsförmigen Versorgungsträgern zu ermöglichen. Für den Fall, dass Plusnet nicht als Trägerunternehmen bei der Unterstützungskasse bzw. als Versicherungsnehmer bei den Versicherern und versicherungsförmigen Versorgungsträgern akzeptiert wird, kann Plusnet Versorgungsträger bei einer anderen Unterstützungskasse bzw. Versicherungsnehmer bei einer anderen Versicherung oder einem anderen versicherungsförmigen Versorgungsträger werden. In diesem Fall hat QSC die externen Versorgungsträger bzw. die Versicherung anzuweisen, die Deckungsmittel auf einen von Plusnet eingeschalteten externen Versorgungsträger bzw. Versicherung zu übertragen.

      13.4 Der „Gruppenvertrag Nr.5.831025“ vom 5. August 2010 mit der Allianz Lebensversicherungs-AG (Altersvorsorge für Mitarbeiter) nebst der hierzu geschlossenen Nachtragsvereinbarungen (nachfolgend auch „Gruppenvertrag“), welcher nicht auf die Plusnet übertragen wird (§ 17.17), soll auf die nach § 13.3 auf die Plusnet übergehenden Direktversicherungsverträge anwendbar bleiben. Die Vertragsparteien werden daher alle Mitwirkungshandlungen vornehmen, die erforderlich sind, um den Beitritt der Plusnet zum Gruppenvertrag zu ermöglichen.

      13.5 Rechte und Pflichten der QSC aus Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen, sowie gegenüber vor dem Ausgliederungsstichtag ausgeschiedenen Mitarbeitern, auch soweit sie dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen wären, und deren Hinterbliebenen, gehen nicht gemäß § 324 UmwG, § 613a BGB auf die Plusnet über und werden auch nicht nach diesem Vertrag auf die Plusnet übertragen. Insofern erforderliche Rückstellungen werden daher weiterhin bei QSC gebildet.

      13.6 Jeglicher Aufwand für die übergehenden Pensionsverpflichtungen, der wirtschaftlich auf die Zeit ab dem Ausgliederungsstichtag bis zum Vollzugsdatum (§ 18) entfällt, ist im Innenverhältnis dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen.

      § 14 Prozessrechtsverhältnisse und öffentlich-rechtliche Verfahren
      14.1 Übertragen werden alle dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Prozessrechtsverhältnisse (einschließlich schiedsgerichtlicher und verwaltungsgerichtlicher Verfahren), gerichtliche Mahnverfahren und behördlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Verfahren. Sofern als Folge der Ausgliederung kein gesetzlicher Partei- bzw. Beteiligtenwechsel stattfindet, führt QSC alle Prozessrechtsverhältnisse (einschließlich schiedsgerichtlicher und verwaltungsgerichtlicher Verfahren), gerichtliche Mahnverfahren und alle öffentlich-rechtlichen Verfahren, die dem Geschäftsbereich Telekommunikation sachlich zuzuordnen sind bzw. im Zusammenhang mit dem Auszugliedernden Vermögen stehen, zunächst weiter, ohne dass dadurch die Übertragung von Rechten und Pflichten nach diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag in Frage gestellt werden soll. Die Vertragsparteien werden sich um einen (gewillkürten) Partei- bzw. Beteiligtenwechsel in diesen Verfahren bemühen. Ist ein solcher Partei- bzw. Beteiligtenwechsel nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu erreichen, werden sich die Vertragsparteien im Innenverhältnis wirtschaftlich so stellen, als wären die Prozessrechtsverhältnisse, gerichtliche Mahnverfahren und öffentlich-rechtlichen Verfahren zum Ausgliederungsstichtag übertragen worden. Dabei wird QSC die Verfahren gemäß den Vorgaben der Plusnet fortführen.

      14.2 Die mit den vorstehend erfassten Prozessrechtsverhältnissen, gerichtlichen Mahnverfahren und behördlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Verfahren verbundenen Auftrags- und Beratungsverhältnisse mit Dritten gehen auf die Plusnet über, wenn auch die zugrundeliegenden Prozessrechtsverhältnisse, behördlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Verfahren und gerichtlichen Mahnverfahren auf die Plusnet übergehen. Andernfalls werden sich die Vertragsparteien im Innenverhältnis wirtschaftlich so stellen, als wären diese zum Ausgliederungsstichtag übertragen worden. Bei den vorgenannten Prozessrechtsverhältnissen, behördlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Verfahren sowie gerichtlichen Mahnverfahren handelt es sich insbesondere um die in Anlage 14.2 (Prozessrechtsverhältnisse, Mahnverfahren und öffentlich-rechtliche Verfahren) aufgeführten.

      14.3 QSC überträgt der Plusnet zudem alle prozessualen Rechtspositionen zu Dritten und alle vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, die die Anerkennung und/oder entsprechende Umsetzung von Ergebnissen von gerichtlichen Verfahren oder die Geltendmachung von Rechten, die den Verfahrensbeteiligten vorbehalten sind, betreffen und dem Geschäftsbereich Telekommunikation sachlich zuzuordnen sind, insbesondere solche aus Titeln und Vergleichen.

      14.4 Die auszugliedernden Prozessrechtsverhältnisse und öffentlich-rechtlichen Verfahren umfassen auch Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus allen möglichen, dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden öffentlich-rechtlichen Verhaltens- und/oder Zustandsverantwortlichkeiten der QSC bzw. ihrer Rechtsvorgängerinnen. Dies umfasst insbesondere auch die in Anlage 14.4 (Bundesnetzagentur) aufgezählten Verfügungen der Bundesnetzagentur.

      § 15 Rechte nach dem Telekommunikationsgesetz,
      öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse, Mitgliedschaften
      15.1 QSC überträgt auf die Plusnet die in Anlage 15.1 (Rechte nach dem TKG und sonstige öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse) aufgeführten Frequenzzuteilungen nach § 55 Abs. 8 TKG, Rufnummernzuteilungen gemäß § 66 TKG sowie öffentlich-rechtliche, insbesondere telekommunikationswegerechtliche Gestattungen i.S.v. §§ 68 ff. TKG, privatrechtliche Nutzungsverträge und -gestattungen, insbesondere Nutzungsverträge und Grundstückseigentümererklärungen nach § 45a TKG.

      15.2 Im Übrigen erfordert der Geschäftsbereich Telekommunikation insbesondere die in Anlage 15.1 (Rechtenach dem TKG und sonstige öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse) aufgeführten mit dem Geschäftsbereich Telekommunikation zusammenhängenden sonstigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, Gestattungen, Zulassungen, Anmeldungen, Mitteilungen und sonstigen Berechtigungen. Soweit diese an das Auszugliedernde Vermögen gebunden oder ohne Zustimmung der erteilenden Behörde oder Dritter übertragbar sind, gehen diese mit dem Auszugliedernden Vermögen auf die Plusnet über. Entsprechendes gilt für Rechtspositionen aus den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffenden Anträgen auf öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder in Vergabeverfahren, auch soweit sie rechtlich zulässig von Dritten gestellt wurden.

      15.3 Soweit eine Übertragung, insbesondere der in Anlage 15.1 (Rechte nach dem TKG und sonstige öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse) aufgeführten Frequenzzuteilungen, Rufnummernzuteilungen, telekommunikationswegerechtlichen Gestattungen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und/oder Erlaubnisse nicht oder nicht ohne Zustimmung der erteilenden Behörde oder Dritter möglich ist, werden diese, soweit erforderlich, durch die Plusnet neu beantragt bzw. die Parteien werden versuchen, die behördliche Zustimmung oder die Zustimmung Dritter zur Übertragung zu erlangen. Etwaige Anzeigepflichten gegenüber den zuständigen Behörden bleiben hiervon unberührt.

      15.4 Mitgliedschaften in öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder privatrechtlichen Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen gehen auf die Plusnet über, soweit sie ausschließlich dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen sind. Dies betrifft insbesondere die in Anlage 15.4 (Mitgliedschaften) aufgeführten Mitgliedschaften in öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder privatrechtlichen Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen. Ist eine Übertragung im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge ausgeschlossen, wird die Plusnet die Mitgliedschaft unter Mitwirkung der QSC neu beantragen.

      § 16 Übergang von Betriebsteilen
      16.1 Bereits vor der Ausgliederung wurde der Geschäftsbereich Telekommunikation organisatorisch und betriebsverfassungsrechtlich vom übrigen Betrieb getrennt und bildet gemeinsam mit der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG einen eigenständigen gemeinsamen Betrieb Telekommunikation. Durch die Ausgliederung wird der zur QSC gehörende Teil des Betriebs Telekommunikation an Plusnet übertragen.

      16.2 Durch die Ausgliederung wird aus betriebsverfassungsrechtlicher Sicht der verbleibende Betrieb der QSC nicht berührt. Versetzungen von Mitarbeitern auf Grund der Ausgliederung sind nicht geplant.

      § 17 Von der Übertragung ausgenommene Vermögensgegenstände
      Folgende Vermögensgegenstände gehören nicht zum Auszugliedernden Vermögen und sind demgemäß von der Übertragung nach diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag ausgenommen:

      17.1 Sämtliche Verträge, mit denjenigen Kunden (i) mit denen im Geschäftsjahr 2017 bereits Vertragsbeziehungen bestanden und mit denen im Geschäftsjahr 2017 jeweils weniger als die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt wurde bzw. (ii) mit denen erst nach dem 31. Dezember 2017 erstmals Verträge geschlossen wurden und mit denen zwischen dem 1. Januar 2018 und dem Vollzugsdatum (§ 18) jeweils weniger als die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt wurde sowie sämtliche Verträge mit denjenigen Kunden, die zwar nicht unter die in (i) und (ii) genannten Kategorien fallen, bei denen jedoch aufgrund bereits abgeschlossener Verträge über Leistungen anderer Geschäftsbereiche zum Vollzugsdatum feststeht, dass der mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation zu erzielende Anteil am mit dem betreffenden Kunden über die gesamte fest vereinbarte Vertragslaufzeit zu erwartende Gesamtumsatz auf weniger als 50% sinken wird. Nicht übertragen werden insbesondere Verträge mit denjenigen Kunden, die bei QSC unter den in Anlage 17.1 (Kunden mit Schwerpunkt in anderen Geschäftsbereichen) aufgeführten Konzernkennungen geführt werden;

      17.2 sämtliche Vertragsangebote an die in Anlage 17.1 (Kunden mit Schwerpunkt in anderen Geschäftsbereichen) genannten Kunden, einschließlich der von den in Anlage 12.1.3 (Handelsvertreter) aufgeführten Handelsvertretern unterbreiteten Vertragsangebote, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      17.3 sämtliche Vertragsangebote an Neukunden, einschließlich der von den in Anlage 12.1.3 (Handelsvertreter) aufgeführten Handelsvertretern unterbreiteten Vertragsangebote, bei denen jeweils weniger als die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt werden soll, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      17.4 sämtliche Verträge mit Arbeitnehmern, die nicht in Anlage 13.1 (Arbeitnehmer) genannt sind und unter denen QSC diesen Arbeitnehmern kostenfreie oder vergünstigte Leistungen zur Verfügung stellt;

      17.5 sämtliche Projektmaklerverträge, die bei QSC unter den in Anlage 17.5 (Nicht übertragene Projektmaklerverträge) genannten Vertragsnummern geführt werden;

      17.6 sämtliche Vertragsangebote an Projektmakler über den Abschluss von Projektmaklerverträgen, die die Vermittlung von Verträgen mit den in Anlage 17.1 (Kunden mit Schwerpunkt in anderen Geschäftsbereichen) genannten Kunden, zum Inhalt haben, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      17.7 sämtliche Vertragsangebote an Projektmakler über den Abschluss von Projektmaklerverträgen, die die Vermittlung von Verträgen mit Neukunden zum Inhalt haben, bei denen jeweils weniger als die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt werden soll, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      17.8 die zentralen Verwaltungsbereiche von QSC, insbesondere Finanzen, Interne Revision und Compliance, Datenschutz, Zentraleinkauf, Personal, Recht, Corporate Communications, Information Security Management, IT Security Management, ITSM, Interne IT sowie Qualitäts- und Beschwerdemanagement;

      17.9 der Bereich „Support 1st Level“, der Leistungen an solche Projektkunden erbringt, die Leistungen aus mehr als einem Geschäftsbereich von QSC beziehen, und dessen Aufgabe im Wesentlichen darin besteht, Supportanfragen der betreffenden Kunden zu qualifizieren und den einzelnen Geschäftsbereichen zur weiteren Bearbeitung zuzuordnen;

      17.10 die nicht gemäß § 6.1 dieses Ausgliederungsvertrages übertragene Hardware;

      17.11 sämtliche nicht in Anlage 6.2 (Software) aufgeführte Software, insbesondere Software, die den Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation im Rahmen des virtuellen Arbeitsplatzes „Enterprise Workplace“ bereitgestellt wird bzw. auf den von den Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation genutzten PCs, Laptops oder mobilen Endgeräten installiert ist mit Ausnahme des auf diesen Gerätschaften installierten Betriebssystems, welches gemäß § 6.2 dieses Ausgliederungsvertrages übertragen wird und soweit es sich nicht um Clients der in Anlage 6.2 (Software) aufgeführten Software handelt;

      17.12 die von QSC genutzten Rechenzentren und sonstigen Kollokations- und/oder Technikflächen sowie die jeweils hierzu abgeschlossenen Mietverträge an den Standorten Notkestraße 13-15 in 22607 Hamburg, Hanauer Landstraße 320 in 60314 Frankfurt am Main, Kleyer Straße 79 bis 89 in 60326 Frankfurt am Main, Eschborner Landstraße 100 in 60489 Frankfurt am Main, Balanstraße 73 in 81541 München und Am Tower 5 in 90475 Nürnberg;

      17.13 das im Eigentum der QSC stehende Grundstück Grasweg 62-66, 22303 Hamburg, sowie das dort befindliche Rechenzentrum;

      17.14 Hardware, insbesondere Server, die in den Rechenzentren an den in §§ 17.12 und 17.13 genannten Standorten untergebracht ist, soweit sie nicht in Anlage 6.1 (Hardware) oder Anlage 7.1 (Sonstiges Sachanlagevermögen) aufgeführt ist und zwar auch dann, wenn auf der betreffenden Hardware Software für den Geschäftsbereich Telekommunikation betrieben wird;

      17.15 netzwerkspezifische Komponenten, die ausschließlich der Erbringung von Telekommunikationsdiensten dienen, die innerhalb der in §§ 17.12 und 17.13 genannten Rechenzentren und als Hilfsmittel für die Produktion von IT-Diensten benötigt werden; dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, Netzwerk-Switche diverser Hersteller, optische Übertragungstechnik (DWDM-Multiplexer), Loadbalancer sowie diverse Firewall-Komponenten;

      17.16 die von QSC abgeschlossenen Mietverträge über die Gebäude bzw. Büroflächen, in denen sich sowohl die Büroflächen sonstiger Geschäftsbereiche der QSC als auch Büroflächen des Geschäftsbereichs Telekommunikation befinden, an den Standorten


      Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln,


      Lurgiallee 14-16, 60439 Frankfurt,


      Weidestraße 122a, 22083 Hamburg,


      Balanstraße 73, 81541 München,


      Zum Aquarium 6a, 46047 Oberhausen;

      17.17 der „Gruppenvertrag Nr.5.831025“ vom 5. August 2010 mit Allianz Lebensversicherungs-AG (Altersvorsorge für Mitarbeiter) nebst der hierzu geschlossenen Nachtragsvereinbarungen, der „Großkundenrahmenvertrag Full-Service Leasing“ vom 30. April 2013 mit der Mobility Concept GmbH (Rahmenvertrag für Fahrzeug-Leasing) sowie der „Business Auftrag für Sonderkonditionen“ (Sideletter Mobilfunk) mit der Telekom Deutschland GmbH vom 20. Dezember 2016;

      17.18 sämtliche von QSC abgeschlossenen Versicherungsverträge;

      17.19 sämtliche von QSC geschlossenen Verträge über Catering (Kantinen), auch soweit diese Verträge Standorte betreffen, deren Mietverträge gemäß § 12.1.13 auf Plusnet übertragen werden;

      17.20 sämtliche Verträge mit Lieferanten, die überwiegend oder ausschließlich Leistungen für sonstige Geschäftsbereiche erbringen; soweit mit einzelnen Lieferanten mehrere Verträge bestehen, von denen nur ein Teil unter den in Anlage 12.1.10 (Lieferantenverträge) aufgeführten Kreditorennummern geführt wird, werden insbesondere diejenigen Verträge, die nicht unter diesen Kreditorennummern geführt werden, nicht übertragen;

      17.21 sämtliche Bankkonten der QSC und Guthaben bei Kreditinstituten, insbesondere Guthaben auf den in Anlage 17.21 (QSC Bankkonten) genannten Bankkonten;

      17.22 Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten von QSC gegenüber der Creditreform Köln v. Padberg KG und der dieser erteilten Einzugsermächtigungen gegenüber den Debitoren, die bei QSC unter den in Anlage 17.1 (Kunden mit Schwerpunkt in anderen Geschäftsbereichen) aufgeführten Konzernkennungen bei QSC geführt werden;

      17.23 sämtliche betrieblich veranlassten Steuerverbindlichkeiten und Steuerforderungen einschließlich sich aus etwaigen Änderungen aufgrund einer Betriebsprüfung ergebender Verbindlichkeiten und Forderungen, die den Zeitraum vor dem Ausgliederungsstichtag betreffen – auch, soweit sie sich auf den Geschäftsbereich Telekommunikation beziehen. Demgemäß verbleiben bei QSC auch die dafür gebildeten Rückstellungen;

      17.24 Marken und Domain-Rechte, soweit sie nicht ausdrücklich in Anlage 8.1 (Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände) als zu übertragende Domain-Rechte aufgeführt sind; insbesondere nicht übertragen werden alle Domain-Rechte an Internet-Domainnamen mit dem Bestandteil „qsc“;

      17.25 die in Anlage 17.25 (Nicht übertragene IP Adressen) aufgeführten IP Adressen bzw. IP Adressräume sowie die Mitgliedschaft der QSC im RIPE NCC, Amsterdam;

      17.26 sämtliche von QSC gehaltenen Geschäftsanteile an der Q-loud GmbH mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 88029 sowie an der IP Colocation GmbH mit Sitz in Nürnberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 23360;

      17.27 sämtliche von QSC abgeschlossenen Kredit- und Factoringverträge, insbesondere die Schuldscheindarlehensverträge vom 12. Mai 2014, der Konsortialkredit vom 11. März 2016 sowie der Rahmenvertrag über den Kauf von Forderungen vom 19. September 2013, zuletzt geändert am 29. September 2017 mit der Nord/LB, einschließlich der unter den Kreditverträgen beauftragten Avale, soweit es sich nicht um akzessorische Sicherheiten (insbesondere Bürgschaften) für die auf Plusnet übertragenen Verbindlichkeiten bzw. für Verbindlichkeiten aus den auf Plusnet übertragenen Vertragsverhältnissen handelt;

      17.28 eine für zukünftige Verbindlichkeiten von Plusnet gegenüber der Communication Services TELE2 GmbH abgegebene Patronatserklärung vom 25. April 2018;

      17.29 sämtliche Verträge der QSC mit Verbundenen Unternehmen, insbesondere den Plusnet Beteiligungen, unter denen QSC für die betreffenden Verbundenen Unternehmen Leistungen in Bezug auf zentrale Verwaltungsfunktionen wie Finanzen, Recht, Personalverwaltung und/oder Gestellung der Geschäftsführung und zum Teil Leistungen wie Untervermietung von Büro- und Technikflächen, Nutzung von Rechenzentrumsleistungen, Bereitstellung von IT-Leistungen und/oder Catering (Kantinenmitnutzung) erbringt gemäß Anlage 17.29 (Nicht übertragene Dienstleistungsverträge mit Verbundenen Unternehmen);

      17.30 sämtliche Verträge, unter denen QSC den Verbundenen Unternehmen Darlehen gewährt hat, einschließlich solcher Darlehensverträge, die mit Plusnet Beteiligungen geschlossen sind;

      17.31 die zwischen QSC und der fonial GmbH am 20. Februar 2017 abgeschlossene „Vereinbarung über eine Liquiditätsgarantie (2017)“ (einschließlich vergleichbarer Vereinbarungen, die ggf. 2018 geschlossen werden);

      17.32 Vermögensgegenstände, die von QSC aufgrund eines nicht gemäß diesem Ausgliederungs- und Übertragungsvertrag übertragenen Vertrages gemietet, gepachtet, geleast oder lizenziert werden; sowie

      17.33 sonstige nicht dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Rechtsverhältnisse und Rechtspositionen privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur, insbesondere gemäß Anlage 17.33 (Sonstige von der Übertragung ausgenommene Rechtsverhältnisse).

      IV. Modalitäten der Übertragung

      § 18 Vollzugsdatum
      18.1 Die Übertragung der Gegenstände des von der Ausgliederung erfassten Aktiv- und Passivvermögens und der sonstigen Rechte und Pflichten und Rechtsstellungen des übertragenden Rechtsträgers erfolgt mit dinglicher Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers („Vollzugsdatum“).

      18.2 Der übertragende Rechtsträger wird in der Zeit zwischen dem Abschluss dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages und dem Vollzugsdatum das Auszugliedernde Vermögen nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der Vorgaben dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages verwalten bzw. darüber verfügen.

      18.3 Der Besitz an den beweglichen Sachen geht am Vollzugsdatum auf die Plusnet über. Soweit eine Übergabe nicht erfolgt, hält QSC die beweglichen Sachen für die Plusnet gemäß § 930 BGB in Verwahrung. Soweit sich bewegliche Sachen im Besitz Dritter befinden, überträgt QSC ihre Herausgabeansprüche auf die Plusnet.

      § 19 Übergangsbestimmung und künftige konzerninterne Liefer- und Leistungsbeziehungen
      19.1 Soweit Verträge mit Lieferanten, wobei Verträge mit Handelsvertretern und Projektmaklern hiervon ausdrücklich ausgenommen sind, die bei QSC verbleiben, Rechte und Pflichten enthalten, die den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffen, werden die Vertragsparteien sich darum bemühen, dass die bei QSC verbleibende Vereinbarung entsprechend angepasst und eine neue, weitere vertragliche Vereinbarung mit der Plusnet geschlossen wird. Entsprechendes gilt, wenn auf Plusnet übergehende Verträge mit Lieferanten Rechte und Pflichten enthalten, die bei QSC verbleibende Geschäftsbereiche oder Geschäftsbereiche Verbundener Unternehmen betreffen, deren Anteile nicht gemäß § 5 unmittelbar oder mittelbar auf Plusnet übertragen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Vertragsparteien - gegebenenfalls durch schriftliche Vereinbarungen oder durch Einholung der Zustimmung Dritter - dafür Sorge tragen, dass QSC und Plusnet die jeweils für sie erforderlichen Rechte ausüben können oder dass diese Rechte durch QSC im Interesse der Plusnet oder durch Plusnet im Interesse von QSC wahrgenommen werden. Plusnet wird ihrerseits die Verpflichtungen aus diesen Verträgen erfüllen, soweit sie sich auf den Geschäftsbereich Telekommunikation beziehen oder QSC insoweit von diesen Verpflichtungen freistellen. Im Innenverhältnis stellen sich QSC und Plusnet hinsichtlich dieser Rechte und Pflichten so, als sei die Plusnet im Außenverhältnis Vertragspartner geworden. QSC gestattet der Plusnet und ermächtigt die Plusnet dementsprechend, im Außenverhältnis diese Rechte und Pflichten hinsichtlich des Geschäftsbereichs Telekommunikation Dritten gegenüber wahrzunehmen. Entsprechendes gilt auch, soweit Verträge mit Lieferanten, die auf Plusnet übergehen, Rechte und Pflichten enthalten, die nicht den Geschäftsbereich Telekommunikation, sondern andere Geschäftsbereiche betreffen, die bei QSC verbleiben bzw. die Geschäftsbereiche der Verbundenen Unternehmen, bei denen es sich nicht um Plusnet Beteiligungen handelt.

      19.2 QSC und Plusnet beabsichtigen, zur Herstellung neuer konzerninterner Leistungsbeziehungen Dienstleistungsverträge abzuschließen. Dies betrifft insbesondere:

      19.2.1 die Bereitstellung von Leistungen anderer Geschäftsbereiche der QSC, die neben den von Plusnet und ggf. von Plusnet Beteiligungen zu erbringenden Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation gemäß den nach § 12.1 übertragenen Vertrags- und Rechtsverhältnissen geschuldet sind bzw. werden, einschließlich der Leistung „Support 1st Level“, sowie Regelungen, die Plusnet in die Lage versetzen, ihren Bestands- und ggf. auch Neukunden noch nicht vertraglich vereinbarte Leistungen anderer Geschäftsbereiche der QSC anzubieten;

      19.2.2 die Bereitstellung von Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation durch Plusnet, die neben den von QSC zu erbringenden Leistungen anderer Geschäftsbereiche der QSC gemäß den nach § 17 nicht auf Plusnet übertragenen Vertrags- und Rechtsverhältnissen geschuldet sind oder werden, sowie Regelungen, die QSC in die Lage versetzen, ihren Bestands- und Neukunden noch nicht vertraglich vereinbarte Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation anzubieten;

      19.2.3 die Erstattung derjenigen Provisionen durch QSC, die Plusnet Handelsvertretern nach den gemäß § 12.1.3 übertragenen Handelsvertreterverträgen schuldet, soweit diese Provisionen Verträge oder Rechtsverhältnisse mit Kunden betreffen, die nach § 17 nicht auf Plusnet übertragen werden;

      19.2.4 die Erstattung derjenigen Provisionen durch QSC, die Plusnet (i) Handelsvertretern nach den gemäß § 12.1.3 übertragenen Handelsvertreterverträgen bzw. (ii) Projektmaklern nach den gemäß § 12.1.4 übertragenen Projektmaklerverträgen schuldet, soweit diese Provisionen Verträge oder Rechtsverhältnisse mit Kunden betreffen, die nach § 17 nicht auf Plusnet übertragen werden;

      19.2.5 Gebühren bzw. Avalprovisionen für durch QSC zugunsten von Plusnet beauftragte Avale, insbesondere Bankgarantien oder Bankbürgschaften;

      19.2.6 die Nutzung von Funktionen zentraler Verwaltungsbereiche von QSC durch Plusnet, wie Finanzen, Interne Revision und Compliance, Datenschutz, Zentraleinkauf (einschließlich Fuhrparkmanagement und Buchung von Reisen), Personal, Recht, Corporate Communications, Information Security Management, IT Security Management, ITSM, Interne IT und Qualitäts- und Beschwerdemanagement, einschließlich der Verwahrung und Verwaltung nicht am Vollzugstag an Plusnet übergebener beweglicher Sachen insbesondere von Betriebsunterlagen;

      19.2.7 die Forderungsverwaltung für Rechnung von Plusnet;

      19.2.8 den Bezug von IT-Arbeitsplätzen durch Plusnet, insbesondere Bereitstellung und Unterhaltung (i) der für Bürotätigkeit benötigten Hardware, soweit diese nicht gemäß § 6.1 dieses Ausgliederungsvertrages übertragen wurde (z.B. Drucker, Scanner, E-Mail-Server und File-Server), (ii) der auf PCs, Laptops und mobilen Endgeräten genutzten und lokal zu installierenden Software mit Ausnahme des Betriebssystems sowie (iii) des virtuellen Arbeitsplatzes „Enterprise Workplace“ einschließlich Applikationen; soweit die zu installierende oder über den „Enterprise Workplace“ bereitzustellende Software gemäß § 6 auf Plusnet übertragen wurde, ist diese von Plusnet beizustellen;

      19.2.9 den Bezug von (Managed) Housing für die Server, die der Geschäftsbereich Telekommunikation auf den von anderen Geschäftsbereichen der QSC betriebenen Rechenzentrumsflächen selbst betreibt einschließlich damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen wie 24x7 Monitoring und Betreuung des Hardwareaustausches vor Ort sowie von (Managed) Hosting für diejenigen Applikationen, die der Geschäftsbereich Telekommunikation auf (virtuellen) Servern betreibt, die (einschließlich Betriebssystem) von anderen Geschäftsbereichen der QSC betrieben werden;

      19.2.10 die Vernetzung der Standorte und Rechenzentren der QSC untereinander und mit dem Internet, Bereitstellung von Telefonie für die Standorte der QSC einschließlich Bereitstellung einer virtuellen Telefonanlage, Betrieb der nicht auf Plusnet übertragenen DWDM-Multiplexer sowie der Betrieb der standortinternen Netze (LAN/WLAN) mit Ausnahme der LAN in den Rechenzentren durch Plusnet;

      19.2.11 Untermietverträge für die vom Geschäftsbereich Telekommunikation genutzten Büroflächen in den in § 17.16 genannten Gebäuden sowie Untermietverträge über die von übrigen Geschäftsbereichen der QSC genutzten Büroflächen in den Gebäuden, deren Mietverträge gemäß § 12.1.13 auf Plusnet übertragen werden, jeweils einschließlich Mitnutzung der Parkplätze und Sanitärräume;

      19.2.12 wechselseitige Beistellung von Softwarelizenzen, die der jeweils anderen Vertragspartei zustehen, soweit diese benötigt werden, damit Leistungspflichten aus den zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Verträgen erfüllt werden können;

      19.2.13 die Einräumung von unbefristeten Nutzungsrechten an den gemäß § 8.1 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages übertragenen Marken;

      19.2.14 Bereitstellung von Catering (Kantinen) durch QSC; sowie

      19.2.15 die anteilige Beteiligung der Plusnet an den Kosten der von QSC abgeschlossenen Gruppenversicherungsverträge.

      19.3 Vorbehaltlich der Regelung in § 19.1 und soweit nicht bereits eine anderweitige vertragliche Grundlage für künftige Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen QSC und Plusnet besteht, ist QSC unmittelbar auf der Grundlage dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages verpflichtet, mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem Ausgliederungsstichtag die bislang innerhalb der QSC für den Geschäftsbereich Telekommunikation erbrachten Lieferungen und Leistungen zu marktüblichen Konditionen für Plusnet zu erbringen bzw. dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen, die von anderen Konzerngesellschaften erbracht wurden, im Innenverhältnis zwischen den Vertragsparteien mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem Ausgliederungsstichtag weiterhin erbracht werden.

      19.4 Vorbehaltlich der Regelung in § 19.1 und soweit nicht bereits eine anderweitige vertragliche Grundlage für künftige Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen QSC und Plusnet besteht, ist Plusnet unmittelbar auf der Grundlage dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages verpflichtet, die vom Geschäftsbereich Telekommunikation bislang innerhalb von QSC gegenüber anderen Geschäftsbereichen oder anderen Konzernunternehmen erbrachten Leistungen zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

      19.5 QSC wird auf der Webseite www.qsc.de an einer von QSC nach freiem Ermessen wählbaren Stelle einen Link zu der Webseite von Plusnet bereitstellen, unter dem die von Plusnet zukünftig angebotenen Telekommunikationsdienste beworben werden. QSC kann diesen Link jederzeit nach eigenem Ermessen wieder entfernen. Zudem gestattet QSC der Plusnet die Nutzung der Domain www.myqsc.de zum Betrieb eines Self-Service-Portals bis zum 31. Dezember 2019. Plusnet wird sich bemühen, die Domain bereits früher durch eine eigene Domain zu ersetzen. Geschieht dies vor dem 31. Dezember 2019 gestattet QSC der Plusnet auf der Website www.myqsc.de bis zum 31. Dezember 2019 einen Link zu der betreffenden neuen Website zu schalten. Schließlich gestattet QSC der Plusnet auf der Website www.qscplus.de, die im Dezember 2017 durch die Website www.plusnet-webservices.de abgelöst wurde, bis zum 31. Dezember 2018 einen Link zur Website www.plusnet-webservices.de zu schalten. QSC und Plusnet sind durch die Regelungen in diesem § 19 nicht gehindert, zukünftig die Leistungs- und Lieferbeziehungen durch gesonderte Verträge zu regeln.

      § 20 Auffangbestimmungen
      20.1 Sofern bestimmte Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, Rechte und Pflichten, Verträge oder sonstige Rechtsstellungen sowie Daten in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag bzw. den Anlagen nicht ausdrücklich erwähnt sind, aber bei wirtschaftlicher Betrachtung dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen sind (insbesondere alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Geschäftsbereichs Telekommunikation), so werden diese Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rechtsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten aus Vertragsverhältnissen bzw. sonstigen Rechtsverhältnissen ebenfalls im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet übertragen, soweit in diesem Vertrag nicht explizit etwas anderes geregelt ist, Vermögensgegenstände insbesondere nicht explizit von der Übertragung ausgenommen worden sind. Eine Anpassung der Gegenleistung findet insoweit nicht statt.

      20.2 Soweit QSC oder ein Dritter auf Rechnung der QSC Leistungen im Hinblick auf das Auszugliedernde Vermögen erbringt oder seit dem Ausgliederungsstichtag erbracht hat, die bei einem Wirksamwerden der Ausgliederung zum Ausgliederungsstichtag unmittelbar oder mittelbar von der Plusnet hätten erbracht werden müssen, kann QSC von der Plusnet gegen angemessenen Nachweis Erstattung der erbrachten Leistungen verlangen.

      20.3 Soweit bestimmte Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens oder sonstige Rechte und Pflichten oder Rechtsstellungen, insbesondere aus Verträgen, sowie Daten, die nach diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag auf die Plusnet übergehen sollen, nicht schon kraft Gesetzes mit der Eintragung der Ausgliederung auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen, wird QSC diese Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens und die sonstigen Rechte und Pflichten oder Rechtsstellungen sowie Daten auf die Plusnet übertragen. Die Plusnet ist verpflichtet, der Übertragung zuzustimmen. Ist die Übertragung auf den übernehmenden Rechtsträger im Außenverhältnis nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich oder unzweckmäßig, werden sich der übertragende und der übernehmende Rechtsträger im Innenverhältnis so stellen, als wäre die Übertragung auch im Außenverhältnis zum Ausgliederungsstichtag erfolgt. In diesem Fall wird QSC den betreffenden Vermögensgegenstand und/oder das betreffende Rechtsverhältnis treuhänderisch in eigenem Namen für Rechnung und Weisung der Plusnet halten bzw. fortführen und, soweit rechtlich zulässig, der Plusnet den Vermögensgegenstand und/oder das betreffende Rechtsverhältnis auf Dauer zur Nutzung überlassen. Die Vertragsparteien werden im Zusammenhang mit einer Übertragung nach § 20.3 Satz 1 alle erforderlichen oder zweckdienlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen einleiten und an ihnen mitwirken, um das Auszugliedernde Vermögen zu übertragen.

      20.4 Soweit für die Übertragung von bestimmten Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens oder von sonstigen Rechten und Pflichten, Verträgen sowie Daten die Zustimmung Dritter oder eine öffentlich-rechtliche Genehmigung erforderlich ist, werden sich der übertragende Rechtsträger und der übernehmende Rechtsträger bemühen, die Zustimmung oder Genehmigung zu beschaffen. Falls die Zustimmung oder Genehmigung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreichbar ist, gilt im Verhältnis der beiden Gesellschaften die Regelung gemäß vorstehendem § 20.3 Satz 3 und Satz 4 entsprechend.

      20.5 Soweit bestimmte Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, Rechte und Pflichten, Verträge oder sonstige Rechtsstellungen sowie Daten nach diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag nicht übergehen sollen, aber aus rechtlichen Gründen auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen, ist der übernehmende Rechtsträger zur Rückübertragung an den übertragenden Rechtsträger verpflichtet. Der übernehmende Rechtsträger wird in diesem Zusammenhang auf Kosten des übertragenden Rechtsträgers alle erforderlichen oder zweckdienlichen Maßnahmen einleiten und an allen erforderlichen oder zweckdienlichen Rechtshandlungen mitwirken, um die Rechte auf den übertragenden Rechtsträger zurück zu übertragen. Im Innenverhältnis werden sich die Vertragsparteien so stellen, als wären die in Satz 1 genannten Wirtschaftsgüter und Rechte nicht übergegangen.

      20.6 Die vorstehende Regelung in § 20.5 gilt entsprechend, wenn Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, Rechte und Pflichten, Verträge oder sonstige Rechtsstellungen sowie Daten nach diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag übergehen, die irrtümlich dem Auszugliedernden Vermögen zugeordnet worden sind.

      § 21 Mitwirkungspflichten
      21.1 Der übertragende Rechtsträger und der übernehmende Rechtsträger werden alle Erklärungen abgeben, alle Urkunden ausstellen und alle sonstigen Handlungen vornehmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung des Auszugliedernden Vermögens erforderlich oder zweckdienlich sind.

      21.2 Die Plusnet erhält zum Vollzugsdatum sämtliche ausschließlich dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden oder im Zusammenhang mit diesem durch QSC geführten Geschäftsunterlagen, insbesondere Vertrags- und Genehmigungsunterlagen, Betriebsvorschriften, Betriebshandbücher und Personalunterlagen. Die Plusnet erhält auch alle Urkunden, die zur Geltendmachung der auf sie übergehenden Rechte erforderlich sind. Die Plusnet wird die Bücher und sonstigen Aufzeichnungen innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für QSC verwahren und sicherstellen, dass QSC Einblick in diese Geschäftsunterlagen nehmen und sich Ablichtungen fertigen kann. Soweit eine Übergabe nicht erfolgt, hält QSC die Betriebsunterlagen gemäß § 930 BGB in Verwahrung. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln. In solche Unterlagen, die QSC für Plusnet verwahrt oder die nicht ausschließlich dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen sind und deren Kenntnis für die Plusnet zur Fortführung des Geschäftsbereichs Telekommunikation erforderlich ist, wird QSC der Plusnet auf Verlangen Einsicht geben bzw. hiervon auf Kosten der Plusnet Kopien zur Verfügung stellen.

      21.3 Bei behördlichen Verfahren, insbesondere steuerlichen Außenprüfungen und steuerlichen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, die das Auszugliedernde Vermögen betreffen, werden sich die Vertragsparteien gegenseitig unterstützen. Sie werden sich insbesondere gegenseitig sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die zur Erfüllung steuerlicher oder sonstiger behördlicher Anforderungen oder zur Erbringung von Nachweisen gegenüber Steuerbehörden oder sonstigen Behörden oder Gerichten notwendig oder zweckmäßig sind, und wechselseitig auf eine angemessene Unterstützung durch ihre Arbeitnehmer hinwirken. Gesetzliche Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben unberührt.

      § 22 Gläubigerschutz und Innenausgleich
      Soweit sich aus diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag keine andere Verteilung von Lasten und Haftungen aus oder im Zusammenhang mit dem Auszugliedernden Vermögen ergibt, gelten die nachfolgenden Regelungen:

      22.1 Wenn und soweit der übertragende Rechtsträger aufgrund der Bestimmungen in § 133 UmwG oder anderer Bestimmungen von Gläubigern für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen sowie aus Haftungsverhältnissen in Anspruch genommen wird, die nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen werden sollen, hat der übernehmende Rechtsträger den übertragenden Rechtsträger auf erste Anforderung von der jeweiligen Verbindlichkeit, Verpflichtung oder Haftung freizustellen. Gleiches gilt für den Fall, dass der übertragende Rechtsträger von solchen Gläubigern auf Sicherheitsleistung in Anspruch genommen wird.

      22.2 Wenn und soweit umgekehrt der übernehmende Rechtsträger aufgrund der Bestimmungen in § 133 UmwG oder anderer Bestimmungen von Gläubigern für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen sowie aus Haftungsverhältnissen in Anspruch genommen wird, die nach Maßgabe dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages nicht auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen werden sollen, hat der übertragende Rechtsträger den übernehmenden Rechtsträger auf erste Anforderung von der jeweiligen Verbindlichkeit, Verpflichtung oder Haftung freizustellen. Gleiches gilt für den Fall, dass der übernehmende Rechtsträger von solchen Gläubigern auf Sicherheitsleistung in Anspruch genommen wird.

      § 23 Gewährleistungsausschluss
      QSC leistet keine Gewähr für die Beschaffenheit und den Bestand der von ihr nach Maßgabe dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages übertragenen Gegenstände und/oder Rechtsverhältnisse des Aktiv- und Passivvermögens. Gewährleistungsansprüche des übernehmenden Rechtsträgers gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber QSC werden hiermit, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus vorvertraglichen Pflichtverletzungen (culpa in contrahendo), positiver Forderungsverletzung und/oder der Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen. Der übernehmende Rechtsträger stellt den übertragenden Rechtsträger von jeglicher Inanspruchnahme öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur hinsichtlich der gemäß diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag übertragenen Gegenstände und/oder Rechtsverhältnisse sowie des Auszugliedernden Vermögens im Ganzen – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf erstes Anfordern frei. Im Falle der Inanspruchnahme des übernehmenden Rechtsträgers stehen dem übernehmenden Rechtsträger keine Regressansprüche gegen den übertragenden Rechtsträger zu. Etwaige Rücktrittsrechte in diesem Zusammenhang sind ebenfalls ausgeschlossen.

      V. Gegenleistung und Kapitalmaßnahmen, besondere Rechte und Vorteile

      § 24 Gewährung von Geschäftsanteilen und Kapitalerhöhung
      24.1 QSC erhält als Gegenleistung für die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens auf die Plusnet 1.000 neue Geschäftsanteile an der Plusnet mit den laufenden Nummern 999.001 bis 1.000.000 im Nennbetrag von je EUR 1,00. Bei den gemäß diesem § 24.1 zu gewährenden Geschäftsanteilen an der Plusnet handelt es sich um die durch die Kapitalerhöhung gemäß § 24.2 zu schaffenden neuen Geschäftsanteile.

      24.2 Zur Durchführung der Ausgliederung wird der übernehmende Rechtsträger sein Stammkapital von EUR 999.000,00 um EUR 1.000,00 gegen Sacheinlage durch Ausgabe von 1.000 neuen Geschäftsanteilen an QSC im Nennbetrag von je EUR 1,00 auf EUR 1.000.000,00 erhöhen. Die neuen Geschäftsanteile erhalten die laufenden Nummern 999.001 bis 1.000.000.

      24.3 Die neuen Geschäftsanteile werden mit Gewinnbezugsrecht ab dem 1. Januar 2018 gewährt. Falls sich der Ausgliederungsstichtag gemäß § 28.2 verschiebt, verschiebt sich der Beginn der Gewinnberechtigung der zu gewährenden Geschäftsanteile entsprechend.

      24.4 Die Sacheinlage wird durch die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens erbracht. Weitere Zuzahlungen sind nicht zu leisten. Soweit der Wert, zu dem die durch QSC erbrachte Sacheinlage von der Plusnet übernommen wird, also der handelsrechtliche Buchwert des Auszugliedernden Vermögens zum Ausgliederungsstichtag den in § 24.2 genannten Betrag der Stammkapitalerhöhung übersteigt, wird dieser Betrag in die Kapitalrücklage der Plusnet gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt, ist jedoch nicht als Agio geschuldet.

      § 25 Keine Gewährung besonderer Rechte und Vorteile
      25.1 Rechte oder andere Maßnahmen für einzelne Anteilsinhaber oder für Inhaber besonderer Rechte i.S.d. § 126 Abs. 1 Nr. 7 UmwG werden vorbehaltlich des folgenden Satzes nicht gewährt und sind auch nicht vorgesehen. QSC hat an Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführungen Verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmer von QSC und Verbundener Unternehmen im Rahmen der Aktienoptionspläne 2006, 2012 und 2015 Wandelschuldverschreibungen ausgegeben, die Inhabern der Wandelschuldverschreibungen („Anleihegläubiger“) Wandlungsrechte zum Erwerb von Aktien der QSC nach Maßgabe der jeweiligen Anleihebedingungen gewähren. Die Rechte der Anleihegläubiger aus den Wandelschuldverschreibungen werden durch die Ausgliederung nicht berührt und sind von QSC nach Maßgabe der Anleihebedingungen der Aktienoptionspläne 2006, 2012 und 2015 unverändert zu erfüllen.

      25.2 Besondere Vorteile i.S.d. § 126 Abs. 1 Nr. 8 UmwG, insbesondere für Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrats der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften oder einen Abschlussprüfer einer beteiligten Gesellschaft, werden nicht gewährt.

      VI. Arbeitsrechtliche Folgen der Ausgliederung

      § 26 Folgen für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen
      26.1 Da der zu QSC gehörende Teil des mit der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG bestehenden gemeinsamen Betriebs Telekommunikation auf die Plusnet ausgegliedert wird, gehen die Arbeitsverhältnisse sämtlicher Arbeitnehmer der QSC, die zum Vollzugszeitpunkt diesem Betriebsteil zuzuordnen sind, mit dem Wirksamwerden der Ausgliederung gemäß § 324 UmwG i.V.m. § 613a Abs. 1 BGB mit allen Rechten und Pflichten auf den übernehmenden Rechtsträger über, sofern der jeweils betroffene Arbeitnehmer dem Betriebsteilübergang nicht widerspricht (vgl. § 26.2). Sämtliche dem Betriebsteil Telekommunikation zuzuordnenden Arbeitnehmer der QSC sind in der Anlage 13.1 (Arbeitnehmer) anonymisiert aufgeführt.

      26.2 Die in § 613a Abs. 5 BGB vorgesehene Unterrichtung der Arbeitnehmer über den Grund sowie den geplanten Zeitpunkt des Übergangs und über die dargestellten Folgen und in Aussicht genommenen Maßnahmen wird vor dem Zeitpunkt des Übergangs des zur QSC gehörenden Teils des mit der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG bestehenden gemeinsamen Betriebs Telekommunikation durch ein gesondertes Anschreiben an die Arbeitnehmer erfolgen. Den Arbeitnehmern steht nach § 613a Abs. 6 BGB ein Widerspruchsrecht gegen den Betriebs(teil)übergang zu. Durch die Ausgliederung verschlechtert sich die kündigungsrechtliche Stellung der von dem Betriebs(teil)übergang betroffenen Arbeitnehmer der QSC nach Maßgabe des § 323 Abs. 1 UmwG für die Dauer von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ausgliederung nicht. Gemäß § 324 UmwG i.V.m. § 613a Abs. 4 BGB dürfen keine Kündigungen wegen des Betriebs(teil)übergangs infolge der Ausgliederung ausgesprochen werden. Das Recht zur Kündigung aus anderen Gründen bleibt unberührt (§ 613a Abs. 4 Satz 2 BGB). Bei allen von der Dienstzeit abhängigen Regelungen werden die bei der QSC erdienten bzw. von ihr anerkannten Dienstzeiten angerechnet.

      26.3 Weder die QSC noch die Plusnet unterliegen tarifvertraglichen Regelungen.

      26.4 Der im mit der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG bestehenden gemeinsamen Betrieb Telekommunikation gewählte Spartenbetriebsrat TK bleibt nach dem Übergangszeitpunkt unverändert im Amt, wird nach der Ausgliederung bei Plusnet aber als unternehmenseinheitlicher Betriebsrat agieren.

      26.5 Die bestehenden Betriebsvereinbarungen bleiben auch nach der Ausgliederung unverändert bestehen.

      26.6 Im Hinblick auf Ansprüche und Versorgungsanwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung wird auf die Regelungen in § 13 verwiesen.

      26.7 Maßnahmen, die zu einem Verlust der betriebsverfassungsrechtlichen Identität des bei der QSC verbleibenden Betriebes führen, sind nicht geplant. Der bei der QSC bestehende Spartenbetriebsrat IT bleibt im Amt und agiert nach der Ausgliederung wieder als unternehmenseinheitlicher Betriebsrat. Die zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretung entfällt und wird, soweit rechtlich zulässig durch den dann möglichen Konzernbetriebsrat abgelöst.

      26.8 Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag wird dem/der Vorsitzenden des Spartenbetriebsrats IT und dem/der Vorsitzenden des Spartenbetriebsrats TK unter Beachtung von § 126 Abs. 3 UmwG sowie der Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses zugeleitet.

      26.9 Die mitbestimmungsrechtliche Situation bei der QSC und der Plusnet ändert sich durch die Ausgliederung nicht. Der Aufsichtsrat der QSC wird auch nach der Ausgliederung weiterhin aus sechs Mitgliedern bestehen, von denen zwei Mitglieder gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Drittelbeteiligungsgesetz („DrittelbG“) von den Arbeitnehmern gewählt werden. Bei der Plusnet besteht kein Aufsichtsrat und ein solcher ist auch nach dem Wirksamwerden der Ausgliederung nicht zu bilden.

      26.10 Sonstige Maßnahmen im Sinne des § 126 Abs. 1 Nr. 11 UmwG als unmittelbare Folge der Ausgliederung sind nicht geplant.

      26.11 Die Plusnet haftet ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Betriebsteilübergangs unbeschränkt für alle, auch rückständigen Ansprüche aus den übergehenden Arbeitsverhältnissen der Arbeitnehmer, die bislang bei der QSC angestellt sind. QSC und die Plusnet haften gesamtschuldnerisch gemäß § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB für Verpflichtungen nach § 613a Abs. 1 BGB, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr nach diesem Zeitpunkt fällig werden. QSC und die Plusnet haften gesamtschuldnerisch weiter für solche Verpflichtungen aus diesen Arbeitsverhältnissen, die vor dem Wirksamwerden des Betriebsteilübergangs begründet worden sind und vor Ablauf von fünf Jahren nach der Ausgliederung fällig und daraus Ansprüche in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BGB bezeichneten Art festgestellt sind oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird (§ 133 Abs. 1 und 3 UmwG). Für vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung begründete Versorgungsverpflichtungen auf Grund des Betriebsrentengesetzes beträgt die vorstehend genannte Frist zehn Jahre. Ob ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis besteht und unter welchen Voraussetzungen er geltend zu machen ist, bestimmt sich weiterhin nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag.

      VII. Sonstiges

      § 27 Kosten und Steuern
      27.1 Die Kosten für die notarielle Beurkundung dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages trägt der übernehmende Rechtsträger. Die Kosten der Hauptversammlung und der Gesellschafterversammlung sowie die Kosten der Anmeldung und Eintragung in das Handelsregister trägt jede Vertragspartei selbst. Die übrigen für die Vorbereitung und Durchführung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages anfallenden Kosten trägt der übertragende Rechtsträger. Diese Regeln gelten auch, falls die Ausgliederung nicht wirksam wird.

      27.2 Die Vertragsparteien werden in allen steuerlichen Angelegenheiten, die im Hinblick auf die Ausgliederung von Bedeutung sind, vertrauensvoll zusammenarbeiten. Soweit es für die steuerliche Behandlung der Ausgliederung notwendig ist, werden die Vertragsparteien sich gegenseitig Informationen zur Verfügung stellen und Einsicht in steuerlich relevante Unterlagen gewähren.

      27.3 Die Vertragsparteien gehen übereinstimmend davon aus, dass die Ausgliederung und die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer unterliegen (§ 1 Abs. 1a UStG). Sollte durch die Ausgliederung und die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens wider Erwarten Umsatzsteuer entstehen, hat der übernehmende Rechtsträger diese an den übertragenden Rechtsträger nach Vorlage einer den Vorschriften des UStG entsprechenden Rechnung zu erstatten.

      § 28 Wirksamwerden, Verzögerung der Abwicklung und Rücktrittsvorbehalt
      28.1 Dieser Ausgliederungs- und Übernahmevertrag wird erst wirksam, wenn die Hauptversammlung der QSC und die Gesellschafterversammlung der Plusnet ihm zugestimmt haben und die Ausgliederung in das Handelsregister der Plusnet und das Handelsregister der QSC eingetragen ist.

      28.2 Sollte die Ausgliederung nicht bis zum Ablauf des 28. Februar 2019 durch Eintragung in das Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden sein, so gilt Folgendes:

      Der Ausgliederung wird, abweichend von § 3.2 dieses Ausgliederungsvertrages, die Bilanz der QSC zum 31. Dezember 2018, 24:00 Uhr, als Schlussbilanz zugrunde gelegt. Abweichend von § 2.1 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages gilt der 1. Januar 2019, 0:00 Uhr, als Ausgliederungsstichtag und abweichend von § 2.2 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages soll der 31. Dezember 2018, 24:00 Uhr der Steuerliche Übertragungsstichtag sein. Die Gewinnbeteiligung der als Gegenleistung zu gewährenden Geschäftsanteile an der Plusnet beginnt, abweichend von § 24.3 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages, am 1. Januar 2019. Bei einer weiteren Verzögerung des Wirksamwerdens der Ausgliederung über den 28. Februar des jeweiligen Folgejahres hinaus verschieben sich die Stichtage entsprechend der vorstehenden Regelung um jeweils ein Jahr.

      28.3 Sollte die Ausgliederung nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 durch Eintragung in das Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden sein, kann jede Vertragspartei durch schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung von diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zurücktreten. Jede Vertragspartei kann auf bestehende Rücktrittsrechte verzichten.

      § 29 Schlussbestimmungen
      29.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag ist Köln.

      29.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages einschließlich der Abbedingung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform, soweit nicht weitergehende Formvorschriften einzuhalten sind.

      29.3 Die Anlagen sind wesentlicher Bestandteil dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages.

      29.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages und seiner übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung, die nach Form, Inhalt, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag.

      Bezugsurkunde und Anlagen zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag

      Die zu notarieller Urkunde des Notars Dr. Stefan Klein am 8., 9., 11., 14. und 15. Mai 2018 mit der UR. Nr. K 652 für 2018 errichtete Bezugsurkunde nebst Anlagen hat folgenden wesentlichen Inhalt:

      Der Bezugsurkunde sind die im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag genannten auf den 1. Januar 2018, 0:00 Uhr („Anlagenstichtag“) erstellten Anlagen beigefügt. Soweit im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag auf Anlagen Bezug genommen wird, verstehen sich diese Bezugnahmen als Verweisungen auf die entsprechende Anlage der Bezugsurkunde.

      Die Anlagen sind jeweils ab dem Anlagenstichtag bis zur Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister der QSC AG als übertragendem Rechtsträger („Vollzugsdatum“) um für Rechnung des Geschäftsbereichs Telekommunikation erfolgende Zu- und Abgänge der in der jeweiligen Anlage bezeichneten Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, sonstigen Vertrags- und Rechtsverhältnisse sowie um Zu- und Abgänge von Arbeitnehmern, einschließlich nach dem Anlagenstichtag dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnender neu begründeter Arbeitsverhältnisse, sowie um an die Stelle der in den Anlagen bezeichneten Vermögensgegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, Vertrags- und Rechtsverhältnisse tretende Surrogate fortzuschreiben. Die Verweise im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag beziehen sich auch auf die fortgeschriebenen Anlagen.

      Die ab dem Anlagenstichtag für Rechnung des Geschäftsbereichs Telekommunikation bis zum Vollzugsdatum hinzuerworbenen und in den fortgeschriebenen Anlagen erfassten oder unter Bezugnahme auf die fortgeschriebenen Anlagen erfassten dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Vermögensgegenstände, Vertrags- und sonstigen Rechtsverhältnisse werden im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen bzw. werden, soweit erforderlich, insbesondere sofern diese nicht bereits im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übergehen, nach dem Vollzugsdatum jeweils ohne Anpassung der Gegenleistung auf die Plusnet GmbH übertragen. Die Plusnet GmbH ist verpflichtet, der Übertragung zuzustimmen.

      Die Anlagen zur Bezugsurkunde haben folgenden wesentlichen Inhalt:

      Anlage 3.1 (Ausgliederungsbilanz) enthält die Ausgliederungsbilanz.

      Anlage 4.1.2 (Organigramm Geschäftsbereich Telekommunikation) enthält eine graphische Darstellung zur betrieblichen Organisation des Geschäftsbereichs Telekommunikation.

      Anlage 5 (Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Beteiligungen und Unternehmensverträge) führt die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragenden Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstigen Unternehmensbeteiligungen nebst der zu übertragenden Unternehmensverträge auf.

      Anlage 6.1 (Hardware) listet die zu übertragende Hardware auf.

      Anlage 6.2 (Software) dient der Bestimmung der dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden und zu übertragenden Software (Drittsoftware und eigenentwickelte Software).

      Anlage 7.1 (Sonstiges Sachanlagevermögen) konkretisiert insbesondere unter Bezugnahme auf die in der Anlage bezeichneten Räumlichkeiten die mit Ausnahme von Hardware und Software wesentlichen sonstigen dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden und an die Plusnet GmbH im Wege der Ausgliederung zu übertragenden Gegenstände des Sachanlagevermögens.

      Anlage 8.1 (Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände) führt mit Ausnahme von Software die wesentlichen in überwiegendem Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich Telekommunikation stehenden sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände, wie insbesondere Marken und damit im Zusammenhang stehende Vertrags- und Rechtsverhältnisse, Domains und IP Adressen auf, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 8.2 (Lieferantenstamm) führt Kreditorennummern der wesentlichen dem Geschäftsbereich zuzuordnenden Lieferanten auf.

      Anlage 9 (Sonstige Forderungen und Rechtsverhältnisse) enthält sonstige Forderungen und Rechtsverhältnisse, die dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen und nicht bereits anderweitig im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag als übergehend aufgeführt sind, die ebenfalls im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 10.1 (Gegenstände des Umlaufvermögens) führt die wesentlichen dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Vorräte und sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens auf, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 11.1 (Sonstige Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse) führt sonstige dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnende Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse auf, die nicht bereits anderweitig im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag als übergehend aufgeführt sind und die ebenfalls im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.1 (Kunden) enthält eine Auflistung der Konzernkennungen der Kunden, deren Vertragsverhältnisse im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.3 (Handelsvertreter) führt Handelsvertreter-IDs auf, durch die sich diejenigen Handelsvertreter identifizieren lassen, deren Verträge mit der QSC AG im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.4 (Projektmaklerverträge) führt die Vertragsnummern der Projektmaklerverträge auf, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.10 (Lieferantenverträge) enthält eine Auflistung der Kreditorennummern von Lieferanten, deren Verträge mit der QSC AG im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.11 (Berater) führt die Verträge bzw. Rahmenverträge sowie die unter den Rahmenverträgen geschlossenen Einzelverträge über Beratungsleistungen auf, die den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffen und die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.12 (Leiharbeitnehmer) enthält eine Auflistung von Vertragsverhältnissen über Leiharbeitnehmer, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.13 (Mietverträge Büroflächen) führt im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Mietverträge über Büroflächen auf.

      Anlage 12.1.14 (Mietverträge Antennenstandorte) führt im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Mietverträge über Antennenstandorte (WLL) auf.

      Anlage 12.1.15 (Mietverträge Kollokations- und Technikflächen) führt im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Mietverträge über Kollokations- und Technikflächen auf.

      Anlage 12.1.16 (Leasingeinzelverträge) führt im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Leasingeinzelverträge über Dienstwagen auf, die von Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation genutzt werden.

      Anlage 12.1.17 (Mobilfunkeinzelverträge) führt im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Mobilfunkeinzelverträge auf, die für die dienstliche Nutzung der Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Telekommunikation abgeschlossen wurden.

      Anlage 12.1.18 (Telekommunikationsverträge mit Verbundenen Unternehmen) führt im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Verträge mit Verbundenen Unternehmen über Telekommunikationsleistungen und damit verwandte Leistungen auf.

      Anlage 12.1.19 (Leasingverträge Hardware) führt Hardwareleasingverträge und Wartungsverträge auf, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.21 (Vereinbarungen Vorabstimmung Anbieterwechsel) führt Vereinbarungen zur Durchführung der Vorabstimmung im Rahmen des Anbieterwechsels auf, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.23 (Sonstige Verträge) enthält sonstige dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnende vertragliche Rechtsverhältnisse und Rechtspositionen, die nicht bereits anderweitig im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag als übergehend aufgeführt sind, und die ebenfalls im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.3 (Sonstige Rechtsverhältnisse) enthält eine Auflistung von sonstigen Rechtsverhältnissen, insbesondere Geheimhaltungsvereinbarungen, Letters of Intent, Memoranda of Understanding und ähnliche Vereinbarungen, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 13.1 (Arbeitnehmer) führt anonymisiert die dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Arbeitnehmer der QSC AG auf, deren Arbeitsverhältnisse auf die Plusnet GmbH übergehen, sofern am Vollzugsdatum Arbeitsverhältnisse bestehen und die Arbeitnehmer dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse nicht widersprechen.

      Anlage 14.2 (Prozessrechtsverhältnisse, Mahnverfahren und öffentlich-rechtliche Verfahren) führt wesentliche im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Prozessverhältnisse, Mahnverfahren und öffentlich-rechtliche Verfahren auf.

      Anlage 14.4 (Bundesnetzagentur) führt dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnende Verfügungen der Bundesnetzagentur auf.

      Anlage 15.1 (Rechte nach dem TKG und sonstige öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse) führt die zu übertragenden Frequenzzuteilungen nach § 55 Abs. 8 TKG, Rufnummernzuteilungen gemäß § 66 TKG sowie öffentlich-rechtliche, insbesondere telekommunikationswegerechtliche Gestattungen i.S.v. §§ 68 ff. TKG, privatrechtliche Nutzungsverträge und -gestattungen, insbesondere Nutzungsverträge und Grundstückseigentümererklärungen nach § 45a TKG auf.

      Anlage 15.4 (Mitgliedschaften) führt dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnende und zu übertragende Mitgliedschaften in öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder privatrechtlichen Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen auf.

      Anlage 17.1 (Kunden mit Schwerpunkt in anderen Geschäftsbereichen) führt die Konzernkennungen derjenigen Kunden auf, deren Vertragsverhältnisse mit der QSC AG nicht im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 17.5 (Nicht übertragene Projektmaklerverträge) enthält eine Auflistung der Vertragsnummern der Projektmaklerverträge, die nicht im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 17.21 (QSC Bankkonten) enthält eine Auflistung bei der QSC AG verbleibender Bankkonten.

      Anlage 17.25 (Nicht übertragene IP Adressen) führt bei der QSC AG verbleibende IP Adressen auf.

      Anlage 17.29 (Nicht übertragene Dienstleistungsverträge mit Verbundenen Unternehmen) führt Dienstleistungsverträge mit Verbundenen Unternehmen auf, die nicht im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 17.33 (Sonstige von der Übertragung ausgenommene Rechtsverhältnisse) enthält sonstige, nicht dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnende Rechtsverhältnisse und Rechtspositionen, die bei der QSC AG verbleiben.

      Zugängliche Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 7

      Von der Einberufung der Hauptversammlung der QSC AG an sind folgende Unterlagen auf der Internetseite der QSC AG unter www.qsc.de/hv_zugänglich:


      Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 15. Mai 2018 zwischen der QSC AG und der Plusnet GmbH nebst Bezugsurkunde einschließlich sämtlicher Anlagen zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag;


      Gemeinsamer Ausgliederungsbericht des Vorstands der QSC AG und der Geschäftsführung der Plusnet GmbH gemäß § 127 UmwG;


      Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte für die QSC AG sowie für den Konzern für die Geschäftsjahre 2015, 2016, 2017;


      Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss der Plusnet GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr 2017.

      8.
      Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der QSC AG und der Plusnet GmbH, Köln, vom 14. Mai 2018

      Die QSC AG hält direkt sämtliche Geschäftsanteile an der Plusnet GmbH, Köln. Die QSC AG als herrschendes Unternehmen und die Plusnet GmbH als abhängiges Unternehmen haben am 14. Mai 2018 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.

      Der Abschluss eines wirksamen und durchgeführten Gewinnabführungsvertrags ist Voraussetzung für die Begründung einer körperschaftsteuerlichen und einer gewerbesteuerlichen Organschaft. Diese ertragsteuerlichen Organschaften haben den Vorteil, dass positive und negative Ergebnisse der dem Organkreis zugehörigen Gesellschaften zeitgleich verrechnet werden können. Mit dem Abschluss eines Beherrschungsvertrags unterstellt die Plusnet GmbH ihre Leitung der QSC AG, wodurch sichergestellt wird, dass die Plusnet GmbH einer einheitlichen Leitung unterstellt wird, was auch der Festigung der Konzernbeziehung zur QSC AG dient.

      Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Plusnet GmbH. Deren Gesellschafterversammlung hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 15. Mai 2018 zugestimmt. Der Vertrag bedarf darüber hinaus zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der QSC AG.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der QSC AG als herrschendem Unternehmen und der Plusnet GmbH mit Sitz in Köln als abhängigem Unternehmen vom 14. Mai 2018 wird zugestimmt.

      Der zwischen der QSC AG und Plusnet GmbH am 14. Mai 2018 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Inhalt:

      Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
      Zwischen der

      QSC AG
      Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln
      (Amtsgericht Köln, HRB 28281)
      – im Folgenden „AG“ genannt –
      und der

      Plusnet GmbH
      Mathias-Brüggen-Straße. 55, 50829 Köln
      (Amtsgericht Köln, HRB 92510)
      – im Folgenden „GmbH“ genannt –

      wird folgender Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen:

      § 1
      Beherrschung
      (1)
      Die GmbH unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der AG. Die AG ist demgemäß berechtigt, der Geschäftsführung der GmbH hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Die Geschäftsführer der GmbH sind verpflichtet, in entsprechender Anwendung des § 308 AktG die Weisungen der AG zu befolgen. Unbeschadet des Weisungsrechts obliegen die Geschäftsführung und die Vertretung der GmbH weiterhin den Geschäftsführern der GmbH.

      (2)
      Weisungen bedürfen der Textform.

      § 2
      Gewinnabführung
      (1)
      Die GmbH verpflichtet sich, während der Vertragsdauer ihren ganzen Gewinn entsprechend allen Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an die AG abzuführen. Abzuführen ist – vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Absatz (2) – der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um die Beträge, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften ausschüttungsgesperrt sind. § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gilt entsprechend.

      (2)
      Die GmbH kann mit Zustimmung der AG Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in die anderen Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB, die während der Dauer dieses Vertrages gebildet werden, sind auf Verlangen der AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Die Verlustverrechnung mit und die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von anderen Gewinnrücklagen und von Gewinnvorträgen, die vor Inkrafttreten dieses Vertrages gebildet wurden bzw. entstanden sind, sowie von Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 HGB (gleichgültig, ob deren Bildung vor oder nach Inkrafttreten dieses Vertrages erfolgte), ist ausgeschlossen.

      (3)
      Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für den gesamten Gewinn des Geschäftsjahres der GmbH, in dem dieser Vertrag gemäß § 4 in Kraft tritt (Rückwirkung der Gewinnabführung zum Geschäftsjahresanfang). Der Anspruch auf Gewinnabführung wird mit Ablauf des letzten Tages eines Geschäftsjahres der GmbH fällig, für das der jeweilige Anspruch besteht, und ist ab diesem Zeitpunkt in gesetzlicher Höhe zu verzinsen. Ansprüche aus einem etwaigen Zahlungsverzug bleiben unberührt.

      (4)
      Die AG kann im Laufe des Geschäftsjahrs angemessene Vorauszahlungen auf den abzuführenden Gewinn verlangen, wenn und soweit dies gesetzlich zulässig ist und die Vorauszahlungen unter dem Vorbehalt eines ausreichenden Jahresüberschusses der GmbH stehen. Soweit der Betrag der Vorababführung den endgültigen Betrag der Gewinnabführung übersteigt, gilt der übersteigende Betrag als verzinsliches Darlehen der GmbH an die AG.

      § 3
      Verlustübernahme
      (1)
      Die AG ist gegenüber der GmbH zur Verlustübernahme verpflichtet. Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung.

      (2)
      § 2 Absatz (3) Satz 1 dieses Vertrages gilt für die Verpflichtung zur Verlustübernahme entsprechend. Der Anspruch auf Verlustübernahme gemäß Absatz (1) wird mit Ablauf des letzten Tages eines Geschäftsjahres der GmbH fällig, für das der jeweilige Anspruch besteht, und ist ab diesem Zeitpunkt in gesetzlicher Höhe zu verzinsen. Ansprüche aus einem etwaigen Zahlungsverzug bleiben unberührt.

      § 4
      Wirksamwerden und Dauer
      (1)
      Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der AG und der Gesellschafterversammlung der GmbH.

      (2)
      Dieser Vertrag wird nach Vorliegen der unter Absatz (1) genannten Zustimmungen mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der GmbH wirksam und gilt – mit Ausnahme des Weisungsrechts nach § 1 – rückwirkend für die Zeit ab dem Beginn des Geschäftsjahres der GmbH, in dem er in das Handelsregister des Sitzes der GmbH eingetragen wird.

      (3)
      Dieser Vertrag wird für die Dauer von mindestens fünf Zeitjahren gerechnet ab dem Beginn seiner Geltung nach Absatz (2) fest abgeschlossen. Sofern diese fünf Zeitjahre während eines laufenden Geschäftsjahres der GmbH enden, verlängert sich die Mindestvertragsdauer nach Satz 1 bis zum Ablauf dieses Geschäftsjahres. Der Vertrag setzt sich danach auf unbestimmte Zeit fort, sofern er nicht unter Beachtung der vorstehenden Mindestvertragsdauer mit einer Frist von sechs Monaten zum Geschäftsjahresende schriftlich gekündigt wird.

      (4)
      Das Recht zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.

      Als wichtiger Grund kann insbesondere gesehen werden:

      a)
      die Veräußerung oder Einbringung der Organbeteiligung durch die AG; oder

      b)
      die Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der AG oder der GmbH; oder

      c)
      die erstmalige Beteiligung eines außenstehenden Gesellschafters im Sinne des § 307 AktG an der GmbH.

      Eine erklärte Kündigung wird mit Zugang der Kündigungserklärung wirksam, wobei im Falle von vorstehend lit. a) die AG die Kündigung auch bereits zum Zeitpunkt des wirksamen Abschlusses eines schuldrechtlichen Vertrages über die Veräußerung bzw. die Einbringung der Anteile der GmbH mit Wirkung zum dinglichen Vollzug der Veräußerung bzw. wirksamen Einbringung der Anteile erklären kann.

      (5)
      Eine Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.

      (6)
      Wenn der Vertrag endet, hat die AG den Gläubigern der GmbH gemäß § 303 AktG Sicherheit zu leisten.

      § 5
      Sonstiges, Schlussbestimmungen
      (1)
      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unvollständig oder (teilweise) nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. An die Stelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirtschaftlich entsprechende, wirksame Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt.

      (2)
      Dies gilt auch im Fall der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer in diesem Vertrag enthaltenen Leistungs- oder Zeitbestimmung. In diesem Fall gilt die gesetzlich zulässige Leistungs- oder Zeitbestimmung als vereinbart, die der vereinbarten am nächsten kommt. Die Absätze (1) und (2) gelten entsprechend für Lücken dieses Vertrages.

      (3)
      Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist.

      (4)
      Auf die Regelungen dieses Vertrages findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

      (5)
      Bei der Auslegung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages sind die Vorgaben der §§ 14 und 17 KStG in ihrer jeweils geltenden Fassung bzw. gegebenenfalls die entsprechenden Nachfolgereglungen zu beachten. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit § 3 in Konflikt stehen sollten, geht § 3 diesen Bestimmungen vor.

      Zugängliche Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 8

      Von der Einberufung der Hauptversammlung der QSC AG an sind folgende Unterlagen auf der Internetseite der QSC AG unter

      www.qsc.de/hv
      zugänglich:


      Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14. Mai 2018 zwischen der QSC AG und der Plusnet GmbH;


      Gemeinsamer Unternehmensvertragsbericht des Vorstands der QSC AG und der Geschäftsführung der Plusnet GmbH gemäß § 293a AktG;


      Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte für die QSC AG sowie für den Konzern für die Geschäftsjahre 2015, 2016, 2017;


      Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss der Plusnet GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr 2017.

      9.
      Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

      Die durch die Hauptversammlung vom 29. Mai 2013 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wurde bislang nicht ausgenutzt und läuft am 28. Mai 2018 aus. Es soll deshalb eine neue Ermächtigung geschaffen werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      a)
      Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Juli 2023 eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Maßgeblich ist das Grundkapital zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die vorliegende Ermächtigung oder – falls dieses geringer ist – das zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehende Grundkapital. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder die ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Der Erwerb darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien erfolgen.

      Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands (i) über die Börse oder (ii) auf der Grundlage eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen.

      (i)
      Der für den Erwerb je Aktie zu leistende Gegenwert (ohne Erwerbsnebenkosten) darf bei Erwerb über die Börse den durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel bzw. in einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangegangenen drei Börsentagen ermittelt wurde, um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

      (ii)
      Bei Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen Erwerbsangebots darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel bzw. in einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor erstmaliger öffentlicher Ankündigung des Angebots ermittelt wurde, um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der öffentlichen Ankündigung bzw. Veröffentlichung eines öffentlichen Erwerbsangebots erhebliche Veränderungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel bzw. in einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung ermittelt wurde, abgestellt. Das Volumen des öffentlichen Erwerbsangebots kann begrenzt werden. Sofern bei einem öffentlichen Erwerbsangebot das Volumen der angedienten Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreitet, kann der Erwerb im Verhältnis der jeweils gezeichneten Aktien erfolgen; das Recht der Aktionäre, ihre Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten anzudienen, ist insoweit ausgeschlossen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine kaufmännische Rundung zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien können vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Das öffentliche Erwerbsangebot kann weitere Bedingungen vorsehen.

      b)
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der Ermächtigung gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

      c)
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der Ermächtigung gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, wenn die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die so veräußerten Aktien insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieses geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten dürfen. Auf diese Begrenzung auf 10% des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden und/oder die aus der Ausübung bzw. Erfüllung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder -pflichten entstanden sind oder noch entstehen können, soweit solche Options- bzw. Wandlungsrechte oder -pflichten während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewährt bzw. auferlegt werden.

      d)
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien gegen Sachleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen ganz oder zum Teil als (Teil-) Gegenleistung anzubieten bzw. zu verwenden.

      e)
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Options- und/oder Wandlungsrechten oder -pflichten aus von der QSC AG oder einer Konzerngesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die QSC AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegebenen oder noch auszugebenden Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (mit Ausnahme von Aktienoptionsplänen für Vorstand und Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmer) zu verwenden.

      f)
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien zu verwenden, soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (mit Ausnahme von Aktienoptionsplänen für Vorstand und Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmer) mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der QSC AG im Sinne von § 18 AktG, an der die QSC AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben wurden oder noch werden, anlässlich nachfolgender Aktienemissionen mit Bezugsrecht der Aktionäre ein Bezugsrecht auf Aktien in dem Umfang zu gewähren, als es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Optionsausübungs- bzw. Wandlungspflichten zustehen würde.

      g)
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem von der Hauptversammlung am 16. Mai 2012 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen "QSC-Aktienoptionsplan 2012" zugunsten der Mitglieder des Vorstands, Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmern der QSC AG und verbundener Unternehmen und/oder zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem von der Hauptversammlung am 27. Mai 2015 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen "QSC-Aktienoptionsplan 2015" zugunsten der Mitglieder des Vorstands der QSC AG zu verwenden. Soweit eigene Aktien Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft übertragen werden sollen, gilt diese Ermächtigung für den Aufsichtsrat.

      Die Eckpunkte des QSC-Aktienoptionsplans 2012 bzw. des QSC-Aktienoptionsplans 2015 sind im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2012 zur Auflage des QSC-Aktienoptionsplans 2012 bzw. im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 zur Auflage des QSC-Aktienoptionsplans 2015 enthalten und wurden im dazugehörigen Vorstandsbericht an die Hauptversammlung erläutert. Die Ermächtigungsbeschlüsse nebst Vorstandsberichten können als Bestandteil der notariellen Niederschriften über die Hauptversammlung am 16. Mai 2012 bzw. über die Hauptversammlung am 27. Mai 2015 beim Handelsregister in Köln eingesehen werden. Die notariellen Niederschriften über die vorgenannten Hauptversammlungen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auch auf der Internetseite der QSC AG unter www.qsc.de/hv eingesehen werden und werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.

      h)
      Schließlich wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der QSC AG stehen, zum Erwerb anzubieten und auf sie zu übertragen.

      i)
      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien zur Bedienung von Rechten auf den Erwerb oder Pflichten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu verwenden, die Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft eingeräumt wurden.

      j)
      Sämtliche vorbezeichneten Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgenutzt werden. Sämtliche vorbezeichneten Ermächtigungen mit Ausnahme der Ermächtigung gemäß Punkt b) können auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgeübt werden.

      k)
      Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen gemäß den Punkten c), d), e), f), g), h) und/oder i) verwendet werden. Darüber hinaus ist im Fall der Veräußerung der eigenen Aktien über ein Veräußerungsangebot an alle Aktionäre das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausgeschlossen. Die Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ist jedoch insoweit beschränkt, als nach Ausübung der Ermächtigung die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendeten eigenen Aktien zusammen mit der Anzahl anderer neuer Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts aus einem genehmigtem Kapital ausgegeben werden oder aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (einschließlich solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) oder –genussrechten auszugeben sind, insgesamt 20% des Grundkapitals nicht überschreiten darf. Maßgeblich ist dabei entweder das Grundkapital im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder das im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung vorhandene Grundkapital, je nachdem, welcher Wert geringer ist.

      Der Vorstand hat zu Tagesordnungspunkt 9 einen schriftlichen Bericht gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Andienungsrecht der Aktionäre bei dem Erwerb und das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Verwendung eigener Aktien auszuschließen, erstattet. Dieser Bericht ist nachfolgend unter III. abgedruckt und kann von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der QSC AG unter www.qsc.de/hv eingesehen werden. Der Bericht wird auch in der Hauptversammlung am 12. Juli 2018 zur Einsicht der Aktionäre zugänglich sein.

      II.
      ANGABEN ZU PUNKT 6 DER TAGESORDNUNG

      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, zu Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

      a)
      Dr. Bernd Schlobohm

      Persönliche Informationen

      Jahrgang: 1960

      Wohnort: Worpswede

      Nationalität: deutsch

      Erstbestellung, Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: 2013, bestellt für 5 Jahre bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018

      Ausschüsse: Personalausschuss (Vorsitz), Prüfungsausschuss, Strategieausschuss (Vorsitz)

      Aktuelle Position/ausgeübter Beruf: Unternehmer und ehemaliger Vorstandsvorsitzender der QSC AG, Köln (bis 29. Mai 2013)

      Qualifikation/akademische Laufbahn

      1975 – 1977 Elektrikerlehre
      1977 – 1980 Studium der Elektrotechnik, Hochschule für Technik in Bremen (Abschluss: Dipl.-Ing. [FH])
      1982 – 1985 Studium der Informationstechnik, Mitarbeiter und Stipendiat der Siemens AG in München (Abschluss: Dipl.-Ing.)
      1989 Promotion an der Universität Bremen
      Berufliche Stationen

      1990 – 1992 Unternehmensberater, Scientific Consulting, Köln
      1992 – 1996 Geschäftsführer der Spaceline Communcation Service GmbH, Düsseldorf, eines Joint Ventures der Thyssen AG, Düsseldorf, und Itochu Corp., Osaka/Tokyo, Japan, für Satellitenkommunikationstechnik
      1994 – 1996 Leiter Technik der Thyssen Telecom AG, Düsseldorf
      1997 – 1999 Mitgründer und Geschäftsführer der QS Communication Service GmbH, Köln, Beratungsunternehmen für die Telekommunikationsbranche (inzwischen umgewandelt in die QSC AG)
      1999 – 2013 Vorstandsvorsitzender der QSC AG, Köln
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:


      keine

      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


      keine

      b)
      Gerd Eickers

      Persönliche Informationen

      Jahrgang: 1952

      Wohnort: Köln

      Nationalität: deutsch

      Erstbestellung, Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: 1999–2001 und erneut 2004, bestellt für 5 Jahre bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018

      Ausschüsse: Nominierungsausschuss (Vorsitzender), Personalausschuss

      Aktuelle Position/ausgeübter Beruf: Selbständiger Telekommunikationsberater

      Qualifikation/akademische Laufbahn

      1974 – 1978 Studium der Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Aachen und Köln (Abschluss: Dipl.-Volksw.)
      Berufliche Stationen

      1979 – 1994 Diverse Funktionen bei General Electric, Frankfurt a.M., in der Geschäftssparte Information-Services, ab 1989 als Geschäftsführer Deutschland mit Area-Manager-Verantwortung für „Central Europe“
      1995 – 1996 Leitende Funktionen beim Aufbau der Telekommunikationsaktivitäten der Thyssen-Gruppe, Düsseldorf; verantwortlich insb. für die Bereiche „Business Development“ und „Regulatory Affairs“
      1997 – 1999 Mitgründer und Geschäftsführer der QS Communication Service GmbH, Köln, Beratungsunternehmen für die Telekommunikationsbranche (inzwischen umgewandelt in die QSC AG)
      1998 – 1999 Geschäftsführer des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM), Berlin
      2001 – 2003 Vorstandsmitglied der QSC AG, Köln, als Chief Operating Officer
      2002 – 2003 Mitglied im Präsidium des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM), Berlin
      2005 – 2013 Präsident des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM), Berlin
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:


      Contentteam AG, Köln (nicht börsennotiert), Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 2006

      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


      keine

      c)
      Ina Schlie

      Persönliche Informationen

      Jahrgang: 1967

      Wohnort: Heidelberg

      Nationalität: deutsch

      Erstbestellung, Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: 2012, bestellt für 5 Jahre bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018

      Ausschüsse: Prüfungsausschuss (Vorsitzende)

      Aktuelle Position/ausgeübter Beruf: Senior Vice President Digital Government – Government Relations MEE, SAP SE, Walldorf

      Qualifikation/akademische Laufbahn

      1986 – 1989 Ausbildung zur Industriekauffrau (Abschluss: Industriekauffrau)
      1989 – 1994 Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Heidelberg (Abschluss: Dipl.-Volksw.)
      Berufliche Stationen

      1995 – 1997 Referentin, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M.
      1997 – 2001 Steuerreferentin, SAP AG, Walldorf
      2001 – 2016 Leiterin Konzernsteuerabteilung, SVP Head of Global Tax, SAP SE, Walldorf
      seit 2017 Senior Vice President Digital Government – Government Relations MEE, SAP SE, Walldorf
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:


      keine

      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


      Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau (nicht börsennotiert), ordentliches Mitglied (Beirat) seit 1. Januar 2014

      Sonstiges

      Lehrbeauftragte an der Fakultät für Betriebswirtschaft der LMU München

      d)
      Dr.-Ing. Frank Zurlino

      Persönliche Informationen

      Jahrgang: 1963

      Wohnort: Köln

      Nationalität: deutsch

      Erstbestellung, Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: 2013, bestellt für 5 Jahre bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018

      Ausschüsse: Strategieausschuss, Prüfungsausschuss

      Aktuelle Position/ausgeübter Beruf: Geschäftsführer und Gesellschafter, Horn & Company Performance & Restructuring GmbH, Düsseldorf; Geschäftsführer, neuland.digital GmbH, Düsseldorf

      Qualifikation/akademische Laufbahn

      1984–1989 Studium des Wirtschaftsingenieurwesens an der TU Berlin (Abschluss: Dipl.-Ing.)
      1990–1994 Promotion Dr.-Ing.
      Berufliche Stationen

      1990 – 1992 Akademie der Wissenschaften zu Berlin, Arbeitsgruppe „Automatisierung, Arbeitswelt und künftige Gesellschaft“
      1993 – 1995 Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik, Berlin, Leitung „Technologiemanagement“
      1995 – 2008 Geschäftsführender Partner, Droege & Comp, Düsseldorf, Fokus: Technologie, Telekommunikation, IT
      2008 – 2011 IBM Deutschland GmbH, Ehningen, Leiter der Strategieberatung und Strategieentwicklung
      seit 2011 Horn & Company Performance & Restructuring GmbH, Düsseldorf, Geschäftsführer und Gesellschafter, Fokus: Industrie & Dienstleistung
      zusätzlich seit 2017 neuland.digital GmbH, Düsseldorf, Geschäftsführer, Fokus: Digitale Transformation
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:


      keine

      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


      M2Beauté Cosmetics GmbH, Köln (nicht börsennotiert), ordentliches Mitglied (Beirat) seit 2009

      III.
      BERICHT

      Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 9 der am 12. Juli 2018 stattfindenden Hauptversammlung der QSC AG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Andienungsrecht der Aktionäre bei dem Erwerb und das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Verwendung eigener Aktien der Gesellschaft auszuschließen

      Die durch die Hauptversammlung vom 29. Mai 2013 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wurde bislang nicht ausgenutzt und läuft am 28. Mai 2018 aus.

      Der Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9 sieht deshalb vor, die Gesellschaft selbst sowie abhängige Unternehmen und für ihre oder deren Rechnung handelnde Dritte erneut zum Erwerb eigener Aktien zu ermächtigen. Die Ermächtigung ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren beschränkt.

      Die neue Ermächtigung erstreckt sich auf maximal 10% des Grundkapitals. Außerdem darf der Bestand an eigenen Aktien, den die Gesellschaft insgesamt – also einschließlich der auf anderer Grundlage erworbenen eigenen Aktien – hält, 10% des Grundkapitals nicht überschreiten. Der Erwerb eigener Aktien darf nicht zum Zwecke des Handels mit diesen Aktien erfolgen.

      Der Erwerb der eigenen Aktien darf nur über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Erwerbsangebot erfolgen. Bei Erwerb über die Börse darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenpreis der QSC-Aktie, wie er an den jeweils der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangegangenen drei Börsentagen in der Schlussauktion im XETRA-Handel oder in dem entsprechenden Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelt wurde, um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Bei Erwerb aufgrund eines öffentlichen Erwerbsangebots darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenpreis, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel oder in dem entsprechenden Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor erstmaliger öffentlicher Ankündigung des Angebots ermittelt wurde, ebenfalls um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der öffentlichen Ankündigung bzw. Veröffentlichung eines öffentlichen Erwerbsangebots erhebliche Veränderungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel bzw. in einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung ermittelt wurde, abgestellt.

      Die denkbaren Auswirkungen eines Ankaufs eigener Aktien auf den Börsenkurs sind durch diese Preisvorgaben von vornherein begrenzt.

      Erfolgt der Erwerb mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots, kann das Volumen des Angebots begrenzt werden. Dabei kann es dazu kommen, dass die von den Aktionären angebotene Menge an Aktien der Gesellschaft die von der Gesellschaft nachgefragte Menge an Aktien übersteigt. In diesem Fall muss eine Zuteilung nach Quoten erfolgen. Hierbei soll es möglich sein, eine Repartierung nach dem Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Aktien (Andienungsquoten) statt nach Beteiligungsquoten vorzunehmen, weil sich das Erwerbsverfahren so in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen technisch besser abwickeln lässt. Außerdem soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung des Aktienrückkaufs zu erleichtern. Auch eine faktische Beeinträchtigung von Kleinaktionären kann so vermieden werden. Schließlich soll eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgesehen werden können. Insoweit können die Erwerbsquote und die Anzahl der von einzelnen andienenden Aktionären zu erwerbenden Aktien so gerundet werden, wie es erforderlich ist, um den Erwerb ganzer Aktien abwicklungstechnisch darzustellen. Vorstand und Aufsichtsrat halten den hierin liegenden Ausschluss eines etwaigen weitergehenden Andienungsrechts der Aktionäre für sachlich gerechtfertigt.

      Für die Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien sieht das Gesetz grundsätzlich den Verkauf über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vor, wodurch der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß § 53a AktG gewahrt wird. Die Hauptversammlung kann jedoch in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 und 4 AktG auch eine andere Veräußerung beschließen. Insoweit sieht der Ermächtigungsbeschluss in Punkt c) vor, dass der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor der Veräußerung. Der Vorstand wird – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – den Abschlag auf den Börsenpreis so niedrig bemessen, wie dies nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglich ist. Der Abschlag auf den Börsenpreis wird keinesfalls mehr als 5% des Börsenpreises betragen. Da die eigenen Aktien nahe am Börsenpreis platziert werden, kann grundsätzlich jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen am Markt erwerben.

      Mit dieser Ermächtigung wird von der in § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht. Diese Möglichkeit, das Bezugsrecht bei der Wiederveräußerung eigener Aktien der Gesellschaft in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen, dient dem Interesse der Gesellschaft, eigene Aktien beispielsweise an weitere Anleger zu verkaufen, und ermöglicht insbesondere eine schnellere und kostengünstigere Platzierung der Aktien als bei deren Veräußerung durch Angebot an alle Aktionäre. Die Verwaltung wird dadurch in die Lage versetzt, die sich aufgrund der jeweiligen Börsenverfassung bietenden Möglichkeiten schnell, flexibel und kostengünstig zu nutzen, insbesondere auch dann, wenn aufgrund des Umfangs der zu veräußernden Aktien bei einer Veräußerung über die Börse ein erheblicher Kursrückgang nicht ausgeschlossen werden könnte.

      Insgesamt werden die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen der Aktionäre bei einer Veräußerung der eigenen Aktien an Dritte unter Ausschluss der Aktionäre vom Bezugsrecht auf der Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG angemessen gewahrt. Die Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung – oder falls dieses geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft. Auf diese Höchstgrenze sind andere Aktien sowie Bezugs- oder Umtauschrechte auf Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der Ermächtigung auf der Grundlage eines genehmigten Kapitals gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bzw. auf der Grundlage einer Ermächtigung gemäß §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 ausgegeben oder gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden.

      Nach dem vorgeschlagenen Beschluss soll der Gesellschaft darüber hinaus in Punkt d) die Möglichkeit eingeräumt werden, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese gegen Sachleistung beim Zusammenschluss von Unternehmen, Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, aber auch beim Erwerb anderer für das Unternehmen wesentlicher Sachwerte und mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehender Vermögensgegenstände als Gegenleistung anbieten zu können. Bei Unternehmens- und Beteiligungskäufen sowie dem Kauf anderer, besonders attraktiver Akquisitionsobjekte wird diese Form der Gegenleistung zunehmend verwendet. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen schnell und flexibel ausnutzen zu können.

      Darüber hinaus soll der Vorstand in Punkt e) des Beschlussvorschlags ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der vorgeschlagenen Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Bedienung von Options und/oder Wandlungsrechten oder -pflichten (mit Ausnahme von Aktienoptionsplänen für Vorstand und Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmer) zu verwenden, die durch Ausübung bzw. Wandlung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen entstehen, die von der QSC AG oder einer Konzerngesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die QSC AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung der Hauptversammlung ausgegeben worden sind oder noch ausgegeben werden. Durch die vorgeschlagene Beschlussfassung wird keine neue oder weitere Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen geschaffen. Sie dient lediglich dem Zweck, der Verwaltung die Möglichkeit einzuräumen, Options- bzw. Wandlungsrechte oder Wandlungspflichten, die aufgrund anderweitiger Ermächtigungen eingeräumt werden, mit eigenen Aktien anstelle der Inanspruchnahme des ansonsten verfügbaren bedingten Kapitals zu bedienen. Ein Vorteil der Verwendung bereits bestehender eigener Aktien ist, dass keine über die mit einem Bezugsrechtsausschluss bei der Ausgabe von Options und/oder Wandelschuldverschreibungen ggf. verbundenen Verwässerungseffekte hinausgehenden Belastungen für die Aktionäre entstehen. Es wird vielmehr die Flexibilität des Vorstands erhöht, indem er Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nicht zwingend aus bedingtem Kapital bedienen muss, sondern auch eigene Aktien dazu verwenden kann, wenn das in der konkreten Situation im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre günstiger erscheint. Zum Zeitpunkt der Einberufung der am 12. Juli 2018 stattfindenden Hauptversammlung hat die QSC AG (mit Ausnahme von Wandelschuldverschreibungen im Rahmen von Aktienoptionsplänen für den Vorstand und Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmer, die von dieser Fallgruppe nicht erfasst werden) keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. Options- und/oder Wandlungsrechte oder -pflichten, für deren Bedienung eine Verwendung eigener Aktien nach dieser Fallgruppe in Betracht kommt, können auf Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen basieren, die in Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 8 oder einer von der Hauptversammlung künftig noch zu erteilenden Ermächtigung ausgegeben werden.

      Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien sollen außerdem gemäß Punkt f) des Beschlussvorschlags verwendet werden können, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern oder Gläubigern von der Gesellschaft oder ihren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebener Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (mit Ausnahme von Wandelschuldverschreibungen im Rahmen von Aktienoptionsplänen für den Vorstand und Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmer, die von dieser Fallgruppe nicht erfasst werden) ein Bezugsrecht auf Aktien zu geben, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Optionsausübungs- oder Wandlungspflicht aus diesen Schuldverschreibungen zustehen würde. Zur leichteren Platzierbarkeit von Schuldverschreibungen am Kapitalmarkt enthalten die entsprechenden Anleihebedingungen in der Regel einen Verwässerungsschutz. Eine Möglichkeit des Verwässerungsschutzes besteht darin, dass den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen bei nachfolgenden Aktienemissionen ein Bezugsrecht auf neue (oder bestehende) Aktien eingeräumt wird, wie es Aktionären zusteht. Sie werden damit so gestellt, als seien sie bereits Aktionäre. Um die Schuldverschreibungen mit einem solchen Verwässerungsschutz ausstatten zu können, der auch durch eigene Aktien bedient werden kann, muss das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien ausgeschlossen werden. Dies dient der erleichterten Platzierung der Schuldverschreibungen und damit den Interessen der Aktionäre an einer optimalen Finanzierungsstruktur der Gesellschaft.

      Eigene Aktien sollen gemäß Punkt g) auch dazu verwendet werden können, sie Inhabern von Bezugsrechten aus dem QSC-Aktienoptionsplan 2012 bzw. dem QSC-Aktienoptionsplan 2015, also Mitgliedern des Vorstands, Mitgliedern der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmern der QSC AG und verbundener Unternehmen anzubieten. Sowohl der in der Hauptversammlung vom 16. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 6 beschlossene "QSC-Aktienoptionsplan 2012" als auch der in der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossene "QSC-Aktienoptionsplan 2015" können durch das hierfür zur Verfügung stehende bedingte Kapital, aber auch durch eigene Aktien erfüllt werden. Die Entscheidung, ob den Bezugsberechtigten Aktien aus dem bedingten Kapital oder aus dem Bestand eigener Aktien angeboten bzw. übertragen werden, wird die Gesellschaft durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bzw. - im Falle einer Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands - durch den Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Liquiditäts- und Marktlage treffen. Die Möglichkeit der Bedienung der Bezugsrechte aus dem QSC-Aktienoptionsplan 2012 bzw. aus dem QSC-Aktienoptionsplan 2015 mit eigenen Aktien führt nicht zu einer Schaffung eines neuen Aktienoptionsplans. Es entstehen daher keine über die mit den bereits beschlossenen Auflagen und Bedienung des QSC-Aktienoptionsplans 2012 bzw. des QSC-Aktienoptionsplans 2015 verbundenen Verwässerungseffekte hinausgehenden Belastungen für die Aktionäre. Unter dem QSC-Aktienoptionsplan 2012 können (jeweils Stand 14. Mai 2018) noch Bezugsrechte auf bis zu 2.765.800 Stückaktien und unter dem QSC-Aktienoptionsplan 2015 Bezugsrechte auf bis zu 750.000 Stückaktien entstehen. Dies entspricht in Summe einem Anteil von bis zu rund 2,83% des derzeit bestehenden Grundkapitals. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass sich Wandelschuldverschreibungen bei der QSC AG und ihren verbundenen Unternehmen als langfristige variable Vergütungsbestandteile mit nachhaltiger Anreizwirkung für Mitglieder des Vorstands und weitere Führungskräfte sowie Arbeitnehmer der QSC AG und mit ihr verbundener Unternehmen bewährt haben. Ziel des QSC-Aktienoptionsplans 2012 sowie des QSC-Aktienoptionsplan 2015 ist es, die Leistungsträger zu motivieren und an das Unternehmen zu binden.

      Die Eckpunkte des QSC-Aktienoptionsplans 2012 sind im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2012 zur Auflage des QSC-Aktienoptionsplans 2012 und die Eckpunkte des QSC-Aktienoptionsplans 2015 sind im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 zur Auflage des QSC-Aktienoptionsplans 2015 enthalten und wurden in den dazugehörigen Vorstandsberichten an die Hauptversammlung erläutert. Die Ermächtigungsbeschlüsse nebst Vorstandsberichten können als Bestandteil der notariellen Niederschriften über die Hauptversammlungen am 16. Mai 2012 bzw. am 27. Mai 2015 beim Handelsregister in Köln eingesehen werden. Die notariellen Niederschriften über die Hauptversammlungen am 16. Mai 2012 bzw. am 27. Mai 2015 können von der Einberufung der Hauptversammlung am 12. Juli 2018 an auch auf der Internetseite der QSC AG unter www.qsc.de/hv eingesehen werden und werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.

      Eigene Aktien sollen darüber hinaus unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß Punkt h) des Beschlussvorschlags auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben und ihnen zum Erwerb angeboten werden dürfen (Belegschaftsaktien). Die Ausgabe eigener Aktien an Arbeitnehmer, in der Regel unter der Auflage einer mehrjährigen angemessenen Sperrfrist, liegt im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre, da hierdurch die Identifikation der Arbeitnehmer mit ihrem Unternehmen und damit die Steigerung des Unternehmenswerts gefördert werden. Die Nutzung vorhandener eigener Aktien als aktienkurs- und wertorientierte Vergütungsbestandteile statt einer Kapitalerhöhung oder einer Barleistung kann für die Gesellschaft zudem wirtschaftlich sinnvoll sein. Hierzu muss das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Bei der Bemessung des von den Arbeitnehmern zu entrichtenden Kaufpreises kann eine bei Belegschaftsaktien übliche und am Unternehmenserfolg orientierte angemessene Vergünstigung gewährt werden.

      Auch die Mitglieder des Vorstands der QSC AG sollen aus den vorgenannten Gründen gemäß Punkt i) die Möglichkeit erhalten, dass ihnen der Aufsichtsrat eine aktienbasierte Vergütung unter Verwendung eigener Aktien anbieten kann. Die Entscheidung hierüber trifft allein der Aufsichtsrat der QSC AG als das für die Festlegung der Vergütung des Vorstands zuständige Organ.

      Die Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß der Ermächtigungen zu Tagesordnungspunkt 9 lit. c) bis lit. i) kommt nur soweit in Betracht, als der anteilige Betrag der in dieser Weise verwendeten eigenen Aktien am Grundkapital insgesamt 20% des Grundkapitals nicht überschreitet. Auf diese Kapitalgrenze werden zum einen neue Aktien angerechnet, die aus genehmigtem Kapital während der Laufzeit dieser Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, sowie zum anderen Aktien, die aufgrund von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (einschließlich solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts begeben wurden, auszugeben sind. Dabei ist jeweils entweder das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder das zum Zeitpunkt der Veräußerung der eigenen Aktien vorhandene Grundkapital maßgeblich – je nachdem, zu welchem dieser Zeitpunkte der Grundkapitalbetrag am geringsten ist. Dadurch wird im Interesse der Aktionäre gewährleistet, dass die Möglichkeit der Verwendung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss auch unter Berücksichtigung sämtlicher weiterer Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss auf ein Aktienvolumen von insgesamt 20% des Grundkapitals beschränkt ist.

      Wir weisen darauf hin, dass die Gesellschaft neben der zu Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien über ein genehmigtes Kapital von bis zu 50.000.000,00 Euro gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung und über bedingte Kapitalien gem. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 bis 11 der Satzung von insgesamt bis zu 46.490.365,00 Euro (Stand: 14. Mai 2018) zur Bedienung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder Options- bzw. Wandlungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (einschließlich solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) verfügt. Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen aus dem Bedingten Kapital IV gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung in Höhe von 40.000.000 Euro ist auf insgesamt 20% des Grundkapitals begrenzt. Unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerte eigene Aktien würden auf die Kapitalgrenze von 20% des Grundkapitals angerechnet, soweit sie während der Laufzeit der anderen Ermächtigungen veräußert werden.

      Bei der Entscheidung über die Verwendung der eigenen Aktien werden sich Vorstand und Aufsichtsrat allein vom wohlverstandenen Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen.

      Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigungen unterrichten.

      IV.
      WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

      1.
      Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 124.172.487,00 Euro und ist in 124.172.487 auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 124.172.487 beträgt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

      2.
      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich spätestens am 5. Juli 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (maßgeblich ist der Eingang der Anmeldung), schriftlich, per Telefax oder auf dem nachfolgend bezeichneten elektronischen Weg bei der nachfolgend bezeichneten Stelle angemeldet haben.

      Alle spätestens zu Beginn des 14. Tages vor der Hauptversammlung (also am 28. Juni 2018, 0:00 Uhr (MESZ)) im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten von der Gesellschaft auf dem Postweg eine persönliche Einladung nebst einem Anmeldeformular mit portofreiem, adressiertem Rückumschlag. Richten Sie Ihre Anmeldungen bitte an folgende Adresse:

      postalisch: QSC AG, Aktionärsservice
      Postfach 1460
      61365 Friedrichsdorf
      per Telefax: +49 69 2222 342 93
      oder
      per E-Mail: qsc.hv@linkmarketservices.de
      Avatar
      schrieb am 29.05.18 15:56:03
      Beitrag Nr. 318 ()
      EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

      Wir laden unsere Aktionäre zu der am

      Donnerstag, 12. Juli 2018, um 10:00 Uhr (MESZ)
      im Gürzenich in Köln (Martinstraße 29–37, 50667 Köln)

      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.


      I.
      TAGESORDNUNG

      1.
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der QSC AG zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht für die Gesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 in Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

      Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der QSC AG unter

      www.qsc.de/hv
      eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen.

      2.
      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 von 4.282.294,95 Euro wird wie folgt verwendet:

      Ausschüttung einer Dividende von 0,03 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie = 3.725.174,61 Euro
      Vortrag auf neue Rechnung = 557.120,34 Euro
      Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren auf dem am 14. März 2018 dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von 124.172.487,00 Euro, eingeteilt in 124.172.487 Stückaktien.

      Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von 0,03 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung wird dabei wie folgt durchgeführt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.

      Der Anspruch auf die Dividende ist am 17. Juli 2018 fällig.

      3.
      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

      4.
      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

      5.
      Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und Niederlassung in Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

      Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission („Abschlussprüfungsverordnung“) durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg und Niederlassung in Köln oder die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und Niederlassung in Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Dabei hat der Prüfungsausschuss seine Präferenz für die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt und begründet.

      Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüfungsverordnung genannten Art auferlegt wurde.

      6.
      Wahlen zum Aufsichtsrat

      Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 4. Alt., 101 Abs. 1 AktG sowie §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG i.V.m. § 10 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier Mitglieder durch die Hauptversammlung und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen sind.

      Die Amtszeit aller amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 12. Juli 2018.

      Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor, folgende Personen für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 12. Juli 2018 an bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:

      6.1.
      Dr. Bernd Schlobohm, wohnhaft in Worpswede, Unternehmer und ehemaliger Vorstandsvorsitzender der QSC AG, Köln (bis 29. Mai 2013)

      6.2.
      Gerd Eickers, wohnhaft in Köln, selbständiger Telekommunikationsberater

      6.3.
      Ina Schlie, wohnhaft in Heidelberg, Senior Vice President Digital Government – Government Relations MEE der SAP SE, Walldorf

      6.4.
      Dr.-Ing. Frank Zurlino, wohnhaft in Köln, Geschäftsführer und Gesellschafter der Horn & Company Performance & Restructuring GmbH, Düsseldorf, und Geschäftsführer der neuland.digital GmbH, Düsseldorf

      Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.

      Der Aufsichtsrat hat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die von ihm für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele einschließlich des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium berücksichtigt. Von den Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat qualifiziert sich Ina Schlie aufgrund ihrer vormaligen beruflichen Tätigkeit im Bereich Steuern bei der SAP SE und als ehemalige Referentin einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Finanzexpertin im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.

      Für den Fall seiner Wahl soll Dr. Bernd Schlobohm als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.

      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, zu Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind nachfolgend unter Ziffer II. („Angaben zu Punkt 6 der Tagesordnung“) zu finden.

      7.
      Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der QSC AG und der Plusnet GmbH, Köln, vom 15. Mai 2018

      Die QSC AG beabsichtigt, den Geschäftsbereich Telekommunikation im Wege der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz („UmwG“) auf die Plusnet GmbH mit Sitz in Köln zu übertragen. Bei der Plusnet GmbH handelt es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft der QSC AG, die am 24. Oktober 2017 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92510 eingetragen wurde.

      Zur Ausgliederung des Geschäftsbereichs Telekommunikation hat die QSC AG als übertragender Rechtsträger mit der Plusnet GmbH als übernehmendem Rechtsträger am 15. Mai 2018 zu notarieller Urkunde des Notars Dr. Stefan Klein mit dem Amtssitz in Köln mit der UR. Nr. K 653 für 2018 einen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag abgeschlossen („Ausgliederungs- und Übernahmevertrag“). Vor der Beurkundung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages wurde zu notarieller Urkunde des Notars Dr. Stefan Klein mit dem Amtssitz in Köln am 8., 9., 11., 14. und 15. Mai 2018 (UR. Nr. K 652 für 2018) eine Bezugsurkunde errichtet („Bezugsurkunde“), der unter anderem die im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag genannten Anlagen beigefügt sind und deren Inhalt Bestandteil des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages ist. Im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag haben die QSC AG und die Plusnet GmbH vereinbart, einen Teil des Vermögens der QSC AG, nämlich die dem Geschäftsbereich Telekommunikation der QSC AG zuzuordnenden Vermögensgegenstände und Rechtsverhältnisse, im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten nach Maßgabe der Bestimmungen des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages gegen Gewährung von neuen Geschäftsanteilen der Plusnet GmbH an die QSC AG auf die Plusnet GmbH zu übertragen.

      Der Vorstand der QSC AG und die Geschäftsführung der Plusnet GmbH haben das Ausgliederungsvorhaben in dem gemeinsamen Ausgliederungsbericht gemäß § 127 UmwG näher erläutert und begründet. Eine Prüfung der Ausgliederung findet nach den Bestimmungen des UmwG nicht statt. Die Ausgliederung wird nur wirksam, wenn die Gesellschafterversammlung der Plusnet GmbH und die Hauptversammlung der QSC AG dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zustimmen und die Ausgliederung im Handelsregister der Plusnet GmbH und der QSC AG eingetragen wird. Der Beschluss der Hauptversammlung der QSC AG bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Als Alleingesellschafterin der Plusnet GmbH wird die QSC AG dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag in zeitlichem Zusammenhang mit der Hauptversammlung der QSC AG zustimmen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der QSC AG als übertragendem Rechtsträger und der Plusnet GmbH mit Sitz Köln als übernehmendem Rechtsträger vom 15. Mai 2018 wird zugestimmt.

      Der zwischen der QSC AG und Plusnet GmbH geschlossene Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 15. Mai 2018 hat im Wesentlichen folgenden Inhalt:

      AUSGLIEDERUNGS- UND ÜBERNAHMEVERTRAG
      zwischen
      QSC AG, mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 28281, als übertragendem Rechtsträger
      – nachfolgend „QSC“ oder „übertragender Rechtsträger“ genannt –
      und
      Plusnet GmbH, mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92510, als übernehmendem Rechtsträger
      – nachfolgend auch „Plusnet“ oder „übernehmender Rechtsträger“ genannt –

      – nachfolgend gemeinsam auch die „Vertragsparteien“ oder einzeln die „Vertragspartei“ genannt –

      I. Vorbemerkung
      1. Die QSC AG, mit Sitz in Köln, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 28281. Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital der QSC beträgt bei Abschluss dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages EUR 124.172.487,00 und ist eingeteilt in 124.172.487 Stückaktien (Namensaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00.

      2. Die Plusnet GmbH, mit Sitz in Köln, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92510. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt bei Abschluss dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages EUR 999.000,00, bestehend aus 999.000 Geschäftsanteilen im Nennbetrag von je EUR 1,00 mit den laufenden Nummern 1 bis 999.000. Alleinige Gesellschafterin der Plusnet ist die QSC.

      3. Die QSC beabsichtigt, den Geschäftsbereich Telekommunikation als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 des Umwandlungsgesetzes („UmwG“) unter Fortbestand des übertragenden Rechtsträgers gegen Gewährung von Geschäftsanteilen an der Plusnet auf die Plusnet als übernehmenden Rechtsträger zu übertragen („Ausgliederung“).

      4. Bei der Ausgliederung des Geschäftsbereichs Telekommunikation handelt es sich um die Übertragung (Einbringung) eines Teilbetriebs i.S.v. § 20 Abs. 1 UmwStG. Nach § 20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG ist die Ausgliederung des Geschäftsbereichs Telekommunikation auf Antrag unter Ansatz der Buchwerte ertragssteuerneutral möglich.

      5. Vor Beurkundung dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages wurde vor dem beurkundenden Notar (Dr. Stefan Klein mit Amtssitz in Köln) am 8., 9., 11., 14. und 15. Mai 2018 als Bezugsurkunde die notarielle Urkunde mit der UR. Nr. K 652 für 2018 errichtet („Bezugsurkunde“). Der Bezugsurkunde sind unter anderem die in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag genannten Anlagen beigefügt. Soweit demgemäß in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag auf Anlagen Bezug genommen wird, verstehen sich diese Bezugnahmen als Verweisungen auf die Bezugsurkunde. Auf die Bezugsurkunde wird hiermit gemäß § 13 a (Paragraph dreizehn litera a) des deutschen Beurkundungsgesetzes (BeurkG) verwiesen. Ihr Inhalt wird zum Gegenstand der Vereinbarungen in dieser Niederschrift gemacht.

      Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes:

      II. Ausgliederung, Ausgliederungsstichtag, Ausgliederungsbilanz und Schlussbilanz
      § 1 Ausgliederung
      1.1 Die QSC als übertragender Rechtsträger überträgt im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG als Teil ihres Vermögens den gesamten Geschäftsbereich Telekommunikation, wie nachfolgend in § 4 bis § 16 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages spezifiziert, als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten (insgesamt im Folgenden das „Auszugliedernde Vermögen“) auf die Plusnet als übernehmenden Rechtsträger gegen Gewährung von 1.000 neuen Geschäftsanteilen im Nennbetrag von je EUR 1,00 an der Plusnet an die QSC gemäß § 24 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages.

      1.2 Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens und sonstige Rechte und Pflichten oder Rechtsverhältnisse des übertragenden Rechtsträgers, die nach diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag nicht dem Auszugliedernden Vermögen zuzuordnen oder die von der Übertragung gemäß § 17 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages ausdrücklich ausgenommen sind, werden im Rahmen dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages nicht auf die Plusnet übertragen.

      § 2 Ausgliederungsstichtag und steuerlicher Übertragungsstichtag
      2.1 Die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens erfolgt im Verhältnis zwischen dem übertragenden Rechtsträger und dem übernehmenden Rechtsträger mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2018, 0:00 Uhr („Ausgliederungsstichtag“). Von diesem Zeitpunkt an gelten im Verhältnis zwischen der QSC und der Plusnet die Handlungen und Geschäfte, die das Auszugliedernde Vermögen betreffen, als für Rechnung der Plusnet vorgenommen.

      2.2 Steuerlicher Übertragungsstichtag (§ 20 Abs. 6 UmwStG) ist der 31. Dezember 2017, 24:00 Uhr („Steuerlicher Übertragungsstichtag“).

      2.3 Der übertragende Rechtsträger wird bis zum Wirksamwerden der Ausgliederung für das Auszugliedernde Vermögen intern getrennt Rechnung legen, so als wäre die Ausgliederung bereits am Ausgliederungsstichtag wirksam geworden. Die Vertragsparteien stellen klar, dass durch diese Regelung keine wechselseitigen Ausgleichsansprüche begründet werden.

      § 3 Ausgliederungsbilanz und Schlussbilanz
      3.1 Die Buchwerte des Auszugliedernden Vermögens zeigt die diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag als Anlage 3.1 (Ausgliederungsbilanz) beigefügte Ausgliederungsbilanz zum 1. Januar 2018, 0:00 Uhr („Ausgliederungsbilanz“). Diese wurde aus der zum 31. Dezember 2017 aufgestellten Schlussbilanz (§ 3.2) der QSC entwickelt, die Teil des Jahresabschlusses der QSC ist, der von deren Abschlussprüfer, der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Niederlassung Köln, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und mit Billigung durch den Aufsichtsrat der QSC am 14. März 2018 festgestellt wurde.

      3.2 Als Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers nach §§ 125 Satz 1, 17 Abs. 2 UmwG wird der Ausgliederung die von der QSC unter Beachtung der Vorschriften über die Jahresbilanz und deren Prüfung aufgestellte, von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin, Niederlassung Köln, geprüfte und testierte Jahresbilanz der QSC zum 31. Dezember 2017, 24:00 Uhr („Schlussbilanz“), zugrunde gelegt.

      3.3 Die Plusnet wird das Auszugliedernde Vermögen in ihrer handelsrechtlichen Rechnungslegung zu Buchwerten ansetzen.

      III. Gegenstand der Ausgliederung

      § 4 Übertragung des Geschäftsbereichs Telekommunikation
      4.1 Die QSC überträgt den gesamten, nachfolgend näher beschriebenen Geschäftsbereich Telekommunikation im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG als Teil ihres Vermögens jeweils als Gesamtheit mit allen ihm rechtlich und/oder wirtschaftlich zuzuordnenden Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens sowie Rechten und Pflichten, insbesondere den in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag näher spezifizierten Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten, und zwar unabhängig davon, ob diese bilanzierungspflichtig oder bilanzierungsfähig oder tatsächlich bilanziert sind oder nicht, nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze und der nachfolgenden §§ 5 bis § 16 auf die Plusnet als übernehmenden Rechtsträger. QSC und Plusnet sind sich einig, dass die in § 17 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages aufgeführten Vermögensgegenstände dem Geschäftsbereich „Telekommunikation“ nicht zuzurechnen sind und daher nicht übertragen werden. Der „Geschäftsbereich Telekommunikation“ wird wie folgt bestimmt:

      4.1.1 Der Geschäftsbereich Telekommunikation ist bei QSC eine organisatorisch selbstständige Unternehmenseinheit. Das Leistungsangebot des Geschäftsbereichs Telekommunikation lässt sich in Leistungen, die über Wiederverkäufer vertrieben werden und die von diesen – zum Teil als Ergänzung zu von den Wiederverkäufern selbst erbrachten Leistungen – in der Regel an Privatkunden vermarktet werden („B2B2C-Leistungen“), Leistungen für Privatkunden, die direkt vertrieben werden („B2C-Leistungen“), Leistungen für Geschäftskunden, die über Wiederverkäufer bzw. über Handelsvertreter vertrieben werden, wobei die Wiederverkäufer diese Leistungen zum Teil als Vorleistung oder Ergänzung zu von den Wiederverkäufern selbst erbrachten Leistungen verwenden („B2B2B-Leistungen“) sowie Leistungen für Geschäftskunden, die direkt vertrieben werden („B2B-Leistungen“), unterteilen.

      4.1.1.1 Zu den B2B2C-Leistungen zählen insbesondere (i) die Bereitstellung von in der Regel ADSL basierten Datenanschlüssen und ggf. auf diesen Datenanschlüssen basierenden Sprachanschlüssen für Wiederverkäufer, die diese Leistungen an private Endkunden vermarkten; (ii) die Terminierung von Sprachminuten dritter Diensteanbieter in das Netz der QSC, in die Netze der mit QSC gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) oder über die vorgenannten Netze in Telekommunikationsnetze Dritter; (iii) die Unterstützung anderer Betreiber von Telekommunikationsnetzen (insbesondere von Zugangsnetzen) bei Design und Betrieb dieser Netze (Next Generation Access); (iv) der Betrieb von logischen Telekommunikationsnetzen für dritte Diensteanbieter auf dem von QSC und/oder den Verbundenen Unternehmen betriebenen physikalischen Netzen (Netzoutsourcing) sowie (v) die Bereitstellung von Schnittstellen zur Abwicklung von telekommunikationsspezifischen Vorgängen für andere Diensteanbieter (z.B. WBCI-Schnittstelle).

      4.1.1.2 Zu den B2C-Leistungen zählen insbesondere (i) das Angebot von Open Call-by-Call- und Preselection-Diensten, wobei Open Call-by-Call über Verbundene Unternehmen abgewickelt wird; (ii) die Leistung „Ventengo“, bei der von Endkunden im Self-Service, über ein Webportal, sowohl SIP-basierte Telefonanschlüsse als auch sog. Callback- und Callthrough-Dienste (inhaltlich vergleichbar mit dem open Call-by-Call, aber auch von Nicht-Telekom–Anschlüssen nutzbar) bestellt werden können; auch diese Leistung wird über ein Verbundenes Unternehmen abgewickelt; sowie (iii) die Bereitstellung von Internet- und Sprachanschlüssen unmittelbar für Privatkunden, wobei die Vermarktung dieser Leistungen seit 2009 eingestellt ist; auch diese Leistung wird größtenteils über Verbundene Unternehmen abgewickelt.

      4.1.1.3 Bei den B2B2B-Leistungen handelt es sich um standardisierte Telekommunikationsdienste, die in der Regel nicht an individuelle Kundenbedürfnisse angepasst werden (Produkte). Hierzu zählen insbesondere (i) Datenanschlüsse auf Basis von ADSL, SDSL, Richtfunk (WLL), mobilen Datendiensten oder Leased Lines; (ii) Sprachanschlüsse, insbesondere vollwertige ISDN-Anschlüsse (S0 und S2M), SIP-basierte Anschlüsse und SIP-Trunks; (iii) virtuelle Telefonanlagen; (iv) Standortvernetzungen (VPN); sowie netznahe Sicherheitsleistungen (z.B. Firewalls).

      4.1.1.4 Bei den B2B-Leistungen handelt es sich insbesondere um (i) Telekommunikationsdienste, die mit denen in § 4.1.1.3 beschriebenen Leistungen vergleichbar sind, die jedoch auf Projektbasis stärker an die individuellen Bedürfnisse der Kunden angepasst und teilweise auch in Verbindung mit IT-Dienstleistungen, jedoch nur in einem untergeordneten Umfang, angeboten werden; (ii) dedizierte Telefonanlagen; (iii) Vor-Ort-Leistungen, wie LAN und WLAN sowie (iv) Managed Services (z.B. Sicherheitsdienste / Firewalls). Schließlich bietet die fonial GmbH, ein Verbundenes Unternehmen, Geschäftskunden auch eine virtuelle Telefonanlage für Kleinunternehmen nebst Zubehör und Nebenleistungen an.

      4.1.2 Dem Geschäftsbereich Telekommunikation sind die organisatorischen Einheiten gemäß Anlage 4.1.2(Organigramm Geschäftsbereich Telekommunikation) zuzuordnen.

      4.2 Mit Ausnahme der in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag explizit von der Übertragung ausgenommenen Vermögensgegenstände (§ 17) und nach Maßgabe dieses § 4 und der nachfolgenden §§ 5 bis § 16 gehören zu dem Auszugliedernden Vermögen alle Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, die durch die Ausgliederungsbilanz zum 1. Januar 2018 erfasst werden, sowie alle weiteren, dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Rechte und Pflichten.

      4.3 Nach Maßgabe der §§ 5 bis § 16 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages werden alle zu dem Geschäftsbereich Telekommunikation gehörenden materiellen und immateriellen, bilanzierten und nicht bilanzierten Vermögensgegenstände, und zwar sowohl des Aktiv- als auch des Passivvermögens, einschließlich aller Vertragsverhältnisse und sonstigen Rechtsverhältnisse und Rechtspositionen sowie Rechte und Pflichten einschließlich der zugehörigen Arbeitsverhältnisse auf Plusnet übertragen.

      4.4 QSC überträgt - nach Maßgabe der Regelungen in §§ 5 bis § 16 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages - auch alle übrigen bekannten oder unbekannten, bilanzierungsfähigen oder nicht bilanzierungsfähigen Vermögensgegenstände (einschließlich Gewährleistungsrisiken und sonstigen Haftungsverhältnissen), Schuldposten und sonstigen Rechtsverhältnisse, die nach Herkunft und Zweckbestimmung zum Geschäftsbereich Telekommunikation gehören, unabhängig davon, welcher Art und Rechtsnatur diese Vermögensgegenstände sind und ob es sich um bedingte, betagte oder zukünftige Vermögensgegenstände, um Anwartschaften oder um Risiken handelt, für die noch keine Rückstellungen gebildet wurden.

      4.5 Die in § 17 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages aufgeführten Vermögensgegenstände und Rechtsverhältnisse werden nicht ausgegliedert. Sollten diese von der Ausgliederung ausgenommenen Gegenstände und/oder Rechtsverhältnisse zum Vollzugsdatum (§ 18) innerhalb oder außerhalb des regelmäßigen Geschäftsganges veräußert oder in anderer Weise ersetzt worden sein, so werden die an ihre Stelle getretenen und am Vollzugsdatum (§ 18) vorhandenen Surrogate von der Übertragung ausgenommen.

      4.6 Die in der Zeit zwischen dem Ausgliederungsstichtag und dem Vollzugsdatum (§ 18) erfolgenden Zu- und Abgänge von Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens sowie von sonstigen Rechten (einschließlich Surrogaten, wie z.B. Ersatzansprüchen, auf Forderungen vereinnahmte liquide Mittel etc.) und Pflichten bei dem Auszugliedernden Vermögen werden bei der Übertragung jeweils berücksichtigt. Demgemäß überträgt QSC auf den übernehmenden Rechtsträger auch diejenigen dem Auszugliedernden Vermögen zuzuordnenden Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie sonstigen Vertrags- und Rechtsverhältnisse, die in der Zeit zwischen dem Ausgliederungsstichtag und dem Vollzugsdatum (§ 18) dem Auszugliedernden Vermögen zugegangen oder in ihm entstanden sind. Entsprechend werden diejenigen Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens und sonstigen Vertrags- und Rechtsverhältnisse, die in der Zeit bis zum Vollzugsdatum (§ 18) beendet, veräußert oder anders übertragen worden sind oder zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestehen, nicht auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen. An ihre Stelle treten die zum Vollzugsdatum (§ 18) noch vorhandenen Surrogate. Die Ausgliederungsbilanz und die Anlagen sind jeweils bis zum Vollzugsdatum (§ 18) entsprechend fortzuschreiben.

      4.7 Bestehen über die Zuordnung von Rechtsverhältnissen oder Vermögensteilen Zweifel, die auch nicht im Wege der Vertragsauslegung behoben werden können, ist der übertragende Rechtsträger gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen berechtigt, die Zuordnung vorzunehmen.

      § 5 Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Beteiligungen;
      Unternehmensverträge
      QSC überträgt die in Anlage 5 (Anteile an verbundenen Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und Unternehmensverträge) aufgeführten, ausschließlich den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffenden Anteile an Verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen auf die Plusnet sowie die in Anlage 5 aufgeführten Unternehmensverträge. Die Unternehmen, deren Anteile gemäß diesem § 5 auf Plusnet übertragen werden, sowie diejenigen Unternehmen, deren Anteile von den Unternehmen gehalten werden, deren Anteile gemäß diesem § 5 auf Plusnet übertragen werden, werden nachfolgend als „Plusnet Beteiligungen“ bezeichnet.

      § 6 Hard- und Software
      6.1 QSC überträgt die gesamte zum Geschäftsbereich Telekommunikation gehörende Hardware gemäß Anlage 6.1 (Hardware), und zwar sowohl im Eigentum von QSC stehende als auch den Besitz an geleaster Hardware, jeweils nebst Zubehör und Ersatzteilen, auf die Plusnet. Hierzu zählen auch sämtliche von den Mitarbeitern der QSC genutzten Festnetztelefone. Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass für Bürotätigkeit genutzte Hardware, die nicht ausschließlich von den Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation genutzt wird, insbesondere Drucker und Scanner, E-Mail-Server und File-Server nicht zu der zum Geschäftsbereich Telekommunikation gehörenden Hardware zählt und nicht übertragen wird.

      6.2 Ferner überträgt QSC die gesamten zum operativen Bereich des Geschäftsbereichs Telekommunikation gehörenden und QSC aufgrund der entsprechenden Lizenzverträge zustehenden Rechte an den in Anlage 6.2 (Software) aufgeführten Computerprogrammen Dritter einschließlich der dort genannten Softwarelizenzverträge („Drittsoftware“) sowie die Lizenzen der Betriebssysteme, die auf den von Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation genutzten und gemäß § 6.1 an Plusnet übertragenen PCs, Laptops und mobilen Endgeräten installiert sind, auf die Plusnet. Soweit Drittsoftware nicht ausschließlich durch den Geschäftsbereich Telekommunikation genutzt wird, überträgt QSC die vom Geschäftsbereich genutzte und in Anlage 6.2 (Software) für die betreffende Drittsoftware angegebene Anzahl an Lizenzen der betreffenden Drittsoftware. Soweit Drittsoftware ausschließlich durch den Geschäftsbereich Telekommunikation genutzt wird, werden sämtliche Lizenzen übertragen.

      Zudem überträgt QSC die gesamten zum operativen Bereich des Geschäftsbereichs Telekommunikation gehörenden Rechte an den in Anlage 6.2 (Software) aufgeführten Computerprogrammen auf die Plusnet, die im Auftrag und/oder ausschließlich von Organmitgliedern oder Mitarbeitern von QSC oder Dritten für QSC entwickelt wurden und die QSC zum Ausgliederungsstichtag zustehen („Eigenentwickelte Software“). Die Übertragung der Eigenentwickelten Software umfasst das ausschließliche, zeitlich, sachlich und räumlich unbegrenzte Recht zur Nutzung der zugehörigen Softwarecodes (Quell- und Objektcode) der Eigenentwickelten Software für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich (i) des Rechts zur Bearbeitung, zum Arrangement oder sonstigen Umarbeitung nebst Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse und zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung (einschließlich soweit erforderlich für das Anzeigen, Ablaufen oder Speichern der Eigenentwickelten Software sowie Fehlerberichtigung), (ii) des Rechts zur Erstellung von Sicherungskopien sowie (iii) des Rechts, die vorstehend eingeräumten Nutzungsrechte an der Eigenentwickelten Software insgesamt zu übertragen.

      Wenn und soweit Eigenentwickelte Software zum Ausgliederungsstichtag nicht ausschließlich vom Geschäftsbereich Telekommunikation genutzt wird, was hinsichtlich der in Anlage 6.2 (Software) entsprechend gekennzeichneten Eigenentwickelten Software der Fall ist, räumt Plusnet QSC an der betreffenden Eigenentwickelten Software unwiderruflich für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten das nicht-ausschließliche, zeitlich, sachlich und räumlich unbegrenzte Recht zur Nutzung der Eigenentwickelten Software nebst der zugehörigen Softwarecodes (Quell- und Objektcode), für eigene betriebliche Zwecke ein. Diese Rechtseinräumung umfasst das Recht zur Bearbeitung, zum Arrangement oder zur sonstigen Umarbeitung nebst Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse und zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung (einschließlich soweit erforderlich für das Anzeigen, Ablaufen oder Speichern der Eigenentwickelten Software) sowie das Recht, die Nutzungsrechte an Verbundene Unternehmen zu übertragen.

      Sofern und soweit QSC die entsprechenden Rechte zustehen, räumt QSC der Plusnet jeweils entsprechende Rechte an jedweden Dokumentationen (insbesondere Anwender- und Entwicklerdokumentationen sowie einschließlich Lasten- und Pflichtenheften sowie Blue Prints) an der in Anlage 6.2 (Software) aufgeführten Software Dritter sowie an Software, die im Auftrag und/oder ausschließlich von Organmitgliedern oder Mitarbeitern oder Dritten für QSC entwickelt wurde, ein.

      Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass die von den Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation für Bürotätigkeit genutzte Software, d.h. insbesondere die auf den von ihnen genutzten PCs, Laptops oder mobilen Endgeräten installierte Software mit Ausnahme des Betriebssystems bzw. ihnen im Rahmen des virtuellen Arbeitsplatzes „Enterprise Workplace“ cloudbasiert bereitgestellte Software nicht zu der zum operativen Bereich des Geschäftsbereichs Telekommunikation gehörenden Software zählt und nicht übertragen wird. Vorstehende Regelung gilt jedoch nicht, wenn es sich bei der Software um Clients der in Anlage 6.2 (Software) aufgeführten Software handelt.

      6.3 Soweit die dem Geschäftsbereich Telekommunikation zugeordnete Soft- und/oder Hardware unter Eigentumsvorbehalt steht bzw. die Einräumung von Nutzungs- oder sonstigen Rechten an Software aufschiebend oder auflösend bedingt ist, oder QSC diese als Sicherheit auf Dritte übertragen hat, überträgt QSC alle ihr in diesem Zusammenhang zustehenden Ansprüche, einschließlich aller Anwartschaftsrechte und Herausgabeansprüche, auf die Plusnet.

      § 7 Sachanlagevermögen
      7.1 QSC überträgt sämtliche dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden sonstigen, d.h. nicht bereits in § 6 erfassten und übertragenen, Gegenstände des Sachanlagevermögens nebst ihren wesentlichen Bestandteilen und ihrem Zubehör (Betriebs- und Geschäftsausstattung), insbesondere die in Anlage 7.1 (Sonstiges Sachanlagevermögen) bezeichneten bilanzierten und nicht bilanzierten Gegenstände des Sachanlagevermögens auf die Plusnet. Bei dem sonstigen Sachanlagevermögen handelt es sich insbesondere um Büro- und Geschäftsausstattung mit Ausnahme von Hard- und Software.

      7.2 Ferner überträgt QSC sämtliche Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen, Zeichnungen, Dokumentationen betreffend Know-how, Lieferanten- und Kundenlisten sowie -dateien, Verkaufshilfen und -literatur sowie alle weiteren Urkunden und sonstigen Unterlagen, einschließlich Personalunterlagen, die dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen sind („Betriebsunterlagen“), auf die Plusnet.

      7.3 Soweit die dem Geschäftsbereich Telekommunikation zugeordneten Gegenstände des sonstigen Sachanlagevermögens unter Eigentumsvorbehalt stehen oder QSC diese als Sicherheit auf Dritte übertragen hat, überträgt QSC alle ihr in diesem Zusammenhang zustehenden Ansprüche, einschließlich aller Anwartschaftsrechte und Herausgabeansprüche, auf die Plusnet.

      § 8 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
      8.1 QSC überträgt alle im überwiegenden wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich Telekommunikation stehenden, bilanzierten und nicht bilanzierten sonstigen, d.h. nicht bereits in § 6 erfassten und übertragenen, immateriellen Vermögensgegenstände, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte auf Plusnet. Dazu gehören insbesondere die in Anlage 8.1 (Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände) aufgeführten, dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden immateriellen Vermögensgegenstände, wie gewerbliche Schutzrechte (z.B. Patente, Marken, Kennzeichen, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, geschäftliche Bezeichnungen, Domain-Rechte, Rechte an IP Adressen), urheberrechtliche Nutzungsrechte sowie Leistungsschutzrechte sowie sämtliche Rechte an diesen in Form von Lizenzen, Konzessionen oder Nutzungsrechten sowie die mit den immateriellen Vermögensgegenständen im Zusammenhang stehenden, dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden und in Anlage 8.1 (Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände) aufgelisteten Rechtsverhältnisse wie insbesondere Lizenz- und Nutzungsverträge. Soweit die immateriellen Vermögensgegenstände in einem öffentlichen Register registriert sind, wird Plusnet innerhalb von einem (1) Monat ab dem Vollzugsdatum (§ 18) bei den zuständigen Ämtern auf Kosten der Plusnet eine Umtragung der betreffenden immateriellen Vermögensgegenstände auf die Plusnet beantragen. QSC wird den betreffenden Rechtsübergang soweit erforderlich gegenüber den zuständigen Ämtern bestätigen.

      8.2 Ferner überträgt QSC alle dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Lieferbeziehungen (Lieferantenstamm) mit den Lieferanten auf die Plusnet. Dies betrifft insbesondere die Lieferanten, die bei QSC unter den in Anlage 8.2 (Lieferantenstamm) aufgeführten Kreditorennummern geführt werden. Darüber hinaus überträgt QSC alle im Zusammenhang mit den gemäß § 12 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages auszugliedernden Vertragsverhältnissen stehenden Kundenbeziehungen (Kundenstamm), Daten (technische Datenbanken, Kundendatenbanken und sonstige Datenbanken) und Know-how (Unterlagen und Dokumente), Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Einkaufskonditionen und Absatzmöglichkeiten auf die Plusnet.

      8.3 Soweit Lizenz- und Nutzungsverträge über sonstige immaterielle Vermögensgegenstände mit Ausnahme von Software nicht im überwiegenden wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich Telekommunikation stehen und daher bei QSC verbleiben, Rechte und Pflichten enthalten, die für den Geschäftsbereich Telekommunikation erforderlich sind, werden die Vertragsparteien sich darum bemühen, dass die bei QSC verbleibende Vereinbarung entsprechend angepasst und eine neue weitere vertragliche Vereinbarung mit der Plusnet geschlossen wird. Sollte dies nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, werden die Vertragsparteien – gegebenenfalls durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien oder durch Einholung der Zustimmung Dritter – dafür Sorge tragen, dass die Plusnet die für sie erforderlichen Rechte ausüben kann oder dass diese Rechte durch QSC im Interesse der Plusnet wahrgenommen werden. Die Plusnet wird ihrerseits die Verpflichtungen aus diesen Verträgen erfüllen, soweit sie sich auf den Geschäftsbereich Telekommunikation beziehen oder QSC insoweit von diesen Verpflichtungen freistellen.

      8.4 Im Innenverhältnis stellen sich QSC und Plusnet hinsichtlich der in § 8.3 genannten Rechte und Pflichten so, als sei die Plusnet im Außenverhältnis Vertragspartner oder Inhaber geworden. QSC gestattet der Plusnet und ermächtigt die Plusnet dementsprechend, im Außenverhältnis diese Rechte und Pflichten hinsichtlich des Geschäftsbereichs Telekommunikation Dritten gegenüber wahrzunehmen.

      8.5 QSC gewährt Plusnet eine einfache, nicht-ausschließliche Lizenz an der deutschen Wortmarke „QSC“ (Registernummer: 399 31 995.6) für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bis zum 31. Dezember 2018 („Lizenz“). Die Lizenz ist inhaltlich auf die Nutzung der Marke „QSC“ zu dem Zweck beschränkt, an Plusnet durch diesen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag übertragene Vertragsverhältnisse hinsichtlich von Produkten, die seitens QSC nicht mehr vermarktet, aber aufgrund laufender Bestandsverträge noch vertrieben werden, im Namen der Plusnet unter Nutzung der von QSC in der Vergangenheit genutzten Produktbezeichnungen weiterführen zu können.

      8.6 Soweit QSC nur Mitberechtigte der zu übertragenden immateriellen Vermögensgegenstände ist, überträgt QSC diese Mitberechtigung.

      § 9 Forderungen und Rechte
      QSC überträgt die in der Ausgliederungsbilanz zum 1. Januar 2018 dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Forderungen sowie die Forderungen, die nicht in der Ausgliederungsbilanz abgebildet sind, aber dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen sind und deren Rechtsgrund gelegt ist. Dabei handelt es sich insbesondere um (i) sämtliche Forderungen aus den in § 12 aufgeführten Vertragsverhältnissen einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnisse, insbesondere der diese betreffenden Abrechnungs- und Inkassoverhältnisse und Einziehungsermächtigungen, (ii) etwaige Gewährleistungsrechte, Schadensersatzansprüche und sonstige Forderungen aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen mit Dritten, die die gemäß § 6 und § 7 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages übertragenen Vermögensgegenstände betreffen, bzw. aus gemäß § 6 übertragenen Vertragsverhältnissen mit Dritten, (iii) sämtliche Forderungen aus den in Anlage 5 (Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Beteiligungen und Unternehmensverträge) aufgeführten Unternehmensverträgen sowie (iv) die in Anlage 9 (Sonstige Forderungen und Rechtsverhältnisse) aufgeführten sonstigen Forderungen und Rechtsverhältnisse. Darüber hinaus überträgt QSC den in der Ausgliederungsbilanz unter „Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten“ ausgewiesenen Betrag an Plusnet. QSC verpflichtet sich, einen sich aus der fortgeschriebenen Ausgliederungsbilanz zum Vollzugsdatum (§ 18) zugunsten von Plusnet ergebenden Saldo nach dem Vollzugsdatum (§ 18) unverzüglich durch Überweisung auf ein von Plusnet zu benennendes Konto auf Plusnet zu übertragen. Ergibt sich zum Vollzugsdatum (§ 18) aus der fortgeschriebenen Ausgliederungsbilanz ein Saldo zulasten von Plusnet, ist Plusnet verpflichtet, den negativen Saldo nach dem Vollzugsdatum (§ 18) unverzüglich an QSC zurückzuzahlen.

      § 10 Vorräte und sonstiges Umlaufvermögen
      10.1 QSC überträgt sämtliche dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Vorräte und sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere die in Anlage 10.1 (Gegenstände des Umlaufvermögens) aufgeführten, auf die Plusnet.

      10.2 Soweit die auszugliedernden Vorräte und sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens unter Eigentumsvorbehalt stehen oder QSC diese als Sicherheit auf Dritte übertragen hat, überträgt QSC alle ihr in diesem Zusammenhang zustehenden Ansprüche, einschließlich aller Anwartschaftsrechte und Herausgabeansprüche, auf die Plusnet.

      § 11 Verbindlichkeiten
      11.1 Sofern in diesem Vertrag nicht explizit etwas Anderes geregelt ist, überträgt QSC sämtliche dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnende Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, einschließlich Kosten aus laufenden gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren und Verwaltungsverfahren, gleichgültig ob es sich um bilanzierte oder nicht bilanzierte, gewisse oder ungewisse oder betagte Verbindlichkeiten, Verpflichtungen oder anderweitige Haftung handelt, auf die Plusnet. Dabei handelt es sich insbesondere um sämtliche Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit den nach Maßgabe dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages übergehenden Vertrags- und Rechtsverhältnissen i.S.d. § 12, Verbindlichkeiten gegenüber Plusnet Beteiligungen aus den in Anlage 5 aufgeführten Unternehmensverträgen sowie sämtliche in Anlage 11.1 (Sonstige Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse) aufgeführte den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffende sonstige Verbindlichkeiten aus sonstigen Rechtsverhältnissen.

      11.2 Darüber hinaus überträgt QSC alle dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Gewährleistungsrisiken, Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten (insbesondere Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen), sofern solche nicht in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag einschließlich der Anlagen explizit von der Übertragung ausgenommen sind, auf die Plusnet.

      11.3 Für den Fall einer Inanspruchnahme von QSC durch Sicherungsgeber der zum Auszugliedernden Vermögen gehörenden besicherten Verbindlichkeiten oder unter dem Konsortialkreditvertrag vom 11. März 2016 (einschließlich hierzu getroffener Änderungs- und/oder Ergänzungsvereinbarungen) oder unter einem den Konsortialkreditvertrag vom 11. März 2016 ersetzenden Finanzierungsvertrag (Konsortialkreditvertrag nebst Änderungs- und/oder Ergänzungsvereinbarungen sowie der den Konsortialkreditvertrag u.U. ersetzende Finanzierungsvertrag nachfolgend „Konsortialkreditvertrag“) hinsichtlich der für das Auszugliedernde Vermögen bestehenden oder angeforderten Avale (insbesondere Bankgarantien, Bürgschaften oder andere akzessorischen Sicherheiten) ist Plusnet verpflichtet, QSC im Innenverhältnis auf erste Anforderung von der jeweiligen Verbindlichkeit, Verpflichtung oder Haftung freizustellen. Sofern QSC auf die Inanspruchnahme durch einen Sicherungsgeber einer zum Auszugliedernden Vermögen gehörenden Verbindlichkeit an einen Sicherungsgeber anstelle von Plusnet leistet oder unter dem Konsortialkreditvertrag eine Zahlungsverpflichtung aus einem zugunsten des Auszugliedernden Vermögens bestehenden oder beauftragten Avals erfüllt, wird Plusnet etwaige bestehende andere Sicherheiten an QSC übertragen, soweit diese nicht kraft Gesetzes auf QSC übergehen.

      § 12 Vertragsverhältnisse, Vertragsangebote sowie sonstige Rechtsverhältnisse
      12.1 QSC überträgt der Plusnet sämtliche dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Verträge, Ratenzahlungsvereinbarungen, Vertragsangebote und weiteren Rechte und Pflichten sowie die dazugehörigen Einzugsermächtigungen, SEPA-Lastschriftmandate, Vollmachten und sonstigen Nebenrechte und zwar jeweils einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsangeboten und Vertragsverhandlungen, die sich auf derartige Arten von Verträgen beziehen, sowie aller sonstigen Rechte und Befugnisse sowie Pflichten aus diesen Verträgen. Hierzu gehören:

      12.1.1 Sämtliche Verträge mit denjenigen Kunden, (i) mit denen im Geschäftsjahr 2017 bereits Vertragsbeziehungen bestanden und mit denen im Geschäftsjahr 2017 jeweils mindestens die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt wurde bzw. (ii) mit denen erst nach dem 31. Dezember 2017 erstmals Verträge geschlossen wurden und mit denen zwischen dem 1. Januar 2018 und dem Vollzugsdatum (§ 18) jeweils mindestens die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt wurde, soweit in den Fällen (i) bzw. (ii) aufgrund mit den jeweiligen Kunden bereits abgeschlossener Verträge über Leistungen anderer Geschäftsbereiche zum Vollzugsdatum (§ 18) nicht feststeht, dass der mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation zu erzielende Anteil am mit dem betreffenden Kunden über die gesamte fest vereinbarte Vertragslaufzeit zu erwartenden Gesamtumsatz auf weniger als 50% sinken wird. Übertragen werden insbesondere sämtliche Verträge mit denjenigen Kunden, die bei QSC unter den in Anlage 12.1.1 (Kunden) aufgeführten Konzernkennungen geführt werden;

      12.1.2 sämtliche Verträge mit den in Anlage 13.1 (Arbeitnehmer) genannten Arbeitnehmern, unter denen QSC diesen Arbeitnehmern kostenfreie oder vergünstigte Leistungen zur Verfügung stellt;

      12.1.3 sämtliche Handelsvertreterverträge, insbesondere mit denjenigen Handelsvertretern, die bei QSC unter den in Anlage 12.1.3 (Handelsvertreter) aufgeführten Handelsvertreter-IDs geführt werden;

      12.1.4 sämtliche Projektmaklerverträge, die bei QSC unter den in Anlage 12.1.4 (Projektmaklerverträge) aufgeführten Projektmakler-Vertragsnummern geführt werden;

      12.1.5 sämtliche Vertragsangebote an die in Anlage 12.1.1 (Kunden) genannten Kunden, einschließlich der von den in Anlage 12.1.3 (Handelsvertreter) aufgeführten Handelsvertretern unterbreiteten Vertragsangebote, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      12.1.6 sämtliche Vertragsangebote an Neukunden, einschließlich der von den in Anlage 12.1.3 (Handelsvertreter) aufgeführten Handelsvertretern unterbreiteten Vertragsangebote, bei denen jeweils mindestens die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt werden soll, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      12.1.7 sämtliche Vertragsangebote an Projektmakler über den Abschluss von Projektmaklerverträgen, die die Vermittlung von Verträgen mit den in Anlage 12.1.1 (Kunden) genannten Kunden zum Inhalt haben, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      12.1.8 sämtliche Vertragsangebote an Projektmakler über den Abschluss von Projektmaklerverträgen, die die Vermittlung von Verträgen mit Neukunden zum Inhalt haben, bei denen jeweils mindestens die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt werden soll, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      12.1.9 sämtliche Vertragsangebote an Handelsvertreter über den Abschluss von Handelsvertreterverträgen, soweit diese die Vermittlung von Verträgen über die in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation zum Inhalt haben, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      12.1.10 sämtliche Verträge mit Lieferanten, die überwiegend Leistungen für den Geschäftsbereich Telekommunikation erbringen und bei QSC unter den in Anlage 12.1.10 (Lieferantenverträge) aufgeführten Kreditorennummern geführt werden;

      12.1.11 die in Anlage 12.1.11 (Berater) aufgeführten Verträge bzw. Rahmenverträge sowie die unter den Rahmenverträgen geschlossenen Einzelverträge über Beratungsleistungen, die den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffen;

      12.1.12 die in Anlage 12.1.12 (Leiharbeitnehmer) aufgeführten Verträge über die Überlassung von Leiharbeitnehmern, die für den Geschäftsbereich Telekommunikation tätig sind;

      12.1.13 die in Anlage 12.1.13 (Mietverträge Büroflächen) aufgeführten Mietverträge über Büroflächen;

      12.1.14 sämtliche Mietverträge über Antennenstandorte (WLL) gemäß Anlage 12.1.14 (Mietverträge Antennenstandorte);

      12.1.15 sämtliche Mietverträge über Kollokations- und sonstige Technikflächen, soweit sie sich nicht in Gebäuden befinden, deren Mietverträge gemäß § 17.12 und § 17.16 nicht auf Plusnet übertragen werden, gemäß Anlage 12.1.15 (Mietverträge Kollokations- und Technikflächen);

      12.1.16 sämtliche Leasingeinzelverträge über Dienstwagen, die von Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation genutzt werden, gemäß Anlage 12.1.16 (Leasingeinzelverträge);

      12.1.17 sämtliche Einzelverträge über Mobilfunk, die für die dienstliche Nutzung der Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Telekommunikation abgeschlossen wurden, gemäß Anlage 12.1.17 (Mobilfunkeinzelverträge);

      12.1.18 sämtliche Verträge der QSC mit Verbundenen Unternehmen, unter denen QSC für die betreffenden Verbundenen Unternehmen Telekommunikationsleistungen und damit verwandte Leistungen, wie Regulierung erbringt bzw. solche von diesen bezieht, gemäß Anlage 12.1.18 (Telekommunikationsverträge mit Verbundenen Unternehmen); zu den mit Telekommunikationsleistungen verwandten Leistungen zählt auch die Untervermietung von Kollokations- und/oder Technikflächen an die Plusnet Beteiligungen, jedoch nur soweit es sich bei diesen Kollokations- und/oder Technikflächen um solche handelt, deren Mietverträge gemäß § 12.1.15 auf Plusnet übertragen werden;

      12.1.19 Hardwareleasingverträge und Wartungsverträge gemäß Anlage 12.1.19 (Leasingverträge Hardware);

      12.1.20 die am 3. Dezember 2014 im Hinblick auf die fonial GmbH geschlossene „Beteiligungs- und Gesellschafter- sowie Optionsvereinbarung“ (Urkunde des Notars Dr. Stefan Klein in Köln, UR-Nr. K 2067 für 2014), zuletzt geändert durch die am 19. Dezember 2017 geschlossene „Erste Zusatz- und Änderungsvereinbarung zur Beteiligungs- und Gesellschafter- sowie Optionsvereinbarung“ (Urkunde des Notars Dr. Stefan Klein in Köln, UR-Nr. K 2311 für 2017);

      12.1.21 sämtliche Vereinbarungen zur Durchführung der Vorabstimmung im Rahmen des Anbieterwechsels gemäß Anlage 12.1.21 (Vereinbarungen Vorabstimmung Anbieterwechsel);

      12.1.22 der Rahmenvertrag über das Forderungsinkasso mit der Creditreform Köln v. Padberg KG vom 17. Juni 2014, einschließlich der den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffenden Inkassoverhältnisse und der den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffenden der Creditreform Köln v. Padberg KG erteilten Einziehungsermächtigungen; sowie

      12.1.23 sonstige dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden vertraglichen Rechtsverhältnisse und Rechtspositionen privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur, insbesondere gemäß Anlage 12.1.23 (Sonstige Verträge).

      12.2 Soweit Verträge, die gemäß § 12.1 an Plusnet übertragen werden, auch Rechte und Leistungspflichten enthalten, die nicht dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen sind, sondern andere Geschäftsbereiche von QSC betreffen, oder, soweit Verträge, die gemäß § 17.1 bei QSC verbleiben, Rechte und Leistungspflichten enthalten, die den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffen, erfordert die Umsetzung dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages die Herstellung neuer Leistungsbeziehungen zwischen QSC und Plusnet nach Maßgabe von § 19 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages.

      12.3 Weiter überträgt QSC alle den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffenden, insbesondere die in Anlage 12.3 (Sonstige Rechtsverhältnisse) aufgeführten Geheimhaltungsvereinbarungen, Letters of Intent, Memoranda of Understanding und ähnliche Vereinbarungen auf die Plusnet.

      § 13 Übertragung von Pensionsverpflichtungen und ähnlichen Verpflichtungen
      13.1 Am Vollzugsdatum (§ 18) gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus den bei QSC bestehenden Pensionsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen (z. B. Altersteilzeit- und Langzeitkonten) gegenüber den dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Arbeitnehmern der QSC (Anlage 13.1 (Arbeitnehmer)), mit denen am Vollzugsdatum (§ 18) Arbeitsverhältnisse bestehen und die dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse nicht gemäß § 613a Abs. 6 BGB widersprochen haben, nach §§ 324 UmwG, 613a Abs. 1 BGB auf die Plusnet über; zu diesen Arbeitnehmern gehören u.a. auch Beschäftigte, die ein befristetes Arbeitsverhältnis oder Teilzeitarbeitsverhältnis haben. Die Vertragsparteien haften für die genannten Verbindlichkeiten, auch soweit sie ihnen jeweils nicht zugewiesen sind, mit der jeweils anderen Vertragspartei als Gesamtschuldner gemäß § 133 Abs. 1 und 3 UmwG grundsätzlich für fünf Jahre ab dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister der QSC als bekannt gemacht gilt. Für vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung begründete Versorgungsverpflichtungen auf Grund des Betriebsrentengesetzes beträgt die Frist zehn Jahre.

      13.2 Zugleich gliedert QSC auf die Plusnet zum Vollzugsdatum (§ 18) Aktiva im Wert der nach § 13.1 übergehenden Pensionsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen aus. Zu diesen Aktiva zählen auch die bei von QSC eingeschalteten externen Versorgungsträgern bzw. Versicherern in Bezug auf die nach § 13.1 übergehenden Pensionsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen angesammelten Deckungsmittel nach erfolgter Übertragung auf die Plusnet gemäß § 13.3 und § 13.4. Der Wert der nach § 13.1 übergehenden Pensionsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen ist die DBO (IAS 19) am Vollzugsdatum (§ 18) und von einem von QSC zu beauftragenden Aktuar zu berechnen. Die Kosten für den Aktuar tragen beide Vertragsparteien gleichmäßig.

      13.3 Zudem gliedert QSC auf die Plusnet die Trägereigenschaft bzw. Versicherungsnehmereigenschaft im Hinblick auf die zugunsten der Arbeitnehmer gemäß Anlage 13.1 (Arbeitnehmer) eingeschalteten externen Versorgungsträger und bestehenden Rückdeckungsversicherungen aus, soweit eine Aufnahme der Plusnet nach der Satzung der Unterstützungskassen bzw. eine Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft auf die Plusnet nach den Versicherungsbedingungen möglich ist. Die QSC wird alle Mitwirkungshandlungen vornehmen, die erforderlich sind, um die Aufnahme der Plusnet als Trägerunternehmen bei der Unterstützungskasse bzw. als Versicherungsnehmer bei den Versicherern und versicherungsförmigen Versorgungsträgern zu ermöglichen. Für den Fall, dass Plusnet nicht als Trägerunternehmen bei der Unterstützungskasse bzw. als Versicherungsnehmer bei den Versicherern und versicherungsförmigen Versorgungsträgern akzeptiert wird, kann Plusnet Versorgungsträger bei einer anderen Unterstützungskasse bzw. Versicherungsnehmer bei einer anderen Versicherung oder einem anderen versicherungsförmigen Versorgungsträger werden. In diesem Fall hat QSC die externen Versorgungsträger bzw. die Versicherung anzuweisen, die Deckungsmittel auf einen von Plusnet eingeschalteten externen Versorgungsträger bzw. Versicherung zu übertragen.

      13.4 Der „Gruppenvertrag Nr.5.831025“ vom 5. August 2010 mit der Allianz Lebensversicherungs-AG (Altersvorsorge für Mitarbeiter) nebst der hierzu geschlossenen Nachtragsvereinbarungen (nachfolgend auch „Gruppenvertrag“), welcher nicht auf die Plusnet übertragen wird (§ 17.17), soll auf die nach § 13.3 auf die Plusnet übergehenden Direktversicherungsverträge anwendbar bleiben. Die Vertragsparteien werden daher alle Mitwirkungshandlungen vornehmen, die erforderlich sind, um den Beitritt der Plusnet zum Gruppenvertrag zu ermöglichen.

      13.5 Rechte und Pflichten der QSC aus Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen, sowie gegenüber vor dem Ausgliederungsstichtag ausgeschiedenen Mitarbeitern, auch soweit sie dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen wären, und deren Hinterbliebenen, gehen nicht gemäß § 324 UmwG, § 613a BGB auf die Plusnet über und werden auch nicht nach diesem Vertrag auf die Plusnet übertragen. Insofern erforderliche Rückstellungen werden daher weiterhin bei QSC gebildet.

      13.6 Jeglicher Aufwand für die übergehenden Pensionsverpflichtungen, der wirtschaftlich auf die Zeit ab dem Ausgliederungsstichtag bis zum Vollzugsdatum (§ 18) entfällt, ist im Innenverhältnis dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen.

      § 14 Prozessrechtsverhältnisse und öffentlich-rechtliche Verfahren
      14.1 Übertragen werden alle dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Prozessrechtsverhältnisse (einschließlich schiedsgerichtlicher und verwaltungsgerichtlicher Verfahren), gerichtliche Mahnverfahren und behördlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Verfahren. Sofern als Folge der Ausgliederung kein gesetzlicher Partei- bzw. Beteiligtenwechsel stattfindet, führt QSC alle Prozessrechtsverhältnisse (einschließlich schiedsgerichtlicher und verwaltungsgerichtlicher Verfahren), gerichtliche Mahnverfahren und alle öffentlich-rechtlichen Verfahren, die dem Geschäftsbereich Telekommunikation sachlich zuzuordnen sind bzw. im Zusammenhang mit dem Auszugliedernden Vermögen stehen, zunächst weiter, ohne dass dadurch die Übertragung von Rechten und Pflichten nach diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag in Frage gestellt werden soll. Die Vertragsparteien werden sich um einen (gewillkürten) Partei- bzw. Beteiligtenwechsel in diesen Verfahren bemühen. Ist ein solcher Partei- bzw. Beteiligtenwechsel nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu erreichen, werden sich die Vertragsparteien im Innenverhältnis wirtschaftlich so stellen, als wären die Prozessrechtsverhältnisse, gerichtliche Mahnverfahren und öffentlich-rechtlichen Verfahren zum Ausgliederungsstichtag übertragen worden. Dabei wird QSC die Verfahren gemäß den Vorgaben der Plusnet fortführen.

      14.2 Die mit den vorstehend erfassten Prozessrechtsverhältnissen, gerichtlichen Mahnverfahren und behördlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Verfahren verbundenen Auftrags- und Beratungsverhältnisse mit Dritten gehen auf die Plusnet über, wenn auch die zugrundeliegenden Prozessrechtsverhältnisse, behördlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Verfahren und gerichtlichen Mahnverfahren auf die Plusnet übergehen. Andernfalls werden sich die Vertragsparteien im Innenverhältnis wirtschaftlich so stellen, als wären diese zum Ausgliederungsstichtag übertragen worden. Bei den vorgenannten Prozessrechtsverhältnissen, behördlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Verfahren sowie gerichtlichen Mahnverfahren handelt es sich insbesondere um die in Anlage 14.2 (Prozessrechtsverhältnisse, Mahnverfahren und öffentlich-rechtliche Verfahren) aufgeführten.

      14.3 QSC überträgt der Plusnet zudem alle prozessualen Rechtspositionen zu Dritten und alle vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, die die Anerkennung und/oder entsprechende Umsetzung von Ergebnissen von gerichtlichen Verfahren oder die Geltendmachung von Rechten, die den Verfahrensbeteiligten vorbehalten sind, betreffen und dem Geschäftsbereich Telekommunikation sachlich zuzuordnen sind, insbesondere solche aus Titeln und Vergleichen.

      14.4 Die auszugliedernden Prozessrechtsverhältnisse und öffentlich-rechtlichen Verfahren umfassen auch Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus allen möglichen, dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden öffentlich-rechtlichen Verhaltens- und/oder Zustandsverantwortlichkeiten der QSC bzw. ihrer Rechtsvorgängerinnen. Dies umfasst insbesondere auch die in Anlage 14.4 (Bundesnetzagentur) aufgezählten Verfügungen der Bundesnetzagentur.

      § 15 Rechte nach dem Telekommunikationsgesetz,
      öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse, Mitgliedschaften
      15.1 QSC überträgt auf die Plusnet die in Anlage 15.1 (Rechte nach dem TKG und sonstige öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse) aufgeführten Frequenzzuteilungen nach § 55 Abs. 8 TKG, Rufnummernzuteilungen gemäß § 66 TKG sowie öffentlich-rechtliche, insbesondere telekommunikationswegerechtliche Gestattungen i.S.v. §§ 68 ff. TKG, privatrechtliche Nutzungsverträge und -gestattungen, insbesondere Nutzungsverträge und Grundstückseigentümererklärungen nach § 45a TKG.

      15.2 Im Übrigen erfordert der Geschäftsbereich Telekommunikation insbesondere die in Anlage 15.1 (Rechtenach dem TKG und sonstige öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse) aufgeführten mit dem Geschäftsbereich Telekommunikation zusammenhängenden sonstigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, Gestattungen, Zulassungen, Anmeldungen, Mitteilungen und sonstigen Berechtigungen. Soweit diese an das Auszugliedernde Vermögen gebunden oder ohne Zustimmung der erteilenden Behörde oder Dritter übertragbar sind, gehen diese mit dem Auszugliedernden Vermögen auf die Plusnet über. Entsprechendes gilt für Rechtspositionen aus den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffenden Anträgen auf öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder in Vergabeverfahren, auch soweit sie rechtlich zulässig von Dritten gestellt wurden.

      15.3 Soweit eine Übertragung, insbesondere der in Anlage 15.1 (Rechte nach dem TKG und sonstige öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse) aufgeführten Frequenzzuteilungen, Rufnummernzuteilungen, telekommunikationswegerechtlichen Gestattungen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und/oder Erlaubnisse nicht oder nicht ohne Zustimmung der erteilenden Behörde oder Dritter möglich ist, werden diese, soweit erforderlich, durch die Plusnet neu beantragt bzw. die Parteien werden versuchen, die behördliche Zustimmung oder die Zustimmung Dritter zur Übertragung zu erlangen. Etwaige Anzeigepflichten gegenüber den zuständigen Behörden bleiben hiervon unberührt.

      15.4 Mitgliedschaften in öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder privatrechtlichen Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen gehen auf die Plusnet über, soweit sie ausschließlich dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen sind. Dies betrifft insbesondere die in Anlage 15.4 (Mitgliedschaften) aufgeführten Mitgliedschaften in öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder privatrechtlichen Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen. Ist eine Übertragung im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge ausgeschlossen, wird die Plusnet die Mitgliedschaft unter Mitwirkung der QSC neu beantragen.

      § 16 Übergang von Betriebsteilen
      16.1 Bereits vor der Ausgliederung wurde der Geschäftsbereich Telekommunikation organisatorisch und betriebsverfassungsrechtlich vom übrigen Betrieb getrennt und bildet gemeinsam mit der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG einen eigenständigen gemeinsamen Betrieb Telekommunikation. Durch die Ausgliederung wird der zur QSC gehörende Teil des Betriebs Telekommunikation an Plusnet übertragen.

      16.2 Durch die Ausgliederung wird aus betriebsverfassungsrechtlicher Sicht der verbleibende Betrieb der QSC nicht berührt. Versetzungen von Mitarbeitern auf Grund der Ausgliederung sind nicht geplant.

      § 17 Von der Übertragung ausgenommene Vermögensgegenstände
      Folgende Vermögensgegenstände gehören nicht zum Auszugliedernden Vermögen und sind demgemäß von der Übertragung nach diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag ausgenommen:

      17.1 Sämtliche Verträge, mit denjenigen Kunden (i) mit denen im Geschäftsjahr 2017 bereits Vertragsbeziehungen bestanden und mit denen im Geschäftsjahr 2017 jeweils weniger als die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt wurde bzw. (ii) mit denen erst nach dem 31. Dezember 2017 erstmals Verträge geschlossen wurden und mit denen zwischen dem 1. Januar 2018 und dem Vollzugsdatum (§ 18) jeweils weniger als die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt wurde sowie sämtliche Verträge mit denjenigen Kunden, die zwar nicht unter die in (i) und (ii) genannten Kategorien fallen, bei denen jedoch aufgrund bereits abgeschlossener Verträge über Leistungen anderer Geschäftsbereiche zum Vollzugsdatum feststeht, dass der mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation zu erzielende Anteil am mit dem betreffenden Kunden über die gesamte fest vereinbarte Vertragslaufzeit zu erwartende Gesamtumsatz auf weniger als 50% sinken wird. Nicht übertragen werden insbesondere Verträge mit denjenigen Kunden, die bei QSC unter den in Anlage 17.1 (Kunden mit Schwerpunkt in anderen Geschäftsbereichen) aufgeführten Konzernkennungen geführt werden;

      17.2 sämtliche Vertragsangebote an die in Anlage 17.1 (Kunden mit Schwerpunkt in anderen Geschäftsbereichen) genannten Kunden, einschließlich der von den in Anlage 12.1.3 (Handelsvertreter) aufgeführten Handelsvertretern unterbreiteten Vertragsangebote, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      17.3 sämtliche Vertragsangebote an Neukunden, einschließlich der von den in Anlage 12.1.3 (Handelsvertreter) aufgeführten Handelsvertretern unterbreiteten Vertragsangebote, bei denen jeweils weniger als die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt werden soll, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      17.4 sämtliche Verträge mit Arbeitnehmern, die nicht in Anlage 13.1 (Arbeitnehmer) genannt sind und unter denen QSC diesen Arbeitnehmern kostenfreie oder vergünstigte Leistungen zur Verfügung stellt;

      17.5 sämtliche Projektmaklerverträge, die bei QSC unter den in Anlage 17.5 (Nicht übertragene Projektmaklerverträge) genannten Vertragsnummern geführt werden;

      17.6 sämtliche Vertragsangebote an Projektmakler über den Abschluss von Projektmaklerverträgen, die die Vermittlung von Verträgen mit den in Anlage 17.1 (Kunden mit Schwerpunkt in anderen Geschäftsbereichen) genannten Kunden, zum Inhalt haben, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      17.7 sämtliche Vertragsangebote an Projektmakler über den Abschluss von Projektmaklerverträgen, die die Vermittlung von Verträgen mit Neukunden zum Inhalt haben, bei denen jeweils weniger als die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt werden soll, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      17.8 die zentralen Verwaltungsbereiche von QSC, insbesondere Finanzen, Interne Revision und Compliance, Datenschutz, Zentraleinkauf, Personal, Recht, Corporate Communications, Information Security Management, IT Security Management, ITSM, Interne IT sowie Qualitäts- und Beschwerdemanagement;

      17.9 der Bereich „Support 1st Level“, der Leistungen an solche Projektkunden erbringt, die Leistungen aus mehr als einem Geschäftsbereich von QSC beziehen, und dessen Aufgabe im Wesentlichen darin besteht, Supportanfragen der betreffenden Kunden zu qualifizieren und den einzelnen Geschäftsbereichen zur weiteren Bearbeitung zuzuordnen;

      17.10 die nicht gemäß § 6.1 dieses Ausgliederungsvertrages übertragene Hardware;

      17.11 sämtliche nicht in Anlage 6.2 (Software) aufgeführte Software, insbesondere Software, die den Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation im Rahmen des virtuellen Arbeitsplatzes „Enterprise Workplace“ bereitgestellt wird bzw. auf den von den Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation genutzten PCs, Laptops oder mobilen Endgeräten installiert ist mit Ausnahme des auf diesen Gerätschaften installierten Betriebssystems, welches gemäß § 6.2 dieses Ausgliederungsvertrages übertragen wird und soweit es sich nicht um Clients der in Anlage 6.2 (Software) aufgeführten Software handelt;

      17.12 die von QSC genutzten Rechenzentren und sonstigen Kollokations- und/oder Technikflächen sowie die jeweils hierzu abgeschlossenen Mietverträge an den Standorten Notkestraße 13-15 in 22607 Hamburg, Hanauer Landstraße 320 in 60314 Frankfurt am Main, Kleyer Straße 79 bis 89 in 60326 Frankfurt am Main, Eschborner Landstraße 100 in 60489 Frankfurt am Main, Balanstraße 73 in 81541 München und Am Tower 5 in 90475 Nürnberg;

      17.13 das im Eigentum der QSC stehende Grundstück Grasweg 62-66, 22303 Hamburg, sowie das dort befindliche Rechenzentrum;

      17.14 Hardware, insbesondere Server, die in den Rechenzentren an den in §§ 17.12 und 17.13 genannten Standorten untergebracht ist, soweit sie nicht in Anlage 6.1 (Hardware) oder Anlage 7.1 (Sonstiges Sachanlagevermögen) aufgeführt ist und zwar auch dann, wenn auf der betreffenden Hardware Software für den Geschäftsbereich Telekommunikation betrieben wird;

      17.15 netzwerkspezifische Komponenten, die ausschließlich der Erbringung von Telekommunikationsdiensten dienen, die innerhalb der in §§ 17.12 und 17.13 genannten Rechenzentren und als Hilfsmittel für die Produktion von IT-Diensten benötigt werden; dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, Netzwerk-Switche diverser Hersteller, optische Übertragungstechnik (DWDM-Multiplexer), Loadbalancer sowie diverse Firewall-Komponenten;

      17.16 die von QSC abgeschlossenen Mietverträge über die Gebäude bzw. Büroflächen, in denen sich sowohl die Büroflächen sonstiger Geschäftsbereiche der QSC als auch Büroflächen des Geschäftsbereichs Telekommunikation befinden, an den Standorten


      Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln,


      Lurgiallee 14-16, 60439 Frankfurt,


      Weidestraße 122a, 22083 Hamburg,


      Balanstraße 73, 81541 München,


      Zum Aquarium 6a, 46047 Oberhausen;

      17.17 der „Gruppenvertrag Nr.5.831025“ vom 5. August 2010 mit Allianz Lebensversicherungs-AG (Altersvorsorge für Mitarbeiter) nebst der hierzu geschlossenen Nachtragsvereinbarungen, der „Großkundenrahmenvertrag Full-Service Leasing“ vom 30. April 2013 mit der Mobility Concept GmbH (Rahmenvertrag für Fahrzeug-Leasing) sowie der „Business Auftrag für Sonderkonditionen“ (Sideletter Mobilfunk) mit der Telekom Deutschland GmbH vom 20. Dezember 2016;

      17.18 sämtliche von QSC abgeschlossenen Versicherungsverträge;

      17.19 sämtliche von QSC geschlossenen Verträge über Catering (Kantinen), auch soweit diese Verträge Standorte betreffen, deren Mietverträge gemäß § 12.1.13 auf Plusnet übertragen werden;

      17.20 sämtliche Verträge mit Lieferanten, die überwiegend oder ausschließlich Leistungen für sonstige Geschäftsbereiche erbringen; soweit mit einzelnen Lieferanten mehrere Verträge bestehen, von denen nur ein Teil unter den in Anlage 12.1.10 (Lieferantenverträge) aufgeführten Kreditorennummern geführt wird, werden insbesondere diejenigen Verträge, die nicht unter diesen Kreditorennummern geführt werden, nicht übertragen;

      17.21 sämtliche Bankkonten der QSC und Guthaben bei Kreditinstituten, insbesondere Guthaben auf den in Anlage 17.21 (QSC Bankkonten) genannten Bankkonten;

      17.22 Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten von QSC gegenüber der Creditreform Köln v. Padberg KG und der dieser erteilten Einzugsermächtigungen gegenüber den Debitoren, die bei QSC unter den in Anlage 17.1 (Kunden mit Schwerpunkt in anderen Geschäftsbereichen) aufgeführten Konzernkennungen bei QSC geführt werden;

      17.23 sämtliche betrieblich veranlassten Steuerverbindlichkeiten und Steuerforderungen einschließlich sich aus etwaigen Änderungen aufgrund einer Betriebsprüfung ergebender Verbindlichkeiten und Forderungen, die den Zeitraum vor dem Ausgliederungsstichtag betreffen – auch, soweit sie sich auf den Geschäftsbereich Telekommunikation beziehen. Demgemäß verbleiben bei QSC auch die dafür gebildeten Rückstellungen;

      17.24 Marken und Domain-Rechte, soweit sie nicht ausdrücklich in Anlage 8.1 (Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände) als zu übertragende Domain-Rechte aufgeführt sind; insbesondere nicht übertragen werden alle Domain-Rechte an Internet-Domainnamen mit dem Bestandteil „qsc“;

      17.25 die in Anlage 17.25 (Nicht übertragene IP Adressen) aufgeführten IP Adressen bzw. IP Adressräume sowie die Mitgliedschaft der QSC im RIPE NCC, Amsterdam;

      17.26 sämtliche von QSC gehaltenen Geschäftsanteile an der Q-loud GmbH mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 88029 sowie an der IP Colocation GmbH mit Sitz in Nürnberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 23360;

      17.27 sämtliche von QSC abgeschlossenen Kredit- und Factoringverträge, insbesondere die Schuldscheindarlehensverträge vom 12. Mai 2014, der Konsortialkredit vom 11. März 2016 sowie der Rahmenvertrag über den Kauf von Forderungen vom 19. September 2013, zuletzt geändert am 29. September 2017 mit der Nord/LB, einschließlich der unter den Kreditverträgen beauftragten Avale, soweit es sich nicht um akzessorische Sicherheiten (insbesondere Bürgschaften) für die auf Plusnet übertragenen Verbindlichkeiten bzw. für Verbindlichkeiten aus den auf Plusnet übertragenen Vertragsverhältnissen handelt;

      17.28 eine für zukünftige Verbindlichkeiten von Plusnet gegenüber der Communication Services TELE2 GmbH abgegebene Patronatserklärung vom 25. April 2018;

      17.29 sämtliche Verträge der QSC mit Verbundenen Unternehmen, insbesondere den Plusnet Beteiligungen, unter denen QSC für die betreffenden Verbundenen Unternehmen Leistungen in Bezug auf zentrale Verwaltungsfunktionen wie Finanzen, Recht, Personalverwaltung und/oder Gestellung der Geschäftsführung und zum Teil Leistungen wie Untervermietung von Büro- und Technikflächen, Nutzung von Rechenzentrumsleistungen, Bereitstellung von IT-Leistungen und/oder Catering (Kantinenmitnutzung) erbringt gemäß Anlage 17.29 (Nicht übertragene Dienstleistungsverträge mit Verbundenen Unternehmen);

      17.30 sämtliche Verträge, unter denen QSC den Verbundenen Unternehmen Darlehen gewährt hat, einschließlich solcher Darlehensverträge, die mit Plusnet Beteiligungen geschlossen sind;

      17.31 die zwischen QSC und der fonial GmbH am 20. Februar 2017 abgeschlossene „Vereinbarung über eine Liquiditätsgarantie (2017)“ (einschließlich vergleichbarer Vereinbarungen, die ggf. 2018 geschlossen werden);

      17.32 Vermögensgegenstände, die von QSC aufgrund eines nicht gemäß diesem Ausgliederungs- und Übertragungsvertrag übertragenen Vertrages gemietet, gepachtet, geleast oder lizenziert werden; sowie

      17.33 sonstige nicht dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Rechtsverhältnisse und Rechtspositionen privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur, insbesondere gemäß Anlage 17.33 (Sonstige von der Übertragung ausgenommene Rechtsverhältnisse).

      IV. Modalitäten der Übertragung

      § 18 Vollzugsdatum
      18.1 Die Übertragung der Gegenstände des von der Ausgliederung erfassten Aktiv- und Passivvermögens und der sonstigen Rechte und Pflichten und Rechtsstellungen des übertragenden Rechtsträgers erfolgt mit dinglicher Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers („Vollzugsdatum“).

      18.2 Der übertragende Rechtsträger wird in der Zeit zwischen dem Abschluss dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages und dem Vollzugsdatum das Auszugliedernde Vermögen nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der Vorgaben dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages verwalten bzw. darüber verfügen.

      18.3 Der Besitz an den beweglichen Sachen geht am Vollzugsdatum auf die Plusnet über. Soweit eine Übergabe nicht erfolgt, hält QSC die beweglichen Sachen für die Plusnet gemäß § 930 BGB in Verwahrung. Soweit sich bewegliche Sachen im Besitz Dritter befinden, überträgt QSC ihre Herausgabeansprüche auf die Plusnet.

      § 19 Übergangsbestimmung und künftige konzerninterne Liefer- und Leistungsbeziehungen
      19.1 Soweit Verträge mit Lieferanten, wobei Verträge mit Handelsvertretern und Projektmaklern hiervon ausdrücklich ausgenommen sind, die bei QSC verbleiben, Rechte und Pflichten enthalten, die den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffen, werden die Vertragsparteien sich darum bemühen, dass die bei QSC verbleibende Vereinbarung entsprechend angepasst und eine neue, weitere vertragliche Vereinbarung mit der Plusnet geschlossen wird. Entsprechendes gilt, wenn auf Plusnet übergehende Verträge mit Lieferanten Rechte und Pflichten enthalten, die bei QSC verbleibende Geschäftsbereiche oder Geschäftsbereiche Verbundener Unternehmen betreffen, deren Anteile nicht gemäß § 5 unmittelbar oder mittelbar auf Plusnet übertragen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Vertragsparteien - gegebenenfalls durch schriftliche Vereinbarungen oder durch Einholung der Zustimmung Dritter - dafür Sorge tragen, dass QSC und Plusnet die jeweils für sie erforderlichen Rechte ausüben können oder dass diese Rechte durch QSC im Interesse der Plusnet oder durch Plusnet im Interesse von QSC wahrgenommen werden. Plusnet wird ihrerseits die Verpflichtungen aus diesen Verträgen erfüllen, soweit sie sich auf den Geschäftsbereich Telekommunikation beziehen oder QSC insoweit von diesen Verpflichtungen freistellen. Im Innenverhältnis stellen sich QSC und Plusnet hinsichtlich dieser Rechte und Pflichten so, als sei die Plusnet im Außenverhältnis Vertragspartner geworden. QSC gestattet der Plusnet und ermächtigt die Plusnet dementsprechend, im Außenverhältnis diese Rechte und Pflichten hinsichtlich des Geschäftsbereichs Telekommunikation Dritten gegenüber wahrzunehmen. Entsprechendes gilt auch, soweit Verträge mit Lieferanten, die auf Plusnet übergehen, Rechte und Pflichten enthalten, die nicht den Geschäftsbereich Telekommunikation, sondern andere Geschäftsbereiche betreffen, die bei QSC verbleiben bzw. die Geschäftsbereiche der Verbundenen Unternehmen, bei denen es sich nicht um Plusnet Beteiligungen handelt.

      19.2 QSC und Plusnet beabsichtigen, zur Herstellung neuer konzerninterner Leistungsbeziehungen Dienstleistungsverträge abzuschließen. Dies betrifft insbesondere:

      19.2.1 die Bereitstellung von Leistungen anderer Geschäftsbereiche der QSC, die neben den von Plusnet und ggf. von Plusnet Beteiligungen zu erbringenden Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation gemäß den nach § 12.1 übertragenen Vertrags- und Rechtsverhältnissen geschuldet sind bzw. werden, einschließlich der Leistung „Support 1st Level“, sowie Regelungen, die Plusnet in die Lage versetzen, ihren Bestands- und ggf. auch Neukunden noch nicht vertraglich vereinbarte Leistungen anderer Geschäftsbereiche der QSC anzubieten;

      19.2.2 die Bereitstellung von Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation durch Plusnet, die neben den von QSC zu erbringenden Leistungen anderer Geschäftsbereiche der QSC gemäß den nach § 17 nicht auf Plusnet übertragenen Vertrags- und Rechtsverhältnissen geschuldet sind oder werden, sowie Regelungen, die QSC in die Lage versetzen, ihren Bestands- und Neukunden noch nicht vertraglich vereinbarte Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation anzubieten;

      19.2.3 die Erstattung derjenigen Provisionen durch QSC, die Plusnet Handelsvertretern nach den gemäß § 12.1.3 übertragenen Handelsvertreterverträgen schuldet, soweit diese Provisionen Verträge oder Rechtsverhältnisse mit Kunden betreffen, die nach § 17 nicht auf Plusnet übertragen werden;

      19.2.4 die Erstattung derjenigen Provisionen durch QSC, die Plusnet (i) Handelsvertretern nach den gemäß § 12.1.3 übertragenen Handelsvertreterverträgen bzw. (ii) Projektmaklern nach den gemäß § 12.1.4 übertragenen Projektmaklerverträgen schuldet, soweit diese Provisionen Verträge oder Rechtsverhältnisse mit Kunden betreffen, die nach § 17 nicht auf Plusnet übertragen werden;

      19.2.5 Gebühren bzw. Avalprovisionen für durch QSC zugunsten von Plusnet beauftragte Avale, insbesondere Bankgarantien oder Bankbürgschaften;

      19.2.6 die Nutzung von Funktionen zentraler Verwaltungsbereiche von QSC durch Plusnet, wie Finanzen, Interne Revision und Compliance, Datenschutz, Zentraleinkauf (einschließlich Fuhrparkmanagement und Buchung von Reisen), Personal, Recht, Corporate Communications, Information Security Management, IT Security Management, ITSM, Interne IT und Qualitäts- und Beschwerdemanagement, einschließlich der Verwahrung und Verwaltung nicht am Vollzugstag an Plusnet übergebener beweglicher Sachen insbesondere von Betriebsunterlagen;

      19.2.7 die Forderungsverwaltung für Rechnung von Plusnet;

      19.2.8 den Bezug von IT-Arbeitsplätzen durch Plusnet, insbesondere Bereitstellung und Unterhaltung (i) der für Bürotätigkeit benötigten Hardware, soweit diese nicht gemäß § 6.1 dieses Ausgliederungsvertrages übertragen wurde (z.B. Drucker, Scanner, E-Mail-Server und File-Server), (ii) der auf PCs, Laptops und mobilen Endgeräten genutzten und lokal zu installierenden Software mit Ausnahme des Betriebssystems sowie (iii) des virtuellen Arbeitsplatzes „Enterprise Workplace“ einschließlich Applikationen; soweit die zu installierende oder über den „Enterprise Workplace“ bereitzustellende Software gemäß § 6 auf Plusnet übertragen wurde, ist diese von Plusnet beizustellen;

      19.2.9 den Bezug von (Managed) Housing für die Server, die der Geschäftsbereich Telekommunikation auf den von anderen Geschäftsbereichen der QSC betriebenen Rechenzentrumsflächen selbst betreibt einschließlich damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen wie 24x7 Monitoring und Betreuung des Hardwareaustausches vor Ort sowie von (Managed) Hosting für diejenigen Applikationen, die der Geschäftsbereich Telekommunikation auf (virtuellen) Servern betreibt, die (einschließlich Betriebssystem) von anderen Geschäftsbereichen der QSC betrieben werden;

      19.2.10 die Vernetzung der Standorte und Rechenzentren der QSC untereinander und mit dem Internet, Bereitstellung von Telefonie für die Standorte der QSC einschließlich Bereitstellung einer virtuellen Telefonanlage, Betrieb der nicht auf Plusnet übertragenen DWDM-Multiplexer sowie der Betrieb der standortinternen Netze (LAN/WLAN) mit Ausnahme der LAN in den Rechenzentren durch Plusnet;

      19.2.11 Untermietverträge für die vom Geschäftsbereich Telekommunikation genutzten Büroflächen in den in § 17.16 genannten Gebäuden sowie Untermietverträge über die von übrigen Geschäftsbereichen der QSC genutzten Büroflächen in den Gebäuden, deren Mietverträge gemäß § 12.1.13 auf Plusnet übertragen werden, jeweils einschließlich Mitnutzung der Parkplätze und Sanitärräume;

      19.2.12 wechselseitige Beistellung von Softwarelizenzen, die der jeweils anderen Vertragspartei zustehen, soweit diese benötigt werden, damit Leistungspflichten aus den zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Verträgen erfüllt werden können;

      19.2.13 die Einräumung von unbefristeten Nutzungsrechten an den gemäß § 8.1 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages übertragenen Marken;

      19.2.14 Bereitstellung von Catering (Kantinen) durch QSC; sowie

      19.2.15 die anteilige Beteiligung der Plusnet an den Kosten der von QSC abgeschlossenen Gruppenversicherungsverträge.

      19.3 Vorbehaltlich der Regelung in § 19.1 und soweit nicht bereits eine anderweitige vertragliche Grundlage für künftige Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen QSC und Plusnet besteht, ist QSC unmittelbar auf der Grundlage dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages verpflichtet, mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem Ausgliederungsstichtag die bislang innerhalb der QSC für den Geschäftsbereich Telekommunikation erbrachten Lieferungen und Leistungen zu marktüblichen Konditionen für Plusnet zu erbringen bzw. dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen, die von anderen Konzerngesellschaften erbracht wurden, im Innenverhältnis zwischen den Vertragsparteien mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem Ausgliederungsstichtag weiterhin erbracht werden.

      19.4 Vorbehaltlich der Regelung in § 19.1 und soweit nicht bereits eine anderweitige vertragliche Grundlage für künftige Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen QSC und Plusnet besteht, ist Plusnet unmittelbar auf der Grundlage dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages verpflichtet, die vom Geschäftsbereich Telekommunikation bislang innerhalb von QSC gegenüber anderen Geschäftsbereichen oder anderen Konzernunternehmen erbrachten Leistungen zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

      19.5 QSC wird auf der Webseite www.qsc.de an einer von QSC nach freiem Ermessen wählbaren Stelle einen Link zu der Webseite von Plusnet bereitstellen, unter dem die von Plusnet zukünftig angebotenen Telekommunikationsdienste beworben werden. QSC kann diesen Link jederzeit nach eigenem Ermessen wieder entfernen. Zudem gestattet QSC der Plusnet die Nutzung der Domain www.myqsc.de zum Betrieb eines Self-Service-Portals bis zum 31. Dezember 2019. Plusnet wird sich bemühen, die Domain bereits früher durch eine eigene Domain zu ersetzen. Geschieht dies vor dem 31. Dezember 2019 gestattet QSC der Plusnet auf der Website www.myqsc.de bis zum 31. Dezember 2019 einen Link zu der betreffenden neuen Website zu schalten. Schließlich gestattet QSC der Plusnet auf der Website www.qscplus.de, die im Dezember 2017 durch die Website www.plusnet-webservices.de abgelöst wurde, bis zum 31. Dezember 2018 einen Link zur Website www.plusnet-webservices.de zu schalten. QSC und Plusnet sind durch die Regelungen in diesem § 19 nicht gehindert, zukünftig die Leistungs- und Lieferbeziehungen durch gesonderte Verträge zu regeln.

      § 20 Auffangbestimmungen
      20.1 Sofern bestimmte Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, Rechte und Pflichten, Verträge oder sonstige Rechtsstellungen sowie Daten in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag bzw. den Anlagen nicht ausdrücklich erwähnt sind, aber bei wirtschaftlicher Betrachtung dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen sind (insbesondere alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Geschäftsbereichs Telekommunikation), so werden diese Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rechtsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten aus Vertragsverhältnissen bzw. sonstigen Rechtsverhältnissen ebenfalls im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet übertragen, soweit in diesem Vertrag nicht explizit etwas anderes geregelt ist, Vermögensgegenstände insbesondere nicht explizit von der Übertragung ausgenommen worden sind. Eine Anpassung der Gegenleistung findet insoweit nicht statt.

      20.2 Soweit QSC oder ein Dritter auf Rechnung der QSC Leistungen im Hinblick auf das Auszugliedernde Vermögen erbringt oder seit dem Ausgliederungsstichtag erbracht hat, die bei einem Wirksamwerden der Ausgliederung zum Ausgliederungsstichtag unmittelbar oder mittelbar von der Plusnet hätten erbracht werden müssen, kann QSC von der Plusnet gegen angemessenen Nachweis Erstattung der erbrachten Leistungen verlangen.

      20.3 Soweit bestimmte Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens oder sonstige Rechte und Pflichten oder Rechtsstellungen, insbesondere aus Verträgen, sowie Daten, die nach diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag auf die Plusnet übergehen sollen, nicht schon kraft Gesetzes mit der Eintragung der Ausgliederung auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen, wird QSC diese Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens und die sonstigen Rechte und Pflichten oder Rechtsstellungen sowie Daten auf die Plusnet übertragen. Die Plusnet ist verpflichtet, der Übertragung zuzustimmen. Ist die Übertragung auf den übernehmenden Rechtsträger im Außenverhältnis nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich oder unzweckmäßig, werden sich der übertragende und der übernehmende Rechtsträger im Innenverhältnis so stellen, als wäre die Übertragung auch im Außenverhältnis zum Ausgliederungsstichtag erfolgt. In diesem Fall wird QSC den betreffenden Vermögensgegenstand und/oder das betreffende Rechtsverhältnis treuhänderisch in eigenem Namen für Rechnung und Weisung der Plusnet halten bzw. fortführen und, soweit rechtlich zulässig, der Plusnet den Vermögensgegenstand und/oder das betreffende Rechtsverhältnis auf Dauer zur Nutzung überlassen. Die Vertragsparteien werden im Zusammenhang mit einer Übertragung nach § 20.3 Satz 1 alle erforderlichen oder zweckdienlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen einleiten und an ihnen mitwirken, um das Auszugliedernde Vermögen zu übertragen.

      20.4 Soweit für die Übertragung von bestimmten Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens oder von sonstigen Rechten und Pflichten, Verträgen sowie Daten die Zustimmung Dritter oder eine öffentlich-rechtliche Genehmigung erforderlich ist, werden sich der übertragende Rechtsträger und der übernehmende Rechtsträger bemühen, die Zustimmung oder Genehmigung zu beschaffen. Falls die Zustimmung oder Genehmigung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreichbar ist, gilt im Verhältnis der beiden Gesellschaften die Regelung gemäß vorstehendem § 20.3 Satz 3 und Satz 4 entsprechend.

      20.5 Soweit bestimmte Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, Rechte und Pflichten, Verträge oder sonstige Rechtsstellungen sowie Daten nach diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag nicht übergehen sollen, aber aus rechtlichen Gründen auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen, ist der übernehmende Rechtsträger zur Rückübertragung an den übertragenden Rechtsträger verpflichtet. Der übernehmende Rechtsträger wird in diesem Zusammenhang auf Kosten des übertragenden Rechtsträgers alle erforderlichen oder zweckdienlichen Maßnahmen einleiten und an allen erforderlichen oder zweckdienlichen Rechtshandlungen mitwirken, um die Rechte auf den übertragenden Rechtsträger zurück zu übertragen. Im Innenverhältnis werden sich die Vertragsparteien so stellen, als wären die in Satz 1 genannten Wirtschaftsgüter und Rechte nicht übergegangen.

      20.6 Die vorstehende Regelung in § 20.5 gilt entsprechend, wenn Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, Rechte und Pflichten, Verträge oder sonstige Rechtsstellungen sowie Daten nach diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag übergehen, die irrtümlich dem Auszugliedernden Vermögen zugeordnet worden sind.

      § 21 Mitwirkungspflichten
      21.1 Der übertragende Rechtsträger und der übernehmende Rechtsträger werden alle Erklärungen abgeben, alle Urkunden ausstellen und alle sonstigen Handlungen vornehmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung des Auszugliedernden Vermögens erforderlich oder zweckdienlich sind.

      21.2 Die Plusnet erhält zum Vollzugsdatum sämtliche ausschließlich dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden oder im Zusammenhang mit diesem durch QSC geführten Geschäftsunterlagen, insbesondere Vertrags- und Genehmigungsunterlagen, Betriebsvorschriften, Betriebshandbücher und Personalunterlagen. Die Plusnet erhält auch alle Urkunden, die zur Geltendmachung der auf sie übergehenden Rechte erforderlich sind. Die Plusnet wird die Bücher und sonstigen Aufzeichnungen innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für QSC verwahren und sicherstellen, dass QSC Einblick in diese Geschäftsunterlagen nehmen und sich Ablichtungen fertigen kann. Soweit eine Übergabe nicht erfolgt, hält QSC die Betriebsunterlagen gemäß § 930 BGB in Verwahrung. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln. In solche Unterlagen, die QSC für Plusnet verwahrt oder die nicht ausschließlich dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen sind und deren Kenntnis für die Plusnet zur Fortführung des Geschäftsbereichs Telekommunikation erforderlich ist, wird QSC der Plusnet auf Verlangen Einsicht geben bzw. hiervon auf Kosten der Plusnet Kopien zur Verfügung stellen.

      21.3 Bei behördlichen Verfahren, insbesondere steuerlichen Außenprüfungen und steuerlichen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, die das Auszugliedernde Vermögen betreffen, werden sich die Vertragsparteien gegenseitig unterstützen. Sie werden sich insbesondere gegenseitig sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die zur Erfüllung steuerlicher oder sonstiger behördlicher Anforderungen oder zur Erbringung von Nachweisen gegenüber Steuerbehörden oder sonstigen Behörden oder Gerichten notwendig oder zweckmäßig sind, und wechselseitig auf eine angemessene Unterstützung durch ihre Arbeitnehmer hinwirken. Gesetzliche Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben unberührt.

      § 22 Gläubigerschutz und Innenausgleich
      Soweit sich aus diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag keine andere Verteilung von Lasten und Haftungen aus oder im Zusammenhang mit dem Auszugliedernden Vermögen ergibt, gelten die nachfolgenden Regelungen:

      22.1 Wenn und soweit der übertragende Rechtsträger aufgrund der Bestimmungen in § 133 UmwG oder anderer Bestimmungen von Gläubigern für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen sowie aus Haftungsverhältnissen in Anspruch genommen wird, die nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen werden sollen, hat der übernehmende Rechtsträger den übertragenden Rechtsträger auf erste Anforderung von der jeweiligen Verbindlichkeit, Verpflichtung oder Haftung freizustellen. Gleiches gilt für den Fall, dass der übertragende Rechtsträger von solchen Gläubigern auf Sicherheitsleistung in Anspruch genommen wird.

      22.2 Wenn und soweit umgekehrt der übernehmende Rechtsträger aufgrund der Bestimmungen in § 133 UmwG oder anderer Bestimmungen von Gläubigern für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen sowie aus Haftungsverhältnissen in Anspruch genommen wird, die nach Maßgabe dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages nicht auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen werden sollen, hat der übertragende Rechtsträger den übernehmenden Rechtsträger auf erste Anforderung von der jeweiligen Verbindlichkeit, Verpflichtung oder Haftung freizustellen. Gleiches gilt für den Fall, dass der übernehmende Rechtsträger von solchen Gläubigern auf Sicherheitsleistung in Anspruch genommen wird.

      § 23 Gewährleistungsausschluss
      QSC leistet keine Gewähr für die Beschaffenheit und den Bestand der von ihr nach Maßgabe dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages übertragenen Gegenstände und/oder Rechtsverhältnisse des Aktiv- und Passivvermögens. Gewährleistungsansprüche des übernehmenden Rechtsträgers gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber QSC werden hiermit, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus vorvertraglichen Pflichtverletzungen (culpa in contrahendo), positiver Forderungsverletzung und/oder der Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen. Der übernehmende Rechtsträger stellt den übertragenden Rechtsträger von jeglicher Inanspruchnahme öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur hinsichtlich der gemäß diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag übertragenen Gegenstände und/oder Rechtsverhältnisse sowie des Auszugliedernden Vermögens im Ganzen – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf erstes Anfordern frei. Im Falle der Inanspruchnahme des übernehmenden Rechtsträgers stehen dem übernehmenden Rechtsträger keine Regressansprüche gegen den übertragenden Rechtsträger zu. Etwaige Rücktrittsrechte in diesem Zusammenhang sind ebenfalls ausgeschlossen.

      V. Gegenleistung und Kapitalmaßnahmen, besondere Rechte und Vorteile

      § 24 Gewährung von Geschäftsanteilen und Kapitalerhöhung
      24.1 QSC erhält als Gegenleistung für die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens auf die Plusnet 1.000 neue Geschäftsanteile an der Plusnet mit den laufenden Nummern 999.001 bis 1.000.000 im Nennbetrag von je EUR 1,00. Bei den gemäß diesem § 24.1 zu gewährenden Geschäftsanteilen an der Plusnet handelt es sich um die durch die Kapitalerhöhung gemäß § 24.2 zu schaffenden neuen Geschäftsanteile.

      24.2 Zur Durchführung der Ausgliederung wird der übernehmende Rechtsträger sein Stammkapital von EUR 999.000,00 um EUR 1.000,00 gegen Sacheinlage durch Ausgabe von 1.000 neuen Geschäftsanteilen an QSC im Nennbetrag von je EUR 1,00 auf EUR 1.000.000,00 erhöhen. Die neuen Geschäftsanteile erhalten die laufenden Nummern 999.001 bis 1.000.000.

      24.3 Die neuen Geschäftsanteile werden mit Gewinnbezugsrecht ab dem 1. Januar 2018 gewährt. Falls sich der Ausgliederungsstichtag gemäß § 28.2 verschiebt, verschiebt sich der Beginn der Gewinnberechtigung der zu gewährenden Geschäftsanteile entsprechend.

      24.4 Die Sacheinlage wird durch die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens erbracht. Weitere Zuzahlungen sind nicht zu leisten. Soweit der Wert, zu dem die durch QSC erbrachte Sacheinlage von der Plusnet übernommen wird, also der handelsrechtliche Buchwert des Auszugliedernden Vermögens zum Ausgliederungsstichtag den in § 24.2 genannten Betrag der Stammkapitalerhöhung übersteigt, wird dieser Betrag in die Kapitalrücklage der Plusnet gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt, ist jedoch nicht als Agio geschuldet.

      § 25 Keine Gewährung besonderer Rechte und Vorteile
      25.1 Rechte oder andere Maßnahmen für einzelne Anteilsinhaber oder für Inhaber besonderer Rechte i.S.d. § 126 Abs. 1 Nr. 7 UmwG werden vorbehaltlich des folgenden Satzes nicht gewährt und sind auch nicht vorgesehen. QSC hat an Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführungen Verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmer von QSC und Verbundener Unternehmen im Rahmen der Aktienoptionspläne 2006, 2012 und 2015 Wandelschuldverschreibungen ausgegeben, die Inhabern der Wandelschuldverschreibungen („Anleihegläubiger“) Wandlungsrechte zum Erwerb von Aktien der QSC nach Maßgabe der jeweiligen Anleihebedingungen gewähren. Die Rechte der Anleihegläubiger aus den Wandelschuldverschreibungen werden durch die Ausgliederung nicht berührt und sind von QSC nach Maßgabe der Anleihebedingungen der Aktienoptionspläne 2006, 2012 und 2015 unverändert zu erfüllen.

      25.2 Besondere Vorteile i.S.d. § 126 Abs. 1 Nr. 8 UmwG, insbesondere für Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrats der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften oder einen Abschlussprüfer einer beteiligten Gesellschaft, werden nicht gewährt.

      VI. Arbeitsrechtliche Folgen der Ausgliederung

      § 26 Folgen für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen
      26.1 Da der zu QSC gehörende Teil des mit der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG bestehenden gemeinsamen Betriebs Telekommunikation auf die Plusnet ausgegliedert wird, gehen die Arbeitsverhältnisse sämtlicher Arbeitnehmer der QSC, die zum Vollzugszeitpunkt diesem Betriebsteil zuzuordnen sind, mit dem Wirksamwerden der Ausgliederung gemäß § 324 UmwG i.V.m. § 613a Abs. 1 BGB mit allen Rechten und Pflichten auf den übernehmenden Rechtsträger über, sofern der jeweils betroffene Arbeitnehmer dem Betriebsteilübergang nicht widerspricht (vgl. § 26.2). Sämtliche dem Betriebsteil Telekommunikation zuzuordnenden Arbeitnehmer der QSC sind in der Anlage 13.1 (Arbeitnehmer) anonymisiert aufgeführt.

      26.2 Die in § 613a Abs. 5 BGB vorgesehene Unterrichtung der Arbeitnehmer über den Grund sowie den geplanten Zeitpunkt des Übergangs und über die dargestellten Folgen und in Aussicht genommenen Maßnahmen wird vor dem Zeitpunkt des Übergangs des zur QSC gehörenden Teils des mit der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG bestehenden gemeinsamen Betriebs Telekommunikation durch ein gesondertes Anschreiben an die Arbeitnehmer erfolgen. Den Arbeitnehmern steht nach § 613a Abs. 6 BGB ein Widerspruchsrecht gegen den Betriebs(teil)übergang zu. Durch die Ausgliederung verschlechtert sich die kündigungsrechtliche Stellung der von dem Betriebs(teil)übergang betroffenen Arbeitnehmer der QSC nach Maßgabe des § 323 Abs. 1 UmwG für die Dauer von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ausgliederung nicht. Gemäß § 324 UmwG i.V.m. § 613a Abs. 4 BGB dürfen keine Kündigungen wegen des Betriebs(teil)übergangs infolge der Ausgliederung ausgesprochen werden. Das Recht zur Kündigung aus anderen Gründen bleibt unberührt (§ 613a Abs. 4 Satz 2 BGB). Bei allen von der Dienstzeit abhängigen Regelungen werden die bei der QSC erdienten bzw. von ihr anerkannten Dienstzeiten angerechnet.

      26.3 Weder die QSC noch die Plusnet unterliegen tarifvertraglichen Regelungen.

      26.4 Der im mit der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG bestehenden gemeinsamen Betrieb Telekommunikation gewählte Spartenbetriebsrat TK bleibt nach dem Übergangszeitpunkt unverändert im Amt, wird nach der Ausgliederung bei Plusnet aber als unternehmenseinheitlicher Betriebsrat agieren.

      26.5 Die bestehenden Betriebsvereinbarungen bleiben auch nach der Ausgliederung unverändert bestehen.

      26.6 Im Hinblick auf Ansprüche und Versorgungsanwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung wird auf die Regelungen in § 13 verwiesen.

      26.7 Maßnahmen, die zu einem Verlust der betriebsverfassungsrechtlichen Identität des bei der QSC verbleibenden Betriebes führen, sind nicht geplant. Der bei der QSC bestehende Spartenbetriebsrat IT bleibt im Amt und agiert nach der Ausgliederung wieder als unternehmenseinheitlicher Betriebsrat. Die zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretung entfällt und wird, soweit rechtlich zulässig durch den dann möglichen Konzernbetriebsrat abgelöst.

      26.8 Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag wird dem/der Vorsitzenden des Spartenbetriebsrats IT und dem/der Vorsitzenden des Spartenbetriebsrats TK unter Beachtung von § 126 Abs. 3 UmwG sowie der Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses zugeleitet.

      26.9 Die mitbestimmungsrechtliche Situation bei der QSC und der Plusnet ändert sich durch die Ausgliederung nicht. Der Aufsichtsrat der QSC wird auch nach der Ausgliederung weiterhin aus sechs Mitgliedern bestehen, von denen zwei Mitglieder gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Drittelbeteiligungsgesetz („DrittelbG“) von den Arbeitnehmern gewählt werden. Bei der Plusnet besteht kein Aufsichtsrat und ein solcher ist auch nach dem Wirksamwerden der Ausgliederung nicht zu bilden.

      26.10 Sonstige Maßnahmen im Sinne des § 126 Abs. 1 Nr. 11 UmwG als unmittelbare Folge der Ausgliederung sind nicht geplant.

      26.11 Die Plusnet haftet ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Betriebsteilübergangs unbeschränkt für alle, auch rückständigen Ansprüche aus den übergehenden Arbeitsverhältnissen der Arbeitnehmer, die bislang bei der QSC angestellt sind. QSC und die Plusnet haften gesamtschuldnerisch gemäß § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB für Verpflichtungen nach § 613a Abs. 1 BGB, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr nach diesem Zeitpunkt fällig werden. QSC und die Plusnet haften gesamtschuldnerisch weiter für solche Verpflichtungen aus diesen Arbeitsverhältnissen, die vor dem Wirksamwerden des Betriebsteilübergangs begründet worden sind und vor Ablauf von fünf Jahren nach der Ausgliederung fällig und daraus Ansprüche in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BGB bezeichneten Art festgestellt sind oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird (§ 133 Abs. 1 und 3 UmwG). Für vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung begründete Versorgungsverpflichtungen auf Grund des Betriebsrentengesetzes beträgt die vorstehend genannte Frist zehn Jahre. Ob ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis besteht und unter welchen Voraussetzungen er geltend zu machen ist, bestimmt sich weiterhin nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag.

      VII. Sonstiges

      § 27 Kosten und Steuern
      27.1 Die Kosten für die notarielle Beurkundung dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages trägt der übernehmende Rechtsträger. Die Kosten der Hauptversammlung und der Gesellschafterversammlung sowie die Kosten der Anmeldung und Eintragung in das Handelsregister trägt jede Vertragspartei selbst. Die übrigen für die Vorbereitung und Durchführung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages anfallenden Kosten trägt der übertragende Rechtsträger. Diese Regeln gelten auch, falls die Ausgliederung nicht wirksam wird.

      27.2 Die Vertragsparteien werden in allen steuerlichen Angelegenheiten, die im Hinblick auf die Ausgliederung von Bedeutung sind, vertrauensvoll zusammenarbeiten. Soweit es für die steuerliche Behandlung der Ausgliederung notwendig ist, werden die Vertragsparteien sich gegenseitig Informationen zur Verfügung stellen und Einsicht in steuerlich relevante Unterlagen gewähren.

      27.3 Die Vertragsparteien gehen übereinstimmend davon aus, dass die Ausgliederung und die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer unterliegen (§ 1 Abs. 1a UStG). Sollte durch die Ausgliederung und die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens wider Erwarten Umsatzsteuer entstehen, hat der übernehmende Rechtsträger diese an den übertragenden Rechtsträger nach Vorlage einer den Vorschriften des UStG entsprechenden Rechnung zu erstatten.

      § 28 Wirksamwerden, Verzögerung der Abwicklung und Rücktrittsvorbehalt
      28.1 Dieser Ausgliederungs- und Übernahmevertrag wird erst wirksam, wenn die Hauptversammlung der QSC und die Gesellschafterversammlung der Plusnet ihm zugestimmt haben und die Ausgliederung in das Handelsregister der Plusnet und das Handelsregister der QSC eingetragen ist.

      28.2 Sollte die Ausgliederung nicht bis zum Ablauf des 28. Februar 2019 durch Eintragung in das Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden sein, so gilt Folgendes:

      Der Ausgliederung wird, abweichend von § 3.2 dieses Ausgliederungsvertrages, die Bilanz der QSC zum 31. Dezember 2018, 24:00 Uhr, als Schlussbilanz zugrunde gelegt. Abweichend von § 2.1 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages gilt der 1. Januar 2019, 0:00 Uhr, als Ausgliederungsstichtag und abweichend von § 2.2 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages soll der 31. Dezember 2018, 24:00 Uhr der Steuerliche Übertragungsstichtag sein. Die Gewinnbeteiligung der als Gegenleistung zu gewährenden Geschäftsanteile an der Plusnet beginnt, abweichend von § 24.3 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages, am 1. Januar 2019. Bei einer weiteren Verzögerung des Wirksamwerdens der Ausgliederung über den 28. Februar des jeweiligen Folgejahres hinaus verschieben sich die Stichtage entsprechend der vorstehenden Regelung um jeweils ein Jahr.

      28.3 Sollte die Ausgliederung nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 durch Eintragung in das Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden sein, kann jede Vertragspartei durch schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung von diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zurücktreten. Jede Vertragspartei kann auf bestehende Rücktrittsrechte verzichten.

      § 29 Schlussbestimmungen
      29.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag ist Köln.

      29.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages einschließlich der Abbedingung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform, soweit nicht weitergehende Formvorschriften einzuhalten sind.

      29.3 Die Anlagen sind wesentlicher Bestandteil dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages.

      29.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages und seiner übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung, die nach Form, Inhalt, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag.

      Bezugsurkunde und Anlagen zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag

      Die zu notarieller Urkunde des Notars Dr. Stefan Klein am 8., 9., 11., 14. und 15. Mai 2018 mit der UR. Nr. K 652 für 2018 errichtete Bezugsurkunde nebst Anlagen hat folgenden wesentlichen Inhalt:

      Der Bezugsurkunde sind die im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag genannten auf den 1. Januar 2018, 0:00 Uhr („Anlagenstichtag“) erstellten Anlagen beigefügt. Soweit im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag auf Anlagen Bezug genommen wird, verstehen sich diese Bezugnahmen als Verweisungen auf die entsprechende Anlage der Bezugsurkunde.

      Die Anlagen sind jeweils ab dem Anlagenstichtag bis zur Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister der QSC AG als übertragendem Rechtsträger („Vollzugsdatum“) um für Rechnung des Geschäftsbereichs Telekommunikation erfolgende Zu- und Abgänge der in der jeweiligen Anlage bezeichneten Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, sonstigen Vertrags- und Rechtsverhältnisse sowie um Zu- und Abgänge von Arbeitnehmern, einschließlich nach dem Anlagenstichtag dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnender neu begründeter Arbeitsverhältnisse, sowie um an die Stelle der in den Anlagen bezeichneten Vermögensgegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, Vertrags- und Rechtsverhältnisse tretende Surrogate fortzuschreiben. Die Verweise im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag beziehen sich auch auf die fortgeschriebenen Anlagen.

      Die ab dem Anlagenstichtag für Rechnung des Geschäftsbereichs Telekommunikation bis zum Vollzugsdatum hinzuerworbenen und in den fortgeschriebenen Anlagen erfassten oder unter Bezugnahme auf die fortgeschriebenen Anlagen erfassten dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Vermögensgegenstände, Vertrags- und sonstigen Rechtsverhältnisse werden im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen bzw. werden, soweit erforderlich, insbesondere sofern diese nicht bereits im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übergehen, nach dem Vollzugsdatum jeweils ohne Anpassung der Gegenleistung auf die Plusnet GmbH übertragen. Die Plusnet GmbH ist verpflichtet, der Übertragung zuzustimmen.

      Die Anlagen zur Bezugsurkunde haben folgenden wesentlichen Inhalt:

      Anlage 3.1 (Ausgliederungsbilanz) enthält die Ausgliederungsbilanz.

      Anlage 4.1.2 (Organigramm Geschäftsbereich Telekommunikation) enthält eine graphische Darstellung zur betrieblichen Organisation des Geschäftsbereichs Telekommunikation.

      Anlage 5 (Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Beteiligungen und Unternehmensverträge) führt die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragenden Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstigen Unternehmensbeteiligungen nebst der zu übertragenden Unternehmensverträge auf.

      Anlage 6.1 (Hardware) listet die zu übertragende Hardware auf.

      Anlage 6.2 (Software) dient der Bestimmung der dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden und zu übertragenden Software (Drittsoftware und eigenentwickelte Software).

      Anlage 7.1 (Sonstiges Sachanlagevermögen) konkretisiert insbesondere unter Bezugnahme auf die in der Anlage bezeichneten Räumlichkeiten die mit Ausnahme von Hardware und Software wesentlichen sonstigen dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden und an die Plusnet GmbH im Wege der Ausgliederung zu übertragenden Gegenstände des Sachanlagevermögens.

      Anlage 8.1 (Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände) führt mit Ausnahme von Software die wesentlichen in überwiegendem Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich Telekommunikation stehenden sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände, wie insbesondere Marken und damit im Zusammenhang stehende Vertrags- und Rechtsverhältnisse, Domains und IP Adressen auf, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 8.2 (Lieferantenstamm) führt Kreditorennummern der wesentlichen dem Geschäftsbereich zuzuordnenden Lieferanten auf.

      Anlage 9 (Sonstige Forderungen und Rechtsverhältnisse) enthält sonstige Forderungen und Rechtsverhältnisse, die dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen und nicht bereits anderweitig im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag als übergehend aufgeführt sind, die ebenfalls im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 10.1 (Gegenstände des Umlaufvermögens) führt die wesentlichen dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Vorräte und sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens auf, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 11.1 (Sonstige Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse) führt sonstige dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnende Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse auf, die nicht bereits anderweitig im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag als übergehend aufgeführt sind und die ebenfalls im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.1 (Kunden) enthält eine Auflistung der Konzernkennungen der Kunden, deren Vertragsverhältnisse im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.3 (Handelsvertreter) führt Handelsvertreter-IDs auf, durch die sich diejenigen Handelsvertreter identifizieren lassen, deren Verträge mit der QSC AG im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.4 (Projektmaklerverträge) führt die Vertragsnummern der Projektmaklerverträge auf, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.10 (Lieferantenverträge) enthält eine Auflistung der Kreditorennummern von Lieferanten, deren Verträge mit der QSC AG im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.11 (Berater) führt die Verträge bzw. Rahmenverträge sowie die unter den Rahmenverträgen geschlossenen Einzelverträge über Beratungsleistungen auf, die den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffen und die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.12 (Leiharbeitnehmer) enthält eine Auflistung von Vertragsverhältnissen über Leiharbeitnehmer, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.13 (Mietverträge Büroflächen) führt im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Mietverträge über Büroflächen auf.

      Anlage 12.1.14 (Mietverträge Antennenstandorte) führt im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Mietverträge über Antennenstandorte (WLL) auf.

      Anlage 12.1.15 (Mietverträge Kollokations- und Technikflächen) führt im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Mietverträge über Kollokations- und Technikflächen auf.

      Anlage 12.1.16 (Leasingeinzelverträge) führt im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Leasingeinzelverträge über Dienstwagen auf, die von Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation genutzt werden.

      Anlage 12.1.17 (Mobilfunkeinzelverträge) führt im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Mobilfunkeinzelverträge auf, die für die dienstliche Nutzung der Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Telekommunikation abgeschlossen wurden.

      Anlage 12.1.18 (Telekommunikationsverträge mit Verbundenen Unternehmen) führt im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Verträge mit Verbundenen Unternehmen über Telekommunikationsleistungen und damit verwandte Leistungen auf.

      Anlage 12.1.19 (Leasingverträge Hardware) führt Hardwareleasingverträge und Wartungsverträge auf, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.21 (Vereinbarungen Vorabstimmung Anbieterwechsel) führt Vereinbarungen zur Durchführung der Vorabstimmung im Rahmen des Anbieterwechsels auf, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.23 (Sonstige Verträge) enthält sonstige dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnende vertragliche Rechtsverhältnisse und Rechtspositionen, die nicht bereits anderweitig im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag als übergehend aufgeführt sind, und die ebenfalls im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.3 (Sonstige Rechtsverhältnisse) enthält eine Auflistung von sonstigen Rechtsverhältnissen, insbesondere Geheimhaltungsvereinbarungen, Letters of Intent, Memoranda of Understanding und ähnliche Vereinbarungen, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 13.1 (Arbeitnehmer) führt anonymisiert die dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Arbeitnehmer der QSC AG auf, deren Arbeitsverhältnisse auf die Plusnet GmbH übergehen, sofern am Vollzugsdatum Arbeitsverhältnisse bestehen und die Arbeitnehmer dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse nicht widersprechen.

      Anlage 14.2 (Prozessrechtsverhältnisse, Mahnverfahren und öffentlich-rechtliche Verfahren) führt wesentliche im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Prozessverhältnisse, Mahnverfahren und öffentlich-rechtliche Verfahren auf.

      Anlage 14.4 (Bundesnetzagentur) führt dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnende Verfügungen der Bundesnetzagentur auf.

      Anlage 15.1 (Rechte nach dem TKG und sonstige öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse) führt die zu übertragenden Frequenzzuteilungen nach § 55 Abs. 8 TKG, Rufnummernzuteilungen gemäß § 66 TKG sowie öffentlich-rechtliche, insbesondere telekommunikationswegerechtliche Gestattungen i.S.v. §§ 68 ff. TKG, privatrechtliche Nutzungsverträge und -gestattungen, insbesondere Nutzungsverträge und Grundstückseigentümererklärungen nach § 45a TKG auf.

      Anlage 15.4 (Mitgliedschaften) führt dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnende und zu übertragende Mitgliedschaften in öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder privatrechtlichen Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen auf.

      Anlage 17.1 (Kunden mit Schwerpunkt in anderen Geschäftsbereichen) führt die Konzernkennungen derjenigen Kunden auf, deren Vertragsverhältnisse mit der QSC AG nicht im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 17.5 (Nicht übertragene Projektmaklerverträge) enthält eine Auflistung der Vertragsnummern der Projektmaklerverträge, die nicht im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 17.21 (QSC Bankkonten) enthält eine Auflistung bei der QSC AG verbleibender Bankkonten.

      Anlage 17.25 (Nicht übertragene IP Adressen) führt bei der QSC AG verbleibende IP Adressen auf.

      Anlage 17.29 (Nicht übertragene Dienstleistungsverträge mit Verbundenen Unternehmen) führt Dienstleistungsverträge mit Verbundenen Unternehmen auf, die nicht im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 17.33 (Sonstige von der Übertragung ausgenommene Rechtsverhältnisse) enthält sonstige, nicht dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnende Rechtsverhältnisse und Rechtspositionen, die bei der QSC AG verbleiben.

      Zugängliche Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 7

      Von der Einberufung der Hauptversammlung der QSC AG an sind folgende Unterlagen auf der Internetseite der QSC AG unter www.qsc.de/hv_zugänglich:


      Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 15. Mai 2018 zwischen der QSC AG und der Plusnet GmbH nebst Bezugsurkunde einschließlich sämtlicher Anlagen zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag;


      Gemeinsamer Ausgliederungsbericht des Vorstands der QSC AG und der Geschäftsführung der Plusnet GmbH gemäß § 127 UmwG;


      Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte für die QSC AG sowie für den Konzern für die Geschäftsjahre 2015, 2016, 2017;


      Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss der Plusnet GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr 2017.

      8.
      Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der QSC AG und der Plusnet GmbH, Köln, vom 14. Mai 2018

      Die QSC AG hält direkt sämtliche Geschäftsanteile an der Plusnet GmbH, Köln. Die QSC AG als herrschendes Unternehmen und die Plusnet GmbH als abhängiges Unternehmen haben am 14. Mai 2018 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.

      Der Abschluss eines wirksamen und durchgeführten Gewinnabführungsvertrags ist Voraussetzung für die Begründung einer körperschaftsteuerlichen und einer gewerbesteuerlichen Organschaft. Diese ertragsteuerlichen Organschaften haben den Vorteil, dass positive und negative Ergebnisse der dem Organkreis zugehörigen Gesellschaften zeitgleich verrechnet werden können. Mit dem Abschluss eines Beherrschungsvertrags unterstellt die Plusnet GmbH ihre Leitung der QSC AG, wodurch sichergestellt wird, dass die Plusnet GmbH einer einheitlichen Leitung unterstellt wird, was auch der Festigung der Konzernbeziehung zur QSC AG dient.

      Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Plusnet GmbH. Deren Gesellschafterversammlung hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 15. Mai 2018 zugestimmt. Der Vertrag bedarf darüber hinaus zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der QSC AG.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der QSC AG als herrschendem Unternehmen und der Plusnet GmbH mit Sitz in Köln als abhängigem Unternehmen vom 14. Mai 2018 wird zugestimmt.

      Der zwischen der QSC AG und Plusnet GmbH am 14. Mai 2018 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Inhalt:

      Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
      Zwischen der

      QSC AG
      Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln
      (Amtsgericht Köln, HRB 28281)
      – im Folgenden „AG“ genannt –
      und der

      Plusnet GmbH
      Mathias-Brüggen-Straße. 55, 50829 Köln
      (Amtsgericht Köln, HRB 92510)
      – im Folgenden „GmbH“ genannt –

      wird folgender Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen:

      § 1
      Beherrschung
      (1)
      Die GmbH unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der AG. Die AG ist demgemäß berechtigt, der Geschäftsführung der GmbH hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Die Geschäftsführer der GmbH sind verpflichtet, in entsprechender Anwendung des § 308 AktG die Weisungen der AG zu befolgen. Unbeschadet des Weisungsrechts obliegen die Geschäftsführung und die Vertretung der GmbH weiterhin den Geschäftsführern der GmbH.

      (2)
      Weisungen bedürfen der Textform.

      § 2
      Gewinnabführung
      (1)
      Die GmbH verpflichtet sich, während der Vertragsdauer ihren ganzen Gewinn entsprechend allen Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an die AG abzuführen. Abzuführen ist – vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Absatz (2) – der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um die Beträge, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften ausschüttungsgesperrt sind. § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gilt entsprechend.

      (2)
      Die GmbH kann mit Zustimmung der AG Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in die anderen Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB, die während der Dauer dieses Vertrages gebildet werden, sind auf Verlangen der AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Die Verlustverrechnung mit und die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von anderen Gewinnrücklagen und von Gewinnvorträgen, die vor Inkrafttreten dieses Vertrages gebildet wurden bzw. entstanden sind, sowie von Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 HGB (gleichgültig, ob deren Bildung vor oder nach Inkrafttreten dieses Vertrages erfolgte), ist ausgeschlossen.

      (3)
      Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für den gesamten Gewinn des Geschäftsjahres der GmbH, in dem dieser Vertrag gemäß § 4 in Kraft tritt (Rückwirkung der Gewinnabführung zum Geschäftsjahresanfang). Der Anspruch auf Gewinnabführung wird mit Ablauf des letzten Tages eines Geschäftsjahres der GmbH fällig, für das der jeweilige Anspruch besteht, und ist ab diesem Zeitpunkt in gesetzlicher Höhe zu verzinsen. Ansprüche aus einem etwaigen Zahlungsverzug bleiben unberührt.

      (4)
      Die AG kann im Laufe des Geschäftsjahrs angemessene Vorauszahlungen auf den abzuführenden Gewinn verlangen, wenn und soweit dies gesetzlich zulässig ist und die Vorauszahlungen unter dem Vorbehalt eines ausreichenden Jahresüberschusses der GmbH stehen. Soweit der Betrag der Vorababführung den endgültigen Betrag der Gewinnabführung übersteigt, gilt der übersteigende Betrag als verzinsliches Darlehen der GmbH an die AG.

      § 3
      Verlustübernahme
      (1)
      Die AG ist gegenüber der GmbH zur Verlustübernahme verpflichtet. Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung.

      (2)
      § 2 Absatz (3) Satz 1 dieses Vertrages gilt für die Verpflichtung zur Verlustübernahme entsprechend. Der Anspruch auf Verlustübernahme gemäß Absatz (1) wird mit Ablauf des letzten Tages eines Geschäftsjahres der GmbH fällig, für das der jeweilige Anspruch besteht, und ist ab diesem Zeitpunkt in gesetzlicher Höhe zu verzinsen. Ansprüche aus einem etwaigen Zahlungsverzug bleiben unberührt.

      § 4
      Wirksamwerden und Dauer
      (1)
      Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der AG und der Gesellschafterversammlung der GmbH.

      (2)
      Dieser Vertrag wird nach Vorliegen der unter Absatz (1) genannten Zustimmungen mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der GmbH wirksam und gilt – mit Ausnahme des Weisungsrechts nach § 1 – rückwirkend für die Zeit ab dem Beginn des Geschäftsjahres der GmbH, in dem er in das Handelsregister des Sitzes der GmbH eingetragen wird.

      (3)
      Dieser Vertrag wird für die Dauer von mindestens fünf Zeitjahren gerechnet ab dem Beginn seiner Geltung nach Absatz (2) fest abgeschlossen. Sofern diese fünf Zeitjahre während eines laufenden Geschäftsjahres der GmbH enden, verlängert sich die Mindestvertragsdauer nach Satz 1 bis zum Ablauf dieses Geschäftsjahres. Der Vertrag setzt sich danach auf unbestimmte Zeit fort, sofern er nicht unter Beachtung der vorstehenden Mindestvertragsdauer mit einer Frist von sechs Monaten zum Geschäftsjahresende schriftlich gekündigt wird.

      (4)
      Das Recht zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.

      Als wichtiger Grund kann insbesondere gesehen werden:

      a)
      die Veräußerung oder Einbringung der Organbeteiligung durch die AG; oder

      b)
      die Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der AG oder der GmbH; oder

      c)
      die erstmalige Beteiligung eines außenstehenden Gesellschafters im Sinne des § 307 AktG an der GmbH.

      Eine erklärte Kündigung wird mit Zugang der Kündigungserklärung wirksam, wobei im Falle von vorstehend lit. a) die AG die Kündigung auch bereits zum Zeitpunkt des wirksamen Abschlusses eines schuldrechtlichen Vertrages über die Veräußerung bzw. die Einbringung der Anteile der GmbH mit Wirkung zum dinglichen Vollzug der Veräußerung bzw. wirksamen Einbringung der Anteile erklären kann.

      (5)
      Eine Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.

      (6)
      Wenn der Vertrag endet, hat die AG den Gläubigern der GmbH gemäß § 303 AktG Sicherheit zu leisten.

      § 5
      Sonstiges, Schlussbestimmungen
      (1)
      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unvollständig oder (teilweise) nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. An die Stelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirtschaftlich entsprechende, wirksame Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt.

      (2)
      Dies gilt auch im Fall der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer in diesem Vertrag enthaltenen Leistungs- oder Zeitbestimmung. In diesem Fall gilt die gesetzlich zulässige Leistungs- oder Zeitbestimmung als vereinbart, die der vereinbarten am nächsten kommt. Die Absätze (1) und (2) gelten entsprechend für Lücken dieses Vertrages.

      (3)
      Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist.

      (4)
      Auf die Regelungen dieses Vertrages findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

      (5)
      Bei der Auslegung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages sind die Vorgaben der §§ 14 und 17 KStG in ihrer jeweils geltenden Fassung bzw. gegebenenfalls die entsprechenden Nachfolgereglungen zu beachten. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit § 3 in Konflikt stehen sollten, geht § 3 diesen Bestimmungen vor.

      Zugängliche Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 8

      Von der Einberufung der Hauptversammlung der QSC AG an sind folgende Unterlagen auf der Internetseite der QSC AG unter

      www.qsc.de/hv
      zugänglich:


      Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14. Mai 2018 zwischen der QSC AG und der Plusnet GmbH;


      Gemeinsamer Unternehmensvertragsbericht des Vorstands der QSC AG und der Geschäftsführung der Plusnet GmbH gemäß § 293a AktG;


      Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte für die QSC AG sowie für den Konzern für die Geschäftsjahre 2015, 2016, 2017;


      Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss der Plusnet GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr 2017.

      9.
      Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

      Die durch die Hauptversammlung vom 29. Mai 2013 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wurde bislang nicht ausgenutzt und läuft am 28. Mai 2018 aus. Es soll deshalb eine neue Ermächtigung geschaffen werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      a)
      Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Juli 2023 eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Maßgeblich ist das Grundkapital zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die vorliegende Ermächtigung oder – falls dieses geringer ist – das zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehende Grundkapital. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder die ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Der Erwerb darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien erfolgen.

      Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands (i) über die Börse oder (ii) auf der Grundlage eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen.

      (i)
      Der für den Erwerb je Aktie zu leistende Gegenwert (ohne Erwerbsnebenkosten) darf bei Erwerb über die Börse den durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel bzw. in einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangegangenen drei Börsentagen ermittelt wurde, um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

      (ii)
      Bei Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen Erwerbsangebots darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel bzw. in einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor erstmaliger öffentlicher Ankündigung des Angebots ermittelt wurde, um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der öffentlichen Ankündigung bzw. Veröffentlichung eines öffentlichen Erwerbsangebots erhebliche Veränderungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel bzw. in einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung ermittelt wurde, abgestellt. Das Volumen des öffentlichen Erwerbsangebots kann begrenzt werden. Sofern bei einem öffentlichen Erwerbsangebot das Volumen der angedienten Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreitet, kann der Erwerb im Verhältnis der jeweils gezeichneten Aktien erfolgen; das Recht der Aktionäre, ihre Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten anzudienen, ist insoweit ausgeschlossen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine kaufmännische Rundung zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien können vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Das öffentliche Erwerbsangebot kann weitere Bedingungen vorsehen.

      b)
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der Ermächtigung gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

      c)
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der Ermächtigung gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, wenn die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die so veräußerten Aktien insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieses geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten dürfen. Auf diese Begrenzung auf 10% des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden und/oder die aus der Ausübung bzw. Erfüllung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder -pflichten entstanden sind oder noch entstehen können, soweit solche Options- bzw. Wandlungsrechte oder -pflichten während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewährt bzw. auferlegt werden.

      d)
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien gegen Sachleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen ganz oder zum Teil als (Teil-) Gegenleistung anzubieten bzw. zu verwenden.

      e)
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Options- und/oder Wandlungsrechten oder -pflichten aus von der QSC AG oder einer Konzerngesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die QSC AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegebenen oder noch auszugebenden Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (mit Ausnahme von Aktienoptionsplänen für Vorstand und Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmer) zu verwenden.

      f)
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien zu verwenden, soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (mit Ausnahme von Aktienoptionsplänen für Vorstand und Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmer) mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der QSC AG im Sinne von § 18 AktG, an der die QSC AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben wurden oder noch werden, anlässlich nachfolgender Aktienemissionen mit Bezugsrecht der Aktionäre ein Bezugsrecht auf Aktien in dem Umfang zu gewähren, als es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Optionsausübungs- bzw. Wandlungspflichten zustehen würde.

      g)
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem von der Hauptversammlung am 16. Mai 2012 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen "QSC-Aktienoptionsplan 2012" zugunsten der Mitglieder des Vorstands, Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmern der QSC AG und verbundener Unternehmen und/oder zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem von der Hauptversammlung am 27. Mai 2015 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen "QSC-Aktienoptionsplan 2015" zugunsten der Mitglieder des Vorstands der QSC AG zu verwenden. Soweit eigene Aktien Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft übertragen werden sollen, gilt diese Ermächtigung für den Aufsichtsrat.

      Die Eckpunkte des QSC-Aktienoptionsplans 2012 bzw. des QSC-Aktienoptionsplans 2015 sind im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2012 zur Auflage des QSC-Aktienoptionsplans 2012 bzw. im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 zur Auflage des QSC-Aktienoptionsplans 2015 enthalten und wurden im dazugehörigen Vorstandsbericht an die Hauptversammlung erläutert. Die Ermächtigungsbeschlüsse nebst Vorstandsberichten können als Bestandteil der notariellen Niederschriften über die Hauptversammlung am 16. Mai 2012 bzw. über die Hauptversammlung am 27. Mai 2015 beim Handelsregister in Köln eingesehen werden. Die notariellen Niederschriften über die vorgenannten Hauptversammlungen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auch auf der Internetseite der QSC AG unter www.qsc.de/hv eingesehen werden und werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.

      h)
      Schließlich wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der QSC AG stehen, zum Erwerb anzubieten und auf sie zu übertragen.

      i)
      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien zur Bedienung von Rechten auf den Erwerb oder Pflichten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu verwenden, die Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft eingeräumt wurden.

      j)
      Sämtliche vorbezeichneten Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgenutzt werden. Sämtliche vorbezeichneten Ermächtigungen mit Ausnahme der Ermächtigung gemäß Punkt b) können auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgeübt werden.

      k)
      Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen gemäß den Punkten c), d), e), f), g), h) und/oder i) verwendet werden. Darüber hinaus ist im Fall der Veräußerung der eigenen Aktien über ein Veräußerungsangebot an alle Aktionäre das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausgeschlossen. Die Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ist jedoch insoweit beschränkt, als nach Ausübung der Ermächtigung die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendeten eigenen Aktien zusammen mit der Anzahl anderer neuer Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts aus einem genehmigtem Kapital ausgegeben werden oder aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (einschließlich solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) oder –genussrechten auszugeben sind, insgesamt 20% des Grundkapitals nicht überschreiten darf. Maßgeblich ist dabei entweder das Grundkapital im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder das im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung vorhandene Grundkapital, je nachdem, welcher Wert geringer ist.

      Der Vorstand hat zu Tagesordnungspunkt 9 einen schriftlichen Bericht gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Andienungsrecht der Aktionäre bei dem Erwerb und das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Verwendung eigener Aktien auszuschließen, erstattet. Dieser Bericht ist nachfolgend unter III. abgedruckt und kann von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der QSC AG unter www.qsc.de/hv eingesehen werden. Der Bericht wird auch in der Hauptversammlung am 12. Juli 2018 zur Einsicht der Aktionäre zugänglich sein.

      II.
      ANGABEN ZU PUNKT 6 DER TAGESORDNUNG

      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, zu Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

      a)
      Dr. Bernd Schlobohm

      Persönliche Informationen

      Jahrgang: 1960

      Wohnort: Worpswede

      Nationalität: deutsch

      Erstbestellung, Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: 2013, bestellt für 5 Jahre bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018

      Ausschüsse: Personalausschuss (Vorsitz), Prüfungsausschuss, Strategieausschuss (Vorsitz)

      Aktuelle Position/ausgeübter Beruf: Unternehmer und ehemaliger Vorstandsvorsitzender der QSC AG, Köln (bis 29. Mai 2013)

      Qualifikation/akademische Laufbahn

      1975 – 1977 Elektrikerlehre
      1977 – 1980 Studium der Elektrotechnik, Hochschule für Technik in Bremen (Abschluss: Dipl.-Ing. [FH])
      1982 – 1985 Studium der Informationstechnik, Mitarbeiter und Stipendiat der Siemens AG in München (Abschluss: Dipl.-Ing.)
      1989 Promotion an der Universität Bremen
      Berufliche Stationen

      1990 – 1992 Unternehmensberater, Scientific Consulting, Köln
      1992 – 1996 Geschäftsführer der Spaceline Communcation Service GmbH, Düsseldorf, eines Joint Ventures der Thyssen AG, Düsseldorf, und Itochu Corp., Osaka/Tokyo, Japan, für Satellitenkommunikationstechnik
      1994 – 1996 Leiter Technik der Thyssen Telecom AG, Düsseldorf
      1997 – 1999 Mitgründer und Geschäftsführer der QS Communication Service GmbH, Köln, Beratungsunternehmen für die Telekommunikationsbranche (inzwischen umgewandelt in die QSC AG)
      1999 – 2013 Vorstandsvorsitzender der QSC AG, Köln
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:


      keine

      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


      keine

      b)
      Gerd Eickers

      Persönliche Informationen

      Jahrgang: 1952

      Wohnort: Köln

      Nationalität: deutsch

      Erstbestellung, Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: 1999–2001 und erneut 2004, bestellt für 5 Jahre bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018

      Ausschüsse: Nominierungsausschuss (Vorsitzender), Personalausschuss

      Aktuelle Position/ausgeübter Beruf: Selbständiger Telekommunikationsberater

      Qualifikation/akademische Laufbahn

      1974 – 1978 Studium der Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Aachen und Köln (Abschluss: Dipl.-Volksw.)
      Berufliche Stationen

      1979 – 1994 Diverse Funktionen bei General Electric, Frankfurt a.M., in der Geschäftssparte Information-Services, ab 1989 als Geschäftsführer Deutschland mit Area-Manager-Verantwortung für „Central Europe“
      1995 – 1996 Leitende Funktionen beim Aufbau der Telekommunikationsaktivitäten der Thyssen-Gruppe, Düsseldorf; verantwortlich insb. für die Bereiche „Business Development“ und „Regulatory Affairs“
      1997 – 1999 Mitgründer und Geschäftsführer der QS Communication Service GmbH, Köln, Beratungsunternehmen für die Telekommunikationsbranche (inzwischen umgewandelt in die QSC AG)
      1998 – 1999 Geschäftsführer des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM), Berlin
      2001 – 2003 Vorstandsmitglied der QSC AG, Köln, als Chief Operating Officer
      2002 – 2003 Mitglied im Präsidium des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM), Berlin
      2005 – 2013 Präsident des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM), Berlin
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:


      Contentteam AG, Köln (nicht börsennotiert), Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 2006

      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


      keine

      c)
      Ina Schlie

      Persönliche Informationen

      Jahrgang: 1967

      Wohnort: Heidelberg

      Nationalität: deutsch

      Erstbestellung, Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: 2012, bestellt für 5 Jahre bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018

      Ausschüsse: Prüfungsausschuss (Vorsitzende)

      Aktuelle Position/ausgeübter Beruf: Senior Vice President Digital Government – Government Relations MEE, SAP SE, Walldorf

      Qualifikation/akademische Laufbahn

      1986 – 1989 Ausbildung zur Industriekauffrau (Abschluss: Industriekauffrau)
      1989 – 1994 Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Heidelberg (Abschluss: Dipl.-Volksw.)
      Berufliche Stationen

      1995 – 1997 Referentin, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M.
      1997 – 2001 Steuerreferentin, SAP AG, Walldorf
      2001 – 2016 Leiterin Konzernsteuerabteilung, SVP Head of Global Tax, SAP SE, Walldorf
      seit 2017 Senior Vice President Digital Government – Government Relations MEE, SAP SE, Walldorf
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:


      keine

      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


      Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau (nicht börsennotiert), ordentliches Mitglied (Beirat) seit 1. Januar 2014

      Sonstiges

      Lehrbeauftragte an der Fakultät für Betriebswirtschaft der LMU München

      d)
      Dr.-Ing. Frank Zurlino

      Persönliche Informationen

      Jahrgang: 1963

      Wohnort: Köln

      Nationalität: deutsch

      Erstbestellung, Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: 2013, bestellt für 5 Jahre bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018

      Ausschüsse: Strategieausschuss, Prüfungsausschuss

      Aktuelle Position/ausgeübter Beruf: Geschäftsführer und Gesellschafter, Horn & Company Performance & Restructuring GmbH, Düsseldorf; Geschäftsführer, neuland.digital GmbH, Düsseldorf

      Qualifikation/akademische Laufbahn

      1984–1989 Studium des Wirtschaftsingenieurwesens an der TU Berlin (Abschluss: Dipl.-Ing.)
      1990–1994 Promotion Dr.-Ing.
      Berufliche Stationen

      1990 – 1992 Akademie der Wissenschaften zu Berlin, Arbeitsgruppe „Automatisierung, Arbeitswelt und künftige Gesellschaft“
      1993 – 1995 Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik, Berlin, Leitung „Technologiemanagement“
      1995 – 2008 Geschäftsführender Partner, Droege & Comp, Düsseldorf, Fokus: Technologie, Telekommunikation, IT
      2008 – 2011 IBM Deutschland GmbH, Ehningen, Leiter der Strategieberatung und Strategieentwicklung
      seit 2011 Horn & Company Performance & Restructuring GmbH, Düsseldorf, Geschäftsführer und Gesellschafter, Fokus: Industrie & Dienstleistung
      zusätzlich seit 2017 neuland.digital GmbH, Düsseldorf, Geschäftsführer, Fokus: Digitale Transformation
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:


      keine

      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


      M2Beauté Cosmetics GmbH, Köln (nicht börsennotiert), ordentliches Mitglied (Beirat) seit 2009

      III.
      BERICHT

      Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 9 der am 12. Juli 2018 stattfindenden Hauptversammlung der QSC AG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Andienungsrecht der Aktionäre bei dem Erwerb und das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Verwendung eigener Aktien der Gesellschaft auszuschließen

      Die durch die Hauptversammlung vom 29. Mai 2013 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wurde bislang nicht ausgenutzt und läuft am 28. Mai 2018 aus.

      Der Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9 sieht deshalb vor, die Gesellschaft selbst sowie abhängige Unternehmen und für ihre oder deren Rechnung handelnde Dritte erneut zum Erwerb eigener Aktien zu ermächtigen. Die Ermächtigung ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren beschränkt.

      Die neue Ermächtigung erstreckt sich auf maximal 10% des Grundkapitals. Außerdem darf der Bestand an eigenen Aktien, den die Gesellschaft insgesamt – also einschließlich der auf anderer Grundlage erworbenen eigenen Aktien – hält, 10% des Grundkapitals nicht überschreiten. Der Erwerb eigener Aktien darf nicht zum Zwecke des Handels mit diesen Aktien erfolgen.

      Der Erwerb der eigenen Aktien darf nur über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Erwerbsangebot erfolgen. Bei Erwerb über die Börse darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenpreis der QSC-Aktie, wie er an den jeweils der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangegangenen drei Börsentagen in der Schlussauktion im XETRA-Handel oder in dem entsprechenden Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelt wurde, um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Bei Erwerb aufgrund eines öffentlichen Erwerbsangebots darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenpreis, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel oder in dem entsprechenden Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor erstmaliger öffentlicher Ankündigung des Angebots ermittelt wurde, ebenfalls um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der öffentlichen Ankündigung bzw. Veröffentlichung eines öffentlichen Erwerbsangebots erhebliche Veränderungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel bzw. in einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung ermittelt wurde, abgestellt.

      Die denkbaren Auswirkungen eines Ankaufs eigener Aktien auf den Börsenkurs sind durch diese Preisvorgaben von vornherein begrenzt.

      Erfolgt der Erwerb mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots, kann das Volumen des Angebots begrenzt werden. Dabei kann es dazu kommen, dass die von den Aktionären angebotene Menge an Aktien der Gesellschaft die von der Gesellschaft nachgefragte Menge an Aktien übersteigt. In diesem Fall muss eine Zuteilung nach Quoten erfolgen. Hierbei soll es möglich sein, eine Repartierung nach dem Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Aktien (Andienungsquoten) statt nach Beteiligungsquoten vorzunehmen, weil sich das Erwerbsverfahren so in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen technisch besser abwickeln lässt. Außerdem soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung des Aktienrückkaufs zu erleichtern. Auch eine faktische Beeinträchtigung von Kleinaktionären kann so vermieden werden. Schließlich soll eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgesehen werden können. Insoweit können die Erwerbsquote und die Anzahl der von einzelnen andienenden Aktionären zu erwerbenden Aktien so gerundet werden, wie es erforderlich ist, um den Erwerb ganzer Aktien abwicklungstechnisch darzustellen. Vorstand und Aufsichtsrat halten den hierin liegenden Ausschluss eines etwaigen weitergehenden Andienungsrechts der Aktionäre für sachlich gerechtfertigt.

      Für die Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien sieht das Gesetz grundsätzlich den Verkauf über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vor, wodurch der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß § 53a AktG gewahrt wird. Die Hauptversammlung kann jedoch in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 und 4 AktG auch eine andere Veräußerung beschließen. Insoweit sieht der Ermächtigungsbeschluss in Punkt c) vor, dass der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor der Veräußerung. Der Vorstand wird – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – den Abschlag auf den Börsenpreis so niedrig bemessen, wie dies nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglich ist. Der Abschlag auf den Börsenpreis wird keinesfalls mehr als 5% des Börsenpreises betragen. Da die eigenen Aktien nahe am Börsenpreis platziert werden, kann grundsätzlich jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen am Markt erwerben.

      Mit dieser Ermächtigung wird von der in § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht. Diese Möglichkeit, das Bezugsrecht bei der Wiederveräußerung eigener Aktien der Gesellschaft in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen, dient dem Interesse der Gesellschaft, eigene Aktien beispielsweise an weitere Anleger zu verkaufen, und ermöglicht insbesondere eine schnellere und kostengünstigere Platzierung der Aktien als bei deren Veräußerung durch Angebot an alle Aktionäre. Die Verwaltung wird dadurch in die Lage versetzt, die sich aufgrund der jeweiligen Börsenverfassung bietenden Möglichkeiten schnell, flexibel und kostengünstig zu nutzen, insbesondere auch dann, wenn aufgrund des Umfangs der zu veräußernden Aktien bei einer Veräußerung über die Börse ein erheblicher Kursrückgang nicht ausgeschlossen werden könnte.

      Insgesamt werden die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen der Aktionäre bei einer Veräußerung der eigenen Aktien an Dritte unter Ausschluss der Aktionäre vom Bezugsrecht auf der Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG angemessen gewahrt. Die Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung – oder falls dieses geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft. Auf diese Höchstgrenze sind andere Aktien sowie Bezugs- oder Umtauschrechte auf Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der Ermächtigung auf der Grundlage eines genehmigten Kapitals gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bzw. auf der Grundlage einer Ermächtigung gemäß §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 ausgegeben oder gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden.

      Nach dem vorgeschlagenen Beschluss soll der Gesellschaft darüber hinaus in Punkt d) die Möglichkeit eingeräumt werden, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese gegen Sachleistung beim Zusammenschluss von Unternehmen, Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, aber auch beim Erwerb anderer für das Unternehmen wesentlicher Sachwerte und mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehender Vermögensgegenstände als Gegenleistung anbieten zu können. Bei Unternehmens- und Beteiligungskäufen sowie dem Kauf anderer, besonders attraktiver Akquisitionsobjekte wird diese Form der Gegenleistung zunehmend verwendet. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen schnell und flexibel ausnutzen zu können.

      Darüber hinaus soll der Vorstand in Punkt e) des Beschlussvorschlags ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der vorgeschlagenen Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Bedienung von Options und/oder Wandlungsrechten oder -pflichten (mit Ausnahme von Aktienoptionsplänen für Vorstand und Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmer) zu verwenden, die durch Ausübung bzw. Wandlung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen entstehen, die von der QSC AG oder einer Konzerngesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die QSC AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung der Hauptversammlung ausgegeben worden sind oder noch ausgegeben werden. Durch die vorgeschlagene Beschlussfassung wird keine neue oder weitere Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen geschaffen. Sie dient lediglich dem Zweck, der Verwaltung die Möglichkeit einzuräumen, Options- bzw. Wandlungsrechte oder Wandlungspflichten, die aufgrund anderweitiger Ermächtigungen eingeräumt werden, mit eigenen Aktien anstelle der Inanspruchnahme des ansonsten verfügbaren bedingten Kapitals zu bedienen. Ein Vorteil der Verwendung bereits bestehender eigener Aktien ist, dass keine über die mit einem Bezugsrechtsausschluss bei der Ausgabe von Options und/oder Wandelschuldverschreibungen ggf. verbundenen Verwässerungseffekte hinausgehenden Belastungen für die Aktionäre entstehen. Es wird vielmehr die Flexibilität des Vorstands erhöht, indem er Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nicht zwingend aus bedingtem Kapital bedienen muss, sondern auch eigene Aktien dazu verwenden kann, wenn das in der konkreten Situation im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre günstiger erscheint. Zum Zeitpunkt der Einberufung der am 12. Juli 2018 stattfindenden Hauptversammlung hat die QSC AG (mit Ausnahme von Wandelschuldverschreibungen im Rahmen von Aktienoptionsplänen für den Vorstand und Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmer, die von dieser Fallgruppe nicht erfasst werden) keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. Options- und/oder Wandlungsrechte oder -pflichten, für deren Bedienung eine Verwendung eigener Aktien nach dieser Fallgruppe in Betracht kommt, können auf Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen basieren, die in Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 8 oder einer von der Hauptversammlung künftig noch zu erteilenden Ermächtigung ausgegeben werden.

      Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien sollen außerdem gemäß Punkt f) des Beschlussvorschlags verwendet werden können, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern oder Gläubigern von der Gesellschaft oder ihren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebener Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (mit Ausnahme von Wandelschuldverschreibungen im Rahmen von Aktienoptionsplänen für den Vorstand und Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmer, die von dieser Fallgruppe nicht erfasst werden) ein Bezugsrecht auf Aktien zu geben, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Optionsausübungs- oder Wandlungspflicht aus diesen Schuldverschreibungen zustehen würde. Zur leichteren Platzierbarkeit von Schuldverschreibungen am Kapitalmarkt enthalten die entsprechenden Anleihebedingungen in der Regel einen Verwässerungsschutz. Eine Möglichkeit des Verwässerungsschutzes besteht darin, dass den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen bei nachfolgenden Aktienemissionen ein Bezugsrecht auf neue (oder bestehende) Aktien eingeräumt wird, wie es Aktionären zusteht. Sie werden damit so gestellt, als seien sie bereits Aktionäre. Um die Schuldverschreibungen mit einem solchen Verwässerungsschutz ausstatten zu können, der auch durch eigene Aktien bedient werden kann, muss das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien ausgeschlossen werden. Dies dient der erleichterten Platzierung der Schuldverschreibungen und damit den Interessen der Aktionäre an einer optimalen Finanzierungsstruktur der Gesellschaft.

      Eigene Aktien sollen gemäß Punkt g) auch dazu verwendet werden können, sie Inhabern von Bezugsrechten aus dem QSC-Aktienoptionsplan 2012 bzw. dem QSC-Aktienoptionsplan 2015, also Mitgliedern des Vorstands, Mitgliedern der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmern der QSC AG und verbundener Unternehmen anzubieten. Sowohl der in der Hauptversammlung vom 16. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 6 beschlossene "QSC-Aktienoptionsplan 2012" als auch der in der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossene "QSC-Aktienoptionsplan 2015" können durch das hierfür zur Verfügung stehende bedingte Kapital, aber auch durch eigene Aktien erfüllt werden. Die Entscheidung, ob den Bezugsberechtigten Aktien aus dem bedingten Kapital oder aus dem Bestand eigener Aktien angeboten bzw. übertragen werden, wird die Gesellschaft durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bzw. - im Falle einer Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands - durch den Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Liquiditäts- und Marktlage treffen. Die Möglichkeit der Bedienung der Bezugsrechte aus dem QSC-Aktienoptionsplan 2012 bzw. aus dem QSC-Aktienoptionsplan 2015 mit eigenen Aktien führt nicht zu einer Schaffung eines neuen Aktienoptionsplans. Es entstehen daher keine über die mit den bereits beschlossenen Auflagen und Bedienung des QSC-Aktienoptionsplans 2012 bzw. des QSC-Aktienoptionsplans 2015 verbundenen Verwässerungseffekte hinausgehenden Belastungen für die Aktionäre. Unter dem QSC-Aktienoptionsplan 2012 können (jeweils Stand 14. Mai 2018) noch Bezugsrechte auf bis zu 2.765.800 Stückaktien und unter dem QSC-Aktienoptionsplan 2015 Bezugsrechte auf bis zu 750.000 Stückaktien entstehen. Dies entspricht in Summe einem Anteil von bis zu rund 2,83% des derzeit bestehenden Grundkapitals. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass sich Wandelschuldverschreibungen bei der QSC AG und ihren verbundenen Unternehmen als langfristige variable Vergütungsbestandteile mit nachhaltiger Anreizwirkung für Mitglieder des Vorstands und weitere Führungskräfte sowie Arbeitnehmer der QSC AG und mit ihr verbundener Unternehmen bewährt haben. Ziel des QSC-Aktienoptionsplans 2012 sowie des QSC-Aktienoptionsplan 2015 ist es, die Leistungsträger zu motivieren und an das Unternehmen zu binden.

      Die Eckpunkte des QSC-Aktienoptionsplans 2012 sind im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2012 zur Auflage des QSC-Aktienoptionsplans 2012 und die Eckpunkte des QSC-Aktienoptionsplans 2015 sind im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 zur Auflage des QSC-Aktienoptionsplans 2015 enthalten und wurden in den dazugehörigen Vorstandsberichten an die Hauptversammlung erläutert. Die Ermächtigungsbeschlüsse nebst Vorstandsberichten können als Bestandteil der notariellen Niederschriften über die Hauptversammlungen am 16. Mai 2012 bzw. am 27. Mai 2015 beim Handelsregister in Köln eingesehen werden. Die notariellen Niederschriften über die Hauptversammlungen am 16. Mai 2012 bzw. am 27. Mai 2015 können von der Einberufung der Hauptversammlung am 12. Juli 2018 an auch auf der Internetseite der QSC AG unter www.qsc.de/hv eingesehen werden und werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.

      Eigene Aktien sollen darüber hinaus unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß Punkt h) des Beschlussvorschlags auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben und ihnen zum Erwerb angeboten werden dürfen (Belegschaftsaktien). Die Ausgabe eigener Aktien an Arbeitnehmer, in der Regel unter der Auflage einer mehrjährigen angemessenen Sperrfrist, liegt im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre, da hierdurch die Identifikation der Arbeitnehmer mit ihrem Unternehmen und damit die Steigerung des Unternehmenswerts gefördert werden. Die Nutzung vorhandener eigener Aktien als aktienkurs- und wertorientierte Vergütungsbestandteile statt einer Kapitalerhöhung oder einer Barleistung kann für die Gesellschaft zudem wirtschaftlich sinnvoll sein. Hierzu muss das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Bei der Bemessung des von den Arbeitnehmern zu entrichtenden Kaufpreises kann eine bei Belegschaftsaktien übliche und am Unternehmenserfolg orientierte angemessene Vergünstigung gewährt werden.

      Auch die Mitglieder des Vorstands der QSC AG sollen aus den vorgenannten Gründen gemäß Punkt i) die Möglichkeit erhalten, dass ihnen der Aufsichtsrat eine aktienbasierte Vergütung unter Verwendung eigener Aktien anbieten kann. Die Entscheidung hierüber trifft allein der Aufsichtsrat der QSC AG als das für die Festlegung der Vergütung des Vorstands zuständige Organ.

      Die Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß der Ermächtigungen zu Tagesordnungspunkt 9 lit. c) bis lit. i) kommt nur soweit in Betracht, als der anteilige Betrag der in dieser Weise verwendeten eigenen Aktien am Grundkapital insgesamt 20% des Grundkapitals nicht überschreitet. Auf diese Kapitalgrenze werden zum einen neue Aktien angerechnet, die aus genehmigtem Kapital während der Laufzeit dieser Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, sowie zum anderen Aktien, die aufgrund von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (einschließlich solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts begeben wurden, auszugeben sind. Dabei ist jeweils entweder das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder das zum Zeitpunkt der Veräußerung der eigenen Aktien vorhandene Grundkapital maßgeblich – je nachdem, zu welchem dieser Zeitpunkte der Grundkapitalbetrag am geringsten ist. Dadurch wird im Interesse der Aktionäre gewährleistet, dass die Möglichkeit der Verwendung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss auch unter Berücksichtigung sämtlicher weiterer Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss auf ein Aktienvolumen von insgesamt 20% des Grundkapitals beschränkt ist.

      Wir weisen darauf hin, dass die Gesellschaft neben der zu Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien über ein genehmigtes Kapital von bis zu 50.000.000,00 Euro gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung und über bedingte Kapitalien gem. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 bis 11 der Satzung von insgesamt bis zu 46.490.365,00 Euro (Stand: 14. Mai 2018) zur Bedienung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder Options- bzw. Wandlungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (einschließlich solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) verfügt. Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen aus dem Bedingten Kapital IV gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung in Höhe von 40.000.000 Euro ist auf insgesamt 20% des Grundkapitals begrenzt. Unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerte eigene Aktien würden auf die Kapitalgrenze von 20% des Grundkapitals angerechnet, soweit sie während der Laufzeit der anderen Ermächtigungen veräußert werden.

      Bei der Entscheidung über die Verwendung der eigenen Aktien werden sich Vorstand und Aufsichtsrat allein vom wohlverstandenen Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen.

      Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigungen unterrichten.

      IV.
      WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

      1.
      Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 124.172.487,00 Euro und ist in 124.172.487 auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 124.172.487 beträgt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

      2.
      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich spätestens am 5. Juli 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (maßgeblich ist der Eingang der Anmeldung), schriftlich, per Telefax oder auf dem nachfolgend bezeichneten elektronischen Weg bei der nachfolgend bezeichneten Stelle angemeldet haben.

      Alle spätestens zu Beginn des 14. Tages vor der Hauptversammlung (also am 28. Juni 2018, 0:00 Uhr (MESZ)) im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten von der Gesellschaft auf dem Postweg eine persönliche Einladung nebst einem Anmeldeformular mit portofreiem, adressiertem Rückumschlag. Richten Sie Ihre Anmeldungen bitte an folgende Adresse:

      postalisch: QSC AG, Aktionärsservice
      Postfach 1460
      61365 Friedrichsdorf
      per Telefax: +49 69 2222 342 93
      oder
      per E-Mail: qsc.hv@linkmarketservices.de
      Avatar
      schrieb am 29.05.18 15:58:06
      Beitrag Nr. 319 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.857.454 von Goldfly am 29.05.18 15:53:02EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

      Wir laden unsere Aktionäre zu der am

      Donnerstag, 12. Juli 2018, um 10:00 Uhr (MESZ)
      im Gürzenich in Köln (Martinstraße 29–37, 50667 Köln)

      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.


      I.
      TAGESORDNUNG

      1.
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der QSC AG zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht für die Gesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 in Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

      Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der QSC AG unter

      www.qsc.de/hv
      eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen.

      2.
      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 von 4.282.294,95 Euro wird wie folgt verwendet:

      Ausschüttung einer Dividende von 0,03 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie = 3.725.174,61 Euro
      Vortrag auf neue Rechnung = 557.120,34 Euro
      Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren auf dem am 14. März 2018 dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von 124.172.487,00 Euro, eingeteilt in 124.172.487 Stückaktien.

      Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von 0,03 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung wird dabei wie folgt durchgeführt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.

      Der Anspruch auf die Dividende ist am 17. Juli 2018 fällig.

      3.
      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

      4.
      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

      5.
      Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und Niederlassung in Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

      Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung und Präferenz des Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission („Abschlussprüfungsverordnung“) durchgeführten Auswahlverfahrens hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg und Niederlassung in Köln oder die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin und Niederlassung in Köln zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Dabei hat der Prüfungsausschuss seine Präferenz für die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt und begründet.

      Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüfungsverordnung genannten Art auferlegt wurde.

      6.
      Wahlen zum Aufsichtsrat

      Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 4. Alt., 101 Abs. 1 AktG sowie §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG i.V.m. § 10 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier Mitglieder durch die Hauptversammlung und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen sind.

      Die Amtszeit aller amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 12. Juli 2018.

      Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor, folgende Personen für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 12. Juli 2018 an bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:

      6.1.
      Dr. Bernd Schlobohm, wohnhaft in Worpswede, Unternehmer und ehemaliger Vorstandsvorsitzender der QSC AG, Köln (bis 29. Mai 2013)

      6.2.
      Gerd Eickers, wohnhaft in Köln, selbständiger Telekommunikationsberater

      6.3.
      Ina Schlie, wohnhaft in Heidelberg, Senior Vice President Digital Government – Government Relations MEE der SAP SE, Walldorf

      6.4.
      Dr.-Ing. Frank Zurlino, wohnhaft in Köln, Geschäftsführer und Gesellschafter der Horn & Company Performance & Restructuring GmbH, Düsseldorf, und Geschäftsführer der neuland.digital GmbH, Düsseldorf

      Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.

      Der Aufsichtsrat hat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die von ihm für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele einschließlich des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium berücksichtigt. Von den Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat qualifiziert sich Ina Schlie aufgrund ihrer vormaligen beruflichen Tätigkeit im Bereich Steuern bei der SAP SE und als ehemalige Referentin einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Finanzexpertin im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.

      Für den Fall seiner Wahl soll Dr. Bernd Schlobohm als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.

      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, zu Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind nachfolgend unter Ziffer II. („Angaben zu Punkt 6 der Tagesordnung“) zu finden.

      7.
      Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der QSC AG und der Plusnet GmbH, Köln, vom 15. Mai 2018

      Die QSC AG beabsichtigt, den Geschäftsbereich Telekommunikation im Wege der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz („UmwG“) auf die Plusnet GmbH mit Sitz in Köln zu übertragen. Bei der Plusnet GmbH handelt es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft der QSC AG, die am 24. Oktober 2017 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92510 eingetragen wurde.

      Zur Ausgliederung des Geschäftsbereichs Telekommunikation hat die QSC AG als übertragender Rechtsträger mit der Plusnet GmbH als übernehmendem Rechtsträger am 15. Mai 2018 zu notarieller Urkunde des Notars Dr. Stefan Klein mit dem Amtssitz in Köln mit der UR. Nr. K 653 für 2018 einen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag abgeschlossen („Ausgliederungs- und Übernahmevertrag“). Vor der Beurkundung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages wurde zu notarieller Urkunde des Notars Dr. Stefan Klein mit dem Amtssitz in Köln am 8., 9., 11., 14. und 15. Mai 2018 (UR. Nr. K 652 für 2018) eine Bezugsurkunde errichtet („Bezugsurkunde“), der unter anderem die im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag genannten Anlagen beigefügt sind und deren Inhalt Bestandteil des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages ist. Im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag haben die QSC AG und die Plusnet GmbH vereinbart, einen Teil des Vermögens der QSC AG, nämlich die dem Geschäftsbereich Telekommunikation der QSC AG zuzuordnenden Vermögensgegenstände und Rechtsverhältnisse, im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten nach Maßgabe der Bestimmungen des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages gegen Gewährung von neuen Geschäftsanteilen der Plusnet GmbH an die QSC AG auf die Plusnet GmbH zu übertragen.

      Der Vorstand der QSC AG und die Geschäftsführung der Plusnet GmbH haben das Ausgliederungsvorhaben in dem gemeinsamen Ausgliederungsbericht gemäß § 127 UmwG näher erläutert und begründet. Eine Prüfung der Ausgliederung findet nach den Bestimmungen des UmwG nicht statt. Die Ausgliederung wird nur wirksam, wenn die Gesellschafterversammlung der Plusnet GmbH und die Hauptversammlung der QSC AG dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zustimmen und die Ausgliederung im Handelsregister der Plusnet GmbH und der QSC AG eingetragen wird. Der Beschluss der Hauptversammlung der QSC AG bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Als Alleingesellschafterin der Plusnet GmbH wird die QSC AG dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag in zeitlichem Zusammenhang mit der Hauptversammlung der QSC AG zustimmen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der QSC AG als übertragendem Rechtsträger und der Plusnet GmbH mit Sitz Köln als übernehmendem Rechtsträger vom 15. Mai 2018 wird zugestimmt.

      Der zwischen der QSC AG und Plusnet GmbH geschlossene Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 15. Mai 2018 hat im Wesentlichen folgenden Inhalt:

      AUSGLIEDERUNGS- UND ÜBERNAHMEVERTRAG
      zwischen
      QSC AG, mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 28281, als übertragendem Rechtsträger
      – nachfolgend „QSC“ oder „übertragender Rechtsträger“ genannt –
      und
      Plusnet GmbH, mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92510, als übernehmendem Rechtsträger
      – nachfolgend auch „Plusnet“ oder „übernehmender Rechtsträger“ genannt –

      – nachfolgend gemeinsam auch die „Vertragsparteien“ oder einzeln die „Vertragspartei“ genannt –

      I. Vorbemerkung
      1. Die QSC AG, mit Sitz in Köln, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 28281. Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital der QSC beträgt bei Abschluss dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages EUR 124.172.487,00 und ist eingeteilt in 124.172.487 Stückaktien (Namensaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00.

      2. Die Plusnet GmbH, mit Sitz in Köln, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92510. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt bei Abschluss dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages EUR 999.000,00, bestehend aus 999.000 Geschäftsanteilen im Nennbetrag von je EUR 1,00 mit den laufenden Nummern 1 bis 999.000. Alleinige Gesellschafterin der Plusnet ist die QSC.

      3. Die QSC beabsichtigt, den Geschäftsbereich Telekommunikation als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 des Umwandlungsgesetzes („UmwG“) unter Fortbestand des übertragenden Rechtsträgers gegen Gewährung von Geschäftsanteilen an der Plusnet auf die Plusnet als übernehmenden Rechtsträger zu übertragen („Ausgliederung“).

      4. Bei der Ausgliederung des Geschäftsbereichs Telekommunikation handelt es sich um die Übertragung (Einbringung) eines Teilbetriebs i.S.v. § 20 Abs. 1 UmwStG. Nach § 20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG ist die Ausgliederung des Geschäftsbereichs Telekommunikation auf Antrag unter Ansatz der Buchwerte ertragssteuerneutral möglich.

      5. Vor Beurkundung dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages wurde vor dem beurkundenden Notar (Dr. Stefan Klein mit Amtssitz in Köln) am 8., 9., 11., 14. und 15. Mai 2018 als Bezugsurkunde die notarielle Urkunde mit der UR. Nr. K 652 für 2018 errichtet („Bezugsurkunde“). Der Bezugsurkunde sind unter anderem die in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag genannten Anlagen beigefügt. Soweit demgemäß in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag auf Anlagen Bezug genommen wird, verstehen sich diese Bezugnahmen als Verweisungen auf die Bezugsurkunde. Auf die Bezugsurkunde wird hiermit gemäß § 13 a (Paragraph dreizehn litera a) des deutschen Beurkundungsgesetzes (BeurkG) verwiesen. Ihr Inhalt wird zum Gegenstand der Vereinbarungen in dieser Niederschrift gemacht.

      Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes:

      II. Ausgliederung, Ausgliederungsstichtag, Ausgliederungsbilanz und Schlussbilanz
      § 1 Ausgliederung
      1.1 Die QSC als übertragender Rechtsträger überträgt im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG als Teil ihres Vermögens den gesamten Geschäftsbereich Telekommunikation, wie nachfolgend in § 4 bis § 16 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages spezifiziert, als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten (insgesamt im Folgenden das „Auszugliedernde Vermögen“) auf die Plusnet als übernehmenden Rechtsträger gegen Gewährung von 1.000 neuen Geschäftsanteilen im Nennbetrag von je EUR 1,00 an der Plusnet an die QSC gemäß § 24 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages.

      1.2 Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens und sonstige Rechte und Pflichten oder Rechtsverhältnisse des übertragenden Rechtsträgers, die nach diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag nicht dem Auszugliedernden Vermögen zuzuordnen oder die von der Übertragung gemäß § 17 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages ausdrücklich ausgenommen sind, werden im Rahmen dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages nicht auf die Plusnet übertragen.

      § 2 Ausgliederungsstichtag und steuerlicher Übertragungsstichtag
      2.1 Die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens erfolgt im Verhältnis zwischen dem übertragenden Rechtsträger und dem übernehmenden Rechtsträger mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2018, 0:00 Uhr („Ausgliederungsstichtag“). Von diesem Zeitpunkt an gelten im Verhältnis zwischen der QSC und der Plusnet die Handlungen und Geschäfte, die das Auszugliedernde Vermögen betreffen, als für Rechnung der Plusnet vorgenommen.

      2.2 Steuerlicher Übertragungsstichtag (§ 20 Abs. 6 UmwStG) ist der 31. Dezember 2017, 24:00 Uhr („Steuerlicher Übertragungsstichtag“).

      2.3 Der übertragende Rechtsträger wird bis zum Wirksamwerden der Ausgliederung für das Auszugliedernde Vermögen intern getrennt Rechnung legen, so als wäre die Ausgliederung bereits am Ausgliederungsstichtag wirksam geworden. Die Vertragsparteien stellen klar, dass durch diese Regelung keine wechselseitigen Ausgleichsansprüche begründet werden.

      § 3 Ausgliederungsbilanz und Schlussbilanz
      3.1 Die Buchwerte des Auszugliedernden Vermögens zeigt die diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag als Anlage 3.1 (Ausgliederungsbilanz) beigefügte Ausgliederungsbilanz zum 1. Januar 2018, 0:00 Uhr („Ausgliederungsbilanz“). Diese wurde aus der zum 31. Dezember 2017 aufgestellten Schlussbilanz (§ 3.2) der QSC entwickelt, die Teil des Jahresabschlusses der QSC ist, der von deren Abschlussprüfer, der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Niederlassung Köln, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und mit Billigung durch den Aufsichtsrat der QSC am 14. März 2018 festgestellt wurde.

      3.2 Als Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers nach §§ 125 Satz 1, 17 Abs. 2 UmwG wird der Ausgliederung die von der QSC unter Beachtung der Vorschriften über die Jahresbilanz und deren Prüfung aufgestellte, von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin, Niederlassung Köln, geprüfte und testierte Jahresbilanz der QSC zum 31. Dezember 2017, 24:00 Uhr („Schlussbilanz“), zugrunde gelegt.

      3.3 Die Plusnet wird das Auszugliedernde Vermögen in ihrer handelsrechtlichen Rechnungslegung zu Buchwerten ansetzen.

      III. Gegenstand der Ausgliederung

      § 4 Übertragung des Geschäftsbereichs Telekommunikation
      4.1 Die QSC überträgt den gesamten, nachfolgend näher beschriebenen Geschäftsbereich Telekommunikation im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG als Teil ihres Vermögens jeweils als Gesamtheit mit allen ihm rechtlich und/oder wirtschaftlich zuzuordnenden Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens sowie Rechten und Pflichten, insbesondere den in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag näher spezifizierten Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten, und zwar unabhängig davon, ob diese bilanzierungspflichtig oder bilanzierungsfähig oder tatsächlich bilanziert sind oder nicht, nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze und der nachfolgenden §§ 5 bis § 16 auf die Plusnet als übernehmenden Rechtsträger. QSC und Plusnet sind sich einig, dass die in § 17 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages aufgeführten Vermögensgegenstände dem Geschäftsbereich „Telekommunikation“ nicht zuzurechnen sind und daher nicht übertragen werden. Der „Geschäftsbereich Telekommunikation“ wird wie folgt bestimmt:

      4.1.1 Der Geschäftsbereich Telekommunikation ist bei QSC eine organisatorisch selbstständige Unternehmenseinheit. Das Leistungsangebot des Geschäftsbereichs Telekommunikation lässt sich in Leistungen, die über Wiederverkäufer vertrieben werden und die von diesen – zum Teil als Ergänzung zu von den Wiederverkäufern selbst erbrachten Leistungen – in der Regel an Privatkunden vermarktet werden („B2B2C-Leistungen“), Leistungen für Privatkunden, die direkt vertrieben werden („B2C-Leistungen“), Leistungen für Geschäftskunden, die über Wiederverkäufer bzw. über Handelsvertreter vertrieben werden, wobei die Wiederverkäufer diese Leistungen zum Teil als Vorleistung oder Ergänzung zu von den Wiederverkäufern selbst erbrachten Leistungen verwenden („B2B2B-Leistungen“) sowie Leistungen für Geschäftskunden, die direkt vertrieben werden („B2B-Leistungen“), unterteilen.

      4.1.1.1 Zu den B2B2C-Leistungen zählen insbesondere (i) die Bereitstellung von in der Regel ADSL basierten Datenanschlüssen und ggf. auf diesen Datenanschlüssen basierenden Sprachanschlüssen für Wiederverkäufer, die diese Leistungen an private Endkunden vermarkten; (ii) die Terminierung von Sprachminuten dritter Diensteanbieter in das Netz der QSC, in die Netze der mit QSC gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen („Verbundene Unternehmen“) oder über die vorgenannten Netze in Telekommunikationsnetze Dritter; (iii) die Unterstützung anderer Betreiber von Telekommunikationsnetzen (insbesondere von Zugangsnetzen) bei Design und Betrieb dieser Netze (Next Generation Access); (iv) der Betrieb von logischen Telekommunikationsnetzen für dritte Diensteanbieter auf dem von QSC und/oder den Verbundenen Unternehmen betriebenen physikalischen Netzen (Netzoutsourcing) sowie (v) die Bereitstellung von Schnittstellen zur Abwicklung von telekommunikationsspezifischen Vorgängen für andere Diensteanbieter (z.B. WBCI-Schnittstelle).

      4.1.1.2 Zu den B2C-Leistungen zählen insbesondere (i) das Angebot von Open Call-by-Call- und Preselection-Diensten, wobei Open Call-by-Call über Verbundene Unternehmen abgewickelt wird; (ii) die Leistung „Ventengo“, bei der von Endkunden im Self-Service, über ein Webportal, sowohl SIP-basierte Telefonanschlüsse als auch sog. Callback- und Callthrough-Dienste (inhaltlich vergleichbar mit dem open Call-by-Call, aber auch von Nicht-Telekom–Anschlüssen nutzbar) bestellt werden können; auch diese Leistung wird über ein Verbundenes Unternehmen abgewickelt; sowie (iii) die Bereitstellung von Internet- und Sprachanschlüssen unmittelbar für Privatkunden, wobei die Vermarktung dieser Leistungen seit 2009 eingestellt ist; auch diese Leistung wird größtenteils über Verbundene Unternehmen abgewickelt.

      4.1.1.3 Bei den B2B2B-Leistungen handelt es sich um standardisierte Telekommunikationsdienste, die in der Regel nicht an individuelle Kundenbedürfnisse angepasst werden (Produkte). Hierzu zählen insbesondere (i) Datenanschlüsse auf Basis von ADSL, SDSL, Richtfunk (WLL), mobilen Datendiensten oder Leased Lines; (ii) Sprachanschlüsse, insbesondere vollwertige ISDN-Anschlüsse (S0 und S2M), SIP-basierte Anschlüsse und SIP-Trunks; (iii) virtuelle Telefonanlagen; (iv) Standortvernetzungen (VPN); sowie netznahe Sicherheitsleistungen (z.B. Firewalls).

      4.1.1.4 Bei den B2B-Leistungen handelt es sich insbesondere um (i) Telekommunikationsdienste, die mit denen in § 4.1.1.3 beschriebenen Leistungen vergleichbar sind, die jedoch auf Projektbasis stärker an die individuellen Bedürfnisse der Kunden angepasst und teilweise auch in Verbindung mit IT-Dienstleistungen, jedoch nur in einem untergeordneten Umfang, angeboten werden; (ii) dedizierte Telefonanlagen; (iii) Vor-Ort-Leistungen, wie LAN und WLAN sowie (iv) Managed Services (z.B. Sicherheitsdienste / Firewalls). Schließlich bietet die fonial GmbH, ein Verbundenes Unternehmen, Geschäftskunden auch eine virtuelle Telefonanlage für Kleinunternehmen nebst Zubehör und Nebenleistungen an.

      4.1.2 Dem Geschäftsbereich Telekommunikation sind die organisatorischen Einheiten gemäß Anlage 4.1.2(Organigramm Geschäftsbereich Telekommunikation) zuzuordnen.

      4.2 Mit Ausnahme der in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag explizit von der Übertragung ausgenommenen Vermögensgegenstände (§ 17) und nach Maßgabe dieses § 4 und der nachfolgenden §§ 5 bis § 16 gehören zu dem Auszugliedernden Vermögen alle Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, die durch die Ausgliederungsbilanz zum 1. Januar 2018 erfasst werden, sowie alle weiteren, dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Rechte und Pflichten.

      4.3 Nach Maßgabe der §§ 5 bis § 16 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages werden alle zu dem Geschäftsbereich Telekommunikation gehörenden materiellen und immateriellen, bilanzierten und nicht bilanzierten Vermögensgegenstände, und zwar sowohl des Aktiv- als auch des Passivvermögens, einschließlich aller Vertragsverhältnisse und sonstigen Rechtsverhältnisse und Rechtspositionen sowie Rechte und Pflichten einschließlich der zugehörigen Arbeitsverhältnisse auf Plusnet übertragen.

      4.4 QSC überträgt - nach Maßgabe der Regelungen in §§ 5 bis § 16 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages - auch alle übrigen bekannten oder unbekannten, bilanzierungsfähigen oder nicht bilanzierungsfähigen Vermögensgegenstände (einschließlich Gewährleistungsrisiken und sonstigen Haftungsverhältnissen), Schuldposten und sonstigen Rechtsverhältnisse, die nach Herkunft und Zweckbestimmung zum Geschäftsbereich Telekommunikation gehören, unabhängig davon, welcher Art und Rechtsnatur diese Vermögensgegenstände sind und ob es sich um bedingte, betagte oder zukünftige Vermögensgegenstände, um Anwartschaften oder um Risiken handelt, für die noch keine Rückstellungen gebildet wurden.

      4.5 Die in § 17 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages aufgeführten Vermögensgegenstände und Rechtsverhältnisse werden nicht ausgegliedert. Sollten diese von der Ausgliederung ausgenommenen Gegenstände und/oder Rechtsverhältnisse zum Vollzugsdatum (§ 18) innerhalb oder außerhalb des regelmäßigen Geschäftsganges veräußert oder in anderer Weise ersetzt worden sein, so werden die an ihre Stelle getretenen und am Vollzugsdatum (§ 18) vorhandenen Surrogate von der Übertragung ausgenommen.

      4.6 Die in der Zeit zwischen dem Ausgliederungsstichtag und dem Vollzugsdatum (§ 18) erfolgenden Zu- und Abgänge von Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens sowie von sonstigen Rechten (einschließlich Surrogaten, wie z.B. Ersatzansprüchen, auf Forderungen vereinnahmte liquide Mittel etc.) und Pflichten bei dem Auszugliedernden Vermögen werden bei der Übertragung jeweils berücksichtigt. Demgemäß überträgt QSC auf den übernehmenden Rechtsträger auch diejenigen dem Auszugliedernden Vermögen zuzuordnenden Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie sonstigen Vertrags- und Rechtsverhältnisse, die in der Zeit zwischen dem Ausgliederungsstichtag und dem Vollzugsdatum (§ 18) dem Auszugliedernden Vermögen zugegangen oder in ihm entstanden sind. Entsprechend werden diejenigen Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens und sonstigen Vertrags- und Rechtsverhältnisse, die in der Zeit bis zum Vollzugsdatum (§ 18) beendet, veräußert oder anders übertragen worden sind oder zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestehen, nicht auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen. An ihre Stelle treten die zum Vollzugsdatum (§ 18) noch vorhandenen Surrogate. Die Ausgliederungsbilanz und die Anlagen sind jeweils bis zum Vollzugsdatum (§ 18) entsprechend fortzuschreiben.

      4.7 Bestehen über die Zuordnung von Rechtsverhältnissen oder Vermögensteilen Zweifel, die auch nicht im Wege der Vertragsauslegung behoben werden können, ist der übertragende Rechtsträger gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen berechtigt, die Zuordnung vorzunehmen.

      § 5 Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Beteiligungen;
      Unternehmensverträge
      QSC überträgt die in Anlage 5 (Anteile an verbundenen Unternehmen, sonstigen Beteiligungen und Unternehmensverträge) aufgeführten, ausschließlich den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffenden Anteile an Verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen auf die Plusnet sowie die in Anlage 5 aufgeführten Unternehmensverträge. Die Unternehmen, deren Anteile gemäß diesem § 5 auf Plusnet übertragen werden, sowie diejenigen Unternehmen, deren Anteile von den Unternehmen gehalten werden, deren Anteile gemäß diesem § 5 auf Plusnet übertragen werden, werden nachfolgend als „Plusnet Beteiligungen“ bezeichnet.

      § 6 Hard- und Software
      6.1 QSC überträgt die gesamte zum Geschäftsbereich Telekommunikation gehörende Hardware gemäß Anlage 6.1 (Hardware), und zwar sowohl im Eigentum von QSC stehende als auch den Besitz an geleaster Hardware, jeweils nebst Zubehör und Ersatzteilen, auf die Plusnet. Hierzu zählen auch sämtliche von den Mitarbeitern der QSC genutzten Festnetztelefone. Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass für Bürotätigkeit genutzte Hardware, die nicht ausschließlich von den Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation genutzt wird, insbesondere Drucker und Scanner, E-Mail-Server und File-Server nicht zu der zum Geschäftsbereich Telekommunikation gehörenden Hardware zählt und nicht übertragen wird.

      6.2 Ferner überträgt QSC die gesamten zum operativen Bereich des Geschäftsbereichs Telekommunikation gehörenden und QSC aufgrund der entsprechenden Lizenzverträge zustehenden Rechte an den in Anlage 6.2 (Software) aufgeführten Computerprogrammen Dritter einschließlich der dort genannten Softwarelizenzverträge („Drittsoftware“) sowie die Lizenzen der Betriebssysteme, die auf den von Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation genutzten und gemäß § 6.1 an Plusnet übertragenen PCs, Laptops und mobilen Endgeräten installiert sind, auf die Plusnet. Soweit Drittsoftware nicht ausschließlich durch den Geschäftsbereich Telekommunikation genutzt wird, überträgt QSC die vom Geschäftsbereich genutzte und in Anlage 6.2 (Software) für die betreffende Drittsoftware angegebene Anzahl an Lizenzen der betreffenden Drittsoftware. Soweit Drittsoftware ausschließlich durch den Geschäftsbereich Telekommunikation genutzt wird, werden sämtliche Lizenzen übertragen.

      Zudem überträgt QSC die gesamten zum operativen Bereich des Geschäftsbereichs Telekommunikation gehörenden Rechte an den in Anlage 6.2 (Software) aufgeführten Computerprogrammen auf die Plusnet, die im Auftrag und/oder ausschließlich von Organmitgliedern oder Mitarbeitern von QSC oder Dritten für QSC entwickelt wurden und die QSC zum Ausgliederungsstichtag zustehen („Eigenentwickelte Software“). Die Übertragung der Eigenentwickelten Software umfasst das ausschließliche, zeitlich, sachlich und räumlich unbegrenzte Recht zur Nutzung der zugehörigen Softwarecodes (Quell- und Objektcode) der Eigenentwickelten Software für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich (i) des Rechts zur Bearbeitung, zum Arrangement oder sonstigen Umarbeitung nebst Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse und zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung (einschließlich soweit erforderlich für das Anzeigen, Ablaufen oder Speichern der Eigenentwickelten Software sowie Fehlerberichtigung), (ii) des Rechts zur Erstellung von Sicherungskopien sowie (iii) des Rechts, die vorstehend eingeräumten Nutzungsrechte an der Eigenentwickelten Software insgesamt zu übertragen.

      Wenn und soweit Eigenentwickelte Software zum Ausgliederungsstichtag nicht ausschließlich vom Geschäftsbereich Telekommunikation genutzt wird, was hinsichtlich der in Anlage 6.2 (Software) entsprechend gekennzeichneten Eigenentwickelten Software der Fall ist, räumt Plusnet QSC an der betreffenden Eigenentwickelten Software unwiderruflich für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten das nicht-ausschließliche, zeitlich, sachlich und räumlich unbegrenzte Recht zur Nutzung der Eigenentwickelten Software nebst der zugehörigen Softwarecodes (Quell- und Objektcode), für eigene betriebliche Zwecke ein. Diese Rechtseinräumung umfasst das Recht zur Bearbeitung, zum Arrangement oder zur sonstigen Umarbeitung nebst Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse und zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung (einschließlich soweit erforderlich für das Anzeigen, Ablaufen oder Speichern der Eigenentwickelten Software) sowie das Recht, die Nutzungsrechte an Verbundene Unternehmen zu übertragen.

      Sofern und soweit QSC die entsprechenden Rechte zustehen, räumt QSC der Plusnet jeweils entsprechende Rechte an jedweden Dokumentationen (insbesondere Anwender- und Entwicklerdokumentationen sowie einschließlich Lasten- und Pflichtenheften sowie Blue Prints) an der in Anlage 6.2 (Software) aufgeführten Software Dritter sowie an Software, die im Auftrag und/oder ausschließlich von Organmitgliedern oder Mitarbeitern oder Dritten für QSC entwickelt wurde, ein.

      Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass die von den Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation für Bürotätigkeit genutzte Software, d.h. insbesondere die auf den von ihnen genutzten PCs, Laptops oder mobilen Endgeräten installierte Software mit Ausnahme des Betriebssystems bzw. ihnen im Rahmen des virtuellen Arbeitsplatzes „Enterprise Workplace“ cloudbasiert bereitgestellte Software nicht zu der zum operativen Bereich des Geschäftsbereichs Telekommunikation gehörenden Software zählt und nicht übertragen wird. Vorstehende Regelung gilt jedoch nicht, wenn es sich bei der Software um Clients der in Anlage 6.2 (Software) aufgeführten Software handelt.

      6.3 Soweit die dem Geschäftsbereich Telekommunikation zugeordnete Soft- und/oder Hardware unter Eigentumsvorbehalt steht bzw. die Einräumung von Nutzungs- oder sonstigen Rechten an Software aufschiebend oder auflösend bedingt ist, oder QSC diese als Sicherheit auf Dritte übertragen hat, überträgt QSC alle ihr in diesem Zusammenhang zustehenden Ansprüche, einschließlich aller Anwartschaftsrechte und Herausgabeansprüche, auf die Plusnet.

      § 7 Sachanlagevermögen
      7.1 QSC überträgt sämtliche dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden sonstigen, d.h. nicht bereits in § 6 erfassten und übertragenen, Gegenstände des Sachanlagevermögens nebst ihren wesentlichen Bestandteilen und ihrem Zubehör (Betriebs- und Geschäftsausstattung), insbesondere die in Anlage 7.1 (Sonstiges Sachanlagevermögen) bezeichneten bilanzierten und nicht bilanzierten Gegenstände des Sachanlagevermögens auf die Plusnet. Bei dem sonstigen Sachanlagevermögen handelt es sich insbesondere um Büro- und Geschäftsausstattung mit Ausnahme von Hard- und Software.

      7.2 Ferner überträgt QSC sämtliche Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen, Zeichnungen, Dokumentationen betreffend Know-how, Lieferanten- und Kundenlisten sowie -dateien, Verkaufshilfen und -literatur sowie alle weiteren Urkunden und sonstigen Unterlagen, einschließlich Personalunterlagen, die dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen sind („Betriebsunterlagen“), auf die Plusnet.

      7.3 Soweit die dem Geschäftsbereich Telekommunikation zugeordneten Gegenstände des sonstigen Sachanlagevermögens unter Eigentumsvorbehalt stehen oder QSC diese als Sicherheit auf Dritte übertragen hat, überträgt QSC alle ihr in diesem Zusammenhang zustehenden Ansprüche, einschließlich aller Anwartschaftsrechte und Herausgabeansprüche, auf die Plusnet.

      § 8 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
      8.1 QSC überträgt alle im überwiegenden wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich Telekommunikation stehenden, bilanzierten und nicht bilanzierten sonstigen, d.h. nicht bereits in § 6 erfassten und übertragenen, immateriellen Vermögensgegenstände, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte auf Plusnet. Dazu gehören insbesondere die in Anlage 8.1 (Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände) aufgeführten, dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden immateriellen Vermögensgegenstände, wie gewerbliche Schutzrechte (z.B. Patente, Marken, Kennzeichen, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, geschäftliche Bezeichnungen, Domain-Rechte, Rechte an IP Adressen), urheberrechtliche Nutzungsrechte sowie Leistungsschutzrechte sowie sämtliche Rechte an diesen in Form von Lizenzen, Konzessionen oder Nutzungsrechten sowie die mit den immateriellen Vermögensgegenständen im Zusammenhang stehenden, dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden und in Anlage 8.1 (Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände) aufgelisteten Rechtsverhältnisse wie insbesondere Lizenz- und Nutzungsverträge. Soweit die immateriellen Vermögensgegenstände in einem öffentlichen Register registriert sind, wird Plusnet innerhalb von einem (1) Monat ab dem Vollzugsdatum (§ 18) bei den zuständigen Ämtern auf Kosten der Plusnet eine Umtragung der betreffenden immateriellen Vermögensgegenstände auf die Plusnet beantragen. QSC wird den betreffenden Rechtsübergang soweit erforderlich gegenüber den zuständigen Ämtern bestätigen.

      8.2 Ferner überträgt QSC alle dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Lieferbeziehungen (Lieferantenstamm) mit den Lieferanten auf die Plusnet. Dies betrifft insbesondere die Lieferanten, die bei QSC unter den in Anlage 8.2 (Lieferantenstamm) aufgeführten Kreditorennummern geführt werden. Darüber hinaus überträgt QSC alle im Zusammenhang mit den gemäß § 12 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages auszugliedernden Vertragsverhältnissen stehenden Kundenbeziehungen (Kundenstamm), Daten (technische Datenbanken, Kundendatenbanken und sonstige Datenbanken) und Know-how (Unterlagen und Dokumente), Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Einkaufskonditionen und Absatzmöglichkeiten auf die Plusnet.

      8.3 Soweit Lizenz- und Nutzungsverträge über sonstige immaterielle Vermögensgegenstände mit Ausnahme von Software nicht im überwiegenden wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich Telekommunikation stehen und daher bei QSC verbleiben, Rechte und Pflichten enthalten, die für den Geschäftsbereich Telekommunikation erforderlich sind, werden die Vertragsparteien sich darum bemühen, dass die bei QSC verbleibende Vereinbarung entsprechend angepasst und eine neue weitere vertragliche Vereinbarung mit der Plusnet geschlossen wird. Sollte dies nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, werden die Vertragsparteien – gegebenenfalls durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien oder durch Einholung der Zustimmung Dritter – dafür Sorge tragen, dass die Plusnet die für sie erforderlichen Rechte ausüben kann oder dass diese Rechte durch QSC im Interesse der Plusnet wahrgenommen werden. Die Plusnet wird ihrerseits die Verpflichtungen aus diesen Verträgen erfüllen, soweit sie sich auf den Geschäftsbereich Telekommunikation beziehen oder QSC insoweit von diesen Verpflichtungen freistellen.

      8.4 Im Innenverhältnis stellen sich QSC und Plusnet hinsichtlich der in § 8.3 genannten Rechte und Pflichten so, als sei die Plusnet im Außenverhältnis Vertragspartner oder Inhaber geworden. QSC gestattet der Plusnet und ermächtigt die Plusnet dementsprechend, im Außenverhältnis diese Rechte und Pflichten hinsichtlich des Geschäftsbereichs Telekommunikation Dritten gegenüber wahrzunehmen.

      8.5 QSC gewährt Plusnet eine einfache, nicht-ausschließliche Lizenz an der deutschen Wortmarke „QSC“ (Registernummer: 399 31 995.6) für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bis zum 31. Dezember 2018 („Lizenz“). Die Lizenz ist inhaltlich auf die Nutzung der Marke „QSC“ zu dem Zweck beschränkt, an Plusnet durch diesen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag übertragene Vertragsverhältnisse hinsichtlich von Produkten, die seitens QSC nicht mehr vermarktet, aber aufgrund laufender Bestandsverträge noch vertrieben werden, im Namen der Plusnet unter Nutzung der von QSC in der Vergangenheit genutzten Produktbezeichnungen weiterführen zu können.

      8.6 Soweit QSC nur Mitberechtigte der zu übertragenden immateriellen Vermögensgegenstände ist, überträgt QSC diese Mitberechtigung.

      § 9 Forderungen und Rechte
      QSC überträgt die in der Ausgliederungsbilanz zum 1. Januar 2018 dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Forderungen sowie die Forderungen, die nicht in der Ausgliederungsbilanz abgebildet sind, aber dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen sind und deren Rechtsgrund gelegt ist. Dabei handelt es sich insbesondere um (i) sämtliche Forderungen aus den in § 12 aufgeführten Vertragsverhältnissen einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnisse, insbesondere der diese betreffenden Abrechnungs- und Inkassoverhältnisse und Einziehungsermächtigungen, (ii) etwaige Gewährleistungsrechte, Schadensersatzansprüche und sonstige Forderungen aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen mit Dritten, die die gemäß § 6 und § 7 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages übertragenen Vermögensgegenstände betreffen, bzw. aus gemäß § 6 übertragenen Vertragsverhältnissen mit Dritten, (iii) sämtliche Forderungen aus den in Anlage 5 (Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Beteiligungen und Unternehmensverträge) aufgeführten Unternehmensverträgen sowie (iv) die in Anlage 9 (Sonstige Forderungen und Rechtsverhältnisse) aufgeführten sonstigen Forderungen und Rechtsverhältnisse. Darüber hinaus überträgt QSC den in der Ausgliederungsbilanz unter „Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten“ ausgewiesenen Betrag an Plusnet. QSC verpflichtet sich, einen sich aus der fortgeschriebenen Ausgliederungsbilanz zum Vollzugsdatum (§ 18) zugunsten von Plusnet ergebenden Saldo nach dem Vollzugsdatum (§ 18) unverzüglich durch Überweisung auf ein von Plusnet zu benennendes Konto auf Plusnet zu übertragen. Ergibt sich zum Vollzugsdatum (§ 18) aus der fortgeschriebenen Ausgliederungsbilanz ein Saldo zulasten von Plusnet, ist Plusnet verpflichtet, den negativen Saldo nach dem Vollzugsdatum (§ 18) unverzüglich an QSC zurückzuzahlen.

      § 10 Vorräte und sonstiges Umlaufvermögen
      10.1 QSC überträgt sämtliche dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Vorräte und sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere die in Anlage 10.1 (Gegenstände des Umlaufvermögens) aufgeführten, auf die Plusnet.

      10.2 Soweit die auszugliedernden Vorräte und sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens unter Eigentumsvorbehalt stehen oder QSC diese als Sicherheit auf Dritte übertragen hat, überträgt QSC alle ihr in diesem Zusammenhang zustehenden Ansprüche, einschließlich aller Anwartschaftsrechte und Herausgabeansprüche, auf die Plusnet.

      § 11 Verbindlichkeiten
      11.1 Sofern in diesem Vertrag nicht explizit etwas Anderes geregelt ist, überträgt QSC sämtliche dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnende Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, einschließlich Kosten aus laufenden gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren und Verwaltungsverfahren, gleichgültig ob es sich um bilanzierte oder nicht bilanzierte, gewisse oder ungewisse oder betagte Verbindlichkeiten, Verpflichtungen oder anderweitige Haftung handelt, auf die Plusnet. Dabei handelt es sich insbesondere um sämtliche Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit den nach Maßgabe dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages übergehenden Vertrags- und Rechtsverhältnissen i.S.d. § 12, Verbindlichkeiten gegenüber Plusnet Beteiligungen aus den in Anlage 5 aufgeführten Unternehmensverträgen sowie sämtliche in Anlage 11.1 (Sonstige Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse) aufgeführte den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffende sonstige Verbindlichkeiten aus sonstigen Rechtsverhältnissen.

      11.2 Darüber hinaus überträgt QSC alle dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Gewährleistungsrisiken, Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten (insbesondere Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen), sofern solche nicht in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag einschließlich der Anlagen explizit von der Übertragung ausgenommen sind, auf die Plusnet.

      11.3 Für den Fall einer Inanspruchnahme von QSC durch Sicherungsgeber der zum Auszugliedernden Vermögen gehörenden besicherten Verbindlichkeiten oder unter dem Konsortialkreditvertrag vom 11. März 2016 (einschließlich hierzu getroffener Änderungs- und/oder Ergänzungsvereinbarungen) oder unter einem den Konsortialkreditvertrag vom 11. März 2016 ersetzenden Finanzierungsvertrag (Konsortialkreditvertrag nebst Änderungs- und/oder Ergänzungsvereinbarungen sowie der den Konsortialkreditvertrag u.U. ersetzende Finanzierungsvertrag nachfolgend „Konsortialkreditvertrag“) hinsichtlich der für das Auszugliedernde Vermögen bestehenden oder angeforderten Avale (insbesondere Bankgarantien, Bürgschaften oder andere akzessorischen Sicherheiten) ist Plusnet verpflichtet, QSC im Innenverhältnis auf erste Anforderung von der jeweiligen Verbindlichkeit, Verpflichtung oder Haftung freizustellen. Sofern QSC auf die Inanspruchnahme durch einen Sicherungsgeber einer zum Auszugliedernden Vermögen gehörenden Verbindlichkeit an einen Sicherungsgeber anstelle von Plusnet leistet oder unter dem Konsortialkreditvertrag eine Zahlungsverpflichtung aus einem zugunsten des Auszugliedernden Vermögens bestehenden oder beauftragten Avals erfüllt, wird Plusnet etwaige bestehende andere Sicherheiten an QSC übertragen, soweit diese nicht kraft Gesetzes auf QSC übergehen.

      § 12 Vertragsverhältnisse, Vertragsangebote sowie sonstige Rechtsverhältnisse
      12.1 QSC überträgt der Plusnet sämtliche dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Verträge, Ratenzahlungsvereinbarungen, Vertragsangebote und weiteren Rechte und Pflichten sowie die dazugehörigen Einzugsermächtigungen, SEPA-Lastschriftmandate, Vollmachten und sonstigen Nebenrechte und zwar jeweils einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsangeboten und Vertragsverhandlungen, die sich auf derartige Arten von Verträgen beziehen, sowie aller sonstigen Rechte und Befugnisse sowie Pflichten aus diesen Verträgen. Hierzu gehören:

      12.1.1 Sämtliche Verträge mit denjenigen Kunden, (i) mit denen im Geschäftsjahr 2017 bereits Vertragsbeziehungen bestanden und mit denen im Geschäftsjahr 2017 jeweils mindestens die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt wurde bzw. (ii) mit denen erst nach dem 31. Dezember 2017 erstmals Verträge geschlossen wurden und mit denen zwischen dem 1. Januar 2018 und dem Vollzugsdatum (§ 18) jeweils mindestens die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt wurde, soweit in den Fällen (i) bzw. (ii) aufgrund mit den jeweiligen Kunden bereits abgeschlossener Verträge über Leistungen anderer Geschäftsbereiche zum Vollzugsdatum (§ 18) nicht feststeht, dass der mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation zu erzielende Anteil am mit dem betreffenden Kunden über die gesamte fest vereinbarte Vertragslaufzeit zu erwartenden Gesamtumsatz auf weniger als 50% sinken wird. Übertragen werden insbesondere sämtliche Verträge mit denjenigen Kunden, die bei QSC unter den in Anlage 12.1.1 (Kunden) aufgeführten Konzernkennungen geführt werden;

      12.1.2 sämtliche Verträge mit den in Anlage 13.1 (Arbeitnehmer) genannten Arbeitnehmern, unter denen QSC diesen Arbeitnehmern kostenfreie oder vergünstigte Leistungen zur Verfügung stellt;

      12.1.3 sämtliche Handelsvertreterverträge, insbesondere mit denjenigen Handelsvertretern, die bei QSC unter den in Anlage 12.1.3 (Handelsvertreter) aufgeführten Handelsvertreter-IDs geführt werden;

      12.1.4 sämtliche Projektmaklerverträge, die bei QSC unter den in Anlage 12.1.4 (Projektmaklerverträge) aufgeführten Projektmakler-Vertragsnummern geführt werden;

      12.1.5 sämtliche Vertragsangebote an die in Anlage 12.1.1 (Kunden) genannten Kunden, einschließlich der von den in Anlage 12.1.3 (Handelsvertreter) aufgeführten Handelsvertretern unterbreiteten Vertragsangebote, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      12.1.6 sämtliche Vertragsangebote an Neukunden, einschließlich der von den in Anlage 12.1.3 (Handelsvertreter) aufgeführten Handelsvertretern unterbreiteten Vertragsangebote, bei denen jeweils mindestens die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt werden soll, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      12.1.7 sämtliche Vertragsangebote an Projektmakler über den Abschluss von Projektmaklerverträgen, die die Vermittlung von Verträgen mit den in Anlage 12.1.1 (Kunden) genannten Kunden zum Inhalt haben, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      12.1.8 sämtliche Vertragsangebote an Projektmakler über den Abschluss von Projektmaklerverträgen, die die Vermittlung von Verträgen mit Neukunden zum Inhalt haben, bei denen jeweils mindestens die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt werden soll, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      12.1.9 sämtliche Vertragsangebote an Handelsvertreter über den Abschluss von Handelsvertreterverträgen, soweit diese die Vermittlung von Verträgen über die in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation zum Inhalt haben, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      12.1.10 sämtliche Verträge mit Lieferanten, die überwiegend Leistungen für den Geschäftsbereich Telekommunikation erbringen und bei QSC unter den in Anlage 12.1.10 (Lieferantenverträge) aufgeführten Kreditorennummern geführt werden;

      12.1.11 die in Anlage 12.1.11 (Berater) aufgeführten Verträge bzw. Rahmenverträge sowie die unter den Rahmenverträgen geschlossenen Einzelverträge über Beratungsleistungen, die den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffen;

      12.1.12 die in Anlage 12.1.12 (Leiharbeitnehmer) aufgeführten Verträge über die Überlassung von Leiharbeitnehmern, die für den Geschäftsbereich Telekommunikation tätig sind;

      12.1.13 die in Anlage 12.1.13 (Mietverträge Büroflächen) aufgeführten Mietverträge über Büroflächen;

      12.1.14 sämtliche Mietverträge über Antennenstandorte (WLL) gemäß Anlage 12.1.14 (Mietverträge Antennenstandorte);

      12.1.15 sämtliche Mietverträge über Kollokations- und sonstige Technikflächen, soweit sie sich nicht in Gebäuden befinden, deren Mietverträge gemäß § 17.12 und § 17.16 nicht auf Plusnet übertragen werden, gemäß Anlage 12.1.15 (Mietverträge Kollokations- und Technikflächen);

      12.1.16 sämtliche Leasingeinzelverträge über Dienstwagen, die von Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation genutzt werden, gemäß Anlage 12.1.16 (Leasingeinzelverträge);

      12.1.17 sämtliche Einzelverträge über Mobilfunk, die für die dienstliche Nutzung der Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Telekommunikation abgeschlossen wurden, gemäß Anlage 12.1.17 (Mobilfunkeinzelverträge);

      12.1.18 sämtliche Verträge der QSC mit Verbundenen Unternehmen, unter denen QSC für die betreffenden Verbundenen Unternehmen Telekommunikationsleistungen und damit verwandte Leistungen, wie Regulierung erbringt bzw. solche von diesen bezieht, gemäß Anlage 12.1.18 (Telekommunikationsverträge mit Verbundenen Unternehmen); zu den mit Telekommunikationsleistungen verwandten Leistungen zählt auch die Untervermietung von Kollokations- und/oder Technikflächen an die Plusnet Beteiligungen, jedoch nur soweit es sich bei diesen Kollokations- und/oder Technikflächen um solche handelt, deren Mietverträge gemäß § 12.1.15 auf Plusnet übertragen werden;

      12.1.19 Hardwareleasingverträge und Wartungsverträge gemäß Anlage 12.1.19 (Leasingverträge Hardware);

      12.1.20 die am 3. Dezember 2014 im Hinblick auf die fonial GmbH geschlossene „Beteiligungs- und Gesellschafter- sowie Optionsvereinbarung“ (Urkunde des Notars Dr. Stefan Klein in Köln, UR-Nr. K 2067 für 2014), zuletzt geändert durch die am 19. Dezember 2017 geschlossene „Erste Zusatz- und Änderungsvereinbarung zur Beteiligungs- und Gesellschafter- sowie Optionsvereinbarung“ (Urkunde des Notars Dr. Stefan Klein in Köln, UR-Nr. K 2311 für 2017);

      12.1.21 sämtliche Vereinbarungen zur Durchführung der Vorabstimmung im Rahmen des Anbieterwechsels gemäß Anlage 12.1.21 (Vereinbarungen Vorabstimmung Anbieterwechsel);

      12.1.22 der Rahmenvertrag über das Forderungsinkasso mit der Creditreform Köln v. Padberg KG vom 17. Juni 2014, einschließlich der den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffenden Inkassoverhältnisse und der den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffenden der Creditreform Köln v. Padberg KG erteilten Einziehungsermächtigungen; sowie

      12.1.23 sonstige dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden vertraglichen Rechtsverhältnisse und Rechtspositionen privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur, insbesondere gemäß Anlage 12.1.23 (Sonstige Verträge).

      12.2 Soweit Verträge, die gemäß § 12.1 an Plusnet übertragen werden, auch Rechte und Leistungspflichten enthalten, die nicht dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen sind, sondern andere Geschäftsbereiche von QSC betreffen, oder, soweit Verträge, die gemäß § 17.1 bei QSC verbleiben, Rechte und Leistungspflichten enthalten, die den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffen, erfordert die Umsetzung dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages die Herstellung neuer Leistungsbeziehungen zwischen QSC und Plusnet nach Maßgabe von § 19 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages.

      12.3 Weiter überträgt QSC alle den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffenden, insbesondere die in Anlage 12.3 (Sonstige Rechtsverhältnisse) aufgeführten Geheimhaltungsvereinbarungen, Letters of Intent, Memoranda of Understanding und ähnliche Vereinbarungen auf die Plusnet.

      § 13 Übertragung von Pensionsverpflichtungen und ähnlichen Verpflichtungen
      13.1 Am Vollzugsdatum (§ 18) gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus den bei QSC bestehenden Pensionsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen (z. B. Altersteilzeit- und Langzeitkonten) gegenüber den dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Arbeitnehmern der QSC (Anlage 13.1 (Arbeitnehmer)), mit denen am Vollzugsdatum (§ 18) Arbeitsverhältnisse bestehen und die dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse nicht gemäß § 613a Abs. 6 BGB widersprochen haben, nach §§ 324 UmwG, 613a Abs. 1 BGB auf die Plusnet über; zu diesen Arbeitnehmern gehören u.a. auch Beschäftigte, die ein befristetes Arbeitsverhältnis oder Teilzeitarbeitsverhältnis haben. Die Vertragsparteien haften für die genannten Verbindlichkeiten, auch soweit sie ihnen jeweils nicht zugewiesen sind, mit der jeweils anderen Vertragspartei als Gesamtschuldner gemäß § 133 Abs. 1 und 3 UmwG grundsätzlich für fünf Jahre ab dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister der QSC als bekannt gemacht gilt. Für vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung begründete Versorgungsverpflichtungen auf Grund des Betriebsrentengesetzes beträgt die Frist zehn Jahre.

      13.2 Zugleich gliedert QSC auf die Plusnet zum Vollzugsdatum (§ 18) Aktiva im Wert der nach § 13.1 übergehenden Pensionsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen aus. Zu diesen Aktiva zählen auch die bei von QSC eingeschalteten externen Versorgungsträgern bzw. Versicherern in Bezug auf die nach § 13.1 übergehenden Pensionsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen angesammelten Deckungsmittel nach erfolgter Übertragung auf die Plusnet gemäß § 13.3 und § 13.4. Der Wert der nach § 13.1 übergehenden Pensionsverpflichtungen und sonstigen Verpflichtungen ist die DBO (IAS 19) am Vollzugsdatum (§ 18) und von einem von QSC zu beauftragenden Aktuar zu berechnen. Die Kosten für den Aktuar tragen beide Vertragsparteien gleichmäßig.

      13.3 Zudem gliedert QSC auf die Plusnet die Trägereigenschaft bzw. Versicherungsnehmereigenschaft im Hinblick auf die zugunsten der Arbeitnehmer gemäß Anlage 13.1 (Arbeitnehmer) eingeschalteten externen Versorgungsträger und bestehenden Rückdeckungsversicherungen aus, soweit eine Aufnahme der Plusnet nach der Satzung der Unterstützungskassen bzw. eine Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft auf die Plusnet nach den Versicherungsbedingungen möglich ist. Die QSC wird alle Mitwirkungshandlungen vornehmen, die erforderlich sind, um die Aufnahme der Plusnet als Trägerunternehmen bei der Unterstützungskasse bzw. als Versicherungsnehmer bei den Versicherern und versicherungsförmigen Versorgungsträgern zu ermöglichen. Für den Fall, dass Plusnet nicht als Trägerunternehmen bei der Unterstützungskasse bzw. als Versicherungsnehmer bei den Versicherern und versicherungsförmigen Versorgungsträgern akzeptiert wird, kann Plusnet Versorgungsträger bei einer anderen Unterstützungskasse bzw. Versicherungsnehmer bei einer anderen Versicherung oder einem anderen versicherungsförmigen Versorgungsträger werden. In diesem Fall hat QSC die externen Versorgungsträger bzw. die Versicherung anzuweisen, die Deckungsmittel auf einen von Plusnet eingeschalteten externen Versorgungsträger bzw. Versicherung zu übertragen.

      13.4 Der „Gruppenvertrag Nr.5.831025“ vom 5. August 2010 mit der Allianz Lebensversicherungs-AG (Altersvorsorge für Mitarbeiter) nebst der hierzu geschlossenen Nachtragsvereinbarungen (nachfolgend auch „Gruppenvertrag“), welcher nicht auf die Plusnet übertragen wird (§ 17.17), soll auf die nach § 13.3 auf die Plusnet übergehenden Direktversicherungsverträge anwendbar bleiben. Die Vertragsparteien werden daher alle Mitwirkungshandlungen vornehmen, die erforderlich sind, um den Beitritt der Plusnet zum Gruppenvertrag zu ermöglichen.

      13.5 Rechte und Pflichten der QSC aus Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen, sowie gegenüber vor dem Ausgliederungsstichtag ausgeschiedenen Mitarbeitern, auch soweit sie dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen wären, und deren Hinterbliebenen, gehen nicht gemäß § 324 UmwG, § 613a BGB auf die Plusnet über und werden auch nicht nach diesem Vertrag auf die Plusnet übertragen. Insofern erforderliche Rückstellungen werden daher weiterhin bei QSC gebildet.

      13.6 Jeglicher Aufwand für die übergehenden Pensionsverpflichtungen, der wirtschaftlich auf die Zeit ab dem Ausgliederungsstichtag bis zum Vollzugsdatum (§ 18) entfällt, ist im Innenverhältnis dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen.

      § 14 Prozessrechtsverhältnisse und öffentlich-rechtliche Verfahren
      14.1 Übertragen werden alle dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Prozessrechtsverhältnisse (einschließlich schiedsgerichtlicher und verwaltungsgerichtlicher Verfahren), gerichtliche Mahnverfahren und behördlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Verfahren. Sofern als Folge der Ausgliederung kein gesetzlicher Partei- bzw. Beteiligtenwechsel stattfindet, führt QSC alle Prozessrechtsverhältnisse (einschließlich schiedsgerichtlicher und verwaltungsgerichtlicher Verfahren), gerichtliche Mahnverfahren und alle öffentlich-rechtlichen Verfahren, die dem Geschäftsbereich Telekommunikation sachlich zuzuordnen sind bzw. im Zusammenhang mit dem Auszugliedernden Vermögen stehen, zunächst weiter, ohne dass dadurch die Übertragung von Rechten und Pflichten nach diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag in Frage gestellt werden soll. Die Vertragsparteien werden sich um einen (gewillkürten) Partei- bzw. Beteiligtenwechsel in diesen Verfahren bemühen. Ist ein solcher Partei- bzw. Beteiligtenwechsel nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu erreichen, werden sich die Vertragsparteien im Innenverhältnis wirtschaftlich so stellen, als wären die Prozessrechtsverhältnisse, gerichtliche Mahnverfahren und öffentlich-rechtlichen Verfahren zum Ausgliederungsstichtag übertragen worden. Dabei wird QSC die Verfahren gemäß den Vorgaben der Plusnet fortführen.

      14.2 Die mit den vorstehend erfassten Prozessrechtsverhältnissen, gerichtlichen Mahnverfahren und behördlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Verfahren verbundenen Auftrags- und Beratungsverhältnisse mit Dritten gehen auf die Plusnet über, wenn auch die zugrundeliegenden Prozessrechtsverhältnisse, behördlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Verfahren und gerichtlichen Mahnverfahren auf die Plusnet übergehen. Andernfalls werden sich die Vertragsparteien im Innenverhältnis wirtschaftlich so stellen, als wären diese zum Ausgliederungsstichtag übertragen worden. Bei den vorgenannten Prozessrechtsverhältnissen, behördlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Verfahren sowie gerichtlichen Mahnverfahren handelt es sich insbesondere um die in Anlage 14.2 (Prozessrechtsverhältnisse, Mahnverfahren und öffentlich-rechtliche Verfahren) aufgeführten.

      14.3 QSC überträgt der Plusnet zudem alle prozessualen Rechtspositionen zu Dritten und alle vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, die die Anerkennung und/oder entsprechende Umsetzung von Ergebnissen von gerichtlichen Verfahren oder die Geltendmachung von Rechten, die den Verfahrensbeteiligten vorbehalten sind, betreffen und dem Geschäftsbereich Telekommunikation sachlich zuzuordnen sind, insbesondere solche aus Titeln und Vergleichen.

      14.4 Die auszugliedernden Prozessrechtsverhältnisse und öffentlich-rechtlichen Verfahren umfassen auch Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus allen möglichen, dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden öffentlich-rechtlichen Verhaltens- und/oder Zustandsverantwortlichkeiten der QSC bzw. ihrer Rechtsvorgängerinnen. Dies umfasst insbesondere auch die in Anlage 14.4 (Bundesnetzagentur) aufgezählten Verfügungen der Bundesnetzagentur.

      § 15 Rechte nach dem Telekommunikationsgesetz,
      öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse, Mitgliedschaften
      15.1 QSC überträgt auf die Plusnet die in Anlage 15.1 (Rechte nach dem TKG und sonstige öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse) aufgeführten Frequenzzuteilungen nach § 55 Abs. 8 TKG, Rufnummernzuteilungen gemäß § 66 TKG sowie öffentlich-rechtliche, insbesondere telekommunikationswegerechtliche Gestattungen i.S.v. §§ 68 ff. TKG, privatrechtliche Nutzungsverträge und -gestattungen, insbesondere Nutzungsverträge und Grundstückseigentümererklärungen nach § 45a TKG.

      15.2 Im Übrigen erfordert der Geschäftsbereich Telekommunikation insbesondere die in Anlage 15.1 (Rechtenach dem TKG und sonstige öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse) aufgeführten mit dem Geschäftsbereich Telekommunikation zusammenhängenden sonstigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, Gestattungen, Zulassungen, Anmeldungen, Mitteilungen und sonstigen Berechtigungen. Soweit diese an das Auszugliedernde Vermögen gebunden oder ohne Zustimmung der erteilenden Behörde oder Dritter übertragbar sind, gehen diese mit dem Auszugliedernden Vermögen auf die Plusnet über. Entsprechendes gilt für Rechtspositionen aus den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffenden Anträgen auf öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder in Vergabeverfahren, auch soweit sie rechtlich zulässig von Dritten gestellt wurden.

      15.3 Soweit eine Übertragung, insbesondere der in Anlage 15.1 (Rechte nach dem TKG und sonstige öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse) aufgeführten Frequenzzuteilungen, Rufnummernzuteilungen, telekommunikationswegerechtlichen Gestattungen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und/oder Erlaubnisse nicht oder nicht ohne Zustimmung der erteilenden Behörde oder Dritter möglich ist, werden diese, soweit erforderlich, durch die Plusnet neu beantragt bzw. die Parteien werden versuchen, die behördliche Zustimmung oder die Zustimmung Dritter zur Übertragung zu erlangen. Etwaige Anzeigepflichten gegenüber den zuständigen Behörden bleiben hiervon unberührt.

      15.4 Mitgliedschaften in öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder privatrechtlichen Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen gehen auf die Plusnet über, soweit sie ausschließlich dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen sind. Dies betrifft insbesondere die in Anlage 15.4 (Mitgliedschaften) aufgeführten Mitgliedschaften in öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder privatrechtlichen Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen. Ist eine Übertragung im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge ausgeschlossen, wird die Plusnet die Mitgliedschaft unter Mitwirkung der QSC neu beantragen.

      § 16 Übergang von Betriebsteilen
      16.1 Bereits vor der Ausgliederung wurde der Geschäftsbereich Telekommunikation organisatorisch und betriebsverfassungsrechtlich vom übrigen Betrieb getrennt und bildet gemeinsam mit der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG einen eigenständigen gemeinsamen Betrieb Telekommunikation. Durch die Ausgliederung wird der zur QSC gehörende Teil des Betriebs Telekommunikation an Plusnet übertragen.

      16.2 Durch die Ausgliederung wird aus betriebsverfassungsrechtlicher Sicht der verbleibende Betrieb der QSC nicht berührt. Versetzungen von Mitarbeitern auf Grund der Ausgliederung sind nicht geplant.

      § 17 Von der Übertragung ausgenommene Vermögensgegenstände
      Folgende Vermögensgegenstände gehören nicht zum Auszugliedernden Vermögen und sind demgemäß von der Übertragung nach diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag ausgenommen:

      17.1 Sämtliche Verträge, mit denjenigen Kunden (i) mit denen im Geschäftsjahr 2017 bereits Vertragsbeziehungen bestanden und mit denen im Geschäftsjahr 2017 jeweils weniger als die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt wurde bzw. (ii) mit denen erst nach dem 31. Dezember 2017 erstmals Verträge geschlossen wurden und mit denen zwischen dem 1. Januar 2018 und dem Vollzugsdatum (§ 18) jeweils weniger als die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt wurde sowie sämtliche Verträge mit denjenigen Kunden, die zwar nicht unter die in (i) und (ii) genannten Kategorien fallen, bei denen jedoch aufgrund bereits abgeschlossener Verträge über Leistungen anderer Geschäftsbereiche zum Vollzugsdatum feststeht, dass der mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation zu erzielende Anteil am mit dem betreffenden Kunden über die gesamte fest vereinbarte Vertragslaufzeit zu erwartende Gesamtumsatz auf weniger als 50% sinken wird. Nicht übertragen werden insbesondere Verträge mit denjenigen Kunden, die bei QSC unter den in Anlage 17.1 (Kunden mit Schwerpunkt in anderen Geschäftsbereichen) aufgeführten Konzernkennungen geführt werden;

      17.2 sämtliche Vertragsangebote an die in Anlage 17.1 (Kunden mit Schwerpunkt in anderen Geschäftsbereichen) genannten Kunden, einschließlich der von den in Anlage 12.1.3 (Handelsvertreter) aufgeführten Handelsvertretern unterbreiteten Vertragsangebote, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      17.3 sämtliche Vertragsangebote an Neukunden, einschließlich der von den in Anlage 12.1.3 (Handelsvertreter) aufgeführten Handelsvertretern unterbreiteten Vertragsangebote, bei denen jeweils weniger als die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt werden soll, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      17.4 sämtliche Verträge mit Arbeitnehmern, die nicht in Anlage 13.1 (Arbeitnehmer) genannt sind und unter denen QSC diesen Arbeitnehmern kostenfreie oder vergünstigte Leistungen zur Verfügung stellt;

      17.5 sämtliche Projektmaklerverträge, die bei QSC unter den in Anlage 17.5 (Nicht übertragene Projektmaklerverträge) genannten Vertragsnummern geführt werden;

      17.6 sämtliche Vertragsangebote an Projektmakler über den Abschluss von Projektmaklerverträgen, die die Vermittlung von Verträgen mit den in Anlage 17.1 (Kunden mit Schwerpunkt in anderen Geschäftsbereichen) genannten Kunden, zum Inhalt haben, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      17.7 sämtliche Vertragsangebote an Projektmakler über den Abschluss von Projektmaklerverträgen, die die Vermittlung von Verträgen mit Neukunden zum Inhalt haben, bei denen jeweils weniger als die Hälfte des Umsatzes mit den in § 4.1.1 aufgeführten Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation erzielt werden soll, einschließlich sämtlicher Rechtspositionen aus Vertragsverhandlungen über derartige Angebote, sowie alle sonstigen Rechte und Befugnisse und Pflichten hieraus;

      17.8 die zentralen Verwaltungsbereiche von QSC, insbesondere Finanzen, Interne Revision und Compliance, Datenschutz, Zentraleinkauf, Personal, Recht, Corporate Communications, Information Security Management, IT Security Management, ITSM, Interne IT sowie Qualitäts- und Beschwerdemanagement;

      17.9 der Bereich „Support 1st Level“, der Leistungen an solche Projektkunden erbringt, die Leistungen aus mehr als einem Geschäftsbereich von QSC beziehen, und dessen Aufgabe im Wesentlichen darin besteht, Supportanfragen der betreffenden Kunden zu qualifizieren und den einzelnen Geschäftsbereichen zur weiteren Bearbeitung zuzuordnen;

      17.10 die nicht gemäß § 6.1 dieses Ausgliederungsvertrages übertragene Hardware;

      17.11 sämtliche nicht in Anlage 6.2 (Software) aufgeführte Software, insbesondere Software, die den Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation im Rahmen des virtuellen Arbeitsplatzes „Enterprise Workplace“ bereitgestellt wird bzw. auf den von den Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation genutzten PCs, Laptops oder mobilen Endgeräten installiert ist mit Ausnahme des auf diesen Gerätschaften installierten Betriebssystems, welches gemäß § 6.2 dieses Ausgliederungsvertrages übertragen wird und soweit es sich nicht um Clients der in Anlage 6.2 (Software) aufgeführten Software handelt;

      17.12 die von QSC genutzten Rechenzentren und sonstigen Kollokations- und/oder Technikflächen sowie die jeweils hierzu abgeschlossenen Mietverträge an den Standorten Notkestraße 13-15 in 22607 Hamburg, Hanauer Landstraße 320 in 60314 Frankfurt am Main, Kleyer Straße 79 bis 89 in 60326 Frankfurt am Main, Eschborner Landstraße 100 in 60489 Frankfurt am Main, Balanstraße 73 in 81541 München und Am Tower 5 in 90475 Nürnberg;

      17.13 das im Eigentum der QSC stehende Grundstück Grasweg 62-66, 22303 Hamburg, sowie das dort befindliche Rechenzentrum;

      17.14 Hardware, insbesondere Server, die in den Rechenzentren an den in §§ 17.12 und 17.13 genannten Standorten untergebracht ist, soweit sie nicht in Anlage 6.1 (Hardware) oder Anlage 7.1 (Sonstiges Sachanlagevermögen) aufgeführt ist und zwar auch dann, wenn auf der betreffenden Hardware Software für den Geschäftsbereich Telekommunikation betrieben wird;

      17.15 netzwerkspezifische Komponenten, die ausschließlich der Erbringung von Telekommunikationsdiensten dienen, die innerhalb der in §§ 17.12 und 17.13 genannten Rechenzentren und als Hilfsmittel für die Produktion von IT-Diensten benötigt werden; dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, Netzwerk-Switche diverser Hersteller, optische Übertragungstechnik (DWDM-Multiplexer), Loadbalancer sowie diverse Firewall-Komponenten;

      17.16 die von QSC abgeschlossenen Mietverträge über die Gebäude bzw. Büroflächen, in denen sich sowohl die Büroflächen sonstiger Geschäftsbereiche der QSC als auch Büroflächen des Geschäftsbereichs Telekommunikation befinden, an den Standorten


      Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln,


      Lurgiallee 14-16, 60439 Frankfurt,


      Weidestraße 122a, 22083 Hamburg,


      Balanstraße 73, 81541 München,


      Zum Aquarium 6a, 46047 Oberhausen;

      17.17 der „Gruppenvertrag Nr.5.831025“ vom 5. August 2010 mit Allianz Lebensversicherungs-AG (Altersvorsorge für Mitarbeiter) nebst der hierzu geschlossenen Nachtragsvereinbarungen, der „Großkundenrahmenvertrag Full-Service Leasing“ vom 30. April 2013 mit der Mobility Concept GmbH (Rahmenvertrag für Fahrzeug-Leasing) sowie der „Business Auftrag für Sonderkonditionen“ (Sideletter Mobilfunk) mit der Telekom Deutschland GmbH vom 20. Dezember 2016;

      17.18 sämtliche von QSC abgeschlossenen Versicherungsverträge;

      17.19 sämtliche von QSC geschlossenen Verträge über Catering (Kantinen), auch soweit diese Verträge Standorte betreffen, deren Mietverträge gemäß § 12.1.13 auf Plusnet übertragen werden;

      17.20 sämtliche Verträge mit Lieferanten, die überwiegend oder ausschließlich Leistungen für sonstige Geschäftsbereiche erbringen; soweit mit einzelnen Lieferanten mehrere Verträge bestehen, von denen nur ein Teil unter den in Anlage 12.1.10 (Lieferantenverträge) aufgeführten Kreditorennummern geführt wird, werden insbesondere diejenigen Verträge, die nicht unter diesen Kreditorennummern geführt werden, nicht übertragen;

      17.21 sämtliche Bankkonten der QSC und Guthaben bei Kreditinstituten, insbesondere Guthaben auf den in Anlage 17.21 (QSC Bankkonten) genannten Bankkonten;

      17.22 Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten von QSC gegenüber der Creditreform Köln v. Padberg KG und der dieser erteilten Einzugsermächtigungen gegenüber den Debitoren, die bei QSC unter den in Anlage 17.1 (Kunden mit Schwerpunkt in anderen Geschäftsbereichen) aufgeführten Konzernkennungen bei QSC geführt werden;

      17.23 sämtliche betrieblich veranlassten Steuerverbindlichkeiten und Steuerforderungen einschließlich sich aus etwaigen Änderungen aufgrund einer Betriebsprüfung ergebender Verbindlichkeiten und Forderungen, die den Zeitraum vor dem Ausgliederungsstichtag betreffen – auch, soweit sie sich auf den Geschäftsbereich Telekommunikation beziehen. Demgemäß verbleiben bei QSC auch die dafür gebildeten Rückstellungen;

      17.24 Marken und Domain-Rechte, soweit sie nicht ausdrücklich in Anlage 8.1 (Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände) als zu übertragende Domain-Rechte aufgeführt sind; insbesondere nicht übertragen werden alle Domain-Rechte an Internet-Domainnamen mit dem Bestandteil „qsc“;

      17.25 die in Anlage 17.25 (Nicht übertragene IP Adressen) aufgeführten IP Adressen bzw. IP Adressräume sowie die Mitgliedschaft der QSC im RIPE NCC, Amsterdam;

      17.26 sämtliche von QSC gehaltenen Geschäftsanteile an der Q-loud GmbH mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 88029 sowie an der IP Colocation GmbH mit Sitz in Nürnberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 23360;

      17.27 sämtliche von QSC abgeschlossenen Kredit- und Factoringverträge, insbesondere die Schuldscheindarlehensverträge vom 12. Mai 2014, der Konsortialkredit vom 11. März 2016 sowie der Rahmenvertrag über den Kauf von Forderungen vom 19. September 2013, zuletzt geändert am 29. September 2017 mit der Nord/LB, einschließlich der unter den Kreditverträgen beauftragten Avale, soweit es sich nicht um akzessorische Sicherheiten (insbesondere Bürgschaften) für die auf Plusnet übertragenen Verbindlichkeiten bzw. für Verbindlichkeiten aus den auf Plusnet übertragenen Vertragsverhältnissen handelt;

      17.28 eine für zukünftige Verbindlichkeiten von Plusnet gegenüber der Communication Services TELE2 GmbH abgegebene Patronatserklärung vom 25. April 2018;

      17.29 sämtliche Verträge der QSC mit Verbundenen Unternehmen, insbesondere den Plusnet Beteiligungen, unter denen QSC für die betreffenden Verbundenen Unternehmen Leistungen in Bezug auf zentrale Verwaltungsfunktionen wie Finanzen, Recht, Personalverwaltung und/oder Gestellung der Geschäftsführung und zum Teil Leistungen wie Untervermietung von Büro- und Technikflächen, Nutzung von Rechenzentrumsleistungen, Bereitstellung von IT-Leistungen und/oder Catering (Kantinenmitnutzung) erbringt gemäß Anlage 17.29 (Nicht übertragene Dienstleistungsverträge mit Verbundenen Unternehmen);

      17.30 sämtliche Verträge, unter denen QSC den Verbundenen Unternehmen Darlehen gewährt hat, einschließlich solcher Darlehensverträge, die mit Plusnet Beteiligungen geschlossen sind;

      17.31 die zwischen QSC und der fonial GmbH am 20. Februar 2017 abgeschlossene „Vereinbarung über eine Liquiditätsgarantie (2017)“ (einschließlich vergleichbarer Vereinbarungen, die ggf. 2018 geschlossen werden);

      17.32 Vermögensgegenstände, die von QSC aufgrund eines nicht gemäß diesem Ausgliederungs- und Übertragungsvertrag übertragenen Vertrages gemietet, gepachtet, geleast oder lizenziert werden; sowie

      17.33 sonstige nicht dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Rechtsverhältnisse und Rechtspositionen privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur, insbesondere gemäß Anlage 17.33 (Sonstige von der Übertragung ausgenommene Rechtsverhältnisse).

      IV. Modalitäten der Übertragung

      § 18 Vollzugsdatum
      18.1 Die Übertragung der Gegenstände des von der Ausgliederung erfassten Aktiv- und Passivvermögens und der sonstigen Rechte und Pflichten und Rechtsstellungen des übertragenden Rechtsträgers erfolgt mit dinglicher Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers („Vollzugsdatum“).

      18.2 Der übertragende Rechtsträger wird in der Zeit zwischen dem Abschluss dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages und dem Vollzugsdatum das Auszugliedernde Vermögen nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der Vorgaben dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages verwalten bzw. darüber verfügen.

      18.3 Der Besitz an den beweglichen Sachen geht am Vollzugsdatum auf die Plusnet über. Soweit eine Übergabe nicht erfolgt, hält QSC die beweglichen Sachen für die Plusnet gemäß § 930 BGB in Verwahrung. Soweit sich bewegliche Sachen im Besitz Dritter befinden, überträgt QSC ihre Herausgabeansprüche auf die Plusnet.

      § 19 Übergangsbestimmung und künftige konzerninterne Liefer- und Leistungsbeziehungen
      19.1 Soweit Verträge mit Lieferanten, wobei Verträge mit Handelsvertretern und Projektmaklern hiervon ausdrücklich ausgenommen sind, die bei QSC verbleiben, Rechte und Pflichten enthalten, die den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffen, werden die Vertragsparteien sich darum bemühen, dass die bei QSC verbleibende Vereinbarung entsprechend angepasst und eine neue, weitere vertragliche Vereinbarung mit der Plusnet geschlossen wird. Entsprechendes gilt, wenn auf Plusnet übergehende Verträge mit Lieferanten Rechte und Pflichten enthalten, die bei QSC verbleibende Geschäftsbereiche oder Geschäftsbereiche Verbundener Unternehmen betreffen, deren Anteile nicht gemäß § 5 unmittelbar oder mittelbar auf Plusnet übertragen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Vertragsparteien - gegebenenfalls durch schriftliche Vereinbarungen oder durch Einholung der Zustimmung Dritter - dafür Sorge tragen, dass QSC und Plusnet die jeweils für sie erforderlichen Rechte ausüben können oder dass diese Rechte durch QSC im Interesse der Plusnet oder durch Plusnet im Interesse von QSC wahrgenommen werden. Plusnet wird ihrerseits die Verpflichtungen aus diesen Verträgen erfüllen, soweit sie sich auf den Geschäftsbereich Telekommunikation beziehen oder QSC insoweit von diesen Verpflichtungen freistellen. Im Innenverhältnis stellen sich QSC und Plusnet hinsichtlich dieser Rechte und Pflichten so, als sei die Plusnet im Außenverhältnis Vertragspartner geworden. QSC gestattet der Plusnet und ermächtigt die Plusnet dementsprechend, im Außenverhältnis diese Rechte und Pflichten hinsichtlich des Geschäftsbereichs Telekommunikation Dritten gegenüber wahrzunehmen. Entsprechendes gilt auch, soweit Verträge mit Lieferanten, die auf Plusnet übergehen, Rechte und Pflichten enthalten, die nicht den Geschäftsbereich Telekommunikation, sondern andere Geschäftsbereiche betreffen, die bei QSC verbleiben bzw. die Geschäftsbereiche der Verbundenen Unternehmen, bei denen es sich nicht um Plusnet Beteiligungen handelt.

      19.2 QSC und Plusnet beabsichtigen, zur Herstellung neuer konzerninterner Leistungsbeziehungen Dienstleistungsverträge abzuschließen. Dies betrifft insbesondere:

      19.2.1 die Bereitstellung von Leistungen anderer Geschäftsbereiche der QSC, die neben den von Plusnet und ggf. von Plusnet Beteiligungen zu erbringenden Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation gemäß den nach § 12.1 übertragenen Vertrags- und Rechtsverhältnissen geschuldet sind bzw. werden, einschließlich der Leistung „Support 1st Level“, sowie Regelungen, die Plusnet in die Lage versetzen, ihren Bestands- und ggf. auch Neukunden noch nicht vertraglich vereinbarte Leistungen anderer Geschäftsbereiche der QSC anzubieten;

      19.2.2 die Bereitstellung von Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation durch Plusnet, die neben den von QSC zu erbringenden Leistungen anderer Geschäftsbereiche der QSC gemäß den nach § 17 nicht auf Plusnet übertragenen Vertrags- und Rechtsverhältnissen geschuldet sind oder werden, sowie Regelungen, die QSC in die Lage versetzen, ihren Bestands- und Neukunden noch nicht vertraglich vereinbarte Leistungen des Geschäftsbereichs Telekommunikation anzubieten;

      19.2.3 die Erstattung derjenigen Provisionen durch QSC, die Plusnet Handelsvertretern nach den gemäß § 12.1.3 übertragenen Handelsvertreterverträgen schuldet, soweit diese Provisionen Verträge oder Rechtsverhältnisse mit Kunden betreffen, die nach § 17 nicht auf Plusnet übertragen werden;

      19.2.4 die Erstattung derjenigen Provisionen durch QSC, die Plusnet (i) Handelsvertretern nach den gemäß § 12.1.3 übertragenen Handelsvertreterverträgen bzw. (ii) Projektmaklern nach den gemäß § 12.1.4 übertragenen Projektmaklerverträgen schuldet, soweit diese Provisionen Verträge oder Rechtsverhältnisse mit Kunden betreffen, die nach § 17 nicht auf Plusnet übertragen werden;

      19.2.5 Gebühren bzw. Avalprovisionen für durch QSC zugunsten von Plusnet beauftragte Avale, insbesondere Bankgarantien oder Bankbürgschaften;

      19.2.6 die Nutzung von Funktionen zentraler Verwaltungsbereiche von QSC durch Plusnet, wie Finanzen, Interne Revision und Compliance, Datenschutz, Zentraleinkauf (einschließlich Fuhrparkmanagement und Buchung von Reisen), Personal, Recht, Corporate Communications, Information Security Management, IT Security Management, ITSM, Interne IT und Qualitäts- und Beschwerdemanagement, einschließlich der Verwahrung und Verwaltung nicht am Vollzugstag an Plusnet übergebener beweglicher Sachen insbesondere von Betriebsunterlagen;

      19.2.7 die Forderungsverwaltung für Rechnung von Plusnet;

      19.2.8 den Bezug von IT-Arbeitsplätzen durch Plusnet, insbesondere Bereitstellung und Unterhaltung (i) der für Bürotätigkeit benötigten Hardware, soweit diese nicht gemäß § 6.1 dieses Ausgliederungsvertrages übertragen wurde (z.B. Drucker, Scanner, E-Mail-Server und File-Server), (ii) der auf PCs, Laptops und mobilen Endgeräten genutzten und lokal zu installierenden Software mit Ausnahme des Betriebssystems sowie (iii) des virtuellen Arbeitsplatzes „Enterprise Workplace“ einschließlich Applikationen; soweit die zu installierende oder über den „Enterprise Workplace“ bereitzustellende Software gemäß § 6 auf Plusnet übertragen wurde, ist diese von Plusnet beizustellen;

      19.2.9 den Bezug von (Managed) Housing für die Server, die der Geschäftsbereich Telekommunikation auf den von anderen Geschäftsbereichen der QSC betriebenen Rechenzentrumsflächen selbst betreibt einschließlich damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen wie 24x7 Monitoring und Betreuung des Hardwareaustausches vor Ort sowie von (Managed) Hosting für diejenigen Applikationen, die der Geschäftsbereich Telekommunikation auf (virtuellen) Servern betreibt, die (einschließlich Betriebssystem) von anderen Geschäftsbereichen der QSC betrieben werden;

      19.2.10 die Vernetzung der Standorte und Rechenzentren der QSC untereinander und mit dem Internet, Bereitstellung von Telefonie für die Standorte der QSC einschließlich Bereitstellung einer virtuellen Telefonanlage, Betrieb der nicht auf Plusnet übertragenen DWDM-Multiplexer sowie der Betrieb der standortinternen Netze (LAN/WLAN) mit Ausnahme der LAN in den Rechenzentren durch Plusnet;

      19.2.11 Untermietverträge für die vom Geschäftsbereich Telekommunikation genutzten Büroflächen in den in § 17.16 genannten Gebäuden sowie Untermietverträge über die von übrigen Geschäftsbereichen der QSC genutzten Büroflächen in den Gebäuden, deren Mietverträge gemäß § 12.1.13 auf Plusnet übertragen werden, jeweils einschließlich Mitnutzung der Parkplätze und Sanitärräume;

      19.2.12 wechselseitige Beistellung von Softwarelizenzen, die der jeweils anderen Vertragspartei zustehen, soweit diese benötigt werden, damit Leistungspflichten aus den zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Verträgen erfüllt werden können;

      19.2.13 die Einräumung von unbefristeten Nutzungsrechten an den gemäß § 8.1 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages übertragenen Marken;

      19.2.14 Bereitstellung von Catering (Kantinen) durch QSC; sowie

      19.2.15 die anteilige Beteiligung der Plusnet an den Kosten der von QSC abgeschlossenen Gruppenversicherungsverträge.

      19.3 Vorbehaltlich der Regelung in § 19.1 und soweit nicht bereits eine anderweitige vertragliche Grundlage für künftige Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen QSC und Plusnet besteht, ist QSC unmittelbar auf der Grundlage dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages verpflichtet, mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem Ausgliederungsstichtag die bislang innerhalb der QSC für den Geschäftsbereich Telekommunikation erbrachten Lieferungen und Leistungen zu marktüblichen Konditionen für Plusnet zu erbringen bzw. dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen, die von anderen Konzerngesellschaften erbracht wurden, im Innenverhältnis zwischen den Vertragsparteien mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem Ausgliederungsstichtag weiterhin erbracht werden.

      19.4 Vorbehaltlich der Regelung in § 19.1 und soweit nicht bereits eine anderweitige vertragliche Grundlage für künftige Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen QSC und Plusnet besteht, ist Plusnet unmittelbar auf der Grundlage dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages verpflichtet, die vom Geschäftsbereich Telekommunikation bislang innerhalb von QSC gegenüber anderen Geschäftsbereichen oder anderen Konzernunternehmen erbrachten Leistungen zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

      19.5 QSC wird auf der Webseite www.qsc.de an einer von QSC nach freiem Ermessen wählbaren Stelle einen Link zu der Webseite von Plusnet bereitstellen, unter dem die von Plusnet zukünftig angebotenen Telekommunikationsdienste beworben werden. QSC kann diesen Link jederzeit nach eigenem Ermessen wieder entfernen. Zudem gestattet QSC der Plusnet die Nutzung der Domain www.myqsc.de zum Betrieb eines Self-Service-Portals bis zum 31. Dezember 2019. Plusnet wird sich bemühen, die Domain bereits früher durch eine eigene Domain zu ersetzen. Geschieht dies vor dem 31. Dezember 2019 gestattet QSC der Plusnet auf der Website www.myqsc.de bis zum 31. Dezember 2019 einen Link zu der betreffenden neuen Website zu schalten. Schließlich gestattet QSC der Plusnet auf der Website www.qscplus.de, die im Dezember 2017 durch die Website www.plusnet-webservices.de abgelöst wurde, bis zum 31. Dezember 2018 einen Link zur Website www.plusnet-webservices.de zu schalten. QSC und Plusnet sind durch die Regelungen in diesem § 19 nicht gehindert, zukünftig die Leistungs- und Lieferbeziehungen durch gesonderte Verträge zu regeln.

      § 20 Auffangbestimmungen
      20.1 Sofern bestimmte Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, Rechte und Pflichten, Verträge oder sonstige Rechtsstellungen sowie Daten in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag bzw. den Anlagen nicht ausdrücklich erwähnt sind, aber bei wirtschaftlicher Betrachtung dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen sind (insbesondere alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des Geschäftsbereichs Telekommunikation), so werden diese Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rechtsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten aus Vertragsverhältnissen bzw. sonstigen Rechtsverhältnissen ebenfalls im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet übertragen, soweit in diesem Vertrag nicht explizit etwas anderes geregelt ist, Vermögensgegenstände insbesondere nicht explizit von der Übertragung ausgenommen worden sind. Eine Anpassung der Gegenleistung findet insoweit nicht statt.

      20.2 Soweit QSC oder ein Dritter auf Rechnung der QSC Leistungen im Hinblick auf das Auszugliedernde Vermögen erbringt oder seit dem Ausgliederungsstichtag erbracht hat, die bei einem Wirksamwerden der Ausgliederung zum Ausgliederungsstichtag unmittelbar oder mittelbar von der Plusnet hätten erbracht werden müssen, kann QSC von der Plusnet gegen angemessenen Nachweis Erstattung der erbrachten Leistungen verlangen.

      20.3 Soweit bestimmte Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens oder sonstige Rechte und Pflichten oder Rechtsstellungen, insbesondere aus Verträgen, sowie Daten, die nach diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag auf die Plusnet übergehen sollen, nicht schon kraft Gesetzes mit der Eintragung der Ausgliederung auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen, wird QSC diese Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens und die sonstigen Rechte und Pflichten oder Rechtsstellungen sowie Daten auf die Plusnet übertragen. Die Plusnet ist verpflichtet, der Übertragung zuzustimmen. Ist die Übertragung auf den übernehmenden Rechtsträger im Außenverhältnis nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich oder unzweckmäßig, werden sich der übertragende und der übernehmende Rechtsträger im Innenverhältnis so stellen, als wäre die Übertragung auch im Außenverhältnis zum Ausgliederungsstichtag erfolgt. In diesem Fall wird QSC den betreffenden Vermögensgegenstand und/oder das betreffende Rechtsverhältnis treuhänderisch in eigenem Namen für Rechnung und Weisung der Plusnet halten bzw. fortführen und, soweit rechtlich zulässig, der Plusnet den Vermögensgegenstand und/oder das betreffende Rechtsverhältnis auf Dauer zur Nutzung überlassen. Die Vertragsparteien werden im Zusammenhang mit einer Übertragung nach § 20.3 Satz 1 alle erforderlichen oder zweckdienlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen einleiten und an ihnen mitwirken, um das Auszugliedernde Vermögen zu übertragen.

      20.4 Soweit für die Übertragung von bestimmten Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens oder von sonstigen Rechten und Pflichten, Verträgen sowie Daten die Zustimmung Dritter oder eine öffentlich-rechtliche Genehmigung erforderlich ist, werden sich der übertragende Rechtsträger und der übernehmende Rechtsträger bemühen, die Zustimmung oder Genehmigung zu beschaffen. Falls die Zustimmung oder Genehmigung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreichbar ist, gilt im Verhältnis der beiden Gesellschaften die Regelung gemäß vorstehendem § 20.3 Satz 3 und Satz 4 entsprechend.

      20.5 Soweit bestimmte Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, Rechte und Pflichten, Verträge oder sonstige Rechtsstellungen sowie Daten nach diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag nicht übergehen sollen, aber aus rechtlichen Gründen auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen, ist der übernehmende Rechtsträger zur Rückübertragung an den übertragenden Rechtsträger verpflichtet. Der übernehmende Rechtsträger wird in diesem Zusammenhang auf Kosten des übertragenden Rechtsträgers alle erforderlichen oder zweckdienlichen Maßnahmen einleiten und an allen erforderlichen oder zweckdienlichen Rechtshandlungen mitwirken, um die Rechte auf den übertragenden Rechtsträger zurück zu übertragen. Im Innenverhältnis werden sich die Vertragsparteien so stellen, als wären die in Satz 1 genannten Wirtschaftsgüter und Rechte nicht übergegangen.

      20.6 Die vorstehende Regelung in § 20.5 gilt entsprechend, wenn Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, Rechte und Pflichten, Verträge oder sonstige Rechtsstellungen sowie Daten nach diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag übergehen, die irrtümlich dem Auszugliedernden Vermögen zugeordnet worden sind.

      § 21 Mitwirkungspflichten
      21.1 Der übertragende Rechtsträger und der übernehmende Rechtsträger werden alle Erklärungen abgeben, alle Urkunden ausstellen und alle sonstigen Handlungen vornehmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung des Auszugliedernden Vermögens erforderlich oder zweckdienlich sind.

      21.2 Die Plusnet erhält zum Vollzugsdatum sämtliche ausschließlich dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden oder im Zusammenhang mit diesem durch QSC geführten Geschäftsunterlagen, insbesondere Vertrags- und Genehmigungsunterlagen, Betriebsvorschriften, Betriebshandbücher und Personalunterlagen. Die Plusnet erhält auch alle Urkunden, die zur Geltendmachung der auf sie übergehenden Rechte erforderlich sind. Die Plusnet wird die Bücher und sonstigen Aufzeichnungen innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für QSC verwahren und sicherstellen, dass QSC Einblick in diese Geschäftsunterlagen nehmen und sich Ablichtungen fertigen kann. Soweit eine Übergabe nicht erfolgt, hält QSC die Betriebsunterlagen gemäß § 930 BGB in Verwahrung. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln. In solche Unterlagen, die QSC für Plusnet verwahrt oder die nicht ausschließlich dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen sind und deren Kenntnis für die Plusnet zur Fortführung des Geschäftsbereichs Telekommunikation erforderlich ist, wird QSC der Plusnet auf Verlangen Einsicht geben bzw. hiervon auf Kosten der Plusnet Kopien zur Verfügung stellen.

      21.3 Bei behördlichen Verfahren, insbesondere steuerlichen Außenprüfungen und steuerlichen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten, die das Auszugliedernde Vermögen betreffen, werden sich die Vertragsparteien gegenseitig unterstützen. Sie werden sich insbesondere gegenseitig sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die zur Erfüllung steuerlicher oder sonstiger behördlicher Anforderungen oder zur Erbringung von Nachweisen gegenüber Steuerbehörden oder sonstigen Behörden oder Gerichten notwendig oder zweckmäßig sind, und wechselseitig auf eine angemessene Unterstützung durch ihre Arbeitnehmer hinwirken. Gesetzliche Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben unberührt.

      § 22 Gläubigerschutz und Innenausgleich
      Soweit sich aus diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag keine andere Verteilung von Lasten und Haftungen aus oder im Zusammenhang mit dem Auszugliedernden Vermögen ergibt, gelten die nachfolgenden Regelungen:

      22.1 Wenn und soweit der übertragende Rechtsträger aufgrund der Bestimmungen in § 133 UmwG oder anderer Bestimmungen von Gläubigern für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen sowie aus Haftungsverhältnissen in Anspruch genommen wird, die nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen werden sollen, hat der übernehmende Rechtsträger den übertragenden Rechtsträger auf erste Anforderung von der jeweiligen Verbindlichkeit, Verpflichtung oder Haftung freizustellen. Gleiches gilt für den Fall, dass der übertragende Rechtsträger von solchen Gläubigern auf Sicherheitsleistung in Anspruch genommen wird.

      22.2 Wenn und soweit umgekehrt der übernehmende Rechtsträger aufgrund der Bestimmungen in § 133 UmwG oder anderer Bestimmungen von Gläubigern für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen sowie aus Haftungsverhältnissen in Anspruch genommen wird, die nach Maßgabe dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages nicht auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen werden sollen, hat der übertragende Rechtsträger den übernehmenden Rechtsträger auf erste Anforderung von der jeweiligen Verbindlichkeit, Verpflichtung oder Haftung freizustellen. Gleiches gilt für den Fall, dass der übernehmende Rechtsträger von solchen Gläubigern auf Sicherheitsleistung in Anspruch genommen wird.

      § 23 Gewährleistungsausschluss
      QSC leistet keine Gewähr für die Beschaffenheit und den Bestand der von ihr nach Maßgabe dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages übertragenen Gegenstände und/oder Rechtsverhältnisse des Aktiv- und Passivvermögens. Gewährleistungsansprüche des übernehmenden Rechtsträgers gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber QSC werden hiermit, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus vorvertraglichen Pflichtverletzungen (culpa in contrahendo), positiver Forderungsverletzung und/oder der Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen. Der übernehmende Rechtsträger stellt den übertragenden Rechtsträger von jeglicher Inanspruchnahme öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur hinsichtlich der gemäß diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag übertragenen Gegenstände und/oder Rechtsverhältnisse sowie des Auszugliedernden Vermögens im Ganzen – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf erstes Anfordern frei. Im Falle der Inanspruchnahme des übernehmenden Rechtsträgers stehen dem übernehmenden Rechtsträger keine Regressansprüche gegen den übertragenden Rechtsträger zu. Etwaige Rücktrittsrechte in diesem Zusammenhang sind ebenfalls ausgeschlossen.

      V. Gegenleistung und Kapitalmaßnahmen, besondere Rechte und Vorteile

      § 24 Gewährung von Geschäftsanteilen und Kapitalerhöhung
      24.1 QSC erhält als Gegenleistung für die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens auf die Plusnet 1.000 neue Geschäftsanteile an der Plusnet mit den laufenden Nummern 999.001 bis 1.000.000 im Nennbetrag von je EUR 1,00. Bei den gemäß diesem § 24.1 zu gewährenden Geschäftsanteilen an der Plusnet handelt es sich um die durch die Kapitalerhöhung gemäß § 24.2 zu schaffenden neuen Geschäftsanteile.

      24.2 Zur Durchführung der Ausgliederung wird der übernehmende Rechtsträger sein Stammkapital von EUR 999.000,00 um EUR 1.000,00 gegen Sacheinlage durch Ausgabe von 1.000 neuen Geschäftsanteilen an QSC im Nennbetrag von je EUR 1,00 auf EUR 1.000.000,00 erhöhen. Die neuen Geschäftsanteile erhalten die laufenden Nummern 999.001 bis 1.000.000.

      24.3 Die neuen Geschäftsanteile werden mit Gewinnbezugsrecht ab dem 1. Januar 2018 gewährt. Falls sich der Ausgliederungsstichtag gemäß § 28.2 verschiebt, verschiebt sich der Beginn der Gewinnberechtigung der zu gewährenden Geschäftsanteile entsprechend.

      24.4 Die Sacheinlage wird durch die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens erbracht. Weitere Zuzahlungen sind nicht zu leisten. Soweit der Wert, zu dem die durch QSC erbrachte Sacheinlage von der Plusnet übernommen wird, also der handelsrechtliche Buchwert des Auszugliedernden Vermögens zum Ausgliederungsstichtag den in § 24.2 genannten Betrag der Stammkapitalerhöhung übersteigt, wird dieser Betrag in die Kapitalrücklage der Plusnet gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt, ist jedoch nicht als Agio geschuldet.

      § 25 Keine Gewährung besonderer Rechte und Vorteile
      25.1 Rechte oder andere Maßnahmen für einzelne Anteilsinhaber oder für Inhaber besonderer Rechte i.S.d. § 126 Abs. 1 Nr. 7 UmwG werden vorbehaltlich des folgenden Satzes nicht gewährt und sind auch nicht vorgesehen. QSC hat an Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführungen Verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmer von QSC und Verbundener Unternehmen im Rahmen der Aktienoptionspläne 2006, 2012 und 2015 Wandelschuldverschreibungen ausgegeben, die Inhabern der Wandelschuldverschreibungen („Anleihegläubiger“) Wandlungsrechte zum Erwerb von Aktien der QSC nach Maßgabe der jeweiligen Anleihebedingungen gewähren. Die Rechte der Anleihegläubiger aus den Wandelschuldverschreibungen werden durch die Ausgliederung nicht berührt und sind von QSC nach Maßgabe der Anleihebedingungen der Aktienoptionspläne 2006, 2012 und 2015 unverändert zu erfüllen.

      25.2 Besondere Vorteile i.S.d. § 126 Abs. 1 Nr. 8 UmwG, insbesondere für Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrats der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften oder einen Abschlussprüfer einer beteiligten Gesellschaft, werden nicht gewährt.

      VI. Arbeitsrechtliche Folgen der Ausgliederung

      § 26 Folgen für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen
      26.1 Da der zu QSC gehörende Teil des mit der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG bestehenden gemeinsamen Betriebs Telekommunikation auf die Plusnet ausgegliedert wird, gehen die Arbeitsverhältnisse sämtlicher Arbeitnehmer der QSC, die zum Vollzugszeitpunkt diesem Betriebsteil zuzuordnen sind, mit dem Wirksamwerden der Ausgliederung gemäß § 324 UmwG i.V.m. § 613a Abs. 1 BGB mit allen Rechten und Pflichten auf den übernehmenden Rechtsträger über, sofern der jeweils betroffene Arbeitnehmer dem Betriebsteilübergang nicht widerspricht (vgl. § 26.2). Sämtliche dem Betriebsteil Telekommunikation zuzuordnenden Arbeitnehmer der QSC sind in der Anlage 13.1 (Arbeitnehmer) anonymisiert aufgeführt.

      26.2 Die in § 613a Abs. 5 BGB vorgesehene Unterrichtung der Arbeitnehmer über den Grund sowie den geplanten Zeitpunkt des Übergangs und über die dargestellten Folgen und in Aussicht genommenen Maßnahmen wird vor dem Zeitpunkt des Übergangs des zur QSC gehörenden Teils des mit der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG bestehenden gemeinsamen Betriebs Telekommunikation durch ein gesondertes Anschreiben an die Arbeitnehmer erfolgen. Den Arbeitnehmern steht nach § 613a Abs. 6 BGB ein Widerspruchsrecht gegen den Betriebs(teil)übergang zu. Durch die Ausgliederung verschlechtert sich die kündigungsrechtliche Stellung der von dem Betriebs(teil)übergang betroffenen Arbeitnehmer der QSC nach Maßgabe des § 323 Abs. 1 UmwG für die Dauer von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ausgliederung nicht. Gemäß § 324 UmwG i.V.m. § 613a Abs. 4 BGB dürfen keine Kündigungen wegen des Betriebs(teil)übergangs infolge der Ausgliederung ausgesprochen werden. Das Recht zur Kündigung aus anderen Gründen bleibt unberührt (§ 613a Abs. 4 Satz 2 BGB). Bei allen von der Dienstzeit abhängigen Regelungen werden die bei der QSC erdienten bzw. von ihr anerkannten Dienstzeiten angerechnet.

      26.3 Weder die QSC noch die Plusnet unterliegen tarifvertraglichen Regelungen.

      26.4 Der im mit der Plusnet Infrastruktur GmbH & Co. KG bestehenden gemeinsamen Betrieb Telekommunikation gewählte Spartenbetriebsrat TK bleibt nach dem Übergangszeitpunkt unverändert im Amt, wird nach der Ausgliederung bei Plusnet aber als unternehmenseinheitlicher Betriebsrat agieren.

      26.5 Die bestehenden Betriebsvereinbarungen bleiben auch nach der Ausgliederung unverändert bestehen.

      26.6 Im Hinblick auf Ansprüche und Versorgungsanwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung wird auf die Regelungen in § 13 verwiesen.

      26.7 Maßnahmen, die zu einem Verlust der betriebsverfassungsrechtlichen Identität des bei der QSC verbleibenden Betriebes führen, sind nicht geplant. Der bei der QSC bestehende Spartenbetriebsrat IT bleibt im Amt und agiert nach der Ausgliederung wieder als unternehmenseinheitlicher Betriebsrat. Die zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretung entfällt und wird, soweit rechtlich zulässig durch den dann möglichen Konzernbetriebsrat abgelöst.

      26.8 Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag wird dem/der Vorsitzenden des Spartenbetriebsrats IT und dem/der Vorsitzenden des Spartenbetriebsrats TK unter Beachtung von § 126 Abs. 3 UmwG sowie der Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses zugeleitet.

      26.9 Die mitbestimmungsrechtliche Situation bei der QSC und der Plusnet ändert sich durch die Ausgliederung nicht. Der Aufsichtsrat der QSC wird auch nach der Ausgliederung weiterhin aus sechs Mitgliedern bestehen, von denen zwei Mitglieder gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Drittelbeteiligungsgesetz („DrittelbG“) von den Arbeitnehmern gewählt werden. Bei der Plusnet besteht kein Aufsichtsrat und ein solcher ist auch nach dem Wirksamwerden der Ausgliederung nicht zu bilden.

      26.10 Sonstige Maßnahmen im Sinne des § 126 Abs. 1 Nr. 11 UmwG als unmittelbare Folge der Ausgliederung sind nicht geplant.

      26.11 Die Plusnet haftet ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Betriebsteilübergangs unbeschränkt für alle, auch rückständigen Ansprüche aus den übergehenden Arbeitsverhältnissen der Arbeitnehmer, die bislang bei der QSC angestellt sind. QSC und die Plusnet haften gesamtschuldnerisch gemäß § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB für Verpflichtungen nach § 613a Abs. 1 BGB, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr nach diesem Zeitpunkt fällig werden. QSC und die Plusnet haften gesamtschuldnerisch weiter für solche Verpflichtungen aus diesen Arbeitsverhältnissen, die vor dem Wirksamwerden des Betriebsteilübergangs begründet worden sind und vor Ablauf von fünf Jahren nach der Ausgliederung fällig und daraus Ansprüche in einer in § 197 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BGB bezeichneten Art festgestellt sind oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird (§ 133 Abs. 1 und 3 UmwG). Für vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung begründete Versorgungsverpflichtungen auf Grund des Betriebsrentengesetzes beträgt die vorstehend genannte Frist zehn Jahre. Ob ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis besteht und unter welchen Voraussetzungen er geltend zu machen ist, bestimmt sich weiterhin nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag.

      VII. Sonstiges

      § 27 Kosten und Steuern
      27.1 Die Kosten für die notarielle Beurkundung dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages trägt der übernehmende Rechtsträger. Die Kosten der Hauptversammlung und der Gesellschafterversammlung sowie die Kosten der Anmeldung und Eintragung in das Handelsregister trägt jede Vertragspartei selbst. Die übrigen für die Vorbereitung und Durchführung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages anfallenden Kosten trägt der übertragende Rechtsträger. Diese Regeln gelten auch, falls die Ausgliederung nicht wirksam wird.

      27.2 Die Vertragsparteien werden in allen steuerlichen Angelegenheiten, die im Hinblick auf die Ausgliederung von Bedeutung sind, vertrauensvoll zusammenarbeiten. Soweit es für die steuerliche Behandlung der Ausgliederung notwendig ist, werden die Vertragsparteien sich gegenseitig Informationen zur Verfügung stellen und Einsicht in steuerlich relevante Unterlagen gewähren.

      27.3 Die Vertragsparteien gehen übereinstimmend davon aus, dass die Ausgliederung und die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer unterliegen (§ 1 Abs. 1a UStG). Sollte durch die Ausgliederung und die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens wider Erwarten Umsatzsteuer entstehen, hat der übernehmende Rechtsträger diese an den übertragenden Rechtsträger nach Vorlage einer den Vorschriften des UStG entsprechenden Rechnung zu erstatten.

      § 28 Wirksamwerden, Verzögerung der Abwicklung und Rücktrittsvorbehalt
      28.1 Dieser Ausgliederungs- und Übernahmevertrag wird erst wirksam, wenn die Hauptversammlung der QSC und die Gesellschafterversammlung der Plusnet ihm zugestimmt haben und die Ausgliederung in das Handelsregister der Plusnet und das Handelsregister der QSC eingetragen ist.

      28.2 Sollte die Ausgliederung nicht bis zum Ablauf des 28. Februar 2019 durch Eintragung in das Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden sein, so gilt Folgendes:

      Der Ausgliederung wird, abweichend von § 3.2 dieses Ausgliederungsvertrages, die Bilanz der QSC zum 31. Dezember 2018, 24:00 Uhr, als Schlussbilanz zugrunde gelegt. Abweichend von § 2.1 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages gilt der 1. Januar 2019, 0:00 Uhr, als Ausgliederungsstichtag und abweichend von § 2.2 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages soll der 31. Dezember 2018, 24:00 Uhr der Steuerliche Übertragungsstichtag sein. Die Gewinnbeteiligung der als Gegenleistung zu gewährenden Geschäftsanteile an der Plusnet beginnt, abweichend von § 24.3 dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages, am 1. Januar 2019. Bei einer weiteren Verzögerung des Wirksamwerdens der Ausgliederung über den 28. Februar des jeweiligen Folgejahres hinaus verschieben sich die Stichtage entsprechend der vorstehenden Regelung um jeweils ein Jahr.

      28.3 Sollte die Ausgliederung nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 durch Eintragung in das Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden sein, kann jede Vertragspartei durch schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung von diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zurücktreten. Jede Vertragspartei kann auf bestehende Rücktrittsrechte verzichten.

      § 29 Schlussbestimmungen
      29.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag ist Köln.

      29.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages einschließlich der Abbedingung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform, soweit nicht weitergehende Formvorschriften einzuhalten sind.

      29.3 Die Anlagen sind wesentlicher Bestandteil dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages.

      29.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit dieses Ausgliederungs- und Übernahmevertrages und seiner übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Bestimmung, die nach Form, Inhalt, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag.

      Bezugsurkunde und Anlagen zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag

      Die zu notarieller Urkunde des Notars Dr. Stefan Klein am 8., 9., 11., 14. und 15. Mai 2018 mit der UR. Nr. K 652 für 2018 errichtete Bezugsurkunde nebst Anlagen hat folgenden wesentlichen Inhalt:

      Der Bezugsurkunde sind die im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag genannten auf den 1. Januar 2018, 0:00 Uhr („Anlagenstichtag“) erstellten Anlagen beigefügt. Soweit im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag auf Anlagen Bezug genommen wird, verstehen sich diese Bezugnahmen als Verweisungen auf die entsprechende Anlage der Bezugsurkunde.

      Die Anlagen sind jeweils ab dem Anlagenstichtag bis zur Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister der QSC AG als übertragendem Rechtsträger („Vollzugsdatum“) um für Rechnung des Geschäftsbereichs Telekommunikation erfolgende Zu- und Abgänge der in der jeweiligen Anlage bezeichneten Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, sonstigen Vertrags- und Rechtsverhältnisse sowie um Zu- und Abgänge von Arbeitnehmern, einschließlich nach dem Anlagenstichtag dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnender neu begründeter Arbeitsverhältnisse, sowie um an die Stelle der in den Anlagen bezeichneten Vermögensgegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, Vertrags- und Rechtsverhältnisse tretende Surrogate fortzuschreiben. Die Verweise im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag beziehen sich auch auf die fortgeschriebenen Anlagen.

      Die ab dem Anlagenstichtag für Rechnung des Geschäftsbereichs Telekommunikation bis zum Vollzugsdatum hinzuerworbenen und in den fortgeschriebenen Anlagen erfassten oder unter Bezugnahme auf die fortgeschriebenen Anlagen erfassten dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Vermögensgegenstände, Vertrags- und sonstigen Rechtsverhältnisse werden im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen bzw. werden, soweit erforderlich, insbesondere sofern diese nicht bereits im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übergehen, nach dem Vollzugsdatum jeweils ohne Anpassung der Gegenleistung auf die Plusnet GmbH übertragen. Die Plusnet GmbH ist verpflichtet, der Übertragung zuzustimmen.

      Die Anlagen zur Bezugsurkunde haben folgenden wesentlichen Inhalt:

      Anlage 3.1 (Ausgliederungsbilanz) enthält die Ausgliederungsbilanz.

      Anlage 4.1.2 (Organigramm Geschäftsbereich Telekommunikation) enthält eine graphische Darstellung zur betrieblichen Organisation des Geschäftsbereichs Telekommunikation.

      Anlage 5 (Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Beteiligungen und Unternehmensverträge) führt die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragenden Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstigen Unternehmensbeteiligungen nebst der zu übertragenden Unternehmensverträge auf.

      Anlage 6.1 (Hardware) listet die zu übertragende Hardware auf.

      Anlage 6.2 (Software) dient der Bestimmung der dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden und zu übertragenden Software (Drittsoftware und eigenentwickelte Software).

      Anlage 7.1 (Sonstiges Sachanlagevermögen) konkretisiert insbesondere unter Bezugnahme auf die in der Anlage bezeichneten Räumlichkeiten die mit Ausnahme von Hardware und Software wesentlichen sonstigen dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden und an die Plusnet GmbH im Wege der Ausgliederung zu übertragenden Gegenstände des Sachanlagevermögens.

      Anlage 8.1 (Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände) führt mit Ausnahme von Software die wesentlichen in überwiegendem Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich Telekommunikation stehenden sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände, wie insbesondere Marken und damit im Zusammenhang stehende Vertrags- und Rechtsverhältnisse, Domains und IP Adressen auf, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 8.2 (Lieferantenstamm) führt Kreditorennummern der wesentlichen dem Geschäftsbereich zuzuordnenden Lieferanten auf.

      Anlage 9 (Sonstige Forderungen und Rechtsverhältnisse) enthält sonstige Forderungen und Rechtsverhältnisse, die dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnen und nicht bereits anderweitig im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag als übergehend aufgeführt sind, die ebenfalls im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 10.1 (Gegenstände des Umlaufvermögens) führt die wesentlichen dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Vorräte und sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens auf, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 11.1 (Sonstige Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse) führt sonstige dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnende Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse auf, die nicht bereits anderweitig im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag als übergehend aufgeführt sind und die ebenfalls im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.1 (Kunden) enthält eine Auflistung der Konzernkennungen der Kunden, deren Vertragsverhältnisse im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.3 (Handelsvertreter) führt Handelsvertreter-IDs auf, durch die sich diejenigen Handelsvertreter identifizieren lassen, deren Verträge mit der QSC AG im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.4 (Projektmaklerverträge) führt die Vertragsnummern der Projektmaklerverträge auf, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.10 (Lieferantenverträge) enthält eine Auflistung der Kreditorennummern von Lieferanten, deren Verträge mit der QSC AG im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.11 (Berater) führt die Verträge bzw. Rahmenverträge sowie die unter den Rahmenverträgen geschlossenen Einzelverträge über Beratungsleistungen auf, die den Geschäftsbereich Telekommunikation betreffen und die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.12 (Leiharbeitnehmer) enthält eine Auflistung von Vertragsverhältnissen über Leiharbeitnehmer, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.13 (Mietverträge Büroflächen) führt im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Mietverträge über Büroflächen auf.

      Anlage 12.1.14 (Mietverträge Antennenstandorte) führt im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Mietverträge über Antennenstandorte (WLL) auf.

      Anlage 12.1.15 (Mietverträge Kollokations- und Technikflächen) führt im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Mietverträge über Kollokations- und Technikflächen auf.

      Anlage 12.1.16 (Leasingeinzelverträge) führt im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Leasingeinzelverträge über Dienstwagen auf, die von Mitarbeitern des Geschäftsbereichs Telekommunikation genutzt werden.

      Anlage 12.1.17 (Mobilfunkeinzelverträge) führt im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Mobilfunkeinzelverträge auf, die für die dienstliche Nutzung der Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Telekommunikation abgeschlossen wurden.

      Anlage 12.1.18 (Telekommunikationsverträge mit Verbundenen Unternehmen) führt im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Verträge mit Verbundenen Unternehmen über Telekommunikationsleistungen und damit verwandte Leistungen auf.

      Anlage 12.1.19 (Leasingverträge Hardware) führt Hardwareleasingverträge und Wartungsverträge auf, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.21 (Vereinbarungen Vorabstimmung Anbieterwechsel) führt Vereinbarungen zur Durchführung der Vorabstimmung im Rahmen des Anbieterwechsels auf, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.1.23 (Sonstige Verträge) enthält sonstige dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnende vertragliche Rechtsverhältnisse und Rechtspositionen, die nicht bereits anderweitig im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag als übergehend aufgeführt sind, und die ebenfalls im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 12.3 (Sonstige Rechtsverhältnisse) enthält eine Auflistung von sonstigen Rechtsverhältnissen, insbesondere Geheimhaltungsvereinbarungen, Letters of Intent, Memoranda of Understanding und ähnliche Vereinbarungen, die im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 13.1 (Arbeitnehmer) führt anonymisiert die dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnenden Arbeitnehmer der QSC AG auf, deren Arbeitsverhältnisse auf die Plusnet GmbH übergehen, sofern am Vollzugsdatum Arbeitsverhältnisse bestehen und die Arbeitnehmer dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse nicht widersprechen.

      Anlage 14.2 (Prozessrechtsverhältnisse, Mahnverfahren und öffentlich-rechtliche Verfahren) führt wesentliche im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH zu übertragende Prozessverhältnisse, Mahnverfahren und öffentlich-rechtliche Verfahren auf.

      Anlage 14.4 (Bundesnetzagentur) führt dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnende Verfügungen der Bundesnetzagentur auf.

      Anlage 15.1 (Rechte nach dem TKG und sonstige öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse) führt die zu übertragenden Frequenzzuteilungen nach § 55 Abs. 8 TKG, Rufnummernzuteilungen gemäß § 66 TKG sowie öffentlich-rechtliche, insbesondere telekommunikationswegerechtliche Gestattungen i.S.v. §§ 68 ff. TKG, privatrechtliche Nutzungsverträge und -gestattungen, insbesondere Nutzungsverträge und Grundstückseigentümererklärungen nach § 45a TKG auf.

      Anlage 15.4 (Mitgliedschaften) führt dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnende und zu übertragende Mitgliedschaften in öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder privatrechtlichen Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen auf.

      Anlage 17.1 (Kunden mit Schwerpunkt in anderen Geschäftsbereichen) führt die Konzernkennungen derjenigen Kunden auf, deren Vertragsverhältnisse mit der QSC AG nicht im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 17.5 (Nicht übertragene Projektmaklerverträge) enthält eine Auflistung der Vertragsnummern der Projektmaklerverträge, die nicht im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 17.21 (QSC Bankkonten) enthält eine Auflistung bei der QSC AG verbleibender Bankkonten.

      Anlage 17.25 (Nicht übertragene IP Adressen) führt bei der QSC AG verbleibende IP Adressen auf.

      Anlage 17.29 (Nicht übertragene Dienstleistungsverträge mit Verbundenen Unternehmen) führt Dienstleistungsverträge mit Verbundenen Unternehmen auf, die nicht im Wege der Ausgliederung auf die Plusnet GmbH übertragen werden.

      Anlage 17.33 (Sonstige von der Übertragung ausgenommene Rechtsverhältnisse) enthält sonstige, nicht dem Geschäftsbereich Telekommunikation zuzuordnende Rechtsverhältnisse und Rechtspositionen, die bei der QSC AG verbleiben.

      Zugängliche Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 7

      Von der Einberufung der Hauptversammlung der QSC AG an sind folgende Unterlagen auf der Internetseite der QSC AG unter www.qsc.de/hv_zugänglich:


      Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 15. Mai 2018 zwischen der QSC AG und der Plusnet GmbH nebst Bezugsurkunde einschließlich sämtlicher Anlagen zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag;


      Gemeinsamer Ausgliederungsbericht des Vorstands der QSC AG und der Geschäftsführung der Plusnet GmbH gemäß § 127 UmwG;


      Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte für die QSC AG sowie für den Konzern für die Geschäftsjahre 2015, 2016, 2017;


      Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss der Plusnet GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr 2017.

      8.
      Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der QSC AG und der Plusnet GmbH, Köln, vom 14. Mai 2018

      Die QSC AG hält direkt sämtliche Geschäftsanteile an der Plusnet GmbH, Köln. Die QSC AG als herrschendes Unternehmen und die Plusnet GmbH als abhängiges Unternehmen haben am 14. Mai 2018 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.

      Der Abschluss eines wirksamen und durchgeführten Gewinnabführungsvertrags ist Voraussetzung für die Begründung einer körperschaftsteuerlichen und einer gewerbesteuerlichen Organschaft. Diese ertragsteuerlichen Organschaften haben den Vorteil, dass positive und negative Ergebnisse der dem Organkreis zugehörigen Gesellschaften zeitgleich verrechnet werden können. Mit dem Abschluss eines Beherrschungsvertrags unterstellt die Plusnet GmbH ihre Leitung der QSC AG, wodurch sichergestellt wird, dass die Plusnet GmbH einer einheitlichen Leitung unterstellt wird, was auch der Festigung der Konzernbeziehung zur QSC AG dient.

      Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Plusnet GmbH. Deren Gesellschafterversammlung hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 15. Mai 2018 zugestimmt. Der Vertrag bedarf darüber hinaus zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der QSC AG.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der QSC AG als herrschendem Unternehmen und der Plusnet GmbH mit Sitz in Köln als abhängigem Unternehmen vom 14. Mai 2018 wird zugestimmt.

      Der zwischen der QSC AG und Plusnet GmbH am 14. Mai 2018 geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Inhalt:

      Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
      Zwischen der

      QSC AG
      Mathias-Brüggen-Straße 55, 50829 Köln
      (Amtsgericht Köln, HRB 28281)
      – im Folgenden „AG“ genannt –
      und der

      Plusnet GmbH
      Mathias-Brüggen-Straße. 55, 50829 Köln
      (Amtsgericht Köln, HRB 92510)
      – im Folgenden „GmbH“ genannt –

      wird folgender Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen:

      § 1
      Beherrschung
      (1)
      Die GmbH unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der AG. Die AG ist demgemäß berechtigt, der Geschäftsführung der GmbH hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Die Geschäftsführer der GmbH sind verpflichtet, in entsprechender Anwendung des § 308 AktG die Weisungen der AG zu befolgen. Unbeschadet des Weisungsrechts obliegen die Geschäftsführung und die Vertretung der GmbH weiterhin den Geschäftsführern der GmbH.

      (2)
      Weisungen bedürfen der Textform.

      § 2
      Gewinnabführung
      (1)
      Die GmbH verpflichtet sich, während der Vertragsdauer ihren ganzen Gewinn entsprechend allen Vorschriften des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an die AG abzuführen. Abzuführen ist – vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Absatz (2) – der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um die Beträge, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften ausschüttungsgesperrt sind. § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung gilt entsprechend.

      (2)
      Die GmbH kann mit Zustimmung der AG Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in die anderen Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB, die während der Dauer dieses Vertrages gebildet werden, sind auf Verlangen der AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Die Verlustverrechnung mit und die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von anderen Gewinnrücklagen und von Gewinnvorträgen, die vor Inkrafttreten dieses Vertrages gebildet wurden bzw. entstanden sind, sowie von Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 HGB (gleichgültig, ob deren Bildung vor oder nach Inkrafttreten dieses Vertrages erfolgte), ist ausgeschlossen.

      (3)
      Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für den gesamten Gewinn des Geschäftsjahres der GmbH, in dem dieser Vertrag gemäß § 4 in Kraft tritt (Rückwirkung der Gewinnabführung zum Geschäftsjahresanfang). Der Anspruch auf Gewinnabführung wird mit Ablauf des letzten Tages eines Geschäftsjahres der GmbH fällig, für das der jeweilige Anspruch besteht, und ist ab diesem Zeitpunkt in gesetzlicher Höhe zu verzinsen. Ansprüche aus einem etwaigen Zahlungsverzug bleiben unberührt.

      (4)
      Die AG kann im Laufe des Geschäftsjahrs angemessene Vorauszahlungen auf den abzuführenden Gewinn verlangen, wenn und soweit dies gesetzlich zulässig ist und die Vorauszahlungen unter dem Vorbehalt eines ausreichenden Jahresüberschusses der GmbH stehen. Soweit der Betrag der Vorababführung den endgültigen Betrag der Gewinnabführung übersteigt, gilt der übersteigende Betrag als verzinsliches Darlehen der GmbH an die AG.

      § 3
      Verlustübernahme
      (1)
      Die AG ist gegenüber der GmbH zur Verlustübernahme verpflichtet. Für die Verlustübernahme gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung.

      (2)
      § 2 Absatz (3) Satz 1 dieses Vertrages gilt für die Verpflichtung zur Verlustübernahme entsprechend. Der Anspruch auf Verlustübernahme gemäß Absatz (1) wird mit Ablauf des letzten Tages eines Geschäftsjahres der GmbH fällig, für das der jeweilige Anspruch besteht, und ist ab diesem Zeitpunkt in gesetzlicher Höhe zu verzinsen. Ansprüche aus einem etwaigen Zahlungsverzug bleiben unberührt.

      § 4
      Wirksamwerden und Dauer
      (1)
      Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der AG und der Gesellschafterversammlung der GmbH.

      (2)
      Dieser Vertrag wird nach Vorliegen der unter Absatz (1) genannten Zustimmungen mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der GmbH wirksam und gilt – mit Ausnahme des Weisungsrechts nach § 1 – rückwirkend für die Zeit ab dem Beginn des Geschäftsjahres der GmbH, in dem er in das Handelsregister des Sitzes der GmbH eingetragen wird.

      (3)
      Dieser Vertrag wird für die Dauer von mindestens fünf Zeitjahren gerechnet ab dem Beginn seiner Geltung nach Absatz (2) fest abgeschlossen. Sofern diese fünf Zeitjahre während eines laufenden Geschäftsjahres der GmbH enden, verlängert sich die Mindestvertragsdauer nach Satz 1 bis zum Ablauf dieses Geschäftsjahres. Der Vertrag setzt sich danach auf unbestimmte Zeit fort, sofern er nicht unter Beachtung der vorstehenden Mindestvertragsdauer mit einer Frist von sechs Monaten zum Geschäftsjahresende schriftlich gekündigt wird.

      (4)
      Das Recht zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.

      Als wichtiger Grund kann insbesondere gesehen werden:

      a)
      die Veräußerung oder Einbringung der Organbeteiligung durch die AG; oder

      b)
      die Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der AG oder der GmbH; oder

      c)
      die erstmalige Beteiligung eines außenstehenden Gesellschafters im Sinne des § 307 AktG an der GmbH.

      Eine erklärte Kündigung wird mit Zugang der Kündigungserklärung wirksam, wobei im Falle von vorstehend lit. a) die AG die Kündigung auch bereits zum Zeitpunkt des wirksamen Abschlusses eines schuldrechtlichen Vertrages über die Veräußerung bzw. die Einbringung der Anteile der GmbH mit Wirkung zum dinglichen Vollzug der Veräußerung bzw. wirksamen Einbringung der Anteile erklären kann.

      (5)
      Eine Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.

      (6)
      Wenn der Vertrag endet, hat die AG den Gläubigern der GmbH gemäß § 303 AktG Sicherheit zu leisten.

      § 5
      Sonstiges, Schlussbestimmungen
      (1)
      Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unvollständig oder (teilweise) nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. An die Stelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirtschaftlich entsprechende, wirksame Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt.

      (2)
      Dies gilt auch im Fall der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer in diesem Vertrag enthaltenen Leistungs- oder Zeitbestimmung. In diesem Fall gilt die gesetzlich zulässige Leistungs- oder Zeitbestimmung als vereinbart, die der vereinbarten am nächsten kommt. Die Absätze (1) und (2) gelten entsprechend für Lücken dieses Vertrages.

      (3)
      Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist.

      (4)
      Auf die Regelungen dieses Vertrages findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

      (5)
      Bei der Auslegung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages sind die Vorgaben der §§ 14 und 17 KStG in ihrer jeweils geltenden Fassung bzw. gegebenenfalls die entsprechenden Nachfolgereglungen zu beachten. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit § 3 in Konflikt stehen sollten, geht § 3 diesen Bestimmungen vor.

      Zugängliche Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 8

      Von der Einberufung der Hauptversammlung der QSC AG an sind folgende Unterlagen auf der Internetseite der QSC AG unter

      www.qsc.de/hv
      zugänglich:


      Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 14. Mai 2018 zwischen der QSC AG und der Plusnet GmbH;


      Gemeinsamer Unternehmensvertragsbericht des Vorstands der QSC AG und der Geschäftsführung der Plusnet GmbH gemäß § 293a AktG;


      Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte für die QSC AG sowie für den Konzern für die Geschäftsjahre 2015, 2016, 2017;


      Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss der Plusnet GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr 2017.

      9.
      Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

      Die durch die Hauptversammlung vom 29. Mai 2013 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wurde bislang nicht ausgenutzt und läuft am 28. Mai 2018 aus. Es soll deshalb eine neue Ermächtigung geschaffen werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      a)
      Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Juli 2023 eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Maßgeblich ist das Grundkapital zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die vorliegende Ermächtigung oder – falls dieses geringer ist – das zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehende Grundkapital. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder die ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Der Erwerb darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien erfolgen.

      Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands (i) über die Börse oder (ii) auf der Grundlage eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen.

      (i)
      Der für den Erwerb je Aktie zu leistende Gegenwert (ohne Erwerbsnebenkosten) darf bei Erwerb über die Börse den durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel bzw. in einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangegangenen drei Börsentagen ermittelt wurde, um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

      (ii)
      Bei Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen Erwerbsangebots darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel bzw. in einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor erstmaliger öffentlicher Ankündigung des Angebots ermittelt wurde, um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der öffentlichen Ankündigung bzw. Veröffentlichung eines öffentlichen Erwerbsangebots erhebliche Veränderungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel bzw. in einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung ermittelt wurde, abgestellt. Das Volumen des öffentlichen Erwerbsangebots kann begrenzt werden. Sofern bei einem öffentlichen Erwerbsangebot das Volumen der angedienten Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreitet, kann der Erwerb im Verhältnis der jeweils gezeichneten Aktien erfolgen; das Recht der Aktionäre, ihre Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten anzudienen, ist insoweit ausgeschlossen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine kaufmännische Rundung zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien können vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Das öffentliche Erwerbsangebot kann weitere Bedingungen vorsehen.

      b)
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der Ermächtigung gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

      c)
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der Ermächtigung gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, wenn die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die so veräußerten Aktien insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieses geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten dürfen. Auf diese Begrenzung auf 10% des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden und/oder die aus der Ausübung bzw. Erfüllung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder -pflichten entstanden sind oder noch entstehen können, soweit solche Options- bzw. Wandlungsrechte oder -pflichten während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewährt bzw. auferlegt werden.

      d)
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien gegen Sachleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen ganz oder zum Teil als (Teil-) Gegenleistung anzubieten bzw. zu verwenden.

      e)
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Options- und/oder Wandlungsrechten oder -pflichten aus von der QSC AG oder einer Konzerngesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die QSC AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegebenen oder noch auszugebenden Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (mit Ausnahme von Aktienoptionsplänen für Vorstand und Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmer) zu verwenden.

      f)
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien zu verwenden, soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (mit Ausnahme von Aktienoptionsplänen für Vorstand und Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmer) mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der QSC AG im Sinne von § 18 AktG, an der die QSC AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, ausgegeben wurden oder noch werden, anlässlich nachfolgender Aktienemissionen mit Bezugsrecht der Aktionäre ein Bezugsrecht auf Aktien in dem Umfang zu gewähren, als es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Optionsausübungs- bzw. Wandlungspflichten zustehen würde.

      g)
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem von der Hauptversammlung am 16. Mai 2012 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen "QSC-Aktienoptionsplan 2012" zugunsten der Mitglieder des Vorstands, Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmern der QSC AG und verbundener Unternehmen und/oder zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem von der Hauptversammlung am 27. Mai 2015 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossenen "QSC-Aktienoptionsplan 2015" zugunsten der Mitglieder des Vorstands der QSC AG zu verwenden. Soweit eigene Aktien Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft übertragen werden sollen, gilt diese Ermächtigung für den Aufsichtsrat.

      Die Eckpunkte des QSC-Aktienoptionsplans 2012 bzw. des QSC-Aktienoptionsplans 2015 sind im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2012 zur Auflage des QSC-Aktienoptionsplans 2012 bzw. im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 zur Auflage des QSC-Aktienoptionsplans 2015 enthalten und wurden im dazugehörigen Vorstandsbericht an die Hauptversammlung erläutert. Die Ermächtigungsbeschlüsse nebst Vorstandsberichten können als Bestandteil der notariellen Niederschriften über die Hauptversammlung am 16. Mai 2012 bzw. über die Hauptversammlung am 27. Mai 2015 beim Handelsregister in Köln eingesehen werden. Die notariellen Niederschriften über die vorgenannten Hauptversammlungen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auch auf der Internetseite der QSC AG unter www.qsc.de/hv eingesehen werden und werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.

      h)
      Schließlich wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der QSC AG stehen, zum Erwerb anzubieten und auf sie zu übertragen.

      i)
      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die gemäß Punkt a) erworbenen eigenen Aktien zur Bedienung von Rechten auf den Erwerb oder Pflichten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zu verwenden, die Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft eingeräumt wurden.

      j)
      Sämtliche vorbezeichneten Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgenutzt werden. Sämtliche vorbezeichneten Ermächtigungen mit Ausnahme der Ermächtigung gemäß Punkt b) können auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgeübt werden.

      k)
      Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen gemäß den Punkten c), d), e), f), g), h) und/oder i) verwendet werden. Darüber hinaus ist im Fall der Veräußerung der eigenen Aktien über ein Veräußerungsangebot an alle Aktionäre das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausgeschlossen. Die Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ist jedoch insoweit beschränkt, als nach Ausübung der Ermächtigung die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendeten eigenen Aktien zusammen mit der Anzahl anderer neuer Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts aus einem genehmigtem Kapital ausgegeben werden oder aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (einschließlich solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) oder –genussrechten auszugeben sind, insgesamt 20% des Grundkapitals nicht überschreiten darf. Maßgeblich ist dabei entweder das Grundkapital im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder das im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung vorhandene Grundkapital, je nachdem, welcher Wert geringer ist.

      Der Vorstand hat zu Tagesordnungspunkt 9 einen schriftlichen Bericht gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Andienungsrecht der Aktionäre bei dem Erwerb und das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Verwendung eigener Aktien auszuschließen, erstattet. Dieser Bericht ist nachfolgend unter III. abgedruckt und kann von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der QSC AG unter www.qsc.de/hv eingesehen werden. Der Bericht wird auch in der Hauptversammlung am 12. Juli 2018 zur Einsicht der Aktionäre zugänglich sein.

      II.
      ANGABEN ZU PUNKT 6 DER TAGESORDNUNG

      Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, zu Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

      a)
      Dr. Bernd Schlobohm

      Persönliche Informationen

      Jahrgang: 1960

      Wohnort: Worpswede

      Nationalität: deutsch

      Erstbestellung, Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: 2013, bestellt für 5 Jahre bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018

      Ausschüsse: Personalausschuss (Vorsitz), Prüfungsausschuss, Strategieausschuss (Vorsitz)

      Aktuelle Position/ausgeübter Beruf: Unternehmer und ehemaliger Vorstandsvorsitzender der QSC AG, Köln (bis 29. Mai 2013)

      Qualifikation/akademische Laufbahn

      1975 – 1977 Elektrikerlehre
      1977 – 1980 Studium der Elektrotechnik, Hochschule für Technik in Bremen (Abschluss: Dipl.-Ing. [FH])
      1982 – 1985 Studium der Informationstechnik, Mitarbeiter und Stipendiat der Siemens AG in München (Abschluss: Dipl.-Ing.)
      1989 Promotion an der Universität Bremen
      Berufliche Stationen

      1990 – 1992 Unternehmensberater, Scientific Consulting, Köln
      1992 – 1996 Geschäftsführer der Spaceline Communcation Service GmbH, Düsseldorf, eines Joint Ventures der Thyssen AG, Düsseldorf, und Itochu Corp., Osaka/Tokyo, Japan, für Satellitenkommunikationstechnik
      1994 – 1996 Leiter Technik der Thyssen Telecom AG, Düsseldorf
      1997 – 1999 Mitgründer und Geschäftsführer der QS Communication Service GmbH, Köln, Beratungsunternehmen für die Telekommunikationsbranche (inzwischen umgewandelt in die QSC AG)
      1999 – 2013 Vorstandsvorsitzender der QSC AG, Köln
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:


      keine

      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


      keine

      b)
      Gerd Eickers

      Persönliche Informationen

      Jahrgang: 1952

      Wohnort: Köln

      Nationalität: deutsch

      Erstbestellung, Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: 1999–2001 und erneut 2004, bestellt für 5 Jahre bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018

      Ausschüsse: Nominierungsausschuss (Vorsitzender), Personalausschuss

      Aktuelle Position/ausgeübter Beruf: Selbständiger Telekommunikationsberater

      Qualifikation/akademische Laufbahn

      1974 – 1978 Studium der Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Aachen und Köln (Abschluss: Dipl.-Volksw.)
      Berufliche Stationen

      1979 – 1994 Diverse Funktionen bei General Electric, Frankfurt a.M., in der Geschäftssparte Information-Services, ab 1989 als Geschäftsführer Deutschland mit Area-Manager-Verantwortung für „Central Europe“
      1995 – 1996 Leitende Funktionen beim Aufbau der Telekommunikationsaktivitäten der Thyssen-Gruppe, Düsseldorf; verantwortlich insb. für die Bereiche „Business Development“ und „Regulatory Affairs“
      1997 – 1999 Mitgründer und Geschäftsführer der QS Communication Service GmbH, Köln, Beratungsunternehmen für die Telekommunikationsbranche (inzwischen umgewandelt in die QSC AG)
      1998 – 1999 Geschäftsführer des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM), Berlin
      2001 – 2003 Vorstandsmitglied der QSC AG, Köln, als Chief Operating Officer
      2002 – 2003 Mitglied im Präsidium des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM), Berlin
      2005 – 2013 Präsident des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM), Berlin
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:


      Contentteam AG, Köln (nicht börsennotiert), Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 2006

      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


      keine

      c)
      Ina Schlie

      Persönliche Informationen

      Jahrgang: 1967

      Wohnort: Heidelberg

      Nationalität: deutsch

      Erstbestellung, Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: 2012, bestellt für 5 Jahre bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018

      Ausschüsse: Prüfungsausschuss (Vorsitzende)

      Aktuelle Position/ausgeübter Beruf: Senior Vice President Digital Government – Government Relations MEE, SAP SE, Walldorf

      Qualifikation/akademische Laufbahn

      1986 – 1989 Ausbildung zur Industriekauffrau (Abschluss: Industriekauffrau)
      1989 – 1994 Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Heidelberg (Abschluss: Dipl.-Volksw.)
      Berufliche Stationen

      1995 – 1997 Referentin, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.M.
      1997 – 2001 Steuerreferentin, SAP AG, Walldorf
      2001 – 2016 Leiterin Konzernsteuerabteilung, SVP Head of Global Tax, SAP SE, Walldorf
      seit 2017 Senior Vice President Digital Government – Government Relations MEE, SAP SE, Walldorf
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:


      keine

      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


      Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau (nicht börsennotiert), ordentliches Mitglied (Beirat) seit 1. Januar 2014

      Sonstiges

      Lehrbeauftragte an der Fakultät für Betriebswirtschaft der LMU München

      d)
      Dr.-Ing. Frank Zurlino

      Persönliche Informationen

      Jahrgang: 1963

      Wohnort: Köln

      Nationalität: deutsch

      Erstbestellung, Dauer und Ende der aktuellen Bestellung: 2013, bestellt für 5 Jahre bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018

      Ausschüsse: Strategieausschuss, Prüfungsausschuss

      Aktuelle Position/ausgeübter Beruf: Geschäftsführer und Gesellschafter, Horn & Company Performance & Restructuring GmbH, Düsseldorf; Geschäftsführer, neuland.digital GmbH, Düsseldorf

      Qualifikation/akademische Laufbahn

      1984–1989 Studium des Wirtschaftsingenieurwesens an der TU Berlin (Abschluss: Dipl.-Ing.)
      1990–1994 Promotion Dr.-Ing.
      Berufliche Stationen

      1990 – 1992 Akademie der Wissenschaften zu Berlin, Arbeitsgruppe „Automatisierung, Arbeitswelt und künftige Gesellschaft“
      1993 – 1995 Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik, Berlin, Leitung „Technologiemanagement“
      1995 – 2008 Geschäftsführender Partner, Droege & Comp, Düsseldorf, Fokus: Technologie, Telekommunikation, IT
      2008 – 2011 IBM Deutschland GmbH, Ehningen, Leiter der Strategieberatung und Strategieentwicklung
      seit 2011 Horn & Company Performance & Restructuring GmbH, Düsseldorf, Geschäftsführer und Gesellschafter, Fokus: Industrie & Dienstleistung
      zusätzlich seit 2017 neuland.digital GmbH, Düsseldorf, Geschäftsführer, Fokus: Digitale Transformation
      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

      Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:


      keine

      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


      M2Beauté Cosmetics GmbH, Köln (nicht börsennotiert), ordentliches Mitglied (Beirat) seit 2009

      III.
      BERICHT

      Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 9 der am 12. Juli 2018 stattfindenden Hauptversammlung der QSC AG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Andienungsrecht der Aktionäre bei dem Erwerb und das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Verwendung eigener Aktien der Gesellschaft auszuschließen

      Die durch die Hauptversammlung vom 29. Mai 2013 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wurde bislang nicht ausgenutzt und läuft am 28. Mai 2018 aus.

      Der Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9 sieht deshalb vor, die Gesellschaft selbst sowie abhängige Unternehmen und für ihre oder deren Rechnung handelnde Dritte erneut zum Erwerb eigener Aktien zu ermächtigen. Die Ermächtigung ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren beschränkt.

      Die neue Ermächtigung erstreckt sich auf maximal 10% des Grundkapitals. Außerdem darf der Bestand an eigenen Aktien, den die Gesellschaft insgesamt – also einschließlich der auf anderer Grundlage erworbenen eigenen Aktien – hält, 10% des Grundkapitals nicht überschreiten. Der Erwerb eigener Aktien darf nicht zum Zwecke des Handels mit diesen Aktien erfolgen.

      Der Erwerb der eigenen Aktien darf nur über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Erwerbsangebot erfolgen. Bei Erwerb über die Börse darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenpreis der QSC-Aktie, wie er an den jeweils der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangegangenen drei Börsentagen in der Schlussauktion im XETRA-Handel oder in dem entsprechenden Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelt wurde, um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Bei Erwerb aufgrund eines öffentlichen Erwerbsangebots darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenpreis, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel oder in dem entsprechenden Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor erstmaliger öffentlicher Ankündigung des Angebots ermittelt wurde, ebenfalls um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der öffentlichen Ankündigung bzw. Veröffentlichung eines öffentlichen Erwerbsangebots erhebliche Veränderungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den durchschnittlichen Börsenpreis der Aktie der Gesellschaft, wie er in der Schlussauktion im XETRA-Handel bzw. in einem das XETRA-System ersetzenden vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung ermittelt wurde, abgestellt.

      Die denkbaren Auswirkungen eines Ankaufs eigener Aktien auf den Börsenkurs sind durch diese Preisvorgaben von vornherein begrenzt.

      Erfolgt der Erwerb mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots, kann das Volumen des Angebots begrenzt werden. Dabei kann es dazu kommen, dass die von den Aktionären angebotene Menge an Aktien der Gesellschaft die von der Gesellschaft nachgefragte Menge an Aktien übersteigt. In diesem Fall muss eine Zuteilung nach Quoten erfolgen. Hierbei soll es möglich sein, eine Repartierung nach dem Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Aktien (Andienungsquoten) statt nach Beteiligungsquoten vorzunehmen, weil sich das Erwerbsverfahren so in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen technisch besser abwickeln lässt. Außerdem soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung des Aktienrückkaufs zu erleichtern. Auch eine faktische Beeinträchtigung von Kleinaktionären kann so vermieden werden. Schließlich soll eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgesehen werden können. Insoweit können die Erwerbsquote und die Anzahl der von einzelnen andienenden Aktionären zu erwerbenden Aktien so gerundet werden, wie es erforderlich ist, um den Erwerb ganzer Aktien abwicklungstechnisch darzustellen. Vorstand und Aufsichtsrat halten den hierin liegenden Ausschluss eines etwaigen weitergehenden Andienungsrechts der Aktionäre für sachlich gerechtfertigt.

      Für die Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien sieht das Gesetz grundsätzlich den Verkauf über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vor, wodurch der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß § 53a AktG gewahrt wird. Die Hauptversammlung kann jedoch in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 und 4 AktG auch eine andere Veräußerung beschließen. Insoweit sieht der Ermächtigungsbeschluss in Punkt c) vor, dass der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor der Veräußerung. Der Vorstand wird – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – den Abschlag auf den Börsenpreis so niedrig bemessen, wie dies nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglich ist. Der Abschlag auf den Börsenpreis wird keinesfalls mehr als 5% des Börsenpreises betragen. Da die eigenen Aktien nahe am Börsenpreis platziert werden, kann grundsätzlich jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen am Markt erwerben.

      Mit dieser Ermächtigung wird von der in § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht. Diese Möglichkeit, das Bezugsrecht bei der Wiederveräußerung eigener Aktien der Gesellschaft in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen, dient dem Interesse der Gesellschaft, eigene Aktien beispielsweise an weitere Anleger zu verkaufen, und ermöglicht insbesondere eine schnellere und kostengünstigere Platzierung der Aktien als bei deren Veräußerung durch Angebot an alle Aktionäre. Die Verwaltung wird dadurch in die Lage versetzt, die sich aufgrund der jeweiligen Börsenverfassung bietenden Möglichkeiten schnell, flexibel und kostengünstig zu nutzen, insbesondere auch dann, wenn aufgrund des Umfangs der zu veräußernden Aktien bei einer Veräußerung über die Börse ein erheblicher Kursrückgang nicht ausgeschlossen werden könnte.

      Insgesamt werden die Vermögens- wie auch die Stimmrechtsinteressen der Aktionäre bei einer Veräußerung der eigenen Aktien an Dritte unter Ausschluss der Aktionäre vom Bezugsrecht auf der Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG angemessen gewahrt. Die Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung – oder falls dieses geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft. Auf diese Höchstgrenze sind andere Aktien sowie Bezugs- oder Umtauschrechte auf Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der Ermächtigung auf der Grundlage eines genehmigten Kapitals gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bzw. auf der Grundlage einer Ermächtigung gemäß §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 ausgegeben oder gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden.

      Nach dem vorgeschlagenen Beschluss soll der Gesellschaft darüber hinaus in Punkt d) die Möglichkeit eingeräumt werden, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese gegen Sachleistung beim Zusammenschluss von Unternehmen, Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, aber auch beim Erwerb anderer für das Unternehmen wesentlicher Sachwerte und mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehender Vermögensgegenstände als Gegenleistung anbieten zu können. Bei Unternehmens- und Beteiligungskäufen sowie dem Kauf anderer, besonders attraktiver Akquisitionsobjekte wird diese Form der Gegenleistung zunehmend verwendet. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen schnell und flexibel ausnutzen zu können.

      Darüber hinaus soll der Vorstand in Punkt e) des Beschlussvorschlags ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der vorgeschlagenen Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Bedienung von Options und/oder Wandlungsrechten oder -pflichten (mit Ausnahme von Aktienoptionsplänen für Vorstand und Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmer) zu verwenden, die durch Ausübung bzw. Wandlung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen entstehen, die von der QSC AG oder einer Konzerngesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die QSC AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung der Hauptversammlung ausgegeben worden sind oder noch ausgegeben werden. Durch die vorgeschlagene Beschlussfassung wird keine neue oder weitere Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen geschaffen. Sie dient lediglich dem Zweck, der Verwaltung die Möglichkeit einzuräumen, Options- bzw. Wandlungsrechte oder Wandlungspflichten, die aufgrund anderweitiger Ermächtigungen eingeräumt werden, mit eigenen Aktien anstelle der Inanspruchnahme des ansonsten verfügbaren bedingten Kapitals zu bedienen. Ein Vorteil der Verwendung bereits bestehender eigener Aktien ist, dass keine über die mit einem Bezugsrechtsausschluss bei der Ausgabe von Options und/oder Wandelschuldverschreibungen ggf. verbundenen Verwässerungseffekte hinausgehenden Belastungen für die Aktionäre entstehen. Es wird vielmehr die Flexibilität des Vorstands erhöht, indem er Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nicht zwingend aus bedingtem Kapital bedienen muss, sondern auch eigene Aktien dazu verwenden kann, wenn das in der konkreten Situation im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre günstiger erscheint. Zum Zeitpunkt der Einberufung der am 12. Juli 2018 stattfindenden Hauptversammlung hat die QSC AG (mit Ausnahme von Wandelschuldverschreibungen im Rahmen von Aktienoptionsplänen für den Vorstand und Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmer, die von dieser Fallgruppe nicht erfasst werden) keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. Options- und/oder Wandlungsrechte oder -pflichten, für deren Bedienung eine Verwendung eigener Aktien nach dieser Fallgruppe in Betracht kommt, können auf Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen basieren, die in Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 8 oder einer von der Hauptversammlung künftig noch zu erteilenden Ermächtigung ausgegeben werden.

      Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien sollen außerdem gemäß Punkt f) des Beschlussvorschlags verwendet werden können, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern oder Gläubigern von der Gesellschaft oder ihren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebener Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (mit Ausnahme von Wandelschuldverschreibungen im Rahmen von Aktienoptionsplänen für den Vorstand und Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmer, die von dieser Fallgruppe nicht erfasst werden) ein Bezugsrecht auf Aktien zu geben, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Optionsausübungs- oder Wandlungspflicht aus diesen Schuldverschreibungen zustehen würde. Zur leichteren Platzierbarkeit von Schuldverschreibungen am Kapitalmarkt enthalten die entsprechenden Anleihebedingungen in der Regel einen Verwässerungsschutz. Eine Möglichkeit des Verwässerungsschutzes besteht darin, dass den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen bei nachfolgenden Aktienemissionen ein Bezugsrecht auf neue (oder bestehende) Aktien eingeräumt wird, wie es Aktionären zusteht. Sie werden damit so gestellt, als seien sie bereits Aktionäre. Um die Schuldverschreibungen mit einem solchen Verwässerungsschutz ausstatten zu können, der auch durch eigene Aktien bedient werden kann, muss das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien ausgeschlossen werden. Dies dient der erleichterten Platzierung der Schuldverschreibungen und damit den Interessen der Aktionäre an einer optimalen Finanzierungsstruktur der Gesellschaft.

      Eigene Aktien sollen gemäß Punkt g) auch dazu verwendet werden können, sie Inhabern von Bezugsrechten aus dem QSC-Aktienoptionsplan 2012 bzw. dem QSC-Aktienoptionsplan 2015, also Mitgliedern des Vorstands, Mitgliedern der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen sowie Arbeitnehmern der QSC AG und verbundener Unternehmen anzubieten. Sowohl der in der Hauptversammlung vom 16. Mai 2012 zu Tagesordnungspunkt 6 beschlossene "QSC-Aktienoptionsplan 2012" als auch der in der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossene "QSC-Aktienoptionsplan 2015" können durch das hierfür zur Verfügung stehende bedingte Kapital, aber auch durch eigene Aktien erfüllt werden. Die Entscheidung, ob den Bezugsberechtigten Aktien aus dem bedingten Kapital oder aus dem Bestand eigener Aktien angeboten bzw. übertragen werden, wird die Gesellschaft durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bzw. - im Falle einer Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Vorstands - durch den Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Liquiditäts- und Marktlage treffen. Die Möglichkeit der Bedienung der Bezugsrechte aus dem QSC-Aktienoptionsplan 2012 bzw. aus dem QSC-Aktienoptionsplan 2015 mit eigenen Aktien führt nicht zu einer Schaffung eines neuen Aktienoptionsplans. Es entstehen daher keine über die mit den bereits beschlossenen Auflagen und Bedienung des QSC-Aktienoptionsplans 2012 bzw. des QSC-Aktienoptionsplans 2015 verbundenen Verwässerungseffekte hinausgehenden Belastungen für die Aktionäre. Unter dem QSC-Aktienoptionsplan 2012 können (jeweils Stand 14. Mai 2018) noch Bezugsrechte auf bis zu 2.765.800 Stückaktien und unter dem QSC-Aktienoptionsplan 2015 Bezugsrechte auf bis zu 750.000 Stückaktien entstehen. Dies entspricht in Summe einem Anteil von bis zu rund 2,83% des derzeit bestehenden Grundkapitals. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass sich Wandelschuldverschreibungen bei der QSC AG und ihren verbundenen Unternehmen als langfristige variable Vergütungsbestandteile mit nachhaltiger Anreizwirkung für Mitglieder des Vorstands und weitere Führungskräfte sowie Arbeitnehmer der QSC AG und mit ihr verbundener Unternehmen bewährt haben. Ziel des QSC-Aktienoptionsplans 2012 sowie des QSC-Aktienoptionsplan 2015 ist es, die Leistungsträger zu motivieren und an das Unternehmen zu binden.

      Die Eckpunkte des QSC-Aktienoptionsplans 2012 sind im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2012 zur Auflage des QSC-Aktienoptionsplans 2012 und die Eckpunkte des QSC-Aktienoptionsplans 2015 sind im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 zur Auflage des QSC-Aktienoptionsplans 2015 enthalten und wurden in den dazugehörigen Vorstandsberichten an die Hauptversammlung erläutert. Die Ermächtigungsbeschlüsse nebst Vorstandsberichten können als Bestandteil der notariellen Niederschriften über die Hauptversammlungen am 16. Mai 2012 bzw. am 27. Mai 2015 beim Handelsregister in Köln eingesehen werden. Die notariellen Niederschriften über die Hauptversammlungen am 16. Mai 2012 bzw. am 27. Mai 2015 können von der Einberufung der Hauptversammlung am 12. Juli 2018 an auch auf der Internetseite der QSC AG unter www.qsc.de/hv eingesehen werden und werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.

      Eigene Aktien sollen darüber hinaus unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß Punkt h) des Beschlussvorschlags auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben und ihnen zum Erwerb angeboten werden dürfen (Belegschaftsaktien). Die Ausgabe eigener Aktien an Arbeitnehmer, in der Regel unter der Auflage einer mehrjährigen angemessenen Sperrfrist, liegt im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre, da hierdurch die Identifikation der Arbeitnehmer mit ihrem Unternehmen und damit die Steigerung des Unternehmenswerts gefördert werden. Die Nutzung vorhandener eigener Aktien als aktienkurs- und wertorientierte Vergütungsbestandteile statt einer Kapitalerhöhung oder einer Barleistung kann für die Gesellschaft zudem wirtschaftlich sinnvoll sein. Hierzu muss das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Bei der Bemessung des von den Arbeitnehmern zu entrichtenden Kaufpreises kann eine bei Belegschaftsaktien übliche und am Unternehmenserfolg orientierte angemessene Vergünstigung gewährt werden.

      Auch die Mitglieder des Vorstands der QSC AG sollen aus den vorgenannten Gründen gemäß Punkt i) die Möglichkeit erhalten, dass ihnen der Aufsichtsrat eine aktienbasierte Vergütung unter Verwendung eigener Aktien anbieten kann. Die Entscheidung hierüber trifft allein der Aufsichtsrat der QSC AG als das für die Festlegung der Vergütung des Vorstands zuständige Organ.

      Die Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß der Ermächtigungen zu Tagesordnungspunkt 9 lit. c) bis lit. i) kommt nur soweit in Betracht, als der anteilige Betrag der in dieser Weise verwendeten eigenen Aktien am Grundkapital insgesamt 20% des Grundkapitals nicht überschreitet. Auf diese Kapitalgrenze werden zum einen neue Aktien angerechnet, die aus genehmigtem Kapital während der Laufzeit dieser Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, sowie zum anderen Aktien, die aufgrund von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen (einschließlich solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) oder -genussrechten, die während der Laufzeit dieser Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts begeben wurden, auszugeben sind. Dabei ist jeweils entweder das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder das zum Zeitpunkt der Veräußerung der eigenen Aktien vorhandene Grundkapital maßgeblich – je nachdem, zu welchem dieser Zeitpunkte der Grundkapitalbetrag am geringsten ist. Dadurch wird im Interesse der Aktionäre gewährleistet, dass die Möglichkeit der Verwendung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss auch unter Berücksichtigung sämtlicher weiterer Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss auf ein Aktienvolumen von insgesamt 20% des Grundkapitals beschränkt ist.

      Wir weisen darauf hin, dass die Gesellschaft neben der zu Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien über ein genehmigtes Kapital von bis zu 50.000.000,00 Euro gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung und über bedingte Kapitalien gem. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 bis 11 der Satzung von insgesamt bis zu 46.490.365,00 Euro (Stand: 14. Mai 2018) zur Bedienung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder Options- bzw. Wandlungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (einschließlich solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) verfügt. Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen aus dem Bedingten Kapital IV gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung in Höhe von 40.000.000 Euro ist auf insgesamt 20% des Grundkapitals begrenzt. Unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerte eigene Aktien würden auf die Kapitalgrenze von 20% des Grundkapitals angerechnet, soweit sie während der Laufzeit der anderen Ermächtigungen veräußert werden.

      Bei der Entscheidung über die Verwendung der eigenen Aktien werden sich Vorstand und Aufsichtsrat allein vom wohlverstandenen Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen.

      Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung der Ermächtigungen unterrichten.

      IV.
      WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

      1.
      Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 124.172.487,00 Euro und ist in 124.172.487 auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 124.172.487 beträgt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

      2.
      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich spätestens am 5. Juli 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (maßgeblich ist der Eingang der Anmeldung), schriftlich, per Telefax oder auf dem nachfolgend bezeichneten elektronischen Weg bei der nachfolgend bezeichneten Stelle angemeldet haben.

      Alle spätestens zu Beginn des 14. Tages vor der Hauptversammlung (also am 28. Juni 2018, 0:00 Uhr (MESZ)) im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten von der Gesellschaft auf dem Postweg eine persönliche Einladung nebst einem Anmeldeformular mit portofreiem, adressiertem Rückumschlag. Richten Sie Ihre Anmeldungen bitte an folgende Adresse:

      postalisch: QSC AG, Aktionärsservice
      Postfach 1460
      61365 Friedrichsdorf
      per Telefax: +49 69 2222 342 93
      oder
      per E-Mail: qsc.hv@linkmarketservices.de
      Avatar
      schrieb am 30.05.18 18:02:12
      Beitrag Nr. 320 ()
      Netto-Veränderungen am 29.05.2018
      1. AIXTRON +0,13 %
      2. DEUTSCHE BANK +0,11 %
      3. Siltronic +0,10 %
      4. Bilfinger +0,09 %
      5. Evonik Industries +0,08 %
      6. zooplus +0,02 % / HeidelbergCement +0,02 %
      7. PNE WIND +0,01 % / Wacker Chemie +0,01 %
      8. Rocket Internet -0,02 %
      9. Symrise -0,03 % / GEA Group -0,03 %
      10. VTG -0,11 %
      11. Südzucker -0,13 %
      12. QSC -0,15 %:cool:
      Avatar
      schrieb am 06.06.18 09:54:17
      Beitrag Nr. 321 ()
      QSC erhält Auftrag für Cloud-Lösung und IT-Migration bei IKB Leasing
      http://www.it-times.de/news/qsc-erhalt-auftrag-fur-cloud-los…


      :eek::eek::eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 12.06.18 10:12:48
      Beitrag Nr. 322 ()
      :eek::eek::eek::eek:

      Imperial Tobacco verlängert IT-Vertrag mit QSC und treibt Digitalisierung voran — Bewährte Partnerschaft wird um weitere fünf Jahre fortgesetzt — Umfassende IT-Betreuung aller deutschen Standorte sowie globale Datacenter- und SAP-Services — Unterstützung der Digitalisierungsstrategie durch passgenaue Cloud- und Multi-Cloud-Services Köln, 12. Juni 2018 – Die Imperial Tobacco Ltd., Bristol (UK), hat ihre Partnerschaft mit der QSC AG bekräftigt und hat ihren Dienstleistungsvertrag um weitere fünf Jahre verlängert. Damit ist es QSC gelungen, sich weiterhin als einer der wichtigsten Partner des Konzerns bei der Umsetzung seiner globalen IT-Strategie zu positionieren. Basierend auf einem langjährigen Dienstleistungsverhältnis mit der Imperial Brands Gruppe wird QSC auch in Zukunft große Teile des IT-Betrieb und IT-Support für die Gruppe übernehmen. Dies schließt die Vernetzung aller deutschen Standorte, die Bereitstellung von Applikationen, SAP-Services und den Support des laufenden Betriebs ein. Neben der Unterstützung der deutschen Tochtergesellschaft wird QSC auch weltweit Datacenter-Services für die Mehrzahl der Imperial Tobacco-Konzerntöchter erbringen. Zusätzlich übernimmt QSC das Management der SAP-Lösungen und zentrale Funktionen im Rahmen von SAP-Projekten bei Imperial Tobacco. QSC unterstützt bei der Umsetzung der globalen Digitalisierungsstrategie Zu den wesentlichen Merkmalen der globalen Digitalisierungsstrategie von Imperial Tobacco zählen Effizienzsteigerung, Standardisierung und Flexibilisierung. Die Umsetzung dieser Strategie wird QSC durch die schrittweise Einführung von Cloud- und Multi-Cloud-Services sowie Optimierungen der konzerneigenen IT-Ressourcen im Datacenter- & Hosting-Umfeld unterstützen. QSC und Imperial verbindet schon seit 1997 eine vertrauensvolle Partnerschaft. „QSC hat es in diesen Jahren verstanden, für einen sehr stabilen IT-Betrieb zu sorgen. QSC verfügt über sämtliche Qualifikationen, uns auch zukünftig bei unserer Datacenter- und Cloud-Strategie zu unterstützen. Ihre Flexibilität als Dienstleister und Berater hat den Ausschlag für die weitere Zusammenarbeit gegeben“, erläutert Chris Broe, CIO von Imperial Brands. „Wir sind sehr stolz, dass Imperial Tobacco uns auch in Zukunft ihr Vertrauen schenkt und wir das Unternehmen durch zusätzliche Leistungen bei der Umsetzung seiner globalen IT-Strategie unterstützen können“, ergänzt Waldemar Gerlach, Leiter des Geschäftsbereichs Cloud & IT-Outsourcing der QSC AG. Über die Höhe des Auftragsvolumens wurde Stillschweigen vereinbart. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
      Avatar
      schrieb am 14.06.18 07:01:51
      Beitrag Nr. 323 ()
      Ich finde die Firmenkommentare der Mitarbeiter waren mal schlechter:D

      17.Mai 2018 Mitarbeiter
      Wir können noch mehr!


      22.März 2018 (Geändert am 23.März 2018) Mitarbeiter
      Licht am Ende des Tunnels!


      https://www.kununu.com/de/qsc/kommentare
      Avatar
      schrieb am 14.06.18 07:03:25
      Beitrag Nr. 324 ()
      Arbeitsatmosphäre
      Sehr familiäre Arbeitsatmosphäre. Ungezwungener und hilfsbereiter Umgang unter den Kollegen.

      Kostenlose Getränke (Wasser/Kaffee)
      Parkplätze

      Vorgesetztenverhalten
      Endlich Licht am Ende des Tunnels!
      - Ziele und Erwartungen werden klar definiert und kommuniziert und sind umsetzbar
      - Die Vorgesetzten besitzen die Fähigkeit, die Stärken der Mitarbeiter zu erkennen und zu fördern
      - Mitarbeiter werden in Entscheidungen einbezogen und können eigenverantwortlich agieren, was sehr motivierend ist
      - Kurze Entscheidungswege durch flache Hierarchien runden das Ganze positiv ab


      Kollegenzusammenhalt
      Mehr gemeinsame Events würden den Kollegenzusammenhalt bestimmt noch mehr verbessern.

      Kommunikation
      Sehr gute Kommunikation der Vorgesetzten, auch da regelmäßig Informationsveranstaltungen stattfinden, so dass jeder Mitarbeiter über aktuelle und zukünftige Projekte, Strategien, Ziele etc. informiert ist.


      Die Kommunikation und Zusammenarbeit mit Mitarbeitern anderer Standorte hat sich ebenfalls wesentlich verbessert.:cool:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.06.18 16:50:23
      Beitrag Nr. 325 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.981.711 von Goldfly am 14.06.18 07:03:25
      :::
      Wetten, dass wir kommende Woche die fünf Euro sehen ...:)
      Avatar
      schrieb am 19.06.18 07:15:04
      Beitrag Nr. 326 ()
      Wetten das wir bis zur HV die 1,80 sehen:D:D

      http://www.dgap.de/dgap/News/hauptversammlung/qsc-bekanntmac…
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.06.18 08:20:12
      Beitrag Nr. 327 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.013.941 von Goldfly am 19.06.18 07:15:04
      ...
      Das klingt gut....ich denke da sind 1.80 noch untertrieben....:)
      5 Euro...wir kommen....:)
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.06.18 08:28:18
      Beitrag Nr. 328 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.014.403 von micjagger am 19.06.18 08:20:12
      Zitat von micjagger: Das klingt gut....ich denke da sind 1.80 noch untertrieben....:)
      5 Euro...wir kommen....:)


      Geh mal schön zu deiner IQ Power zurück.

      Push lieber dort, die haben es nötig

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.06.18 08:44:12
      Beitrag Nr. 329 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.014.505 von Goldfly am 19.06.18 08:28:18
      ....
      Du bist doch nur neidisch, weil du keine Ahnung von QSC hast...:)
      5 Euro wir kommen....:)
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      Avatar
      schrieb am 26.06.18 15:21:27
      Beitrag Nr. 330 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.014.718 von micjagger am 19.06.18 08:44:1212.7
      ist HV
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.06.18 20:49:09
      Beitrag Nr. 331 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.070.089 von opa5411 am 26.06.18 15:21:27
      ...
      man kann nicht ausschliessen, dass wir bis dorthin bei 50 Euro stehen...:)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.06.18 20:57:56
      Beitrag Nr. 332 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.072.954 von micjagger am 26.06.18 20:49:09,du bist sehr konservativ
      Avatar
      schrieb am 04.07.18 08:02:07
      Beitrag Nr. 333 ()
      Avatar
      schrieb am 04.07.18 08:04:01
      Beitrag Nr. 334 ()
      Lampe stuft QSC von 'Halten' auf 'Kaufen' hoch.
      :D

      https://www.godmode-trader.de/artikel/ausgewaehlte-analysten…
      Avatar
      schrieb am 04.07.18 09:17:22
      Beitrag Nr. 335 ()
      QSC: Aktienanalyse vom 30.06.2018
      http://www.aktiencheck.de/news/Artikel-QSC_Aktienanalyse_vom…


      Im Mittel erwarten die Analysten dabei ein Kursziel in Höhe von 1,93 EUR.
      Avatar
      schrieb am 04.07.18 13:16:11
      Beitrag Nr. 336 ()
      QSC Aktie: Unterwegs Richtung Jahreshoch
      https://www.4investors.de/php_fe/index.php?sektion=stock&ID=…
      Avatar
      schrieb am 04.07.18 17:03:30
      Beitrag Nr. 337 ()
      1&1 im Festnetztest 2018
      https://www.connect.de/testbericht/1und1-festnetz-test-2018-…


      Zwar mietet 1&1 Anschlussleitungen von anderen Netzbetreibern wie Telekom, Vodafone, O2 , QSC oder M-net an, betreibt jedoch ein eigenes Kernnetz, eigene „Carrier-Interconnects“ sowie über die 2014 zugekaufte Versatel auch ein eigenes Glasfasernetz. Daher ist 1&1 ein vollwertiger Netzbetreiber.
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      Avatar
      schrieb am 04.07.18 17:58:12
      Beitrag Nr. 338 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.137.257 von Goldfly am 04.07.18 17:03:30UI
      Kauft bei

      Telekom - na klar beim 4.macht Gegner
      Vodafone - wie lange noch
      O2 - nicht mehr lange
      QSC 😎
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.07.18 07:29:28
      Beitrag Nr. 339 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.137.758 von upolani am 04.07.18 17:58:12
      Zitat von upolani: UI
      Kauft bei

      Telekom - na klar beim 4.macht Gegner
      Vodafone - wie lange noch
      O2 - nicht mehr lange
      QSC 😎


      Es wird langsam knapp das Angebot

      Wenn die sich nicht langsam beeilen kommt ein anderer.:D
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      Avatar
      schrieb am 05.07.18 07:57:52
      Beitrag Nr. 340 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.140.656 von Goldfly am 05.07.18 07:29:28Sie können sich ja streiten 😂

      UI 4.macht
      DG/KKR
      Freenet
      Ausländer
      ...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.07.18 07:11:55
      Beitrag Nr. 341 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.140.851 von upolani am 05.07.18 07:57:52
      Api und QSC haben einen Distributionsvertrag geschlossen
      Zitat von upolani: Sie können sich ja streiten 😂

      UI 4.macht
      DG/KKR
      Freenet
      Ausländer
      ...


      http://www.channelobserver.de/artikel/distributionsmeldungen…



      Distributionsmeldungen kompakt
      Neue Distributionsverträge und Händleraktionen von Api, ADN, Ingram Micro, Bluechip, Eno und Brodos.

      Von: Redaktion ChannelObserver

      Api und QSC haben einen Distributionsvertrag geschlossen, durch den die Api-Fachhändler auf das gesamte Portfolio des seit dem Jahr 2000 börsennotierten Spezialisten für Digitalisierung zugreifen können. QSC beschäftigt derzeit rund 1.400 Mitarbeiter an 12 Standorten und verfügt über TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland sowie über ein bundesweites All-IP-Netz. UC-Provider Yealink und ADN haben einen Distributionsvertrag geschlossen. Der zweitgrößte SIP-Phone-Provider der Welt will seinen Marktanteil in Deutschland weiter ausbauen. Dafür sieht Yealink die Value Added Distribution aus Bochum als idealen Partner. Die Zusammenarbeit zwischen dem Energiemanagementunternehmen Eaton und Distributor Ingram Micro wird weiter ausgebaut: Ab sofort wird Ingram Micro die Energie-Speicherlösung xStorage Home von Eaton in Deutschland vertreiben.

      Am vergangenen Wochenende konnten Zuschauer und Teilnehmer in der Meuselwitzer «bluechip Arena» bei optimalen Temperaturen in zweifacher Hinsicht großen Fußball erleben. Unter dem Motto «Sportlich Gutes tun und Spaß dabei haben» veranstaltete Distributor und Hersteller Bluechip gemeinsam mit der TAS AG, einem Leipziger Dialog-Dienstleiter, den zweiten Mitteldeutschen Firmencup. Nach einem erfolgreichen Auftakt im vergangenen Jahr konnten mit der zweiten Auflage des Benefiz-Fußballcups sowohl die teilnehmenden Mannschaften als auch die Höhe der Spendensumme deutlich gesteigert werden. Über 120 Spielerinnen und Spieler erspielten in 14 Teams 5.500 Euro für die «Elternhilfe für krebskranke Kinder». Als Titelverteidiger musste sich das Bluechip-Team in diesem Jahr in einem hochklassigen Finale gegen das Team von «relaxdays» geschlagen geben.

      DeutschlandLAN Cloud
      PBX kombiniert Anschluss, Telefonie, Internet und die Telefonanlage aus der Cloud mit IP-Technologie zu einer Kommunikationslösung für Unternehmen jeder Größe. Nach erfolgreichem Start im Frühjhar bietet Eno rund um dieses Thema eine weitere Schulungsreihe an. Die Schulung ist für Eno-Kunden mit aktiver Telekom-UVO kostenlos und findet an folgenden Terminen statt: 17.07.2018 Hannover, 24.07.2018 in Stuttgart und am 31.07.2018 in Essen. Der Mobilfunkdistributor Brodos veranstaltete seine Sommer-Roadshow und initiierte dort zusammen mit Wiko ein Gewinnspiel, bei dem die Teilnehmer Preise gewinnen konnten. Mittlerweile wurden die Gewinner gezogen und die Preise persönlich von Brodos übergeben.: Der erste Preis, ein Wiko Tommy 2 Plus Smartphone in Bleen, ging an die Handy-Ecke Bamberg. Der zweite Platz, ein Wiko Lenny 2 Plus Smartphone in Gold, hat Avesa LTD gewonnen und der dritte Platz, ein Wiko Lenny 4 Smartphone in rose gold, ging an die Mobistar Gbr aus Berlin.
      Avatar
      schrieb am 06.07.18 07:13:24
      Beitrag Nr. 342 ()
      Avatar
      schrieb am 09.07.18 10:58:28
      Beitrag Nr. 343 ()
      Spannende Aufgaben bei einem IoT Hiden Champion
      https://www.kununu.com/de/q-loud-ein-unternehmen-der-qsc

      Top Bewertungen der Mitarbeiter:cool:

      Sehr gute Kombination aus Start-up-Spirit und...

      Die Arbeit in einem innovativen Umfeld macht sehr viel Spaß und wir haben die Chance selber einen ganzen Markt mit zu gestalten.
      Avatar
      schrieb am 14.07.18 17:41:35
      Beitrag Nr. 344 ()
      Hat jemand die rede von hermann auf de HV gehört


      "Wir sind derzeit gut im deutschen Telekommunikationsmarkt positioniert. Wir sehen aber Chancen,uns noch besser zu positionieren.
      Insbesondere Kooperationen und Beteiligungen in diesem Bereich könnten neue Wachstumspotenziale freisetzen und das Telekommunikationsgeschäft weiterentwickeln.Wenn es der zukünftigen Entwicklung der QSC nutzt, ist alles vorstellbar, unter bestimmten Umständen auch die Abgabe des Bereichs."
      :eek::D

      https://www.qsc.de/assets/documents/ir/hv/2018/RedeHV2018_Ju…
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.07.18 18:32:25
      Beitrag Nr. 345 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.214.855 von Goldfly am 14.07.18 17:41:35Nochmal
      Langsam

      Man sieht Chancen das Telekommunikationsgeschäft weiterzuentwickeln. Unter Umständen zu verkaufen.
      Dann hat man es fort entwickelt. 😂


      Die Rede, alle GmbHs performen, na dann


      QSC geht als Konzern über den Tisch
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.07.18 20:42:37
      Beitrag Nr. 346 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.214.996 von upolani am 14.07.18 18:32:25
      Zitat von upolani: Nochmal
      Langsam

      Man sieht Chancen das Telekommunikationsgeschäft weiterzuentwickeln. Unter Umständen zu verkaufen.
      Dann hat man es fort entwickelt. 😂


      Die Rede, alle GmbHs performen, na dann


      QSC geht als Konzern über den Tisch


      Anders kann ich es mir auch nicht vorstellen. Nach mehreren Gesprächen auf der HV mit anderen Mitaktionären, die alle wesentlich älter als ich waren (ü60 bzw. ü70), haben sie einen Verkauf in ganzem ebenfalls bevorzugt. Alles andere macht weniger Sinn. OK man kann das Geld für den Plusnet Verkauf an die Aktionäre ausschütten oder erneut investieren.. Obwohl ich den Vorständen das Geld nicht in die Hand geben würde, nachdem über 400 mio verbrannt wurden.

      Ich denke ein bis zwei Monate müssen wir uns gedulden. Einfach so ohne grund investieren die nicht mal eben 730000 euro für eine Aufteilung. das ist schon organisiert (worden)
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.07.18 22:10:03
      Beitrag Nr. 347 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.215.425 von Goldfly am 14.07.18 20:42:37liest du gelegentlich auch mal nach was du seit monaten schreibst????
      du laberst von 12€ und jetzt willst du dem vorstand kein geld aus einem eventuellen verkauf anvertrauen?
      nur um eine schnelle mark zu machen bei einer ausschüttung???
      da du ja wie du mehrfach betont hast millionär bist machste mir ganz schön viele klimmzüge am brotkorb
      mein freundchen.
      du solltest dich an dein versprechen von 2017 halten,da hast du gesagt das wenn zum jahresschluß 2017 keine 3 vorm komma steht du in 2018 einfach mal die schnauze hältst!
      wäre panjo noch da könnte er deinen post sicher raussuchen.
      panjo ich vermisse dich:)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.07.18 16:13:44
      Beitrag Nr. 348 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.215.650 von leppro am 14.07.18 22:10:03wir haben doch einen Nachfolger Indegener:kiss:

      aber das warten hat sich doch gelohnt:kiss:

      Geduld zahlt sich aus
      Avatar
      schrieb am 16.07.18 16:48:40
      Beitrag Nr. 349 ()
      Könnte noch ein paar Tage
      dauern,dann knacken wir ersteinmal den 200 gd 💪
      Avatar
      schrieb am 17.07.18 08:37:56
      Beitrag Nr. 350 ()
      KKR -- Platow-Chefredakteur zu QSC: "Übernahme-Preis noch zu niedrig"
      http://www.deraktionaer.tv/

      Letzte Woche hatte der Platow-Brief geschrieben, dass eine Übernahme QSCs durch KKR wahrscheinlich sein könnte. Warum sich Platow so sicher ist und welche Auswirkungen eine Übernahme auf QSC hätte - das erfahren Sie in diesem Interview vom Chefredakteur des Platow-Briefs Frank Mahlmeister.
      Bereits im Mai hatte KKR Versatel übernommen - eigentlich ein Verlustbringer. Doch KKR war hier sehr optimistisch. Um Versatel nach vorne zu bringen, sollte eine Übernahme das Unternehmen schlagkräftiger und größer machen. Ferner lautete das strategische Ziel, dass sich Versatel künftig auf den Bereich Geschäftskunden fokussieren solle. "Und genau in diesem Gebiert ist ja QSC zu Hause, und insofern wäre das sicherlich strategisch eine sehr sinvolle Ergänzung," so Frank Mahlmeister, Chefredakteur des Plato-Briefs. Da es in der Branche einen sehr starken Konsolidierungsdruck gibt, müsse sich QSC als sehr kleiner Anbieter überlegen, ob es auf Dauer durchzuhalten sei, sich alleine auf dem Markt zu verteidigen. Oder ob es nicht sinnvoller wäre, sich an einen starken Partner, wie KKR anzulehnen und zusammen mit Versatel etwas Neues aufzubauen, so Mahlmeister.

      Außerdem sei ein Finanzinvestor wie KKR wohl sicherlich so kreativ, Lösungen zu finden, um auch die Alt-Eigentümer zufrieden zu stellen, die den Preis der QSC-Aktie derzeit noch als zu niedrig empfinden. Eine Lösung wäre vielleicht ein Beteiligungsmodell, so dass die Alt-Eigentümer "vielleicht von zukünftigen Gewinnen von zukünftigen Wertsteigerungen dann besonders profitieren können," so Mahlmeister weiter.

      Auf Grund des heutigen Anstiegs der QSC-Aktie könne man davon ausgehen, dass der Markt ebenfalls der Auffassung sei, dass solch eine Übernahme sehr gut passen würde. Welcher Preis für die QSC-Aktie für eine Übernahme fair währe und wieso der Platow-Brief das Thema Übernahme bei QSC aufgegriffen hat - das erfahren Sie in diesem Interview.

      Ist von 2011 aber interessant
      Avatar
      schrieb am 17.07.18 08:39:59
      Beitrag Nr. 351 ()
      QSC - dann ist ein deutlicher Kurssprung möglich
      http://www.deraktionaer.tv/video/schroeder-qsc---dann-ist-ei…
      Avatar
      schrieb am 17.07.18 08:41:19
      Beitrag Nr. 352 ()
      8 -12 Euro sollten drin sein bei einer komplettübernahme egal was lepra hier schreibt
      Avatar
      schrieb am 20.07.18 09:39:34
      Beitrag Nr. 353 ()
      qsc-im-wandel--tk-bereich-im-fokus---aktie-vor-comeback-
      :eek::eek::eek::eek:

      http://www.deraktionaer.de/aktie/qsc-im-wandel--tk-bereich-i…

      :eek::eek::eek::eek::eek:


      QSC im Wandel: TK-Bereich im Fokus - Aktie vor Comeback?
      QSC befindet sich im Wandel. Erste Erfolge der Umstrukturierung werden bereits sichtbar, wenn auch sehr langsam. Doch Möglicherweise wird der Umbau zu einem profitablen „Digitalisierer für den Mittelstand“ künftig noch beschleunigt.

      Neben der Ausschüttung in Höhe von 0,03 Euro je Aktie wurde auf der Hauptversammlung vor wenigen Tagen die Ausgliederung des Geschäftsbereichs Telekommunikation beschlossen. Der Bereich wird nun auf die hundertprozentige Tochtergesellschaft Plusnet übertragen. Operativ ändert das nichts, denn schon heute agiert der TK-Bereich im Rahmen der vertikalen Struktur weitestgehend selbständig.

      Mit der Ausgliederung kann sich die TK-Einheit mit eigenem Marktauftritt ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und vor allem mit strategischen Partnern, die Beteiligungen und Kooperationen nicht ausschließen, völlig neue Potenziale erschließen. „Wir sind derzeit gut im deutschen Telekommunikationsmarkt positioniert. Wir sehen aber Chancen, uns noch besser zu positionieren“, so QSC-Vorstand Jürgen Hermann bei Seiner HV-Rede. „Insbesondere Kooperationen und Beteiligungen in diesem Bereich könnten neue Wachstumspotenziale freisetzen und das Telekommunikationsgeschäft weiterentwickeln. Wenn es der zukünftigen Entwicklung der QSC nutzt, ist alles vorstellbar, unter bestimmten Umständen auch die Abgabe des Bereichs“, so der Firmenlenker weiter.

      Letzteres könnte die Spekulationen rund um einen Verkauf schon bald wieder befeuern. Das Bankhaus Lampe schätzt den Wert dieses Bereichs auf 180 bis 210 Millionen Euro. Zum Vergleich: die aktuelle Marktkapitalisierung von QSC liegt bei knapp 190 Millionen Euro. Bleibt die Frage, wer Interesse an den Geschäft und den über 25.000 Geschäftskunden hat? In Branchenkreisen werden zwar einige potenzielle Interessenten genannt. Spruchreif ist aber noch nichts, doch das dürfte sich aus Sicht des AKTIONÄR im weiteren Verlauf des Jahres noch ändern.

      Möglicherweise ist das alles nur eine wilde Spekulation. Doch die Fantasie ist da und könnte der Aktie schon bald wieder frische Impulse geben. Denn auch wenn die Kölner so einen Großteil der Umsätze verlieren würden, könnten die Einnahmen im Anschluss beispielsweise direkt in den Ausbau des künftigen Kerngeschäfts mit der Cloud fließen – und hier für noch mehr Dynamik sorgen. Aber auch die Ausschüttung einer Sonderdividende wäre laut den Analysten vom Bankhaus Lampe denkbar.

      Operativ läuft ansonsten alles nach Plan. Nach dem guten Start in das laufende Geschäftsjahr erwartet der Vorstand für das Gesamtjahr 2018 tendenziell einen Umsatz am oberen Ende der Anfang März genannten Spanne von 345 bis 355 Millionen Euro. Zudem plant QSC mit einem EBITDA von 35 bis 40 Millionen Euro und einem Free Cashflow von mehr als zehn Millionen Euro. Die Richtung stimmt also – und vielleicht wird die Prognose umsatzseitig im zweiten Halbjahr ja noch einmal überarbeitet.

      Die Aktie kommt trotz der Rückkehr in die Gewinnzone und dem hohen Wachstum im Cloud-Geschäft nicht nachhaltig nach vorne „Meines Erachtens ist der entscheidende Grund, dass gerade institutionelle Investoren nachhaltig steigende Umsätze erwarten. Nur nachhaltiges Wachstum sichert eine positive Ergebnisentwicklung“, so der Vorstand auf der Hauptversammlung. „Wir wissen, dass diese Investoren unsere Aktie genau verfolgen. Wir wissen, dass sie sehen, welche Fortschritte wir im Cloud-Geschäft und den anderen zukunftsträchtigen Geschäftsfeldern machen. Und wir wissen, dass sie noch mit dem Kauf unserer Aktie zögern, weil ihnen die Wachstumssignale noch nicht ausreichen. `Noch` wohlgemerkt, denn zum Jahresauftakt haben wir gezeigt, dass QSC wieder wachsen kann“.

      DER AKTIONÄR spekuliert im Real-Depot auf einen positiven Newsflow und eine nachhaltige Trendwende der ehemaligen TecDAX-Aktie.

      Hinweis nach §34 WPHG zur Begründung möglicher Interessenkonflikte: Aktien oder Derivate, die in diesem Artikel besprochen / genannt werden, befinden sich im "Real-Depot" von DER AKTIONÄR.
      Avatar
      schrieb am 20.07.18 09:40:36
      Beitrag Nr. 354 ()
      17 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.07.18 10:05:49
      Beitrag Nr. 355 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.258.988 von Goldfly am 20.07.18 09:40:36
      ...............
      die haben ja sehr viel Stellenangebote...kann es sein , dass die die Telekom übernehmen wollen???:)
      16 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.07.18 10:33:21
      Beitrag Nr. 356 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.271.498 von micjagger am 22.07.18 10:05:49Ja die 4.Macht hat das vor
      Aber verrate es keinem weiter 😂
      15 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.07.18 17:05:39
      Beitrag Nr. 357 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.271.612 von upolani am 22.07.18 10:33:21
      ...
      wenn man sich die Kursentwickling aber so anschaut, kommt die Träumerei schon eher als Alptraum daher...:)
      14 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.07.18 16:24:36
      Beitrag Nr. 358 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.273.028 von micjagger am 22.07.18 17:05:39
      ...
      was mit united internet los...???
      die sinken die letzte Zeit nur..
      13 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.07.18 16:35:54
      Beitrag Nr. 359 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.279.433 von micjagger am 23.07.18 16:24:36
      ....
      united internet und drillisch haben nur einen Marktanteil von 6,5 Prozent...
      da müssen sie aber schauen, dass sie in die Gänge kommen und nicht zum auslaufenden Geschäftsmodell werden..:)
      12 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.07.18 17:07:28
      Beitrag Nr. 360 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.279.511 von micjagger am 23.07.18 16:35:546,5% ist schon wenig für 4.Macht

      😂
      11 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.07.18 19:20:01
      Beitrag Nr. 361 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.279.760 von upolani am 23.07.18 17:07:282.Frühling
      QSC sind die besten
      Fantastic Position
      Es gibt Interessenten
      Lampe 190-220mio
      Betrieb 19 Jahre Erfahrung
      Open Access
      Voice

      Und QSC steht bei 1,5eur
      Null eingepreist
      Ewig
      Bei 67% u Boot Aktien kein Handel

      Komisch 😎
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.07.18 19:30:35
      Beitrag Nr. 362 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.280.849 von upolani am 23.07.18 19:20:01
      Das kannst du so nicht sehen!
      Wenn deine gekaufte Fahrradkette neben dein Rad liegt ist sie nicht dem Kaufpreis wert,ist sie aber angebaut und das Fahrrad fährt ,dann ändert sich der Wert schlagartig!
      So ist das zur Zeit bei QSC😂
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.07.18 20:06:08
      Beitrag Nr. 363 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.280.933 von partisan0815 am 23.07.18 19:30:35Dann warten wir auf den Schlag
      Ab morgen im Hafen 😎
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.07.18 20:42:31
      Beitrag Nr. 364 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.281.215 von upolani am 23.07.18 20:06:08
      ...
      und United hat nur 6,5 Prozent Marktanteil....
      OB DIE DEN VERGRÖSSERN ODER DAS GESCHÄFTSMODELL ÜBERHOLT IST....

      das ist hier die Frage....

      und ob sie neue Geschäftsbreiche erschliessen....zwangsläufig müssen sie...:)
      Avatar
      schrieb am 24.07.18 06:36:06
      Beitrag Nr. 365 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.281.215 von upolani am 23.07.18 20:06:08
      ...
      vielleicht ist ja der Hafen schon verlandet, weil Hütchen ihn nicht ausgebaggert hat...:)
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.07.18 09:47:47
      Beitrag Nr. 366 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.281.215 von upolani am 23.07.18 20:06:08
      ...
      Du könntest doch mal ein Buch schreiben..

      Upolani und sein viertes Mächtchen..
      Avatar
      schrieb am 24.07.18 16:19:13
      Beitrag Nr. 367 ()
      die HV hat wie erwartet nix gebracht und bei 1,50 bildet sich langsam eine starke Widerstandslinie aus … sowohl als kurz- wie auch auf mittelfristige Sicht …

      Will denn keiner die Perle kaufen ? Warum nicht ?
      Avatar
      schrieb am 25.07.18 09:25:34
      Beitrag Nr. 368 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.283.408 von micjagger am 24.07.18 06:36:06das Wasser ist noch so tief, das den Beiden die Felle durchschwimmen.
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      Avatar
      schrieb am 25.07.18 12:11:39
      Beitrag Nr. 369 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.295.462 von huetchen6 am 25.07.18 09:25:34
      .....
      ach hütchen...du, upolani und braxter...das Märchentantentrio ;)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.07.18 13:13:39
      Beitrag Nr. 370 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.297.364 von micjagger am 25.07.18 12:11:39na dann, lese mal den Satz richtig.
      Avatar
      schrieb am 27.07.18 08:41:39
      Beitrag Nr. 371 ()
      Habt ihr euch mal die stellenangebote angesehen von qsc.

      Im telkobereich sind richtig viele ausgeschrieben. Nicht das sie auf dsl machen wie ui und diese vermarkten mit der Plusnet:eek:
      Avatar
      schrieb am 27.07.18 08:47:53
      Beitrag Nr. 372 ()
      Hamma
      https://www.qsc.de/de/investor-relations/aktie/analystenkons…

      Im 2 Quartal werden 91,8 Mio erwartet:D:D:D:D:D

      Wird wohl in kürze eine Prognoseanhebung geben an die 370-380 Mio €
      Avatar
      schrieb am 27.07.18 08:48:48
      Beitrag Nr. 373 ()
      Stecken da schon Telefonica Umsätze drin:D:eek:
      Avatar
      schrieb am 27.07.18 08:49:21
      Beitrag Nr. 374 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.281.215 von upolani am 23.07.18 20:06:08
      Zitat von upolani: Dann warten wir auf den Schlag
      Ab morgen im Hafen 😎


      Das Schiff legt ab mal schauen wer dabei ist:D:cool::cool::cool:
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      Avatar
      schrieb am 27.07.18 12:23:01
      Beitrag Nr. 375 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.315.238 von Goldfly am 27.07.18 08:49:21
      ..
      manchmal habich dass Gefühl, ihr tut nur so , als ob ihr was wisst und plustert euch damit auf...
      in Wirklichkeit wisst ihr nicht mal, was ein Hafen ist...:) Hütchen denkt wahrscheinlich, dss ist das Wasser im Spülbecken...:)
      Avatar
      schrieb am 28.07.18 13:50:04
      Beitrag Nr. 376 ()
      https://blog.telefonica.de/2017/04/telefonica-deutschland-un…

      Bin gespannt wieviel schon rüber geschaltet haben:D
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      Avatar
      schrieb am 28.07.18 21:37:24
      Beitrag Nr. 377 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.324.232 von Goldfly am 28.07.18 13:50:04
      ..
      Wie kann man durch ein Spülbecken was rüberschalten???
      Avatar
      schrieb am 03.08.18 08:16:02
      Beitrag Nr. 378 ()
      Montag kommen die zahlen zum 2 quartal, also heute letzte möglichkeit nachzukaufen.


      Evtl neubewertung oder jahresendziele werden angehoben.

      Dann sollten wir schnell die 3-5 euro sehen:D
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      Avatar
      schrieb am 03.08.18 10:11:41
      Beitrag Nr. 379 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.365.315 von Goldfly am 03.08.18 08:16:02
      So wie ich die Herren kenne
      kommt bestimmt mit voller Brust und lautem Geschrei nur die Bestätigung der Jahresziele!
      Eventuell am oberen Ende,wenn nicht noch wer abspringt😂
      Avatar
      schrieb am 05.08.18 17:21:09
      Beitrag Nr. 380 ()
      Umsatz über 92 Mio, dann fliegt uns das teil um die ohren:D

      Morgen 8 Uhr:eek::eek::eek::eek:
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.08.18 18:36:39
      Beitrag Nr. 381 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.378.533 von Goldfly am 05.08.18 17:21:09
      ....
      träum weiter..glaubst du wirklich , dass das Ding steigt, wenn ich mir am Freitag Calls gekauft habe...:)
      dass geht bei mir meistens in die Hose
      Avatar
      schrieb am 05.08.18 19:27:47
      Beitrag Nr. 382 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.378.533 von Goldfly am 05.08.18 17:21:09Q2 87,9
      Q3 88,9
      Q4 93,1
      Q1 94,1
      Q2 ????

      1.
      Wachstum zu 2017 q2 sicher
      Wachstum zu q1?
      Wann kommt Telefonica B2B Umsatz
      Wie entwickeln sich Ergebnisse

      2.
      Was passiert bis 13.8.
      Noch Schwellen damit wer bei potentiellen Verhandlungen mitreden kann

      Was passiert nach 13.8.
      Meldet QSC Verhandlungen als dgap
      Wenn nicht nach 12 Monaten Ankündigung und allen Admin Themen wann dann?

      QSC ist hot
      25000 Gk
      Bng, Voice
      19 Jahre betrieb
      Wachstum back?
      ...

      Hot summer
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.08.18 19:45:50
      Beitrag Nr. 383 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.379.025 von upolani am 05.08.18 19:27:47
      ...
      märchentante :)
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.08.18 19:48:38
      Beitrag Nr. 384 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.379.112 von micjagger am 05.08.18 19:45:50Man macht doch nicht so ein set up und niemand interessiert es

      1.
      Keine Verhandlungen

      2.
      Keine Schwellen gesamt AG weil allen egal


      Wenn dem so wäre hätte man sich selbst beschäftigt
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.08.18 19:56:21
      Beitrag Nr. 385 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.379.127 von upolani am 05.08.18 19:48:38
      ..
      das glaub ich dir erst wenn der Kurs steigt
      Avatar
      schrieb am 05.08.18 21:33:28
      Beitrag Nr. 386 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.379.025 von upolani am 05.08.18 19:27:47
      Zitat von upolani: Q2 87,9
      Q3 88,9
      Q4 93,1
      Q1 94,1
      Q2 ????

      1.
      Wachstum zu 2017 q2 sicher
      Wachstum zu q1?
      Wann kommt Telefonica B2B Umsatz
      Wie entwickeln sich Ergebnisse

      2.
      Was passiert bis 13.8.
      Noch Schwellen damit wer bei potentiellen Verhandlungen mitreden kann

      Was passiert nach 13.8.
      Meldet QSC Verhandlungen als dgap
      Wenn nicht nach 12 Monaten Ankündigung und allen Admin Themen wann dann?

      QSC ist hot
      25000 Gk
      Bng, Voice
      19 Jahre betrieb
      Wachstum back?
      ...

      Hot summer


      Sobald etwas durchsickert stehen wir schnell bei 5 euro

      Gut das ich dabei bin und nicht noch auf den Zug aufsteigen muss
      Avatar
      schrieb am 06.08.18 08:39:55
      Beitrag Nr. 387 ()
      Umsatz Q2 auf 92.1 Mio

      Der Turbo ist gezündet, maschiene läuft.

      chancen sind da

      Mein Verkauf Ziel bleibt bei 10-12 €
      Avatar
      schrieb am 06.08.18 09:40:19
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Urheberrechtsverletzung, Löschung auf Wunsch des Rechteinhabers liegt vor
      Avatar
      schrieb am 09.08.18 10:46:04
      Beitrag Nr. 389 ()
      QSC: Telekommunikationsgeschäft bleibt Wachstumstreiber
      http://www.aktiencheck.de/exklusiv/Marktberichte-QSC_Telekom…

      QSC: Telekommunikationsgeschäft bleibt Wachstumstreiber

      :eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek:


      08.08.18 14:20
      Independent Research

      Frankfurt (www.aktiencheck.de) - QSC-Aktienanalyse von Analyst Markus Friebel von Independent Research:

      Markus Friebel, Analyst von Independent Research, bestätigt in einer aktuellen Aktienanalyse sein Anlagevotum für die Aktie des auf Geschäftskunden spezialisierten Telekom-Anbieters QSC AG (ISIN: DE0005137004, WKN: 513700, Ticker-Symbol: QSC, NASDAQ OTC-Symbol: QSCGF).

      Das sonst chronisch rückläufige Telekommunikationsgeschäft sei auch im zweiten Quartal 2018 absolut gesehen der maßgebliche Wachstumstreiber beim Kölner Untenrehmen gewesen, so der Analyst in einer heute veröffentlichten Studie. So sei der Konzernumsatz aus seiner Sicht überraschend um 5,7% auf 92,1 Mio. Euro gestiegen. Ergebnisseitig seien seine Prognosen zwar verfehlt worden, während die Markterwartungen allerdings zum großen Teil erfüllt bzw. hätten übertroffen werden könnenen.

      Für das laufende Geschäftsjahr gebe sich QSC nun erneut etwas optimistischer. Das Unternehmen gehe nun davon aus, dass der Umsatz in 2018 mindestens am oberen Ende der im März genannten Spanne zwischen 345 und 355 Mio. Euro liegen werde. Seit Mitte Mai seien die Umsatzerwartungen baber ereits schon über 355 Mio. Euro, weshalb der optimistischere Ausblick keine Impulse geliefert habe. Die restlichen Zielsetzungen würden unverändert bleiben. Friebel gehe davon aus, dass QSC die Ziele für 2018 erreichen werde. Unabhängig davon habe er seine EPS-Prognose für 2018 auf 0,03 Euro reduziert.


      :eek::eek::eek::eek:
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      Avatar
      schrieb am 10.08.18 15:24:11
      Beitrag Nr. 390 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.408.227 von Goldfly am 09.08.18 10:46:04
      ...
      Goldfly ...du Knalltüte...
      warum sinkt dass Teil schon wieder....
      meine calls gehen den Bach runter..du was...:)
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.08.18 18:07:22
      Beitrag Nr. 391 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.408.227 von Goldfly am 09.08.18 10:46:04
      ...
      tu was..und glotz nicht so blöd..:)
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.08.18 18:22:55
      Beitrag Nr. 392 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.422.300 von micjagger am 10.08.18 18:07:22Einspruchfrist vorbei

      Ab 13.8 Eintrag Register
      Ab 13.8 neue Ära

      Mit wem koop / Strat set up
      Will man Netz verkaufen etc braucht man genau die papers
      Man macht das nicht auf Verdacht

      Wer kommt aus der Deckung
      UI 4.Macht, netzsicherheit,... Digitizer mittelstand
      Kkr DG zusammenlegen, wholesale, A Brand Ziel, GK Stärkung
      Freenet
      ....

      Neue Ära und Webauftritt
      Noch ist QSC nicht über dem Berg
      Dann auf zum Grat

      😎
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.08.18 21:47:20
      Beitrag Nr. 393 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.422.408 von upolani am 10.08.18 18:22:55
      ....
      na ..da könnten es ja auch 8 Euro bis Ende nächster Woche werden...:)
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.08.18 22:16:48
      Beitrag Nr. 394 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.423.950 von micjagger am 10.08.18 21:47:20
      top-ten der Geldvernichter bei QSC
      So macht anlegen Spass:laugh::laugh:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.08.18 22:18:16
      Beitrag Nr. 395 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.420.755 von micjagger am 10.08.18 15:24:11
      Zitat von micjagger: Goldfly ...du Knalltüte...
      warum sinkt dass Teil schon wieder....
      meine calls gehen den Bach runter..du was...:)




      Bei dir scheint etwas anderes zu sinken:laugh::laugh::laugh::laugh:

      Bleib standhaft:D

      schwierig ne... viagra hilft bestimmt:laugh::laugh:
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.08.18 09:50:14
      Beitrag Nr. 396 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.424.103 von partisan0815 am 10.08.18 22:16:48Es geht nur um endabrechnung
      😎

      Boarding
      Avatar
      schrieb am 11.08.18 19:32:54
      Beitrag Nr. 397 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.424.112 von Goldfly am 10.08.18 22:18:16
      ...
      ich hab nicht mal mehr Geld für Viagra :)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.08.18 20:26:48
      Beitrag Nr. 398 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.427.184 von micjagger am 11.08.18 19:32:54
      ...
      Und schuld ist dieser dampfleerplauderer braxter
      Avatar
      schrieb am 11.08.18 21:05:07
      Beitrag Nr. 399 ()
      ... :rolleyes: ... Troll Connect ... Maut-Fraud ...


      Toll Collect und Politiker betrügen Deutsche Steuerzahler. Ehemaliger Mitarbeiter packt aus!
      11. August 2018

      Die Politiker dieses Staates und Toll Collect betrügen seit Jahren um hunderte Millionen Euro die deutschen Steuerzahler und das ohne irgendwelche Konsequenzen. Joachim Wedler, ein ehemaliger Mitarbeiter, packt aus!

      Der Buchhalter Joachim Wedler packt endlich aus! Trotz Hilfesuche nach ganz oben wurde dieser Buchhalter schlichtweg entlassen. Weil ihm dieser riesen Betrug aufgefallen ist und er es bishin zum Chef Hanns – Karsten Kirchmann getragen hat, wurde ihm zum Dank die Entlassung angekündigt und dieser wurde auch letztlich durchgesetzt.


      Also haben die werten Herrschaften richtig schön Dreck am Stecken und beuten den Bund, somit den Staat und letztlich den Steurzahler schön aus.

      Wo bleibt hier denn die Steuerfahndung? Selbst die eigene Cartbahn wurde über den Staat abgrerechnet.

      Toll Collect ist ein Gemeinschaftunternehmen von vor allem zwei einflußreichen Konzernen. Die deutsche Telekom und Daimler.

      Es wurde eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft gestellt und diese hat dann auch tatsächlich Ermittlungen eingeleitet. Verdacht: Betrug. ... wolle T-Aktie kaufen ...




      ... :rolleyes: ... für jeden Fall wird ein Konto eröffnet ... Kosten ... Bank und Versicherung ...


      .................

      Toll Collect – Skandal und Verhöhnung von Rechtsstaat und Gerechtigkeitsempfinden

      18:03 11.08.2018 (aktualisiert 18:50 11.08.2018)
      Andreas Peter


      Die Firma Toll Collect, die auf Autobahnen und Bundesfernstraßen Maut einzieht, steht im Verdacht des Abrechnungsbetrugs in mindestens dreistelliger Millionenhöhe. Sputnik berichtete im Februar über den jahrelangen Streit um Milliardenforderungen des Bundes an die Firma. Schon damals lag ein Skandal in der Luft. Der scheint nun eingetreten zu sein.

      Teil I – Murks und Geheimniskrämerei von Anfang an

      Toll Collect – Abrechnungen für Luxushotels


      Die dubiosen Vorgänge um die Firma Toll Collect beschäftigen die deutsche Öffentlichkeit jetzt schon mehr als 14 Jahre. Und dass dieser Skandal bislang noch niemandem der Verantwortlichen um die Ohren flog, ...

      https://de.sputniknews.com/wirtschaft/20180811321915680-lkw-…
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.08.18 19:27:56
      Beitrag Nr. 400 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.427.463 von teecee1 am 11.08.18 21:05:07Was hat dieses Thema jetzt mit QSC zu tun?
      Mischt QSC jetzt auch bei Toll Collect mit?

      Und dann sollte man sich auch fragen: Was wollen russische Journalisten aus Moskau bezwecken die Informationen in Deutsch auf einer deutschen Homepage veröffentlichen?
      Avatar
      schrieb am 12.08.18 20:25:53
      Beitrag Nr. 401 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.427.463 von teecee1 am 11.08.18 21:05:07


      -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Toll Collect:
      Ein Kartell gegen die Steuerzahler


      Toll Collect hat dem Staat bei der Lkw-Maut jahrelang Millionen Euro zu viel in Rechnung gestellt. Die Regierung stört das nicht. Sie ließ sich hereinlegen und lernt daraus wenig. Warum?

      ... :rolleyes: ... mit QSC wäre das nicht passiert ... die wären Bankrott ... (... T-System ...) ... BER etc. lässt grüßen ...

      https://www.zeit.de/2018/33/toll-collect-lkw-maut-staat/komp…


      .....

      Teil II – Das Schiedsgerichtsverfahren

      ... „Im Verfahren I (Bund gegen Toll Collect GbR und deren Konsorten Deutsche Telekom AG und Daimler Financial Services AG wegen Schadensersatz und Vertragsstrafen) wird im Mai 2014 die erste mündliche Verhandlung unter dem neuen Vorsitzenden Schiedsrichter stattfinden. Im Verfahren II (Betreibergesellschaft Toll Collect GmbH gegen den Bund wegen Betreibervergütung) wird vor demselben Schiedsgericht die nächste mündliche Verhandlung voraussichtlich im September/Oktober 2014 erfolgen.“ ...

      DT ... Bund hält 15% KFW 15% ...

      https://de.sputniknews.com/wirtschaft/20180812321923164-toll…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.08.18 12:17:46
      Beitrag Nr. 402 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.430.689 von teecee1 am 12.08.18 20:25:53 ... :rolleyes: ... WALL·E-Street ...


      16.08.2018 | 10:10
      WirtschaftsWoche Online·

      Telekom und Deutsche Bahn stoppen alle Projekte im Iran: Weitere deutsche Firmen verzichten auf ihr ...

      Weitere deutsche Firmen verzichten auf ihr Iran-Geschäfte: Nach Daimler und Herrenknecht ziehen sich auch die Deutsche Telekom und die Deutsche Bahn aus dem Land zurück.

      Die Deutsche Telekom und die Deutsche Bahn, zwei Unternehmen mit Staatsbet(rug)eiligung, folgen nach Informationen der WirtschaftsWoche dem Autohersteller Daimler und dem Maschinenbauer Herrenknecht und ziehen sich wegen der US-Sanktionen aus dem Iran zurück.

      Die Deutsche Telekom (Staatsanteil: 32 Prozent) hat schon im Mai alle Geschäfte im Iran gestoppt. Die Deutsche Bahn (Staatsanteil: 100 Prozent) lässt ihre Projekte bis Ende September auslaufen. Beide Unternehmen bestätigten dies. Sie ignorieren damit den Aufruf der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini, die als Reaktion ...

      Den vollständigen Artikel lesen ... https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2018-08/4455427…

      WirtschaftsWoche Online



      ... :rolleyes: ... wieso investieren sie im Ausland ... ??? ... das ganze Falschgeld könnte man doch in den Breitbandausbau auf dem Land ausgeben und zu jedem Kuhstall Glasvaser verlegen ... Muhhhhh ... DSL Vectoring etc. ... Einnahmen ... Ausgaben ...
      Avatar
      schrieb am 17.08.18 08:34:01
      Beitrag Nr. 403 ()
      QSC: Cloud-Geschäft wächst stark!
      Bin wieder zurück aus dem urlaub:D


      https://www.finanztrends.info/qsc-cloud-geschaeft-waechst-st…



      Bei QSC hatten die jüngsten Zahlen (= Halbjahreszahlen 2018) gezeigt, dass die Entwicklung in den einzelnen Geschäftsbereichen durchaus unterschiedlich verlaufen ist. Ich weise darauf hin, dass ich bei QSC investiert bin. So sank der Umsatz im Bereich Consulting in den ersten 6 Monaten 2018 demnach auf 19,2 Mio. Euro (Vorjahreszeitraum 20,7 Mio. Euro). Hingegen gab es beim Segment Cloud ein starkes Wachstum von 36% auf 15,6 Mio. Euro (Vorjahreszeitraum 11,5 Mio. Euro). Hier könnte es zukünftig weiterhin schönes Wachstum geben. Denn QSC berichtete, dass PEAC Germany (vormals IKB Leasing) Anfang Juni an QSC einen diesbezüglichen Auftrag gegeben hat.

      QSC: Im Bereich SAP S/4HANA werden Mitarbeiter(innen) qualifiziert

      Im Bereich Consulting liegt der Schwerpunkt laut QSC weiterhin bei „Beratungsleistungen rund um SAP-Software, insbesondere auf der Einführung der neuen Softwaregeneration S/4HANA.“ Der Bereich sollte sich eigentlich angesichts der Nachfrage positiv entwickeln – wieso dennoch ein Umsatzrückgang? Dazu stellte QSC klar, Zitat: „der Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr ist auch eine Folge des spürbaren Fachkräftemangels.“ Es gebe da „nicht genügend Experten im Markt“, QSC sei dabei, eigene Mitarbeiter(innen) aus- bzw. fortzubilden. Eine „steigende Zahl“ von Mitarbeiter(innen) werde für S/4HANA-Beratung qualifiziert, so hieß es. Wenn das so ist, dann könnte in dem Bereich zukünftig die Umsätze wieder wachsen.



      :eek::eek::eek::eek::eek:
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.08.18 20:33:43
      Beitrag Nr. 404 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.470.022 von Goldfly am 17.08.18 08:34:01
      ...
      Wie wärst wenn sich goldfly der traumtänzer such mit ausbilden liesse..Damit mehr Umsatz in die Bude kommt
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.08.18 21:17:52
      Beitrag Nr. 405 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.484.439 von micjagger am 19.08.18 20:33:43
      ..
      auch mit ausbilden liesse...
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      Avatar
      schrieb am 20.08.18 06:34:54
      Beitrag Nr. 406 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.484.637 von micjagger am 19.08.18 21:17:52
      ...
      wie lautet der Montasspruch...
      goldfly go...goldfly do...ho..ho..ho:)
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.08.18 09:45:33
      Beitrag Nr. 407 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.485.462 von micjagger am 20.08.18 06:34:54
      Zitat von micjagger: wie lautet der Montasspruch...
      goldfly go...goldfly do...ho..ho..ho:)


      Ich weiss ja nicht was du schluckst, aber as zeug scheint gut zu sein

      her damit:laugh:
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.08.18 09:52:10
      Beitrag Nr. 408 ()
      Analysten Konferenz nächste
      Woche,den 30.9.!?was will denn die maulfaule Führungriege erzählen,oder sagen die kurz vorher ab😂,weil keiner ihre hervorragende Arbeit würdigt?
      Naja,kgv von 100000 und buchwert 0,72€!
      Avatar
      schrieb am 20.08.18 16:38:54
      Beitrag Nr. 409 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.486.560 von Goldfly am 20.08.18 09:45:33
      ...
      goldfly sollte sich bei der Kursentwicklung lieber in rosteisenfly umbenennen..:)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.08.18 16:55:16
      Beitrag Nr. 410 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.489.905 von micjagger am 20.08.18 16:38:54
      ...
      die letzetn 15 Minuten hat rosteisenfly :O wieder nichts für die Kursentwicklung gemacht
      Avatar
      schrieb am 21.08.18 08:11:54
      Beitrag Nr. 411 ()
      QSC: Telekommunikationsgeschäft bleibt Wachstumstreiber - Aktienanalyse
      http://www.aktiencheck.de/exklusiv/Nebenwerte-QSC_Telekommun…

      :eek::eek::eek:


      Markus Friebel, Analyst von Independent Research, hat in einer aktuellen Aktienanalyse seine Halteempfehlung für die QSC-Aktie mit einem unveränderten Kursziel von 1,70 Euro bekräftigt. (Analyse vom 08.08.2018)

      Knapp an den Micjagger 5 € vorbei :laugh:
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.08.18 19:43:34
      Beitrag Nr. 412 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.494.243 von Goldfly am 21.08.18 08:11:54
      ...
      Der Kurs zieht ja massiv an...hast du was veranlasst??? :)
      Avatar
      schrieb am 21.08.18 19:45:13
      Beitrag Nr. 413 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.494.243 von Goldfly am 21.08.18 08:11:54
      ..
      KANN JA SEIN; DASS WIR MORGEN DIE FÜNF EURO SCHON SEHEN :)
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.08.18 19:46:19
      Beitrag Nr. 414 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.501.218 von micjagger am 21.08.18 19:45:13
      Zitat von micjagger: KANN JA SEIN; DASS WIR MORGEN DIE FÜNF EURO SCHON SEHEN :)


      Dein Wort in Gottes Ohr :D
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.08.18 05:54:01
      Beitrag Nr. 415 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.501.230 von Goldfly am 21.08.18 19:46:19
      ...
      5 Euro scheinen mir für heute zu wenig..eher 7 :lick:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.08.18 09:28:42
      Beitrag Nr. 416 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.503.558 von micjagger am 22.08.18 05:54:01
      Zitat von micjagger: 5 Euro scheinen mir für heute zu wenig..eher 7 :lick:


      Langsam hörst du den Knall:laugh::laugh::laugh:

      Es geht schon hoch, die Startrampe ist bereits weg gerollt worden. Wir sind im Anstieg

      Deine 5 Euro könnten schnell da sein:D
      Avatar
      schrieb am 22.08.18 09:42:52
      Beitrag Nr. 417 ()
      In kürze erfolgt die Meldung
      Qsc übernimmt die Deutsche Telekom 😂
      Der Staat behält aber 99% der Anteile
      Avatar
      schrieb am 22.08.18 11:09:49
      Beitrag Nr. 418 ()
      https://www.godmode-trader.de/analyse/qsc-big-picture-das-si…

      Die Aktie dreht jetzt stark nach oben und klettert über den Kreuzwiderstand bei 1,55 - 1,58 EUR. Dann rückt die zentrale Kaufmarke bei 1,68 - 1,69 EUR ins Visier. Erst deren nachhaltiges Überwinden erzeugt größere Kaufsignale, dann sind steigende Notierungen bis 1,95 und langfristig zu den Hochs aus 2016 und 2015 bei 2,24 - 2,30 EUR möglich. Dann kommt auch wieder die große, langfristige inverse SKS Bodenbildung ins Gespräch.
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      Avatar
      schrieb am 22.08.18 11:13:46
      Beitrag Nr. 419 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.506.090 von Goldfly am 22.08.18 11:09:49Dann setze auch mal das andere Szenario rein du vollhonk, nicht nur die Hälfte und den schöneren Teil....😠🤛
      Avatar
      schrieb am 22.08.18 12:04:02
      Beitrag Nr. 420 ()
      Langsam knallen wir durch die Decke, wer jetzt nicht dabei ist, dem ist nicht mehr zu helfen:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 22.08.18 12:04:59
      Beitrag Nr. 421 ()
      Bis 1,80 ist das orderbuch fast leer
      100k und wir sind da:D
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.08.18 17:59:02
      Beitrag Nr. 422 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.506.651 von Goldfly am 22.08.18 12:04:59
      .....
      Mit dem heutigen Kursanstieg sind 7 Euro wohl zu niedrig angesetzt
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.08.18 18:12:25
      Beitrag Nr. 423 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.509.954 von micjagger am 22.08.18 17:59:02
      Zitat von micjagger: Mit dem heutigen Kursanstieg sind 7 Euro wohl zu niedrig angesetzt


      Dein Wort in Gottes Ohr
      :D
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.08.18 20:16:37
      Beitrag Nr. 424 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.510.080 von Goldfly am 22.08.18 18:12:25
      ...
      sieht so aus , als ob rosteisenfly anfängt einzukaufen :)
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.08.18 20:45:19
      Beitrag Nr. 425 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.511.076 von micjagger am 22.08.18 20:16:37
      ...
      ehe wir nicht bei fünf Euro sind wird goldfly in rosteisenfly umbenannt...:)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.08.18 08:51:45
      Beitrag Nr. 426 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.511.331 von micjagger am 22.08.18 20:45:19
      Zitat von micjagger: ehe wir nicht bei fünf Euro sind wird goldfly in rosteisenfly umbenannt...:)


      Dann fang mal an zu kaufen.

      100k und wir sind bei 1,80 dann können deine 7 € kommen:laugh::laugh: spassti:laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.08.18 09:39:35
      Beitrag Nr. 427 ()
      Nur gaaaanz wenige TOP Beiträge aus den letzten Wochen, die uns diese Vollpfosten seit Jahren präsentieren. TOP Performance, weil der Kurs stand zu jederzeit höher als aktuell. TOP, es läuft ja und vor einem Monat waren ja auch nur 10000Stk. im Orderbuch um von den 1,5 auf 1,6 zulegen zu können. Laut Joodooof hätten wir ja schon 2014 ganz schnell die 2,5€ sehen sollen und weil ja alles so TOP ist, werden wir sehr schnell auch zweistellige Kurse sehen. Naja, der Doofe und die Kackfliege sind eben hier die einzigen Profis, hat ja der Doofe selbst mal zugegeben, sich nicht bei QSC auszukennen, aber das Investment ist ja so Rosarot, da werden alle Kritischen Beiträge und Person hier, die sich tatsächlcih mit Fakten beschäftigen schön runter geputzt.

      Und wenn dann sogar noch Fragen von den Vollpfosten kommen wie, wann kommen die Zahlen oder steht die HV an, dann ist einem klar, hier sind absolute Vollprofis am Werkeln, die sogar zu dooof sind, sich solche Daten von einer öffentlichen Homepage zu holen. Dann ist auch verständlich, warum bei diesen Profis nicht mal Basiswissen über Kennzahlen und Fakten vorhanden ist.

      Zitat von Goldfly: Ich möchte ja nicht pushen, aber das Ask fliegt uns langsam um die Ohren

      1,80 zur HV sollten locker drinne sein..

      Go QSC Go:D


      Zitat von Goldfly: Gleich über 1,50 und das teil fliegt uns um die Ohren

      :eek::eek::eek::eek::eek::cool:


      Zitat von Goldfly: Kaufsignal generiert :eek::eek::eek::eek:

      1,52:cool:


      Zitat von Goldfly:
      Zitat von Goldfly: Im TH geschlossen

      Sollte morgen weiterlaufen:cool:


      heute nächste Hürde 1,75 wäre schon gut:cool:

      Egal was mein freund Oracle sagt


      Zitat von Goldfly:
      Zitat von Goldfly: ...

      heute nächste Hürde 1,75 wäre schon gut:cool:

      Egal was mein freund Oracle sagt


      1,548 im Ask, langsam platzen wir aus allen nähten:eek::eek::eek:


      VOM 23.8!
      Zitat von Goldfly: Noch 10k bis zur 1,60 im Ask

      Wer jetzt nicht dabei ist vor der HV dem ist nicht mehr zu helfen:confused:

      Einfacher kann man kein Geld verdienen. Außer Oracle weiss wie es geht:(


      Zitat von Goldfly: Guten morgen:D

      schöne Wochenkerze bei qsc die nun bestätigt werden sollte. dann fliegt die kuh durchs dorf:eek:

      1,80 zur HV wäre :cool::cool:


      Zitat von Goldfly: Jede Sekunde können wir schnell über die 1,60 hüpfen, ich erwarte noch eine starke Adhoc vor der HV:cool:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.08.18 10:28:02
      Beitrag Nr. 428 ()
      Etwas mehr Ignoranz,
      etwas weniger Arroganz

      und eine fette Weihnachtsgans!

      Jedenfalls geht es uns besser als den Weihnachtsgänsen kurz vor Weihnachten.

      Die Mast ist abgeschlossen.
      Schlachtfest bitte!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.08.18 18:57:23
      Beitrag Nr. 429 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.514.883 von toelzerbulle am 23.08.18 10:28:02
      ...
      Die Umsätze sind so gering...irgendwie will da keiner ran...wie wenn die Aktie Nagelpilz hätte...nichts für Fussfetischisten :)
      Avatar
      schrieb am 24.08.18 03:30:07
      Beitrag Nr. 430 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.514.412 von ChrisOC am 23.08.18 09:39:35
      Zitat von ChrisOC: Nur gaaaanz wenige TOP Beiträge aus den letzten Wochen, die uns diese Vollpfosten seit Jahren präsentieren. TOP Performance, weil der Kurs stand zu jederzeit höher als aktuell. TOP, es läuft ja und vor einem Monat waren ja auch nur 10000Stk. im Orderbuch um von den 1,5 auf 1,6 zulegen zu können. Laut Joodooof hätten wir ja schon 2014 ganz schnell die 2,5€ sehen sollen und weil ja alles so TOP ist, werden wir sehr schnell auch zweistellige Kurse sehen. Naja, der Doofe und die Kackfliege sind eben hier die einzigen Profis, hat ja der Doofe selbst mal zugegeben, sich nicht bei QSC auszukennen, aber das Investment ist ja so Rosarot, da werden alle Kritischen Beiträge und Person hier, die sich tatsächlcih mit Fakten beschäftigen schön runter geputzt.

      Und wenn dann sogar noch Fragen von den Vollpfosten kommen wie, wann kommen die Zahlen oder steht die HV an, dann ist einem klar, hier sind absolute Vollprofis am Werkeln, die sogar zu dooof sind, sich solche Daten von einer öffentlichen Homepage zu holen. Dann ist auch verständlich, warum bei diesen Profis nicht mal Basiswissen über Kennzahlen und Fakten vorhanden ist.

      Zitat von Goldfly: Ich möchte ja nicht pushen, aber das Ask fliegt uns langsam um die Ohren

      1,80 zur HV sollten locker drinne sein..

      Go QSC Go:D


      Zitat von Goldfly: Gleich über 1,50 und das teil fliegt uns um die Ohren

      :eek::eek::eek::eek::eek::cool:


      Zitat von Goldfly: Kaufsignal generiert :eek::eek::eek::eek:

      1,52:cool:


      Zitat von Goldfly:
      Zitat von Goldfly: Im TH geschlossen

      Sollte morgen weiterlaufen:cool:


      heute nächste Hürde 1,75 wäre schon gut:cool:

      Egal was mein freund Oracle sagt


      Zitat von Goldfly:
      Zitat von Goldfly: ...

      heute nächste Hürde 1,75 wäre schon gut:cool:

      Egal was mein freund Oracle sagt


      1,548 im Ask, langsam platzen wir aus allen nähten:eek::eek::eek:


      VOM 23.8!
      Zitat von Goldfly: Noch 10k bis zur 1,60 im Ask

      Wer jetzt nicht dabei ist vor der HV dem ist nicht mehr zu helfen:confused:

      Einfacher kann man kein Geld verdienen. Außer Oracle weiss wie es geht:(


      ...

      Zitat von Goldfly: Jede Sekunde können wir schnell über die 1,60 hüpfen, ich erwarte noch eine starke Adhoc vor der HV:cool:

      😂😂😂 der Daumen ist von mir🤒
      Avatar
      schrieb am 24.08.18 08:00:40
      Beitrag Nr. 431 ()
      Die 1000% Perle passt zu dieser Aktie

      DAs Schlachtfest kann gerne beginnen:D:D

      http://www.aktiencheck.de/news/Artikel-Was_sagt_man_dazu_QSC…

      Analysteneinschätzung: Für die QSC sieht es nach Meinung der Analysten, die in den vergangenen 12 Monaten eine Empfehlung ausgesprochen haben, wie folgt aus: Insgesamt ergibt sich ein "Hold", da 0 Buc, 2 Hold, 0 Sell-Einstufungen vorliegen. Aus dem letzten Monat liegen keine Analystenupdates zu QSC vor. Interessant ist das Kursziel der Analysten für die QSC. Im Durchschnitt liegt dies in Höhe von 1,93 EUR. Das bedeutet, der Aktienkurs wird sich demnach um 35,56 Prozent entwickeln, da der Kurs zuletzt bei 1,42 EUR notierte. Dafür gibt es das Rating "Buy". Die Analysten-Untersuchung führt daher insgesamt zur Einstufung "Buy"
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      Avatar
      schrieb am 24.08.18 09:53:35
      Beitrag Nr. 432 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.523.337 von Goldfly am 24.08.18 08:00:40
      ...
      ach rosteisenfly...ich bin enttäuscht von dir...was machst du heute wieder mit dem Kurs:)
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.08.18 10:19:53
      Beitrag Nr. 433 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.524.360 von micjagger am 24.08.18 09:53:35Mic wir geben dir doch nur noch eine Chance günstig nachzukaufen:kiss::laugh:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.08.18 13:01:20
      Beitrag Nr. 434 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.524.594 von Jomtien am 24.08.18 10:19:53
      Dann sollte er handeln,denn
      so langsam gibt es in dieser Preisklasse keine mehr😜
      Avatar
      schrieb am 24.08.18 13:05:19
      Beitrag Nr. 435 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.524.594 von Jomtien am 24.08.18 10:19:53
      ...
      Blödmann..hab zur zeit Probleme mir mein
      Mischbar beim Bäcker zu leisten..Habe zuviel in Calls bei qsc gesetzt..Im Moment sind sie wertlos
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.08.18 13:15:50
      Beitrag Nr. 436 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.526.331 von micjagger am 24.08.18 13:05:19Im Moment? 😂👍 Def war gut....
      Avatar
      schrieb am 27.08.18 09:14:49
      Beitrag Nr. 437 ()
      QSC Wahnsinn geht weiter Unsere Kölner Perle
      Krass wie die 1,50 wieder genommen wird.

      Mic Jaggers 8 Euro kommen wir nun näher

      Noch 6.50 €:eek:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.08.18 13:31:27
      Beitrag Nr. 438 ()
      Krass wie wir wieder bei 1,46 stehen.

      Morgen wieder 1,43
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.08.18 17:17:54
      Beitrag Nr. 439 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.541.960 von stoni114 am 27.08.18 13:31:27
      Zitat von stoni114: Krass wie wir wieder bei 1,46 stehen.

      Morgen wieder 1,43


      Leider können wir nicht alle Wünsche erfüllen...aber wie kommst Du eigentlich immer auf diese Zahlen...Verwandschaft von Fliege??
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.08.18 18:56:59
      Beitrag Nr. 440 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.552.949 von Jomtien am 28.08.18 17:17:54
      ...
      wenn man böse wäre, dann könnte man ja behaupten die ganzen Befürworter der Aktie wollen nur verkaufen....:)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.08.18 19:04:25
      Beitrag Nr. 441 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.553.822 von micjagger am 28.08.18 18:56:59
      ...
      oder sie sind von der Bank und wollen meine CALLS einkassieren...ich glaube braxter ist einer von Ihnen....:)
      Avatar
      schrieb am 29.08.18 07:45:10
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Urheberrechtsverletzung, Löschung auf Wunsch des Rechteinhabers liegt vor
      Avatar
      schrieb am 29.08.18 09:41:09
      Beitrag Nr. 443 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.556.741 von Goldfly am 29.08.18 07:45:10
      Da Tippe ich eher auf den
      Bärenstarken Einsatz der Manager für ihre geleistete Arbeit ,die den
      Kurs eher zur bärischen SKS-Formation zwingen,Kurse unter 1.30€💪Also ich sehe mit Put mehr Erfolg zu haben,die Vergangenheit gibt uns eher recht und keiner kann das wiedersprechen!
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.09.18 07:40:06
      Beitrag Nr. 444 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.557.569 von partisan0815 am 29.08.18 09:41:09
      Zitat von partisan0815: Bärenstarken Einsatz der Manager für ihre geleistete Arbeit ,die den
      Kurs eher zur bärischen SKS-Formation zwingen,Kurse unter 1.30€💪Also ich sehe mit Put mehr Erfolg zu haben,die Vergangenheit gibt uns eher recht und keiner kann das wiedersprechen!


      Ja klar

      das schöne an der Börse ist, das keiner weisss was passiert. Also geh mal davon aus das es auch umgekehrt laufen kann.

      Nicht das du dann betteln gehen must :eek:

      Go QSC:D
      Avatar
      schrieb am 03.09.18 08:12:54
      Beitrag Nr. 445 ()
      jetzt geht es los
      https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2018-09/4467985…

      Die QSC AG hat ihr Telekommunikationsgeschäft planmäßig ausgegliedert
      Avatar
      schrieb am 03.09.18 08:14:10
      Beitrag Nr. 446 ()
      Kurs rennt los
      :eek::eek::eek:


      Die QSC AG hat ihr Telekommunikationsgeschäft planmäßig ausgegliedert

      - Eigener Marktauftritt als Plusnet GmbH
      - Agil aufgestellt für künftige Marktentwicklungen

      Köln, 3. September 2018. Die QSC AG hat planmäßig am 31. August 2018 ihr
      Telekommunikationsgeschäft in die Plusnet GmbH ausgegliedert.
      Die Ausgliederung ist Teil der Vertikalisierungsstrategie von QSC, die den
      einzelnen Geschäftsbereichen mehr Verantwortung überträgt. Ziel ist es, dass
      alle Geschäftsbereiche - Cloud, Internet-of-Things, SAP Consulting,
      Telekommunikation und Colocation - schneller und kundenorientierter am Markt
      agieren.
      Plusnet verfügt damit über bundesweite Netzinfrastruktur und jahrzehntelange
      Erfahrung im Betrieb sämtlicher Breitband-Technologien. Darüber hinaus
      betreibt Plusnet Netze von Drittanbietern inklusive aller netznahen
      Dienstleistungen und des gesamten Produkt- und Kundenmanagements. Als
      hundertprozentige Tochtergesellschaft der QSC AG wird Plusnet sich noch
      stärker als bisher auf die Telekommunikation als Kerngeschäft konzentrieren.
      Zudem unterstützt die neue Struktur das Ziel, das Geschäft der Plusnet GmbH
      auch durch Kooperationen und Beteiligungen weiterzuentwickeln.
      Die Ausgliederung erfolgte nach dem Umwandlungsgesetz; die Hauptversammlung
      der QSC AG im Juli 2018 hatte der Ausgliederung zugestimmt. Die
      Handelsregistereintragung erfolgte wie geplant am 31. August 2018.

      Flexibel aufgestellt für neue Marktdynamik

      "Wir erleben durch die zunehmende Digitalisierung eine neue Dynamik im
      Telekommunikationsmarkt. Die Nachfrage nach sicheren und stabilen
      Netz-Services steigt, die neuen Glasfasernetze in Kommunen müssen betrieben
      werden und Smart-City-Konzepte werden Realität. Diese Marktpotenziale gilt
      es zu nutzen", erläutert Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender der QSC AG,
      den strategischen Hintergrund der Ausgliederung.
      Es wurden das gesamte Personal, die Betriebs- und Vertriebsorganisation,
      alle Vor- und Endprodukte für Wiederverkäufer und Geschäftskunden, das
      Partner- und Kundenmanagement sowie die Vertragsbeziehungen zu Kunden,
      Partnern und Lieferanten vom Geschäftsbereich Telekommunikation der QSC AG
      auf die Plusnet GmbH übertragen. Die Geschäftsführung der Plusnet GmbH
      bilden Dr. Jürgen Mattfeldt, Markus Hendrich und Bert Wilden.

      Unternehmensprofil der QSC AG
      Die QSC AG ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand. Mit
      jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Cloud, Internet of
      Things, Consulting, Telekommunikation und Colocation begleitet QSC ihre
      Kunden sicher in das digitale Zeitalter. Eine cloudbasierte Bereitstellung
      sämtlicher Services bietet erhöhte Schnelligkeit, Flexibilität und
      Verfügbarkeit. Eigene TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren in
      Deutschland sowie das bundesweite All-IP-Netz der QSC AG bilden dabei die
      Grundlage für höchste Ende-zu-Ende-Qualität und Sicherheit. Die Kunden
      profitieren von innovativen Produkten und Dienstleistungen aus einer Hand,
      die sowohl im Direktvertrieb als auch über Partner vermarktet werden.

      Rückfragen an:
      QSC AG
      Arne Thull
      Head of Investor Relations
      T +49 221 669-8724
      F +49 221 669-8009
      invest@qsc.de
      www.qsc.de

      03.09.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
      übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap.de

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: QSC AG
      Mathias-Brüggen-Straße 55
      50829 Köln
      Deutschland
      Telefon: +49-221-669-8724
      Fax: +49-221-669-8009
      E-Mail: invest@qsc.de
      Internet: www.qsc.de
      ISIN: DE0005137004
      WKN: 513700
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
      München, Stuttgart, Tradegate Exchange

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      719657 03.09.2018
      ISIN DE0005137004

      AXC0041 2018-09-03/08:00


      © 2018 dpa-AFX



      :eek::eek::eek:
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.09.18 09:33:36
      Beitrag Nr. 447 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.598.319 von Goldfly am 03.09.18 08:14:10Und jetzt?!
      Hör mit der schnappatmung auf du xxxx
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.09.18 09:35:43
      Beitrag Nr. 448 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.598.952 von ORACLEBMW am 03.09.18 09:33:36
      Zitat von ORACLEBMW: Und jetzt?!
      Hör mit der schnappatmung auf du xxxx


      DU DU xxxxxxx

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.09.18 09:38:07
      Beitrag Nr. 449 ()
      Er liest aber täglich mit
      :laugh::laugh::laugh:

      panjo1
      gesperrt

      zuletzt online 03.09.18 06:26
      1 erstellte Diskussionen
      3.568 erstellte Beiträge
      0 Freunde :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.09.18 08:19:55
      Beitrag Nr. 450 ()
      Eigener Marktauftritt als Plusnet
      https://www.crn.de/telekommunikation/artikel-118053.html

      von Daniel Dubsky
      03.09.2018
      Wie geplant hat QSC sein Telekommunikationsgeschäft in eine hundertprozentige Tochtergesellschaft ausgegliedert, damit es schneller am Markt agieren kann.




      QSC-Zentrale in Köln
      (Foto: QSC AG)
      Im Rahmen seiner Vertikalisierungsstrategie ist QSC derzeit dabei, den einzelnen Geschäftsbereichen des Unternehmens mehr Verantwortung zu übertragen. Ziel ist es, dass Cloud-, IoT-, SAP-Consulting-, TK- und Colocation-Business schneller und kundenorientierter agieren können. Bereits im Juli wurde in dem Zusammenhang die Ausgliederung des TK-Geschäftes beschlossen, die nun zum 31. August erfolgt ist.

      Das gesamte Personal, die Betriebs- und Vertriebsorganisation, alle Vor- und Endprodukte für Wiederverkäufer und Geschäftskunden, das Partner- und Kundenmanagement sowie die Vertragsbeziehungen zu Kunden, Partnern und Lieferanten des Geschäftsbereiches wurden auf die Plusnet GmbH übertragen. Diese ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von QSC, mit Jürgen Mattfeldt, Markus Hendrich und Bert Wilden als Geschäftsführung.

      Plusnet verfügt über eine bundesweite Netzinfrastruktur und umfangreiche Erfahrung mit Breitbandtechnologien. Zudem betreibt das Unternehmen die Netze von Drittanbietern und übernimmt dabei alle netznahen Dienstleistungen und des gesamten Produkt- und Kundenmanagement. Als eigenständiges Unternehmen soll sich Plusnet stärkerauf Telekommunikation als Kerngeschäft konzentrieren und zudem mehr Möglichkeiten für Kooperationen und Beteiligungen bieten.

      »Wir erleben durch die zunehmende Digitalisierung eine neue Dynamik im Telekommunikationsmarkt«, sagt QSC-Vorstandsvorsitzender Jürgen Hermann. »Die Nachfrage nach sicheren und stabilen Netz-Services steigt, die neuen Glasfasernetze in Kommunen müssen betrieben werden und Smart-City-Konzepte werden Realität.« Diese Marktpotenziale wolle man mit Plusnet nutzen.
      Avatar
      schrieb am 04.09.18 08:21:37
      Beitrag Nr. 451 ()
      Die Plusnet Website füllt sich schon :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 04.09.18 08:26:00
      Beitrag Nr. 452 ()
      Gesucht werden Mitarbeieiter ohne Ende, da kommt bestimmt was großes auf uns zu

      :eek::eek:

      Aktuell sind folgende Positionen zu besetzen:

      AUSBILDUNG
      Auszubildende/r - Fachinformatiker/-in Systemintegration 2019 (m/w) - Standort Köln (14151)
      Auszubildende/r IT-Systemelektroniker/-in 2019 (m/w) - Standort Köln (14158)
      Auszubildender Kaufmann für Büromanagement 2019 (m/w) - Standort Köln (14200)
      Duales Studium 2019: Angewandte Informatik - Bachelor of Science (m/w) (14155)
      Auszubildende/r - Fachinformatiker/-in Systemintegration 2019 (m/w) - Standort Hamburg (14154)
      Auszubildende/r IT-Systemelektroniker/-in 2019 (m/w) - Standort Hamburg (14159)
      Duales Studium 2019: Wirtschaftsinformatik - Bachelor of Science (m/w) (14156)
      Auszubildende/r - Fachinformatiker/-in Systemintegration 2019 (m/w) - Standort Nürnberg (14157)
      Auszubildende/r - Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung 2019 (m/w) - Standort Hamburg (14153)
      Auszubildende/r - Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung 2019 (m/w) - Standort Köln (14150)
      CLOUD / IOT
      Sales Manager (m/w) für den Direktvertrieb – Standort Köln (14116)
      Softwareentwickler IoT Cloud (m/w) - Standort Köln (14114)
      Inside Sales - Spezialist (m/w) – Standort Köln (13758)
      Softwareentwickler Embedded Devices (m|w) - Standort Köln (14115)
      Projektmanager IoT (m/w) - Standort Köln (14192)
      Leiter IT Operations / DevOps Manager (m/w) - Standort Köln (13728)
      ENTWICKLUNG & TECHNOLOGIE
      Softwareentwickler / DevOps Experte (m|w) – Standort Köln (14142)
      GESCHÄFTSBEREICH TELEKOMMUNIKATION
      Projektmanager - Softwareentwicklung (m|w) - Standort Köln (14183)
      Java Webentwickler (w|m) - Standort Köln (14181)
      Projektmanager (m|w) Telekommunikation - Standort Köln (14170)
      Business Manager Voice (m|w) - Standort Köln (14127)
      Consulting Manager (m/w) Geschäftsentwicklung Telekommunikation - Standort Köln (14179)
      Mitarbeiter im Netzbetrieb (NOC) (m|w) - Standort Köln (14196)
      Network Administrator LAN/WLAN (m/w) - Standort Hamburg (14044)
      Servicemanager TK (m|w) für Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen – Standort Köln (14177)
      Mitarbeiter im Auftragsmanagement Voice & Access (w/m) - Standort Köln (14168)
      Projektmanager TK (m/w) für Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen - Standort Köln (14178)
      Servicemanager TK (m|w) – Standort Köln (14203)
      Mitarbeiter im Service Support (mIw) - Standort Köln oder Hamburg (14030)
      Servicemanager Großkunden TK (m|w) – Standort Köln (14215)
      Business Data Analyst Telekommunikation (w/m) - Standort Köln (14186)
      Network Engineer VPN Design (m/w) - Standort Köln (14097)
      Mitarbeiter im TK-Inbetriebnahme-Team, Schwerpunkt Dienstleistersteuerung (m/w) - Standort Köln (14198)
      Produktmanager TK-Portfolio B2B (m/w) - Standort Hamburg oder Köln (14182)
      Mitarbeiter (m|w) Presales Consulting TK - Standort Köln (14213)
      DevOps Engineer im Linux Umfeld (m|w) - Standort Köln (14180)
      Key Account Manager - Hunter (m|w) - Deutschlandweit (14176)
      Mitarbeiter im Auftragsmanagement, Schwerpunkt Projekte (w/m) - Standort Köln oder Hamburg (14184)
      Produktmanager IP-Centrex Telefonanlage (m|w) - Standort Hamburg oder Köln (14204)
      Business Development Manager / Sales (m/w) – Standort Köln (14026)
      Techniker (m|w) in unserem TK Inbetriebnahme-Team - Standort Köln (14202)
      IT PROFESSIONALS
      Network & Security Engineer (m/w) - Standort Hamburg (14102)
      Netzwerk Administrator (m|w) - Standort Nürnberg (14175)
      Senior System Engineer Linux (m|w) - Standort Nürnberg (14143)
      Junior Administrator (m/w) Database Services - Standort Hamburg (14173)
      Citrix Administator (m/w) - Standort Hamburg (14016)
      Systems Engineer Linux (m|w) - Standort München (14171)
      IT-Spezialist (m|w) im 2nd Level Support – Standort Hamburg (14195)
      Senior Engineer (m/w) Storage und VMware - Standort Hamburg (14138)
      Senior Administrator (m/w) Database Services - Standort Hamburg (14124)
      IT-BETRIEB & SUPPORT
      System Engineer Microsoft Services (m|w) - Standort Hamburg (14214)
      KAUFMÄNNISCHE BEREICHE
      Billing-Spezialist (m/w) - Standort Köln (14212)
      Controller (m|w) - Standort Köln oder Hamburg (14144)
      SAP
      SAP (Senior) Technical Consultant (m/w) – Technische Projekte und Support - Standort Hamburg, Oberhausen und Frankfurt (14053)
      SAP (Senior) Consultant SD/MM (m/w) – Standort Hamburg und Oberhausen (14134)
      SAP Senior oder Lead Consultant für Beschaffungsprozesse (m/w) - Standort Hamburg, Berlin, Frankfurt oder Oberhausen (14210)
      SAP Junior Consultants (m/w) für unser Juniorenprogramm - Standort Hamburg, Oberhausen und Frankfurt am Main (13478)
      SAP UX Berater (m/w) - Schwerpunkt FIORI / SAPUI5-Entwicklung - Standort Hamburg, Oberhausen, Frankfurt und Berlin (14191)
      SAP Basis Technologieberater (w/m) - Standort Hamburg, Oberhausen oder Frankfurt (14211)
      SAP Consultant Produktionsplanung PP, PP-PI (m/w) - Standort Hamburg (13251)
      SAP (Senior) BI / Analytics Consultant (m/w) – Schwerpunkt Projekte – Standort Hamburg, Oberhausen und Frankfurt am Main (14056)
      SAP (Senior) HCM Payroll Consultant (m/w) (13990)
      SAP Application Manager APO (m|w) (13937)
      SAP (Senior) CRM Entwickler (m|w) - Standort Hamburg (13257)
      STUDENTEN & ABSOLVENTEN
      Werkstudent (m/w) Grafik Design - Standort Köln (14110)
      Werkstudent (m/w) Marketing & Vertrieb SAP-Services - Standort Hamburg (13970)
      Werkstudent (w/m) Marketing & Vertrieb - Standort Köln (14058)
      Werkstudent (m/w) im Bereich Sales - Standort Köln (14067)
      Werkstudent (m/w) Zentrales Vertragsmanagement - Migration Verträge Indirekter Vertrieb - Standort Köln (14207)
      Werkstudent (m/w) in unserer Buchhaltung - Standort Köln (14206)
      Avatar
      schrieb am 04.09.18 08:35:55
      Beitrag Nr. 453 ()
      Geilgeilgeil
      Die Bewertungen werden immer besser:D:D:D

      Aufgewacht!
      3,69
      Verbesserungsvorschläge
      QSC in Hamburg wandelt sich langsam von der altbackenen IT Fabrik zum hippen Laden. Viele Neuerungen im Führungsstil Kultur Kommunikation durch Star Programm aber auch noch viele Baustellen.alte Töpfe abschneiden dauert aber der Wille und mit ist jetzt endlich da@
      Pro
      Homeoffice certrauensarbeitszeit Top Zusammenhalt super vorgesetzter





      27.Juli 2018 Mitarbeiter
      Mein bisher bester Arbeitgeber!
      4,85
      Arbeitsatmosphäre
      Sehr gut, ich wurde herzlich empfangen und bei Fragen stehen mir alle Türen offen.

      Vorgesetztenverhalten
      Bisher prima, ich habe keinerlei Probleme. Ich werde ernst genommen, meine Vorschläge werden durchdiskutiert und auch umgesetzt. Ich genieße volles Vertrauen und habe verantwortungsvolle Aufgaben ohne das Gefühl zu haben ausgenutzt zu werden.

      Kollegenzusammenhalt
      Sehr gut, vom gemeinsamen Firmenlauf über das Sommerfest bis hin zu netten Unterhaltungen beim Mittagessen gibt es keine Beschwerden von meiner Seite aus.

      Interessante Aufgaben
      Auf jeden Fall. Sehr abwechslungsreich, kreativ, und dem Studium entsprechend. Genau so, wie ich es mir vorgestellt habe.

      Kommunikation
      Grundsätzlich auch sehr gut, nur außerhalb des Standortes geht schon mal was unter, aber das ist alles normal und absolut zu vernachlässigen, was die Bewertung betrifft. Ich kann auch jederzeit bei jedem Kollegen um Rat fragen und werde nicht doof behandelt oder abgewiesen.

      Gleichberechtigung
      Ja, ich habe mich noch nie diskriminiert gefühlt.:eek:

      Umgang mit älteren Kollegen
      Kann ich persönlich nicht ganz beurteilen.

      Karriere / Weiterbildung
      Ich darf Workshops besuchen und auch außerhalb des Standorts an internen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.

      Gehalt / Sozialleistungen
      Ich werde sehr gut bezahlt und das als studentische Hilfskraft. Ich kann zum ersten mal sehr gut von meinem Geld leben und mir auch mal was leisten. Das freut mich sehr!:D

      Arbeitsbedingungen
      Sehr gut. Ich habe alles was ich brauche und noch mehr. Von gestellten Arbeitsequip bis hin zu mehr Urlaub als gesetzlich vorgeschrieben.

      Umwelt- / Sozialbewusstsein
      Die Mülltrennung funktioniert noch nicht einwandfrei.:laugh:

      Work-Life-Balance
      Da ich als Studentin dort arbeite und noch nicht fest angestellt bin, kann ich mir meine Zeit relativ frei einteilen. Solange das mit dem Vorgesetzten abgesprochen ist gibt es da auch keinerlei Probleme. Nur die Verkehrsanbindung mit den Öffis kostet mich jeden Tag einfach 1,5 Stunden. Aber, da kann der AG ja nichts dafür.

      Pro
      Dass ich ernst genommen werde, obwohl ich frisch aus dem Studium komme. Meine Vorschläge werden nicht gleich von oben herab abgeschmettert, sondern kollektiv und objektiv bewertet und auch umgesetzt. Ich habe außerdem den Freiraum mich kreativ entfalten zu können und Verantwortung übernehmen zu dürfen. Ich habe mich vom ersten Tag an wohl gefühlt und wurde auch herzlich empfangen und gut eingearbeitet.





      31.Aug. 2018 Mitarbeiter
      Super Team und Potenzial zur Weiterentwicklung
      4,89
      Arbeitsatmosphäre
      In dem Team in dem ich arbeite, ist eine gute Stimmung, es gibt Teams in denen die Atmosphäre schlechter ist, das liegt aber eher an einzelnen Personen als an dem Standort.

      Vorgesetztenverhalten
      Immer ansprechbar, kümmern sich zeitnah um Probleme und haben die letzten Monate viele positive Veränderungen herbeigeführt.

      Kollegenzusammenhalt
      Ist sehr gut, man kriegt immer Unterstützung und Antworten auf Fragen.

      Interessante Aufgaben
      Das Umfeld ist riesig, man kann sich technisch in alle Richtungen entwickeln. Durch Modernisierungen und neue Projekte wird es nicht langweilig.

      Kommunikation
      Ist an dem Standort gut, man wird zu vielen Themen abgeholt.
      Es gibt Verbesserungspotenzial zu den anderen Standorten aber daran wird gearbeitet.

      Karriere / Weiterbildung
      Schulungen werden in regelmässigen Personalgesprächen ermittelt und auf den Bedarf angepasst / durchgeführt.

      Gehalt / Sozialleistungen
      Gute Angebote bei den Sozialleistungen, Gehalt der IT Branche entsprechend.

      Arbeitsbedingungen
      Alles da was man braucht, ausser einer Klimatisierung, da gibt es aber bereits Lösungsansätze.

      Work-Life-Balance
      Ist einwandfrei.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.09.18 20:45:02
      Beitrag Nr. 454 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.606.983 von Goldfly am 04.09.18 08:35:55
      ..
      Stell dir vor , du bist ne Aktie und hast rosteisenfly als Dauerschreiber...du kannst gar nicht steigen..:)
      Avatar
      schrieb am 06.09.18 14:32:52
      Beitrag Nr. 455 ()
      DruckenPDF Die fonial GmbH bietet ab sofort günstige DSL- Anschlüsse für kleine und mittlere Firmenkunden an
      https://www.openpr.de/news/1017219/Die-fonial-GmbH-bietet-ab…


      Die fonial GmbH, Anbieter von Cloud-Telefonanlagen und SIP-Trunking für Unternehmen, erweitert ihr Angebot und bietet ab sofort günstige DSL-Anschlüsse für Unternehmen an. Der fonial DSL-Anschluss kann eigenständig oder in Kombination mit der Cloud-Telefonanlage oder SIP-Trunking gebucht werden.

      Neben der professionellen Cloud-Telefonanlage und dem leistungsstarken SIP-Trunking erweitert die fonial GmbH ihr Angebot um einen günstigen DSL-Anschluss für Unternehmen.


      Zum Start von fonial DSL ist der Tarif „fonial DSL 16“ buchbar. Dieser bietet eine Downloadbandbreite von bis zu 16 Mbit/s und Upload-Geschwindigkeiten von bis zu 1 Mbit/s. Eine echte IPv4-Adresse und eine Internetflatrate sind im Preis von 16,80€/Monat (netto) inklusive. Die gängigsten Anforderungen an einen Internetanschluss für Unternehmen werden hiermit zum günstigen Monatspreis erfüllt.


      Dabei ist die Hardware in Form des genutzten Routers frei wählbar. Ohne Mindestvertragslaufzeiten bietet der fonial DSL-Anschluss besondere Flexibilität. Wie auch die Telefonie-Produkte von fonial ist auch der DSL-Anschluss monatlich kündbar.

      fonial DSL kann ganz einfach in wenigen Schritten online gebucht werden. Dabei kann der DSL-Anschluss eigenständig oder als Komplettlösung mit der Cloud-Telefonanlage oder SIP-Trunking von fonial gebucht werden.

      Bei der Vermarktung der DSL-Anschlüsse setzt fonial auf die QSC AG als Vorleistungslieferant.

      Diese Pressemitteilung wurde auf openPR im Presseportal Köln veröffentlicht.

      Jennifer Klöckner

      fonial GmbH
      Venloer Straße 47-53
      50672 Köln


      022166951100

      Die fonial GmbH ist eine Tochtergesellschaft der QSC AG. 2014 wurde das Unternehmen als Anbieter einer Cloud-Telefonanlage in Köln gegründet. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen stellt fonial professionelle und kostengünstige Zelekommunikationslösungen zur Verfügung, die sich aufgrund der Flexibilität und Skalierbarkeit an die aktuelle Unternehmenssituation anpassen.
      Avatar
      schrieb am 18.09.18 12:49:11
      Beitrag Nr. 456 ()
      https://www.4investors.de/php_fe/index.php?sektion=stock&ID=…

      18.09.2018 (www.4investors.de) - Bei QSC könnte eine Zäsur anstehen: Das Unternehmen nimmt Verhandlungen über einen Verkauf der Tochter Plusnet GmbH auf, in der die Gesellschaft ihr Telekommunikationsgeschäft gebündelt hat. Erst Anfang September wurde der damit einhergehende Umbau des Unternehmens abgeschlossen. Die neue Tochter der Kölner hat nun Interessenten auf den Plan gerufen, mit denen QSC nun über einen Teil- oder Komplettverkauf von Plusnet verhandeln will. Voraussetzung sei ein Verkauf „zu sehr attraktiven Bedingungen”, so QSC, ohne allerdings Einzelheiten zu nennen, was man sich konkret darunter vorstellt.

      „Unverändert bleiben auch alle anderen strategischen Optionen für die Plusnet GmbH offen, wie die eigenständige Weiterentwicklung des Geschäfts und das Eingehen von Kooperationen”, so QSC weiter.

      In einer ersten Reaktion auf die Neuigkeiten gibt es starke Kursgewinne bei der QSC Aktie, die binnen weniger Minuten aus dem Bereich um 1,28 Euro auf bis zu 1,43 Euro nach oben schießt. Gegen 12:10 Uhr liegt der QSC Aktienkurs bei 1,398 Euro mit 6,72 Prozent in der Gewinnzone. Mit dem Kurssprung setzt sich die QSC Aktie aus einer breiten Stabilisierungszone oberhalb von 1,24 Euro nach oben ab. In den Tagen zuvor unterschrittene starke charttechnische Unterstützungen bei 1,33/1,35 Euro werden wieder überschritten.
      Avatar
      schrieb am 18.09.18 14:58:38
      Beitrag Nr. 457 ()
      Avatar
      schrieb am 18.09.18 16:24:35
      Beitrag Nr. 458 ()
      QSC: Spannend, spannend!
      https://www.finanztrends.info/qsc-spannend-spannend/


      QSC: Mehrere Möglichkeiten in Bezug auf die Tochter Plusnet GmbH

      Doch entschieden ist hier noch nichts. QSC verweist darauf, dass man in einer komfortablen Position sei und keineswegs verkaufen müsse. Es würde auch andere strategische Optionen geben, wie die „eigenständige Weiterentwicklung des Geschäfts und das Eingehen von Kooperationen“. Insofern würde ein Verkauf (mehrheitlich oder vollständig) der Plusnet GmbH voraussetzen, dass – Zitat: „dieser zu sehr attraktiven Bedingungen erfolgen kann“. Und genau darauf hoffen wahrscheinlich viele Aktionäre der QSC AG.
      Avatar
      schrieb am 20.09.18 13:25:43
      Beitrag Nr. 459 ()
      Erfolgreich schloss das FIR an der RWTH Aachen mit seinen Konsortialpartnern, darunter QSC AG,
      https://www.inar.de/energiemanagement-4-0-projektabschluss-f…
      Avatar
      schrieb am 24.09.18 11:20:33
      Beitrag Nr. 460 ()
      Aktie der Woche: QSC
      https://www.capital.de/geld-versicherungen/aktie-der-woche-q…

      So oder so, die Aktie bietet aktuell eine der interessantesten Storys im deutschen Nebenwertesegment.
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.09.18 14:13:12
      Beitrag Nr. 461 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.780.310 von Goldfly am 24.09.18 11:20:33Vor einigen Tagen haben wir doch festgestellt das gerade die positiven Meldungen den Kurs beflügeln werden....aber es gibt immer einige die nur was zu nörgeln haben ...hier ein Beispiel..



      Mit den Halbjahreszahlen wurde gerade erst 14% Wachstum im TK-Bereich vermeldet und der Verfasser fabuliert etwas von Wachstumsbremse! - Hat der Schreiber etwa keine Ahnung vom Thema?


      sie zittern vor einem Kursanstieg und wissen alles besser
      und solche Berichte gleich in Frage zu stellen sagt doch alles...
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.09.18 14:15:51
      Beitrag Nr. 462 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.781.798 von Jomtien am 24.09.18 14:13:12QSC Aktienkurs= -97,98% Performance und da schreibst du Dummpusher das alles ok wäre. Halt doch einfach deine beschissene Fresse.
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      schrieb am 24.09.18 14:18:05
      Beitrag Nr. 463 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.781.837 von ORACLEBMW am 24.09.18 14:15:51das siehst du richtig weil es einige Investierte gibt die mit der Entwicklung nich hadern:kiss:
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      Avatar
      schrieb am 25.09.18 09:56:24
      Beitrag Nr. 464 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.781.858 von Jomtien am 24.09.18 14:18:05
      Saugst du dir mal wieder was aus
      deinen abgeschliffenen Fingern??
      das siehst du richtig weil es einige Investierte gibt die mit der Entwicklung nich hadern:kiss:
      Wann war da mal eine Entwicklung,der Aktienkurs gibt die Entwicklung im Preis an!
      Im Moment ist alles Spekulation,und wenn in 6 Wochen die Zahlen wie 👎 so sind,dann bekommst du bestimmt gute Einstiegskurse😁
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.09.18 10:25:58
      Beitrag Nr. 465 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.790.030 von partisan0815 am 25.09.18 09:56:24ich glaube ich habe mit meinen Einstiegskursen immer gut gelegen...


      jetzt sollte mal langsam nach vorne gesehen werden..viele Dinge laufen zur Zeit für QSC...zu meckern gibts bei jedem Wert an der Börse...sorry Ausnahme meine FMC:kiss:

      jeder ist für sein Geld selbst verantwortlich...ich zocke gerne ..also bin ich in QSC...

      auch wenn es einige nicht gerne hören ich habe das Glück um 1,06,1,37 1,46 und 1,53 gekauft zu haben..

      ich glaube es gibt wenige Werte im Nebenwerte Bereich die zu Zeit soviel Fantasie haben...

      lasse mir mein positives Denken auch von einigen Kellerkindern nicht nehmen..

      auf zu neuen Höhen Goldfliege wir gehen in deine Richtung:kiss:
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      Avatar
      schrieb am 25.09.18 10:52:31
      Beitrag Nr. 466 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.790.456 von Jomtien am 25.09.18 10:25:58
      ...
      keiner verkauft mehr...schätze mal jetzt wird weiter hochgekauft...
      die nächste:) Treppenstufe kommt..
      Avatar
      schrieb am 25.09.18 11:14:58
      Beitrag Nr. 467 ()
      QSC Der Chart muss neu bewertet werden.
      :eek::eek::eek::eek::eek:

      https://www.godmode-trader.de/analyse/qsc-comeback-der-bulle…



      Aufwärtspotenzial bis ca. 1,95 EUR freisetzen würde.

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      Avatar
      schrieb am 25.09.18 12:25:12
      Beitrag Nr. 468 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.790.987 von Goldfly am 25.09.18 11:14:58
      ...
      ach ja...vorher haben die die aktie runtergeredet...und jetzt wars plötzlich ne klassische Bärenfalle
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.09.18 12:31:14
      Beitrag Nr. 469 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.781.798 von Jomtien am 24.09.18 14:13:12
      Zitat von Jomtien: Vor einigen Tagen haben wir doch festgestellt das gerade die positiven Meldungen den Kurs beflügeln werden....aber es gibt immer einige die nur was zu nörgeln haben ...hier ein Beispiel..



      Mit den Halbjahreszahlen wurde gerade erst 14% Wachstum im TK-Bereich vermeldet und der Verfasser fabuliert etwas von Wachstumsbremse! - Hat der Schreiber etwa keine Ahnung vom Thema?


      sie zittern vor einem Kursanstieg und wissen alles besser
      und solche Berichte gleich in Frage zu stellen sagt doch alles...


      Da ist er wieder ,der überführte vorsätzliche Lügner @Jomtien!

      Er kapiert nicht einmal ,daß ich die "Wachstumsbremse" des Schreibers korrigiert habe und die 14% Wachstum im TK-Bereich positiv dagegengestellt habe!

      Warum sollte ich vor höheren Kursen zittern,ich habe doch mehrfach erwähnt,daß ich investiert bin!?

      Warum antwortest Du Lügenbold eigentlich nicht im anderen thread , wo ich obiges gepostet habe?

      Möchtest Du Deine fiese hinterhältigen Lügen mit zusätzlichen Falschaussagen lieber hier im "halbdunkeln" machen,damit der Gegenwind nicht so stark wird??

      Was für ein erbärmlich verlogener user! - Es ist nicht zu fassen!
      Avatar
      schrieb am 25.09.18 12:51:06
      Beitrag Nr. 470 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.791.761 von micjagger am 25.09.18 12:25:12
      Das stimmt,so sind die Analysten!
      Hätte der Hermann sich nicht zu Wort gemeldet,würden wir sicher tiefer stehen.
      Die Godmodeträder haben ja auch zum Verkauf geraten,man solle doch die Gegenbewegung zum Ausstieg nutzen!
      Abgesehen von allem,wäre mir ein Ertragssprung (Umsatz/Gewinn) lieber gewesen!
      Avatar
      schrieb am 25.09.18 19:40:55
      Beitrag Nr. 471 ()
      Die 1000 % Perle in 2017 QSC Wahnsinn geht weiter.

      Sinn kommt weiter ... Wahn wird aussortiert. :D
      Avatar
      schrieb am 27.09.18 07:14:42
      Beitrag Nr. 472 ()
      Der Rubel rollt
      QSC auf 300.000 Aktien aufgestockt***Damit sind nun die letzten großen Briefseiten abgeräumt***Der Rubel rollt***


      Goldene Schildkröte Darf ich meine neue Rakete vorstellen, QSC ist im Moment meiner Meinung nach ein guter Titel. Spartenverkauf in Planung, dazu Insiderkaufe durch den CEO gestern. Ich habe hier ein gutes Gefühl und deshalb die richtig fette Gewichtung von 25%.

      QSC Vorstand kauft Aktien***Ich fahre BIG MONEY TRADE MODUS***


      QSC wird weiter in steigende Kurse aufgestockt***

      QSC läuft weiter***Sehr schön***

      https://boerse-social.com/launch/aktie/qsc_ag
      [/url]" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      https://boerse-social.com/launch/aktie/qsc_ag
      [/url]
      Avatar
      schrieb am 27.09.18 07:16:24
      Beitrag Nr. 473 ()
      Neubewertung der QSC, wieviele Millionen fließen bald
      https://www.sharedeals.de/qsc-news-loest-neubewertung-aus-br…


      :eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 27.09.18 07:18:42
      Beitrag Nr. 474 ()
      Tele2 steigt bei der gemeinsam mit QSC betriebenen DSL-Netzgesellschaft Plusnet vorzeitig aus und lässt sich das insgesamt 66,2 Millionen Euro kosten. Der bisherige Mehrheitseigner QSC übernimmt damit die alleinige Regie bei dem 2006 gegründeten Unternehmen. Für die knapp 33 Prozent der von Tele2 gehaltenen Plusnet-Geschäftsanteile zahlt QSC im Gegenzug 36,7 Millionen. Das teilte der Netzbetreiber am Donnerstag in Köln mit. Die Bundesnetzagentur müsse der Transaktion noch zustimmen.

      QSC und Tele2 hatten die Plusnet GmbH im Sommer 2006 gegründet, um vom damals anhaltenden DSL-Boom zu profitieren. QSC brachte das eigene, damals rund 1000 Hauptverteiler erschließende DSL-Netz in die Netztochter ein, während Tele2 Mittel für den Ausbau beisteuerte. Der Vertrag sollte ursprünglich bis Ende 2013 laufen. Verschiedene Provider setzen für ihre DSL-Angebote auf das Netz von QSC/Plusnet. Auch Tele2 will künftig nicht darauf verzichten: Die Unternehmen schlossen den Angaben zufolge zwei langfristige Verträge über DSL-Wholesale und Managed Outsourcing.

      www.heise.de/newsticker/meldung/...e-bei-Plusnet-1158718.htm…
      Avatar
      schrieb am 27.09.18 07:21:25
      Beitrag Nr. 475 ()
      Das Bankhaus Lampe schätzt den Wert dieses Bereichs auf 180 bis 210 Millionen Euro. Zum Vergleich: die aktuelle Marktkapitalisierung von QSC liegt bei knapp 190 Millionen Euro.
      www.deraktionaer.de/aktie/...---aktie-vor-comeback--386020.h…
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      Avatar
      schrieb am 27.09.18 09:15:32
      Beitrag Nr. 476 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.809.503 von Goldfly am 27.09.18 07:21:25Goldfliege die Seiten sind nicht zu öffnen..egal..


      aber es wird doch wohl heute nicht wieder hoch gehen...??

      der Markt fällt und unsere Perle steigt......

      langsam bekomme ich Angst:laugh:
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      Avatar
      schrieb am 28.09.18 10:06:38
      Beitrag Nr. 477 ()
      http://www.aktiencheck.de/exklusiv/Artikel-QSC_Frische_Impul…

      Angesichts dieser Zahlen wird klar, dass QSC aktuell eine der interessantesten Storys im deutschen Nebenwerte-Segment ist, so die Experten vom "ZertifikateJournal". (Ausgabe 38/2018)


      :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.09.18 10:07:35
      Beitrag Nr. 478 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.810.502 von Jomtien am 27.09.18 09:15:32
      Zitat von Jomtien: Goldfliege die Seiten sind nicht zu öffnen..egal..


      aber es wird doch wohl heute nicht wieder hoch gehen...??

      der Markt fällt und unsere Perle steigt......

      langsam bekomme ich Angst:laugh:


      Lass kurz durchschnaufen

      Die 2 € kommen, spätestens nächste Woche:cool:
      Avatar
      schrieb am 29.09.18 06:43:25
      Beitrag Nr. 479 ()
      Bollinger Ausbruch nach oben
      Montag sollte es schon frühs zu einem Spike nach oben kommen. 1,80 sollte drin sein, nachdem wir über 1,598 geschlossen habe

      schönes wochenende:cool:
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.09.18 20:49:58
      Beitrag Nr. 480 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.830.053 von Goldfly am 29.09.18 06:43:25..................:kiss:.............................
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.09.18 21:07:00
      Beitrag Nr. 481 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.833.440 von micjagger am 29.09.18 20:49:58
      Bevor hier der Kurs nicht bei 6.50 € pro Aktie steht verkaufe ich die auf Lynx nicht. Kapito & Finito
      ;)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.09.18 21:11:14
      Beitrag Nr. 482 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.833.536 von abgemeldet-437121 am 29.09.18 21:07:00
      ...
      man kann nicht ausschliessen, dass wir den nächste Woche schon sehen...:)
      Avatar
      schrieb am 30.09.18 07:50:29
      Beitrag Nr. 483 ()
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.09.18 17:01:32
      Beitrag Nr. 484 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.834.406 von Goldfly am 30.09.18 07:50:29Klasse! :cool:

      Die AKtien sind vom Markt wie weggefegt gewesen. Es gab ja quasi in den letzten Monaten nicht mehr viel Handel. Und wer jetzt reinwill muss das Ding mit hochkaufen.
      Und Überraschungen wirds sicher geben ;)
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      Avatar
      schrieb am 30.09.18 20:54:26
      Beitrag Nr. 485 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.836.495 von braxter21 am 30.09.18 17:01:32Szenario Denken

      5mio Aktien in letzten 3 Wochen
      Kempen und Texaner
      Schwelle würde mich nicht wundern

      Interessent“en“ in Plusnet

      Und dann
      Multi Layer Bieterstreit

      🌋
      Avatar
      schrieb am 04.10.18 07:46:24
      Beitrag Nr. 486 ()
      Raketenausbruch steht bevor
      https://www.finanztrends.info/qsc-geduldsprobe/" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">https://www.finanztrends.info/qsc-geduldsprobe/

      QSC: Geduldsprobe!
      Von Peter Niedermeyer - 2. Oktober 2018
      3021 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
      Die QSC-Aktie hat seit Mitte September eine aus Bullensicht erfreuliche Performance hingelegt – es ging von zwischenzeitlich unter 1,30 Euro auf über 1,60 Euro nach oben. Rückenwind gab dem Aktienkurs die Mitteilung des Unternehmens, dass beschlossen wurde, Zitat: „Gespräche mit geeigneten Interessenten über einen möglichen mehrheitlichen oder vollständigen Verkauf der Plusnet GmbH aufzunehmen“. Zur Erläuterung: In der Tochter Plusnet GmbH wurde das TK-Geschäft von QSC ausgelagert, auf der vorigen Hauptversammlung hatten die QSC-Aktionäre dem zugestimmt. Dieser Schritt würde im Hinblick auf einen möglichen (Teil-)Verkauf dieses Geschäftsbereichs sinnvoll erscheinen – denn warum sonst sollte eine solche Ausgliederung erfolgen, die schließlich auch mit Kosten verbunden ist?

      QSC: Wann kommen Neuigkeiten zur Plusnet GmbH?

      Die oben zitierte Meldung klingt nun in der Tat so, als ob ein Verkauf oder Teil-Verkauf dieses Teilbereichs kurz bevorsteht. Allerdings gibt es viele offene Fragen. So hätte es die Aufnahme von Gesprächen auch bereits früher geben können, und außerdem ist die Meldung vom 18. September auch schon wieder einige Tage alt. Seitdem hüllt sich QSC in Schweigen. Ist das nun ein gutes Zeichen nach dem Motto, ein guter Deal wird gerade vorbereitet? Oder ist es ein schlechtes Zeichen der Art, die Gespräche haben noch keine konkrete Kaufabsicht von Interessenten ergeben? Das ist derzeit offen!
      Avatar
      schrieb am 04.10.18 07:49:23
      Beitrag Nr. 487 ()
      Neue Ausgabe im Aktionär
      Auf der Liste finden sich Dauerbrenner wie Apple, Commerzbank und Amazon, aber auch Senkrechtstartet wie NEL und Aurora Cannabis sowie Comeback-Werte wie QSC.

      Das sollte uns erst einmal an die 2 € katapultieren
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.10.18 09:07:07
      Beitrag Nr. 488 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.865.565 von Goldfly am 04.10.18 07:49:23es kommt wie schon vor Tagen vermutet.....das Teil will nach oben.. das die Medien drauf springen..gerade aus Kulmbach..war zu sehen...


      Goldfliege die 2 Euro wird bald kommen:kiss:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.10.18 10:58:07
      Beitrag Nr. 489 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.866.018 von Jomtien am 04.10.18 09:07:07
      Zitat von Jomtien: es kommt wie schon vor Tagen vermutet.....das Teil will nach oben.. das die Medien drauf springen..gerade aus Kulmbach..war zu sehen...


      Goldfliege die 2 Euro wird bald kommen:kiss:



      evtl. viel schneller als wir erwarten

      Die ersten haben wohl schon den Artikel im Aktionär gelesen und steigen gerade ein

      Heute SK über 1,70 wäre :cool:
      Avatar
      schrieb am 05.10.18 09:30:26
      Beitrag Nr. 490 ()
      Die Charttechnik sagt voraus, dass wir heute über 1,65 schließen sollten und damit für kommende Woche ein kaufsignal generiert wird.
      Avatar
      schrieb am 10.10.18 08:09:25
      Beitrag Nr. 491 ()
      Q-Loud Tochter von QSC hat seine Internetseite aufgefrischt

      Sieht spitze aus

      www.q-loud.de/
      Avatar
      schrieb am 10.10.18 08:09:50
      Beitrag Nr. 492 ()
      Avatar
      schrieb am 13.10.18 07:51:57
      Beitrag Nr. 493 ()
      Die 1,65 ist ne harte nuss... darüber kommt schnell die 2 € marke, haben wir noch etwass geduld:cool:
      Avatar
      schrieb am 14.10.18 09:22:23
      Beitrag Nr. 494 ()


      Es fehlt der Funke, vielleicht kommt montag früh eine news dann knallen wir an die 2 € marke
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.10.18 09:35:15
      Beitrag Nr. 495 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.953.360 von Goldfly am 14.10.18 09:22:23
      ..
      ich schätze mal, dass bevor einen Nachricht kommt, das ask erstmal vorsichtig bis drei Euro leergekauft wird...
      hat man gestern wieder gesehen...bis 1.68 alles rausgeholt...dann wieder zurück auf 1,65.......so wird es die nächste Zeit weitergehen...hoffe ich mal...
      langfristig kann man auch die 50 Euro nicht ausschliessen..:):)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.10.18 09:40:37
      Beitrag Nr. 496 ()
      Die 1000 % Perle in 2017 , der QSC Wahnsinn geht weiter. :O :rolleyes::yawn:;)

      Wahn ergibt niemals einen Sinn :D;)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.10.18 10:41:45
      Beitrag Nr. 497 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.953.456 von micjagger am 14.10.18 09:35:15
      Zitat von micjagger: ich schätze mal, dass bevor einen Nachricht kommt, das ask erstmal vorsichtig bis drei Euro leergekauft wird...
      hat man gestern wieder gesehen...bis 1.68 alles rausgeholt...dann wieder zurück auf 1,65.......so wird es die nächste Zeit weitergehen...hoffe ich mal...
      langfristig kann man auch die 50 Euro nicht ausschliessen..:):)


      wenn man doch nur mal wüsste, ob Du ernst meinst, was Du schreibst. Bei Braxter ist es klar, bei Dir irgendwie nie, zuviel Ironie.
      Avatar
      schrieb am 14.10.18 10:50:06
      Beitrag Nr. 498 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.953.492 von abgemeldet-437121 am 14.10.18 09:40:37
      Zitat von soko1: Die 1000 % Perle in 2017 , der QSC Wahnsinn geht weiter. :O :rolleyes::yawn:;)

      Wahn ergibt niemals einen Sinn :D;)


      der QSC Sinn geht weiter. :O :rolleyes::yawn:;)
      Besser ?
      Avatar
      schrieb am 15.10.18 07:30:54
      Beitrag Nr. 499 ()
      QSC und SAP: Das sind die gemeinsamen Pläne!
      http://www.aktiencheck.de/news/Artikel-Wochenanalyse_QSC_Akt…


      https://www.finanztrends.info/qsc-und-sap-das-sind-die-gemei…




      was es letzte Woche Neues bei QSC gab, hat sich Marco Schnepf in einer Analyse einmal genauer angesehen. Die wichtigsten Vorkommnisse hat er folgendermaßen zusammengefasst:

      Der Stand! Bei QSC und SAP wird ein neues Projekt geplant, das durchaus sehr vielversprechend zu sein scheint.
      Die Entwicklung! Mit dem Projekt SAP Leonardo – angelehnt an Leonardo da Vinci -, einem neuen digitalen Innovationssystem, sollen Unternehmen fit für die digitale Zukunft gemacht werden. Dabei sollen Anwendungen rund um das IoT, Blockchain, KI, Analytik, maschinelles Lernen und Big Data in einem Paket bereitgestellt werden. QSC zeigt dabei die Vorteile der IoT-Lösung auf. Im Endeffekt sollen also IoT-Technologien und SAP Leonardo es Unternehmen ermöglichen, das Internet der Dinge für sich zu nutzen.
      Der Ausblick! Weil SAP sich von dem neuen Projekt viel verspricht und QSC als SAP-Lizenzpartner Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützt, könnten hier beide Unternehmen profitieren.
      Avatar
      schrieb am 15.10.18 16:38:56
      Beitrag Nr. 500 ()
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