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    Wie kann ich den Immobilien-Makler umgehen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.06.03 13:55:42 von
    neuester Beitrag 27.06.03 12:12:18 von
    Beiträge: 36
    ID: 747.242
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      Avatar
      schrieb am 26.06.03 13:55:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe eine interessante Immobilie über einen Makler gefunden. Mein Vater kennt aber - wie sich jetzt herausstellt - den eigentlichen Eigentümer und Verkäufer recht gut, so dass sie uns angeboten hatte, den Verkauf auch ohne Makler durchzuführen.

      Wie geht sowas? Muss sie den Vertrag vorher mit dem Makler kündigen? Ich will keinen nachträglichen Stress mit dem Makler haben.

      Wer kann helfen?
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 13:59:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Geht nicht, mußt zahlen.
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 14:02:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wieso? Wenn der Vertrag vorher vom Eigentümer gekündigt wird.
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 14:02:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Handel einfach denn Kaufpreis um die Maklergebühren runter!!:D

      Leono
      (der gerade den gleichen Fall hintersich gebracht hat):D
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 14:09:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      @PeterH16

      Das ist richtig!!

      Es muss sich halt die jetzige Eigentümerin darum kümmern!

      Bis denne
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      Avatar
      schrieb am 26.06.03 14:11:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      wärst Du ohne den Makler auf die Immo aufmerksam geworden??

      Zahl einfach die erhaltene Leistung!:p
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 14:11:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Da hast du keine Chance. Die Verpflichtung zur Zahlung der Makler-Gebühr besteht über den Makler-Vertrag hinaus weiter. Sonst gäbe es diesen Beruf auch nicht mehr. Da könnte ja jeder den Vertrag kündigen und dem Käufer die Kosten ersparen. Das kannst du leider vergessen.

      Vielleicht kann ja der Verkäufer auf die bereits bestehende Bekanntschaft hinweisen und einen Kompromiss aushandeln.
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 14:12:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      # 7
      Genau.
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 14:13:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Was ändert sich denn dann an dem Nachweis zur Möglichkeit eines Vertragsabschlusses, den der Makler gegenüber PeterH ja wohl geführt hat?

      Und was ändert sich an dem kausalen Zusammenhang zwischen Nachweis und Vertragsabschluß, wenn der Kaufvertrag in den nächsten Wochen zustandekommt?
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 14:15:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nun ja, 10.000 Euro für ein 3-seitiges Expose und eine halbe Stunde Besichtigung zu bezahlen, ist wohl ein wenig zu viel.
      Die Eigentümerin sagte zu mir, dass es kein Problem sei, aus dem Vertrag auszusteigen und sich so die Provision zu ersparen.
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 14:23:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo Peter,

      warte einfach bis der Maklervetrag mit den Besitzer ausläuft i.d.r halbes Jahr.

      Grüße rainer:cool: :cool: :cool:
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 14:29:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      PeterH16: Du schreibst "Ich habe eine interessante Immobilie über einen Makler gefunden", was bedeutet das Dir ein Expose, oder sonstiges vom Makler zugesendet wurde. Wichtig ist dabei das Du mit dem Makler Kontakt aufgenommen hast und um weitere Informationen speziell für die betreffende Immobilie gebeten hast. Ist das der Fall hat der bearbeitende Makler einen sogenannten "Erstnachweis", der das umgehen einer Maklercourtage fast unmöglich macht.

      Meist ist jedoch so, das man sich für ein Objekt interessiert und dann vom Makler gleich den ganzen Bestand an Immobilien zugesendet bekommt, die er im Auftrag vermitteln soll. Erwirbst Du dann letztlich direkt über den Eigentümer eine andere Immobilie aus dem umfangreichen Angebot des Maklers, was er Dir unaufgefordert zugesendet hat, besteht kein Anspruch auf Zahlung einer Courtage!
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 14:31:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      ist das ein berufsbedingter umzug?
      wenn ja, dann kannste´s steuerlich absetzen!
      wenn nein (wovon ich ausgehe) dann mitbezahlen oder wie in #11 warten.

      meine meinung

      gruß
      M1

      was haste auch soviel geld, um dir ein haus zu kaufen?:laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 14:33:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      Aber, moment mal: Bis jetzt hat noch keiner auf die Frage geantwortet, was passiert, wenn der Vertrag seitens des Eigentümers gekündigt wird.

      Folgender Fall: Die Eigentümerin kündigt den Vertrag (oder der Vertrag läuft aus), und nach einem halben Jahr möchte ein ehemaliger Interessent (der durch den Makler aufmerksam wurde) das Objekt nun doch kaufen und wendet sich an den Eigentümer. Kann doch nicht sein, dass dieser noch Provision zahlen muss, oder?!
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 14:36:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      Vielleicht ein kleiner Strohhalm:

      Viele AGB´s der Makler enthalten einen Passus, wonach Du innerhalb von 2-3 Tagen nach Erhalt des Exposes den Makler in Kenntnis setzen kannst, ob Du das Objekt schon kennst. Das musst Du dem Makler dann umgehend schriftlich mitteilen und natürlich auch den Eigentümer benennen. Wenn Du Glück hast, klappt das. Ansonsten ist #4 eine gute Option.

      Gruss

      sv
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 14:37:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wie PanikAlfred schon schrieb, der Erstnachweis gilt auch nach Kündigung des Auftrages. Einzige Ausnahme ist wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Immobilie zu einem deutlich veränderten Preis verkauft wird. In diesem Fall ist das aktuelle Maklerrecht zwar schwammig, aber in den meisten Fällen ziehen die Makler den kürzeren!
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 14:48:26
      Beitrag Nr. 17 ()
      :eek: was soll das denn du sagst dem wegelagerer einfach was du ihm geben möchtest und hälst da vertraglich fet das die provision um die summe x runtergehandelt wurde. wenn du mit dem notar termin winkst, geht das maklergsindel auch mit 500 euro nach hause. das macht doch jeder so
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 14:50:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      PeterH Du bist schon so einer. Erst eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, Makler, und dann nach erfolgreicher Auskunft/Vermittlung nicht dafür zahlen wollen.

      "Nun ja, 10.000 Euro für ein 3-seitiges Expose und eine halbe Stunde Besichtigung zu bezahlen, ist wohl ein wenig zu viel."

      Wenn das zuviel ist, wieso bist Du überhaupt mit einem Makler in Verbindung getreten?!? War doch klar, dass diese Kosten bei erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie anfallen...

      Passiert das bei Dir öfter, dass Dir NACH einer erbrachten Leistung einfällt, dass diese viel zu teuer war und Du ja eigentlich nichts zahlen willst??? :confused:

      Also ICH persönlich sehe solch ein Verhalten als versuchten Betrug, bzw. Diebstahl an, aber jedem das seine... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 14:53:45
      Beitrag Nr. 19 ()
      :mad: #18 du bist wohl auch, so ein verbrecherischer blutsauger, der mit null arbeit seine mitmenschen abzockt.

      peter du musst dem makler richtig die ohren lang ziehen, das hat er verdient:laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 14:57:23
      Beitrag Nr. 20 ()
      RE: Maklervertrag

      dazu fällt mir nicht mehr viel ein.
      Sowohl Käufer als auch Verkäufer bedienen sich beide
      eines Maklers, und wollen diesen durch kollusives Zusammenwirken nach erfolgreicher Tätigkeit ausbooten.

      So ein Geschäftsgebaren kenne ich nur vom letzten Abschaum,
      um es klar zu sagen.

      Möge Euch der Makler zurecht verklagen.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 15:02:14
      Beitrag Nr. 21 ()
      #20 alles klar. noch so ein bandit:mad:

      peter kein euro an das pack bezahlen;)
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 15:03:34
      Beitrag Nr. 22 ()
      Nun regt Euch mal wieder ab. So wie es ausschaut kommt er ohnehin nicht um die Bezahlung der Courtage herum. Ein Betrag in Höhe von 10.000 Euro steht zwar auch nicht in Relation der erbrachten Leistung des Maklers, aber da halte ich es wie goldfields, da der Makler sicher auch noch mit sich handeln lässt!
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 15:11:42
      Beitrag Nr. 23 ()
      RE:

      ich finde es unerträglich Leitungen in Anspruch zu nehmen,
      und den Dienstleister nicht zu bezahlen.

      Ich zahle meinen Arzt, Taxi fahrer und Steuerberater ja auch.

      Anm : bin kein Immobilienmakler.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 15:20:48
      Beitrag Nr. 24 ()
      SOM: klar, nur zahlst Du dem Taxifahrer, der Dich eine Stunde durch die Gegend fährt wahrscheinlich um die 50,- Euro, aber nicht 10.000,-!!! Der einzige Unterschied ist jedoch das der Taxifahrer für seine 50,- Euro vermutlich sogar länger arbeiten mußte als der Makler.

      Ich pflichte Dir ja bei, wenn der Makler erfolgreich arbeitet, soll er auch bezahlt werden. Mich nerven nur die zumeist völlig überhöhten Forderungen.
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 15:38:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      RE: Scrooge

      naja, sowohl Verkäufer als auch Käufer sind sich beide bei Vertragsabschluß mit dem Makler über dessen gebühren im klaren.
      D.H. sie akzepieren die Höhe seines Lohnes.

      Des weiteren ist die Tätigkeit des Maklers ja nicht auf die Versendung eines Exposes beschränkt.
      Oft haben die solche Objekte über längere Zeit im Bestand, und führen im Auftrag des Verkäufers 50 bis 100 Besichtigungen durch, un verschicken nocheinmal soviele Exposees. Des weiteren trägt der Makler sein Unternehmerisches Risko auch bei nicht erfolgreichem Verkauf´.

      Daher kann ich die Empfindungen hier nicht nachvollziehen.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 15:57:20
      Beitrag Nr. 26 ()
      #25

      Sehr treffend. Käufer und Verkäufer beabsichtigen jemanden gemeinsam zu bescheißen, der sich seinerseits völlig vertragskonform verhalten hat.

      Und der Betrogene soll dann auch noch die Rolle des Bösewichts spielen.

      Unrechtsbewußtsein? Fehlanzeige!

      Da wird sich nicht gescheut, hier öffentlich um Tips zu bitten, wie man einen Dritten am Elegantesten bescheißt. Muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!

      Verkommt w:o jetzt zum Kriminellentreff?

      Gibt es schon Threads in denen man erfährt wo es die Günstigsten falschen Ausweise gibt? Oder Klasse gemachte Blüten? Oder geklaute Zigaretten?

      Wird wohl nicht mehr lange dauern!
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 16:56:38
      Beitrag Nr. 27 ()
      Man muss auch die andere Seite sehen, die Makler setzen Anzeigen in die Zeitung, die kosten auch Geld.

      Wenn Du das Objekt durch den Makler kennengelernt hast, steht dem auch was zu(meine Meinung).

      Wenn Dein Vater Dir allerdings vorher schon das Objekt gezeigt hat, sieht es anders aus.

      DG(der schon zweimal von Maklern verklagt wurde und jedesmal gewonnen hat):)
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 21:55:03
      Beitrag Nr. 28 ()
      Folgender Fall:

      Wie sieht es aus, wenn man durch den Makler auf eine Immobilie aufmerksam wird, diese aber erst einige Zeit später bei einer Zwangsversteigerung erwirbt, weil der Eigentümer insolvent wurde ? Der Ersteigerer ist erst durch die amtliche Versteigerungs-Bekanntmachung wieder auf die Wohnung gestoßen.

      Kann mir das jemand beantworten, ich hätte so einen Fall in Echt. Danke.
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 22:24:05
      Beitrag Nr. 29 ()
      Blofeld,

      damit die Maklerprovision verdient ist muß ein kausaler Zusammenhang zwischen Nachweis des Maklers und Erwerbsvorgang darstellbar sein.

      Wenn du also ein Kaufangebot eines Maklers erhalten hast, und sonst weiter nichts passiert ist, hat der Makler schlechte Karten, wenn du in der Zwangsversteigerung erwirbst. Die Konditionen werden ja wahrscheinlich deutlich differieren.

      Ist da mehr gelaufen, also Besichtigung mit dem Makler, Kaufpreisverhandlung, evtl. sogar Hinweis des Maklers auf die neue Erwerbsmöglichkeit in der Zwangsversteigerung, dann würde ich seinen Provisionsanspruch nicht ausschließen.

      Obwohl, so richtig gute Karten hat er nicht.
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 23:38:08
      Beitrag Nr. 30 ()
      Blofeld,
      etwas schärfer ausgedrückt: Wenn es zur Zwangsversteigerung gekommen ist, hat der Makler offensichtlich versagt. Sonst wäre die Immobilie doch normal verkauft worden.

      Immobilienmakler und Staubsaugervertreter mag ich gleich gern. Früher wurde für den Verkäufer kostenlos gemakelt. Jetzt müssen wohl Käufer und Verkäufer bezahlen. Ist das ein Zeichen, daß der Markt gedreht hat?
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 23:41:41
      Beitrag Nr. 31 ()
      alzwo,

      nein, daß ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

      In NRW z.B. zahlen beide Parteien 3 % + MWSt.
      In Hamburg zahlt nur der Verkäufer, allerdings 5 % +
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 02:16:50
      Beitrag Nr. 32 ()
      Ich habe mal zur Vermietung von Wohnungen einen Makler eingeschaltet und habe ihm gesagt das ich neben seinen Tätigkeiten auch privat versuchen werde die Wohnungen zu vermieten. darauf hat er sich eingelassen. Die Wohnungen habe ich dann tatsächlich privat vermietet bekommen und die Angelegenheit war erledigt.
      wie die Sache rechtlich aussieht kann ich leider nicht sagen. Es wird aber mit Sicherheit Rechtsgrundlagen geben.
      Auf der anderen Seite sollte man mal überlegen, dass es ein durchschnittlicher Immobilienmakler schwer hat mit seinem Gewerbe ausreichen Geld zu verdienen. Nicht ohne Grund verschen sich gerade Immobilienmakler neu zu positionieren.
      it dem reinen Maklergeschäft kann man heute nicht mehr viel erreichen. Häufig müssen sie sich zu Immobilienverwalter oder Immobiliensachverständigen weiterbilden um überhaubt über die Runden zu kommen. Wie oben angesprochen sieht ein "normaler" Kunde den betrieben Aufwand eines Makler nicht, der oftmals über das Schalten von Annoncen oder dem Erstellen von Exposes hinausgeht.
      Ich bin kein Immobilienmakler, aber wer sich in der Branche auskennt, weiß dass, dass die Maklergebühren oftmals gerade die Kosten decken.
      Gruß Broker223
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 02:44:00
      Beitrag Nr. 33 ()
      Die klassische Meinung ist ja, der Makler ist der
      Gauner, der Kunde das Opfer.

      Folgender, authentischer Fall:

      Ein in Düsseldorf sehr bekannter Makler schickt einem
      Kunden auf Anfrage ein Expose. Es kommt in Anwesenheit des Maklers zu einer Innenbesichtigung des Kaufobjektes.

      Das Haus gefällt, nur der Preis nicht.

      Nach umfangreichen Bemühungen des Maklers, in beide Richtungen, kommt schließlich eine Einigung zustande.

      Der Makler beauftragt den Kaufvertrag und vereinbart den Termin zur Beurkundung.

      Zur Beurkundung des Kaufvertrags erscheinen Käufer, Verkäufer und Makler. Wie üblich.

      Bevor der Notar jedoch ein Wort sagen kann fragt der
      Käufer, mit Finger auf den Makler, "wer ist der Mann,
      was sucht der hier?, ich möchte nicht, daß Fremde bei der Beurkundung anwesend sind".

      Dem Notar bleibt nichts anderes übrig, als den völlig vor den Kopf geschlagenen Makler zu bitten, das Büro zu verlassen.

      Am darauffolgenden Tag hat der Käufer den Makler angerufen und ihm vorgeschlagen, sich auf die Hälfte der Provision zu verständigen. Der Makler hat das Angebot angenommen.

      Der Käufer war Richter am Landgericht Düsseldorf.

      Soviel zur Seriosität von Maklern und ihren Kunden!

      Es scheint hier immer noch User zu geben, die meinen,
      ein Makler geht morgens zum Golf, und auf dem Weg zum
      Tennis zieht der mal schnell einen Kunden über den
      Tisch, um dann schnell in seinen Reitstall zu fahren.

      Wer das meint hat aber überhaupt keine Ahnung.

      Immobilienmakler zu sein hat sehr viel mit Fleiß zu tuen,
      mit der Bereitschaft auch unangenehme Aquisition zu be-
      treiben, mit der Bereitschaft auch dann zu arbeiten, wenn
      alle anderen schon Feierabend haben, auch Samstag um 16,00 Uhr und Sonntag um 14.00 Uhr.

      Womit das Wochenende dann gelaufen ist.

      Aber Makler zu bescheißen ist Volkssport.
      Und die Gerichte machen es leicht.

      Aber mehr Tip´s gibt es nicht.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 09:12:21
      Beitrag Nr. 34 ()
      Mir kommen die Tränen, diese armen armen Immobilienmakler. Immer werden sie von den bösen Käufern und Verkäufern um ihre karge Provision gebracht.:cry:

      Gruss

      sv
      (Der schon einige Käufe über Makler abgewickelt hat (würg), mit dutzenden verhandelt hat (doppelwürg) und dem Immobiliengeschäfte ohne Makler am liebsten sind)
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 11:59:25
      Beitrag Nr. 35 ()
      @24
      mal angenommen der Makler hat bereits einige Tausend € für Werbung ausgegeben und dutzende Stunden damit verbracht, das Objekt potentiellen Kunden zu zeigen und die vom Verkäufer gemachten Aussagen bei den Ämtern zu überprüfen. Diese Besichtigungen finden in aller Regel in den Abendstunden und am Wochenende statt. Würde das Deine Einstellung verändern?

      N.Y.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 12:12:18
      Beitrag Nr. 36 ()
      Wenn ich schon mal dabei bin meinen Senf abzugeben, vielleicht noch was. Es ist ziemlich selten, dass Vertriebsprovisionen nicht in den Verkaufspreisen versteckt sind und schon versucht hier jeder Abzocke zu unterstellen. Glaubt Ihr wirklich das in der Butter, dem Segelboot, dem Auto, der Uhr oder was immer Ihr Euch so kauft keine Vertriebsprovisionen enthalten sind?
      So naiv kann niemand sein und falls Ihr der Meinung seid, die Provision der Makler sind überhöht im Vergleich zu anderen Branchen, ist das leider erneut ein Irrtum.

      Schönes Wochenende
      N.Y.


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