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    lebenslanges wohnrecht eintragen - muß man das versteuern ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.08.04 21:39:06 von
    neuester Beitrag 17.08.04 23:11:03 von
    Beiträge: 16
    ID: 893.822
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      schrieb am 16.08.04 21:39:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      also ich habe gehört das man falls man sich ein lebenslanges wohnrecht auf eine immobilie grundbuchlich eintragen läßt - dieses als schenkung betrachtet wird und man diesen geldwerten vorteil versteuern muß.

      das würde bedeuten man nimmt an das ich 40 jahre im haus wohne und das einen wert von 120 000 € hat - worauf schenkungsteuer zu zahlen ist.

      wie läßt es sich umgehen bzw. worauf sollte man achten.

      warum werden solche dinge überhaupt dem finanzamt gemeldet ???

      wenn ich eine alte dame pflege und dafür ein wohnrecht erhalte soll ich als nicht erbberechtigter auch noch steuern darauf bezahlen ???#

      unglaublich


      wer kennt sich aus.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 23:57:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mir fällt da nur der Begriff "Geldwerter Vorteil" ein. So in Anlehnung an Dienstwagen, die privat genutzt werden.

      Da weiß wahrscheinlich nur ein Steuerberater bescheid.

      "Rein gefühlsmäßig" halte ich ne Steuerpflicht durchaus für möglich
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 09:25:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn als Gegenleistung für das Wohnrecht eine Verpflichtung zur Pflege eingegangen wird, liegt möglicherweise keine Schenkung vor, zumindest wäre der Wert der Pflege vom Wert des Wohnrechts abziehbar. Falls die alte Dame dich adoptiert, kämst du in den Genuss eines hohen Freibetrags.
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 09:36:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Nataly ein lebenslängliches Wohnrecht für Familienmitglieder ist "gang und gäbe". Schenkungssteuern fallen da keine an. Nur sollte sich der "Übertragungsverpflichtete" nur dann darauf einlassen, wenn die Immobilie unbelastet ist.

      Es könnten Probleme dann auftauchen, wenn die Immobilie beliehen werden sollte bei einer Kreditaufnahme könnte die Bank den Wert absenken, da ein Haus mit eingetragenem Wohnrecht sich im Wert stark reduziert.

      Wo ich ein Problem sähe, ist, wenn diese Wohnung vorher vermietet war. Hier könnte es zu Problemen kommen mit dem Finanzamt. Jedoch ist das nur eine Vermutung. Konzentriert Euch also auf diesen Punkt, da der obige gewiß nicht in Frage kommt.
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 09:39:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Durran ist "die alte Dame" die leibliche Oma oder eine unverwadte Person?

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      schrieb am 17.08.04 15:09:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      also die immobilie in dem fall ein haus ist unbelastet von allem.

      ich möchte mir nun für den umbau etc.dh. meine eigenleistung ein wohnrecht eintragen lassen.

      die besitzende person ist nicht mit mir verwandt oder verschwägert etc. also keine verwandschaft.

      die person möchte es mir auch eintragen usw.

      ich war beim notar und der sagte es müssten ungefähr
      30 000 € steuern bezahlt werden - obwohl ich in dem haus nicht wohne .

      das wohnrecht ist dazu da das ich im alter das haus beziehen kann . bin ja erst anfang 30 .

      man rechnet mir 40 jahre vor - der geldwerte vorteil.
      obwohl ich natürlich in dieser zeit das haus saniere.

      also ich war einfach geschockt.

      was soll ich nun tun ?
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 15:26:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hab ich mirs doch gedacht. "Nicht verwandt." Es gibt einen Ausweg. Der hieße "Übertragung von Eigentum" per Notarsurkunde, inder ein Kauf stattfindet. Es müßte ein fiktiver Kaufpreis mit dem Eigner vereinbart werden, das Geld muß fließen, im Gegenzug dann müßte der jetzige Eigner diesen Betrag versteuern.

      Rückversichere Dich aber beim Steuerberater, da ich Dir nicht versichern kann, ob das Finanzamz einen solchen "Kauf" (mit 1.000€ z.B.) akzeptiert.

      Aber das müßte normalerweise gehen, da der Eigner mit seinem spekufreien Eigentum machen kann was er will.
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 15:31:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vorkaufsrecht für den Alteigentümer nicht vergessen!!!-Und zwar den im Vertrag vereinbarten Betrag. Das hieße für Dich: Dieses Objekt ist nicht beleihungsfähig.

      Dieser Punkt ist absolut wichtig für den Alteigentümer und schafft Vertrauen und Rechtssicherheit auch für ihn, da er gewiß nicht irgendwann "im Regen stehen" möchte.
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 17:46:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      vorkaufsrecht ist sehr gut

      wie würdest du es denn machen.

      kann man ein vorkaufsrecht zu einem bestimmten betrag festlegen und grundbuchlich eintragen lassen ???

      unwiederruflich.
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 17:56:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Durran:
      "kann man ein vorkaufsrecht zu einem bestimmten betrag festlegen und grundbuchlich eintragen lassen ???"

      Ein solches Recht wäre aber kein Vorkaufsrecht, denn ein Vorkaufsrecht kann erst dann ausgeübt werden, wenn der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag schließt. Dann kann der Berechtigte zu den Bedingungen einsteigen, zu denen der Dritte den Kaufvertrag abgeschlossen hat (§ 464 BGB).
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 18:00:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      Doch, @Nataly das müßte gehen. Ein verbrieftes Vorkaufsrecht an den Alteigentümer zum Schutze der Veräusserung an Fremde. Guck mal nach welcher Paragraph da in Frage käme. Vorkaufsrecht- Rückkaufsrecht unter gewissen Bedingungen. Ich weiß, das geht, bin jedoch kein Anwalt.
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 18:03:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      BZW. Rückübertragung unter gewissen Umständen. Ist doch sicher ein Mehrfamilienhaus indem auch der Alteigentümer wohnt, @Durran, oder?
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 18:29:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      also wie sollte ich es machen - zum notar gehen und mit ein vorkaufsrecht eintragen lassen.

      o.k. das ist klar.

      es geht um einen bauernhof der derzeit nicht genutzt oder bewohnt wird mit haus, scheune usw.

      das ganze gehört einer bekannten die mir dann sozusagen
      ein wohnrecht erteilen wollte - für später hin mal.
      da wir nicht verwandt sind geht es eben aus steuerlichen gründen nicht.außer den renovierungskosten die sicherlich noch mher als 10 jahre dauern werden habe ich keine vorteile von diesem - außer in 15 jahren - da könnte ich ihn dann nutzen.

      da meine bekannte kein geld besitzt bezahle ich nun den erhalt bzw. die sanierung.

      mit einem lebenslangen wohnrecht wäre ich genügend abgesichert.
      geht aber nun nicht ohne hohe steuerzahlung.

      also was tun.
      kaufen möchte ich auch nicht da ich nicht als eigentümer auftreten möchte.
      geht aus anderen gründen auch nicht.

      alleinige eigentümerin ist die bekannte.

      kann der notar einen vertrag machen der mir eine sicherheit auf das gegebene objekt zusichern kann.
      d.h einen verkauf auschließt bzw. die beleihung und
      mir rechte sichert.

      z.B einenVertragzum kauf für eine gewisse summe oder ähnliches.

      wie sieht es mit nießbrauchrecht aus ?
      was ist das eigentlich
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 18:51:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      Also doch "geldwerter Vorteil". Dann eben versteuern. So wirst Du kaum durchkommen beim Finanzamt.

      Ein Vorkaufsrecht für Dich zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft...ob das geht?! Ruf mal bei einem Notar an, der gibt Dir Auskunft auch am Telefon.
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 22:45:44
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wieso kann man ein Wohnrecht nicht kaufen? In einem heruntergekommenen Bauernhof kann es auch nicht teuer sein. Wie es bezahlt wird, kann dem Notar gleichgültig sein. Ich könnte mir ungefähr so etwas vorstellen:

      Du kaufst Wohnrecht für € 32.000,- . Bezahlt wird mit € 7.000,- schon erbrachter Arbeitsleistung. Der Rest wird mit Arbeit und Baumaterial bezahlt. Diesen Vertrag kannst du formulieren. 2 Exemplare. Du und die alte Dame unterschreiben beide Exemplare. Jeder behält eines. Rechne später auch genau ab.

      Hier fallen Kosten für Notar und Grundbuch an. Wahrscheinlich auch 3,5% Grunderwerbssteuer? Schenkungssteuer fällt nicht an, weil dir ja nichts geschenkt wurde. Setz deshalb das Wohnrecht nicht allzu niedrig an.
      Avatar
      schrieb am 17.08.04 23:11:03
      Beitrag Nr. 16 ()
      Beim Nießbrauch bist du wohl so etwas wie ein Eigentümer auf Zeit. Zahlst also Grundsteuer und Instandhaltung. Kannst vielleicht auch vermieten. Nießbrauch müßte man auch kaufen können. Genaues weiß sicher der Notar.


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