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schrieb am 11.02.02 14:18:52
Liebe Kollegen,
morgen verkaufe ich ( 400 km vin meinem Wohnort entfernt ) meinen
alten Ford Escort an einen kleinen freien Händler in Sachsen.
Ebenfalls in Sachsen werde ich bei einem Renaulthändler einen
Megane Grandtour kaufen.
Nun meine Frage:
Wenn der kleine Händler der meinen Escort kauft, diesen nicht
gleich abmeldet, kann ich dann den neuen Megane überhaupt bei
meiner Versicherung anstelle des alten als SF 3 ( 70 %) anmelden ?
Oder läuft der neue Wagen dann bis zum Abmelden des alten als
Zweitwagen ?
Reicht der Versicherung der Kaufvertrag zum abmelden, oder brauche
ich noch andere Papiere ?
Brauche ich für das 5 Tage Überführungkennzeichen des neuen Wagens
eine Versicherungsdoppelkarte ? Oder brauche ich diese erst bei
Anmeldung in meinem Landkreis ?
schrieb am 11.02.02 14:29:12
Hi Appendix,
hier findest Du alles wissenswerte, auch den Kaufvertrag & alle
nötigen Formulare zum runterladen:
http://www.adac.de
schrieb am 11.02.02 14:30:53
Den Verkauf würde ich auf jeden Fall der Versicherung und dem
Kraftverkehrsamt melden.
Gruß
Strikerlein
schrieb am 11.02.02 14:32:29
Für die Abrechnung des alten Vertrages reicht normalerweise der
"Ankaufvertrag" für deinen Escort.
Die Kurzzeitkennzeichen gibts auf der Zulassungsstelle nur mit
Doppelkarte. Falls der Renaulthändler den Fahrzeugbrief schon
vorher rausrückt, kannst du den Megane aber gleich richtig
zulassen.
MfG
Doc
schrieb am 11.02.02 14:34:59
Du brauchst zum Anmelden: Doppelkarte, Personalausweis,
Versicherungsdoppelkarte und Fahrzeugbrief.
Lass Dir den Fahrzeugbrief vom Händler zusenden, melde das Auto an
und nimm die (neuen) Kennzeichen mit wenn Du Deinen neuen abholst.
Die Versicherung stuft dich gleich ein wie vorher wenn das alte
Auto innerhalb eines Monates abgemeldet wird.
Liebe Grüße,
gibniemalsauf
schrieb am 11.02.02 14:36:53
OK, eine Doppelkarte reicht...
schrieb am 11.02.02 14:43:45
appi...du brauchst für die überführungskennzeichen ne DK ..und zum
anmelden auch eine
der rest ist schon gesagt worden
hast du den KFZ brief des Renault schon????....wenn nicht schickt
der händler (falls der wagen fin/geleast ist) zur zulassungsstelle
deines heimatkreises.
schrieb am 11.02.02 14:58:06
Ich habe meinen Händler (DB) einfach gefragt, ob er mir für die
Überführung ein rotes Nummernschild zur Verfügung stellen kann. Hat
der gemacht; von Garmisch bin ich dann nach Stuttgart gefahren und
per Post ging das rote Schild wieder nach Garmisch zurück.
Einfach mal fragen.
schrieb am 11.02.02 15:01:28
odlo...das wäre eine möglichkeit...aber wenn der händler den kunden
nicht kennt,wird er sich hüten sowas zu machen
appi...warum kaufst du deinen neuwagen nicht bei euch vor ort ???
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