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Suche Risikolebensversicherung, die auch bei Selbstmord zahlt.......

Diskussionsstatistik
eröffnet am 31.03.02 22:57:31
von
neuster Beitrag 19.04.02 21:05:15
von

Anzahl Beiträge: 19
Aufrufe gesamt: 2.973
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 572.785
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[ Seite: 12neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 31.03.02 22:57:31
Beitrag Nr.1 
(5.959.173)
Antwort
Zitat
....Kostolany hatte auch soeine.

Wer kann weiterhelfen?

Viele Grüße

KimJennifer
Avatar
schrieb am 31.03.02 23:01:35
Beitrag Nr.2 
(5.959.218)
Antwort
Zitat
zahlen tut jede!

nach abschluss des vertrages musst dich nur 3 jahre gedulden ...
Avatar
schrieb am 31.03.02 23:12:29
Beitrag Nr.3 
(5.959.325)
Antwort
Zitat
jetzt nur nochmal nen bisschen genauer:

§ 5
Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:

(1) Bei Selbsttötung leisten wir, wenn seit Zahlung des Einlösungsbeitrages bzw. seit Wiederherstellung der Versicherung drei Jahre vergangen sind.

(2) Bei Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Anderenfalls zahlen wir den für den Todestag berechneten Zeitwert Ihrer Versicherung (§ 176 Abs. 3 VVG).

Bemerkung:

Ist die Auszahlung eines Rückkaufswertes nicht vorgesehen, so lautet Absatz 2 wie folgt:

"(2) Bei Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Anderenfalls sind wir von der Leistung frei."

Quelle: GDV

hoffe geholfen zu haben!!! falls Du noch einen begünstigten für die todesfallleistung suchst, könnte ich auch helfen ...
Avatar
schrieb am 31.03.02 23:29:44
Beitrag Nr.4 
(5.959.478)
Antwort
Zitat
warum willt Du Dich umbringen ?

GGF
Avatar
schrieb am 31.03.02 23:45:24
Beitrag Nr.5 
(5.959.594)
Antwort
Zitat
@grasgefluester

ist deine frage nich ein bisschen indiskret und nebensächlich???
Avatar
schrieb am 31.03.02 23:47:05
Beitrag Nr.6 
(5.959.612)
Antwort
Zitat
Immer wenn Du denkst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her !

Ich leide auch unter einer gespaltenen Persönlichkeit.
Tagsüber fühle ich wie ein Busch, nachts wie ein Kuckuck !

Fühlst Du wie Kim Wilde und Jennifer Lopez ?
Sing und erfreue Dich des Lebens !

Frohe Ostern,
buschkuckuck
Avatar
schrieb am 31.03.02 23:47:27
Beitrag Nr.7 
(5.959.618)
Antwort
Zitat
#5

wollte nur zum Nachdenken anregen, vielleicht überlegt er es sich ja nochmal anders.

Gruß,

GGF
Avatar
schrieb am 01.04.02 00:35:11
Beitrag Nr.8 
(5.959.963)
Antwort
Zitat
#3 thetoto,ist aber auch wiklich behilflich,solltest ihn
begünstigen,ein ganz lieber.;)
Avatar
schrieb am 02.04.02 17:38:18
Beitrag Nr.9 
(5.977.743)
Antwort
Zitat
Mach irgend ne LV + Unfallversicherung mit Todesleistung.

Muss nacher nur aussehen wie ein Unfall. Auch die Angehörigen kommen besser klar mit der Situation wenn Du mit 200 Sachen am Brückenpfeiler gelandet bist (KFZ vorher Vollkassko versichern).

Das Überlebensrisiko ist sehr gering und im Polizeibericht steht: ...wegen überhöhter Geschwindigkeit...

Viel Erfolg & auf nicht Wiedersehen

Gute Fahrt
Avatar
schrieb am 13.04.02 18:41:05
Beitrag Nr.10 
(6.111.901)
Antwort
Zitat
Das gefällt mir.
So würde ich das auch machen.

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