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schrieb am 31.03.02 22:57:31
....Kostolany hatte auch soeine.
Wer kann weiterhelfen?
Viele Grüße
KimJennifer
schrieb am 31.03.02 23:01:35
zahlen tut jede!
nach abschluss des vertrages musst dich nur 3 jahre gedulden ...
schrieb am 31.03.02 23:12:29
jetzt nur nochmal nen bisschen genauer:
§ 5
Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:
(1) Bei Selbsttötung leisten wir, wenn seit Zahlung des
Einlösungsbeitrages bzw. seit Wiederherstellung der Versicherung
drei Jahre vergangen sind.
(2) Bei Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht
Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die
Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist.
Anderenfalls zahlen wir den für den Todestag berechneten Zeitwert
Ihrer Versicherung (§ 176 Abs. 3 VVG).
Bemerkung:
Ist die Auszahlung eines Rückkaufswertes nicht vorgesehen, so
lautet Absatz 2 wie folgt:
"(2) Bei Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht
Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die
Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist.
Anderenfalls sind wir von der Leistung frei."
Quelle: GDV
hoffe geholfen zu haben!!! falls Du noch einen begünstigten für die
todesfallleistung suchst, könnte ich auch helfen ...
schrieb am 31.03.02 23:29:44
warum willt Du Dich umbringen ?
GGF
schrieb am 31.03.02 23:45:24
@grasgefluester
ist deine frage nich ein bisschen indiskret und nebensächlich???
schrieb am 31.03.02 23:47:05
Immer wenn Du denkst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein
Lichtlein her !
Ich leide auch unter einer gespaltenen Persönlichkeit.
Tagsüber fühle ich wie ein Busch, nachts wie ein Kuckuck !
Fühlst Du wie Kim Wilde und Jennifer Lopez ?
Sing und erfreue Dich des Lebens !
Frohe Ostern,
buschkuckuck
schrieb am 31.03.02 23:47:27
#5
wollte nur zum Nachdenken anregen, vielleicht überlegt er es sich
ja nochmal anders.
Gruß,
GGF
schrieb am 01.04.02 00:35:11
#3 thetoto,ist aber auch wiklich behilflich,solltest ihn
begünstigen,ein ganz lieber.
schrieb am 02.04.02 17:38:18
Mach irgend ne LV + Unfallversicherung mit Todesleistung.
Muss nacher nur aussehen wie ein Unfall. Auch die Angehörigen
kommen besser klar mit der Situation wenn Du mit 200 Sachen am
Brückenpfeiler gelandet bist (KFZ vorher Vollkassko
versichern).
Das Überlebensrisiko ist sehr gering und im Polizeibericht steht:
...wegen überhöhter Geschwindigkeit...
Viel Erfolg & auf nicht Wiedersehen
Gute Fahrt
schrieb am 13.04.02 18:41:05
Das gefällt mir.
So würde ich das auch machen.
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